Antwort auf Beitrag Nr.:
36.633.494 von straßenköter am 23.02.09
13:56:06Nicht Äpfel und Birnen durcheinander werfen.
Das Produkt kann als Riestervertrag oder als reiner Sparvertrag
abgeschlossen werden.
Bei Kindern wird es erst mal als Sparvertrag abgeschlossen, da
Kinder ja nicht förderberechtigt sind. Erst wenn Sie in die
Ausbildung gehen oder ins Berufsleben einsteigen, beginnt die
Riesterförderung. Dann kann man den Vertrag auf Riesterförderung
umstellen, wenn man will.
Eine Auszahlung aus einem Riestervertarg findet erst ab
Rentenbeginn statt und ist dann als Einkommen zu versteuern.
Nimmt Auszahlungen aus dem Sparvertrag vor dem 60. Lebensjahr, ist
der Ertrag zu versteuern. Sind alle Kriterien erfüllt und die
Auszahlung erfolgt erst ab dem 60. Lebensjahr, gilt die
Versteuerung nach dem Halbeinkünfte verfahren.
Das wirklich gute an dem Produkt ist, dass man nutzen kann wie man
will. Gefördert oder ungefördert, als Altersvorsorge oder als
Vermögensaufbau.
Dennoch würde ich eher zu einem reinen Fondssparplan tendieren,
gerade wenn die Kinder noch jünger sind. Ist doch totaler blödsinn,
jetzt schon bei Kindern vor Ausbildungsbeginn an Altersvorsorge zu
denken. Was soll der Quatsch? Erst mal Kohle für Führerschein,
Studium und erste Wohnung ansparen und nicht für die Rente in 60
Jahren oder noch später.