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    BOETZELEN Hypothekenanleihe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.08.09 16:31:24 von
    neuester Beitrag 08.11.18 13:48:41 von
    Beiträge: 470
    ID: 1.152.707
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      schrieb am 28.08.09 16:31:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...ist ein heißer Reifen, aber habe mir mal ein paar zum Üben gegönnt;

      so wie ich das Sehe, ist beim Emittenten so Einiges schiefgegangen, aber vielleicht will die UBS die Kiste nicht vor die Wand laufen lassen.

      Schaun' mer mal....
      Avatar
      schrieb am 28.08.09 16:34:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      DGAP-Adhoc: Boetzelen Real Estate AG (deutsch)

      Mitteilung über geplanten Formwechsel der Gesellschaft
      Boetzelen Real Estate AG / Unternehmensrestrukturierung
      04.08.2009
      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Der Vorstand der Boetzelen Real Estate AG teilt mit, dass im Zuge der eingeleiteten Maßnahmen zur Effektivitätssteigerung und Reduzierung der operativen Kosten die Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) formgewechselt werden soll.
      Im Rahmen des Formwechsels soll zugleich die Firmierung der Gesellschaft in DEIKON GmbH geändert werden.
      Es ist vorgesehen, dass eine außerordentliche Hauptversammlung über die genannten Maßnahmen im August 2009 beschließt.
      Karl F. Hunold Vorstand
      Kontakt: Boetzelen Real Estate AG Lothringer Str. 56 50677 Köln
      Thomas Henke Tel.: +49 (0)221 16 882 -270 E-Mail: pr@boetzelen.de
      04.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      Avatar
      schrieb am 31.08.09 11:39:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      31.08.2009 10:55
      Boetzelen Real Estate AG steigert Umsatz und verbessert Ergebnis im 1. Halbjahr 2009

      Boetzelen Real Estate AG steigert Umsatz und verbessert Ergebnis im 1. Halbjahr 2009

      Boetzelen Real Estate AG / Halbjahresergebnis/Kooperation

      31.08.2009

      Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      - Umsatz steigt auf 8,8 Mio. Euro nach 6,8 Mio. Euro - Strukturoptimierungen greifen - EBT auf -1,3 Mio. Euro nach -10,7 Mio. verbessert - Kooperationsvertrag mit namhaften deutschen Fondsinitiator

      Köln, 31. August 2009. Die Boetzelen Real Estate AG, zukünftig firmierend unter Deikon GmbH, hat im 1. Halbjahr 2009 den Umsatz steigern und das Ergebnis deutlich verbessern können. Die Erlöse aus der Vermietung des Immobilienbestandes stiegen auf 8,8 Mio. Euro, nach 6,8 Mio. Euro Einnahmen im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Beim Ergebnis zeigen sich die positiven Effekte aus den eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Kostenstruktur. So sanken die Verwaltungsaufwendungen im 1. Halbjahr 2009 auf 0,5 Mio. Euro nach 0,9 Mio. Euro im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Wert des bilanzierten Immobilienbestands stieg zum 30.6.2009 auf 228,3 Mio. Euro nach 216,6 Mio. Euro zum Jahresultimo 2009. Hierin sind geringe Abschreibungen von 0,9 Mio. Euro auf Teile des Portfolios bereits enthalten. Im 1. Halbjahr 2008 waren noch Abschreibungen von 11,2 Mio. Euro vorgenommen worden.

      Entsprechend deutlich verbesserte sich durch die positive Entwicklung das Ergebnis vor Steuern, das bei -1,3 Mio. Euro lag, nach -10,7 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Ohne die zeitpunktbezogenen Wertanpassungen bei Derivaten zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos über 1,3 Mio. Euro wurde damit operativ ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt. Das Halbjahresergebnis verbesserte sich von -7,5 Mio. Euro auf -3,0 Mio. Euro. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Stichtag auf 10,4 Mio. Euro. Die Geschäftsergebnisse zeigen, dass die eingeleitete Restrukturierung greift.

      Für die Geschäftsentwicklung in den kommenden Monaten ist Boetzelen/Deikon optimistisch. Hierzu trägt auch bei, dass mit einem namhaften deutschen Fondsinitiator ein Kooperationsvertrag geschlossen werden konnte. Geplant ist die Auflegung eines geschlossenen Immobilienfonds, der langfristig in ein bundesweites Portfolio mit Retail-Immobilien investiert. Aufgrund der langjährigen Expertise bei Einzelhandelsimmobilien soll Boetzelen im Rahmen des geplanten Fonds den Aufbau und die Strukturierung des Portfolios mit begleiten und das Property Management durchführen.

      Karl F. Hunold, CEO von Boetzelen/Deikon: 'Wir können mit der positiven Entwicklung in einem weiterhin krisenhaften Gesamtmarkt zeigen, dass unser Unternehmen frühzeitig und konsequent Maßnahmen ergriffen hat, mit denen wir uns erfolgreich für die Zukunft rüsten. Die Kooperation mit einem namhaften Fondsinitiator unterstreicht zudem, dass unsere Expertise im Bereich Einzelhandelsimmobilien am Markt gewürdigt wird. Wir werden unter unserem zukünftigen Namen Deikon diesen Weg weiter gehen.'

      Kontakt: Boetzelen Real Estate AG Lothringer Str. 56 50677 Köln

      Thomas Henke Tel.: +49 (0)221 16 882 -270 E-Mail: henke@boetzelen.de

      31.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      Avatar
      schrieb am 22.11.09 14:41:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      von der Webseite:

      Anlegerinformationen

      Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger,

      wie in unserer Anlegerinformation aus dem August 2009 bereits angekündigt, hat sich die Boetzelen Real Estate AG mit der nun zwischenzeitlich vollzogen Eintragung im Handelsregister unter HRB Nr. 61963 beim Amtsgericht Düsseldorf zum 08.10.2009 in die DEIKON GmbH umgewandelt.

      Der Formwechsel der Boetzelen Real Estate AG in die DEIKON GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen gem. §§ 190 ff. UmwG ist identitätswahrend und sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber Dritten setzen sich unverändert fort.

      Entsprechend bleiben auch die Rechte aus den ausgegebenen Hypothekenanleihen durch den Form- und Namenswechsel völlig unangetastet und richten sich künftig gegen die DEIKON GmbH. An der grundpfandrechtlichen Besicherung der Hypothekenanleihen ändert sich durch den Formwechsel nichts. Ebenso bestehen die Publizitätspflichten betreffend die ausgegebenen Hypothekenanleihen in gleichem Umfang fort.

      Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
      Avatar
      schrieb am 21.03.10 19:31:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.433.466 von R-BgO am 22.11.09 14:41:56nix Neues auf der Webseite...

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      Avatar
      schrieb am 30.06.10 19:07:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      30.06.2010 16:31
      DGAP-Adhoc: DEIKON GmbH: Vorläufiger Jahresabschluss 2009 - wiederum Jahresfehlbetrag; niedriges handelsbilanzielles Eigenkapital




      Köln 30.06.2010: Die DEIKON GmbH (vormals: Boetzelen Real Estate AG), deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) hat im Geschäftsjahr 2009 nach dem vorläufigen, noch nicht festgestellten Jahresabschluss, den Umsatz aus der Vermietung des Immobilienbestandes um 22,5 % von 14,2 Mio. auf 17,4 Mio. Euro steigern können. Die Verwaltungsausgaben konnten gegenüber dem Vorjahr um 33,3% auf 1,0 Mio. Euro reduziert werden.

      Entsprechend stellte sich das Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf 15,4 Mio. Euro (Vorjahr: 9,6 Mio. Euro) sowie das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: minus 6,0 Mio. Euro) ein. Das Finanzergebnis verschlechterte sich demgegenüber auf minus 14,1 Mio. Euro (Vorjahr: minus 10,4 Mio. Euro).

      Die DEIKON GmbH hat im Geschäftsjahr 2009 - nach vorläufigen Kennzahlen - somit insgesamt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,6 Mio. Euro erwirtschaftet (Vorjahr: 18,7 Mio. Euro Jahresfehlbetrag). Danach beträgt das handelsbilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft per 31.12.2009 ca. 3,3 Mio. Euro; dies entspricht einer Eigenkapitalquote per 31.12.2009 in Höhe von ca. 1,34 %.

      Alle vorgenannten Kennzahlen basieren auf einer (von der Geschäftsführung bis Anfang 2010 unterstellten) positiven Fortbestehensprognose bei der DEIKON GmbH.

      Der Jahresabschluss 2009 ist nach den Vorgaben des HGB (Handelsgesetzbuch) erstellt, aber noch nicht von dem Abschlussprüfer testiert worden; die Vergleichszahlen des Vorjahres entsprechen ebenfalls den Vorgaben des HGB. Die DEIKON GmbH verfügt über ein satzungsgemäßes Stammkapital in Höhe von 38,0 Mio. Euro.

      DEIKON GmbH Geschäftsführer

      Kontakt: DEIKON GmbH Lothringer Str. 56 50677 Köln
      Avatar
      schrieb am 30.06.10 19:08:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      30.06.2010 16:32
      DGAP-Adhoc: DEIKON GmbH: Anpassung der Anleihebedingungen; Restrukturierungskonzept


      Köln, 30.06.2010 Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH hat mit einem namhaften Fondsinitiator seit mehreren Monaten ein umfangreiches Fondsprojekt erarbeitet. Nachdem dieser Kooperationspartner das Projekt kurzfristig abgesagt hat, muss die Ertrags- und Finanzplanung der DEIKON GmbH angepasst werden.

      Aktuell geht die Geschäftsführung davon aus, dass keine positive Fortführungsprognose besteht und eine Überschuldung gegeben ist. Daher wird derzeit ein Restrukturierungskonzept erarbeitet, das die Insolvenzreife kurzfristig beseitigen soll.

      Inhalt des Konzeptes soll vor allem eine Anpassung der Anleihebedingungen der von der DEIKON GmbH bzw. deren Rechtsvorgängern emittierten Inhaber-Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) sein. Die Anpassung soll nach Maßgabe des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG ) vom 31.07.2009 (BGBl. I, 2512) erfolgen.

      Vor diesem Hintergrund wird die DEIKON GmbH die Zinszahlungen, die zum 01.07.2010 in Bezug auf die Anleihen ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0EPM07 fällig werden, aussetzen.

      DEIKON GmbH Geschäftsführer

      Kontakt: DEIKON GmbH Lothringer Str. 56 50677 Köln
      Avatar
      schrieb am 12.07.10 17:01:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Heute wird die Anleihe nach einer Woche Aussetzung wieder gehandelt. Umsätze finden fast nicht statt. Maximal 5tsd nominal. Und dies bei Kursen um die 40. Angebote liegen etwas über 40, jedoch weit und breit keine Käufer. Da scheint niemand an eine Umstrukturierung zu glauben. Denn schaut man sich die vorläufigen Bilanzzahlen an, dann müsste ein Kapitalschnitt von 50% bei den Anleihen erfolgen, um nur das Eigenkapital wieder aufzufüllen. Ohne Änderung der Eigentümerstruktur hin zu den Anleihegläubigern wird von diesen wohl nie ein JA zu einem solchen Schnitt kommen. Da bleibt vielleicht nur die Insolvenz.
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 10:16:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Heute spiegelt der Kurs die Insolvenz von Deikon wieder. Ein paar Stücke zum Besuch der Gläubigerversammlungen habe ich gerade eingesammelt. Vielleicht kommt es ja zu einer debt -> equity Umschuldung.
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 16:17:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      habe heute alle meine Stücke mit ordentlichem Verlust gegeben; aufgrund AbgSt beteiligt sich der Fiskus ja ein wenig und ich bekomme einen Teil meines Geldes wieder flüssig.

