Antwort auf Beitrag Nr.:
36.223.049 von haariz am 17.12.08
15:20:43Hallo Haariz,
hier die Antworten zu Deinen Fragen:
1. NEIN
2. JA
3. Die Verrechnung von Gewinnen/Verlusten bei
abgeltungssteuerpflichtigen Geschäften (also Kauf ab 2009) macht
schon automatisch die Bank. Du kannst das aber über die
ESt-Erklärung machen, wenn Du bspw. bei Bank-A einen GEwinn hast
und bei Bank-B einen Verlust.
4. NEIN - auch wenn Du die Aktien in 2009 geschenkt bekommst und
dann 2010 verkaufst, fällt keine Abgeltungssteuer an (vorausgesetzt
der SChenker hat die Aktien 2008 oder früher gekauft). Früher ist
diese Regelung "Fußstapfentheorie" - nun nennt man das
"Grandfathering".
5. Sorry - da kann ich Dir keinen Rat geben.
Rene