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    Was passiert mit DEPFA Genüssen? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 4)

    eröffnet am 01.10.08 15:00:22 von
    neuester Beitrag 15.05.13 09:34:32 von
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      schrieb am 08.06.09 21:31:59
      Beitrag Nr. 1.501 ()
      Habe von der HRE IR eine Antwort bekommen wegen der 812720.

      Die 29.69% im Geschäftsbericht waren anscheinend ein "Berechnungsfehler". Die 29,09% ergeben sich aus :

      - Eigenkapital T€ 3.981.668 (Gezeichnetes Kapital T€ 380.376+Kapitalrücklagen T€ 2.987.729 + Gewinnrücklagen T€ 260.989 + Genussrechtskapital 352.574).

      - Bilanzverlust beläuft sich auf 2.823.424.

      - Verhältnis vom Bilanzverlust zum Eigenkapital ist 0,7091, damit Rückzahlungsquote 29,09%.

      Wobei der Crux an der Sache die Interpretation des Begriffes "Tilgung" ist. Wie schon vorher hier erwaehnt wurde, scheint die HRE der Meinung zu sein, dass eine einfache Saldierung des Bilanzverlustes gegen das Eigenkapital eine Tilgung darstellt.

      Antwort auf die Frage nach den Zinsen kommt wohl spaeter.
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      schrieb am 08.06.09 23:58:06
      Beitrag Nr. 1.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.347.687 von DH74 am 08.06.09 21:31:59Die komplette HRE scheint ein Berechnungsfehler zu sein :rolleyes:

      Wie schon vorher hier erwaehnt wurde, scheint die HRE der Meinung zu sein, dass eine einfache Saldierung des Bilanzverlustes gegen das Eigenkapital eine Tilgung darstellt.


      Leider hat mir bislang niemand sagen können, was der Sinn des Verlustvortrages ist, weshalb sich die HRE also entschieden hat, den Bilanzverlust nicht durch Auflösung von Rücklagen zu tilgen.

      Nochmal ne Frage an eventuell mitlesende Juristen: Es gibt bezüglich der Verlustteilnahme in den Genussscheinbedingungen der verschiedenen Emittenten zwei leicht unterschiedliche Formulierungen.
      Bei der 812720 heißt es (wie bei der Mehrzahl der Genüsse):

      in demselben Verhältnis, in dem das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital (ohne nachrangige Verbindlichkeiten) durch Tilgung des Bilanzverlustes gemindert wird.

      Es gibt aber auch Genussscheine wie z.B. den 803880 der Apo-Bank oder 804146 der DG-Hyp, bei denen es heißt:

      ... durch Tilgung des Bilanzverlustes gemindert würde

      Ist das jetzt nur ne Haarspalterei von mir, oder wird durch die Verwendung des Indikativs "wird" anstelle des Konjunktivs "würde" nicht klargestellt, dass eine fiktive Saldierung des Eigenkapitals mit dem Bilanzverlust allein nicht ausreicht, um die Genussscheine am Bilanzverlust teilhaben zu lassen?
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      schrieb am 09.06.09 07:42:30
      Beitrag Nr. 1.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.348.760 von noch-n-zocker am 08.06.09 23:58:06Leider hat mir bislang niemand sagen können, was der Sinn des Verlustvortrages ist, weshalb sich die HRE also entschieden hat, den Bilanzverlust nicht durch Auflösung von Rücklagen zu tilgen.

      Das ist allerdings klar. Es gibt Genußscheine der HRE, bei denen die Verlustteilnahme einzig am Bilanzverlust gemessen wird, z.B. 812404. Da würde die Verlustteilnahme nach Auflösung der Rücklagen weit geringer ausfallen.

      Ich dachte immer, daß der Indikativ eines Verbs die Wirklichkeit beschreibt und der Konjunktiv eine Möglichkeit. Deutsch kann man bei der HRE offenbar auch nicht.

      Bilanzieren können sie bei der HRE Bank auch nicht. Die falsche Berechnung führt doch wohl dazu dazu, daß das ausgewiesene Jahresabschluß 2008 falsch ist. Damit dürfte ein Nichtigkeitsgrund für den Abschluß nach §256 AktG vorliegen.

      Ansonsten hieß es doch auch mal, daß die Vorschriften in den Bedingungen des Genußscheins 812720 nicht anwendbar wären. Das ist ganz leicht zu widerlegen. In der GuV der HRE Bank (Geschäftsbericht S. 69) sind zuerst die Entnahmen aus den Rücklagen (für 2008 0, für 2007 700 Mio), später die Entnahmen aus dem Genußrechtkapital (für 2008 246 Mio Euro, für 2007 0) verbucht. Von wegen, daß das in der Reihenfolge nicht gehen soll. Alles erstunken und erlogen!
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 16:30:46
      Beitrag Nr. 1.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.349.135 von Kalchas am 09.06.09 07:42:30Ansonsten hieß es doch auch mal, daß die Vorschriften in den Bedingungen des Genußscheins 812720 nicht anwendbar wären.

      Das scheint die HRE sehr flexibel zu handhaben. Bei der Zinszahlung für 2009 hat man mal wieder nicht in die Bedingungen geschaut. :rolleyes: Ich hoffe, dass jeder Richter dieses inkonsequente Vorgehen als willkürliche Abzockerei einstuft und entsprechend ahndet.

      Beim Depfa-GS 804294 will es heute aber jemand wissen! Seit einem Monat wurde da fast täglich eine Million gehandelt. Anfänglich auf der Geldseite, was zu einem Absturz von 55 auf 45 führte. Danach wurden immer wieder Eisberg-Orders ins Ask gestellt und nach Abschmelzen des Eisbergs der nächste 50 Cent höher platziert. Seit gestern findet ein deutlicher Klimawandel statt, der das Eis zum Schmelzen bringt. Schon 2,6 Mio. gehandelt heute und wenn es so bleibt, dann schliessen wir auf Jahreshoch.
      Avatar
      schrieb am 09.06.09 17:15:22
      Beitrag Nr. 1.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.354.045 von noch-n-zocker am 09.06.09 16:30:46Ich hatte das meinem Anwalt vorgelegt. Der ist der Meinung, daß die Bedingungen einzuhalten sind. Der dürfte den Saftladen inzwischen auch angeschrieben haben, aber dann sicher nicht die IR. Was die plappern, ist eh nicht relevant.

      Es geht da auch um weitere Dinge, die z.B. den Schein 808404 direkt betreffen. Die HRE Bank International hat im Jahr 2007 für 700 Mio Aktien zurückgekauft. Na gut. Das wurde aber aus der Kapitalrücklage bezahlt. Und das ist nicht mehr gut. Das ist nämlich vermutlich nicht erlaubt. Ich war jedenfalls im letzten Jahr auf der Hauptersammlung eines Unternehemns, in der die Umwandlung von Kapitalrücklagen in freie Rücklagen zum Zwecke des Aktienrückkaufs beschlossen wurde. Die werden sich ja hoffentlich bei dem Beschluß etwas gedacht haben. Für mich war das logisch. Es sind übrigens auch weitere Unternehmen im letzten Jahr so vorgegangen. 700 Mio Euro Rücklagen mehr oder weniger bei der HRE Bank neu ist eine Menge Holz. Damit wäre zunächst mal der Abschluß 2007 der HRE Bank International nach §256 AktG nichtig. Das müßte dann aber auch eine Rückwirkung auf die Verschmelzung haben.

      §256 AktG hat auch schon der GeneScan bei Anfechtungsklagen das Genick gebrochen, weil die Kapitalrücklagen falsch ausgewiesen wurden. Die haben dann neue Abschlüsse für 2005 bis 2007 aufgestellt. Der falsche Ausweis von Rücklagen betrifft übrigens Gläubigerrechte, die ja gerade laut Bedingungen durch die Genußscheine verkörpert werden. Da die HRE Bank International die Abschlüsse offenbar bisher nicht ordnungsgemäß veröffentlicht hat, beträgt die Klagefrist 3 Jahre. Wird noch veröffentlicht, dann ein halbes Jahr. Interessant an dem Fall ist, daß es die HRE Bank nicht mehr gibt. Aber der Ausweis bei der HRE Bank neu ist ja auch falsch.

      Mal sehen, was die von der HRE Bank dazu sagen.

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      schrieb am 10.06.09 10:55:33
      Beitrag Nr. 1.506 ()
      Neben den Genüssen gibt es jede Menge Depfa Anleihen. Verfolgt jemand die Entwicklung dort, beispielsweise Depfa Funding Pref. Sec. , WKN 916788 ??

      Der Coupon-Termin 6,5% liegt im Oktober. Der Anleihe Kurs liegt zwischenzeitlich bei 8,5% nach ca. 2 im März.

      Leider gibt es dazu keinen Thread.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 12:00:32
      Beitrag Nr. 1.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.360.822 von kody am 10.06.09 10:55:33Neben den Genüssen gibt es jede Menge Depfa Anleihen. Verfolgt jemand die Entwicklung dort, beispielsweise Depfa Funding Pref. Sec. , WKN 916788 ??

      Der Coupon-Termin 6,5% liegt im Oktober. Der Anleihe Kurs liegt zwischenzeitlich bei 8,5% nach ca. 2 im März


      Die zahlen, wie alle DEPFA Fundings, dieses Jahr keine Zinsen ! Und Achtung, die Fundings betreffen die DEPFA plc in Irland !
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 13:13:03
      Beitrag Nr. 1.508 ()
      Was war dass denn jetzt? Erst wirft heute morgen der Deckler seinen Restbestand bei 52,5 ins BID (was mit 700k reich gefüllt war) und jetzt wurde bis zur 60 alles weggekauft :eek: :confused:

      Hat ein Börsenbrief die Story aufgegriffen? Oder ist von der Depfa-HV doch was durchgesickert, wie die HRE im Zuge der Fusion mit den Depfa-GS verfahren will?
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 14:13:10
      Beitrag Nr. 1.509 ()
      Wenn in der HV der Depfa D'land was beschlossen worden wäre, wäre dies auch an den Markt kommuniziert worden. Da sitzen schließlich Arbeitnehmervertreter mit drin über die man keine Kontrolle hat.
      Es scheint aber so zu sein, dass einige begriffen haben, dass die Genüsse bei 50 und selbst bei 60 noch ein Kauf sind, da es es vollkommen klar ist, dass bei einer Verschmelzung den Inhabern keine Genüsse der HRE angedient werden könne. Zudem ist das Volumen bei den vielen Mrd. an Kapitaleinschuss zu gering, um bei der Rechtslage Ärger mit institutionellen Anlegern zu riskieren. Ich verkaufe erst bei Kursen deutlich über 100, d.h. bei Kündigung zu 100 plus Stückzinsen für 1 1/2 Jahre.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 14:22:37
      Beitrag Nr. 1.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.363.079 von Gekko01 am 10.06.09 14:13:10Zudem ist das Volumen bei den vielen Mrd. an Kapitaleinschuss zu gering, um bei der Rechtslage Ärger mit institutionellen Anlegern zu riskieren.

      Bei der 812720 zeigt sich die HRE aber ausgesprochen streitlustig. Die Zinsen für 2009 werden jetzt zwar immerhin nachgezahlt, aber die Rückzahlung zu 100 wird sich wohl noch eine Weile hinziehen. :D
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 14:29:50
      Beitrag Nr. 1.511 ()
      Warum gibt es beim 804294 so viel Umsatz (nicht nur heute) und beim 804290 passiert fast gar nichts? Der 290er läuft kürzer und es sind mehr Anleihen emittiert worden...

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 15:06:30
      Beitrag Nr. 1.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.363.255 von DirkGently am 10.06.09 14:29:50Der 804294 ist institutionell platziert worden während der 2010er in kleinen Stücken in privaten Depots liegt. Wir reden über Genüsse oder meinst Du Anleihen?
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 15:19:17
      Beitrag Nr. 1.513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.363.615 von Gekko01 am 10.06.09 15:06:30Ich rede auch von Genüssen (804294 und 804290 sind ja beides Genußscheine).
      Danke für den Hinweis über die unterschiedliche Platzierung der beiden Scheine!
      Kann man diese Information recherchieren oder gehört das einfach zum Allgemeinwissen eines Bond-Traders? :)

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 15:24:17
      Beitrag Nr. 1.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.363.723 von DirkGently am 10.06.09 15:19:17Weis ich von dem, der die Genüsse damals platziert hat.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 16:06:59
      Beitrag Nr. 1.515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.363.255 von DirkGently am 10.06.09 14:29:50Der 290er läuft kürzer und es sind mehr Anleihen emittiert worden...


      290er sind 200 Mio. DEM, 294er sind 750 Mio. DEM

      Beim 290er liegen 30% bei Instis, beim 294er waren es ohnehin nur 20% und die 3% vom Nordconcept-Fonds sind feinverteilt zu Kursen von 22 umplatziert worden.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 16:09:39
      Beitrag Nr. 1.516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.363.785 von Gekko01 am 10.06.09 15:24:17Weis ich von dem, der die Genüsse damals platziert hat.


      Du wirst doch nicht etwa den Aussagen eines Commerzbankers glauben? :D
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 16:41:59
      Beitrag Nr. 1.517 ()
      DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG: Verschmelzung DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Rechte der Genusscheininhaber gemäß § 23 UmwG

      DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG / Firmenzusammenschluss

      10.06.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

      Das Amtsgericht -Registergericht- Frankfurt am Main hat am heutigen Tage die Verschmelzung der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG als übertragendem Rechtsträger mit der Hypo Real Estate Bank Aktiengesellschaft, München in das Handelsregister eingetragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes der Hypo Real Estate Bank AG.

      Im Rahmen der Verschmelzung sind den Inhabern von Genussscheinen gemäß § 23 UmwG (wirtschaftlich) gleichwertige Rechte einzuräumen. § 4 des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2009 zwischen der Hypo Real Estate Bank Aktiengesellschaft (A) und der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG (B) regelt die gleichwertigen Rechte der Genussscheininhaber der Pfandbriefbank wie folgt:

      '§ 4 Gewährung gleichwertiger Rechte für die Inhaber von Genussscheinen

      B hat im April 1986 sowie nach Umwandlung in eine Aktiengesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlungen vom 30. Juni 1993, 29. Juni 1994 und 25. Juni 1997 auf den Namen oder auf den Inhaber lautende Genussscheine ausgegeben ('Genussscheine'). Mit Wirksamwerden der Verschmelzung gewährt A gemäß § 23 UmwG den Inhabern der Genussscheine gleichwertige Rechte. Die Nennbeträge der Genussscheine werden nach Wirksamwerden der Verschmelzung nicht verändert. Die den jeweiligen Genusscheinen zugrundeliegenden Genussscheinbedingungen ('Genussschein¬bedingungen') werden im Hinblick darauf, dass B bei Außerachtlassung der Verschmelzung voraussichtlich die jährliche Ausschüttung gemäß den jeweiligen Genussscheinbedingungen bis zum Ende der Laufzeit der Genussscheine hätte leisten können, nach den folgenden Maßgaben angepasst werden:

      Die Inhaber der Genussscheine erhalten die jährliche Ausschüttung gemäß den Genussscheinbedingungen, sofern und soweit nach der aktuellen Unternehmensplanung von B ohne Berücksichtigung der Verschmelzung ('Unternehmensplanung'), die diesem Verschmelzungsvertrag - auszugsweise - als Anlage 1 beigefügt ist, in dem jeweiligen Geschäftsjahr eine Ausschüttung erfolgt wäre. Dies gilt unabhängig davon, ob in dem abgelaufenen Geschäftsjahr ein Bilanzverlust bei A entstanden ist oder durch die Ausschüttung an die Inhaber von Genussscheinen entsteht.

