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ALAG und was nun? ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 02.07.09 11:34:44
von
neuster Beitrag 20.04.12 10:23:52
von

Anzahl Beiträge: 1.774
Aufrufe gesamt: 563.328
Aufrufe heute: 960
Diskussionsnr.: 1.151.531
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[ Seite: 123176177178neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 10.07.09 20:01:30
Beitrag Nr.11 
(37.551.915)
Antwort
Zitat
hi, ich war auch soooo dumm! Eine Sache ist für mich klar: wir dürfen der Liquidation nicht zustimmen!!!! Wenn das Geld weg ist, dann ist es eben weg und danach kommt nichts mehr! Weder für mich noch für Dich noch für keinen Anderen von uns außer für die bisherigen ALAG Super-Verwalter. Der Insolvenzverwalter muss eingeschaltet werden!
Andere Frage, die ich nicht verstehe (wahrscheinlich bin ich zu dumm dazu): wenn jetzt ALAG "fertig" ist, für was brauchen die denn noch fast 40 Mio??? Für was müssen wir zahlen? Für die Boni oder für die Yachten? Jemand hat GUTES Geld verdient... nur wir nicht... Prost auf das Leben! ALSO keiner Liquidation zustimmen!!!!
Avatar
schrieb am 10.07.09 20:23:25
Beitrag Nr.12 
(37.552.067)
Antwort
Zitat
Hallo,
auch ich in betroffen, ließ mich 2003 aufgrund der Steuer und Abschreibung von heute auf morgen dazu verleiten, habe seit 4 Monaten bereits die Zahlungen an die Alag eingestellt, auch der Versuch aus dem "Vertrag" heraus zukommen, scheiterte kläglich.

Nun habe ich einen Fachanwalt in meiner Nähe gefunden, der mich in dieser Sache vertritt.
Mitte nächste Woche werden wir aktiv, nähere Infos stelle ich sofort hier ein um Mitgeschädigten den aktuellen Stand mitzuteilen.

Bei der Interessengemeinschaft wäre ich sehr vorsichtig, erstmal ne Mitgliedsgebühr bezahlen und dann......??

Mir wurde davon abgeraten, ebenso div Anwaltskanzleien die im Internet mit "Erfolgen" gegen die Alag werben....!!!


Jetzt haben wir Geschädigten bis Mitte August ??? Zeit um unsere Zustimmung oder Ablehnung der Liqutation abzugeben.

Diese Zeit werde ich mit hochdruck nutzen, um jegliche Chance gegen die Alag vorzugehen.


Mit freundlichem Gruß


Jürgen
Avatar
schrieb am 12.07.09 10:47:45
Beitrag Nr.13 
(37.555.930)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.552.067 von Juergen5er am 10.07.09 20:23:25Ich bin ebenfalls entsetzt, habe erfahren, dass nochmals eine bestimmte Summe nachgezahlt werden soll.
Damals habe ich über die Fa. Reintgen gezeichnet und alles wurde rosarot gemalt. Bin voll fertig mit den Nerven.
Avatar
schrieb am 12.07.09 15:50:55
Beitrag Nr.14 
(37.556.707)
Antwort
Zitat
ich überlege auch, die Zahlungen einzustellen bzw mir die letzten beiden Beträge zurückbuchen zu lassen. Was meint Ihr? Zahlt Ihr alle noch weiter? Was machen die mit dem Geld. Ich glaube nicht, dass wir nur einen Cent davon sehen. Ich werde für die Insolvenz stimmen.

Viele Grüße
Hildegard
Avatar
schrieb am 12.07.09 16:31:23
Beitrag Nr.15 
(37.556.804)
Antwort
Zitat
Habe noch etwas gefunden.


