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ALAG und was nun? ( Seite 2)
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schrieb am 10.07.09 20:01:30
hi, ich war auch soooo dumm! Eine Sache ist für mich klar: wir
dürfen der Liquidation nicht zustimmen!!!! Wenn das Geld weg ist,
dann ist es eben weg und danach kommt nichts mehr! Weder für mich
noch für Dich noch für keinen Anderen von uns außer für die
bisherigen ALAG Super-Verwalter. Der Insolvenzverwalter muss
eingeschaltet werden!
Andere Frage, die ich nicht verstehe (wahrscheinlich bin ich zu
dumm dazu): wenn jetzt ALAG "fertig" ist, für was brauchen die denn
noch fast 40 Mio??? Für was müssen wir zahlen? Für die Boni oder
für die Yachten? Jemand hat GUTES Geld verdient... nur wir nicht...
Prost auf das Leben! ALSO keiner Liquidation zustimmen!!!!
schrieb am 10.07.09 20:23:25
Hallo,
auch ich in betroffen, ließ mich 2003 aufgrund der Steuer und
Abschreibung von heute auf morgen dazu verleiten, habe seit 4
Monaten bereits die Zahlungen an die Alag eingestellt, auch der
Versuch aus dem "Vertrag" heraus zukommen, scheiterte kläglich.
Nun habe ich einen Fachanwalt in meiner Nähe gefunden, der mich in
dieser Sache vertritt.
Mitte nächste Woche werden wir aktiv, nähere Infos stelle ich
sofort hier ein um Mitgeschädigten den aktuellen Stand
mitzuteilen.
Bei der Interessengemeinschaft wäre ich sehr vorsichtig, erstmal ne
Mitgliedsgebühr bezahlen und dann......??
Mir wurde davon abgeraten, ebenso div Anwaltskanzleien die im
Internet mit "Erfolgen" gegen die Alag werben....!!!
Jetzt haben wir Geschädigten bis Mitte August ??? Zeit um unsere
Zustimmung oder Ablehnung der Liqutation abzugeben.
Diese Zeit werde ich mit hochdruck nutzen, um jegliche Chance gegen
die Alag vorzugehen.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen
schrieb am 12.07.09 10:47:45
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.552.067
von Juergen5er am 10.07.09 20:23:25Ich bin
ebenfalls entsetzt, habe erfahren, dass nochmals eine bestimmte
Summe nachgezahlt werden soll.
Damals habe ich über die Fa. Reintgen gezeichnet und alles wurde
rosarot gemalt. Bin voll fertig mit den Nerven.
schrieb am 12.07.09 15:50:55
ich überlege auch, die Zahlungen einzustellen bzw mir die letzten
beiden Beträge zurückbuchen zu lassen. Was meint Ihr? Zahlt Ihr
alle noch weiter? Was machen die mit dem Geld. Ich glaube nicht,
dass wir nur einen Cent davon sehen. Ich werde für die Insolvenz
stimmen.
Viele Grüße
Hildegard
schrieb am 12.07.09 16:31:23
Habe noch etwas gefunden.
Stand: 02.07.2009
Wichtige Informationen
für Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (vormals AG &
Co. KG)
1. Welche Auswirkungen hat die Insolvenz der Firma Budget auf meine
Beteiligung an der ALAG?
Der wesentliche Geschäftszweig der ALAG war zuletzt deren
Beteiligung an der Firma Budget. Durch deren Insolvenz
ist nicht auszuschließen, daß Ihre Beteiligung an der ALAG nunmehr
gänzlich wertlos geworden ist und auch
der ALAG erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen. Eine
Insolvenz ist nicht auszuschließen.
2. Was passiert mit meiner geleisteten Einlage?
Für den Fall, daß die ALAG insolvent wird bzw. wirtschaftlich nicht
mehr in der Lage ist Zahlungen zu leisten, ist
damit zu rechnen, daß die geleistete Einlage verloren ist. Eine
Rückzahlung durch die Fondsgesellschaft wird
dann nicht mehr erfolgen können.
3. Muß ich mit Nachzahlungen rechnen?
Sollten Sie Ausschüttungen erhalten haben bzw. einen sog.
„Sprint-Vertrag“ abgeschlossen haben, bei dem Sie
monatlich einbezahlen, könnte im Falle der Insolvenz der
Insolvenzverwalter die ausbezahlten Ausschüttungen
zurückfordern bzw. die Zahlungen aus den „Sprint-Verträgen“
einfordern. Bereits jetzt versucht die Fondsgesellschaft
mittels anwaltlichen Schreiben die Zahlungen aus den
„Sprint-Verträgen“ einzufordern. Wir sehen hier gute
Möglichkeiten, die Zahlungen sowohl an den Fonds als auch an den
Insolvenzverwalter zu verweigern.