      Der Rückzahlungsanspruch der Inhaber von Genussscheinen nach Ende der Laufzeit der Genussscheine vermindert sich nicht, wenn A nach Wirksamwerden der Verschmelzung einen Bilanzverlust ausweist. Der Rückzahlungsanspruch vermindert sich nur insoweit, als in der Unternehmensplanung zukünftig von einem Bilanzverlust der B ausgegangen wird. Falls es zu einer Verminderung des Rückzahlungsanspruchs kommt, wird der Rückzahlungsanspruch gemäß den Genusscheinbedingungen wieder aufgefüllt, sofern und soweit die Jahresüberschüsse der B gemäß Unternehmensplanung dafür ausreichen.

      Eine Aufrechnung des - modifizierten - Rückzahlungsanspruchs der Genussscheininhaber gegen Forderungen der A ist ausgeschlossen. Die Rückzahlungsansprüche der Inhaber von Genussscheinen werden im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A oder der Liquidation der A erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt.'

      Die im Vertrag genannte Unternehmensplanung der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG sieht positive Jahresüberschüsse für die nächsten sieben Jahre vor.

      Eschborn, 10. Juni 2009


      Kontakt: Stefan Krick +49 (06196) / 9990-2851


      10.06.2009 -a href='http://www.dgap.de'-Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP-/a- ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG Ludwig-Erhard-Straße 14 65760 Eschborn Deutschland Telefon: +49 (0)6196 9990-0 Fax: +49 (0)6196 9990-1331 E-Mail: Stefan.Krick@DePfa.com Internet: www.depfa-pfandbriefbank.com ISIN: DE0008042946, DE 0008042904 WKN: 804294, 804290 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart; Auslandsbörse(n) Luxembourg, SWX

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 16:50:06
      Beitrag Nr. 1.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.364.796 von boersengewinner am 10.06.09 16:41:59Eine Aufrechnung des - modifizierten - Rückzahlungsanspruchs der Genussscheininhaber gegen Forderungen der A ist ausgeschlossen. Die Rückzahlungsansprüche der Inhaber von Genussscheinen werden im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A oder der Liquidation der A erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt.'

      Die im Vertrag genannte Unternehmensplanung der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG sieht positive Jahresüberschüsse für die nächsten sieben Jahre vor.


      Falls die Unternehmensplanung nicht wieder massive Berechnungsfehler enthält, würden hiermit aus den Genussscheinen der Depfa de facto Nachranganleihen der HRE werden. Die 343216 notiert bei 91%. Somit erklärt sich der Kursanstieg von heute.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 18:20:04
      Beitrag Nr. 1.519 ()
      Bingo, da ist die Flasche Schampus auf den 804293 noch nicht getrunken (ist für den 1.7. kaltgestellt), da flattert schon der zweite Depfa-Volltreffer ins Haus ...

      Herzlichen Glückwunsch an alle investierten ...
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 19:06:50
      Beitrag Nr. 1.520 ()
      Kann mich dem nur anschliessen.

      Beim 804293 war ich zu spaet eingestiegen, war trotzdem ganz ordentlich. Beim 804294 hab ich Material bei 22 erwischt, das lohnt sich jetzt richtig ;-).

      Um mal auf die 812720 zurueckzukommen, die Meldung zu den DEPFA GS heute laesst das fuer mich in etwas anderem Licht erscheinen. Zumindest scheint die HRE nicht auf Biegen und Brechen alles zu ihrem Vorteil auslegen zu wollen.

      Scheint beim 812720 fuer mich eine Meinungsverschiedenheit ueber die juristische Auslegung der GS Bedingungen zu sein. Und allgemeine Konfusion (wie die Zinsen zu spaet zu zahlen). Vielleicht kommt mit der Staatsuebernahme jetzt etwas mehr Ruhe in den Laden und die sehen sich die 812720 nochmal an.

      Uebrigens, falls sich beim 812720 noch was aendert, muss man da eigentlich was machen, um eventuelle Widerspruchsrechte zu erhalten ?
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 19:37:10
      Beitrag Nr. 1.521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.366.245 von DH74 am 10.06.09 19:06:50Zumindest scheint die HRE nicht auf Biegen und Brechen alles zu ihrem Vorteil auslegen zu wollen.

      Obwohl die GS Gläubigerrechte darstellen, haben wir keine Sicherheitenstellung gemäß §22 UmwG erhalten. Die jetzt gefundene Lösung ist das Vorteilhafteste, was die HRE rausschlagen konnte ohne sofortige Klagen zu provozieren. Eine BAFIN-Überprüfung wird es aber wohl trotzdem geben. Der Kurs wurde heute erst ausgesetzt nachdem es eindeutige Insiderkäufe gegeben hatte.

      Uebrigens, falls sich beim 812720 noch was aendert, muss man da eigentlich was machen, um eventuelle Widerspruchsrechte zu erhalten ?

      Du hast einerseits 3 Jahre Zeit, um der Höhe der Rückzahlung zu widersprechen. Andererseits wird es die HRE imho wohl kaum zu einem Urteil kommen lassen, sondern sich mit etwaigen Klägern vergleichen. Da müsste sich dann jeder sein Geld selbst erstreiten. Man kann sich aber die Ruhe antun.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 19:38:41
      Beitrag Nr. 1.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.364.796 von boersengewinner am 10.06.09 16:41:59Hmm, nicht schlecht. Ich will ja nicht sagen, dass ich es so erwartet habe - aber bei den Argumenten wäre alles andere eher verwunderlich gewesen...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 19:43:05
      Beitrag Nr. 1.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.364.347 von noch-n-zocker am 10.06.09 16:06:59Da hast Du natürlich recht! Ich hatte nur die Stückzahlen beachtet und übersehen, dass die beiden Scheine unterschiedliche Nennwerte pro Stück haben.

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 19:49:09
      Beitrag Nr. 1.524 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.364.893 von noch-n-zocker am 10.06.09 16:50:06Falls die Unternehmensplanung nicht wieder massive Berechnungsfehler enthält, würden hiermit aus den Genussscheinen der Depfa de facto Nachranganleihen der HRE werden. Die 343216 notiert bei 91%.

      Hab gerade erst gesehen, dass heute sogar noch gehandelt wurde :eek: Ich sollte meine Kursprognosen nur noch für Geld veröffentlichen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 19:56:53
      Beitrag Nr. 1.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.366.660 von noch-n-zocker am 10.06.09 19:49:09GW an alle Investierten. Ich hatte leider meinen 8042946 (gekauft zu 21,75) schon bei 31,20 geschmissen.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 20:03:56
      Beitrag Nr. 1.526 ()
      Auch GW an alle investierten!

      Wieder eine Sternstunde der WO-Board-Diskussion!

      War diesmal leider nicht dabei.

      Hab mir aber heute @93 für die Auschüttung am 02.07. eine kleine Position gesichert.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 21:00:17
      Beitrag Nr. 1.527 ()
      In 2008 hieß das Unternehmen A HRE Bank und das Unternehmen B HRE Bank International. Auch hier hatte das Unternehmen B mit der HRE Holding einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Eine gewisse Ähnlichkeit ist ja nicht zu verkennen.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 22:04:59
      Beitrag Nr. 1.528 ()
      auch gw an alle, habe bei der 804293 leider zu lange beobachtet, statt bei 50 zu kaufen, bei der 804294 bin ich jetzt zum glück dabei aber leider wieder nur zu ängstlich gewesen. aber nen kleiner gewinn ist besser als keiner. und danke an all die spezialisten hier, schon mein zweiter treffer durch dieses forum.
      Avatar
      schrieb am 11.06.09 07:39:15
      Beitrag Nr. 1.529 ()
      an k1 und alle weiteren Experten:

      Ich besitze noch den Genuss 808 404 der HRE Bank AG.

      Bis jetzt bin ich davon ausgegenagen, dass für 2009 hier gilt:

      Jahresfehlbetrag

      geteilt durch

      EK HRE-Bank+Depfa AG zzgl.
      Genüsse HRE-Bank+Depfa AG



      Könnte man aus der gestrigen ad-hoc vermuten, dass für die ehemaligen HRE-Genüsse nur die EK-Bestandteile der ehemaligen HRE Bank trotz Verschmelzung Bezugsgröße im Nenner bleiben?

      Oder werden die HRE-Genüsse selbst auf verschmolzener EK-Basis angeschaut und für die ehemaligen Depfa´s erfolgt eine fiktive sozuagen Teilkostenstellenrechnug?
      Avatar
      schrieb am 11.06.09 09:18:35
      Beitrag Nr. 1.530 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.368.962 von ikbneu am 11.06.09 07:39:15In der Meldung ist nichts über die Genußscheine der HRE Bank gesagt. Es gelten also die Genußscheinbedingungen. Danach geht alles ein. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung der HRE Holding sollten zum Teil auch in einer Kapitalerhöhung der HRE Bank ankommen. Von daher ist auch der 808404 interessant.
      Avatar
      schrieb am 11.06.09 20:31:37
      Beitrag Nr. 1.531 ()
      @ Kalchas: Danke!

      Kann mir jemand hier bestätigen, dass die Depfa plc in 2008 einen Verlust von 504 Mio. EUR erlitten hat?

      Mir gehts um die Größenordnung.
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 09:45:11
      Beitrag Nr. 1.532 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.375.859 von ikbneu am 11.06.09 20:31:37Kann mir jemand hier bestätigen, dass die Depfa plc in 2008 einen Verlust von 504 Mio. EUR erlitten hat?



      ja , das ist richtig


      http://www.depfa.com/ir/311.html
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 10:42:03
      Beitrag Nr. 1.533 ()
      was macht ihr nun mit euren depfa gs 804294 804290, verkaufen bei ca 100 oder noch die zinsen für die nächsten jahre einsacken, die werden doch gezahlt oder besteht da noch ein risiko auf nicht zahlung
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 11:01:01
      Beitrag Nr. 1.534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.378.905 von boersengewinner am 12.06.09 10:42:03auf alle Faelle wuerde ich das Papier verkaufen und lieber in die 343216
      wechseln. Damit haettest Du ein geringeres Risiko und eine hoehere Rendite.
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 11:09:36
      Beitrag Nr. 1.535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.378.905 von boersengewinner am 12.06.09 10:42:03Da ich meine 804290 noch im Dezember gekauft habe, werde ich die Spekulationsfrist verstreichen lassen und ein letztes Mal einen Gewinn (hoffentlich) steuerfrei realisieren.

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 11:50:36
      Beitrag Nr. 1.536 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.379.098 von tofu1 am 12.06.09 11:01:01warum siehst du weniger risiko bei der 343216, zinszahlung sollten doch bei beiden wkns sicher kommen oder ??
      sollte man nicht die zahlung im juli auf jeden fall mitnehmen
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 12:14:50
      Beitrag Nr. 1.537 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.379.098 von tofu1 am 12.06.09 11:01:01auf alle Faelle wuerde ich das Papier verkaufen und lieber in die 343216
      wechseln. Damit haettest Du ein geringeres Risiko und eine hoehere Rendite.


      In Bezug auf die Rendite ist m.E. folgendes zu berücksichtigen:

      - Wenn Kauf in 2008 (zu Kursen deutlich unter den aktuellen), dann dürfte ein Verkauf vor Ablauf der "Spekulationsfrist" wenig Sinn machen.

      - Wenn Kauf in 2009 (zu Kursen deutlich unter den aktuellen), dann ist der Betrag, der in eine Wiederanlage gesteckt werden würde geringer (w/Abgeltungssteuer Beispiel: VK 100 ./. KK 30 => 70 Abgeltungsteuerpflichtig => rd. 19 Punkte) - kann also bis Ende der Laufzeit der Alternativanlage (343216) entsprechend weniger Investiert werden. Selbst wenn also die Rendite grundsätzlich gleich hoch wäre, dann wäre das Ergebnis für den "Tauscher" nach Steuern deutlich schlechter.

      Zumindestens bei der 804294 liegt die Rendite (ohne Berücksichtigung der steuerlichen Effekte) der 34216 auch nicht höher, denn die Ausschüttung von 7,65% per 1.7.2009 ist ja noch bei der 804924 im Kurs enthalten.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 14:52:37
      Beitrag Nr. 1.538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.386.554 von K1K1 am 13.06.09 12:14:50danke k1 habe deutlich unter den aktuellen kursen gekauft aber 2009, wenn also keine weiteren risiken bestehen, werde ich wohl bis zum schluss halten
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 17:10:19
      Beitrag Nr. 1.539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.386.981 von boersengewinner am 13.06.09 14:52:37In die 343216 kann man doch gar nicht tauschen. Da geht doch keine Volumen um, oder ist einer für 1-3 Mio. abgabebereit? Werde meine Bestände unter gar keinen Umständen nach der Ausschüttung im Juli unter 100 verkaufen. Ehe werde ich den Bestand kongruent beleihen und bis zur Endfälligkeit behalten. Halte die 804294 immer noch für einen Kauf und zwar für risikoscheue Anleger, die eine Rendite deutlich über Markt suchen. In wenigen Wochen gehört die HRE dem Bund, der sehr viel Geld investiert hat. Vor 2011 wird er die Bank nicht privatisieren könne und wollen und eine Liquidation halte ich für ausgeschlossen nach all dem Geld, dass der Bund reingeschossen hat. Ist mit einer nicht am Verlust beteiligte Nachranganleihe der KfW, die es meines Wissen nicht gibt, vergleichbar. Habe bei 100 noch am Markt einige 100 für Kinder, Eltern und Verwandte gekauft.
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 17:40:52
      Beitrag Nr. 1.540 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.387.221 von Gekko01 am 13.06.09 17:10:19Habe bei 100 noch am Markt einige 100 für Kinder, Eltern und Verwandte gekauft.

      Da hast Du dann auch ein paar von mir gekauft. Durch den Kursanstieg war mein HRE-Depotanteil auf über 20% gestiegen, was mir in Verbindung mit nur noch 12% Rendite nicht risikoadäquat erschien. Immerhin gibt es das kleine Restrisiko, dass die BAFIN zukünftige gewinnabhängige Ausschüttungen untersagen kann. Ob dann die jetzt gefundene Lösung wasserdicht für die GS-Inhaber ist, möchte ich nur mit einem kleineren Anteil getestet wissen.

      Ich habe lieber meinen Kredit zurückgeführt und mir noch ein paar Cobank-Tiere gegönnt.
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 11:23:19
      Beitrag Nr. 1.541 ()
      Gestern wurden von dem 2011er GS 804294 ca. 5 Mio in Stgt. zu Kursen >= 100 gehandelt. Heute ging es relativ schnell auf 97,50 mit 2 Mio Umsatz runter . . .