Stand: 02.07.2009
Wichtige Informationen
für Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (vormals AG & Co. KG)
1. Welche Auswirkungen hat die Insolvenz der Firma Budget auf meine Beteiligung an der ALAG?
Der wesentliche Geschäftszweig der ALAG war zuletzt deren Beteiligung an der Firma Budget. Durch deren Insolvenz
ist nicht auszuschließen, daß Ihre Beteiligung an der ALAG nunmehr gänzlich wertlos geworden ist und auch
der ALAG erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen. Eine Insolvenz ist nicht auszuschließen.
2. Was passiert mit meiner geleisteten Einlage?
Für den Fall, daß die ALAG insolvent wird bzw. wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist Zahlungen zu leisten, ist
damit zu rechnen, daß die geleistete Einlage verloren ist. Eine Rückzahlung durch die Fondsgesellschaft wird
dann nicht mehr erfolgen können.
3. Muß ich mit Nachzahlungen rechnen?
Sollten Sie Ausschüttungen erhalten haben bzw. einen sog. „Sprint-Vertrag“ abgeschlossen haben, bei dem Sie
monatlich einbezahlen, könnte im Falle der Insolvenz der Insolvenzverwalter die ausbezahlten Ausschüttungen
zurückfordern bzw. die Zahlungen aus den „Sprint-Verträgen“ einfordern. Bereits jetzt versucht die Fondsgesellschaft
mittels anwaltlichen Schreiben die Zahlungen aus den „Sprint-Verträgen“ einzufordern. Wir sehen hier gute
Möglichkeiten, die Zahlungen sowohl an den Fonds als auch an den Insolvenzverwalter zu verweigern.
4. Sollen weiterhin Zahlungen aus den Sprint-Verträgen geleistet werden? Wie verhält es sich mit
rückständigen Zahlungen?
Bevor die Sach- und Rechtslage nicht durch eine spezialisierte Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüft
worden ist, sollten derzeit weder rückständige Beiträge noch weitere Zahlungen auf die „Sprint-Verträge“ geleistet
werden. Es bestehen hier durchaus gute rechtliche Möglichkeiten die Zahlungen zu verweigern. Weitere Zahlungen
wären für den Fall einer Insolvenz bzw. einer sonstigen schlechten wirtschaftlichen Entwicklung wohl als „verloren“
zu bezeichnen.
5. Welche Möglichkeiten habe ich?
Gegen die beteiligten Gesellschaften ist eine Schadenersatzklage auf Rückzahlung der geleisteten Einlage möglich.
Darüber hinaus können Rückübertragungsansprüche gegen die Gesellschaften geltend gemacht werden mit
dem Ziel die Beteiligung vollständig „loszuwerden“.
Die Ansprüche sind außergerichtlich und dann im Gerichtswege klageweise geltend zu machen, für den Fall, daß
die Gesellschaften sich einer außergerichtlichen Lösung verschließen.
6. Interessengemeinschaft
Zur wirkungsvollen Interessenwahrnehmung ist beabsichtigt, möglichst viele Anleger zusammenzufassen um
somit gebündelt und stark die Interessen gegenüber der Fondsgesellschaft und den sonstigen Beteiligten durchzusetzen.
7. Schreiben der ALAG/Treuhandgesellschaft
Wir raten zum jetzigen Zeitpunkt an, dem Liquidationsbeschluß nicht zuzustimmen. Darüber hinaus raten wir dringend
an, keine Kapitalrückzahlungen an die ALAG bzw. andere Gesellschaften zu leisten. Ratensparpläne sollten
nicht weiter bedient werden.
8. Ziel
Wir beabsichtigten ein Verfahren gegen die beteiligten Gesellschaften zu führen mit dem Ziel der vollständigen
Rückübertragung Ihrer Beteiligung auf die Gesellschaft und der Rückzahlung Ihrer gesamten Einlage nebst Zinsen.
Dr. Greger, Biber & Partner, Gabelsbergerstraße 5, 93047 Regensburg
Tel.: 0941/9466810 Fax. 0941/9466811
E-Mail: kanzlei@dr-greger.de
Avatar
schrieb am 12.07.09 19:15:12
Beitrag Nr.16 
(37.557.269)
Antwort
Zitat
Habe ich gerade im Netz gefunden

