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    Deutschland, deine Richter - Folge xy - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.09 15:01:57 von
    neuester Beitrag 18.06.13 16:47:37 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.151.358
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      schrieb am 24.06.09 15:01:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.focus.de/politik/deutschland/sauerland-prozess-ge…

      Sauerland-Prozess

      Gericht ordnet Sprengversuche an


      24.06.2009

      Die Sauerland-Attentäter planten Anschläge mit Wasserstoffperoxid. Ihre Verteidigerin zweifelt die Explosionsfähigkeit des Materials an. Probesprengungen sollen Klarheit schaffen.

      Im Sauerland-Prozess ordnete das Düsseldorfer Oberlandesgericht Sprengversuche an. Damit soll überprüft werden, ob die bei den Angeklagten gefundene enorme Menge Wasserstoffperoxid für Bombenattentate getaugt hätte. Das gab der Vorsitzende Richter des Verfahrens, Ottmar Breidling, am Mittwoch bekannt. Eine Verteidigerin hatte die Explosionsfähigkeit der Chemikalie kritisch hinterfragt.

      Richter voll des Lobes für Verteidiger

      Der Richter bestätigte, dass die mutmaßlichen Terroristen derzeit umfassende Geständnisse ablegen. Er lobte die Verteidiger für die Mithilfe bei den Aussagen. Dies sei eine „sehr beachtliche Leistung“. Es sei sehr lobenswert, dass die Anwälte angesichts der Beweislage „im Interesse ihrer Mandanten“ ihre bisherige Strategie aufgegeben hätten.

      Die Angeklagten seien teilweise das gesamte Wochenende hindurch und bis tief in die Abendstunden von Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) vernommen worden. Die Vernehmung werde möglicherweise noch in der kommenden Woche fortgesetzt.

      BKA: Bombe mit großer Sprengkraft

      Die vier Angeklagten sollen eine Terrorzelle der Islamischen Dschihad Union (IJU) gebildet und in Deutschland schwere Anschläge mit Autobomben geplant haben. Drei der Islamisten waren am 4. September 2007 im sauerländischen Oberschledorn von der Spezialeinheit GSG 9 festgenommen worden, einer wurde später in der Türkei verhaftet. Bei den Islamisten waren mehr als 700 Liter Wasserstoffperoxid entdeckt worden. Damit hätten sie nach BKA- Berechnungen Bomben mit einer Sprengkraft von mehr als 400 Kilogramm TNT bauen können.


      Der Prozess geht am Mittwoch weiter. Auf der Tagesordnung steht nach Angaben einer Justizsprecherin die Verlesung schriftlicher Behördengutachten.

      ---
      Schon klar. Die wollten sich mit den 700 Litern nur die Haare bleichen.

      :laugh:

      Und die Kosten für diese unsinnigen Sprengversuche zahlen mal wieder die Steuerzahler, also WIR...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 16:16:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      So unsinnig ist das ganze gar nicht.
      An der Sprengkraft ist sicher nicht zu zweifeln. Aber die Jungs hätten damit niemals handhabbare Bomben bauen können. Das Zeug wäre ihnen spätestens beim Versuch, es in Bomben abzufüllen, um die Ohren geflogen. Wahrscheinlich sogar schon eher beim Öffnen des Vorratsgefäßes.
      Ohne eine aufwendige Abfüll- und Vakuum-Gefriertrocknungstechnik haben sie überhaupt keine Chance.
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 17:28:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.458.746 von Borealis am 24.06.09 16:16:49Das spielt doch gar keine Rolle ob die Bombe explodiert wäre.Alleine die Tatsache das man grossen Schaden anrichten wollte ist entscheident.50Jahre Zwangsarbeit in Sibirien wäre noch zu Milde.Hier alle Leistungen beanspruchen,den Steuerzahler ausnutzen und dann auch noch Hassparolen streuen.Das ist Abschaum aus der untersten Schublade.Die Hand die einen füttert beisst man nicht ab.So ein Spruch gibs auch bei den Muslemen.
      :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 18:23:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.459.676 von VanGillen am 24.06.09 17:28:38Klassischer Fall. Versuch mal mit nem Luftgewehr nen Airbus abzuschiessen oder mit einer Wasserpistole.
      50 Jahre Zwangsarbeit in Sibirien.:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.06.09 20:12:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.458.746 von Borealis am 24.06.09 16:16:49Das Zeug wäre ihnen spätestens beim Versuch, es in Bomben abzufüllen, um die Ohren geflogen

      Da scheinen die Ermittler aber anderer Meinung gewesen zu sein, sonst hätte man ja einfach nur auf den lauten Knall warten müssen...