      Wenn ich mich nicht verrechnet habe, hat der GS mit Kurs 100% 13,72% vor Steuern und 9,97% Rendite nach Steuern. Bei 97,5% liegt man bei 15,32$ / 11,15%. Nach der Ad Hoc und der Übernahme durch den Bund gibt's ja wohl kein "wirtschaftliches" Risiko mehr, sondern "nur" noch ein politisches . . .

      Gibt's neue Infos oder machen da nur einige Kasse?
      Avatar
      schrieb am 17.06.09 16:45:54
      Beitrag Nr. 1.542 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.387.221 von Gekko01 am 13.06.09 17:10:19Hallo Gekko, habe natuerlich nicht
      gewusst, das Du mit 3 Mio investiert bist.:laugh:
      Ich habe jedenfalls in die 343216 getauscht und werde jetzt wieder in die 804294 zuruecktauschen.
      Die 343216 ist ja weiterhin sehr stabil.
      Avatar
      schrieb am 20.06.09 13:40:21
      Beitrag Nr. 1.543 ()
      Gibt es eigentlich Neuigkeiten beim GS HRE 812720 ?

      HRE hatte mir am 9. Juni mitgeteilt, dass die Zinszahlung auf den verringerten Nennwert veranlasst wurde (plus Verzugszinsen), ist aber noch nichts angekommen. Hat schon jemand Zinsen erhalten ?

      Wobei ich mir vorstellen kann, dass da hinter den Kulissen einiges vor sich geht, ob die Verlustbeteiligung denn nun rechtens war oder nicht. Sind immerhin im Ganzen fast 30M Euro Unterschied, davon kann man jede Menge Rechtsanwaelte bezahlen :). Vielleicht wird das ja erstmal geklaert bevor ueberhaupt Zinsen gezahlt werden ?
      Avatar
      schrieb am 20.06.09 15:28:41
      Beitrag Nr. 1.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.433.017 von DH74 am 20.06.09 13:40:21Hat schon jemand Zinsen erhalten ?

      Sogar schon zweimal :D Zunächst erfreulicherweise in doppelter Höhe, weil EUR und DEM verwechselt wurden. Dann aber Storno und Neuabrechnung. Hat sich bei mir die DB vertan oder ist der HRE ein weiterer "Berechnungsfehler" unterlaufen?
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 17:00:25
      Beitrag Nr. 1.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.433.290 von noch-n-zocker am 20.06.09 15:28:41Habe mit der comdirect geredet wegen der Zinsen fuer den HRE GS 812720. Anscheined gab es einen technischen Fehler, morgen sollen sie kommen.

      Ziemlich fehleranfaellig, diese 812720 :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.06.09 21:13:09
      Beitrag Nr. 1.546 ()
      HRE rechnet mit dreistelligen Millionen-Belastungen

      Der verstaatlichte Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) rechnet wegen der Finanzkrise mit weiteren Belastungen im hohen dreistelligen Millionenbereich im zweiten Quartal. Mindestens 2009 und 2010 werde die Bank noch Verluste schreiben.

      HB FRANKFURT. Diese Belastungen resultierten aus weiterer Risikovorsorge auf Forderungen und Wertpapiere im Zuge der Finanzkrise und des wirtschaftlichen Abschwungs, teilte das Finanzinstitut am Montagabend nach Börsenschluss mit. Vor allem Immobilienkredite seien von den Wertberichtigungen betroffen. Hier wirkten sich die weiter verschlechterten regionalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Märkten Nordamerika, Südeuropa und Großbritannien, aber auch in Deutschland aus.

      Der HRE zufolge führt diese Entwicklung zu einer hohen Eigenkapitalbelastung insbesondere bei der Hypo Real Estate Bank AG. Nähere Details zur Entwicklung im zweiten Quartal will das Institut am 7. August vorlegen. Die HRE bekräftigte zudem frühere Aussagen, wonach mindestens für die Jahre 2009 und 2010 mit Verlusten zu rechnen ist.

      Die HRE musste im Herbst nach Fehlspekulationen ihrer irischen Tochter Depfa mehrmals gerettet werden und wird mittlerweile mit 100 Mrd. Euro gestützt. Der staatliche Rettungsfonds SoFFin hält inzwischen 90 Prozent der Anteile an der HRE. Wegen ihrer Bilanzsumme und der wichtigen Rolle auf dem Pfandbriefmarkt hätte ihr Kollaps viele andere Institute und Versicherungen ins Straucheln bringen können.
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 10:07:01
      Beitrag Nr. 1.547 ()
      Der Threadtitel Was passiert mit DEPFA Genüssen?

      ist für die 804293 wohl mit dem heutigen Tag endgültig beantwortet:

      Komplett mit Zinsen zurückgezahlt :)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 10:12:00
      Beitrag Nr. 1.548 ()
      Ich wollte mich auch noch bei Herbert H für den tollen Tip bedanken. :)
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 13:57:21
      Beitrag Nr. 1.549 ()
      Da meine Bank Tilgungen/Erträge i.d.R. erst einen Tag später bucht, muss leider noch einen Tag warten ... ;) ... dann können wir allerdings diesen Thread hier gemütlich in der Historie verschwinden lassen.

      804293 ist erledigt und die beiden längeren Depfa-Genüsse sind jetzt faktisch Nachränge der neuen Deutschen Pfandbriefanstalt AG. Mal schauen, ob jemand einen Nachfolge-Thread aufmacht: Was passiert mit Depfa Nachrängen ...
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 15:22:06
      Beitrag Nr. 1.550 ()
      Nee, diesen Thread können wir bestimmt noch gut gebrauchen. Aus aktuellem Anlass hole ich diesen Artikel von Anfang Februar nochmal hoch.

      Hypo Real Estate plant radikalen Umbau

      Der Name Hypo Real Estate könnte aus der Bankenlandschaft verschwinden: Nach SPIEGEL-Informationen plant das Management, das Geldhaus nach einer staatlichen Übernahme gesundzuschrumpfen. Im wahrscheinlichsten Szenario wird es zu einer rein deutschen Pfandbriefbank gestutzt.

      Hamburg - Für den Fall einer Mehrheitsübernahme durch den Staat plant das Management der taumelnden Hypo Real Estate (HRE) wohl, den Konzern drastisch gesundzuschrumpfen und gleichzeitig den Namen zu ändern. Das wahrscheinlichste Szenario sieht vor, den Finanzkonzern zu einer rein deutschen Pfandbriefbank umzubauen und ihn auch so zu nennen.

      Alle Vermögenswerte, die gemäß Pfandbriefgesetz nicht in den Deckungsstock der Pfandbriefe gebucht werden können oder zu teuer refinanzierbar sind, passen nicht ins neue Geschäftsmodell.

      Von der derzeitigen Bilanzsumme von knapp 400 Milliarden Euro sind Papiere im Umfang von rund 200 bis 250 Milliarden Euro betroffen. Ein Teil davon wird abgewickelt. Beim Rest im Umfang von rund 150 Milliarden Euro handelt es sich um Staatspapiere und Infrastrukturkredite, die vorwiegend bei der irischen Tochter Depfa plc in Dublin lagern.

      Für dieses Portfolio müsste der Bund über eine neu zu gründende Zweckgesellschaft künftig die langfristige Refinanzierung übernehmen, als eine mögliche Variante. Die neue Pfandbriefbank könnte dann auf Druck des Bundes mit Teilen der Commerzbank-Tochter Eurohypo und weiteren Pfandbrief-Emittenten zu einem neuen Unternehmen verschmolzen werden, erzählen Insider von Planspielen der Bundesregierung. "Kein Kommentar", sagt ein HRE-Sprecher.


      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,606084,00.html

      Dazu die letzte Meldung:

      HRE führt DEPFA Deutsche Pfandbriefbank und Hypo Real Estate Bank zur Deutsche Pfandbriefbank AG zusammen

      München: Die HRE hat den bereits angekündigten Zusammenschluss ihrer beiden Pfandbriefbanken erfolgreich abgeschlossen und treibt damit die Neuausrichtung des Konzerns weiter voran. Das Amtsgericht München hat die Verschmelzung von DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG auf die Hypo Real Estate Bank AG am 29. Juni 2009 eingetragen. Die neue Einheit firmiert als Deutsche Pfandbriefbank AG. Sitz der Gesellschaft ist München.
      Die Deutsche Pfandbriefbank ist die strategische Kernbank des Konzerns. Sie bündelt die strategischen Aktiva und das Neugeschäft in den beiden Geschäftsfeldern Immobilienfinanzierung und Staatsfinanzierung. Der Name der neuen Bank weist auf den Pfandbrief als zentrales Refinanzierungsinstrument hin.

      Der Zusammenschluss von DEPFA Deutsche Pfandbriefbank und Hypo Real Estate Bank ist ein wichtiger Schritt in der angekündigten Neuausrichtung des Konzerns. Schon im November 2008 wurden die beiden Immobilienbanken Hypo Real Estate Bank und Hypo Real Estate Bank International verschmolzen. Nun sind alle deutschen Bankentöchter des Konzerns in der Deutsche Pfandbriefbank zusammengeschlossen.

      Die irische Bankentochter DEPFA Bank plc, Dublin, die das so genannte Wertportfolio des Konzerns managt, bleibt weiter eine direkte Beteiligung der Holding. Der Konzern prüft Möglichkeiten, signifikante Teile dieses Wertportfolios zusammen mit problematischen oder nicht strategiekonformen Krediten aus dem Bereich Real Estate in eine Abwicklungsanstalt einzubringen.


      Daraus ergeben sich interessante Fragen:

      - Wandern die Covered Bonds der Depfa ACS in die Abwicklungsanstalt, zur Depfa DP oder bleibt die Depfa ACS als eigenständige Gesellschaft erhalten?

      - Lässt man die Abwicklungsanstalt nach angelsächsischem Vorbild (WaMu, Bradford&Bingley, Northern Rock) ausbluten oder hält der Staat (wie im Spiegel-Artikel erwähnt) seine schützende Hand darüber

      - Welche Verflechtungen gibt es zwischen Depfa DP und Depfa Plc? Darf die Depfa Plc am Ende gar nicht untergehen, weil sie dann die Depfa DP mitreißen würde?

      Die Tatsache, dass man für die fusionierte Bank den Namen Depfa DP gewählt hat ist für mich ein deutliches Zeichen, dass der Staat hier nichts anbrennen läßt. Von daher sehe ich die Depfa Genüsse jetzt auch auf diesem Niveau als fair bewertet an.
      Avatar
      schrieb am 01.07.09 17:11:38
      Beitrag Nr. 1.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.500.794 von noch-n-zocker am 01.07.09 15:22:06Daraus ergeben sich interessante Fragen:

      a) ich würde die ACS unter die Depfa DP umhängen. die ACS ist ein solch schlankes gebilde (meiner erinnerung nach 7 mitarbeiter), das lohnt den aufwand nicht, hier irgendetwas zu ändern. wenn man sich deren bilanz anschaut, ist vermutlich nichts tun die effizienteste lösung.

      b) bei der PLC ist das m.e. komplizierter. ich durchblicke das nicht vollständig, aber vielleicht wird sie liquidiert (per liquidationsbeschluss), das wäre eine elegante methode um die preferreds (immerhin 700 mio. euro :D) und nachränge am verlust zu beteiligen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 11:57:40
      Beitrag Nr. 1.552 ()
      bin nicht dafuer den THread zu beerdigen, da
      es immer wieder schoene Spreads zwischen der
      DE0008042904 und der 804294 (wie z.B. heute) geben wird.
      Habe das Gefuehl das die DE0008042904 die Anleger nicht so richtig moegen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 14:09:07
      Beitrag Nr. 1.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.506.201 von tofu1 am 02.07.09 11:57:40Bin auch dafür den Thread weiter zu führen. Eine Erweiterung des Inhalts auf Depfa Funding I und II wäre spannend.

      Depfa Funding II hat sich in diesem Jahr zwischen 2 und 10, z.Zt ca. 9 bewegt. Zinszahlungen für 2009 entfallen definitiv. 2010 ???
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 14:15:19
      Beitrag Nr. 1.554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.507.185 von kody am 02.07.09 14:09:07Depfa Funding ist aber von der Depfa plc, ergo Schweinkram :) Hier geht es um Anleihen der grundsoliden Depfa AG.

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 14:48:26
      Beitrag Nr. 1.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.507.233 von DirkGently am 02.07.09 14:15:19Dann wird es eben künftig auch um unsoliden Schweinkram der Depfa plc gehen.
      Ich denke, werthaltig werden sie schon sein, auch wenn niemand die Situation genau kennt.
      Aber meiner Meinung nach war die plc doch an der inkongruenten Finanzierung gescheitert. Von faulen Wertpapieren war da nicht so sehr die Rede. Eine Sanierung würde dann ja auch für die HRE Sinn machen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 14:52:36
      Beitrag Nr. 1.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.507.233 von DirkGently am 02.07.09 14:15:19Depfa bank plc ist zwischenzeitlich eine 100% Tochter der HRE.
      Es ist schlecht vorstellbar, dass HRE die Depfa plc fallen lässt, will sie nicht massiv Vertrauen verspielen. Das würde die teuren Sanierungsbemühungen des Bundes ad absurdum führen. Ich halte die Fundings deshalb für durchaus interessant.
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 15:10:36
      Beitrag Nr. 1.557 ()
      Das Einzige was die Depfa Funding und die (ehemaligen) Genüsse gemeinsam haben, ist das Wort Depfa im Namen.

      Bei den Genüssen können wir diskutieren, ob eine Rendite von gut 10% auf 2-3 Jahre einem HRE-Nachrang angemessen ist. Bei Depfa Funding ist die Frage, ob die Lotterielose für um 10 Euro eher billig oder teuer sind. Rein subketiv finde ich die 10% durchaus fair (aber nicht billig), während ich nicht die geringste Ahnung hab wie die Funding-Lotterie weitergeht. Von voller Bedienung in einigen Jahren bis hin zur Restabwicklug der Depfa plc und Totalverlust ist irgendwie alles denkbar - ich hab noch nicht mal ein Gefühl für die Wahrscheinlichkeiten. Ist mir persönlich zu unkalkulierbar - da ziehe ich im Zweifel die etwas teureren Eurohypo Fundings vor.
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 15:14:52
      Beitrag Nr. 1.558 ()
      kurzer Nachtrag: Der Bund muss die Depfa plc ja nicht fallen lassen. Es reicht vollkommen aus sie abzuwickeln, dann gehen die Nachränge leer aus während Kundeneinlagen und Senior Bonds normal bedient werden. Wie gesagt. Ich habe keine Ahnung was der Bund vorhat, aber wenn man die Fundings ein wenig stutzen will sollte das nicht allzu schwierig sein ...
      Avatar
      schrieb am 02.07.09 18:36:59
      Beitrag Nr. 1.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.507.653 von sarah96 am 02.07.09 15:10:36Sarah die 804290 gab es heute fuer 92,50
      Das sind dann schon mal 13% Rendite.
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 22:04:57
      Beitrag Nr. 1.560 ()
      Hallo zusammen,

      vor Monaten hatte ich schon auf mögliche Chancen bei den Depfa Funding Nachranganleihen hingewiesen (A0E5U8). Damals gab es Einstiegsmöglichkeiten zwischen 4 und 5%, wer früher dran war konnte sogar bei unter 1% zuschlagen, allerdings mit entsprechender Stückzinsbelastung. Nun notieren wir bei über 12%.

