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    Kirchensteuer wird wie abgezogen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.08 11:31:02 von
    neuester Beitrag 15.11.09 22:06:56 von
    Beiträge: 23
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      schrieb am 17.11.08 11:31:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Habe gehört das die Kirchensteuer ab 01.01.2009 auch noch abgezogen wird.
      Wie wird das von statten gehen?
      Bin bei der Postbank kommt da ein Schreiben und wenn ich aus der Kirche austrete dann brauche ich logischer weise nix zahlen :laugh:

      Danke
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 12:15:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.976.536 von Geldscheiser am 17.11.08 11:31:02und wenn ich aus der Kirche austrete dann brauche ich logischer weise nix zahlen

      Noch lachst Du. Wer zuletzt lacht, ist der Staat - der einzige, der beim Kirchenaustritt nichts zahlt, sondern kassiert. Und zwar von Dir.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 12:43:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.977.088 von Silberpfeil1 am 17.11.08 12:15:04Das ist doch Quatsch !Ob du die Kirchensteuer mit der Einkommensteuer oder der Abgeltungssteuer bezahlst ist doch gleich.
      Das eine ist nur ein geringerer Arbeitsaufwand.
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 12:55:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.977.294 von user74 am 17.11.08 12:43:11Das ist doch Quatsch !Ob du die Kirchensteuer mit der Einkommensteuer oder der Abgeltungssteuer bezahlst ist doch gleich.

      Ich würde mal untersuchen, ob bei entsprechender Würdigung des §10 Abs. 1 Nr. 4 EStG hinter das Wort "Quatsch" nicht ein Doppelpunkt gehört. Jetzt muß ich selbst schmunzeln.;)
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 13:24:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.976.536 von Geldscheiser am 17.11.08 11:31:02Habe gehört das die Kirchensteuer ab 01.01.2009 auch noch abgezogen wird.
      Ja! 25% + Soli + Kirchensteuer

      Wie wird das von statten gehen?
      Meines Wissens müssen Banken etc. jetzt die Konfession überprüfen, d.h. kirchensteuerpflichtig - dann Abzug, konfessionslos -kein Abzug.
      Generell sind wohl alle Kunden ersteinmal ohne registriert. Erfolgt kein Abzug musst Du dann im Rahmen der Einkommenssteuer nachzahlen. Wenn Du bei deiner Bank vorher deine Kirchensteuerpflicht meldest übernimmt diese den Abzug.

      -Ohne Gewähr-

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      Avatar
      schrieb am 17.11.08 16:18:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.977.294 von user74 am 17.11.08 12:43:11Ich verstehe dies etwas anders. Kirchensteuer sowohl von der Einkommensteuer als auch bei der Abgeltungssteuer.

      Also Zocken für die Kirche...
      Grüße Penny
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 17:57:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Was ist bei Ehegatten, gemeinsames Depot...

      nur einer in der Kirche....
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 23:44:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.979.888 von Fleischpflanzerl am 17.11.08 17:57:01Hallo,
      die Kirchensteuer wird grundsätzlich nicht bei der Abgeltungssteuer mit abgezogen.

      Zum Abzug muß ein Antrag des Anlegers bei der Bank vorliegen (bis zum 15.12. für das Folgejahr gestellt).
      Dann wird bei Abgeltungssteuerabzug auch Soli und KSt mit berücksichtigt.
      Da die KSt nach §10 Absatz 1 Nr. 4 als Sonderausgabe gilt, werden durchgerechnet (in Bayern und BW) "nur" 24,51% Abgeltungssteuer fällig - zusammen mit 5,5% Soli und 8% KSt fallen dann insgesamt 27,81% Abzug an.

      Bei Antragstellung gibt der Anleger seine Religionsgemeinschaft an. An diese wird dann anonym die KSt abgeführt.

