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Alt General Motors- Neu Motors Liquidation ( Seite 40)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 20.07.09 14:46:53
von
neuster Beitrag 21.12.11 19:50:13
von

Anzahl Beiträge: 610
Aufrufe gesamt: 48.125
Aufrufe heute: 13
Diskussionsnr.: 1.151.865

MOTORS LIQUIDATION

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[ Seite: 123394041596061neuster Beitrag ]

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schrieb am 15.12.10 10:36:37
Beitrag Nr.391 
(40.713.070)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.711.842 von hirnaffe am 15.12.10 03:28:49Wenn Du wüßtest welche Schwierigkeiten ich bislang hatte, gleichgesinnte Aktionäre von General Motors ausfindig zu machen! Das kann einen Aktionär sehr deprimieren, wenn man mit den Aktien eines einstigen Dow Jones-Weltunternehmens nicht einmal einen Mitstreiter findet. Über ein Jahr habe ich als Einzelkämpfer versucht, für General Motors noch irgendetwas zu unternehmen.

Stoff für eine Beschwerde gibt es genug. Du mußt nur einen englischen Brief schreiben können. Der US-Konkursrichter von General Motors trägt zwar den Nachnamen Gerber, aber seine Vorfahren sind im 19. Jahrhundert von Deutschland in die USA ausgewandert. Er versteht natürlich kein Deutsch mehr. --- Gestützt habe ich meine Beschwerde auf die Bedingungen, welche zur Zustimmung des letzten CEO von General Motors zur Blitzinsolvenz geführt haben. --- General Motors hätte nämlich noch die Möglichkeit der Beantragung einer herkömmlichen Insolvenz - gemäß Chapter eleven - gehabt. Bei der Blitzinsolvenz hatte der Staat den Vorteil, daß er als vorrangiger Gläubiger -mit einer Forderungsquote von einhundert Prozent- behandelt worden ist. Nach dem regulären Chapter eleven hätte der Staat -ähnlich wie die Anleihegläubiger- einen Forderungsverzicht leisten müssen.

Die Verhandlungen, die im Mai und im Juni 2009 zwischen den US-Regierungsbeamten und Fritz Henderson stattfanden, führten dazu, daß Henderson dem Drängen der US-Regierung nachgegeben hat. Somit hat Henderson auf das traditionelle Insolvenzverfahren verzichtet, um mittels einer Blitzinsolvenz den Staat als Gläubiger zu bevorzugen. Die Altgesellschaft hätte noch die Möglichkeit gehabt, auf dem überlieferten Chapter 11 zu beharren, was für die Bondholder sogar besser gewesen wäre.

----Meine Beschwerde bezieht sich auf den Inhalt des "Secret Agreement", das zwischen den USA und der alten GM ausgehandelt worden war. Ich habe angeführt, daß die Regierungsbeamten (=officials) gegenüber Henderson gewisse Zusagen gemacht haben, wonach sich die USA den Altaktionären -im Falle einer erfolgreichen Neuemission in einer besseren Zeit (nach Genesung der Automobilkrise)- erkenntlich zeigen würden, falls die GMC die Blitzinsolvenz beantragen würde.

Es soll nicht nur so gewesen sein, daß sich die Vorstände Wagoner und Henderson die Blitzinsolvenz mit einer Millionen-Abfindung versüßen ließen. Ich schrieb in die Beschwerde, daß die USA die Versprechungen, welche diese im Secret Treaty gegenüber General Motors Corp. zugesichert haben, nun nicht einhalten wollen.

Viele Grüße

Thomas Zürn
Avatar
schrieb am 26.12.10 04:48:00
Beitrag Nr.392 
(40.761.878)
Antwort
Zitat
Hallo Zusammen,

ich habe auch alt Generel Motors Aktien, ca,500 Stück.
Ich möchte auch eine Beschwerde schreiben, hat Jemand eine Vorlage
und die Stelle wohin die eingehen muß.

Besten Dank im Voraus

Gruß
Isa
Avatar
schrieb am 27.12.10 11:03:35
Beitrag Nr.393 
(40.763.611)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.761.878 von kalkan12 am 26.12.10 04:48:00Die Beschwerde muß an das Konkursgericht nach New York geschickt werden:

US Bankruptcy Court
Southern District of New York
Judge Robert E. Gerber /Courtroom 621
One Bowling Green
New York
USA - NY 10004-1408


Stütze Deine Beschwerde auf die Nichtberücksichtigung der Altaktionäre von GM bei der Zuteilung (=participation)von General Motors-Aktien bei der Neuemission im November d.J. . ---Der Antrag auf Beschwerde heißt "Petition of appeal procedure. Eine Forderung gegenüber der US-Regierung bedeutet auf Englisch: "claim against the Government of the USA because of the nonconsideration by the issue of the new General Motors."

Ein rightful claimant ist ein Anspruchsberechtigter. Ein Kläger ist ein claimant. Weise Deine Anspruchsberechtigung durch mindestens eine Kaufabrechnung von GM-Aktien (WKN 850.000) -sagen wir aus dem Jahren 1997 bis 2007 (2008)? -nach. Die Angabe eines Schadensersatzanspruches bedeutet "claim for damages".