      Das Thema interessiert mich weiterhin, daher eine entsprechende Nachfrage beim Debt- Department in London gestellt. Wenn ich en GB
      der Depfa plc richtig gelesen habe, ist im 1. HJ 2009 lediglich ein kleiner Verlust in Höhe von 30 Millionen Eur angefallen, gleichzeitig ist das Eigenkapital von wenigen Mio. auf 1,7 MRD angewachsen. Aus meiner Sicht steigen die Chancen, dass im kommenden Jahr den Coupon bereits wieder bedient wird. In dem Fall
      müsste der Kurs zumindest wieder in Richtung 50% laufen.

      Wie ist euere Einschätzung?
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 22:22:20
      Beitrag Nr. 1.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.786.639 von INTERSHOP27 am 14.08.09 22:04:57The Group issued €1.2bn of perpetual subordinated debt in 2004 and 2005 via its issuance vehicles, DEPFA Funding II LP, DEPFA Funding III LP, and DEPFA Funding IV LP. Payment under these hybrid capital instruments is only contractually required if creditors of equal ranking receive interest payments. During 2009 the last equal ranking liability was repaid by the Group and accordingly the Group no longer has a contractual obligation to make interest payments under the hybrid capital instruments. Accordingly the carrying amount of these instruments has been reclassified to equity from subordinated capital (€1,136 million).

      S.25 des Halbjahresberichtes der Depfa plc.
      Verdammt schlau, die Leute...
      Arme Anleger!!!!
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 22:29:42
      Beitrag Nr. 1.562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.786.748 von ikbneu am 14.08.09 22:22:20Die nunmehr unverzinslichen Depfa Fundings wurden gem. IAS von Fremd- in Eigenkapital umqualifiziert, da keine Zins- und/oder Rückzahlungsverpflichtung mehr besteht.

      Dies erklärt den von dir erwähnten Anstieg des Eigenkapitals...
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 22:43:31
      Beitrag Nr. 1.563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.786.639 von INTERSHOP27 am 14.08.09 22:04:57Wenn ich en GB der Depfa plc richtig gelesen habe, ist im 1. HJ 2009 lediglich ein kleiner Verlust in Höhe von 30 Millionen Eur angefallen,

      Die Depfa Fundings hängen am company balance sheet - der Halbjahresbericht zeigt die consolidated Zahlen und ist insofern nicht relevant. Ich sage mal so: Bei den Bilanzrelationen können sie das drehen wie sie wollen - wenn sie nicht bedienen wollen, wird nicht bedient. Da die Depfa plc offensichtlich kontrolliert runtergefahren werden soll gibt es derzeit auch wenig Grund für eine Zahlung. Kann sich aber natürlich auch mal ändern...


      gleichzeitig ist das Eigenkapital von wenigen Mio. auf 1,7 MRD angewachsen.

      Das Eigenkapital (consolidated Zahlen) ist gestiegen, weil die negative AFS Reserve verringert wurde (rd. 0,5Mrd) und die Depfa Fundings aufgrund der Tatsache, dass die Zinsen nicht gezahlt werden (ja, echter IFRS Schwachsinn) nunmehr als Eigenkapital (rd. 1,1 Mrd) ausgewiesen werden.

      So ganz grundsätzlich sollte man sicherheitshalber wohl nicht davon ausgehen, dass da in absehbarer Zeit Distributions/Zinsen auf die Depfa Fundings anfallen... Kurs in Richtung 50% hätte ich auch nichts dagegen - aber so einen kleinen Rest an Realitätssinn sollte man sich dann vielleicht doch bewahren ;)

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 14.08.09 23:03:18
      Beitrag Nr. 1.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.786.748 von ikbneu am 14.08.09 22:22:20Hab ein Weilchen für das Posting gebraucht, da war IKBneu ein wenig schneller ;)

      Allerdings sind die Depfa Fundings nicht "unverzinslich" sondern müssen natürlich wenn distributable profits vorhanden sind schon bedient werden. Sind halt nur gerade keine da ... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.08.09 09:56:49
      Beitrag Nr. 1.565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.786.932 von K1K1 am 14.08.09 23:03:18Allerdings sind die Depfa Fundings nicht "unverzinslich" sondern müssen natürlich wenn distributable profits vorhanden sind schon bedient werden. Sind halt nur gerade keine da ...


      Sicher, K1? Wo kann man sich diesbezüglich noch mal belesen?
      Avatar
      schrieb am 15.08.09 10:10:39
      Beitrag Nr. 1.566 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.787.625 von ikbneu am 15.08.09 09:56:49Wenn sie "böswillig" sind und einfach nicht zahlen wollen, dann können sie natürlich die Zahlung auch bei vorhandenen distributable profits auf die Hybrids aussetzen - längstens bis wieder eine Dividende gezahlt wird oder die Fa. liquidiert wird. Mein "müssen" stimmt insofern nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.08.09 10:16:15
      Beitrag Nr. 1.567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.787.664 von K1K1 am 15.08.09 10:10:39Das mit den Dividenden geht aus folgender Prospektformulierung hervor:

      Distribution and Capital Stopper:
      The Guarantor will undertake in the Subordinated Guarantee
      that, in the event that any Distribution is not paid, it will not:
      (a) declare or pay any distribution or dividend and, where
      applicable, will procure that no distribution or dividend is
      declared or paid on any Junior Share Capital, until after
      the following Distribution Payment Date on which
      Distributions in respect of the Preferred Securities are
      paid in full; or ...
      Avatar
      schrieb am 15.08.09 10:40:17
      Beitrag Nr. 1.568 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.787.678 von K1K1 am 15.08.09 10:16:15Danke, K1!

      Bei meinem Einstandskurs würde ich mich mit einer ungefähren Aussage begnügen, dass Zinszahlungen nicht bis in alle Ewigkeiten VERTRAGLICH durch oben ganannten Passus mit den nicht mehr vorhandenen gleichrangigen Verbindlichkeiten ausgeschlossen sind.

      Solange die theoretische Möglichkeit besteht, dass irgendwann wieder Kupons (zB vielleicht auch freiwillig in 2015) gezahlt werden, ist das Papier für mich eine Halteposition.
      Avatar
      schrieb am 15.08.09 10:41:06
      Beitrag Nr. 1.569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.787.678 von K1K1 am 15.08.09 10:16:15S. im Prospekt?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 15.08.09 11:42:05
      Beitrag Nr. 1.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.787.756 von ikbneu am 15.08.09 10:41:06Bei Depfa Funding II bspw. Seiten 7-9 (insbesondere "Distribution and Capital Stopper")
      Avatar
      schrieb am 25.08.09 18:44:04
      Beitrag Nr. 1.571 ()
      Deutsche Pfandbriefbank AG GENUSSSCH. 01/31.12.2011
      WKN: 812404
      25.08.09 13:27 Uhr
      20,00 %

      +33,33 %

      da ist jemand aber extrem optimistisch für die Zukunft der HRE Bank AG :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.11.09 14:11:21
      Beitrag Nr. 1.572 ()
      http://www.hyporealestate.com/pdf/Zwischenbericht_09_11_10_d…

      Da wir uns das Wissen hier "erarbeitet" haben, soll die entscheidende Stelle im Q3-Bericht auch hier erwähnt werden. Auf Seite 28 steht, dass die Depfa-Genussscheine in nachrangige Verbindlichkeiten (LT2) umgewandelt wurden. Eine LT2-Anleihe einer Bank, die sich zu 100% in Staatsbesitz befindet sollte nicht mit 13% rentieren.

      Eine große Fondsgesellschaft hat vorige Woche damit begonnen, eine 30-Mio.-Position in der 804294 zu verkaufen. Anscheinend ging es dem Fondsmanager bei 97 nicht schnell genug, deswegen verkauft er seit gestern mit Hochdruck. Ich gehe nicht davon aus, dass der Verkauf irgendetwas mit den Quartalszahlen oder einer sonstigen Äußerung zur Depfa zu tun hat.
      Avatar
      schrieb am 13.11.09 02:55:22
      Beitrag Nr. 1.573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.373.696 von noch-n-zocker am 12.11.09 14:11:21Danke n-z-z, dass Du den alten Thread nicht vergessen hast!
      Avatar
      schrieb am 13.11.09 10:22:23
      Beitrag Nr. 1.574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.378.807 von Motleifaul am 13.11.09 02:55:22Bei jedem Blick in mein Depot kommen angenehme Erinnerungen an diesen Thread auf.

      Wenn meine Informationen stimmen, dann hat ein Spezialfonds der DWS (also nicht einer der Publikumsfonds) verkauft und ist gestern mit dem Abverkauf fertig geworden.
      Abgesehen von den Tradern, die gestern was auf dem Low geschnappt haben und den schnellen Gewinn mitnehmen sollte der Markt jetzt also wieder sauber sein. Alles unter 100 ist für mich ein Strong Buy. Die vergleichbare LT2-Anleihe 343216 rentiert nur mit 7%
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 12:45:58
      Beitrag Nr. 1.575 ()
      \"Wenn meine Informationen stimmen\" Dass ich nicht lache.

      Junge, alles, was du kannst, ist aus dem Bondboard (bondboard.de) abschreiben. \"Deine Informationen\" stammen vom \"kleinen Prinzen\", der sich mit Recherche und seinen Posts viel Arbeit macht. Daher hat er es verdient, von Dir zitiert zu werden. Sich fremde Arbeit auf die eigene Fahne zu schreiben ist echt uncool. Hat mich schon geärgert, als Du hier im w:o Board den Prospekt der MünHyp großkotzig per PM angeboten hast, obwohl er im Bondboard frei zum Download zur Verfügung stand -- \"Ich habe jetzt endlich den Emissionsprospekt des MüHyp-Bonds A0JCC9 erhalten. Wer da noch Bedarf hat sendet mir bitte eine BM mit seiner Mailadresse.\" Beitrag Nr.: 37.974.361

      Wichtigtuer.
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 13:22:38
      Beitrag Nr. 1.576 ()
      @sino53,

      ich habe leider nicht den Eindruck, dass Du vor #1575 nennenswert nachgedacht hast und auch der Umgangston lässt zu wünschen übrig.

      Denkanstösse: Unterschied Publikums- und Spezialfonds? und wie ist der A0JCC9-Prospekt ins BB gelangt?
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 13:25:37
      Beitrag Nr. 1.577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.389.921 von sino53 am 15.11.09 12:45:58@sino53

      was soll denn das?

      Die Empfehlung zum MüHyp Bond kam von noch-n-zocker hier in W:0 (10.9.). Hat ja keiner was dagegen, wenn sich da welche im Bondboard dranhängen. Austausch hilft. Nur dann die Sachlage "umgekehrt" dazustellen und von Wichtigtuerei zu sprechen ist ...

      Bzgl. den 804924 und 804290 ist anzumerken, dass die Hinweise zu der Umklassifizierung (defacto LT2) schon im HJ Bericht enthalten waren - das ist also sowieso nicht so ganz neu...

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 14:01:25
      Beitrag Nr. 1.578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.390.018 von K1K1 am 15.11.09 13:25:37@sino53

      K1 und sarah96 haben recht.

      nnz liefert hier sehr viel nützlichen Input und hat solche Verhaltensweisen gar nicht nötig...

      Und Deine Umgangsformen sind renovierungsbedürftig...
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 14:25:40
      Beitrag Nr. 1.579 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.389.921 von sino53 am 15.11.09 12:45:58Der kleine Prinz hat auf dem Bondboard geschrieben, dass hinter den Verkäufen der letzten Tage Publikumsfonds stecken, die wegen der Umklassifizierung verkaufen müssen.

      Auch wenn der kleine Prinz manchmal ganz gut recherchiert, so hat er mit dieser Aussage Unrecht und ist doch auf dem Bondboard diesbezüglich selbst schon zurückgerudert. Wo ich was von ihm übernommen haben soll, kann ich nicht erkennen.

      Ich lese nicht alles auf dem BB. Ist doch schön, wenn Prospekte von verschiedenen Usern zur Verfügung gestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 16.11.09 17:49:39
      Beitrag Nr. 1.580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.389.921 von sino53 am 15.11.09 12:45:58... und selbst wenn wer irgendwo "abschreibt". Wir sind hier nicht in der Grundschule. Verschiedene Boards - verschiedene Leser. Das es da Duplizierungen gibt, ist doch völlig normal. Und wo Du Dir Deinen Prospekt holst, ist völlig Wurscht. Die Autorenrechte hat weder hier noch auf dem Bond Board jemand. Schön, dass sich jemand kümmert und das reinstellt.
      n-z-z hat schon qualifizierte Beiträge geliefert, als an Dich hier bei w:o noch gar nicht zu denken war, z.B. im EM.TV Zero Bond-Thread im Jahr 2004. Der wurde komischerweise heute 44 mal gelesen.;)
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 14:35:20
      Beitrag Nr. 1.581 ()
      Was passiert eigentlich mit den DEPFA Genüssen... ;-)

      Neben den zu LT2-mutierten und vieldiskutierten GS der DEPFA 804290 und 804294 gibt es ja noch die 808404, 812721, 812722, 812404 und 546325. Alle sind m.W. auf ca. 29 herabgeschrieben worden.

      Nun gibt es detailierte Schätzungen der Aussichten der DEPFA in Squeeze-Out Berichten und Einschätzungen von der Kommission. Eigentlich müsste man sich mal die Arbeit machen und die Gesamtverluste für 2009 und 2010ff berechnen, für die bei jetzt ab 2009 deutlich erhöhtem am Verlust teilnehmenden EK ein Einstieg in die GS der verschiedenen Laufzeiten lohnen würden.

      Ist z.B. der 2010 GS 812722 bei 10 ein Kauf oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 14:45:54
      Beitrag Nr. 1.582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.926.052 von DanteAllemis am 11.02.10 14:35:20Interessante Frage. Betrifft m.E. auch Depfa Fund.II, WKN 916788.
      Kauf könnte sich bei entsprechender Klärung der gestellten Fragen lohnen ????
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 14:53:49
      Beitrag Nr. 1.583 ()
      Werden für die 804290 und 804294 eigentlich für die letzten Monate zwischen Beendigung des Geschäftsjahres und der HV auch Zinsen gezahlt?
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 15:04:33
      Beitrag Nr. 1.584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.926.153 von kody am 11.02.10 14:45:54Interessante Frage. Betrifft m.E. auch Depfa Fund.II, WKN 916788.
      Kauf könnte sich bei entsprechender Klärung der gestellten Fragen lohnen ????


      Das sind unterschiedliche Fragen. Depfa plc ungleich Deutsche Pfandbriefbank AG.

      Aber ja, auch die Frage nach der Werthaltigkeit der Depfa Fundings kann gestellt werden. Meine Meinung: Die Fundings sind eine Option weit aus dem Geld. Wenn, geht es nicht um Koupons, sondern um das Nominal, das man kauft. Deswegen erscheint mir relativ die Defpa Fundings III am attraktivsten.
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 15:05:27
      Beitrag Nr. 1.585 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.926.222 von immerso am 11.02.10 14:53:49Werden für die 804290 und 804294 eigentlich für die letzten Monate zwischen Beendigung des Geschäftsjahres und der HV auch Zinsen gezahlt?