      So long.
      Avatar
      schrieb am 15.07.10 11:08:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.813.953 von R-BgO am 13.07.10 16:17:39Was ist denn nun mit der vielgepriesenen Sicherung im 1. Rang? Bestärkt mich in meiner Einstellung. Wenn jemand so unübersichtlich Sicherheiten anpreist, dann ist da längst der Wurm drin.
      Avatar
      schrieb am 15.07.10 14:00:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.824.434 von alzwo am 15.07.10 11:08:51Was ist denn nun mit der vielgepriesenen Sicherung im 1. Rang?

      Nein, in den 1. Rang kommst Du erst nach 10 Jahren, wenn der Mietvertrag ausgelaufen ist und die Banken Ihre Kohle wieder haben!
      Da wird es aber sicher leicht einen Nachmieter zu finden. Wenn zB Aldi feststellt, dass die Lage nicht rentabel ist, ist es für Lidl sicher ein Leichtes mit der Filiale richtig Geld zu verdienen, damit die FK Zinsen reinkommen. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.07.10 14:29:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      SdK rät Anleiheinhabern der DEIKON GmbH zur Interessenbündelung

      Die DEIKON GmbH, ein auf Einzelhandelsimmobilien spezialisiertes
      Immobilienunternehmen, befindet sich in einer wirtschaftlich prekären Lage.
      Wie das Unternehmen mitteilt, müssen für eine positive Fortführungsprognose
      die ausgegebenen Anleihen restrukturiert werden. Dies bedeutet nach Ansicht
      der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wohl, dass die
      Anleiheinhaber auf Teile Ihrer Rückzahlungs- und Zinsansprüche verzichten
      sollen. Da sich die Anleihen nach Erkenntnissen der SdK überwiegend in
      Depots von Privatanlegern befinden, müssten diese die Hauptlast der
      Sanierung tragen. Auf Grund der schwierigen finanziellen Lage hat die
      Gesellschaft bereits Zinszahlungen für zwei dieser Anleihen eingestellt.

      Die SdK ruft alle Anleger auf sich gegen die einseitige Beschneidung der
      Rechte der Anleiheinhaber durch die Gesellschaft, deren Eigentümer sowie
      die Gläubigerbanken zu wehren und ihre Interessen zu bündeln. Die SdK
      bietet allen Anleiheinhabern an, deren Interessen im
      Restrukturierungsverfahren zu vertreten, sofern sich diese unter
      info@sdk.org anmelden. Aus Sicht der SdK ist es nicht hinnehmbar, dass eine
      Sanierung vor allem auf dem Rücken der Anleiheinhaber vorgenommen wird.

      Außerdem sieht die SdK mit Blick auf den Vertrieb der Anleihe durch Banken
      Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.
      Den Kunden scheinen die Anleihen als sichere Anlage verkauft worden zu
      sein, ohne über die erheblichen Risiken im Zusammenhang mit der Anlage
      hinreichend aufgeklärt zu haben. SdK-Mitglieder erhalten kostenlose
      Informationen dazu über eine Rechtshotline.

      Zum Hintergrund:
      Die DEIKON GmbH hat am 30. Juni 2010 mitgeteilt, dass sich die
      wirtschaftliche Lage der Gesellschaft aufgrund einer Absage eines
      Fondsprojektes durch einen Kooperationspartner in der Weise verschlechtert
      hat, dass eine Überschuldung der Gesellschaft angenommen werden muss.
      Deshalb wird laut Angaben des Unternehmens aktuell ein
      Restrukturierungskonzept erarbeitet, welches vor allem eine Anpassung der
      Anleihebedingungen der von der DEIKON GmbH bzw. deren Rechtsvorgängern, der
      Boetzelen Real Estate AG bzw. der Boetzelen RheinMainHypo
      Vermögensverwaltung GmbH, emittierten Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit
      den Wertpapierkennnummern ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2 und
      DE000A0KAHL9, vorsieht. Auf Grund der schwierigen finanziellen Lage hat die
      Gesellschaft die für den 01. Juli 2010 vorgesehenen Zinszahlungen für zwei
      dieser Anleihen (DE000A0EPM07 und DE000A0JQAG2) bereits eingestellt.

      Die bevorstehende Sanierung soll nach dem in 2009 erneuerten
      Schuldverschreibungsgesetz abgewickelt werden. Nach Erfahrung der SdK, u.a.
      mit der Restrukturierung der Escada-Anleihe in 2009, ist es für
      Kleinanleger ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung
      ihrer Interessen zu gewährleisten. Gerade im Hinblick auf die Solidität der
      von der Gesellschaft gehaltenen Immobilien ist es aus Sicht der SdK nicht
      hinnehmbar, dass eine Sanierung überwiegend auf Kosten der Anleiheinhaber
      erfolgen soll. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird
      versuchen den Sanierungsprozess gewohnt aktiv zu begleiten und die
      Interessen der Anleiheinhaber auch auf einer eventuell zukünftig
      stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber vertreten. Betroffene
      Anlegern können sich bei der SdK unter info@sdk.org oder telefonisch unter
      089-2020846-0 melden.

      Ferner ist der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Alexander
      Elsmann nach Durchsicht von Unterlagen in Bezug auf den Vertrieb der
      Anleihe durch Banken und Sparkassen der Ansicht, dass in vielen Fällen eine
      Schadensersatzpflicht aufgrund fehlerhafter Anlageberatung vorliegen
      könnte. Er stuft die Anleihe bereits im Zeitpunkt der Emission als
      hochspekulativ ein und damit "für den Kleinanleger als ungeeignet". Auch
      scheint die Bezeichnung der Anleihe als "Hypothekenanleihe" irreführend
      gewählt zu sein. Zwar sind die Anleihen, wie es der Name erwarten lässt,
      durch Grundstücke besichert. Allerdings handelt es sich um eine nachrangige
      Besicherung. Im Insolvenzfall wäre die Verwertung der Sicherheiten daher
      ungewiss. Die SdK empfiehlt deshalb betroffenen Anleiheinhabern die Prüfung
      möglicher Schadensersatzansprüche.

      München, 15. Juli 2010
      Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Avatar
      schrieb am 03.02.11 17:37:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Für aktuelle Beiträge enthistorisiert.
      Avatar
      schrieb am 03.02.11 19:22:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nach den ersten Gläubigerversammlungen sind die Zinsen nun auf 1% reduziert worden.

      Als nächster Schritt soll der HairCut auf 40% des Nominalbetrages erfolgen. Laut der letzten Mitteilung der Gesellschaft ist ein solcher HairCut erforderlich, um das entsprechende Testat der Prüfer zu erhalten.

      Auf den Gläubigerversammlungen, welche ich besucht habe, gab es grundsätzlich keine Zustimmung zum HairCut. Da muss sicherlich eine Alternative vom Management gefunden werden. Genussscheine oder vielleicht Unternehmensanteile.

      Insgesamt sollte eine möglicherweise erfolgreiche Geltendmachung des Schadenerstatzanspruches i.H.v. 10 Mio einen positiven Einfluss auf die Position der Anleihegläubiger haben. Falls diese einem HairCut nicht zustimmen und die Insolvenz drohen, dann sollten die Gläubiger der Anleihen mehr als die 40% erhalten. Denn den Anpruch muss und wird auch ein Insolvenzverwalter verfolgen. Positiv konnte ich dem vorläufigen Geschäftsbericht für 2009 entnehmen, dass der Marktwert der Immobilien gegenwärtig bei einem Multiplikator zwischen 11 und 12 liegt.

      Der HaiCut soll bis zum 30.06.2011 beschlossen sein - dann sollten die Gläubigerversammlungen langsam angesetzt werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.02.11 11:49:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.978.413 von T3A4 am 03.02.11 19:22:36Die Hypothek ist aber in der Gläubigerversammlung gelöscht worden. Insofern bedienen sich jetzt erstmal die Banken vom möglichen Verkaufserlös. Was dann noch übrig ist, gibt es dann für die Anleihegläubiger.
      Das können aber kaum 40% sein, da die Grundschulden gem. letztem GB bereits größer als dasm Immovermögen waren.
      Letztendlich wird der HC kommen. Die Frage ist eher, ob es Nachbesserungsscheine gibt, analog zu den bisherigen Scheinen. Immerhin darf Deikon bis 2013 keinen Ertrag ausschütten, bevor nicht die Nachbesserung bedient wurde. Wenn man das bis 2016 verlängern kann, wäre den Anleiheinhabern sicher gedient, da die EK Geber sicher auch eine Ausschüttung wollen.
      Aber zu Kursen von 22,- ist die Anleihe mE ein Kauf.
      Avatar
      schrieb am 08.02.11 14:57:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich freue mich, dass hier noch zum Thema Deikon Reaktionen erfolgen.

      Ich darf auf die entsprechenden Beschlüsse auf den Gläubigerversammlungen hinweisen (im elektr. Bundesanzeiger abgedruckt), gerade die grundbuchrechtlichen Sicherungsrechte sind nicht gelöscht worden und bestehen weiterhin.

      Zum Thema Grundschulden der Banken sollte immer eine differenzierte Betrachtung zwischen Sicherrungsrecht und verknüpfter Forderung erfolgen. In welchem Umfang die Forderungen der Kreditinstitute bei den jeweiligen Portfolien noch bestehen, konnte man der Präsentation der Gläubigerversammlungen entnehmen.
      Avatar
      schrieb am 08.02.11 19:02:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Aus der Einladung:

      3.2

      „Die Anleihegläubiger verzichten, zunächst bis zum 30. Juni 2013, auf die Geltendmachung der Rechte aus den zur Besicherung der Hypotheken-Anleihe bestellten nachrangigen Grundpfandrechten.

      Der Beschluss zu TOP 3.2 wird mit der Maßgabe gefasst, dass alle Verzichte aus den Rechten der Anleihebedingungen betreffend die Anleihen ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2 und DE000A0KAHL9 entsprechend der im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.8.2010, 25.8.2010 und 26.8.2010 bekannt gemachten Beschlussvorschläge der Verwaltung der DEIKON GmbH zu TOP 3.2 nur gemeinsam rechtswirksam bzw. rechtkräftig werden (bzw. werden können).“


      Der Punkt 3.2, der die Löschung der Hypothek vorsah, ist dann offenbar nicht zur Abstimmung gekommen oder wurde nicht angenommen.

      Gut so!
      :)
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 15:45:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das Rasierzeug wird bereit gelegt. Mal sehen, ob es bei 40% bleibt oder noch 50 oder 60% verhandelt werden können.

