Antwort auf Beitrag Nr.:
35.346.342 von knudolf am 30.09.08
13:32:58In einer Gesellschaft mit echten gesetzlich
garantierten Eigentumsrechten muß nicht der Steuerzahler für
Hochwasserschäden zahlen, sondern der Verursacher oder/und die
Versicherung der Geschädigten. -Wenn der Verursacher nicht zahlen
kann, weil er pleite ist, soll er das gerne auch in Form von
lebenslanger Zwangsarbeit tun.
Sorry Knudolf, aber greif mal einem nackten Mann in die
Tasche...

...
Also, wenn mir der Wald oberhalb von Ischgl gehört, ich den dann
komplett abholze, das Holz vertickere, das Geld in Sicherheit
bringe und im nächsten Winter eine Lawine den gesamten Ort
plattmacht...wer kommt dann auf? Die Versicherung? Und wer macht
die Menschen wieder lebendig? Auch eine Versicherung?
Das bedeutet: Wenn ich den Wald für 1 Mio Eur kaufe und sofort
abholze, mache ich Verlust.
Knudolf, schonmal was von Kredit gehört? Ich nehme
selbstverständlich einen langlaufenden Kredit auf, habe im Jahr ca.
50.000 € Zinskosten - und vertickere den Wald für 500.000
€....Gewinn 450.000 €...und das Geld bring ich beiseite...die Bank
kann ja dann das Land wieder haben....

Zu wildesten Neuer Markt Zeiten haben einige Chefs Millionen
beiseite gebracht, sind dann 5 oder 6 Jahre in den Knast gegangen -
und hatten danach ausgesorgt. Noch heute weiß keiner, wo die Knete
hin ist. Wenn ich 6 Millionen beiseite bringe, dafür 6 Jahr absitze
- dann nenn ich das einen guten Verdienst!
Unternehmer sind nun mal nicht alle seriös und vorausschauend.
Besonders nicht, wenn es eine AG ist und von Managern geleitet
wird. Das siehst Du doch jetzt gerade wieder. Ein besseres Beispiel
gibt es doch schon nicht mehr.
Arthur Spooner