4. Sollen weiterhin Zahlungen aus den Sprint-Verträgen geleistet
werden? Wie verhält es sich mit
rückständigen Zahlungen?
Bevor die Sach- und Rechtslage nicht durch eine spezialisierte
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüft
worden ist, sollten derzeit weder rückständige Beiträge noch
weitere Zahlungen auf die „Sprint-Verträge“ geleistet
werden. Es bestehen hier durchaus gute rechtliche Möglichkeiten die
Zahlungen zu verweigern. Weitere Zahlungen
wären für den Fall einer Insolvenz bzw. einer sonstigen schlechten
wirtschaftlichen Entwicklung wohl als „verloren“
zu bezeichnen.
5. Welche Möglichkeiten habe ich?
Gegen die beteiligten Gesellschaften ist eine Schadenersatzklage
auf Rückzahlung der geleisteten Einlage möglich.
Darüber hinaus können Rückübertragungsansprüche gegen die
Gesellschaften geltend gemacht werden mit
dem Ziel die Beteiligung vollständig „loszuwerden“.
Die Ansprüche sind außergerichtlich und dann im Gerichtswege
klageweise geltend zu machen, für den Fall, daß
die Gesellschaften sich einer außergerichtlichen Lösung
verschließen.
6. Interessengemeinschaft
Zur wirkungsvollen Interessenwahrnehmung ist beabsichtigt,
möglichst viele Anleger zusammenzufassen um
somit gebündelt und stark die Interessen gegenüber der
Fondsgesellschaft und den sonstigen Beteiligten durchzusetzen.
7. Schreiben der ALAG/Treuhandgesellschaft
Wir raten zum jetzigen Zeitpunkt an, dem Liquidationsbeschluß nicht
zuzustimmen. Darüber hinaus raten wir dringend
an, keine Kapitalrückzahlungen an die ALAG bzw. andere
Gesellschaften zu leisten. Ratensparpläne sollten
nicht weiter bedient werden.
8. Ziel
Wir beabsichtigten ein Verfahren gegen die beteiligten
Gesellschaften zu führen mit dem Ziel der vollständigen
Rückübertragung Ihrer Beteiligung auf die Gesellschaft und der
Rückzahlung Ihrer gesamten Einlage nebst Zinsen.
Dr. Greger, Biber & Partner, Gabelsbergerstraße 5, 93047
Regensburg
Tel.: 0941/9466810 Fax. 0941/9466811
E-Mail: kanzlei@dr-greger.de
schrieb am 12.07.09 19:15:12
Habe ich gerade im Netz gefunden
Steht ein schwerer Schock für Anleger der ALAG Auto Mobil AG
& Co. KG bevor?
Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Leipold & Coll.
(openPR) - Nach Auskünften von Anlegern der ALAG Auto Mobil AG
& Co. KG steht diesen ein schwerer Schock unmittelbar bevor.
Nach der Insolvenz eines der größten Autovermieter in Deutschland
sollen Anleger nicht nur ihre gesamten Ausschüttungen der letzten
Jahre zurückzahlen müssen, sondern sogar darüber hinaus zur Kasse
gebeten werden.
Die Verbindung zwischen Budget und ALAG bzw. Albis ist dabei wie
folgt. Mit dem im Herbst 2007 besiegelten Joint Venture der Budget
Car and Van Rental ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG,
Tochtergesellschaft der Hamburger Albis Leasing AG, und der
Autovermietung Robert Straub GmbH hatte die Marke Budget ihr
Stationsnetz nahezu verdreifacht und gehört damit zu den größten
Autovermietern auf dem deutschen Markt. In das Joint Venture hatte
die Autovermietung Robert Straub GmbH 90 Stationen, vorwiegend im
süddeutschen Raum, eingebracht, die ALAG AG 50 Budgetstationen an
den Flughäfen und in Ballungszentren sowie die Lizenzrechte für die
Marke Budget.
Die ALAG Auto Mobil AG & Co. KG hatte ihre finanziellen Mittel
durch die Platzierung eines Fondskonzepts von Privatanlegern
eingesammelt. Dies erfolgt meistens in Form einer atypisch stillen
Beteiligung. Vorteil dieser Konstruktion ist die steuerliche
Absetzbarkeit. Der Nachteil dieses Modells liegt allerdings auf der
Hand und liegt insbesondere in der Haftung des jeweiligen
Anlegers.
Laut internen Informationen aus Fondskreisen, sollen die Anleger
in den nächsten Tagen Post bekommen und dazu aufgefordert werden
sämtliche Ausschüttungen zurück zu zahlen. Damit allerdings nicht
genug! Von den Anlegern sollen angeblich sogar Zahlungen über die
Einlage verlangt werden und ein Beschluss das die Gesellschaft
anschließend liquidiert wird, weil die Geschäftsgrundlage
weggefallen ist.
