Antwort auf Beitrag Nr.:
41.757.999 von moosy am 07.07.11
19:55:42Ich fürchte das ist korrekt, das liegt halt an
dem Kauf der zu einer Zeit erfolgte als es noch keine
Abgeltungssteuer gab. Du hast daher momentan (vermutlich) einen
Verlust, aber den kannst Du nicht geltend machen. Von einem
etwaigen Gewinn, den Du
von jetzt ab machst, musst Du wie
halt immer, Steuer zahlen. Achte darauf dass die fiktiven
Einstiegskurse für Aktien und Warrants stimmen (d.h. nicht zu tief
sind, wenn sie zu hoch sind, ist das eh gut für Dich).
Mag ungerecht aussehen, aber aufgrund des Zusammentreffen des
Regimewechsels Ende 2008 und diesem Pflichtumtausch wohl nicht zu
vermeiden. Du wärst aber auch nicht besser dran gewesen wenn Du
vorher die Anleihe verkauft hättest. Dann wäre eine Reinvestition
des Erlöses (auf den Du auch keine Abgeltungssteuergutschrift
erhalten hättest) in zukünftige Anleihen, ob das jetzt GM Aktien
sind oder irgendwas anderes, auch ab jetzt steuerpflichtig gewesen.