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      schrieb am 16.07.09 12:27:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/6473198.html

      Abwrack-Prämie für Hartz-IV-Empfänger

      Schon hört man die Autobranche leise klagen, denn die Auftragsbücher werden wieder dünner: Die Abwrackprämie hat sozusagen ihren Zenit überschritten. Doch wenn man mit Hartz IV auskommen muss, gab es bisher allerhand Probleme, wenn man über die staatliche Prämie einen neuen fahrbaren Untersatz kaufen wollte. Rechtsexperte Roland Mais informiert.

      Der Fall
      Die Frau in Sachsen Anhalt bekommt Arbeitslosengeld II – Hartz IV eben. Doch auch sie möchte gerne einen neuen fahrbaren Untersatz erwerben - und zwar mit Hilfe der vom Bund bereitgestellten Abrwackprämie. Also 2.500 Euro, wenn man ein neun Jahre altes Auto hat und umsteigen möchte.

      Doch die zuständige Behörde spricht von einem zusätzlichen Einkommen und kürzt der Hartz IV-Bezieherin die Leistungen. Dagegen wehrt sich die Autokäuferin - vor dem Sozialgericht in Magdeburg.


      Das Urteil
      Die 2.500-Euro-Auto-Prämie nennen die Richter eine zweckbestimmte Einnahme. Sie diene nicht dem Lebensunterhalt. Sie dürfe natürlich auch nur für ein neues Auto ausgegeben werden. Eine Anrechnung der Prämie auf die Leistungen aus dem ALG II ist für das Gericht deshalb unzulässig.

      Klar ist damit: Auch Hartz-IV-Empfänger können die Abwrackprämie fürs neue Auto in Anspruch nehmen. Denn das Magdeburger Urteil ist rechtskräftig.


      Das Aktenzeichen
      Sozialgericht Magdeburg Az.: - S 16 AS 907/09 ER


      http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/dpa_15_07_pe_lsg/index…

      Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen

      Presseerklärung des Landessozialgerichts vom 15. Juli 2009
      Essen. Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz-IV") müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eines Hartz-IV-Empfängers aus Bochum entschieden. Der Hartz-IV-Empfänger war gegen die telefonische Auskunft der zuständigen ARGE, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht gezogen und unterlegen.

      Nach Ansicht der Essener Richter stellt die Abwrackprämie Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) dar und ist deshalb bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II leistungsmindernd zu berücksichtigen. Insbesondere falle die Prämie nicht unter die Ausnahmevorschrift des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II (zweckbestimmte Einnahmen). Es sei schon nicht klar, ob die Abwrackprämie, wie es die Vorschrift verlange, nicht zumindest auch der Erfüllung grundlegender Be­darfe und damit demselben Zweck wie Leistun­gen nach dem SGB II diene. Jedenfalls beeinflusse die Gewährung der Umweltprämie die Lage ihres Empfängers so günstig im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären. Die Prämie verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung für ein (wenn auch längerlebiges und höherwertiges) Verbrauchsgut und damit für den privaten Konsum. Dem dienten jedoch auch die Grundsicherungsleistungen.

      Ebenso wenig sei die Umweltprämie als Ersatz für ein nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II als angemessenes Kraftfahrzeug geschütztes Vermögen anrechnungsfrei gestellt. Der Hilfeemp­fänger dürfe nur ein vorhandenes, angemessenes Kraftfahrzeug be­halten. Das schütze jedoch nicht alle mit der Anschaffung eines neuen Fahr­zeuges verbundenen Mittel vor einer Anrechnung.

      Nach Ansicht des LSG NRW ist die Umweltprämie auch nicht mit der Eigenheimzulage zu vergleichen, die nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet wird. Denn an­ders als bei der Anschaffung eines PKW diene die Eigenheimzulage der langfristigen – in der Regel so gut wie lebenslangen – Absicherung des verfassungsrechtlich besonders geschützten Grundbedürfnisses des Wohnens. Damit widersprachen die Essener Richter einem entsprechenden Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg.

      Auf eine Gleichbehandlung mit Empfängern der Abwrackprämie. die keine Hartz-IV-Bezieher seien, könne sich der Antragsteller nicht berufen, weil er erhebliche, fürsorgegleiche Leistun­gen beziehe. Bereits dafür habe die Allgemeinheit über die Entrichtung von Steuern aufzu­kommen.

      Der Beschluss ist rechtskräftig.

      (LSG Essen, Beschlüsse vom 3.7.2009 – Az. L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS

      Vorinstanz SG Dortmund, S 28 AS 131/09 ER)

      ---
      Zwei Urteile zum gleichen Fall, mal so mal so entschieden.

