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Zitat von laserjetIch hoffe, dass jedem klar ist welches Mißbrauchspotential hier gegeben ist.
Wie sieht es damit aus:
Man hat einen Interessenten für ein Objekt.
Über die Notwendigkeit verkaufen zu müssen muss man ja nicht mehr diskutieren.
Man sucht sich einen Gutachter, der wie gewünscht das Objekt
um einige Millionen niedriger bewertet.
Dann verkauft man zum Gutachterwert. Den "Rabatt" teilt man sich.
Die Voraussetzungen könnten nicht besser sein:
Mangelnde Kontrolle, kopflose panische Anleger, die sich durch
den permanenten Medienhype schon mit 50% Verlust abgefunden haben.
Zitat von threewaysNun, ich hoffe die Bafin steht da auf Seiten der Anleger. So wie ich das sehe, ist die Bafin sehr kritisch.
Zitat von threewaysDass die Bettinastrasse jetzt nochmal mit 15% wertberichtigt wurde, nachdem in 2010 schon mal knapp 10% nach unten geschrieben wurde ist schon der Hammer. Ich weiß jetzt nicht wie die Kreditquote bei dem Objekt aussieht, aber per saldo kann es sein, dass da für die Anteilseigner nicht mehr viel übrig bleibt (ausser Spesen nichts gewesen). Besonders ärgerlich wird es dann, wenn bei dem Verkauf, der vielleicht bei 5% des dann letzten Buchwertes erfolgt mitgeteilt wird, es sei gelungen nahe des letzten Buchwerts zu verkaufen. Aber was den Beschiß angeht, da sind die Banker bekanntermassen ja ungeschlagene Könige.
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