Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?
Seite 1 von 1

Schornsteinfeger usw. und Haushaltsnahe Dienstleistungen

Diskussionsstatistik
eröffnet am 06.02.09 16:59:30
von
neuster Beitrag 07.02.09 19:28:03
von

Anzahl Beiträge: 8
Aufrufe gesamt: 5.940
Aufrufe heute: 1
Diskussionsnr.: 1.148.113
Beitrag schreiben
Ansicht

zum neusten Beitrag ]

Avatar
schrieb am 06.02.09 16:59:30
Beitrag Nr.1 
(36.529.349)
Antwort
Zitat
Seit einigen Jahren lassen sich bekanntlich bis zu 600,00 EUR von Personaltätigkeiten, die haushaltnah sind (zwar nicht komplett absetzen) aber zumindest wird die Steuerlast ja um 20% dieser Lohnkosten reduziert. Wichtig ist auch, daß die Bezahlung per Überweisung erfolgt (sie darf nicht in bar erfolgen).

Nun aber meine Frage:

Wie ist es wenn Rechnungs-Positionen in Pauschalen abgerechnet werden (und nichts mit Meisterlohn) ?

So besteht die Schornsteinfegerrechnung aus 1 bis 4 Pauschalbeträgen, die Zusammenaddiert werden (dazu dann die MWSt).

Eine Typische Position ist die Kehrgebühr.

Z.B. Position Kehrgebühr:
Diese wird in Metern Schornstein berechnet (bei meinen 10 Metern sinds z.B. 10m * 2,25 = 22,50 EUR).

Andere Positionen sind Grundgebühren sowie Abgasmessung usw.

Kann bei einer solchen Inrechnungstellung überhaupt was an haushaltsnahen Dienstleistungen abgesetzt werden.

Im Grunde bestehen die Schornsteinfegergebühren ja zu 100% aus Dienstleistungen (da kein Montagekosten usw.). Aber können sie dann zu 100% als haushaltsnahe Dienstleistungen angerechnet werden (oder bedarf dieses eine Rechnung auf Stundenlohnbasis).
Avatar
schrieb am 06.02.09 17:17:17
Beitrag Nr.2 
(36.529.557)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.529.349 von finanzvoyeur am 06.02.09 16:59:30Bei meinem Schornsteinfeger steht als Zusatz - 100 % Arbeitslohn.
Mit Orginal einreichen + Nachweis der Bezahlung. Ging bei mir dann i.O.
Avatar
schrieb am 06.02.09 17:52:38
Beitrag Nr.3 
(36.529.924)
Antwort
Zitat
genau so ist es, dabei kann die Gebühr auch bar bezahlt werden, da Kleinkram, ansonsten verlangt das FA immer Überweisung.
Avatar
schrieb am 06.02.09 18:32:02
Beitrag Nr.4 
(36.530.294)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.529.924 von pirmasenser am 06.02.09 17:52:38Ja danke für die prompte Antwort.

Also dann versuch ichs mal so beim FA und lege einfach die Rechnung vor.

Werden wahrscheinlich keinen Nachweis verlangen, daß es 100% Stundenlohn ist (und wenn doch so könnte mir der Schorni das ja dies als Fax hinterherreichen). Müßte sich ja von selber verstehen, daß es keine Materialkosten sind.

Fällt jemand vielleicht ein was man sonst noch als haushaltnahe Dienstleistungen absetzen kann ?

Da ich am Haus eigentlich fast alles selber mache Isolierarbeiten, Sanitärreperatur usw. fallen bei mir eben kaum Handwerkerstundenlöhne an. Da ist der Schornsteinfeger fast immer das einzige.

Oder kann man auch KFZ-Werkstattkosten als haushaltnahe Diensleitungen angeben. Ist das einzige was mir sonst noch einfällt.

Aber Werkstattkosten habe ich ja eigentlich auch wieder nicht (zumal ich auch die meisten Reperaturen am Auto selber vornehme). Lediglich Tüv-Kosten hätte ich (aber Auto gehört wohl evtl. wieder nicht zum Haushalt).

Pflegedienst (oder jemand der mir Essen vorbeibringt usw.) habe ich auch wieder nicht.

Mal Interssensfrage: Wäre Nachhilfeunterricht für Kinder eigentlich auch haushaltsnahe Dienstleistung (also wenn professionell von einer Nachhilfeschule).
Avatar
schrieb am 06.02.09 19:13:57
Beitrag Nr.5 
(36.530.759)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.530.294 von finanzvoyeur am 06.02.09 18:32:02Mal Interssensfrage: Wäre Nachhilfeunterricht für Kinder eigentlich auch haushaltsnahe Dienstleistung (also wenn professionell von einer Nachhilfeschule).


Mach doch selber oder bist du handwerklich begabt?;)
Avatar
schrieb am 06.02.09 21:31:02
Beitrag Nr.6 
(36.531.884)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.529.924 von pirmasenser am 06.02.09 17:52:38genau so ist es, dabei kann die Gebühr auch bar bezahlt werden, da Kleinkram, ansonsten verlangt das FA immer Überweisung.

FALSCH!

http://www.schornsteinfegermeister.de/index.php?menuid=22&re…

www.schornsteinfegermeister.de / Informationen
.
Handwerkerleistungen, wie die Schornsteinfeger-Gebühren, von der Steuer absetzen

Privatpersonen können in ihrer Einkommensteuererklärung Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen.

Wichtig hierbei ist:

Eine Barzahlung der Handwerkerleistung wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Die steuerliche Absetzbarkeit kommt nur in Betracht, bei Vorlage der Rechnung (getrennter Ausweis von Arbeitslohn und Mehrwertsteuer) und bei Nachweis der Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers durch einen Beleg des Kreditinstituts (abgestempelte Überweisung oder Kontoauszug).

Die maximale Steuerermäßigung beträgt 20 % der Arbeitskosten, höchstens jedoch 600 €.
Avatar
schrieb am 07.02.09 00:20:38
Beitrag Nr.7 
(36.532.635)
Antwort
Zitat
Ist die GEZ-Gebühr eine haushaltsnahe Dienstleistung? :D
Avatar
schrieb am 07.02.09 19:28:03
Beitrag Nr.8 
(36.534.705)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.532.635 von Fruehrentner am 07.02.09 00:20:38eher eine sinnlose Abzocke :laugh:

zum neusten Beitrag ]

Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

Meistdiskutierte Aktien (24h)
WertpapierBeiträge
808
196
143
80
66
63
63
60
58
53