      Wer soll da noch Vertrauen in die Justiz haben ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 12:30:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.584.375 von Blue Max am 16.07.09 12:27:37Na, Du bist aber Naiv.
      Seit wann gibt es gleiches Recht für alle?
      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 13:39:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.584.375 von Blue Max am 16.07.09 12:27:37Solche Sachen gehen normalerweise schnell in die Revisionsinstanz, hier zum Bundessozialgericht. In Magdeburg hat ja leider die Behörde gekniffen und ist nicht in die Berufung gegangen. Da das Landessozialgericht NRW nur im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden hat, kann es sein, daß es im Hauptsachenverfahren endlich bis zum Bundessozialgericht geht und dort wird dann entschieden, was Recht bzw. Unrecht ist. Natürlich kommt hinter noch das "Schaulaufen" vor der Bundesverfassungsgericht und dem EUGH und zum Schluß die Audienz beim Papst, wenn der Entrechtete die ganze Leiter hoch verliert. Alles wegen der Menschenwürde, die bekanntermaßen immer dann verletzt ist, wenn jemand von seinen Sozialleistungen nicht so gut leben kann wie ein Werktätiger. :D

      Hier sieht man wieder mal, daß die Ossis was bekommen, was den Wessis vornethalten wird. Diese Ungerechtigkeiten je nach Herkunft müssen endlich ein Ende haben. :D
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 13:41:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.584.956 von BrianBrain am 16.07.09 13:39:54#8

      Da sollte man mal die Vergangenheit dieser Ostrichter genauer durchleuchten. Könnte womöglich unterhaltsam sein...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 13:43:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.584.956 von BrianBrain am 16.07.09 13:39:54#8

      "...Alles wegen der Menschenwürde, die bekanntermaßen immer dann verletzt ist, wenn jemand von seinen Sozialleistungen nicht so gut leben kann wie ein Werktätiger..."

      Schon klar. Die Steuerzahler hätten dem am besten gleich den ganzen Neuwagen bezahlt, statt diesen ach so armen Arbeitslosen nur mit der Abwrackprämie von 2.500 Euro zu beglücken...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 14:04:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.584.976 von Blue Max am 16.07.09 13:41:54Da sollte man mal die Vergangenheit dieser Ostrichter genauer durchleuchten. Könnte womöglich unterhaltsam sein...


      Klar. Vierlleicht sieht die ja auch so aus:

      Studiert in Heidelberg, Mit Ach und Krach geschafft.
      Referendar in Hamburg. Wegen Faulheit gefeuert.
      subalterner beamter in Klein-Bummselsdorf, NRW. Wegen Bürokratie und arrogantem benehmen gegen Bürger unangenehm aufgefallen, Standsrdlaufbahn mit altersbedingten beförderungen und Gehaltssteigerungen.
      1990 an die Treuhand Chemnitz versetzt.
      Großes Maul, Den Ossis mal zeigen, wo's langläuft.:mad::mad:
      1992 Sozialgericht. Fettes Gehalt. Das Geld läuft natürlich unter "Aufbau Ost", damit die doofen Wessis glauben, die Ossis kriegen alles in den A... geschoben.:laugh::laugh::laugh:
      1993 Karriereschub, da seinem Ossi-Kollegen die illegale Übernahme eines Stasi-Schäferhundes in den eignene Zwinger im Jahre 1989 und eine unterschriebene Beitrittserklärung zum DDR-Konsum nachgewiesen wurde.
      Noch mehr Gehalt. S. "Aufbau Ost"
      2011 Amtsgerichtspräsident.



      Könnte ja sein. Bzw. total übertriebene Satire. Keine Ahnung:confused::confused:

      Übrigens - allen ehrlichen, fleissigen und hilfreichen Wessis meine Entschuldigung und vielen Ossi-Dank. Ihr seid nicht gemeint. Uns haben auch viele Leute ohne Vorbehalte echt gut geholfen. Am wertvollsten war Hilfe zur Selbsthilfe (z.B. 1990 Praktikum am Technologiezentrum München, das hat z.B. wirklich geholfen, sich selbst unternehmerische Aktivitäten zuzutrauen.) Wenn alles so gelaufen wäre, bräuchten heute weder Wessis noch Ossis noch Soli zahlen.

      Gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 14:30:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.585.156 von oreganogold am 16.07.09 14:04:07#11

      Ich sagte ja: "unterhaltsam"...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 16.07.09 14:33:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.585.156 von oreganogold am 16.07.09 14:04:07Ja, so ungefähr könnte es gelaufen sein. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.09.09 13:14:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,649008,00.html

      S-Bahn-Attacke


      16.09.2009

      "...Der Deutsche Richterbund (DRB) hält den Ruf nach einem härteren Jugendstrafrecht für "überflüssig"..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.10.09 10:51:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      http://www.stern.de/panorama/urteil-im-maultaschen-prozess-k…

      Urteil im "Maultaschen-Prozess":

      Kündigung von Altenpflegerin rechtens


      16.10.2009

      Weil sie bei der Arbeit sechs Maultaschen mitgehen ließ, verliert eine Altenpflegerin aus Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht wies die Klage der 58-Jährigen gegen ihre Kündigung ab..."