Anlegern wird dringend dazu geraten keine Zahlungen ohne einer
zuvor erfolgten rechtlichen Prüfung vorzunehmen. Nach dem diese
Form der Anlage fast nie korrekt durch eine vollumfängliche
Beratung vorgestellt worden ist, können hier Ansprüche gegen den
jeweiligen Berater auf Rückabwicklung geltend gemacht werden.
Ferner sollte auch in diesem Fall das so genannte "Kick-Back"
Urteil des BGH aus 2006 bestätigt im Jahr 2009 eine erhebliche
Rolle spielen. Der BGH nimmt im Falle der fehlenden Informationen
über Provisionen und deren Höhe durch den Bankberater einen
Schadensersatzanspruch zugunsten der Anleger an. Während bisher
angenommen worden ist, dass das Urteil hauptsächlich nur für Banken
bindend ist, hat die Kanzlei Leipold & Coll. erst diese Woche
vom LG Hamburg bestätigt bekommen, dass das LG Hamburg das
"Kick-Back" Urteil auch bei allen anderen Anlageberatern für
anwendbar hält.
Somit hätten Anlageberater die eine Anlage in die ALAG vermittelt
haben, den Kunden über erhaltene Provisionen aufklären müssen.
Erfolgte dies nicht, haben betroffene Anleger einen
Schadensersatzanspruch.
Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft dürften nach einer
drohenden Zahlungsunfähigkeit zumindest wirtschaftlich unsinnig
sein.
Leipold & Coll. vertreten bereits seit dem Jahr 2006
erfolgreich betroffene Anleger der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG
und haben durch Gerichtsurteil die Rückabwicklung einer solchen
Anlage durchgesetzt.
Rechtsanwälte Leipold & Coll. in München oder Frankfurt
a.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold
Max-Joseph-Str. 7 A Mainzer Landstraße 16
80333 München 60325 Frankfurt a. M.
Tel: 089 - 69 38 69 0 Tel.: 069 - 97 16 84 53
E-Mail: E-Mail:
Die auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Leipold
& Coll. wurde im Jahr 2003 von Rechtsanwalt Michael A. Leipold
gegründet. Seither betreut die Kanzlei Mandanten aus ganz Europa in
allen Fragen und Problemen rund um den wirtschaftlichen Alltag. Um
zukünftig auch die Mandanten in Österreich und den neuen EU-Staaten
im Rahmen der Osterweiterung unterstützen zu können, eröffneten ml
Rechtsanwälte Anfang 2006 einen Standort in Wien.
Die Individualität in der Vorgehensweise und die Durchsetzung der
unterschiedlichen Interessen im Hinblick auf das juristisch und
wirtschaftlich Machbare und vor allem Sinnvolle für den Mandanten
ist ein sehr bedeutender Grundsatz der Kanzleiphilosophie.
Der Link dazu:
http://www.openpr.de/news/323646/Steht-ein-schwerer-Schock-fuer-Anleger-der-ALAG-Auto-Mobil-AG-Co-KG-bevor.html
schrieb am 13.07.09 09:12:08
Hallo alle zusammen,
auch ich bin betroffen.
Was soll/kann man jetzt tun????
Bin ziemlich hilflos!
Wie kann man gegen die ALAG vorgehen?
Wie bekommt man sein Geld zurück???
Inge
schrieb am 15.07.09 12:06:47
bin auch betroffen. "Classic-Plus", dh. habe nicht nur die
einmaleilage verloren, sondern soll angeblich die "wiederangelegte
ausschüttungen" noch dazu bezahlen.
meine gedanken dazu (sorry für sämtliche schreibfehler - bin
ausländer):
es scheint klar zu sein, dass wer falsch beraten war (nicht
ausreichend auf den risiken und/oder provision hingewiesen) kann
aus dem vertrag raus. nur, wie kann mann dies beweisen? ich nehme
an, die meisen von euch haben (wie ich) beratungsgespräche ohne
protokol gehabt. ich habe mit ein paar anwälte gesprochen, die
scheinen zuversichig zu sein, eine fehlberatung ohne protokol
beweisen zu können, nur ich kann es nicht nachvollziehen. natürlich
hat mann angst, noch mehr geld vergeblich in anwaltshonoraren zu
verlieren.
es scheint auch klar zu sein, dass keine rückzahlungen von der
(pleite) alag realistisch zu erwarten sind. meiner meinung nach
soll mann sich deshalb darauf konzentrieren, kein weiteres geld
bezahlen (=verlieren) zu mussen. aber zumindest ein anwalt mit wem
ich gesprochen habe interessiert sich nicht dafür; er rät dazu
nicht nur die "ausstehende" zahlungen zu bestreiten, sondern die
ganze anlagesumme. Da der honorar von der streitsumme abhängig ist,
frage ich mich natürlich ob dies im sinne des anlegers oder
lediglich in sinne des anwalts ist.