      Ja. z.Z. erscheint mir der Langläufer attraktiver.
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 15:48:58
      Beitrag Nr. 1.586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.926.222 von immerso am 11.02.10 14:53:49Beide zahlen Zinsen zwischen Fälligkeit und Rückzahlung. Es gibt aber einen feinen, jedoch wichtigen Unterschied:

      804294: zahlt weiterhin 7,65% p.a., also in Höhe des Kupons (§4 Abs 1 Satz 3 der Bed.)
      804290: zahlt dann Interbankensatz, also momentan 0,7% p.a. oder anders ausgedrückt "fast nix" (§4 Abs 3 Satz 4)

      Aus diesem Grunde ist der 804294 mit Abstand das bessere Instrument der beiden.

      Bereinigt um die Ausschüttungen ist die Rückzahlung Mitte 2011 bei der 804290 demzufolge bei 115,35% anzusiedeln. Ergo sind nur noch 10 Punkte maximal "drin" ausgehend vom aktuellen Briefkurs bei einer Restlaufzeit von 1,35 Jahren (ca. 7 % p.a. aufs eingesetzte Kapital). Einziger Vorteil: ich komme schneller wieder an mein Geld und muss mich 1 Jahr weniger mit dem Sorgenkind HRE herumplagen.

      Zahlungsströme der 804290:

      7,5 % Juli 2010
      7,5 % Juli 2011
      0,3 % Juli 2011 (!)
      100 % Juli 2011

      Zum Vergleich:

      Zahlungsströme der 804294:

      7,65 % Juli 2010
      7,65 % Juli 2011
      7,65 % Juli 2012
      3,82 % Juli 2012
      100 % Juli 2012

      Macht bei einer angenommenen Restlaufzeit von 2,35 Jahren etwa 8,60% p.a. aufs eingesetzte Kapital.

      Beide Renditen sind für einen Staatsbetrieb phänomenal, keine Frage. Aber wenn man sich schon entscheiden muss, dann bei den aktuellen Konditionen sinnigerweise für die 804294 .
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 17:09:02
      Beitrag Nr. 1.587 ()
      Ja, so muss man das berechnen. Der Langläufer ist attraktiver.

      Gestartet war ich ja heute, weil der Depfa AG GS 812722 heute unverhofft günstig zu bekommen war.

      Hier mal meine Berechnung:

      Der GS Nominal Rückzahlungsanspruch
      Derzeit 13.000.000 3.860.000 29,69%

      Kapitalerhöhungen HRE Holding 2009

      Kapitalerhöhung 28.03.2009
      60.000.000 (an Holding, Weiterleitung unklar)
      Kapitalerhöhung 08.06.2009
      2.959.500.000 (an Holding; Weiterleitung unklar)
      Kapitalerhöhung 04.09.2009
      Einzahlung Rücklagen 1.300.000.000 (an Depfa AG)
      Stille Einlage 1.000.000.000 (an Depfa AG)
      Einzahlung Rücklage 700.000.000 (an Holding;300MioanDepfaplc)

      Eigenkapital Depfa AG (Depfa AG alt + HRE Bank AG+ etwas mehr)
      per 31.12.2008
      EK HRE BANK AG 1.051.454.000
      GS HRE BANK AG 106.791.000
      EK DEPFA BANK AG (ALT) 751.394.000
      GS DEPFA AG (ALT) 926.474.000
      Kapitalerhöhung 04.09.09 2.300.000.000

      Summe 5.136.113.000

      => Eine Rückzahlung zu über 15% ergibt sich, wenn der HGB-Verlust der Depfa AG [ungleich HRE-Verlust, Depfa plc ist Hauptverlustbringer] in 2009 und 2010 kleiner als EUR 2.541.444.516 ist.

      Warten wir mal die Bilanzzahlen der Depfa AG, der Depfa plc und der HRE Holding AG ab...
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 17:54:04
      Beitrag Nr. 1.588 ()
      DanteAllemis, das ist wirklich ein spannendes Thema.

      Ich glaube allerdings nicht, dass die Depfa plc in 2009 der Hauptverlustbringer war. Deren Papiere müssten sich kräftig erholt haben, während die neue pbb enorme Lasten durch ihr Immobilienengagement zu tragen hat.

      Leider gibt es nur einen Halbjahresbericht auf Konzernebene. Auf Konzernebene haben sie im 1. HJ gut eine Mrd. Euro Verlust gemacht.
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 17:58:25
      Beitrag Nr. 1.589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.927.622 von DanteAllemis am 11.02.10 17:09:02@Dante

      bei den WestHyp sollte man sicherheitshalber das GS Kapital nicht zum Verlustbezugsnenner hinzuzählen.


      => Eine Rückzahlung zu über 15% ergibt sich, wenn der HGB-Verlust der Depfa AG [ungleich HRE-Verlust, Depfa plc ist Hauptverlustbringer] in 2009 und 2010 kleiner als EUR 2.541.444.516 ist.

      Das stimmt nur ungefähr, denn 2,5 Mrd Verlust (2009) + 0 Verlust (2010) ergibt einen anderen Effekt auf die GS Verlustteilnahme als bspw. 1,25Mrd Verlust + 1,25 Mrd Verlust.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 18:20:21
      Beitrag Nr. 1.590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.928.151 von K1K1 am 11.02.10 17:58:25Hallo K1

      bei den WestHyp sollte man sicherheitshalber das GS Kapital nicht zum Verlustbezugsnenner hinzuzählen.

      Für 2008 haben allerdings alle GS
      WKN 546325; Württemberger Hyp; 7%; 31.12.2012
      WKN 808404; Nürnberger Hyp; 7%; 31.12.2009
      WKN 812404; Württ Hyp; 7%; 31.12.2011
      WKN 812721; West Hyp; 6M LIBOR +90BP; 31.12.2009
      WKN 812722; West Hyp; 6,75%; 31.12.2010.
      die gleiche Herabschreibungsquote auf 29,69% von bekommen. Lediglich ein Namensgenussschein aus dem Jahre 1989 mit der Laufzeit 2015 wurde nur um knapp 50% herabgeschrieben. (Siehe S.94f http://www.hyporealestate.com/pdf/HREB_Geschaeftsbericht_200…).

      Das stimmt nur ungefähr, denn 2,5 Mrd Verlust (2009) + 0 Verlust (2010) ergibt einen anderen Effekt auf die GS Verlustteilnahme als bspw. 1,25Mrd Verlust + 1,25 Mrd Verlust.

      Da hast Du Recht. Schön wäre ein fetter Verlust in 2009 und ein Gewinn in 2010 :cool: Genaueres dann nach der Depfa AG Bilanz.
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 18:39:55
      Beitrag Nr. 1.591 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.928.379 von DanteAllemis am 11.02.10 18:20:21die gleiche Herabschreibungsquote

      Ich weiß, daher mein "sicherheitshalber" (Prospekt der WestHyp ist hier nicht so ganz klar).

      Beim 2009er der Nürnberger gibt es eventuell eine Abweichung in die andere Richtung - da müsste sogar (eng ausgelegt) das Eigenkapital ohne den Bilanzverlust des Vorjahres herangezogen werden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 21:26:32
      Beitrag Nr. 1.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.926.796 von sino53 am 11.02.10 15:48:580,3 % Juli 2011 (!)
      100 % Juli 2011


      Der 804290 wird nicht zum 01.07 sondern nach der HV 2011 zurückgezahlt. Also knapp 10 Punkte dividiert durch ca. 1,1.
      Dann ist man auch bei etwa 8,6%
      Avatar
      schrieb am 11.02.10 23:57:08
      Beitrag Nr. 1.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.929.888 von noch-n-zocker am 11.02.10 21:26:32Einigen wir uns darauf, dass der Rückzahlungstermin noch nicht bekannt ist (es sei denn, Du weißt bereits mehr) und weisen auf den Umstand, dass der Termin in 2009 am 2.Juni gewesen ist (nehmen wir also den 1. Juni 2011) . Dann ist die Rendite aber noch immer etwa 7 % (Wiederanlage der Zinsen nicht berücksichtigt)

      ( 115,3 % - 105,5 % )
      ------------------------------
      1,3 Jahre Rlfzt * 105,5 %

      Macht bei mir 7,15 % p.a. .

      Wie kommst Du auf 8,6 %, bzw. wann ist Deiner Meinung nach der HV-Termin ?
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 09:41:41
      Beitrag Nr. 1.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.930.784 von sino53 am 11.02.10 23:57:08Wie kommst Du auf 8,6 %, bzw. wann ist Deiner Meinung nach der HV-Termin ?


      Ich bin von Mitte März ausgegangen. Müssen ja nicht viele Aktionäre eingeladen werden. Ist aber ne reine Vermutung, in der Vergangenheit waren die HVs immer im Mai.
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 10:04:57
      Beitrag Nr. 1.595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.928.104 von zeltsysteme am 11.02.10 17:54:04Auf Konzernebene haben sie im 1. HJ gut eine Mrd. Euro Verlust gemacht.

      woher hast Du diese Zahl eines Verlustes von gut einer Milliarde € genommen für das erste Halbjahr 2009 und ist damit der HGB-Verlust gemeint?

      Für die ersten neun Monate 2009 wurde ein IFRS-Verlust in Höhe von 1.7 Milliarden € berichtet nach IFRS. Ich weiß nicht, woraus ich den HGB-Wert entnehmen kann.
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 11:09:44
      Beitrag Nr. 1.596 ()
      Ich habe doch von Konzernebene, also IFRS gesprochen.

      Gibt es irgendwo eine Prognose zum Ergebnis der pbb?
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 11:30:26
      Beitrag Nr. 1.597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.932.630 von zeltsysteme am 12.02.10 11:09:44Gibt es irgendwo eine Prognose zum Ergebnis der pbb?

      Prognose lautete auf 1,9 Mrd. Verlust für 2009.
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 14:27:18
      Beitrag Nr. 1.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.932.854 von K1K1 am 12.02.10 11:30:26Hallo,

      die 804294 bringt ordentliche Rendite. Als alternativa zur Festgeld, wie ist Eure Meinung: jetzt kaufen?
      Avatar
      schrieb am 24.02.10 16:39:26
      Beitrag Nr. 1.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.002.102 von alex2009a am 24.02.10 14:27:18Die Antwort kannst du dir doch selbst geben: bei der Rendite kann das keine gleichwertige Alternative zum Festgeld sein.

      Im Übrigen wirst du in den unterschiedlichen Boards keine unterschiedlichen Meinungen zu Papieren bekommen, die seit Monaten durchgekaut werden.

      Kurzfassung für Lese- und Informationsbeschaffungsfaule: kk (kannst kaufen)
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 08:58:19
      Beitrag Nr. 1.600 ()
      Seit dem 01.01.2010 werden Genusscheine vom FA (BMF-Schreiben) als Finanzinnovation eingeordnet. Das gilt auch für Altbestände
      die vor dem 01.01.2009 angeschaft wurden.
      Die Folge: auch realisierte Kursgewinne der Altbestände unterliegen nunmehr der Abgeltungssteuer.
      Da es sich hier um eine Verwaltungsmeinung handelt, ist es sicherlich von allgemeinen Interesse, wenn in diesen Thread über dementsprechenden anhängige Klagen berichtet wird.
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 10:50:06
      Beitrag Nr. 1.601 ()
      Der Staat macht ja was er will, einfach unglaublich! Und dies alles nachträglich. Ein GS war doch nie vorher eine FI!
      Avatar
      schrieb am 08.09.10 21:09:17
      Beitrag Nr. 1.602 ()
      Frankfurt/München (dpa) - Der verstaatlichte Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) peilt nach der Auslagerung milliardenschwerer Altlasten im kommenden Jahr schwarze Zahlen an.

      «Bezüglich der Gewinnzone für 2011 denken wir schon intensiv nach, und ich bin zuversichtlich, dass wir sie erreichen werden», sagte HRE-Chefin Manuela Better am Mittwoch bei der «Handelsblatt»-Tagung «Banken im Umbruch» in Frankfurt. Eine definitive Einschätzung will der Vorstand allerdings erst Ende des Jahres abgeben, wenn risikobehaftete Vermögenswerte in die Abwicklungsanstalt ausgelagert worden sind.

      Bislang hatte die HRE-Führung frühestens für 2012 einen Gewinn angepeilt. Dabei war allerdings die geplante Auslagerung noch kein Thema, daher sind die Szenarien nicht miteinander vergleichbar. Die HRE war nach der knapp verhinderten Pleite und Hilfen von mehr als 100 Milliarden Euro im Herbst vergangenen Jahres vollständig verstaatlicht worden. Im zweiten Quartal dieses Jahres steckte das Unternehmen noch immer tief in den roten Zahlen.

      Durch die Umstrukturierung soll die Konzerntochter Deutsche Pfandbriefbank (PBB) nun wieder am Markt etabliert und mittelfristig in private Hände überführt werden. Es gebe gute Marktchancen für Pfandbrief-Finanzierungen und damit auch für die PBB, sagte Better. Künftig will der Vorstand bei Finanzierungen genau auf die Risiken schauen.


      Dies ändert natürlich nichts daran, dass alle bösen GS der Pbb wertlos sind... :keks:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.09.10 14:26:09
      Beitrag Nr. 1.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.121.389 von DanteAllemis am 08.09.10 21:09:17Nach Gewinnphantasien 2011 und erneuter SoFFin-Garantiegewährung:

      Beim Pbb GS 2012 546325 [Heraufschreibesprache, aber von Pbb streitig gestellt mit Rückzahlungsprognose ca. 1%] hat sich in den letzten Wochen ein Boden gefunden. Nach doch regem Handel unterhalb der 10er Grenze gibt es nun einen vormals nichtgesehenen Großkäufer bei 10,50. Nachdem die letzten Briefe bei 12,30 abgeräumt wurden, stellt der Beobachter dieses Zocker-und-Kläger-Wertes nun verblüfft fest: Der nächste Brief ist bei >22. (Gummilakenrendite >70%)

      Die Frage ist nur: Wissen alle, die kaufen oder halten, dass es zu unschönen Erklärungen und Handlungen der Pbb kommen könnte (wird) oder rauscht dann der Kurs nocheinmal nachladefreundlich nach unten? Und was denkt sich wohl der Verkäufer von 1k 812404 in Düsseldorf bei 13,99?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.09.10 16:08:23
      Beitrag Nr. 1.604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.147.708 von DanteAllemis am 14.09.10 14:26:09Beim regen Handel unter 10 war ich vor ein paar Wochen genau einmal beteiligt. Ich kann dir garantieren ich bin auch nicht schlauer als Du, was da am Ende rauskommt, aber die IR der PBB kann nicht rechnen mit ihrer 1% Prognose.

      22 wäre doch schon mal ein Wort....
      Avatar
      schrieb am 14.09.10 16:52:20
      Beitrag Nr. 1.605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.147.708 von DanteAllemis am 14.09.10 14:26:09Beim Pbb GS 2012 546325 [Heraufschreibesprache, aber von Pbb streitig gestellt mit Rückzahlungsprognose ca. 1%] hat sich in den letzten Wochen ein Boden gefunden.

      bei der Rückzahlungsprognose von ca. 1 Prozent war man aber wahrscheinlich noch von Verlusten in 2011 ausgegangen.