      Ad hoc Mitteilung vom 09.02.2011

      Einberufung der Gläubigerversammlungen

      Düsseldorf/Köln, den 09. Februar 2011

      Die Geschäftsführer der DEIKON GmbH haben mit Zustimmung der Gesellschafter am heutigen Tage beschlossen,
      jeweils eine Versammlung der Anleihegläubiger der von der DEIKON GmbH ausgegebenen Anleihen mit den ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9 einzuberufen.

      Im Rahmen der Gläubigerversammlung soll nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz - SchVG) vom 31. Juli 2009 (nachfolgend auch "Schuldverschreibungsgesetz" genannt) beschlossen werden, dass das Schuldverschreibungsgesetz auf die
      jeweilige Anleihe Anwendung findet.

      Die Bekanntmachung der Einladung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger, im Handelsblatt sowie auf der Unternehmens-Website. Die Gläubigerversammlungen werden voraussichtlich am 28.02.2011, 01.03.2011 und
      02.03.2011 stattfinden. Sollte die jeweilige Versammlung nicht beschlussfähig sein, weil die Anwesenden nicht
      wertmäßig mehr als die Hälfte der ausstehenden Teilschuldverschreibungen vertreten, wird unverzüglich eine
      weitere Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen werden.

      DEIKON GmbH
      Geschäftsführer
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 16:36:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wurde auch langsam Zeit. Denn immerhin werden wohl mindestens 3 Runden Gläubigerversammlungen anstehen. Denn erst muss man sich auf die Anwendung des neuen Schuldverschreubungsgesetzes von 2009 einigen und später dann über einen möglich Haircut entscheiden. Ein solcher Haircut ist nämlich nur nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz möglich. Im grundsätzlich für die Anleihe gültigen alten Schuldverschreibungsgesetz gibt es gar keine Norm für eine Nennwertreduzierung.
      Avatar
      schrieb am 21.03.11 10:28:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Versammlung 1 ohne entsprechende Beschlussfähigkeit ist Geschichte.

      Lt. Aussage der Geschäftsführung soll die nächste Gläubigerversammlung mit einem Vorlauf von 6-8 Wochen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Tagesordnungspunkt wird wieder die Anwendung des neuen Schuldverschreibungsgesetzes werden. Die Versammlung wird also erst Mitte Mai stattfinden. Dann ist noch eine weitere Versammlung nötig, um den Haircut zu beschließen. Ursprünglich sollte der Hair-Cut bis zum 30.06. beschlossen sein. Ob dies jetzt noch im entsprechenden Zeitfenster gelingt, bleibt fraglich. Insgesamt entwickelt sich Deikon aber etwas über dem Sanierungsplan.

      Bei der nächsten Gläubigerversammlung sollen auch die Kompensationslösungen für den Hair-Cut vorgestellt werden. Ich bin gespannt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.03.11 23:34:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.240.062 von T3A4 am 21.03.11 10:28:57da bin ich ja mal gespannt ; also ohne equity werde ich keinen 60% haircut akzeptieren ! die Credit Suisse sollte die Firma eigentlich uns Anleiheinhabern ueberlassen; in anderen Fällen übernehemn die GLäubiger ueber einem debt/equity swap die Mehrheit am Unternehmen; nur bei Deikon nicht, hier behalten die Alteigentuemer 100% der Anteile und die GLäubiger verzichten auf 60% ! :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.03.11 12:27:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.244.847 von skbond am 21.03.11 23:34:46naja, das Geld der Eigentümer ist ja schon verbrannt (EK < 0), jetzt sind die Fk Geber dran.
      Aber grds. ist es schon richtig, im Gegenzug für den HC auch EK zu erwarten. Schließlich sollen ja die FK Geber das EK wieder auffüllen durch den ao Ertrag. Da ist es richtig, dass man im Gegenzug auch Mitspracherecht oder Gewinnbeteiligung erwartet.
      Avatar
      schrieb am 09.05.11 11:09:20
      Beitrag Nr. 24 ()
      Heute wieder Umsätze in allen Anleihen.

      Seit Mitte April haben sich 3 Spieler zu Wort gemeldet:

      1. die Geschäftsführung mit Newsletter vom 15.04.

      Anfang bis Mitte Juni 2011 soll der Opt-In-Beschluss in einer neuen Gläubigerversammlung erfolgen

      2. die SdK mit Newsletter vom 26.04.

      Die Sdk glaubt nicht mehr an das Vorliegen eines Insolvenzgrundes, findet den Umgang mit Gläubigern "eigentümlich und unprofessionell" und will keinem Gläubiger mehr die Zustimmung zum Opt-In-Beschluss empfehlen.

      3. die Gläubigervertreter mit ergänzendem Bericht vom 28.04.

      Belastbare Zahlen liegen den Gläubigervertretern auch noch nicht vor. Besonders kein Abschluss für 2010 nebst Anhang und Lagebericht.
      Die Gläubigervertreter sprechen sich für den Opt-In-Beschluss aus, da so die Gestaltungsmöglichkeiten wachsen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.05.11 13:37:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.472.036 von T3A4 am 09.05.11 11:09:20danke für das Update.

      Gibt es zu 1 und 3 auch eine Quelle? Auf der HP von Deikon konnte ich den Newsletter nicht finden.
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 08:15:15
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zahlen für Q1 2011:

      es läuft planmäßig. aktuelles Zinsniveau führt zu ao Ertrag von 2,4 Mio, da Rückstellungen für Swap aufgelöst wurden

      http://www.deikon.de/media/pressemitteilungen/ad-hoc-0905201…


      Hier noch die Quellen zu 1 und 3:

      Newsletter:
      http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/sanierung/DEIKON_NL…

      Gläubigervertreter:
      http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/sanierung/DEIKON_GV…
      Avatar
      schrieb am 01.07.11 11:59:43
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ad hoc Mitteilung vom 30.06.2011

      DEIKON GmbH: Bewertung der Immobilien

      Die DEIKON GmbH (vormals: Boetzelen Real Estate AG), deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9 (Gesamtemissionsvolumen: EUR 70 Mio.)), hat die von ihr gehaltenen Immobilien sachverständig bewerten lassen. Die sachverständige Bewertung ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die derzeit von der DEIKON GmbH gehaltenen Immobilien insgesamt einen aktuellen Verkehrswert in Höhe von EUR ca. 191 Mio. haben; zum Halbjahr 2011 beträgt der handelsbilanzielle Buchwert dieser Immobilien ca. EUR 217 Mio

      Die sachverständige Bewertung erfolgte unter Fortschreibung der im Rahmen früherer Begutachtungen gewonnenen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der dort zugrunde gelegten Bewertungsparameter. Der sachverständige Immobilienbewerter hat als Bewertungsergebnis das 11,11-fache der Jahresnettokaltmiete (ca. EUR 17,2 Mio.) ermittelt.

      Der vorgenannte Umstand führt - wenn man die dauerhafte Wertminderung der von der DEIKON GmbH gehaltenen Immobilien unterstellt - zu einer Erhöhung des bereits derzeit bestehenden negativen handelsbilanziellen Eigenkapitals um (weitere) ca. EUR 26 Mio. In dem (noch nicht festgestellten) Jahresabschluss zum 31.12.2010 hat DEIKON GmbH bereits - ohne Berücksichtigung etwaiger dauerhafter Wertminderung der von ihr gehaltenen Immobilien - ein negatives handelsbilanzielles Eigenkapital in Höhe von ca. EUR 5,5 Mio. ausgewiesen. Für das laufende Geschäftsjahr 2011 geht die Geschäftsführung davon aus, dass - bis zum 31.05.2011 - ein (unterjähriger) Jahresüberschuss in Höhe von ca. EUR 0,9 Mio. erwirtschaftet wurde.

      Nach Eingang des vorgenannten Bewertungsgutachtens prüft die DEIKON GmbH derzeit, welche Auswirkungen sich für die Restrukturierung der Gesellschaft ergeben. Dies gilt vor allem für die Eckpunkte des Restrukturierungskonzeptes, wie es Gegenstand der Ad hoc-Mitteilung vom 12.08.2010 (dort Stufe 2) gewesen ist.

      Köln, 30.06.2011
      Avatar
      schrieb am 14.07.11 09:31:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die Gläubigerversammlungen zum opt-in-Beschluss sollen nun vorraussichtlich im September stattfinden, so jedenfalls der Newsletter von Deikon zum 01.07.2011
      Avatar
      schrieb am 09.08.11 16:39:58
      Beitrag Nr. 29 ()
      Der Geschäftsbericht für 2010 kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden.
      Avatar
      schrieb am 25.08.11 14:10:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      Die Termine für die Gläubigerversammlungen zum Opt-In-Beschluss stehen: 11.10., 12.10. und 13.10.2011
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 20:11:04
      Beitrag Nr. 31 ()
      Sanierungsbeitrag der Gesellschaft - hier wird in der Einladung zu den Gläubigerversammlungen die Einziehung der Anleihen in Gesellschaftshand genannt - macht etwa 3,5 Mio. Viel spannender ist aber der Ansatz Rückkauf von Anleihen nach Veräußerung einzelner Immobilien. Aufgrund der Sicherungskonstruktion kann Deikon da wohl nur die Immobilien verkaufen, welche von der Corealcredit besichert sind. Da der Kredit nur bis zum 31.12.2011 läuft, können auch keine großen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Insgesamt dürften auf diesen Teil des Portfolios etwa 5,5 Mio Mieteinnahmen p.a. anfallen. Bei einem Faktor von 11 (entspr. Neubewertung vom 30.06.11) könnte bei einem vollständigen Verkauf ein Erlös von etwa 60 Mio erzielt werden. Abzüglich der Forderungen der Bank (44 Mio zum 31.12.10) verblieben als freie Liquidität 16 Mio. Unterstellt, Deikon unterbreitet ein Rückkaufangebot für die Anleihen von 40%, dann könnten fast 60% der ausstehenden Anleihen eingesammelt werden (genügend annahmewillige Gläubiger vorrausgesetzt) und die Verschuldung würde um weitere 24 Mio sinken. Damit wäre die Unterbilanz beseitigt. Es gibt nur ein Problem, wie kann man die Anleihegläubiger zu einer solchen Annahme bewegen? Oder gelingt es über die Börse bis zu einem Kurs von 40 so viel Material einzusammeln? Die Gläubigerversammlung wird sicherlich hinsichtlich der Modellrechnungen der Gesllschaft spannend. Vielleicht nennt die Gesellschaft ja schon einen Rückkaufspreis für die Anleihen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.11 22:54:27
      Beitrag Nr. 32 ()
      Die Anleihe ist nicht sehr liquide. Insofern finde ich 3,5 Mio, die schon eingesammelt wurden schon ordentlich. Die Frage ist jetzt natürlich, weswegen jemand die Anleihe zu 40 im Rahmen eines Rückkaufangebotes an die Gesellschaft verkaufen sollte, damit die anderen Gläubiger dann 100 bekommen können.
      Für die Käufer, die bei 10 oder 20 eingestiegen sind, sicher nicht schlecht, aber die Anleihe dürfte eher bei denjenigen liegen, die 100 gezahlt haben.
      Ist ja von der Konstruktion eher so eine Art Dummenfang für Rentner oder Mediziner gewesen.
      Avatar
      schrieb am 23.09.11 16:15:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      liquide ist der Markt wirklich nicht.

