Antwort auf Beitrag Nr.:
36.529.924 von pirmasenser am 06.02.09
17:52:38Ja danke für die prompte Antwort.
Also dann versuch ichs mal so beim FA und lege einfach die Rechnung
vor.
Werden wahrscheinlich keinen Nachweis verlangen, daß es 100%
Stundenlohn ist (und wenn doch so könnte mir der Schorni das ja
dies als Fax hinterherreichen). Müßte sich ja von selber verstehen,
daß es keine Materialkosten sind.
Fällt jemand vielleicht ein was man sonst noch als haushaltnahe
Dienstleistungen absetzen kann ?
Da ich am Haus eigentlich fast alles selber mache Isolierarbeiten,
Sanitärreperatur usw. fallen bei mir eben kaum
Handwerkerstundenlöhne an. Da ist der Schornsteinfeger fast immer
das einzige.
Oder kann man auch KFZ-Werkstattkosten als haushaltnahe
Diensleitungen angeben. Ist das einzige was mir sonst noch
einfällt.
Aber Werkstattkosten habe ich ja eigentlich auch wieder nicht
(zumal ich auch die meisten Reperaturen am Auto selber vornehme).
Lediglich Tüv-Kosten hätte ich (aber Auto gehört wohl evtl. wieder
nicht zum Haushalt).
Pflegedienst (oder jemand der mir Essen vorbeibringt usw.) habe ich
auch wieder nicht.
Mal Interssensfrage: Wäre Nachhilfeunterricht für Kinder eigentlich
auch haushaltsnahe Dienstleistung (also wenn professionell von
einer Nachhilfeschule).