Steht ein schwerer Schock für Anleger der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG bevor?
Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Leipold & Coll.
(openPR) - Nach Auskünften von Anlegern der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG steht diesen ein schwerer Schock unmittelbar bevor. Nach der Insolvenz eines der größten Autovermieter in Deutschland sollen Anleger nicht nur ihre gesamten Ausschüttungen der letzten Jahre zurückzahlen müssen, sondern sogar darüber hinaus zur Kasse gebeten werden.
Die Verbindung zwischen Budget und ALAG bzw. Albis ist dabei wie folgt. Mit dem im Herbst 2007 besiegelten Joint Venture der Budget Car and Van Rental ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG, Tochtergesellschaft der Hamburger Albis Leasing AG, und der Autovermietung Robert Straub GmbH hatte die Marke Budget ihr Stationsnetz nahezu verdreifacht und gehört damit zu den größten Autovermietern auf dem deutschen Markt. In das Joint Venture hatte die Autovermietung Robert Straub GmbH 90 Stationen, vorwiegend im süddeutschen Raum, eingebracht, die ALAG AG 50 Budgetstationen an den Flughäfen und in Ballungszentren sowie die Lizenzrechte für die Marke Budget.
Die ALAG Auto Mobil AG & Co. KG hatte ihre finanziellen Mittel durch die Platzierung eines Fondskonzepts von Privatanlegern eingesammelt. Dies erfolgt meistens in Form einer atypisch stillen Beteiligung. Vorteil dieser Konstruktion ist die steuerliche Absetzbarkeit. Der Nachteil dieses Modells liegt allerdings auf der Hand und liegt insbesondere in der Haftung des jeweiligen Anlegers.
Laut internen Informationen aus Fondskreisen, sollen die Anleger in den nächsten Tagen Post bekommen und dazu aufgefordert werden sämtliche Ausschüttungen zurück zu zahlen. Damit allerdings nicht genug! Von den Anlegern sollen angeblich sogar Zahlungen über die Einlage verlangt werden und ein Beschluss das die Gesellschaft anschließend liquidiert wird, weil die Geschäftsgrundlage weggefallen ist.

Anlegern wird dringend dazu geraten keine Zahlungen ohne einer zuvor erfolgten rechtlichen Prüfung vorzunehmen. Nach dem diese Form der Anlage fast nie korrekt durch eine vollumfängliche Beratung vorgestellt worden ist, können hier Ansprüche gegen den jeweiligen Berater auf Rückabwicklung geltend gemacht werden.
Ferner sollte auch in diesem Fall das so genannte "Kick-Back" Urteil des BGH aus 2006 bestätigt im Jahr 2009 eine erhebliche Rolle spielen. Der BGH nimmt im Falle der fehlenden Informationen über Provisionen und deren Höhe durch den Bankberater einen Schadensersatzanspruch zugunsten der Anleger an. Während bisher angenommen worden ist, dass das Urteil hauptsächlich nur für Banken bindend ist, hat die Kanzlei Leipold & Coll. erst diese Woche vom LG Hamburg bestätigt bekommen, dass das LG Hamburg das "Kick-Back" Urteil auch bei allen anderen Anlageberatern für anwendbar hält.
Somit hätten Anlageberater die eine Anlage in die ALAG vermittelt haben, den Kunden über erhaltene Provisionen aufklären müssen. Erfolgte dies nicht, haben betroffene Anleger einen Schadensersatzanspruch.
Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft dürften nach einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zumindest wirtschaftlich unsinnig sein.

Leipold & Coll. vertreten bereits seit dem Jahr 2006 erfolgreich betroffene Anleger der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG und haben durch Gerichtsurteil die Rückabwicklung einer solchen Anlage durchgesetzt.

