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    Interstahl Handel Holding ehem. Convertis AG - was tut sich? (Seite 53)

    eröffnet am 17.07.09 11:42:04 von
    neuester Beitrag 17.10.23 16:36:45 von
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      schrieb am 20.07.16 14:56:44
      Beitrag Nr. 492 ()
      Wenn ich dieses Blatt lese, erscheint mir das Chaos perfekt:

      "Bericht des Aufsichtsrates der Gonvertis AG für das Geschäftsjahr 2015

      Der Gesellschaft liegt für das Geschäft 2015 ein Protokoll einer Aufsichtsratssitzung vor.
      Ausweislich dieses Protokolls haben an einer Sitzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft im
      Jahr 2015 sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates an einer Sitzung teilgenommen. Der
      Aufsichtsrat hat sich mit der Wahl eines Vorsitzenden und eines Stellvertreters befasst. Ferner
      hat der Aufsichtsrat sich mit Angelegenheiten des Vorstandes befasst, insbesondere der
      Nachfolge des erkrankten Vorstandes Weiler. Auch hat der Aufsichtsrat sich mit der
      Umsetzung von Hauptversammlungsbeschlüssen auseinandergesetzt.
      Weitere Unterlagen zu der Tätigkeit des Aufsichtsrates im Jahr 2015 neben dem Protokoll zu
      einer Aufsichtsratssitzung liegen der Gesellschaft nicht vor. Weder konnten in den Unterlagen
      der Gesellschaft Protokolle zu Sitzungen des Aufsichtsrates aufgefunden werden, noch
      sonstige Unterlagen oder lnformationen, die Rückschlüsse auf weitere Sitzungen des
      Aufsichtsrates oder sonstige Aktivitäten des Aufsichtsrates zulassen.
      Es ist weder den aktuellen Mitgliedern des Aufsichtsrates der Convertis AG noch deren
      Vorstand bekannt, ob über die in dem vorliegenden Protokoll einer Sitzung des Aufsichtsrates
      dokumentierten Tätigkeiten hinaus die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft im
      Geschäftsjahr 2015 weitere Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ergriffen haben.
      Aufgrund fehlender weiterer Erkenntnisse zur Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrates im Jahr
      2015 ist eine weitergehende Berichterstattung hierzu unmöglich.
      Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015
      wurden wurde vom Aufsichtsrat eingehend erörtert und gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
      festgestellt.

      Berlin, im Juli 6
      Ole-Hagen Zachriat
      Vorsitzender des Aufsichtsrates"


      Quelle: http://www.interstahl-holding.de/investor-relations/hauptver… letztes .pdf

      Also ein Aufsichtsratsvorsitzender, der seine Einlassungen nichtmals am Sitz der Gesellschaft abgibt, keine Erkenntnisse zur Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrates im Jahr 2015 besitzt und dabei KEINE Empfehlung gibt, diesen Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern, macht sich in meinen Augen genauso mitschuldig wie der Aufsichtsrat, der offensichtlich seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, wie oben beschrieben.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.07.16 19:17:15
      Beitrag Nr. 491 ()
      Also am 19.08.2016 um 11.00 das grosse Treffen. Zwar nicht im Kino aber im Hotel

      http://www.interstahl-holding.de/investor-relations/hauptver…
      Avatar
      schrieb am 03.07.16 13:53:30
      Beitrag Nr. 490 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.752.910 von Jaci am 03.07.16 13:51:20Ach so, falls sich jemand an dem Wort "Insolvenzverschleppung" stört, so möge er doch bitte erklären, wie die Zusammenhänge, die im Beitrag 483 aufgezeigt wurden, anders zu betrachten sein könnten.
      Avatar
      schrieb am 03.07.16 13:51:20
      Beitrag Nr. 489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.751.005 von Huusmeister am 02.07.16 20:29:39Das ist eine gute Idee!
      Wenn es überhaupt dazu kommt.... also wenn ich Gläubiger wäre, würde ich die unverzügliche Insolvenz der Gesellschaft beantragen, denn es gibt ja offensichtlich keine finanziellen Mittel, der Vorstand erscheint mir unfähig und durch seine Geschäfte mit Peter Sommer, einem verurteilten Betrüger (siehe SN-Mining-Thread, dort ausführlich über Jahre nachzulesen!!), auch nicht ansatzweise weder die geschäftlichen, noch moralischen Fähigkeiten mitzubringen, eine Aktiengesellschaft oder überhaupt eine Unternehmung zu führen. Aber das ist ausdrücklich meine Meinung. Kann jeder sehen, wie er mag.