anstatt zu versuchen, eine fehlberatung zu beweisen (hat einer von
euch von einem konkreten fall gehört, wo es schon bei alag geklappt
hat?), wäre es nicht besser sich auf den
vertragsunterlagen/prospekt zu konzentrieren? ich bin kein
fachmann, auch kein native-speaker, aber nach nur oberflächigem
lesen scheint es mir, dass es einige unstimmigkeiten gibt, weshalb
mann zumindest die weitere zahlungen verweigern könnte.
wenn wir uns auf die vertragsunterlagen/prospekt konzentrieren,
dann wurde das ergebnis vermütlich generell einsetzbar sein, also
im gemeinsamen interesse. der andere weg scheint zu sein, dass
jeder anleger für sich selbst einen anwalt beauftragen muss, um zu
versuchen, eine fehlberatung zu beweisen.
ich wurde gerne andere meinungen/ideen/erfahrungen dazu hören. zb.
was macht eingentlich eine interessensgemeinschaft? die idee hört
sich gut an aber, weil es keine sammelklagen in deutschland gibt,
muss jeder anleger sowieso für sich einen anwalt beautragen, und
jeder anleger bezahlt die volle honorar. versteht mich bitte nicht
falsch - anwalten mussen auch ihre geld verdienen - aber es soll
auch möglich sein aufwand und kosten zu sparen, indem man nicht
wiederholt über mehrere anwälte im grunde dieselbe arbeit
macht.
Ich freue mich auf eueren antworten!
schrieb am 15.07.09 16:20:16
Nach dem ich nun mit verschiedenen Betroffenen gesprochen habe,
auch die Empfehlung eines Anwaltes hinzugezogen habe, komme ich zu
dem Entschluss, dass ich auf keinen Fall der Liquidation zustimmen
werde. Weiterhin habe ich mich auch gegen eine weitere monatliche
Zahlung entschieden und habe dies heute auf den Weg gebracht. Nach
meiner Auffassung habe ich überhaupt keine Möglichkeit bei einer
Liquidation Aufklärung zu erhalten. Da ja wieder einmal ein
Schreiben an die Anleger herausgehen soll, frage ich mich schon aus
welchem Grund? Ein Anwalt der selbst Gesellschafter und Berater der
ALAG ist weckt bei mir kein Vertrauen in die Aufklärung. Ich frage
mich wirklich was die Herren Vorstände tatsächlich getan haben
außer Geld zu kassieren und uns immer zur Zustimmung bei den
Jahresberichten zu bewegen. Haben wir schon so viel verloren, dann
kommt es auf eine lückenlose Aufklärung schon an und die sehe ich
gegenwärtig überhaupt nicht. Ich habe schon einmal gehört, dass
rechtliche Schritte zur Verantwortlichkeit eingeleitet wurden. Eine
Information zu dem Ergebnis habe ich leider bis heute nicht
erhalten.
Noch eine Frage - wo ist denn nun unser eingezahltes Geld?
Nachdem ja nun zig Millionen verloren sind, ist die Summe, die der
Insolvenzverwalter für seine Prüfung und Aufklärung bekommt sicher
auch noch zu verschmerzen.
schrieb am 15.07.09 16:44:31
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.575.865
von belkita am 15.07.09 12:06:47hallo, ich bin
ebenfalls betroffen. Habe atypische Beteiligungen bei ALAG und
Leasetrend abgeschlossen. Vor ca. einem Jahr wollte ich aus den
Vertägen rauskommen und habe einen Anwalt damit beauftragt. Die
Rechschutzversicherung hat die Kosten übernommen. ALAG bzw.
Leasetrend wollten mich nicht aus den Verträgen rauslassen. Vor dem
Landgericht wurde im März 09 Klage gegen ALAG / Leasetrend und den
Berater wegen fehlerhafter Beratung eingereicht. Ein Termin ist
noch nicht festgelegt. Die Gegenseite hat sich bisher vorwiegend
auf die Verjährungsklausel berufen und ist der Meinung, weil die
Verträge im Jahre 2002 abgeschlossen wurden, das das Ganze verjährt
ist. Mein RA vertritt mehrere Anleger von ALAG und hat davon
abgeraten, die von ALAG geforderten Gelder zu überweisen. Bin mal
gespannt, wie es weiter geht. Auf diesem Wege suche ich noch
Anleger zwecks Erfahrungsaustausch, welche bei dem Vermittler
Patrik Sternberg, Financial World, die Beteiligungen abgeschlossen
haben.
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