Ich denke mal, dass es viele hier betrifft und viele es noch gar
nicht wissen, oder es erst dann mitbekommen, wenn es zu spät ist
und sie buchstäblich Jahre- besser gesagt-Jahrzehnte Geld verbrannt
haben. Irgendwann rechnet man mal nach und stellt fest, dass der
Wert der Fondsanteile weit, weit unter der Summe aller bislang
gezahlten Beiträge liegt. Der Grund ist klar, die wahnsinnig hohen
Gebühren, die Kosten, und der Anteil der
Versicherung, der natürlich auch von dem monatlichen Beitrag
abgezogen werden, denn hiervon leben alle, der Vermittler, die
Versicherungsgesellschaft, die Fondsgesellschaft, etc. Das letzte
Glied in der Kette ist der Kunde. Er trägt das volle Risiko und ob
er jemals eine Rendite , bzw. seine eingezahlten Beträge
zurückerhält , steht in den Sternen. Noch dümmer ist es natürlich
eine BU mit der Fondspolice zu koppeln, Geldanlage und
Versicherungen sollte man immer getrennt behandeln. Natürlich gibt
es gewaltige Unterschiede von Versicherungsgesellschaft zu
Versicherungsgesellschaft was die Kosten anbetrifft, noch dreister
sind dann die Strukibuden( die "unabhängigen Finanzdienstleister" ,
denn die wollen natürlich auch noch mal richtig fett absahnen, und
das machen sie auch

Was kann die Lösung sein ?
a) mit dem Vermittler sprechen ?


Nö, denn der interessiert sich einen ... was der Kunde davon hat
(das gilt nicht für einen Großteil der freien Vermittler, die mit
Gebühren von dem Kunden bezahlt werden und nicht mit Abschluss-bzw.
Bestandprovisionen bezahlt werden)
b) Vertrag kündigen
c) Ruhig stellen
d) Vogel Strausspolitik- Kopf in den Sand und weiter zahlen bis
Laufzeitende
Ich denke mal das Wichtigste ist, dass man sich über folgende
Punkte klar wird und hier eine Aussage von der
Versicherungsgesellschaft bekommt.
1. Kosten für Versicherungsschutz
2. Höhe der laufenden Kosten (Verwaltungskosten der
Versicherungsgesellschaft, Fondskosten, Depotkosten, etc.
3. Wie hoch ist mein Sparanteil meines monatlichen Beitrages
Nun mal eine Frage an die Experten unter Euch. Muss die
Versicherungsgesellschaft, bzw. der Versicherungsmaler bei
expliziter Nachfrage, korrekte Auskunft zu den Punkten 1-3 geben
?
Gibt es vom Gesetzgeber da irgendein Gesetz, dass diese dazu
verpflichtet? In der Vergangenheit waren ja die Punkte 1-3 immer
das große Geheimnis und selbst auf explizite Nachfrage hat man dazu
keine Auskunft erhalten. Ich erinnere mich aber, dass in jüngster
Vergangenheit im Sinne des Versicherten dort vom Gesetzgeber
nachgebessert wurde, was die Gesellschaften dazu zwingt eine genaue
Kostentruktur ( Punkte 1-3)gegenüber dem Kunden offenzulegen. Wenn
das so ist, wie heisst der Paragraph und wo ist er zu finden.