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Abgeltungssteuer in der Praxis

Diskussionsstatistik
eröffnet am 17.12.08 15:20:43
von
neuster Beitrag 06.01.13 18:19:45
von

Anzahl Beiträge: 376
Aufrufe gesamt: 59.519
Aufrufe heute: 1
Diskussionsnr.: 1.146.922
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[ Seite: 123363738neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 17.12.08 15:20:43
Beitrag Nr.1 
(36.223.049)
Antwort
Zitat
Hallo,

1.) wenn ich Aktien vor 2008 gekauft habe und in 2009 verkaufe, wird die Abgeltungssteuer fällig?

2.) wenn ich in 2009 Aktien kaufe und die dann wieder verkaufe, zieht die Bank automatisch die Abgeltungssteuer ein, weil die Bank erkennen kann, ob man Gewinn oder Verlust mit der Aktie gemacht hat?

3.) Kann man ab 2010 für die Steuererklärung für 2009 Verluste bei Aktiengeschäften mit Gewinnen bei Aktiengeschäften verrechnen?

4.) Wenn ich Aktien in 2007 geschenkt bekommen habe und diese Aktien in 2009 verkaufe, wird die Abgeltungssteuer fällig? D.h. wird der Wert der Aktie zum Schenkungstag betrachtet oder der Wert der Aktie, als sie vom Schenker gekauft wurde?

5.) Welche Bank mit möglichst kostenloser Konto- und Depotführung empfiehlt Ihr? Citibank Deutschland ist ja an Credit Mutuel verkauft worden und es wird sicher bald negative Veränderungen geben. Consors verlangt € 7,- monatlich für Girokonto und Depot. Bei DKB ist Daytrading nicht möglich.

Super vielen Dank im voraus.
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schrieb am 17.12.08 15:56:00
Beitrag Nr.2 
(36.223.381)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.223.049 von haariz am 17.12.08 15:20:43Hallo Haariz,
hier die Antworten zu Deinen Fragen:
1. NEIN
2. JA
3. Die Verrechnung von Gewinnen/Verlusten bei abgeltungssteuerpflichtigen Geschäften (also Kauf ab 2009) macht schon automatisch die Bank. Du kannst das aber über die ESt-Erklärung machen, wenn Du bspw. bei Bank-A einen GEwinn hast und bei Bank-B einen Verlust.
4. NEIN - auch wenn Du die Aktien in 2009 geschenkt bekommst und dann 2010 verkaufst, fällt keine Abgeltungssteuer an (vorausgesetzt der SChenker hat die Aktien 2008 oder früher gekauft). Früher ist diese Regelung "Fußstapfentheorie" - nun nennt man das "Grandfathering".
5. Sorry - da kann ich Dir keinen Rat geben.

Rene
Avatar
schrieb am 17.12.08 16:06:00
Beitrag Nr.3 
(36.223.535)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.223.049 von haariz am 17.12.08 15:20:43Zu 5.)

http://www.online-broker-vergleich.de/
Avatar
schrieb am 17.12.08 16:28:00
Beitrag Nr.4 
(36.223.780)
Antwort
Zitat
ergänzende frage: wenn ich 2009 Aktien verkaufe, die ich 2008 gekauft habe aber noch keine zwölf Monate im Depot hatte: kann ich eventuelle Verluste auch mit Dividenden verrechnen? Danke!
Avatar
schrieb am 17.12.08 16:30:33
Beitrag Nr.5 
(36.223.810)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.223.780 von crimson am 17.12.08 16:28:00Nein!
Avatar
schrieb am 17.12.08 16:49:57
Beitrag Nr.6 
(36.224.024)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.223.381 von ReneBanker am 17.12.08 15:56:00Herzlichen Dank, Rene! Du hast ein Mysterium für mich heute gelöst und nun dürfte ich vom Wissen her für 2009 gewappnet sein :)

Eine Frage noch: Wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland habe, mein Aktiendepot aber bei einer deutschen Bank in Deutschland, muss ich dann für Aktientrades in 2009 die Abgeltungssteuer entrichten? Oder führt meine Bank keine Abgeltungssteuer durch, weil sie durch meine Adressänderung sieht, dass ich nicht mehr in Deutschland meinen Wohnsitz habe?

Avatar
schrieb am 17.12.08 16:51:26
Beitrag Nr.7 
(36.224.041)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.223.049 von haariz am 17.12.08 15:20:43nochmal zu Frage 5 ;)

hier kannste mal deine Anlagesumme durch rechnen lassen + Infos zum Broker

http://depotbankvergleich.focus.de/rechner/focus/default.asp…

finde am besten als Vergleich

Und da deine Fragen auch die Abgeltungssteuer betreffen empfehle ich dir Nordnet Bank ;)

Da musst du dann erst am Jahresende deine Steuer selber abführen.
Avatar
schrieb am 17.12.08 16:55:32
Beitrag Nr.8 
(36.224.089)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.224.024 von haariz am 17.12.08 16:49:57Hallo Haariz,
der Wohnsitz selbst macht hier keinen Unterschied.
Wenn Du aber nicht in Deutschland steuerpflichtig bist, kannst Du die Freistellung von der Abgeltungssteuer bei Deiner Bank beantragen.
Dazu darf aber u.a. kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden sein (auch kein Zweitwohnsitz).
Ausserdem werden dann lt. ZIV entsprechende Zinseinkünfte an das Finanzamt Deines EU-Steuerlandes gemeldet.

Rene
Avatar
schrieb am 17.12.08 17:17:28
Beitrag Nr.9 
(36.224.336)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.224.089 von ReneBanker am 17.12.08 16:55:32Danke, Rene, Du bist fantastisch und hilfst mir enorm weiter, denn ich hatte null Ahnung bis Du kamst :)

Wenn ich aus Deutschland wegziehe, werde ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und ich würde mich von Deutschland abmelden.
Wenn mein neuer Wohnsitz nicht in einem EU-Land ist, meldet Deutschland oder meine in Deutschland ansässige Bank trotzdem von sich aus Gewinne vom Aktientrades sowie Zinsen und Dividendeneinkünfte an das Finanzamt des Landes meines neuen Wohnsitzes außerhalb der EU?
Avatar
schrieb am 17.12.08 20:07:54
Beitrag Nr.10 
(36.225.835)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.224.336 von haariz am 17.12.08 17:17:28Du brauchst nur nach Holland ziehen,da gibt es keinen Steuer auf Aktiengewinne.
Dein Vermögen und evtl. Gewinne aus Aktien,Optionen,Derivaten usw. kommen in ein sogenannte Box 3 und werden mit 1,2% versteuert nach abzug von ein Freibetrag von ca. 17.000 Euro. Der Holländische Staat geht davon aus das dein Vermögen pro jahr 4% wächst und davon will der Staat 30% haben.(Alle Angaben ohne Gewähr)

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