Antwort auf Beitrag Nr.:
37.136.553 von Maraho am 09.05.09
13:48:21Auch darum keine Änderung (zumindest
hierzulande) ...
Das wollen wir Nichtwähler
von Gabor Steingart
Die Nichtwähler sind rein rechnerisch die drittstärkste Kraft auf
Bundesebene, Tendenz steigend. Ein bekennender Stimmverweigerer hat
formuliert, was sich ändern müsste, damit er wieder wählen
ginge.
1.Keine Listen-Abgeordneten
Jeder zweite Bundestagsabgeordnete hat seinen Wahlkreis an einen
Gegenkandidaten verloren und ist lediglich über die Parteiliste in
den Bundestag gerutscht. Das widerspricht schon dem heutigen
Grundsatz, wonach der Abgeordnete des Bundestags „in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ werden
und „Vertreter des ganzen Volkes“ sein soll. Der Parteienvertreter
auf der Parteienliste ist kein Vertreter des Volkes, sondern
Vertreter seiner Partei. Dieses Verfahren ist undemokratisch. Das
Mehrheitswahlrecht drückt den Volkswillen besser aus als alle
anderen Wahlrechtssysteme. Warum sollten Politiker von Liberalen,
Linken und Grünen keine Mehrheit gewinnen können? Sie können es,
wie Hans-Christian Ströbele von den Grünen, Gregor Gysi von der
Linkspartei und die britischen Liberalen beweisen.
2.Das Leistungsprinzip
Das Ziel von Wahlen muss es sein, eine hohe Wahlbeteiligung zu
erreichen. Wird diese nicht erzielt, liegt eine Störung vor. Diese
Störung darf nicht – wie heute üblich – vertuscht werden, indem die
Parteien trotz hoher Wahlenthaltung 100 Prozent aller
Parlamentssitze mit Gefolgsleuten besetzen. In der Weimarer
Republik wurden die Parlamentssitze entsprechend der
Wahlbeteiligung besetzt – oder eben nicht besetzt. Bei
geschrumpfter Wahlbeteiligung schmolz auch die Zahl der
Parlamentssitze dahin. Stieg die Wahlbeteiligung, stieg die Zahl
der Mandatsträger proportional. Diese Regelung bedeutete die
Gültigkeit des Leistungsprinzips für Abgeordnete – und wurde von
den Parteien entsprechend gering geschätzt. Es wäre sinnvoll,
dieses Leistungsprinzip wieder einzuführen. Wahlenthaltung darf
nicht als Zustimmung gewertet werden.
3.Einen Bürger-Präsidenten
Die Rolle des Staatsoberhauptes müsste im Rahmen der demokratischen
Erneuerung aufgewertet werden. Das Volk will keinen Ersatzkaiser,
aber es will sich in seinem Präsidenten selbst anschauen können. Es
gibt keinen vernünftigen Grund, dem Amt des Bundespräsidenten die
Direktwahl durch das Volk zu verweigern. Johannes Rau war der von
Schröder gemachte Präsident, so wie Horst Köhler seinen Einzug ins
Schloss Bellevue der eigenen Lebensleistung und dem
Verhandlungsgeschick der CDU-Chefin verdankte. Eine
Verfassungsreform müsste das Amt des Präsidenten von dieser
Abhängigkeit befreien.
4.Neustart durch Reform
Eine Verfassungsreform könnte das Fundament für einen
demokratischen Neuanfang schaffen. Die Arbeit der Grundgesetzväter
würde nicht verworfen, sondern weiterentwickelt. Alle großartigen
Bauteile ihrer Verfassung blieben erhalten, die Gewaltenteilung,
der Grundrechtekatalog, die Presse- und Meinungsfreiheit, aber auch
die Idee des deutschen Föderalismus. Diese Reform beträfe die
Parteienfinanzierung, die innere Demokratie der Parteien, die
politischen Stiftungen, den Bundespräsidenten und das
Wahlrecht.
5.Parteienstaat a.D.
Die Parteibuchwirtschaft bei der Besetzung ausnahmslos aller
staatlichen Positionen sollte nicht länger toleriert werden. Sie
führt zu einer Negativauslese. Es ist nicht einzusehen, warum der
Leiter einer staatlichen Musikschule, der Staatsanwalt und der
Polizeichef einer Stadt Parteigänger der einen oder anderen
Gruppierung sein müssen. Der Musikdirektor sollte etwas von Musik
verstehen, der Staatsanwalt als Jurist einen Namen besitzen, der
Polizeichef sich mit Verbrecherjagd auskennen. Sie sollten Noten,
das Strafgesetzbuch und eine Pistole mit sich tragen, aber nicht
das Parteiabzeichen. Das Grundsatzprogramm von CDU und SPD muss
keiner der drei kennen.
6.Keine verborgene Vorwahl
Die „innerparteiliche Demokratie“ der Parteien, obwohl bereits in
Grundgesetz-Artikel 21 gefordert, ist nie Verfassungswirklichkeit
geworden. Heute ist es so: Die Kandidatenaufstellung findet im
Hinterzimmer statt. Die einfachen Parteitagsdelegierten treffen
sich anschließend zu sogenannten Wahlparteitagen, wo man die wählt,
die schon gewählt sind. Diese „verborgene Vorwahl“ (Karl Jaspers)
gehört untersagt. Sie ist undemokratisch. An die Stelle der
bisherigen Listenaufstellung in Kungelrunden müsste ein für alle
transparentes Aufstellungsverfahren treten, das Mitglieder und
Nichtmitglieder einbezieht. In Amerika nahmen allein an der
Kandidatenaufstellung für die Präsidentschaftswahlen 2008 rund 60
Millionen Menschen teil, Parteimitglieder und Sympathisanten.
7.Das Volk befragen
Nahezu alle entwickelten Demokratien kennen das Recht auf
Volksabstimmungen in Einzelfragen. Auch Deutschland ist reif dafür.
Die von Helmut Schmidt und anderen vorgebrachten Argumente gegen
die Direktbefragung des Volkes – Deutschland würde dann nicht zu
Europa gehören und kein Nato-Mitglied sein – sind nicht
stichhaltig. Sie unterstellen ein Abstimmungsverhalten, das es in
der Wirklichkeit nie gegeben hat. Jedem Votum geht eine öffentliche
Debatte voraus. Debatte und Abstimmung zwingen – anders als eine
Telefonumfrage im Auftrag von RTL – den Bürger zur
Verantwortlichkeit.
Quelle:
http://www.cicero.de/97.php?item=3717