      Nachdem nun kürzlich bekannt wurde, daß schon in 2011 das Verlassen der Verlustzone erwartet wird, erhöht sich auch der Tilgungsprozentsatz, selbst bei der falschen HRE-Interpretation des Gewinnbgriffs aus den Genußscheinbedingungen.

      IKBneu hatte in seiner Schätzung im Bondboard-Thread damals am 13.3 einen Rückzahlungsprozentsatz per 1.1.2011 von 8.92 Prozent errechnet. Sofern selbst nach HRE-Auslegung des Gewinnbegriffs 9 Prozent zurückgezahlt werden, hat sich die Chancenlage verglichen zum Zeitpunkt der 1 % - Prognose wesentlich verbessert.

      Wenn sich die Gewinninterpretation der Coreal durchsetzen läßt, dann ergibt sich natürlich eine gigantische Rendite auf den 546325er Genußschein
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 17:30:53
      Beitrag Nr. 1.606 ()
      Befüllung der FMS beschlossen.
      http://www.soffin.de/de/presse/pressemitteilungen/2010/20100…
      (= Abspaltung von 191).

      Stichtag 30.09. (!) => das wird bilanziell spannend. Evtl. keine HGB-Abschreibungen mehr für 2010 für das abgespaltene Portfolio?!

      +weitere Rekapitalisierung.

      Trading-Update: Heute wurde rege (ca. 1 mio Nominal) in der 546325 gehandelt. Nach kurzem Ausverkauf bis auf 9,74 mittlerweile gut bestückte Geldseiten bei 11-11,50... Inzwischen hat sich wohl die Einsicht durchgesetzt, dass es sich hier um eine sehr günstige Option im Geld handelt...

      Komisch übrigens, dass sich bei der 812404 nichts tut.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 20:41:15
      Beitrag Nr. 1.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.193.632 von DanteAllemis am 22.09.10 17:30:53Inzwischen hat sich wohl die Einsicht durchgesetzt, dass es sich hier um eine sehr günstige Option im Geld handelt...

      Ich würde von einer Option mit negativer Optionsprämie sprechen, da ich nach der Soffin Meldung mit einer (unrechtmäßigen) Rückzahlung von 13-14 kalkuliere...
      Avatar
      schrieb am 24.09.10 23:51:02
      Beitrag Nr. 1.608 ()
      Denke das ist auch ganz erwähnenswert, nix Neues, aber auch was zur Historie

      http://www.fazfinance.net/Aktuell/Boerse-und-Anlage/Auf-der-…

      Zitat daraus: Damit ist die neue PBB Deutsche Pfandbriefbank ein Hoffnungswert, nicht mehr, aber auch nicht weniger.
      Avatar
      schrieb am 29.09.10 11:00:45
      Beitrag Nr. 1.609 ()
      Frage von der kleine Prinz:
      Frage: Ist der Wiederauffüllungsanspruch der SoFFin-Einlage gegenüber den GS-Wiederauffüllungsansprüchen vorrangig, gleichrangig oder nachrangig?

      Antwort der Depfa-IR:
      ... die Ansprüche der Genussscheingläubiger (Ergänzungskapital, Tier II) rangieren VOR denen der Kernkapital(Tier I)-Gläubiger (Hybride, SoFFin-Einlage).

      Frage von DanteAllemis
      zur stillen Einlage des SoFFin bei der Pfandbriefbank AG steht in
      deren GB 2009, S. 93: "Es besteht eine Wiederauffüllungsverpflichtung
      der stillen Einlage nach Herabsetzung seitens der Bank." Hierzu meine
      Frage: An welche Bedingungen ist diese Verpflichtung der Pfandbriefbank
      AG konkret geknüpft?


      Antwort des SoFFin:
      Die Hypo Real Estate hat zum Jahresende 2009 eine Wertberichtigung auf die stille Einlage vorgenommen. Unter der im Geschäftsbericht genannten Wiederauffüllungverpflichtung ist die Pflicht seitens der Bank zu verstehen, im Fall eines Jahresüberschusses den Wert der stillen Einlage wieder zu erhöhen.


      => Ein weiterer Grund dafür, dass bei Jahresüberschüssen zuerst das Genussrechtskapital und dann die stille Einlage des SoFFin hochgeschrieben werden.
      Avatar
      schrieb am 29.09.10 11:10:09
      Beitrag Nr. 1.610 ()
      Zitate aus der Antwort der BR auf eine kleine Anfrage der Grünen:
      http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/029/1702970.pdf

      Bei der jüngsten Kapitalzuführung spielten hingegen potenzielle Wertverände-
      rungen von Portfolien und mögliche Erhöhungen der aufsichtsrechtlichen Risi-
      koanrechnungsbeträge (so genannte risikogewichtete Aktiva) auf Grund von
      weiteren Verschlechterungen des Euro-Kurses gegenüber dem US-Dollar und
      dem britischen Pfund, wie auch die Auswirkungen weiterer Ratingabstufungen
      der so genannten PIIGS-Staaten (Portugal, Italien, Irland,Griechenland und Spa-
      nien) durch die maßgeblichen Ratingagenturen die wichtigste Rolle. Die Not-
      wendigkeit der Rekapitalisierung ist damit im Wesentlichen nicht auf zu ihrem
      Beschlusszeitpunkt bereits eingetretene ungeplante, zusätzliche Verluste oder
      Bonitätsverschlechterungen zurückzuführen, sondern als notwendige Vorsichts-
      maßnahme zu verstehen.


      (...)

      20. Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die wiederholt
      vorgebrachten Zweifel der EU-Kommission an der Überlebensfähig-
      keit der HRE ausgeräumt werden (vgl. Amtsblatt der EU vom 20. Januar
      2010: Verfahren bezüglich der Durchführung derWettbewerbspolitik, Ab-
      satz 58 ff.)?

      In den Medien wurde mehrfach eine Aussage der EU-Kommission zitiert, die
      Zweifel an der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells der HRE zum Ausdruck
      bringt. Diese Äußerungen sind vor folgendem Hintergrund zu sehen:
      Die EU-Kommission hat am 13. November 2009 die Kapitalzuführung des
      SoFFin in Höhe von 3 Mrd. Euro vorübergehend genehmigt. Zugleich wurde
      dieseKapitalzuführung sowieweitere der EU-Kommission notifizierteBeihilfen
      in das laufende Entscheidungsverfahren imRahmen einer so genannten Erweite-
      rungsentscheidung einbezogen. Dabei verwendet die EU-Kommission unter an-
      derem die Formulierung „Zweifel an der Lebensfähigkeit“. Diese Erweiterungs-
      entscheidung hat die EU-Kommission am 20. Januar 2010 veröffentlicht.
      Diese Vorgehensweise und die gewählte Formulierung sind üblich. Bei den aus-
      gedrückten Zweifeln handelt es sich um eine juristische Wortwahl zur Begrün-
      dung des Andauerns eines Prüfverfahrens.
      Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass die EU-Kommission das
      gesamteBeihilfenpaket genehmigenwird.Mit einer Entscheidungwird imLaufe
      der zweiten Jahreshälfte 2010 gerechnet.
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 10:44:41
      Beitrag Nr. 1.611 ()
      Deutsche Pfandbriefbank AG / Schlagwort(e): Ausschüttungen

      29.10.2010 18:42

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Deutsche Pfandbriefbank AG: Ausschüttungsquote von Genussscheinen (ISIN DE
      0008124041 und ISIN DE 0005463251)

      Mit Ad-Hoc-Mitteilung vom 12.03.2010 hatte die Deutsche Pfandbriefbank AG
      mitgeteilt, dass sie damit rechnet, dass sich die Rückzahlungsansprüche für
      die Genussrechte der ehemaligen Württembergische Hypothekenbank AG (ISIN DE
      0008124041 und ISIN DE 0005463251) bis zur Endfälligkeit ganz erheblich
      weiter auf rund 1 Prozent reduzieren werden. Die Bank geht heute nicht mehr
      von einem nahezu vollständigen Kapitalverlust aus, jedoch davon, dass es
      bei einem ganz erheblichen Kapitalverlust bei Endfälligkeit bleibt.


      Kontakt:
      Reiner Barthuber +49 (0) 89 2880 28 201
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 10:49:02
      Beitrag Nr. 1.612 ()
      Mit dieser Richtigstellung war zu rechnen. Dass sie so rasch kommt, ist trotzdem ein sehr gutes Zeichen! Ich hatte mit einer Revision/Neuplanung erst zum Jahresende gerechnet. Das zwischenzeitlich zu korrigieren, lässt tief blicken. Man scheint sich der Sache anzunehmen, nachdem die Fragen/Empörung der Anleger doch eindeutig waren. Vielleicht ist das ja die erste "Amtshandlung" des neuen "Specialist Grundsatzfragen Finance (m/w)", dessen Stelle in den letzten Tagen besetzt wurde... ;-)

      Natürlich war schon im März eine Herabschreibung auf 1% faktisch ausgeschlossen. Hier hat die pbb schlicht ihre GS-Bedingungen nicht richtig verstanden. Die Verkäufer dieser GS könnten ganz gute Chancen haben, hier auf Schadenersatz aus fehlerhafter Ad Hoc zu klagen. Aber das ist nichts für mich, ich bin erst nach der Ad hoc eingestiegen.

      Diese Nachricht dürfte jedenfalls relativ stärker dem 2011er GS helfen. Dessen Option auf "Gewinne" 2011 kostet z.Z. noch fast nichts, falls man voraussetzt, dass der Jahresfehlbetrag 2010(+ggf. 2011) unter 1/3 des bilanz. EK beträgt...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 14:43:13
      Beitrag Nr. 1.613 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.420.636 von DanteAllemis am 30.10.10 10:49:02Welchen meinst Du mit 2011er? Den DE0008127226, der mit Null im Einzelabschluss steht? Sind ja nur 13 Mio. nominal, sehr eng.
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 14:44:11
      Beitrag Nr. 1.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.420.636 von DanteAllemis am 30.10.10 10:49:02Entschuldigung, falsch gelesen...

      Was hälst Du aber vom DE0008127226?
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 11:18:12
      Beitrag Nr. 1.615 ()
      Beim 2010er GS der pbb geht es wie beim 2009er darum, ob Verlustvorträge erneut zur Herabschreibung herangezogen werden dürfen. Ich sage: nein. Falls ich richtig liege, sollte eine Herabschreibung für 2009 und 2010 nur jeweils für die Jahresfehlbeträge erfolgen, also den neuen Teil des Bilanzverlustes, der zu einer Minderung des EK führte. Also sollte es nicht NULL, wie pbb meint, sondern abhängig vom Jahresfehlbetrag 2010 zwischen NULL und 17,x geben. Das wird aber vor Gericht durchzusetzen sein. Der GS schein ist seit einiger Zeit illiquide. Zu 5 würde ich hier erst kaufen, wenn es gute Nachrichten vom Richter bez. der 2009er geben sollte...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 14:53:27
      Beitrag Nr. 1.616 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.783 von DanteAllemis am 01.11.10 11:18:12Immer wieder reichlich Angebot heute Nachmittag im 546325 zu 13. Ist da wieder ein größerer OTC-Verkäufer unterwegs ?
      Avatar
      schrieb am 07.11.10 15:38:13
      Beitrag Nr. 1.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.783 von DanteAllemis am 01.11.10 11:18:12Danke für Deine Antwort!

      Zu 5 würde ich hier erst kaufen, wenn es gute Nachrichten vom Richter bez. der 2009er geben sollte...

      Und wie ist der Sachstand vor Gericht?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.10 11:16:59
      Beitrag Nr. 1.618 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.470.715 von Kalabaaki am 07.11.10 15:38:13Neuigkeiten vom Gericht gibt es dieses Jahr nicht mehr.

      Hier aber mal ein interessanter Artikel.
      http://www.immobilien-zeitung.de/htm/news.php3?id=39840&rubr…


      HRE: Zum Gewinne schreiben verdammt

      Nach der Auslagerung milliardenschwerer Problemkredite und nicht-strategischen Geschäfts steht die ­Hypo Real Estate (HRE) vor dem Neuanfang. Alles andere als ein Gewinn 2011 – zumindest für die Kernbank Deutsche Pfandbriefbank (pbb) – wäre eine Überraschung. So sauber die Bilanz nach der Auskehraktion nun auch sein mag, das Vertrauen an den Finanzmärkten muss sich die Bank wieder mühsam zurückerkämpfen.

      Die HRE ist auf Bewährung: Seit dem 3. Oktober ist der Münchner Immobilien- und Staatsfinanzierer ohne die helfende Hand des Bankenrettungsfonds SoFFin am Markt unterwegs. Der Garantierahmen im Umfang von mehr als 100 Mrd. Euro wurde Anfang Oktober zusammen mit Vermögenswerten im Wert von 173 Mrd. Euro auf die Abbaubank FMS Wertmanagement übertragen.

      Marktteilnehmer gehen davon aus, dass die Bank die Chance des Großreinemachens genutzt hat: "Die werden im Zweifel eher mehr als weniger rübergeschoben haben", glaubt ein Frankfurter Immobilienbanker. "Es ist davon auszugehen, dass die HRE alle problematischen Kredite ausgelagert hat und somit aus dem Altgeschäft keine weiteren Verluste generiert werden", sagt auch Irebs-Professor Steffen Sebastian.

      Dass das HRE-Management für das kommende Jahr einen Gewinn bei der Kernbank pbb in Aussicht stellt, verwundert daher niemanden so richtig. Auch deshalb nicht, weil die Verantwortlichen dem Eigentümer und der Öffentlichkeit zeigen müssen, dass es vorangeht. Die Forderung nach einer Abwicklung der Bank, insbesondere aus den Reihen der Oppositionspolitiker, wurde in der jüngeren Vergangenheit wieder lauter. Mag dies ordnungspolitisch der richtige Weg sein: Von den rund 10 Mrd. Euro, die der Bund als Kapitaleinlage in die HRE gesteckt hat, würde er mit Sicherheit einen großen Teil nicht wiedersehen. Schafft es die HRE jedoch selbst nach der gigantischen Bilanzsäuberung nicht, zur Profitabilität zurückzukehren, dürfte das Thema Abwicklung wohl kaum noch vom Tisch zu wischen sein.

      Das Kreditbuch dürfte der pbb jedenfalls auf dem Weg in die schwarzen Zahlen keine Sorgen mehr bereiten, vorausgesetzt negative Überraschungen an den Immobilienmärkten bleiben aus. Dafür tun sich an anderer Stelle Probleme auf: allen voran bei der Refinanzierung. Bei kurzen Laufzeiten zwischen ein bis drei Jahren wird sich die Pfandbriefbank nach Meinung von Corinna Dröse, Bankanalystin bei der DZ Bank, relativ günstig eindecken können, weil der SoFFin für diesen Zeitraum mit hoher Wahrscheinlichkeit noch an Bord bleibt. Die langfristige Geldbeschaffung für die pbb wird dagegen entsprechend teurer, was wiederum einige Wettbewerber auf den Plan ruft. Die fragen sich, wie die Bank Neugeschäft an Land ziehen will, wenn sie zugleich aufgrund der Refinanzierungskosten hohe Kreditmargen stellen muss. "Ich kann mir nicht vorstellen, wie die an gutes Geschäft kommen wollen", so ein erfahrener Bankmanager.