      :eek:

      http://www.focus.de/finanzen/banken/commerzbank-investmentba…

      Commerzbank

      Investmentbanker erstreitet 4,5 Millionen Bonus


      15.10.2009

      Fataler Richterspruch für die Commerzbank: Trotz milliardenschwerer Defizite muss das Institut seinem Kapitalmarktchef üppige Boni zahlen – als „Wertschätzung“ für dessen Leistungen.

      Die Commerzbank hat im Streit um millionenschwere Bonuszahlungen eine juristische Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Frankfurt sprach einem hochrangigen ehemaligen Investmentbanker der Dresdner Bank am Donnerstag insgesamt 4,5 Millionen Euro zu..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.10.09 11:23:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich beantrage hiemit jeden tankstellenbetreiber, autohersteller und distributoren, sowie jeden autofahrer/besitzer, wegen terrorismus bzw. der vorschubleistung zum terrorismus durch abgabe von mitteln, die dazu geeignet sind leib und leben von menschen zu gefährden, zu verhaften.

      ich beantrage weiters, das vermögen der drahtzieher im hintergrund (Ess0, shell exxon, vw, bmw, mercedes u.a.) zugunsten der staatskasse einzuziehen und gegen die vorstände und aufsichhtsräte haftbefehle zu erlassen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.09 15:20:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.458.746 von Borealis am 24.06.09 16:16:49
      Das Zeug wäre ihnen spätestens beim Versuch, es in Bomben
      abzufüllen, um die Ohren geflogen.


      erstaunlich wie schlau du bist.


      wieso kann man wasserstoffperoxyd in solchen mengen kaufen, wenn nur ein diplomchemiker die flasche in einem speziallabor aufschraubeb kann?

      die eu-beamten machen gesetze, wie krumm eine gurke sein darf, dass man seit zwanzig jahren keine erdbeermarmelade verkaufen darf (es gibt nur marmelade aus citrusfrüchten) alles andere ist konfitüre,

      und denen soll das engangen sein?
      Avatar
      schrieb am 26.10.09 15:25:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      http://www.bild.de/BILD/regional/ruhrgebiet/aktuell/2009/10/…

      Totfahrer Hassan sitzt wieder am Steuer


      24.10.2009

      Unfassbar: Hier fährt ein Todesfahrer ohne Führerschein wieder Auto! Sind ihm denn Gesetze und Urteile total egal?

      Hassan B. steht wegen fahrlässiger Tötung unter Bewährung. Dazu hatte er noch zwei Jahre Fahrverbot kassiert. Und trotzdem sitzt der Iraker wieder hinterm Steuer ...

      Rückblende: Im Oktober 2007 wollte Hassan B. mit einem 5er-BMW (zugelassen auf seine damalige Freundin) in Dortmund links abbiegen. Krass: Er hatte gar keinen Führerschein, war offenbar oft ohne unterwegs!

      Dann geschah das Drama: Der Asylbewerber übersah Motorradfahrer Dominik Nelz († 25). Der junge Biker starb nach dem Crash noch an der Unfallstelle.

      Jetzt – zwei Jahre nach dem Horror-Crash – setzte seine Familie eine Traueranzeige in die Zeitung, schrieb voller Schmerz: „Unser über alles geliebter Sohn und Bruder zahlte für die Vergehen des Unfallverursachers und die Justizentscheidungen mit seinem Leben.“

      Die Mutter von Dominik engagierte Detektiv Jürgen Trovato (47) aus Mönchengladbach. Der filmte die dreiste Autofahrt. Trovato zu BILD: „Wir hatten den Auftrag, den Mann zu beobachten, um herauszufinden, ob er arbeitet, weil die Mutter Gerichtskosten von ihm erstattet bekommen sollte. Dabei ging er uns ins Netz.“

      Opfer-Mutter Ute Nelz (51) ist fassungslos: „Der Mann hat meinen Jungen auf dem Gewissen und fährt seelenruhig in der Gegend rum. Ich hoffe, dass er jetzt endlich eingesperrt wird.“ Ihr Rechtsanwalt Christian Simonis (32, Dortmund): „Jetzt muss Hassan mit einer Gefängnisstrafe rechnen.“ Die Staatsanwaltschaft Essen erklärte BILD: „Es laufen zwei Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.“

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 01.02.10 16:26:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,675270,00.html

      Justizpanne

      Polizei muss freigelassenen Sextäter überwachen


      01.02.2010

      Weil die Essener Staatsanwaltschaft eine Frist verschlief, kam ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß. Die Polizei muss den 62-Jährigen nun beobachten - und die Anklagebehörde will eine "Schwachstellenanalyse" betreiben.

