Antwort auf Beitrag Nr.:
37.205.940 von Datteljongleur am 19.05.09
10:09:07Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben....
Im Rahmen der Steuererklärung 2009 kann man den AbgSt-Abzug ja
überprüfen lassen. Wenn ztatsächlich die Kosten nicht
berücksichtigt werden, gibt es die zuviel gezahlte Steuer (25% auf
die Transaktionskosten) zurück.
Weil das allesso einfach ist, heißt es ja auch Abgeltungsteuer
Gruß
Taxadvisor