      Innerhalb der letzten 12 Monate wurden in Anleihe TR1 05/15 etwa 3 Mio Nennwert gehandelt, in Anleihe TR2 06/16 etwa 1,5 Mio Nennwert und in Anleihe TR3 06/12 nur etwa 1,3 Mio Nennwert. Das sind wirklich keine großen Umsätze. Ein Rückkaufangebot zu 40% oder 50% würde wohl maximal von diesen Käufern angenommen. Also nur ein Einsparungspotenzial von vielleicht 3 Mio. (6 Mio nominal zu 50%). Da bleibt wohl nur ein gutes Angebot mit Unternehmensbeteiligung für die Anleihegläubiger durch Deikon übrig.
      Avatar
      schrieb am 11.10.11 19:39:30
      Beitrag Nr. 34 ()
      Di, 11.10.1117:19
      DGAP-Adhoc: DEIKON GmbH: Gläubigerversammlung / Anpassung der Anleihebedingungen (WKN A0EPM0) (deutsch)

      DEIKON GmbH: Gläubigerversammlung / Anpassung der Anleihebedingungen ( WKN A0EPM0 )

      DEIKON GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges

      11.10.2011 17:18

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      DEIKON GmbH: Gläubigerversammlung / Anpassung der Anleihebedingungen (WKN A0EPM0)

      Die Versammlung der Anleihegläubiger der nachrangigen 6 % Hypothekenanleihe der Boetzelen RheinMainHypo Vermögensverwaltung GmbH (nunmehr: DEIKON GmbH), Düsseldorf, 2005/2015 im Gesamtnennbetrag von EUR 20.000.000,00 (ISIN DE000A0EPM07, WKN A0EPM0), hat heute mit einer Mehrheit von mehr als 75 % der abgegebenen Stimmen und bei einer Präsenz von mehr als 25% der ausstehenden Teilschuldverschreibungen den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu TOP 6 (Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetztes aus dem Jahr 2009), wie im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.08.2011 bekannt gemacht, zugestimmt.

      Die Geschäftsführung



      Kontakt: DEIKON GmbH Lothringer Str. 56 50677 Köln

      Thomas Henke Tel.: +49 (0)221 16 8822 60 E-Mail: henke@deikon.de



      11.10.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      /quote]
      Avatar
      schrieb am 13.02.12 12:19:02
      Beitrag Nr. 35 ()
      heute sind wieder magere 85tsd Nominal von Anleihe I bei etwa 25% gehandelt worden. Auf News bassiert dieser Trade sicherlich nicht, denn Deikon geht sparsam mit Informationen um. Keine Infos zu den Krediten, hat corealcredit verlängert, gab es nun Sonderabschreibungen im Portfolio zum 31.12. - stehen die Aussichten bei den Klageverfahren schlecht oder gut? Die Gläubiger, welche vor den Änderungen der Anleihebedingungen gekündigt haben, sollen bei der mündlichen Verhandlung eher postives Feedback vom Gericht erhalten haben.

      Von Deikon kommen keine Neuigkeiten - vielleicht liegt es ganz einfach am neuen Insolvenzrecht, welches am 01.03. in Kraft tritt. Ein dept-equity-swap ist dann im Planverfahren möglich. Vielleicht wartet man nur. Aber dann sind die Anteile der Eigentümer auf jeden Fall verbrannt. Jedenfalls wäre das leidige Problem Kündigungen vom Tisch - immerhin etwa 2,5 Mio.

      Sollte es zur Insolvenzanmeldung mit Ziel Planverfahren und dept-equity-swap kommen und 100% der 3 Anleihen in EK gewandelt werden, wie sieht es dann für den Anleger aus? Die Rechtsform der Anteile ist schon die erste Frage. Aber kann man denn eine Rendite erwarten? 17,5 Mio Mieteinnahmen abzüglich 1 Mio Verwaltung+Beratung abzüglich 7,5 Zinsen (nachverhandelt in der Insolvenz aber sicherlich 5% für die knapp 150 Mio Bankkredite möglich). Noch Cash für die Tilgung bei 3% p.a. sind es noch einmal 4,5 Mio. Später kommen sicherlich auch Steuern hinzu. Da bleiben etwa 4,5 Mio. 2/3 werden maximal ausgeschüttet - die jetzigen 70 Mio teilen sich also 3 Mio macht für eine Anleihe 4,2% - bei Kauf zu 25% natürlich 16,8% Rendite. Wird von den aktuellen Käufern so gerechnet?
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 11:50:11
      Beitrag Nr. 36 ()
      Von Deikon hört man nichts - eine Insolvenzanmeldung ist bisher auch nicht erfolgt - vielleicht liegt es daran, dass die Gesellschaft ordentliche Cash-flows erzielt. Aber vielleicht muss Herr Ziems auch erst einmal auf der Pfleiderer Baustelle für Ordnung sorgen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.04.12 12:37:42
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.994.194 von T3A4 am 03.04.12 11:50:11Ich denke, solange die CFs pos. sind, treibt die auch niemand. Bis Mitte 2013 gibt es Minizinsen, danach sollte sich Deikon dann was neues ausdenken.
      Die Vorschläge gem. Gläubigerversammlung waren aber wohl allzu frech, so dass Deikon merkt, dass man damit nicht durchkommt.
      Und Inso? Da scheinen die Sicherheiten der Gläubiger so schlecht auch nicht zu sein. Ich frage mich ohnehin, weswegen die es nicht schaffen ihr Portfolio zu verkaufen. Die Erlöse reichen die EK Gebern offenbar nicht. Dann sollte das den Gläubigern auch recht sein.
      Avatar
      schrieb am 18.04.12 13:30:58
      Beitrag Nr. 38 ()
      heute sind mal wieder 100tsd Nominal von Anleihe I zu 26% gehandelt worden. Immerhin schon ein kleiner Anstieg zum letzten "größeren" Börsentrade. Die News zum Unternehmen sind weiter mager. Vielleicht haben die heutigen Verkäufer zwischenzeitlich Kenntnis vom Urteil des LG Köln erhalten und haben deshalb verkauft. Die Klagen der Gläubiger, welche gekündigt haben, waren in der ersten Instanz erfolgreich. 1,388 Mio + Gerichtskosten und Anwälte muss die Gesellschaft an die Gläubiger zahlen. Liquidität fließt da natürlich ab. Rechtskräftig soll das Urteil noch nicht sein, Deikon soll Berufung eingelegt haben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.04.12 14:50:09
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.054.673 von T3A4 am 18.04.12 13:30:58gibt es zu dem Urteil einen Link?
      Was in der nächsten Instanz heraus kommt, kann man sich aber auch, ohne Jurist zu sein, selbst beantworten. Verträge können natürlich nicht einseitig geändert werden.

      Die Frage ist jetzt mE ob sich noch jemand mit einer Klage anschließt. Denn wegen 1,4 Mio werden die bei Deikon sicher nicht Konkurs anmelden. Wenn jetzt hingegen noch irgendein Schlaui um die Ecke kommt und auch noch klagt, sieht es evtl. anders aus.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.04.12 23:20:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.075.493 von erwin-kostedde am 23.04.12 14:50:09Hallo T3A4,

      Die fragen von erwin interessieren mich auch. Besteht denn hier fuer deikon die gefahr, dass andere ebenfalls klagen ?
      Avatar
      schrieb am 25.04.12 10:13:00
      Beitrag Nr. 41 ()
      Die Information zum Ausgang des Verfahren habe ich von einem am Klageverfahren Beteiligten. Hinsichtlich weiterer Klagen sehe ich für alle Anleiheinhaber nur geringe Chancen, wenn sie nicht wirksam gegenüber Deikon vor der ersten Änderung der Anleihebedingungen gekündigt haben. Laut der Informationen zur Gläubigerversammlung der Deikon (Stand 30.09.11) gab es Klagen im Volumen von 1,388 Mio und Kündigungen in Höhe von 1,293 Mio. Ob sich hier Überschneidungen ergeben, kann ich nicht sagen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.12 09:39:43
      Beitrag Nr. 42 ()
      noch 365 Tage...

      dann muss Deikon wieder 6% Zinsen zahlen. Hinter den Kulissen tut sich wohl einiges. Gerüchteweise soll Centerspace für ausländische Investoren das Deikon-Portfolio zum Kauf prüfen (http://www.immobilien-zeitung.de/116009/ex-patrizia-chef-kau…). Selbst nur ein Teil-Verkauf des von der corealbank besicherten Portfolios sollte in der aktuellen Martlage den Multiplikator 12 einspielen. Bei 5,3 Mio Mieteinnahmen würde Deikon ordentlich Cash generieren und könnte sich vom Zins-Swap lösen. Aktuell lese ich nur von Nachfragern auf dem Gebiet der Supermärkte - mondial, GRR und Habona schon mit Fonds Nummer 3
      Avatar
      schrieb am 02.07.12 21:40:08
      Beitrag Nr. 43 ()
      neuer Geschäftsführer - Dipl.-Kfm. Jürgen Akkermann, Leer

      http://www.dgap.de/news/adhoc/deikon-gmbh-geschaeftsfuehrer-…
      Avatar
      schrieb am 05.07.12 10:08:54
      Beitrag Nr. 44 ()
      heute Umsätze in allen Anleihen. Der Wechsel der Geschäftsführung wirkt. Katalysator war wohl der Rundbreif der SdK vom gestrigen Tag. Man malt kein optimistisches Bild und schätzt die Lage zu den Klagen wie folgt ein: "Sollte den Klägern mit Ihrer Klage vollumfänglich stattgegeben werden, gehen wir aktuell davon aus, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig werden wird und Insolvenz anmelden muss."

      Offensichtlich gibt es aber auch Sanierungspläne. Bis zur Abberufung der alten Geschäftsführung schreibt die SdK: "Bisher standen sowohl die Fortführung der Gesellschaft mit den bisherigen Gesellschaftern kombiniert mit einem bedingten Verzicht auf Rückzahlung der Anleiheinhaber und der Verkauf der Gesellschaft an einen Investor zur Diskussion."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.07.12 11:11:52
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.354.676 von T3A4 am 05.07.12 10:08:54weißt Du wann die nächsten Gerichtsprozesse stattfinden?
      Sofern es sich wirklich nur um die o.a. 1,4 Mio handelt, kann ich mir nicht vorstellen, dass die wirklich Konkurs gehen.
      :confused:
      Andererseits, was die Gerichte entscheiden werden, ist eigentlich klar...
      :rolleyes:
      Die Immos sollten aber für die heutigen Kurse von 20% noch gut sein. In die Röhre gucken dann die EK Geber und die unbesicherten FK Geber.
      Avatar
      schrieb am 05.07.12 22:37:17
      Beitrag Nr. 46 ()
      Der Fall Deikon ist ein klassisches Beispiel dafür, wie versucht wird, unbedarfte Kleininvestoren über den Tisch zu ziehen (die Anleihen sind ganz überwiegend im Streubesitz - der Sparkasse Düsseldorf sei Dank!). Da die Kleinanleger ja gerne im Dunkeln gelassen werden, hier ein paar Deikon-Insiderinformationen (stammen von in der Immobilienbranche gut vernetzten Personen. Ich kann den Wahrheitsgehalt zwar nicht 100% bestätigen - die Informationen passen aber ins Bild):

      - Es wird derzeit offenbar intensiv mit Centerscape verhandelt. Problem: Centerscape (und der hinter Centerscape stehende Investor) stört sich an der Anleiheproblematik. Unser Super-Turn-Around Manager Ziems ist aber der festen Ansicht, dass "er die Vertreter der Anleihegläubiger im Griff habe" und daher auch die Zustimmung zu einem hair cut gewährleisten kann (wahrscheinlich etwas größer als 60%). Er freue sich angeblich, dass er die Anleihegläubiger bald entnervt und kleinbekommen habe.