      Bei Ehepaaren kann jeder Ehepartner seine Religionsgemeinschaft angeben. Grundsätzlich wird hier die KSt im Verhältnis 50:50 berechnet - davon kann aber auch abgewichen werden (z.B. EM 80 : EF 20). Ist ein Ehepartner konfessionslos wird die KSt nur für den anderen Ehepartner berechnet (in diesem Fall wird also in der Summe weniger als 27,81% abgezogen).

      Ab 2011 soll über die Steuer-TIN der KSt dann automatisch (also ohne Antrag des Anlegers) durchgeführt werden.

      Anträge können immer nur für das nächste Kalenderjahr gestellt, geändert oder gelöscht werden.

      Wenn der Anleger keinen Antrag auf KSt-Einbehalt stellt, muß er in seiner ESt-Erklärung die Höhe der gezahlten ABgeltungssteuer angeben, damit die KSt berechnet und einbehalten werden kann!

      Noch Fragen ?? :D

      Rene
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 12:42:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was ist " Kirchensteuer " ? :D
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 15:10:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.989.267 von szlachta am 18.11.08 12:42:18
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 17:03:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.991.152 von GOTOX am 18.11.08 15:10:07ich bin kein Mitglied in irgendeiner Kirche und bin froh wenigstens mit diesem Ablasshandel nix zu tun zu haben.
      Avatar
      schrieb am 20.11.08 11:30:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.983.218 von ReneBanker am 17.11.08 23:44:42Die Kirchensteuer auf Abgeltungsststeuer ist lt. einem Bankberater nicht als Sonderausgaben abziehbar.

      Hast Du hier eine Quelle, die Deine Aussage zweifelsfrei belegt?
      §10 ESTG?
      Gilt bei der Abgeltungssteuer eine abweichende Regelung?
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 22:26:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.013.713 von FS501 am 20.11.08 11:30:54Hallo FS501,
      da irrt Dein Bankberater ... soll schon mal vorkommen, wir wissen ja schließlich auch nicht alles .... zumindest einige von uns :D

      Lies doch beispielsweise mal folgenden Link nach:
      http://www.swr.de/ratgeber/geld/abgeltungsteuer/-/id=1788/ni…

      Mit Kirchensteuer wird die Rechnung noch etwas komplizierter, denn dann beträgt die Abgeltungssteuer nur 24,44 Prozent, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann. Aus 100 Euro werden bei neun Prozent Kirchensteuer dann 72,02 Euro (24,44 Euro Abgeltungsteuer, 1,34 Euro Soli und 2,20 Euro Kirchensteuer).

      oder den Link:
      http://www.2009-abgeltungssteuer.de/wieviel-abgeltungsteuer.…

      Rene
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 14:54:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.039.684 von ReneBanker am 21.11.08 22:26:50Die Finanzagentur sagt aber was anderes:
      Die im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer einbehaltene Kirchensteuer kann bei der Steuererklärung nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

      Link: http://www.deutsche-finanzagentur.de/cln_117/nn_137118/DE/pr…

      Bei anderen Banken habe ich leider keine Info gefunden.
      Avatar
      schrieb am 24.11.08 15:38:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.052.102 von FS501 am 24.11.08 14:54:29Ich sehe jetzt, die teilen durch 4,08 % im Beispiel.....damit ist alles klar.

      Und der Bankberater.....
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 16:31:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo,

      ich darf leider keine "neue Diskussion" eröffnen. Aber ich habe eine Frage und deshalb poste ich die einfach mal hier rein. Vielleicht kann sie mir ja jemand beantworten. Danke.