      An der ein oder anderen Stelle sei bereits zu hören, dass die Münchner mit „aggressiven Preisen“ unterwegs sind. "Das ist bestimmt nicht im Sinne des Erfinders, im Zuge der Wiedereinführung in den Markt, mit unfairen Konditionen anderen Banken die Kunden zu stehlen", so ein Vorstand einer Hypothekenbank. Man werde ganz genau hinschauen, mit welchen Konditionen die pbb operiert.

      Unter besonderer Beobachtung dürfte auch die Vorstandsvorsitzende der HRE, Manuela Better, stehen. Sie ist verschrien als Risikospezialistin, oder wie es ein Ex-Kollege bezeichnet: als "reine Kreditfrau". Ihre Hauptaufgabe wird es sein, nach der erfolgten Restrukturierung, das Geschäft wieder anzukurbeln. Fachlich bringe sie dazu alles mit. Für das Kundengeschäft sei aber weder sie noch der Immobilienvorstand Bernhard Scholz die richtige Besetzung. "Aus der Sicht eines Kreditanalysten trifft Better genau die richtigen Entscheidungen. Die Frage ist nur, ob das die Bank weiterbringt", zweifelt ein Münchner Finanzspezialist. Viele Kunden seien durch das Handeln in der Vergangenheit mehr als enttäuscht. "Die Verlässlichkeit der HRE als Finanzierungspartner ist dahin. Die müssen jetzt eine eigene Marke aufbauen."

      Die zweite Aufgabe von Better, und dafür scheint sie deutlich bessere Voraussetzungen mitzubringen, ist es, das Vertrauen an den Märkten wiederherzustellen. Transparenz und realistische Vorgaben sind dafür vonnöten und eben nicht die spektakulären Geschäfte, die ihr Vorgänger Georg Funke zum Teil gesucht hat.
      Avatar
      schrieb am 21.01.11 14:16:47
      Beitrag Nr. 1.619 ()
      Weiss jemand wann die 2010er Zahlen (im März?) kommen. Ich kann niergendwo etwas finden.. Danke!
      Avatar
      schrieb am 16.02.11 01:36:32
      Beitrag Nr. 1.620 ()
      http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,745794,0…

      Die Hypo Real Estate entwickelt sich besser als gedacht: Die verstaatlichte Immobilienbank hat Ende vergangenen Jahres ein Plus von 90 Millionen Euro vor Steuern gemacht. Finanzminister Wolfgang Schäuble will dem Institut nun noch eine Überlebenschance geben - obwohl Experten davon abraten.

      München - Die Hypo Real Estate hat Milliarden verbrannt, wurde mit Staatshilfen gerettet - und macht nun leichte Hoffnungen auf einen Neuanfang: Die Bank ist im vierten Quartal des vergangenen Jahres in die schwarzen Zahlen zurückgekehrt. Nach den vorläufigen Auswertungen hätten die Deutsche Pfandbriefbank sowie Depfa und damit der gesamte HRE-Konzern ein positives Ergebnis vor Steuern erwirtschaftet, teilte die HRE am Dienstag in München mit.

      Der Teilbereich Deutsche Pfandbriefbank (pbb), der das künftige Kerngeschäft bilden soll, habe ein Plus von mehr als 90 Millionen Euro vor Steuern erwirtschaftet. Die HRE profitierte bei ihren Quartalszahlen allerdings davon, dass im vergangenen Oktober Risiken mit einem Nennwert von 173 Milliarden Euro in eine Bad Bank verschoben wurden und die Bilanz nicht mehr belasten.

      HRE-Vorstandschefin Manuela Better sagte, sie gehe davon aus, dass die Deutsche Pfandbriefbank auch im Geschäftsjahr 2011 profitabel sein werde. "Wir arbeiten weiter auf die Reprivatisierung der pbb Deutsche Pfandbriefbank hin mit dem Ziel, über den Reprivatisierungserlös einen weiteren, wesentlichen Teil der aus Steuermitteln geleisteten Unterstützung zurückzuführen", sagte Better.

      Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will der HRE nun gegen den Rat von Experten eine Überlebenschance geben. "Die Fortführung einer Kernbank und nicht die Vollabwicklung der Hypo Real Estate ist der richtige Weg", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums, die Regierungssprecher Steffen Seibert nach der Kabinettssitzung am Mittwoch verlesen soll.

      Ein Anfang Februar bekanntgewordenes Gutachten im Auftrag der Regierung räumt dem Institut kaum noch Zukunftschancen ein. Bisher hat sich Schäuble nicht dazu geäußert, weil das Gutachten erst am Mittwoch offiziell überreicht werden soll.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.02.11 09:55:28
      Beitrag Nr. 1.621 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.047.004 von Nase_weis_nix am 16.02.11 01:36:32Naja, typisches "Staatsgeschäft" - Multimilliarden Verluste (BadBank, HRE-Soffin Verlust etc.) und dafür dann Minigewinne. Unter den Strich wird den Staat die HRE Rettung ziemlich viele Milliarden gekostet haben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.02.11 09:56:22
      Beitrag Nr. 1.622 ()
      Aber für das Thema des Threads ist diese Frage eher nebensächlich - wichtiger ist die Entscheidung des LG Frankfurt in Sachen Eurohypo/Genusscheinbedienung, in der die Frage der Herabschreibung bzw. Bedienung der Genussscheine bei geltendem BuG geklärt wird. Diese Frage lag auch der Investitionsentscheidung in das Themenpapier dieses Threads zugrunde und die -auch von mir- vertretene Auffassung zur Frage der rechtlichen Behandlung der Ansprüche wurden vom LG Frankfurt bestätigt. (LG Frankfurt, 3-05 O 100/10). Mal sehen ob die Commerzbank/Eurohypo in die nächste Instanz gehen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 17.02.11 20:49:10
      Beitrag Nr. 1.623 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.055.756 von K1K1 am 17.02.11 09:55:28Ich hatte es im Text leider nicht kenntlich gemacht - der Informationsgewinn des eingestellten Artikels lag für mich in der Mitteilung Schäubles entgegen "Expertenrat" die Kernbank fortzuführen. Damit wollte er m.e. eine aufkeimende geschäftsschädigende Abwicklungsdiskussion verhindern.

      Dies sollte sich positiv auf die Genüsse 812404 u. 546325 auswirken, da in ruhigerem Fahrwasser nun mögliche Gewinne in 2011 / 12 zu einer Heraufschreibung des einen, bzw. anderen Scheines führen könnten. Die Genüsse sehe ich als höchstspekulative Finanztermingeschäfte, da sie eine zeitlich begrenzte Wette mit dem Ergebnis ALLES/NICHTS/ODER darstellen.
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 15:41:27
      Beitrag Nr. 1.624 ()
      Ich schreibe gerade an einem Dossier zu den GS der WürtHyp. Hauptpunkt wird natürlich sein, für "Gewinne"="JÜ" zu argumentieren. Zunächst aber mal die Aufarbeitung der Geschichte der WürtHyp GS; schaut doch mal drüber, ob's gefällt. Ergänzungen und Korrekturen sind sehr willkommen.

      Durch die am 27.08.08 beschlossene Verschmelzung der Hypo Real Estate Bank International AG auf die Hypo Real Estate Bank AG rückwirkend zum 01.01.08 endete der Gewinnabfüh-rungsvertrag zwischen der gewinnabführenden Hypo Real Estate Bank International AG und der Konzernmutter Hypo Real Estate Holding AG. Dieser Gewinnabführungsvertrag wurde im Jahr 2003 von den Vorgängerunternehmen (DIA Vermögensverwaltungs-GmbH und Würt-tembergische Hypothekenbank AG) geschlossen, sah eine Verlustausgleichpflicht vor, hätte ordentlich erstmals zum 31.12.2008, zum Zeitpunkt der Verschmelzung nächstmöglich erst zum 31.12.2009 gekündigt werden können. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Gewinnabfüh-rungsvertrags waren die streitgegenständlichen Genussscheine bereits emittiert. Aufgrund dieses Gewinnabführungsvertrags hatte die Hypo Real Estate Bank International AG in den Vorjahren regelmäßig positive Gewinne an die Konzernmutter Hypo Real Estate Holding AG abgeführt. Insbesondere wegen der Verlustausgleichspflicht der Konzernmutter war eine Ver-lustteilnahme der streitgegenständlichen Genussrechte während der Laufzeit des Gewinnab-führungsvertrags ausgeschlossen, da ein Bilanzverlust bei der maßgeblichen Konzerntochter Hypo Real Estate Bank International AG nicht anfallen konnte. Auch war die Ausschüttung auf die streitgegenständlichen Genussscheine dadurch gesichert, dass kein Bilanzverlust ent-stehen konnte. [vgl. Eurohypo-Klage vor dem LG Frankfurt]. Bei Beendigung des Gewinnab-führungsvertrages im Jahr 2008 wurden die Gläubiger der Gesellschaft wurden nicht auf ihr Recht nach §303 AktG hingewiesen und die Konzernmutter stellte keine Sicherheiten. Gleichwertige Rechte nach §23 UmwG wurden nicht gewährt, denn es wurden keine Unter-nehmensplanungen für die Hypo Real Estate Bank International AG aufgestellt [vgl. im Kontrast die gewährten gleichwertige Rechte für die GS der DEPFA AG] und die Son-derstellung der Genussrechte, die aus bestehendem Gewinnabführungsvertrag resultiert, wurde nicht berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 05.03.11 09:52:17
      Beitrag Nr. 1.625 ()
      Zitat von ikbneu: Eine Frage an die Bilanzexperten:

      Weiß jemand von euch, ob vor einer Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals "aus Gewinnen" eine vorherige Zuführung zu "versteckten" Vorsorgereserven nach § 340 f HGB zulässig ist?

      Eine solche wäre ja für den Bilanzleser nicht erkennbar (GUV-Posten 13).

      Könnte die Pfandbriefbank hier 2012 "tricksen".

      Danke für jede Einschätzung!
      Avatar
      schrieb am 05.03.11 09:52:39
      Beitrag Nr. 1.626 ()
      Eine Frage an die Bilanzexperten:

      Weiß jemand von euch, ob vor einer Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals "aus Gewinnen" eine vorherige Zuführung zu "versteckten" Vorsorgereserven nach § 340 f HGB zulässig ist?

      Eine solche wäre ja für den Bilanzleser nicht erkennbar (GUV-Posten 13).

      Könnte die Pfandbriefbank hier 2012 "tricksen".

      Danke für jede Einschätzung!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 14:43:40
      Beitrag Nr. 1.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.151.996 von ikbneu am 05.03.11 09:52:391. Ja, Pbb hat hier wie in vielen anderen Punkten auch Spielraum. Allerdings nicht unbegrenzt: "soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute notwendig ist."

      2. ikbneu: Bitte nicht in allen Foren gleichzeitig dasselbe posten. Sonst antwortet keiner...

      3. Wichtiger ist jetzt erstmal Bilanz 2010. Bin gespannt auf nächsten Donnerstag.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 15:01:25
      Beitrag Nr. 1.628 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.231.711 von DanteAllemis am 18.03.11 14:43:40Bin gespannt auf nächsten Donnerstag.

      Man kann nur hoffen, dass es auch Insider waren, die den 2012er GS (546325) mit immerhin jetzt 22 Euro-Vorschusslorbeeren ausgestattet haben. Wobei natürlich noch viel Spiel wäre..
      Avatar
      schrieb am 28.03.11 18:53:48
      Beitrag Nr. 1.629 ()
      Dies ist die Antwort der IR bezüglich einer möglichen Wiederauffüllung 812404/546325::(


      Bzgl. der Wiederauffüllung der Rückzahlungsansprüche beziehen sich die Genusscheinbedingungen nicht auf den 'Jahresüberschuss' (wie von Ihnen dargelegt) sondern auf den 'Gewinn' (§ 7 Abs. 2). Nachdem sich § 7 Abs. 1 auf den 'Bilanzverlust' bezieht, ist bei der Wiederauffüllung der 'Bilanzgewinn' als Grundlage heranzuziehen. Vor dem Hintergrund der hohen Verlustvorträge ist somit nicht mehr vor Endfälligkeit mit einer anteiligen Wiederauffüllung zu rechnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.03.11 18:55:19
      Beitrag Nr. 1.630 ()
      Wo ist hier ein Unterschied zum Corealcredit-GS 810304?
      Avatar
      schrieb am 28.03.11 19:09:59
      Beitrag Nr. 1.631 ()
      Zitat von ikbneu: Wo ist hier ein Unterschied zum Corealcredit-GS 810304?


      Da ist kein Unterschied. Die Coreal hält sich selbstverständlich im Gegensatz zur Absicht der pbb an die Vertraglichen Verpflichtungen. Die pbb hat sich ja in den Vorjahren auch vollkommen anders hinsichtlich der Bedienungspflicht geäussert (nämlich, dass sie bei einem Jahresüberschuss besteht - siehe die diversen Geschäftsberichte). Ebenso die Wirtschaftsprüfer im Falle der Bewertung anlässlich des Squeeze-Out. Auch die gute Frau Better gebraucht den Begriff "Gewinn" ja im Sinne eines Jahresüberschuss. So wie auch jeder normal verständige wohl erwarten würde, dass bei einem Gewinn nicht erst die Rücklagen der Aktionäre aufgefüllt werden, sondern eben -gemäß den Bedingungen- das herabgeschriebene Kapital der Genussscheine. Und ebenso fehlt geht die pbb m.E. in der Auffassung, dass der Umkehrschluss zu Bilanzverlust der Bilanzgewinn wäre, denn es geht hier den Bedingungen nach um einen Bilanzverlust OHNE den Bilanzverlustvortrag (was wiederum defacto dem Jahresüberschuss entspricht).

      Aber es ist zu erwarten, dass hier genauso wie im Falle der Commerzbank/Eurohypo Genussscheine eine gerichtliche Klärung herbeizuführen sein wird.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 28.03.11 20:06:29
      Beitrag Nr. 1.632 ()
      K1: In welchem Geschäftsbericht stand eine derartige Aussage?
      Avatar
      schrieb am 28.03.11 21:08:40
      Beitrag Nr. 1.633 ()
      Gewinn- und Verlustrechnung von Universalkreditinstituten 7


      19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ............
      20. Außerordentliche Erträge ............
      21. Außerordentliche Aufwendungen ............
      22. Außerordentliches Ergebnis ............ ............
      23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ............
      24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen ............ ............
      25. Erträge aus Verlustübernahme ............
      26. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungsoder
      eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne
      27. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ............

      28. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
      29. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
      30. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
      a) aus der gesetzlichen Rücklage
      b) aus der Rücklage für eigene Anteile
      c) aus satzungsmäßigen Rücklagen
      d) aus anderen Gewinnrücklagen
      31. Entnahmen aus Genussrechtskapital
      32. Einstellungen in Gewinnrücklagen
      a) in die gesetzliche Rücklage

      b) in die Rücklage für eigene Anteile
      c) in satzungsmäßige Rücklagen
      d) in andere Gewinnrücklagen
      33. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals ............
      34. Bilanzgewinn/Bilanzverlust ............