      - Die mangelhafte (man könnte auch sagen unverschämte) Informationspolitik gehört dabei zu den klassischen Spielchen von Herrn Ziems. Wir brauchen uns also nicht zu wundern, dass es schon lange keine Finanzberichte (Quartalsberichte, Jahresabschlüsse, Informationen zu den angekündigten Restrukturierungsschritten, Adhocs über verlorene Klagen etc. gibt). Leider sind auch die gewählten Anleihevertreter nicht willens, uns ein update zu geben...

      - Warum macht Herr Ziems das? Herr Ziems bietet das Deikon-Portfolio im Markt an - gegen eine Vergütung von EUR 6 Mio. Wie? Ja ganz richtig gehört. Obwohl das Eigenkapital der Deikon wertlos ist (Herr Ziems hält eine Beteiligung!) möchte Herr Ziems für seine "Dienste" eine Maklergebühr von sage und schreibe EUR 6 Mio. Herr Ziems weiß, dass er das nach Außen schlecht verkaufen kann, wenn die Anleihegläubiger einen haircut nehmen müssen. Er hat daher interessierten Investoren vorgeschlagen, dass die Zahlungen "unter der Hand" über ein Offshore Konto laufen sollen. Viele institutionelle Invesoren haben bei diesem Vorschlag dankend abgewiesen. Centerscape aber nicht - allerdings legt Centerscape hinsichtlich der EUR 6 Mio. Wert auf größte Verschwiegenheit. Dies dürfte auch im Interesse von Ziems liegen...

      - Warum der fristlose Rausschmiss von Herrn Hunold? Es ist bei der Deikon und den anderen Gesellschaftern offenbar durchgesickert, dass Herr Hunold mit Ziems und Centerscape gemeinsame Sache machte (soll von den EUR 6 Mio. etwas abbekommen, wenn der deal fliegt). Wie man sich im Markt erzählt winkt Herrn Hunold übrigens schon ein neuer Job. Bei wem? Natürlich bei Centerscape - die brauchen ja in Kürze einen erfahrenen Portfolio-Manager.


      Fazit:

      - Herr Ziems und die ihm bei Deikon nahestehenden Personen sind mit größter Vorsicht zu geniessen. Wie so häufig bei Beratern, wird hier in erster Linie in die eigene Tasche gewirtschaftet!

      - Ein deal mit Centerscape ist mit mindestens genau so großer Vorsicht zu geniessen. Bei Centerscape handelt sich nach meiner Einschätzung nicht um einen seriösen Investor!! Sollte Centerscape demnächst als Retter präsentiert werden ("bester verfügbarer deal am Markt"), sollte man dies vor dem Hintergrund der obenstehenden Informationen einordnen: Solange hintenrum Zahlungen an Ziems & Co. fliessen, wird es nach meiner Einschätzung bessere deals für die Anleihegläubiger geben (zumindest, wenn die Gesellschafter (Herr Ziems) bzw. die Deikon-Geschäftsführer dies endlich auch ernsthaft wollen). Wirtschaftlich stehen die EUR 6 Mio. den Anleihegläubigern zu!

      - Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass eine geordnete Insolvenz für alle Anleihegläubiger das beste wäre. Und zwar mit Insolvenzverwalter, der am Markt die besten und seriösesten Angebote sondiert! Mit diesem Gesellschafterkreis und einer Geschäftsführung, die seit langem ihre Pflichten nicht mehr erfüllt (Stichwort Reporting), wird eine Insolvenz in Eigenverwaltung nur noch mehr Werte vernichten!

      - Bisher geben auch die Anleihevertreter keine gute Figur ab. Ich finde angesichts der kritischen Situation ist eine regelmäßige Berichterstattung das Mindeste, was man erwarten kann. Oder sollte Herr Ziems die Vertreter tatsächlich "im Griff haben", wie er interessierten Investoren so gerne berichtet??












      -
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 13:48:51
      Beitrag Nr. 47 ()
      Auch ich hatte gehört, dass Herr Ziems für seine Vermittlung eine Honorierung wünscht. Von dieser „offshore“- Geschichte habe ich aber nichts gehört. Grundsätzlich akzeptiere ich auch eine Maklercourtage, wenn der Preis stimmt. Centerspace hat auf jeden Fall die potentielle Größe, um einen Großteil der Immobilien zu erwerben.

      Warum Herr Hunold den Posten eines Geschäftsführers verloren hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Mit seinen 67 Jahren hat er aber sicherlich nicht mehr um den Job gekämpft. Ich glaube eher an Ruhestand als an Neuverpflichtung bei Centerspace.

      Hinsichtlich eines Haircuts um 60% auf 40% nominal stehen die Chancen für Herrn Ziems relativ schlecht. Sicherlich können die Anleger auch rechnen. 17,8 Mio nahm Deikon mit der Vermietung 2010 ein. Ab 2011 ist mit einer Erhöhung durch die Wertsicherungsklauseln zu rechnen. Somit wird im Jahr 2012 mit mindestens 18,xx Mio Mieteinnahmen zu rechnen sein. Selbst ein Verkauf mit Faktor 11 würde knapp 200 Mio Erlös bedeuten. Reduziert um die Bankverbindlichkeiten + Swap Sicherheit (zusammen aktuell etwa 150 Mio) bleiben für die restlichen Gläubiger 50 Mio übrig. Bei 70 Mio Anleihen komme ich auf eine Quote von 70%. Also oberhalb der 40%. Sollte Deikon keinen ordentlichen Käufer präsentieren, muss man wohl den von tyrion_68 geschilderten Insolvenzweg beschreiten. Die aktuellen Kurse der Anleihe spiegeln eine Hängepartie a la Ziems wieder.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.07.12 14:27:21
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.426.674 von T3A4 am 26.07.12 13:48:51Auch ich hatte gehört, dass Herr Ziems für seine Vermittlung eine Honorierung wünscht. Von dieser „offshore“- Geschichte habe ich aber nichts gehört. Grundsätzlich akzeptiere ich auch eine Maklercourtage, wenn der Preis stimmt.

      Der Eigentümer darf aber keine Maklercourtage kassieren.
      Zudem scheint es ja auch eher keine Courtage zu sein, sondern ein Handgeld für die Rasur der Gläubiger. Der Skandal bei Deikon ist ja ohnehin, dass die Eigentümer die Gläubiger in der Pflicht sehen, das EK wieder aufzufüllen, andererseits diesen aber keine Eigentumsrechte übertragen wollen.
      Insofern passt die Darstellung von tyrion in die schlechten Erfahrungen, die die Deikon Gläubiger bisher von Ziems, Rajcic und der UBS haben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.12 10:54:16
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.426.845 von erwin-kostedde am 26.07.12 14:27:21Der Eigentümer darf aber keine Maklercourtage kassieren.

      Eigentümer der Immobilien ist natürlich die Deikon GmbH. Herr Ziems hält lediglich 10 % am Unternehmen und ist nicht als Geschäftsführer tätig. Eine Entlohnung für seine Dienste ist aus meiner Sicht möglich. Soweit wie hier vermutet, keine marktgerechten Preise erzielt werden sollen, so hätten die anderen Miteigentümer, auch für die Gesellschaft und später auch ein möglicher Insolvenzverwalter Rückgriffsrechte auf Ziems.
      Avatar
      schrieb am 30.07.12 14:58:46
      Beitrag Nr. 50 ()
      Ich denke, man sollte die Gesellschaft in die Insolvenz treiben. Je schneller, desto weniger Gelder können noch veruntreut werden.

      Wenn dann aber noch 70% herauskämen, dann würde man ja bei heutigen Kursen einen riesen Gewinn machen, so man heute einsteigt. Selbst ein 60% Haircut würde noch 100% Gewinn bringen. Wie bildet sich dann der momentane Wert?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.07.12 10:55:55
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.437.631 von Geldler am 30.07.12 14:58:46Ich denke, man sollte die Gesellschaft in die Insolvenz treiben.

      Das klappt von Seite der Anleihegläubiger wohl bis Ende 2013 nicht. Dafür sind die Cash-flows der Deikon einfach zu hoch. Sie hat unbeliehene Immobilien, welche bei Liquiditätsengpässen auch gut verkauft werden können.

      Wie bildet sich dann der momentane Wert?

      Natürlich sind Angebot und Nachfrage entscheidend. Das Kursniveau von etwa 25 bei Anleihe I erklärt sich vielleicht so: Anleihe I ist zwischenzeitlich, wie ursprünglich vereinbart, besichert - dem Treuhänder sind also Ansprüche abgetreten worden. Aktuell liegen die erstrangigen Ansprüche der Kreditinstitute bei 26 Mio. Bei Mieteinnahmen für das Portfolio I von 3,2 Mio p.a. ergibt sich bei einem angenommenen Multiplikator von 10 ein Wert der Immobilien von 32 Mio. Nach Abzug der erstrangigen Sicherung verbleiben für die Gläubiger der Anleihe I 6 Mio. Diese sind dinglich gesichert und können von keinem anderen Gläubiger gezogen werden. Ergebnis bei Anleihevolumen von 20 Mio ist eine Quote von 30%. Je geringer man den Multiplikator ansetzt, umso schlechter sieht es für die Anleihegläubiger aus. Bei einem Multiplikator von 8 für Portfolio I würde für die Anleihegläubiger nichts mehr übrig bleiben. Ich erachte den Faktor 10 bei Restlaufzeiten von 8 Jahren als am Markt erzielbar.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.12 14:15:25
      Beitrag Nr. 52 ()
      Aktuell habe ich den Eindruck, dass jemand seine Stücke marktschonend, aber kontinuierlich abgibt (immer mal wieder Umsatz @19 in D'dorf). Wie schätzt ihr das ein - weiß jemand mehr und verkauft noch schnell? Oder nur ein Versuch, im Sommerloch die Nerven der Anleger noch ein bisschen mehr zu strapazieren?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.08.12 17:55:25
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.440.404 von T3A4 am 31.07.12 10:55:55Das klappt von Seite der Anleihegläubiger wohl bis Ende 2013 nicht. Dafür sind die Cash-flows der Deikon einfach zu hoch. Sie hat unbeliehene Immobilien, welche bei Liquiditätsengpässen auch gut verkauft werden können.


