Antwort auf Beitrag Nr.:
42.699.785 von Macrocosmonaut am 04.02.12
15:16:28Hallo Kohlenzieher,
wem gehört eigentlich das deutsche Gold?
Ich meine damit nicht nur die Goldreserven der Bundesbank, sondern
auch das Gold was RWE tagtäglich in Nordrhein-Westfalen aus der
Erde buddelt. Die deutsche Braunkohle.
Es mutet doch seltsam an, dass bereits seit 1987 die Braunkohle,
die eigentlich Volkseigentum ist und dem deutschen Volk gehört -
von einem Privatunternehmen wie RWE ausgebuddelt wird und zudem
auch noch teuer an den Steuerzahler verkauft wird - mal ganz
abgesehen von dem energiepolitischen Schwachsinn, den der
Braunkohletagebau mit sich bringt.
Bemerkenswert an dieser Natur und Landschaftszerstörung im
gewaltigen Massstab ist, das jene Parteien mit dem ökologischen
Tarnanstrich, allen voran die Grünen diese grossflächige Zerstörung
der Natur auch noch genehmigt haben. Das zeigt einmal mehr, dass
Parteien schon lange nicht mehr ihre Wähler und das Volk vertreten,
sondern nur Handlanger und Erfüllungsgehilfen der Grossfinanz sind,
jener Elemente, die sich auf Kosten der Natur und der Bürger
ungeniert am Volkseigentum und den Ersparnissen des Volkes
bereichern - in diesem Fall den Braunkohlevorkommen, die dem
deutschen Volk gehören und meines Erachtens nicht einem
Energiekonzern, wie der RWE.
Mit welchem Recht baut RWE die Braunkohle des deutschen Volkes ab?
Wer hat einem Privatunternehmen erlaubt Milliarden und
Abermilliarden an Braunkohlevorkommen des deutschen Volkes sich
anzueignen und diesem dies auch noch in Rechnung zu stellen?
Eine Groteske, ja im Grunde ein Beispiel dafür wie ungeniert
Privatinstitutionen sich an der Allgemeinheit und der Rücklagen
bereichern.
Wem es "gehört", darüber kann man geteilter Meinung sein.
Die Eigentumsrechte allerdings sind klar. (Gold und Kohle).
Die Eigentumsrechte beruhen auf Völkerrecht, speziell Haager
Landkriegsordnung.
Dementsprechend wurden die Shaef-Gesetze Nr. 52 und 53 erlassen.
(MRG, Militärrats-Gesetze). Ich hab aber hier keinen Bock mehr,
auch die noch zu verlinken, soll mal jemand Anders das machen,
damit überhaupt jemand mitkriegt, wie schwer es ist, so unangenehme
Originale zu finden.
Da steht z.B. drin, dass keine Immobilie ö.Ä. ohne Genehmigung der
Kommandantur verkauft werden kann.
Wird noch vielen Hauseigentümern das Genick brechen, so wies vor
Jahren vielen Ossis das Genick gebrochen hat.
Nur so viel:
Wenns hart auf hart kommt, werden die angewendet.
Obrigkeitshörige gut gläubige Schafe können sowieso nix mit
anfangen.
Bei Experten geht’s net anders, ein Schalk-Golodkowski würde über
„Bundesdeutsche Gesetzte“ nur lachen.
Der wird natürlich per MRG verurteilt.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-97-99.php3
Übrigens, für interessierte Laien:
Die MRG-Gesetze respektive „Chaef-Befehle gehören zu den zur
"Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und
Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften.
Damit de net schreist: „Das widerspricht dem Grundgesetz“:
Die sind vom GG per GG ausgenommen.
http://dejure.org/gesetze/GG/139.html
Du siehst, juristisch alles sauber geregelt.
Lt. Haager Landkriegsordnung muß der Besatzer für Stabilität und
Ordnung im besetzten Gebiet sorgen. Kann aber auch mit seiner
Kriegsbeute weitgehend tun und lassen, was er für richtig hält
(sinngemäß).
Der Punkt, worüber man streiten kann:
Artikel 53 der HLKO (Haager Landkriegsordnung net zu verwechseln
mit MRG 53) [Sachen, die der Beschlagnahme unterliegen können]
Das ein Gebiet besetzende Heer kann nur mit Beschlag belegen: das
bare Geld und die Wertbestände des Staates sowie die dem Staate
zustehenden eintreibbaren Forderungen, die Waffenniederlagen,
Beförderungsmittel, Vorratshäuser und Lebensmittelvorräte sowie
überhaupt alles bewegliche Eigentum des Staates, das geeignet ist,
den Kriegsunternehmungen zu dienen.
Alle Mittel, die zu Lande, zu Wasser und in der Luft zur Weitergabe
von Nachrichten und zur Beförderung von Personen oder Sachen
dienen, mit Ausnahme der durch das Seerecht geregelten Fälle, sowie
die Waffenniederlagen und überhaupt jede Art von Kriegsvorräten
können, selbst wenn sie Privatpersonen gehören, mit Beschlag belegt
werden. Beim Friedensschlusse müssen sie aber zurückgegeben und die
Entschädigungen geregelt werden."
Konnten die Alliierten den Staat insgesamt beschlagnahmen, da ein
Staat als solcher in der Aufzählung des Art. 53 nicht genannt
ist?
Gehört das Gold zur „Kriegswahrnehmung“? Oder die Schwarz –und
Braunkohle?
Aber das würd ich gern telefonisch diskutieren (Skype,
Viedeokonferenz o.A.), sonst schreib ich noch Jahre.
Keine Lust, ne Polemik aus dem Grundlagenwissen eines Jurastudiums
des 1. Semesters zu machen.
Kohlenzieher
P.S.
Du hast mir noch nicht auf meine Mail geantwortet