      Vielleicht ruft auch z.B. jemand der Anfechtungskläger mal die Staatsanwaltschaft auf dem Plan, um dem Verdacht der Insolvenzverschleppung nachzugehen oder schaltet die BaFin ein....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.16 09:31:47
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: Beleidigung

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      schrieb am 02.07.16 20:29:39
      Beitrag Nr. 487 ()
      Ich denke wenn die HV Einladung kommt kaufe ich mir eine Aktie scheint ja besser zu sein als Kino aber mal sehen wann die HV nun kommen wird....
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.16 19:33:28
      Beitrag Nr. 486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.746.829 von Huusmeister am 01.07.16 22:31:05Also ich schlage vor, da fragst Du doch einfach den "Firmenlenker" Brunzel persönlich und ob er auch schon mal etwas von Insolvenzverschleppung hörte. Wenn nein, würde mich das nicht wundern.

      Die Kontaktdaten erhältst Du z.B. hier:

      http://www.duesselgold24.de/de/content/14-uber-uns
      (Ist eines seines zahlreichen "Geschäftchen", auch Gold und Silber haben es ihm halt angetan....;) )
      Avatar
      schrieb am 02.07.16 08:11:12
      Beitrag Nr. 485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.746.829 von Huusmeister am 01.07.16 22:31:05das läuft bei convertis alles ein bissel anders:keks:
      Avatar
      schrieb am 01.07.16 22:31:05
      Beitrag Nr. 484 ()
      Ich bin ja nur Handwerker aber wenn das Eigenkapital negativ ist muss man da nicht aktiv werden.

      Kann das jemand mal für dumme wie mich erklären.....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.07.16 13:22:24
      Beitrag Nr. 483 ()
      Der Geschäftsbericht und Jahresabschluss für 2015 ist zu lesen:

      http://www.interstahl-holding.de/investor-relations/geschäft…

      Hieraus:

      Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

      Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine ordentlichen Erträge verbucht und es wurden keine
      weiteren Mitarbeiter beschäftigt.
      Alle auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 8.6.15 mit Mehrheit beschlossenen
      Beschlüsse wurden von mehreren Aktionären angefochten und in 2016 für nichtig erklärt.
      Leider haben nicht alle klagenden Aktionäre dem Vergleichsangebot der Gesellschaft
      zugestimmt, so daß wichtige Satzungsänderungen und eine Kapitalerhöhung nicht möglich
      waren und die Insolvenzgefahr für die Gesellschaft deutlich gestiegen ist.
      Für das Geschäftsjahr 2015 steht ein Jahresfehlbetrag von 26.028,34 Euro zu Buche, der
      nicht vom Eigenkapital der Gesellschaft gedeckt ist. Somit ist das Eigenkapital der
      Gesellschaft weiterhin deutlich negativ. Die liquiden Mittel der Gesellschaft belaufen sich auf
      1,57 Euro.
      Der jetzige Vorstand und Aufsichtsrat ist mit allen Gläubigern in Kontakt getreten um eine
      Stundung der offenen Forderungen zu erwirken.
      Für das Geschäftsjahr 2016 ist eine Barkapitalerhöhung von 250.000 Euro in Form von
      250.000 neuen auszugebenen Inhaberaktien zum Nennwert von 1 Euro geplant
      . Damit wäre
      der Gesellschaft ausreichend Eigenkapital zugeführt um das negative Eigenkapital
      auszugleichen und den Ausbau der geplanten operativen Geschäftstätigkeit finanzieren zu
      können."


      FETT Hervorhebung durch mich.
      Wie man einerseits schreibt, ist keine Kapitalerhöhung möglich aufgrund der Anfechtungsklagen, andererseits "plant" man aber eine, Typisch für die bisherigen Absichtserklärungen und "Planungen".

      Anderer Aspekt:
      Der kumulierte Verlust beträgt gem. Blatt 10 über 85 T€. Damit übersteigt er das Eigenkapital. Rücklagen sind keine vorhanden bis auf die 1,57 €.

      "§ 15a InsO - Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
      (1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen."

      Beim hälftigen Verlust des Stammkapitals ist eine aoHV einzuberufen. (§ 92 Abs. 1 AktG)

      Die 3-Wochen-Frist (sieh oben) ist auch um.
      Nach meinem Verständnis liegen hier also gravierende Rechtsverstöße vor und in Brunzels ("selbstgewählter") Haut möchte ich nicht stecken.....
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