      Unbeliehene Immos? In der Bilanz 2010 stehen 210,6 Mio Grundschulden 216,0 Immovermögen gegenüber. Da sollten sich dann aber keine unbelasteten Immos darunter befinden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.08.12 17:59:20
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.461.110 von Schnueffelnase am 06.08.12 14:15:25Insider mit 5k? Also wenigstens, dass es ein Insider ist, der noch schnell Verluste begrenzen will, kann man mE ausschließen.
      Und um den Kurs zu drücken wäre größere Posis auch schlauer. Einfach mal 20-50k unlimitiert werfen...
      Avatar
      schrieb am 07.08.12 08:34:22
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.462.172 von erwin-kostedde am 06.08.12 17:55:25Unbeliehene Immos?

      der Markt in Hammersbach soll unbeliehen sein. Es gibt noch 2 weitere Objekte, welche nicht in einer globalen Sicherungsabrede für ein bestimmtes Portfolio eingebunden sind. Es sollen die Märkte in Isselberg und Gelsenkirchen sein. Abhängig vom Umfang der Finanzierung kann auch da möglicherweise bei einer Veräußerung Cash erzielt werden.
      Avatar
      schrieb am 13.08.12 10:19:17
      Beitrag Nr. 56 ()
      "..Bei Centerscape handelt sich nach meiner Einschätzung nicht um einen seriösen Investor!!.."

      Diese Aussage ist meiner Ansicht nach falsch. Centerscape ist ein Wettbewerber von Deikon. Das Geschäftsmodell ist identisch und von der Größe etwa vergleichbar. Hinter Centerscape steht Evergreen Real Estate Partners USA. Im Gegensatz zu Deikon hat man mit dem Geschäft mit Lebensmittelmärkten erst 2008 angefangen. Zeitlich günstig in der Krise und muss jetzt nicht mit hohen Bewertungen und entsprechenden Schulden kämpfen. Für einen groben Einblick: http://www.centerscape.de/
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 07:41:14
      Beitrag Nr. 57 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.358.146 von tyrion_68 am 05.07.12 22:37:17http://www.deikon.de/news/pressemitteilungen/ad-hoc-mitteilu…

      Überschuldung - keine positive Fortbestehensprognose - Insolvenzantragspflicht

      sind die Schlagworte vom gestrigen Abend. Nun gewinnt die Position der Anleihegläubiger endlich an Stärke und die Alteigentümer verlieren an Einfluss. Mit einem Verzicht der Anleihegläubiger von 50% wäre die Überschuldung sofort vom Tisch. Wenn es dafür dann die Eigentümerrechte an der Firma gibt (debt- equity), brechen gute Zeiten für die Anleihe an. Mal schauen wie sich der Kurs entwickelt. Angst und Schrecken werden sicherlich noch einmal für ein Minus sorgen - bei einem Insolvenzantrag kann ich mir aber sogar höhere Kurse vorstellen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 10:35:39
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.494.234 von T3A4 am 15.08.12 07:41:14dann kann man nur hoffen, dass die Inso nicht in Eigenregie durchgeführt wird.
      Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit Ziems und Co, steht zu befürchten, dass die Alteigentümer weiterhin das Unternehmen zu Lasten der Anleihegläubiger führen wollen.
      Die Inso wäre ja leicht abzuwenden, z.B. durch eine fairere Umschuldung (debt-equity).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 10:59:15
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.495.012 von erwin-kostedde am 15.08.12 10:35:39Was soll denn diese ad hoc. Erst das ewige gezerre mit aenderungen der anleihen mit zig GVs. Jetzt ne adhoc das die gefahr der inso wegeb ueberschuldung besteht. Das kann doch wohl kaum ne news sein.

      Einzige news das ein potentieller investor abgesprungen ist. Aber das es einen gab, hat deikon zuvor ja nie offiziell gesagt.

      Und wo bleiben eigentlich die ergebnisse von 2011 ?

      Wir werden hier doch sehr einseitig informiert ! Da koennte man doch glatt glauben, dass die das absichtlich machen :(.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 11:12:46
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.495.156 von skbond am 15.08.12 10:59:15Die AdHoc hat mE schon ihre Berechtigung. Und ich denke die Inso kommt auch.
      Der JA 2010 steht noch unter Vorbehalt des WP, dass Maßnahmen gegen die Überschuldung eingeleitet werden. Nun hat die GF von Deikon aber anschließend offenbar über ein Jahr verpennt.

      Seitdem hatte man zB 10 Mio ao Ertrag aus Versicherungsleistungen. Da wäre das EK wieder positiv. Stattdessen führt man eine Neubewertung der Immos durch. Diese aber offenbar nur recht oberflächlich, was aber trotzdem zu der Schlussfolgerung führt, dass die Anleihegläubiger dem Unternehmen gefälligst Geld schenken müssen.
      Unterlassen hat man zB den ao. Ertrag aus Rückkauf der Anleihe zu verbuchen.
      Auch an einer fairen Umschuldung war die GF offenbar nicht interessiert.
      :(

      Hat man als Anleihegläubiger eine Möglichkeit erfolgreich der Inso in Eigenregie zu widersprechen?
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 11:19:41
      Beitrag Nr. 61 ()
      alles Show! Ziel wurde aber erreicht. Verunsicherung der Anleihegläubiger, Kursverfall (der Anleger sieht so etwas gar nicht gern und ist sicherlich gleich zu einem ordentlichen HairCut bereit). Mich würde es nicht wundern, wenn jetzt erwartet wird, dass die Gläubiger auf 50% verzichten. Damit wäre alles wieder in trockenen Tüchern für die Eigentümer von Deikon. Die Zahlen für 2011 fehlen noch - aber wenn ich die den bilanziellen Fehlbetrag aus 2010 i.H.v. 8 Mio mit den zusätzlichen 26 Mio für die außerordentliche Abwertung der Immobilien addiere, lande ich bei 34 Mio. Also bei etwa 50% HairCut. Die Gegenleistung debt-equity ist sicherlich das große Thema - Wieviel gibt man den Anleihegläubigern. Theoretisch etwa 90 % (die Grunderwerbssteuer sollte doch außen vor bleiben) - mal schauen ob die Gläubigervertreter dies auch so sehen und hart verhandeln können.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 12:50:34
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.495.279 von T3A4 am 15.08.12 11:19:41Im prinzip hast du ja recht mit den 90 prozent, ich persoenlich waere aber auch bereit etwas mehr zu lassen. Aber wie schon in der vergangenheit gepostet will ich bei verzicht equity sehen. Leider scheinen die bisherigen gesellschafter das nicht zu wollen. Dann kommt wohl die inso und es verlieren alle :(.
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 13:02:33
      Beitrag Nr. 63 ()
      Das Problem beim debt-equity-swap ist sicherlich für die anderen Miteigentümer Rajic. Er hält 10 Mio der Anleihen. Nach einer Umwandlung in Eigenkapital hätte Rajic wieder mehr zu sagen als Ziems und die UBS. Sicherlich ist auch deshalb debt-equity nicht so einfach. Wenn es über eine Insolvenz geht, sehe ich für die Anleihgläubiger einen höheren Anteil am Unternehmen als bei einer Einigung zur Abwenduung der Insolvenz. Variante 2 geht schneller uns ist unkomplizierter. Ich glaube eine neue Gläubigerversammlung ist nicht mehr weit.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 13:17:13
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.495.727 von T3A4 am 15.08.12 13:02:33naja, debt-equity swap muss ja nicht mit Mitspracherecht verbunden sein. Es reicht ja schon eine Art Besserungschein, der bis zur vollständigen Tillgung vorrangig vor Gewinnausschüttungen ist.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 13:24:07
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.495.785 von erwin-kostedde am 15.08.12 13:17:13Für mich folgt aus debt-equity - richtiges Eigenkapital mit Mitspracherechten. Einen Besserungsschein haben die Anleihegläubiger schon. Der ist nicht viel wert.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 13:53:14
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.495.813 von T3A4 am 15.08.12 13:24:07Dann müsste man aus Deikon eine AG machen. Ich wüsste jedenfalls nicht, wie das ansonsten sinnvoll als AG mit vielleicht 5.000 Eigentümern gehen soll.
      Der Besserungsschein bisher ist in der Tat nicht viel wert. Insbesondere, wenn es Deikon nicht schafft überhaupt die Bilanz zu erstellen.
      :(
      Aber wenn es einfach keine Ausschüttungen für die EK Geber gibt, bis alles getilgt ist, strengen die sich vielleicht doch mal im Sinne der Anleger an...:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 14:07:29
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.495.929 von erwin-kostedde am 15.08.12 13:53:14wie das ansonsten sinnvoll als GmbH[/i] mit vielleicht 5.000 Eigentümern gehen soll.

      ...sollte es natürlich heißen
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 11:00:30
      Beitrag Nr. 68 ()
      Im sept 2011 hatte deikon 4,4 mio der anleihen zurueckgekauft. Weiss jemand ob in den letzten 12 monaten zusaetzliche anleihen gekauft wurden und kennt jemand die aktuell ausstehenden volumina je anleihe ?
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 18:38:08
      Beitrag Nr. 69 ()
      Auch die Immobilienzeitung berichtet heute:

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000010269/deikon-bereitet-…
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 20:35:22
      Beitrag Nr. 70 ()
      Zitat von T3A4: Auch die Immobilienzeitung berichtet heute:

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000010269/deikon-bereitet-…


      Hier mal der text:
      Deikon bereitet seine Gläubiger auf die Insolvenz vor
      VON CHRISTOPH VON SCHWANENFLUG


      Beim Thema Dei­kon grei­fen sich die Gläu­bi­ger an den Kopf. Bild: Fotolia.​de/​Robert Kneschke
      Der Ein­stieg eines stra­te­gi­schen In­ves­tors bei der Firma Dei­kon (frü­her Boet­ze­len) ist ge­schei­tert. Das Un­ter­neh­men, das in 90 Le­bens­mit­tel­märk­te in­ves­tiert ist, steht damit vor der In­sol­venz. Die Firma hat rund 4.000 Gläu­bi­ger, dar­un­ter viele Pri­vat­leu­te, die drei Hy­po­the­ken­an­lei­hen ge­zeich­net haben.

      "Aus Sicht der Ge­schäfts­füh­rung ist die Suche nach einem stra­te­gi­schen In­ves­tor vor­erst ge­schei­tert." Das mel­det die Köl­ner Firma Dei­kon, der 90 Su­per­märk­te im gan­zen Bun­des­ge­biet ge­hö­ren. Die Ge­schäfts­füh­rung prüfe zur­zeit, wel­che Aus­wir­kun­gen das Schei­tern der Ver­hand­lun­gen habe. Aus Grün­den der "Vor­sicht" gehe man davon aus, "dass keine po­si­ti­ve Fort­be­ste­hens­pro­gno­se mehr be­steht und eine In­sol­venz­an­trags­pflicht ent­stan­den ist", heißt es. Grün­de für das Schei­tern der Ver­hand­lun­gen nann­te der seit fünf Wo­chen am­tie­ren­de Dei­kon-Ge­schäfts­füh­rer Jür­gen Ak­ker­mann nicht. "Alles, was ich jetzt sage, würde die noch be­ste­hen­den Chan­cen auf eine Fort­füh­rung zer­stö­ren."