      Düsseldorf - Wegen einer Justizpanne befindet sich ein mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher in Nordrhein-Westfalen wieder auf freiem Fuß - und muss nun von der Polizei beobachtet werden. Der Mann wurde Anfang Januar aus dem Gefängnis entlassen, weil die Staatsanwaltschaft Essen es versäumt hatte, rechtzeitig Sicherungsverwahrung für den 62-Jährigen zu beantragen.
      ..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 12:15:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      http://www.welt.de/vermischtes/article7166835/Das-unfassbare…

      Versuchter Ehrenmord

      Das unfassbare Leid der Aylin Korkmaz


      14.04.2010

      Am 21. November 2007 wird Aylin Korkmaz an ihrem Arbeitsplatz, einer Autobahnraststätte in Baden-Baden, von ihrem Ex-Mann Mehmet Korkmaz überfallen. Während einer Pause folgt er ihr in einen Aufenthaltsraum, verschließt die Tür und sticht mit einem Springmesser und einem Brotmesser 26 Mal auf sie ein.
      ..."

      "...Wegen versuchten Mordes wird Mehmet Korkmaz nach seiner Tat 2008 zu 13 Jahren Haft verurteilt.Lebenslänglich, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, bekommt er nicht. Das Gericht sieht unter anderem seine „besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen“ aufgrund seiner kurdisch-türkischen Wurzeln als strafmildernd an. Zudem wurden die „erstaunlich geringen Folgen der Tat“ berücksichtigt..."

      "...Nach der Hälfte der Strafe, im Mai 2014, soll er in die Türkei abgeschoben werden. Dort wird er wahrscheinlich – nach nur sechseinhalb Jahren Haft – entlassen.
      ..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 12:21:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.253.104 von Blue Max am 26.10.09 15:25:53Totfahrer Hassan sitzt wieder am Steuer

      Totfahrer Wiesheu (CSU) saß doch auch wieder am Steuer! :eek:
      Schreibe doch darüber auch mal etwas, mein kleiner CSU-Maxl. ;)
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 12:25:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      Mäxchen,

      hier haste noch watt für Deinen Richter Schrätt...:rolleyes::eek::(

      http://www.mdr.de/fakt/7243009.html
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 14:55:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      http://www.welt.de/vermischtes/article7193596/Ossis-sind-kei…

      Prozess wegen Diskriminierung

      "Ossis" sind kein eigener Volksstamm


      15.04.2010

      ---
      Mit dieser Logik darf man jetzt jeden diskriminieren wie man will, solange dieser keinem "eigenen Volksstamm" zuzurechnen ist.

      :eek:

      Zu welchen Volksstämmen gehören zb Frauen, Behinderte, Andersgläubige usw ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 17:00:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.341.171 von Blue Max am 15.04.10 14:55:50Daß die Ossis ein eigenes Volk sind, stand doch schon 1989 auf den Transparenten ("Wir sind ein Volk").
      Avatar
      schrieb am 20.04.10 15:19:58
      Beitrag Nr. 25 ()
      2 Jahre auf Bewährung für ehemaligen Siemens Vorstand Kutschenreuter...:rolleyes::mad:

      http://www.boerse-online.de/tools/dowjones/20100420LL002734.…

      Nun kann der Schmiermichel seine "Geschäftskontakte" aus dem Nullsteuer-Paradies Dubai locker weiterpflegen...:(:(:(
      Avatar
      schrieb am 23.04.10 16:16:45
      Beitrag Nr. 26 ()
      Richter "Gnadenlos" weist Klage von Lehman-Geschädigte ab...:rolleyes:

      http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/:urteil-in-hamburg-gerich…
      Avatar
      schrieb am 16.07.10 17:00:57
      Beitrag Nr. 27 ()
      http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2010/07/16/…

      Verhungerte Lara-Mia

      Bewährung für die Horror-Eltern


      16.07.2010

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 11:36:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.833.796 von Blue Max am 16.07.10 17:00:57http://www.ftd.de/karriere-management/:agenda-leichtes-spiel…

      Leichtes Spiel für Markus Frick

      14.04.2011

      Wochenlang stand Deutschlands bekanntester Börsenguru vor Gericht. Markus Frick soll Kurse manipuliert und Tausende Anleger getäuscht haben. Doch beim Nachweis tut sich die Justiz schwer - und Frick kommt glimpflich davon..."

      "...Am Donnerstag wurde in Moabit das Urteil gesprochen: Frick muss nicht ins Gefängnis, die Richter verurteilten ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten..."

      "...In den USA etwa greift die Justiz härter durch. Dort gilt Marktmanipulation ganz und gar nicht als Kavaliersdelikt. Myron G., einer der US-Hintermänner im Fall Frick, wurde im vergangenen Jahr zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt..."