Rechtsanwälte Leipold & Coll. in München oder Frankfurt a.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold
Max-Joseph-Str. 7 A Mainzer Landstraße 16
80333 München 60325 Frankfurt a. M.
Tel: 089 - 69 38 69 0 Tel.: 069 - 97 16 84 53
E-Mail: E-Mail:

Die auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Leipold & Coll. wurde im Jahr 2003 von Rechtsanwalt Michael A. Leipold gegründet. Seither betreut die Kanzlei Mandanten aus ganz Europa in allen Fragen und Problemen rund um den wirtschaftlichen Alltag. Um zukünftig auch die Mandanten in Österreich und den neuen EU-Staaten im Rahmen der Osterweiterung unterstützen zu können, eröffneten ml Rechtsanwälte Anfang 2006 einen Standort in Wien.

Die Individualität in der Vorgehensweise und die Durchsetzung der unterschiedlichen Interessen im Hinblick auf das juristisch und wirtschaftlich Machbare und vor allem Sinnvolle für den Mandanten ist ein sehr bedeutender Grundsatz der Kanzleiphilosophie.

Der Link dazu:
http://www.openpr.de/news/323646/Steht-ein-schwerer-Schock-fuer-Anleger-der-ALAG-Auto-Mobil-AG-Co-KG-bevor.html
Avatar
schrieb am 13.07.09 09:12:08
Beitrag Nr.17 
(37.558.593)
Antwort
Zitat
Hallo alle zusammen,

auch ich bin betroffen.

Was soll/kann man jetzt tun????

Bin ziemlich hilflos!

Wie kann man gegen die ALAG vorgehen?
Wie bekommt man sein Geld zurück???

Inge

Avatar
schrieb am 15.07.09 12:06:47
Beitrag Nr.18 
(37.575.865)
Antwort
Zitat
bin auch betroffen. "Classic-Plus", dh. habe nicht nur die einmaleilage verloren, sondern soll angeblich die "wiederangelegte ausschüttungen" noch dazu bezahlen.

meine gedanken dazu (sorry für sämtliche schreibfehler - bin ausländer):

es scheint klar zu sein, dass wer falsch beraten war (nicht ausreichend auf den risiken und/oder provision hingewiesen) kann aus dem vertrag raus. nur, wie kann mann dies beweisen? ich nehme an, die meisen von euch haben (wie ich) beratungsgespräche ohne protokol gehabt. ich habe mit ein paar anwälte gesprochen, die scheinen zuversichig zu sein, eine fehlberatung ohne protokol beweisen zu können, nur ich kann es nicht nachvollziehen. natürlich hat mann angst, noch mehr geld vergeblich in anwaltshonoraren zu verlieren.

es scheint auch klar zu sein, dass keine rückzahlungen von der (pleite) alag realistisch zu erwarten sind. meiner meinung nach soll mann sich deshalb darauf konzentrieren, kein weiteres geld bezahlen (=verlieren) zu mussen. aber zumindest ein anwalt mit wem ich gesprochen habe interessiert sich nicht dafür; er rät dazu nicht nur die "ausstehende" zahlungen zu bestreiten, sondern die ganze anlagesumme. Da der honorar von der streitsumme abhängig ist, frage ich mich natürlich ob dies im sinne des anlegers oder lediglich in sinne des anwalts ist.

anstatt zu versuchen, eine fehlberatung zu beweisen (hat einer von euch von einem konkreten fall gehört, wo es schon bei alag geklappt hat?), wäre es nicht besser sich auf den vertragsunterlagen/prospekt zu konzentrieren? ich bin kein fachmann, auch kein native-speaker, aber nach nur oberflächigem lesen scheint es mir, dass es einige unstimmigkeiten gibt, weshalb mann zumindest die weitere zahlungen verweigern könnte.