      Gemäß der letz­ten (noch nicht tes­tier­ten) Bi­lanz lief bei Dei­kon 2010 ein Jah­res­fehl­be­trag von rund 8,8 Mio. Euro auf. Der nicht durch Ei­gen­ka­pi­tal ge­deck­te Fehl­be­trag wird mit 5,5 Mio. Euro be­zif­fert. Dei­kon hatte in den letz­ten Mo­na­ten an­geb­lich mit zwei In­ves­to­ren in­ten­si­ver ver­han­delt. Gut un­ter­rich­te­te Krei­se wis­sen zu be­rich­ten, dar­un­ter sei die In­vest­ment­ge­sell­schaft Cen­ter­scape ge­we­sen. Cen­ter­scape de­men­tiert das.

      Zins­s­wap kos­tet mo­nat­lich 200.000 Euro

      Dei­kon er­zielt Miet­ein­nah­men von rund 17,3 Mio. Euro jähr­lich. Die Märk­te sind zu 100% ver­mie­tet, die Ver­trä­ge haben eine durch­schnitt­li­che Rest­lauf­zeit von etwa acht Jah­ren. Be­las­tet wird die Ge­sell­schaft durch ein über­di­men­sio­nier­tes Zins­si­che­rungs­ge­schäft, das Dei­kon an­geb­lich jeden Monat 200.000 Euro ent­zieht. Wie zu hören ist, wurde das Port­fo­lio 2011 au­ßer­dem wegen der ver­rin­ger­ten Rest­lauf­zeit der Miet­ver­trä­ge um rund 30 Mio. Euro ab­ge­wer­tet.

      Dei­kon hat neben di­ver­sen Ban­ken rund 4.000 wei­te­re Gläu­bi­ger. Diese haben drei 2005 und 2006 emit­tier­te Un­ter­neh­mens­an­lei­hen mit einem Ge­samt­nenn­be­trag von rund 70 Mio. Euro ge­zeich­net. Die Pa­pie­re sind durch nach­ran­gi­ge Grund­pfand­rech­te be­si­chert. Die Gläu­bi­ger haben be­reits einer Ver­rin­ge­rung des Zins­sat­zes von 6% auf 1% zu­ge­stimmt. Ge­sell­schaf­ter von Dei­kon sind Un­ter­neh­mens­grün­der Dusan Ra­jcic, die Bank UBS (sie ver­such­te 2007 ver­geb­lich, die Vor­gän­ger­fir­ma Boet­ze­len an die Börse zu brin­gen) und der Sa­nie­rungs­be­ra­ter Ziems und Part­ner (Hans-Joa­chim Ziems).
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 20:44:57
      Beitrag Nr. 71 ()
      So ganz verstehe ich das mit der insolvenz nicht: keiner der gesellschafter duerfte interesse daran haben, da sie doch wirklich alles verlieren. Und D. Rajcic hat (wenn ich das richtig in erinerung habe) doch die dritte anleihe und diese erscheint mir am scglechtesten besichert.

      Also alles nur Einschuechterung um den haircut durchzuziehen oder soll hier auf kosten der anleiheinhaber ein krummrs ding durchgezogen werden ?

      Auch bei den vetretern der anleiheinhaber fragt man sich fuer wen die eigentlich arbeiten. Die halten es noch nicht einmal fuer noetig uns regelmaessig zu informieren :mad:.
      Avatar
      schrieb am 16.08.12 21:02:05
      Beitrag Nr. 72 ()
      Der Ziems hat es ja auch schon bei Pfleiderer geschafft:

      Do, 16.08.12 15:07 ROUNDUP/ Insolvenzplan: Luxemburger Gesellschaft übernimmt Pfleiderer  

      NEUMARKT/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der insolvente Oberpfälzer Holzverarbeiter Pfleiderer will mit einem neuen Investor zurück zu seinen Wurzeln. Die auf Restrukturierungsfälle spezialisierte Beteiligungsgesellschaft Altlantik S.A. mit Sitz in Luxemburg werde Schulden in Höhe von 530 Millionen Euro übernehmen, sagte am Donnerstag der für den Umbau des Pfleiderer-Konzerns verantwortliche Vorstand, Hans-Joachim Ziems. Der Insolvenzplan ist am Donnerstag beim Amtsgericht Düsseldorf niedergelegt worden. Dieser sieht eine komplette Entschuldung der Pfleiderer AG vor. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist Ende September zu rechnen.  Pfleiderer hatte sich mit der Expansion nach Nordamerika verhoben und rund eine Milliarde Euro Schulden angehäuft. Ende März beantragte die Holdinggesellschaft Pfleiderer AG Insolvenz. Weiteres Ziel des Plans ist der Verkauf des kompletten Laminatgeschäftes in den USA und Westeuropa sowie der Spanplattensparte in Kanada. 'Danach steht Pfleiderer wieder da, wo man bereits 2007 stand', betonte Ziems. Man werde sich wieder auf die alten Geschäftsbereiche Holzwerkstoffe und Möbelproduktion besinnen.  Derzeit sei das Unternehmen operativ auf einem guten Weg, erläuterte Ziems. 'Seit dem vierten Quartal 2011 werden schwarze Zahlen geschrieben und keine Kredite mehr aufgenommen.' Mit den geplanten Verkäufen werde sich die Mitarbeiterzahl von momentan 4.700 auf etwa 3.600 reduzieren - 1.600 davon in Osteuropa. Sollte der Insolvenzplan rechtskräftig werden, verfüge Pfleiderer über eine solide und marktfähige Kapital- und Finanzierungsbasis, sagte Ziems.  Die neuen Investoren sollen dem Plan zufolge sämtliche Aktien in der Hand halten. Die bisherigen Aktionäre werden nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt sein, erläuterte Ziems. Der Sanierer selbst werde sich zurückziehen, sobald das Gericht dem Insolvenzplan zugestimmt habe. Angedacht sei dann eine Doppelspitze in dem Konzern. Namen nannte er am Donnerstag aber nicht./jan/DP/stb  Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 17.08.12 21:05:49
      Beitrag Nr. 73 ()
      Bei Pfleiderer gab es auch eine Steilvorlage von klagenden Nachranggläubigern, die mit dem Restangebot nicht zufrieden waren und nun gar nichts bekommen. Bei Deikon hingegen wäre eine Insolvenz ohne Eigenverwaltung (!!!) das Beste, was den Anleiheinhabern passieren kann. Also los!
      Avatar
      schrieb am 17.08.12 23:38:48
      Beitrag Nr. 74 ()
      Ist denn ein verzicht der anleiheinhaber ueberhaupt moeglich ? Auch wenn auf den GVs ueber den opt in das schuldverschreibungsgesetz 2009 gewaehlt wurde, hat doch der Pfeidererprozess gezeigt das dies (bei pfeiderer) gar nich zulaessig war.

      Stelle hier mal den link rein:
      http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:urteil-…

      Insbesondere der teil "Über diese Begründung ist das OLG Frankfurt in zweiter Instanz noch hinausgegangen und hat sich auf das Rückwirkungsverbot gestützt. Es führt aus, dass sich für bereits vor 2009 begründete Schuldverhältnisse die Rechtsposition unzulässig verschlechtern würde, wenn das Mehrheitsprinzip des neuen Rechts angewendet würde. Die hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen für einen solchen Eingriff seien nicht erfüllt." scheint mir auch bei deikon relevant zu sein.

      Seht ihr das auch so ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.08.12 15:10:20
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.507.519 von skbond am 17.08.12 23:38:48Ist bei Deikon anders: deutscher Emittent plus 100% deutsches Recht und separater Beschluss für opt-in.

      zu den Unterschieden Pfleiderer und Q-Cell ein kompetenter Beitrag von RA Sacha Lürken:

      http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2012/04/10/anderung…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 12:35:11
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.508.416 von T3A4 am 18.08.12 15:10:20Na da bin ich ja mal gespannt; es dürfte doch wohl keine allzu grosse
      Schwierigkeit sein 25% der Anleiheinhaber zu einer GV zu bekommen.
      Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, reichen dann 75% der
      Anwesenden Anteile aus um die Anleihekonditionen zu verändern. Bevor
      hier Inso angemeldet wird kommt bestimmt noch eine neue GV mit einem
      Vorschlag zum Haircut. Oder erst Inso in Eigenregie mit anschließender GV ?

      Frustrierte Anleger verkaufen täglich ein paar Anteile: die trache 2
      und 3 wechseln zur Zeit bei 10% den Besitzer. Tranche 1 hält sich
      bei 15% auch nicht viel besser. Hier glaubt man wohl an die bessere
      Absicherung. :cry:
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 13:01:22
      Beitrag Nr. 77 ()
      Zitat von skbond: ...
      Frustrierte Anleger verkaufen täglich ein paar Anteile: die trache 2
      und 3 wechseln zur Zeit bei 10% den Besitzer. Tranche 1 hält sich
      bei 15% auch nicht viel besser. Hier glaubt man wohl an die bessere
      Absicherung. :cry:


      So etwas nennt man Kaufgelegenheiten.:D:D:D
      Wobei ich davon ausgehe, dass der Kurs noch weiter abschmiert, sobald die Insolvenzmeldung kommt. Stückzinsen werden dann auch keine mehr fällig.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 13:33:52
      Beitrag Nr. 78 ()
      Die Umsätze sind aber mehr als gering. Ich hätte mit höheren Volumina gerechnet. Heute sind keine 200tsd nominal umgesetzt worden. Das macht lächerliche 20tsd EUR Umsatz. Bei den kleinen Einheiten verdient bei einem Kauf über die Börse doch nur die Bank an den Gebühren.
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 16:47:57
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.511.588 von Schnueffelnase am 20.08.12 13:01:22Überlege auch ob ich bei diesen Preisen aufstocken soll. Welche ist
      besser Tranche 1 zu 15% oder Tranche 2/3 zu 10% ?

      Hier ein paar überlegungen:

      Tranche 1:
      Pro: bessere Absicherung der Anleihe durch Abtretung der Ansprüche an Treuhänder
      Pro: nicht durch Verkauf der direkt der Anleihe zugeordneten Objekte
      gedeckte Forderung, geht als Forderung in die allgemeine Insolvenz
      Contra: höherer Kapitaleinsatz

      Tranche 2/3:
      Pro: max. Einsatz Verlust auf 10% (+Stückzinsen) begrenzt
      Contra: unklare Absicherung; also statt überschüssigen Einnahmen aus
      Verkauf der Objekte, besteht hier die Gefahr, dass nur die allgemeine
      Insolvenzquote raus kommt, falls die Absicherung nicht greift.

      Meinungen dazu ?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 21:15:03
      Beitrag Nr. 80 ()
      Wenn man hofft, dass Deikon ohne Insolvenzanmeldung fortbesteht, dann natürlich Tranche 2/3. Sollte es zu einer Insolvenz in Eigenverwaltung mit debt equity swap kommen, dann vielleicht auch noch Tranche 2/3. Aber wenn es eine Insolvenz mit Insolvenzverwalter gibt, dann nur Tranche 1.