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 14:01:50
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.366.538 von Blue Max am 14.04.11 11:36:35http://www.stern.de/panorama/nach-brutaler-attacke-in-berlin…

      Richterbund hält nichts vom Warnschussarrest

      27.04.2011

      ---
      Mal wieder typisch...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 14:26:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      Zitat von Blue Max: http://www.stern.de/panorama/nach-brutaler-attacke-in-berlin…

      Richterbund hält nichts vom Warnschussarrest

      27.04.2011

      ---
      Mal wieder typisch...

      :eek:


      Kein Wunder, der liebe Torben ist ja Sohn eines Juristen.... Nennen die Moslems ihre Söhne jetzt schon Torben :confused:
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:44:18
      Beitrag Nr. 31 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778343,00.html

      Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Entschädigung zu

      04.08.2011

      Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er eine Entschädigung vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte..."

      :eek:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.11 13:50:33
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.520 von Blue Max am 04.08.11 13:44:18Furchtbar diese Richter in Hessen.....
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.03.12 13:49:00
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.891.578 von Doppelvize am 04.08.11 13:50:33http://www.fr-online.de/panorama/einbruchversuch-bei-sexuals…

      Polizei verhindert Selbstjustiz

      Im nordfriesischen Leck versuchen Demonstranten, in die Wohnung eines verurteilten Sexualstraftäters einzudringen. Die Polizei stoppt die Aktion mit einem Großaufgebot. Zu ähnlichen Protesten gegen Sexualstraftäter kommt es in Deutschland immer wieder..."

      "...Zurzeit hat Leck aber noch ein anderes Problem, das immer wieder für Schlagzeilen sorgt. In dem Städtchen wohnt ein 18-Jähriger, der im Januar vom Amtsgericht Niebüll zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, weil er noch als Minderjähriger in dem Nachbarort Ladelund ein sechsjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll..."

      :eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.03.12 13:54:36
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.857.443 von Blue Max am 06.03.12 13:49:00Ist was falsch daran,einen Lynchmob zu stoppen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.03.12 14:03:29
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.857.491 von Beefcake_the_mighty am 06.03.12 13:54:36#34

      Besser wäre, wenn solche Täter aufgrund der Kuscheljustiz nicht mit Bewährungsstrafen davonkommen würden, und stattdessen mal ein paar Jahre hinter Gittern über ihre Taten nachdenken könnten...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.03.12 15:01:05
      Beitrag Nr. 36 ()
      Zitat von Blue Max: #34

      Besser wäre, wenn solche Täter aufgrund der Kuscheljustiz nicht mit Bewährungsstrafen davonkommen würden, und stattdessen mal ein paar Jahre hinter Gittern über ihre Taten nachdenken könnten...

      :eek:



      Eine verständliche Reaktion,und im allgemeinen zutreffend.
      In diesem Fall bin ich mir aber nicht so sicher.
      Wenn man sich die "Werdegänge" von Pädophilen anschaut stellt man fest daß es genauso nämlich idR. läuft.Knast um über das Verbrechen nachzudenken-Therapie wenn überhaupt dannach.Das Angebot basiert dann auf Freiwilligkeit.

      In diesem Fall hat der Richter auf wenige Jahre Haft (falls das Jugendstrafrecht sowas überhaupt hergibt ) verzichtet,und stattdessen eine Bewährung mit konkreten Auflagen (Sexualtherapie) verknüpft.

      Wenn ich jetzt beide Optionen gegeneinanderstelle :
      1- Knast,und dannach ein freier nicht behandelter Pädo ohne Ausbildung und wahrscheinlich ohne Chance jemals eine zu bekommen.....

      gegen

      2- Sexualtherapie + der Möglichkeit eine Ausbildung zu machen und möglicherweise dafür einen Pädo mit genug Schranken im Kopf und erlernter Selbstkontrolle.....


      Man darf nicht vergessen daß Pädophilie eine Krankheit ist,bei der Knast nichts bringt.Da man einen aber nicht so schnell in die geschlossene einweisen kann,wir in Deutschland auch keine Rachejustiz haben und in anbetracht des Alters des Jugendlichen könnte es sich als gesellschaftlich sinnvoller herausstellen, wenn in fünf Jahren irgendwo ein therapierter Pädo rumläuft anstatt ein untherapierter Pädo mit verbüßten 2-5 Jahren Knast.
      2 Antworten
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      schrieb am 22.03.13 16:17:13
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.857.931 von Beefcake_the_mighty am 06.03.12 15:01:05http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/dortmund-gericht-erl…

      Dortmund

      Gericht erlaubt Straßenprostitution


      21.03.2013

      Die Stadt Dortmund muss sich auf die Suche nach einem neuen Ort für einen Straßenstrich machen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ein für das ganze Stadtgebiet geltendes Verbot aufgehoben. Geklagt hatte eine Prostituierte.