wenn wir uns auf die vertragsunterlagen/prospekt konzentrieren, dann wurde das ergebnis vermütlich generell einsetzbar sein, also im gemeinsamen interesse. der andere weg scheint zu sein, dass jeder anleger für sich selbst einen anwalt beauftragen muss, um zu versuchen, eine fehlberatung zu beweisen.

ich wurde gerne andere meinungen/ideen/erfahrungen dazu hören. zb. was macht eingentlich eine interessensgemeinschaft? die idee hört sich gut an aber, weil es keine sammelklagen in deutschland gibt, muss jeder anleger sowieso für sich einen anwalt beautragen, und jeder anleger bezahlt die volle honorar. versteht mich bitte nicht falsch - anwalten mussen auch ihre geld verdienen - aber es soll auch möglich sein aufwand und kosten zu sparen, indem man nicht wiederholt über mehrere anwälte im grunde dieselbe arbeit macht.

Ich freue mich auf eueren antworten!
Avatar
schrieb am 15.07.09 16:20:16
Beitrag Nr.19 
(37.578.362)
Antwort
Zitat
Nach dem ich nun mit verschiedenen Betroffenen gesprochen habe, auch die Empfehlung eines Anwaltes hinzugezogen habe, komme ich zu dem Entschluss, dass ich auf keinen Fall der Liquidation zustimmen werde. Weiterhin habe ich mich auch gegen eine weitere monatliche Zahlung entschieden und habe dies heute auf den Weg gebracht. Nach meiner Auffassung habe ich überhaupt keine Möglichkeit bei einer Liquidation Aufklärung zu erhalten. Da ja wieder einmal ein Schreiben an die Anleger herausgehen soll, frage ich mich schon aus welchem Grund? Ein Anwalt der selbst Gesellschafter und Berater der ALAG ist weckt bei mir kein Vertrauen in die Aufklärung. Ich frage mich wirklich was die Herren Vorstände tatsächlich getan haben außer Geld zu kassieren und uns immer zur Zustimmung bei den Jahresberichten zu bewegen. Haben wir schon so viel verloren, dann kommt es auf eine lückenlose Aufklärung schon an und die sehe ich gegenwärtig überhaupt nicht. Ich habe schon einmal gehört, dass rechtliche Schritte zur Verantwortlichkeit eingeleitet wurden. Eine Information zu dem Ergebnis habe ich leider bis heute nicht erhalten.

Noch eine Frage - wo ist denn nun unser eingezahltes Geld?

Nachdem ja nun zig Millionen verloren sind, ist die Summe, die der Insolvenzverwalter für seine Prüfung und Aufklärung bekommt sicher auch noch zu verschmerzen.
Avatar
schrieb am 15.07.09 16:44:31
Beitrag Nr.20 
(37.578.599)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.575.865 von belkita am 15.07.09 12:06:47hallo, ich bin ebenfalls betroffen. Habe atypische Beteiligungen bei ALAG und Leasetrend abgeschlossen. Vor ca. einem Jahr wollte ich aus den Vertägen rauskommen und habe einen Anwalt damit beauftragt. Die Rechschutzversicherung hat die Kosten übernommen. ALAG bzw. Leasetrend wollten mich nicht aus den Verträgen rauslassen. Vor dem Landgericht wurde im März 09 Klage gegen ALAG / Leasetrend und den Berater wegen fehlerhafter Beratung eingereicht. Ein Termin ist noch nicht festgelegt. Die Gegenseite hat sich bisher vorwiegend auf die Verjährungsklausel berufen und ist der Meinung, weil die Verträge im Jahre 2002 abgeschlossen wurden, das das Ganze verjährt ist. Mein RA vertritt mehrere Anleger von ALAG und hat davon abgeraten, die von ALAG geforderten Gelder zu überweisen. Bin mal gespannt, wie es weiter geht. Auf diesem Wege suche ich noch Anleger zwecks Erfahrungsaustausch, welche bei dem Vermittler Patrik Sternberg, Financial World, die Beteiligungen abgeschlossen haben.

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