Die Beschwerde ist kostenlos. Du brauchst nur einen englischen Brief schreiben, und diesen auf dem herkömmlichen Postweg in die USA schicken. (Luftpostbrief = 1,70 Euro)

T.Z.
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schrieb am 04.01.11 17:36:31
Beitrag Nr.394 
(40.797.973)
Antwort
Zitat
Hallo, ich bin Resteigentümer von zwei GM - Anleihen und habe soeben ein "Official Court Document" des US Bankruptcy Court of New York erhalten. In dem mehrseitigen Brief heißt es u.a. "Notice of objection to individual eurobond Deutsche dept claims" - Classification/Amount - No Amount Stated und unter "Basis for objection "Debtors plan already provides für claimants to receive a distribution on account of all accrued and unpaid interest, and the Objection is subject to confirmation of the Plan".
Desweiteren heißt es "you have received this notice because the Debtors have objected to your proof of claim and your rights will be affected."
"You will notice that the Objection requests that the Bankruptey Court expunge and disallow your claim listed above, subject to confirmation of the Plan. Any claim that the Bankruptey Court expunges und disallows will be treated as if it had not been filed, and you will not entitled to any destribution from the debtors estates on account of that specific claim, altough the entitlement to receive distributions through the fiscal an paying agent will not be affected." usw, usw..
Kann mir jemand erklären, was diese Erklärung konkret zu bedeuten hat? Wurden Ansprüche anerkannt oder abgelehnt? Muss ich irgendetwas veranlassen oder was wird voraussichtlich jetzt geschehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Gerd
Avatar
schrieb am 04.01.11 18:53:58
Beitrag Nr.395 
(40.798.613)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.797.973 von Gerd1803 am 04.01.11 17:36:31Ich nehme an, dass Du das gekriegt hast, was hier http://docs.motorsliquidationdocket.com/pdflib/8369_50026.pd… ab Seite 3 steht.

Du hast nichts zu veranlassen. Deinem Claim wurde widersprochen, weil er eine Doppelung ist. Es werden alle Inhaber dieser Anleihen ohnehin berücksichtigt, gleichgültig ob sie einen Claim gestellt haben oder nicht.

Du hast trotzdem alles richtig gemacht. Es war nämlich gerade bei den Deutsche Bank Emissionen nicht klar, ob sie sich noch dazu durchringen können, das gesamthaft zu erledigen.
Avatar
schrieb am 04.01.11 19:35:00
Beitrag Nr.396 
(40.798.923)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.798.613 von Pfandbrief am 04.01.11 18:53:58Hallo Pfandbrief,

du bist ja immer gut informiert.
Ist dir bekannt, wie der Tausch abläuft? Ich habe irgendwo gelesen, dass der Bond in Aktien getauscht wird. Kennst du das Tauschverhältnis und -termin?

Danke für Feedback
Avatar
schrieb am 04.01.11 19:49:19
Beitrag Nr.397 
(40.799.007)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.798.923 von Sucher10 am 04.01.11 19:35:00Weder das genaue Verhältnis noch der genaue Termin ist bekannt. Es wird im großen und ganzen bei den aktuellen Kursen darauf rauslaufen, dass die Aktien (und warrants) so ungefähr 35 % des Anleihenominales wert sind, aber auch das ist noch nicht präzise zu sagen, weil noch nicht klar ist wie hoch die Claimsumme am Ende ist. Der Termin sollte am oder um den 3. März 2011 herum sein. Es könnte auch passieren, dass die Aktienausschüttung in mehreren Teilen erfolgt. Momentan läuft gerade die Abstimmung über den POR.
Avatar
schrieb am 05.01.11 16:59:11
Beitrag Nr.398 
(40.805.058)
Antwort
Zitat
Hallo Pfandbrief,

als gelegentlicher Leser deiner Beiträge, die immer sehr kompetent und zuverlässig sind, möchte ich mich einmal auf diesem Wege herzlich bedanken und auf weiterhin interessante Kommentare hoffen.
Gruß ulpi
Avatar
schrieb am 05.01.11 17:13:58
Beitrag Nr.399 
(40.805.199)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.805.058 von ulpi am 05.01.11 16:59:11genau
Avatar
schrieb am 06.01.11 14:07:05
Beitrag Nr.400 
(40.810.811)
Antwort
Zitat
Hallo,

ich lese schon lange mit und habe einige (neue) Fragen, die ihr vielleicht ad-hoc beantworten könnt:

Ich habe in 2007 die Anleihe 894451 gekauft. So weit, so gut. Dann kam der Bankrott. :-( Im November 2009 habe ich die Proof of Claim-Unterlagen nach Amerika geschickt und stehe seitdem im Claim-Register. Kurze Zeit später, im Dezember 2009 habe ich dann die Anleihe komplett an der Börse verkauft. Dies habe ich per Brief "Cancellation" dem Claim-Register angezeigt.

Seitdem steht mein Claim-Register Eintrag im Status "Pending", in der Übersicht taucht mein genannter Betrag als "unsecured" auf.

Jetzt erhielt ich ein mehrseitiges Schreiben aus den USA, dass ich aber in allen Details nicht verstehe. Deshalb meine Frage: Was muss ich am besten tun? Muss ich mich noch einmal schriftlich/telefonisch äußern? Oder ist die Sache durch den Anleiheverkauf eh erledigt? Gibt es im Zusammenhang mit meinem Verkauf noch etwas zu beachten?

Danke schon im Voraus für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Daniel

[ Seite: 123394041596061neuster Beitrag ]

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