      Eine Straßenprostituierte hat im Streit um ihren Arbeitsplatz die Stadt Dortmund bezwungen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob das seit zwei Jahren für das ganze Stadtgebiet geltende Verbot wieder auf. Nur in der Innenstadt und rund um den ehemaligen Straßenstrich in der Nordstadt bleibt Prostituierte das Anschaffen verboten, entschieden die Richter am Donnerstag - und ließen keine Berufung zu.

      Die Stadt steht jetzt vor einem Problem und muss handeln: Viele Frauen aus Bulgarien und Rumänien hatten ihre Dienste auf dem Dortmunder Straßenstrich angeboten. Weil die Frauen meist in der Umgebung wohnten, gingen sie in aufreizender Arbeitskleidung zum Straßenstrich und gefährdeten nach Ansicht der Behörden den Schutz der Jugend. Um zu verhindern, dass der Straßenstrich sich nur verlagert, verbot Dortmund die Straßenprostitution mit Genehmigung des Landes gleich im gesamten Stadtgebiet.

      Den zweiten Schachzug hob das Gericht jetzt auf. Ab sofort können Prostituierte nun außerhalb der Innenstadt in Dortmund überall wieder auf die Straßen gehen, mit Ausnahme des alten Straßenstrichs. Der bedrohe auch weiter Jugendschutz und Anstand, urteilten die Richter. Ehemals Hunderte Prostituierte aus Osteuropa könnten jetzt wieder durch die Stadt in nahe gelegene, lukrative Straßen pendeln.

      Politisch seien jetzt Stadt und Land am Zuge, ließen die Richter durchblicken. Sollte Dortmund geeignete Gebiete für einen neuen Straßenstrich finden, könnten Stadt und Land voraussichtlich mit nachhaltigem Erfolg das restliche Stadtgebiet zum Sperrgebiet erklären, hieß es. Beide hätten im ersten Anlauf einfach nicht ausreichend nach Alternativen zur Ravensberger Straße gesucht. Dort und in zwei Nebenstraßen durfte bis vor zwei Jahren angebandelt und in sogenannten Verrichtungsboxen im Auto vollzogen werden.

      Das Modell mit Verrichtungsboxen hatte Dortmund von niederländischen Städten wie Amsterdam übernommen, erklärte die Mitternachtsmission in Dortmund, die sich um Prostituierte kümmert. Das Modell sei dort aber ebenfalls auf dem Rückzug.

      Zwei Jahre lang hatte eine Task Force das Verbot der Straßenprostitution in der Nordstadt überwacht und für Freier wie Prostituierte Knöllchen geschrieben. Viele Prostituierte waren daraufhin in andere Städte abgewandert oder in Bordelle ausgewichen. Vor allem osteuropäische Frauen versuchten, illegal in Kneipen anzubahnen und in Privatwohnungen zu vollziehen. Ein harter Kern vor allem deutscher Prostituierter ging weiter auf die Straße.

      :eek:
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      schrieb am 22.03.13 16:20:08
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.857.931 von Beefcake_the_mighty am 06.03.12 15:01:05zu #36:

      http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/prostituierte/stadt-d…

      22.03.2013

      "...Laut Polizei erhöhte sich ab 2007 die Zahl der Huren dramatisch. In der Spitze waren es 700, bis zu 120 gleichzeitig. Vor allem Roma aus Plovdiv (Bulgarien). Folge: mehr Kriminalität und Proteste gegen den Strich. Durch das Urteil befürchtet die Polizei wieder mehr Straftaten..."

      :eek:
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      schrieb am 12.04.13 20:25:47
      Beitrag Nr. 39 ()
      Zitat von Blue Max: zu #36:

      http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/prostituierte/stadt-d…

      22.03.2013

      "...Laut Polizei erhöhte sich ab 2007 die Zahl der Huren dramatisch. In der Spitze waren es 700, bis zu 120 gleichzeitig. Vor allem Roma aus Plovdiv (Bulgarien). Folge: mehr Kriminalität und Proteste gegen den Strich. Durch das Urteil befürchtet die Polizei wieder mehr Straftaten..."

      :eek:


      Na hör mal, was erwartest du. Katholiken dürfen keinen Sex vor der Ehe haben. Also woher nehmen?;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.13 16:47:37
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.421.729 von Doppelvize am 12.04.13 20:25:47http://www.stern.de/auto/service/urteil-gegen-radfahrer-ohne…


      Urteil gegen Radfahrer

      Ohne Helm zum Freiwild erklärt


      18.06.2013

      Eine achtlos geöffnete Autotür fegt eine Frau vom Rad. Für die Folgen sei sie zum Teil selber schuld, weil sie ohne Helm fuhr, urteilt das Oberlandesgericht Schleswig. So werden Opfer zu Tätern.

