Antwort auf Beitrag Nr.:
42.761.351 von Drakes am 16.02.12
16:06:29Es wird ein Bezugskurs festgelegt,der sich nicht
sehr vom dann aktuellen Börsenkurs unterscheidet.Die für Deinen
Bestand fällige Bardividende wird durch den Bezugskurs geteilt und
ergibt die Anzahl der zu liefernden Aktien.Da bei dieser Berechnung
sehr oft gebrochene Beträge herauskommen,aber nur ganze Aktien
geliefert werden können,wird der Überschussbetrag als
Dividendengutschrift vergütet.Gebühren,wie beim Kauf einer Aktie,
fallen nicht an.Niederländische Quellensteuer wird nicht
erhoben,allerdings die deutsche Abgeltungsteuer.
Welche Dividendenart soll man nun wählen - Bardividende oder
Stockdividende?
Das wird davon abhängen,ob man langfristig halten möchte und
zukünftig weiter steigende Kurse erwartet. In diesem Falle wäre die
Stockdividende sinnvoll - andernfalls die Bardividende.
Ich selbst habe bei RDS so lange die Stockdividende gewählt,als
noch in den Niederlanden 25 % Quellensteuer erhoben wurden und
davon nur 15 % auf die dt. Abgeltungssteuer anrechenbar waren.
Seitdem die Niederlande für Anleger mit Wohnsitz Deutschland nur
noch 15 % Quellensteuer erheben und diese voll auf die
Abgeltungssteuer verrechnet werden, wähle ich die Bardividende. Das
hindert mich ja nicht daran,bei eventuellen deutlicheren
Kursrückgängen Aktien nachzukaufen.