      Die Bedingungen des 546325 besagen doch nur, das dem Punkt 33 die "gesetzliche Auffüllung 32a" vorangeht.
      Und hierbei geht es Gewinnverwendung aus Jahresüberschüssen (27) vor dem Bilanzgewinn (34).

      ODER????????
      Avatar
      schrieb am 29.03.11 00:58:31
      Beitrag Nr. 1.634 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.278.106 von ikbneu am 28.03.11 18:53:48Dies ist die Antwort der IR

      von wann ist diese Antwort der IR?
      Hab eigentlich gedacht, dass die abwegige Begründung (die ja sogar gegen ihre eigenen, früheren Geschäftsberichte unsinnig ist) und die auch kein Mensch weit und breit teilen kann (zumindest hab ich keinen gefunden) nicht mehr gebracht wird, ebenso wie sie ihre falsche "1 Prozent- Rückzahlungerwartung" ja zurückgenommen haben.
      Das ganze Thema und deine Frage (Geschäftsbericht) wurde im bondboard schon ausführlich durchgekaut.
      Vor allem ab Seite 8:
      http://forum.baadermarkets.de/showthread.php?t=85&page=8

      Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Bank mit ihrer relativ neuen (akuellen?) Definiton von Gewinn=Bilanzgewinn vor Gericht durchkommt. Wer von "Bilanzverlust" im Prospekt schreibt, sollte es wohl schaffen, das Wort "Bilanzgewinn" auf Papier zu bringen. (Was aber natürlich nicht zu finden ist, da ja JÜ gemeint ist! Siehe alte Geschäftsberichte u.a)
      Weiter heisst es ja zur Wiederauffüllung: "..werden Gewinne erzielt, so sind aus diesen die Rückzahlungsansprüche bis zum Nennbetrag der Genußrechte zu erhöhen, bevor eine anderweitige Gewinnverwendung vorgenommen wird."
      Der Bilanzgwinn ist also eine Größe "nach Gewinnverwendung".

      Bin aber auch hier auf andere Meinungen gespannt!
      Avatar
      schrieb am 29.03.11 12:53:02
      Beitrag Nr. 1.635 ()
      Nun, mit "Bilanzverlust" ist regelmäßig bei der Bemessung der Verlustteilnahme auch nicht der festgestellte Bilanzverlust gemeint, sondern der "Bilanzverlust vor Verlustpartizipation" des Genussrechtskapitals. Alles andere wäre nicht sinnvoll und würde zu Selbstbezüglichkeit der Rechnung und/oder der Notwendigkeit zu interativen Veränderungen führen...

      Die pbb könnte nun anführen, dass dies ein Grund dafür ist, dass hier nicht der "Bilanzgewinn" als Voraussetzung für Wiederauffüllungen des Genussrechtskapitals stehen darf, er defakto aber trotzdem gemeint sei. Unterstützt wird diese Argumentation dabei scheibar von den von Formblättern der RechKredV (ähnlich wie von ikbneu gepostet). Allerdings spricht ja schon der Wortlaut der Wiederauffüllungsklausel gegen eine solche Auslegung. Auch hindert die RechKredV nicht, zunächst einen JÜ gegen den Verlustvortrag zu verrechnen und trotzdem in einem weiteren Schritt das Genussrechtskapital aufzufüllen. Falls JÜ kleinergleich Wiederauffüllungsbetrag, dann ist Verlustvortrag=Bilanzverlust.

      Die Kernfrage ist und wird sein, ob Verrechnung mit Verlustvorträgen eine Gewinnverwendung ist, oder ob ein Gewinn überhaupt erst nach einer solchen Verrechnung vorliegt. Bisher steht die pbb mit ihrer Argumentation allein auf weiter Flur. Warten wir mal die LBBW-Heraufschreibungen ab, vlt. gibt es hier weitere Argumentationsmunition. Andererseits sollten wir die pbb vlt. doch in Ruhe lassen, sonst kommt sie noch auf ein Commerzbank-Manöver und versucht es mit JÜ=0. Erst kommen die "Gewinne", dann gibt es Grund zur Klage.
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 13:26:01
      Beitrag Nr. 1.636 ()
      Interessant ist, dass ein 2015er WestHyp GS (Namensgenussschein) per 31.12.2009 noch mit 1,6 Mio Rückzahlungswert in der Bilanz stand, während die anderen WestHyp bereits auf Null abgeschrieben wurden. Per 31.12.2010 hat nun dieser GS seinen Restwert auch zur Gänze verloren... Das sind sonderbare Vorgänge.

      Insgesamt, so hat mir die IR mitgeteilt, hat das GS Kapital mit 2 Mio an den Verlusten teilgenommen und so ergeben sich die 17 für die GS der alten WürttHyp. Ob es 17 oder ca. 17 sind ist mir noch nicht bekannt.

      Bemerkenswert auch, dass die stille Einlage des SoFFin bei Jahresfehlbetrag von 118 Mio um 318 Mio. herabgeschrieben wurde. Sie nimmt am Bilanzverlust teil mit Ausnahme der Verlustvorträge aus 2008. Trotz Jahresfehlbetrag konnte somit der Bilanzverlust reduziert werden.
      Avatar
      schrieb am 31.03.11 13:37:42
      Beitrag Nr. 1.637 ()
      Zusatz: Es sind ca. 2,4 Mio Verlustteilnahme der GS-Kapitals. Abzüglich der 1,6 Mio für den WestHyp verbleiben ca. 800 TEUR für die WürttHyp-GS. Rückzahlungsanspruch per 31.12.2010 somit ca. 16,75.
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 13:04:13
      Beitrag Nr. 1.638 ()
      Einzelabschluss Deutsche Pfandbriefbank 2010 (HGB)[Der ist relevant für Pbb GS und T1]
      http://www.pfandbriefbank.com/fileadmin/user_upload/download…

      Geschäftsbericht Deutsche Pfandbriefbank 2010
      http://www.pfandbriefbank.com/fileadmin/user_upload/download…

      Annual Report 2010 of Hypo Real Estate Group
      http://www.hyporealestate.com/eng/pdf/Konzernabschluss_HRE_1…

      Zitat Einzelabschluss S. 68 Für das Jahr 2011 erwartet der Vorstand aus heutiger Sicht profitabel zu sein und grundsätzlich ein leicht positives Ergebnis. Für das Jahr 2012 wird eine Ergebnissteigerung gegenüber 2011 und entsprechend ebenfalls ein positives Ergebnis erwartet. Gegenüber dem Vorjahr erwarten wir ein erhöhtes Neugeschäft von ca. 8 Mrd. , primär im Segment Real Estate Finance. Für das Jahr 2012 wird mit einer Steigerung des Neugeschäfts gegenüber dem Jahr 2011 geplant.

      Zu den GS-Rückzahlungsansprüchen alles wie erwartet:
      WestHyp GS weiterhin auf 0 herabgeschrieben,
      WürttHyp GS auf 16,75% (8.370/ 50.000) herabgeschrieben.

      Keine Hinweise zu offenen GS-Klagen (HGB)
      Keine Hinweise auf Wiederauffüllungsmodalitäten (HGB)

      -- Im Teilkonzernabschluss steht dann wieder die ungeliebte Formulierung "Aus Bilanzgewinnen der Folgejahre sind die Rückzahlungsansprüche wieder bis zum Nennwert zu erhöhen."

      --die nächsten Infos gibt es
      1) Von der Pbb zum Q1 (leider nur IFRS) am 20.5. mit genauerer Prognose fürs Gesamtjahr
      2) Vom SoFFin zur Rückzahlung der ca. 1,59 Mrd. von hoffentlich hauptsächlich Depfa plc und marginal auch der Pbb.
      3) Von der EU-Kommission zur Beihilfeentscheidung. Zeitpunkt unklar, vor "Sommer" ist angekündigt. Könnte mir vorstellen, dass 2 und 3 recht schnell aufeinander folgen, weil voneinander abhängig. So richtig in die Gewinnvollen wird die Pbb allerdings auch nicht gehen wollen bevor die Beihilfeentscheidung nicht vom Tisch ist...
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 21:26:59
      Beitrag Nr. 1.639 ()
      Hier sollte die pbb mal "abgucken"...



      COREALCREDIT BANK AG erwirtschaftet 2010 positives Ergebnis

      COREALCREDIT BANK AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis

      14.04.2011 12:46

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Der Aufsichtsrat der COREALCREDIT BANK AG hat in seiner heutigen Sitzung den Jahresabschluss der Bank für das Geschäftsjahr 2010 festgestellt. Die Bank weist für 2010 demnach ein Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von 3,0 Mio. Euro aus.

      Der Jahresüberschuss 2010 und der Verlustvortrag 2009 führten unter Berücksichtigung der Wiederauffüllung von Genussrechten (Euro 3,0 Mio.) zu einem gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzverlust in Höhe von Euro 769,5 Mio.



      ---------------------------------------------------------------------------

      Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

      Link Wertpapierliste Eine Auflistung aller börsennotierten Wertpapiere der COREALCREDIT BANK AG ist auf der Internetseite der Bank abrufbar unter http://www.corealcredit.de/upload/wertpapiere/Wertpapierlist…

      Kontakt: Dr. Leo Cremer Telefon: 49-(0)69-7179 665 Telefax: 49-(0)69-27179 665 leo.cremer@corealcredit.de
      Avatar
      schrieb am 29.03.12 15:09:49
      Beitrag Nr. 1.640 ()
      Zitat von ikbneu: Hier sollte die pbb mal "abgucken"...


      Tut sie aber nicht! Pfandbriefbank schreibt Jahresüberschuss 2011 und schreibt Genüsse trotzdem herab!
      http://www.pfandbriefbank.com/fileadmin/user_upload/download…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.pfandbriefbank.com/fileadmin/user_upload/download…

      Die pbb füllt zwar saldiert GS auf. Aber nicht die WürtHyp-GS. Deren 2012er GS (Volumen 50 Mio.€) steht nur noch mit 6.518 TEUR in der Bilanz. Der 2011er ist natürlich gleich zu behandeln. => WürtHyp 812404 steht per 31.12.11 bei 13,04%. Gewinnunabhängige Verzinsung ist nicht vorhesehen.

      Trotzdem wegen Klageoption munterer Handel bei 15 mit gut gefüllten Briefkursen. Könnte aber auch daran liegen, dass die IR nicht gebrieft ist & Verwirrendes herumerzählt. Hoffentlich klärt sich das bald.
      Avatar
      schrieb am 17.04.12 10:23:37
      Beitrag Nr. 1.641 ()
      Hat die pbb bereits die Rückzahlungsquote des 812404 auf der Homepage oder im elektronischen Bundesanzeiger offiziell bekannt gemacht?


      Falls ja, wann und wo?

      Danke.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.02.13 01:12:52
      Beitrag Nr. 1.642 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.047.928 von ikbneu am 17.04.12 10:23:37Kurssprung im November 2012 bei GS 548325 auf jetzt ca. 30%
      Lag es nur an den guten Q3 Zahlen der pbb? Um diesen Kurs zu rechtfertigen, müsste zu einer Zuschreibung beim Eigenkapital noch die Couponzahlung dazukommen, obwohl das doch bisher abgelehnt wurde.

      Oder besteht hier Hoffnung auf weitere Verbesserungen für die Genusscheininhaber?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.02.13 01:15:04
      Beitrag Nr. 1.643 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.121.735 von honigbaer am 09.02.13 01:12:52Die WKN lautet richtig 546325
      Avatar
      schrieb am 09.02.13 11:23:04
      Beitrag Nr. 1.644 ()
      Zitat von honigbaer: Kurssprung im November 2012 bei GS 546325 auf jetzt ca. 30%
      Lag es nur an den guten Q3 Zahlen der pbb? Um diesen Kurs zu rechtfertigen, müsste zu einer Zuschreibung beim Eigenkapital noch die Couponzahlung dazukommen, obwohl das doch bisher abgelehnt wurde.

      Oder besteht hier Hoffnung auf weitere Verbesserungen für die Genusscheininhaber?


      Ich erwarte weder Kuponzahlungen (dies verhindert der große Bilanzverlust recht eindeutig) noch freiwillige Wiederauffüllungen des Rückzahlungsanspruches (dies verhindert nach Ansicht der Bank ebenso der Bilanzverlust). Um mehr wird man sich streiten müssen, wenn es nicht doch eine positive Überraschung gibt...
      Avatar
      schrieb am 14.05.13 23:09:53
      Beitrag Nr. 1.645 ()
      Das Hauptquartier der Rechen-Esel (HRE) haut mal wieder einen raus :laugh: Da scheint es ja seit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses Ende März wichtige neue Erkenntnisse gegeben zu haben.
      Angenehme Nebeneffekte: Ich bekomme fast kein Geld zurück, mit dem ich gerade eh nix Sinnvolles anfangen kann, sondern lege es zu 5,xx% senior unsecured bei der PBB an. Die Richter werden an den Irrungen und Wirrungen der PBB ihre Freude haben. Wenn da mal nicht was unklar ist :D

      Di, 14.05.1319:58

      DGAP-Adhoc: Deutsche Pfandbriefbank AG: Rückzahlung des Genussscheins WKN 546325 (deutsch)

      Deutsche Pfandbriefbank AG: Rückzahlung des Genussscheins WKN 546325

      Deutsche Pfandbriefbank AG / Schlagwort(e): Ausschüttungen

      14.05.2013 19:58

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Der Rückzahlungskurs des Genussscheines WKN 546325 (ISIN DE0005463251) der
      ehemaligen Württembergische Hypothekenbank AG, zur Rückzahlung anstehend
      zum 2. Juli 2013, beläuft sich auf 2,72%.



      Kontakt:
      Reiner Barthuber +49 (0) 89 2880 28 201


      14.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Deutsche Pfandbriefbank AG
      Freisinger Strasse 5
      85716 Unterschleissheim
      Deutschland
      Telefon: +49 (0) 89 2880 28 201
      Fax: +49 (0) 89 2880 22 28 201
      E-Mail: info@pfandbriefbank.com
      Internet: http://www.pfandbriefbank.com
      ISIN: DE0005463251
      WKN: 546325
      Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Düsseldorf,
      Hamburg; Frankfurt in Open Market

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 14.05.13 23:35:52
      Beitrag Nr. 1.646 ()
      Vergiss bitte nicht den steuerlichen Vorteil...
      Bin mal gespannt ob es überhaupt zu einer Reaktion nach
      unten kommt, wie im BB erwartet
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.13 07:23:21
      Beitrag Nr. 1.647 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.636.319 von Fjodor_D am 14.05.13 23:35:52@ NNZ: Bring deine Genüsse doch in eine GmbH ein. Dann kannst Du sogar 8,xx kassieren:D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.13 09:34:32
      Beitrag Nr. 1.648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.636.841 von Zoodirektor am 15.05.13 07:23:21Den Gedanken hatte ich gestern auch schon. Dann taucht da vor Gericht auch mal ein anderer Name auf. Mengenrabatt gibt's eh nicht und ich wollte mir eigentlich nie das Image eines Berufsklägers zulegen. Aber ohne Richter gibt's von bestimmten Banken keine Kohle. Außerdem kann man dann die Nebenkosten wieder absetzen, oder?
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