      Eine Frage zum Depot meiner Kinder (3 und 6 Jahre). Ich habe für jedes Kind Ende 2008 etwas Geld in Aktien angelegt.
      Jetzt gab es die ersten Dividenden.
      Z.B.:
      ThyssenKrupp
      100 Aktien -> Dividende 130 EUR
      Davon hat Nordnet (schwedischer Depotanbieter) sofort 32,50 EUR (Quellensteuer) und 1,79 EUR (Soli) an das Finanzamt München abgeführt.
      Kann ich diese abgeführten Beträge vom Finanzamt zurückfordern? (Meine Kinder haben doch gar kein Einkommen bzw. Einnahmen aus Zinsen und Dividenden, die deutlich unter 7.500 EUR pro Jahr liegen.)

      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 20:42:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.483.312 von Raskoljanikov am 30.01.09 16:31:39Na, klar kannst Du das.

      Mußt für Deine Kiddies halt in 2010 eine Steuererklärung machen, dann bekommst Du das Geld zurück. "Einfach mal so" vorab geht es leider nicht.

      Um den Abzug zu vermeiden, kannst Du der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Oder noch besser: Wenn Deine Kinder kein Einkommen haben, besorg' Dir vom Finanzamt eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung. Details dazu gibt's unter Wikipedia oder Google.
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 21:34:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.485.423 von JuliaPapa am 30.01.09 20:42:27Danke.
      Avatar
      schrieb am 14.06.09 22:12:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.983.218 von ReneBanker am 17.11.08 23:44:42Hi Rene

      Da die KSt nach §10 Absatz 1 Nr. 4 als Sonderausgabe gilt, werden durchgerechnet (in Bayern und BW) "nur" 24,51% Abgeltungssteuer fällig - zusammen mit 5,5% Soli und 8% KSt fallen dann insgesamt 27,81% Abzug an.

      24,51 plus 5,5 plus 8 sind doch 38,1%

      und nicht 27,81 %

      oder wie hast du das gemeint?

      MfG
      Avatar
      schrieb am 15.06.09 12:41:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      soli-zuschlag und kirchensteuer werden nicht auf den zinsbetrag, sondern auf den betrag der abgeltungssteuer berechnet. war auch schon bei der zinsabschlagsteuer so ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.09 13:54:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      ok danke..
      Avatar
      schrieb am 05.11.09 12:07:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich habe Investmentanteile am Deka Privatvorsorge AS. Das ist ein deutscher thessaurierender Fonds. Bei dieser Fondsgattung ist ein Abzug der Kirchensteuer durch die Bank nicht möglich, wie mir die Deka telefonisch mitgeteilt hat. Das kann man auch auf ihrer Broschüre zur Abgeltungssteuer nachlesen.

      ZITAT:
      "Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, müssen Sie
      die Kapitaleinkünfte zwecks Berechnung der Kirchensteuer
      in Ihrer Einkommensteuererklärung deklarieren
      (Pflicht-Veranlagung). Dies gilt auch dann, wenn
      bei deutschen thesaurierenden Investmentfonds durch
      die Kapitalanlagegesellschaft zwar Abgeltungsteuer,
      jedoch keine Kirchensteuer abgeführt wird, weil die
      Kapitalanlagegesellschaft keine Informationen über
      Sie, mithin auch keine Kenntnis über eine mögliche
      Kirchensteuerpflicht Ihrerseits hat."


      Das bedeutet, in der Einkommensteuererklärung muss man die Erträge angeben. Nun weiß ich nicht, woher ich an die Angaben kommen soll. Gibt es denn die Jahresbescheinigung noch?
      Avatar
      schrieb am 15.11.09 22:06:56
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.325.734 von picolomini am 05.11.09 12:07:33Hallo Picolo,
      ab diesem Jahr gibt es keine "Jahresbescheinigung" mehr ... falls Du aber Abgeltungssteuer bezahlt hast, erhältst du eine Jahressteuerbescheinigung.

      Daraus kannst Du nun auch Deine Kirchensteuer ersehen.

      Hat Dein Freistellungsauftrag für die Erträge aus dem Deka-PrivatVorsorge AS noch ausgereicht, zahlst Du keine AbgSteuer und damit auch keine Kirchensteuer!

      Rene


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