      Ein Kommentar von Gernot Kramper

      Eine 58-Jährige fährt auf dem Radweg - korrekt und nichts Böses ahnend. Unmittelbar vor ihr öffnet eine Autofahrerin die Tür ebenso acht- wie rücksichtslos. Wer denkt auch schon daran, dass auf dem Radweg mal ein Fahrrad kommen könnte? Die Radlerin stürzt und verletzt sich schwer, auch am Kopf. Ein zweimonatiger Krankenhausaufenthalt und weitere ambulante Behandlungen waren die Folge.

      Kaum jemand trägt einen Helm

      Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswigs ist die Radfahrerin an dem Unfall zwar vollkommen schuldlos, die Verletzungsfolgen muss sie sich aber zum Teil selbst zuschreiben. "Die Fahrradfahrerin trifft ein Mitverschulden an den erlittenen Schädelverletzungen, weil sie keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen hat", heißt es in der Begründung.

      Diese Pflicht wird ihr auferlegt, obwohl sie rechtlich gesehen gar nichts falsch gemacht hat, denn in Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer. Um es klar zu sagen: Fahrradfahrer sollten aus Eigeninteresse unbedingt einen Helm tragen, denn er schützt die Gesundheit. Nur etwa zehn Prozent der Radler hierzulande tragen einen Helm, es ist also nicht die Norm, sondern die Ausnahme. 90 Prozent ohne Helm hat das Gericht kein Verständnis. "Grundsätzlich [kann] davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird", heißt es in dem Urteil weiter.
      Die Täter sparen Geld

      Unschuldig ist man in Augen der Richter offenbar nur, wenn man alles unternimmt, um sich vor dem Fehlverhalten anderer zu schützen. Macht man das nicht, sind die Missetäter oder ihre Versicherung fein raus.

      Wenn jeder wegen einer denkbaren Kopfverletzung einen Helm tragen sollten, wieso sollte er sich nicht durch Polster vor den viel häufigeren Gelenkverletzungen schützen? Inliner machen das schließlich auch. Und auch die Wirbelsäule könnte durch Rückenprotektoren geschützt werden. Die Liste ließe sich endlos verlängern. Das Schleswiger Urteil bedeutet in der Konsequenz: Radfahrer sind Freiwild geworden. Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, müssen Radler nun bei jedem Unfall damit rechnen, auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben, weil sie irgendeine Vorsichtsmaßnahme unterlassen haben.
      Sonderrecht gegen Radfahrer

      Besonders empörend ist die Einseitigkeit der Richter. Der Frau auf dem Rad wird das Fehlen des Helmes angekreidet. Aber wurde einem Autofahrer jemals vorgehalten worden, dass er in einem älteren Auto seine Gesundheit leichtsinnig aufs Spiel setzt? Man stelle sich vor, einem Unfallopfer im Golf II würde die Entschädigung versagt, weil er in seiner alten Gurke mit normalen Gurten, ohne adaptive Kopfstützen, mit nur wenigen Airbags und einer unsicheren Zelle zwar schwer verletzt wurde, ein Experte aber vorrechnet, dass der gleiche Unfall in einer neuen E-Klasse nur zu Kratzern geführt hätte.

      So ein Urteil würde einen Sturm der Entrüstung hervorrufen und Verkehrsminister Ramsauer würde den Richtern als Erster die Leviten lesen. Undenkbar im Autoland Deutschland. Aber gegen andere Verkehrsteilnehmer schwingt das Schleswiger Urteil die Peitsche: Heute sind es die Radfahrer, morgen kommen Fußgänger dran. Etwa wenn sie in der Dunkelheit keine signalfarbenen Westen tragen. Eine Leuchtweste für zwei Euro ist doch wohl jedem zuzumuten?

      Und das Ganze ergeht im Namen des Volkes. Doch für wen spricht dieses Gericht wirklich? Wer profitiert von dem Urteil? Die Antwort ist einfach: die Versicherungen. Denn sie müssen jetzt weniger zahlen und werden das Urteil wegen der Signalwirkung bejubeln. Je höher Anforderungen an den Bürger zum aktiven Selbstschutz werden, umso mehr Opfer werden nachträglich zu Mittätern gemacht - und jedes Mal spart die Assekuranz Therapiekosten und Entschädigungen.

      ---
      Folgt man der Logik dieses Urteils sind Opfer von Messerstechereien oder Schiessereien auch immer mitschuldig, wenn sie es denn versäumt haben, stich- und kugelsichere Westen zu tragen.

      Und womöglich wird in Zukunft dann auch ein Gericht eine Mitschuld feststellen, wenn jemand, der es versäumt eine Schusswaffe zu tragen in einem der sogenannten Problemviertel Opfer eines Raubüberfalls usw wird. Schlieslich hätte sich das Opfer ja mit einer Schusswaffe verteidigen können...

      :eek:


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