      Entscheiden muss jeder selbst, aktuell 50% Aufschlag bei Tranche 1. Waren über die letzten Monate immer so 25%. Absolut sind es aber die 5% der Nominalforderung geblieben.
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 21:45:51
      Beitrag Nr. 81 ()
      Ich würde erst einmal die Insolvenzmeldung abwarten. Nach der jüngsten Ad-hoc sollte die Deikon-Geschäftsführung maximal 14 Tage Zeit haben, um den Antrag zu stellen oder auch nicht. Bei einer Insolvenz geht der Kurs vermutlich noch weiter runter (für alle drei Tranchen).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.08.12 22:53:30
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.513.789 von Schnueffelnase am 20.08.12 21:45:51Bin z Zt. Je zur haelfte in tranche 1 und tranche 2/3 investiert.

      Schnueffelnase hat recht: Deikon hat sich jetzt selbst unter zugzwang gesetzt. Mal sehen was die jetzt machen. Das mit der ueberschuldung als insogrund ist dabei natuerlich nicht unbedingt neu. Der zustand der buchhalterischen ueberschuldung besteht ja schon laenger. Koennte aber durch haircut und andere schon erwaehnte massnahmen beseitigt werden.

      Vielleicht versucht man sich jetzt durch die inso in eigenregie der schulden zu entledigen und kann dann den laden entschuldet verkaufen.

      Werde wohl erst einmal warten.

      Danke fuer euer fedback.
      Avatar
      schrieb am 21.08.12 19:03:52
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.512.601 von skbond am 20.08.12 16:47:57wieso eigentlich keine Absicherung? Es sind doch genauso Immos zugeordnet, oder?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.08.12 20:04:40
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.517.548 von erwin-kostedde am 21.08.12 19:03:52Bei der ersten anleihe scheint das alles sauber zu sein, bei tranche 2 und 3 gab (und gibt es noch ?) ungereimtheiten..

      Hier was ReA Keitel dazu schreibt: quelle:
      http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bank…


      X. Zuordnung der Sicherheiten

      1. Anleihe:

      Volumen 20 Mio. / 18 Objekte

      Bewertung: 33,4 Mio. im neuen Gutachten – 26,1 Mio. Darlehen

      ca.9 Jahre Restmietverträge

      3,2 Mio. Mieteinnahmen

      Bei der 2. und 3. Anleihe ist die Zuordnung unklar, welche Immobilie haftet für welche Anleihe? – so die gewählten Gläubigervertreter.

      Bei allen Anleihen ist die Regelung der Rückübertragungsansprüche nicht ordnungsgemäß erfolgt. Bei der 1. Anleihe wird dies nun u.U. geheilt:

      Anleihe: bei 30 Mio. Darlehen keine Regelung für Rückübertragungsansprüche, die den Anleihegläubigern zuwachsen (Zusage der Bank, dies zu heilen)
      und 3.Anleihe: bei 75 Mio. Darlehen keine Regelung und auch keine Zusage für die Zukunft


      Das war stand oktober 2011. Vielleicht hat jemand aktuellere Infos ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 11:14:11
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.517.783 von skbond am 21.08.12 20:04:40danke, wusste ich nicht.
      Wäre da nicht der Treuhänder CMS haftbar? Die sollten doch sicher stellen, dass die Anleihen mit nachrangigen Grundschulden abgesichert werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 11:31:40
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.519.783 von erwin-kostedde am 22.08.12 11:14:11aus den U-Lagen zur Gläubigerversammlung:

      TR1:

      SicherheitenZuordnung durch den Treuhänder CMS Hasche Sigle
      Zahl der Objekte
      18
      Jahresnettokaltmiete in EUR
      3,21 Mio.
      Ø Restmietvertragslaufzeit des Ankermieters
      9,37 Jahre
      Darlehennominal in EUR
      31,28 Mio.
      Ø Zins
      4,83%
      Ø Tilgung
      2,78%
      erstrangiges Bankendarlehen zum 31.12.2010 in EUR
      26,92 Mio.
      Nachrangsicherheiten in EUR
      20,13 Mio.
      Finanzierende Banken
      BerlinHyp, Eurohypo, SSK Düsseldorf
      Objektstandorte
      Münster, Bielefeld, Borken, Neunkirchen-Seelscheid, Moers-Kapellen, Celle, Naila, Engelskirchen, Saarbrücken, Ense-Niederense, Tönisvorst, Kaufering, Erolzheim, Hiddenhausen, Velbert-Langenberg, Marl, Jaderberg, Rommerskirchen

      TR2:

      Zahl der Objekte
      21
      Jahresnettokaltmiete in EUR
      3,17 Mio.
      Ø Restmietvertragslaufzeit des Ankermieters
      8,55 Jahre
      Darlehennominal in EUR
      31,24 Mio.
      Ø Zins
      5,23%
      Ø Tilgung
      2,53%
      erstrangiges Bankendarlehen zum 31.12.2010 in EUR
      27,54 Mio.
      Nachrangsicherheiten in EUR
      19,97 Mio.
      Finanzierende Banken
      BerlinHyp, Eurohypo, SSK Düsseldorf
      Objektstandorte
      Haan-Gruiten, Niederdorfelden, Altenberge, Isenbüttel, Waldfischbach, Aitrach, Werlte, Düsseldorf, Rehfelde, Hambühren, Esterwegen, Dortmund, Siegburg,HöchstOdenwald, Enger, Falkenstein, Rottenburg, Pfeffenhausen, Driedorf, Höchst Odenwald, Neuberg-Ravolzhausen

      Tr3:
      Zahl der Objekte
      23
      Jahresnettokaltmiete in EUR
      5,07 Mio.
      Ø Restmietvertragslaufzeit des Ankermieters
      9,65 Jahre
      Darlehennominal in EUR
      52,71 Mio.
      Ø Zins
      5,22%
      Ø Tilgung
      2,46%
      erstrangiges Bankendarlehen zum 31.12.2010 in EUR
      48,51 Mio.
      Nachrangsicherheiten in EUR
      28,88 Mio.
      Finanzierende Banken
      BerlinHyp, Eurohypo, SSK Düsseldorf
      Objektstandorte
      Heuchelheim, Euskirchen, Stühlingen, Stuttgart, Duisburg, Laatzen, Albersdorf, Kellinghusen, Dortmund, Bünde, Wesendorf, Hollern, Barnstorf, Berg/Pfalz, Steinfurt, Pirmasens, Pirmasens, Kulmbach, Bonn, Gelsenkirchen, Ostrhauderfehn, Tiefenbach, Passau

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 13:56:09
      Beitrag Nr. 87 ()
      Wenn ich die Zahlen vom 31.12.2010 mit den angegebenen Tilgungsraten fortschreibe (zum 30.06.2012) und einen Faktor 10 als Verkaufsfaktor annehme, komme ich zu folgendem Ergebnis bzw. folgenden Quoten im Rahmen einer Insolvenz:

      Portfolio I hat Mieteinahmen von 3,21 Mio sind bei Faktor 10 = 32,10 Mio minus 25,8 Restdarlehen sind für Gläubiger 6,3 Mio (ausstehend 20 Mio = 31,5%)

      Portfolio II hat Mieteinnahmen von 3,17 Mio sind bei Faktor 10 = 31,70 Mio minus 26,5 Restdarlehen sind für Gläubiger 5,2 Mio (ausstehend 20 Mio = 26,0%)

      Portfolio III hat Mieteinnahmen von 5,07 Mio sind bei Faktor 10 = 50,70 Mio minus Restdarlehen 46,7 sind für Gläubiger 4 Mio (ausstehend 30 Mio = 13,3%)


      Restbestand Immobilien hat Mieteinnahmen von 5,76 Mio - sind bei Faktor 10 = 57,60 Mio minus Restdarlehen max.44 Mio+Swap 6 Mio sind für Gläubiger 7,60 Mio, bei Insolvenz und max. 5 Mio Insolvenzkosten dann 2,6 Mio (ausstehend 70 Mio = 3,7%)

      Faktor 10 erachte ich auch im Falle einer Insolvenz als am Markt erzielbar. Bei einer Finanzierungsquote von 50% und Finanzierungskosten von 4% ergibt sich eine Rendite auf das einzusetzende Eigenkapital von 16% (ohne Erwerbsnebenkosten). Eine lukrative Investition bei 8 Jahren Restlaufzeit mit Anpassung an Preissteigerungen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.12 20:48:37
      Beitrag Nr. 88 ()
      Zitat von T3A4: Wenn man hofft, dass Deikon ohne Insolvenzanmeldung fortbesteht, dann natürlich Tranche 2/3. Sollte es zu einer Insolvenz in Eigenverwaltung mit debt equity swap kommen, dann vielleicht auch noch Tranche 2/3. Aber wenn es eine Insolvenz mit Insolvenzverwalter gibt, dann nur Tranche 1.

      Entscheiden muss jeder selbst, aktuell 50% Aufschlag bei Tranche 1. Waren über die letzten Monate immer so 25%. Absolut sind es aber die 5% der Nominalforderung geblieben.


      Was ist denn der Grund, dass du die Insolvenz in Eigenverwaltung so viel positiver für die Inhaber der Anleihen der Tranche 2/3 siehst als die Insolvenz mit gerichtlich bestelltem Verwalter? Im zweiten Fall wären wenigstens die Personen weg vom Fenster, die ich - justizgerecht ausgedrückt - für wenig vertrauenswürdig halte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 08:48:18
      Beitrag Nr. 89 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.522.475 von Schnueffelnase am 22.08.12 20:48:37Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung müssen die Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen. Die Zustimmung hängt aber wohl daran, dass sich die Anleihegläubiger hinsichtlich eines Kapitalschnittes relativ gleich behandelt fühlen - ich erwarte also bei einem solchen Szenario eine relative Gleichbehandlung der Anleihen. Bei den aktuellen Kursen würden die günstiger notierenden Tranchen 2/3 eine bessere Rendite abwerfen.

      Bei einer Insolvenz nach dem alten Muster kommt es zu einer Verwertung der Assets mit den möglichen Quoten wie prognostiziert. Bei der Eigenverwaltung bleiben die Immobilien je nach Sanierungsplan im Eigentum der Deikon.
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 10:01:02
      Beitrag Nr. 90 ()
      > ausstehend 20 Mio
      > ausstehend 20 Mio
      > ausstehend 30 Mio

      ... der letztverfügbare, ungeprüfte und neugefasste Jahresabschluss 2010 im Bundesanzeiger weist in den Passiva wie im "Verbindlichkeitenspiegel" insgesamt nur Anleiheverbindlichkeiten von 59.711 Mio aus. Rückkäufe und Eigenbestand sofern ungelöscht sind da üblicherweise mit drin enthalten. Die angenommenen 70 Mio sind m.E. nur "prospektierter Gesamtnennwert", nicht etwa das zum Stichtag tatsächlich ausstehende Volumen.

      Da auch in den Dokumenten zu den Gläubigerversammlungen absichtlich keine konkreten Volumenangaben außer Eigenbestand genannt sind, läßt sich auch kein konkreter Rückschluss auf die aktuell offenen Nennwerte der drei Tranchen ziehen. Zumindest die dritte sollte eher nicht mehr voll plaziert sein. Hier für Klarheit zu Sorgen, wäre eine der seit langem ungelösten Aufgaben der sog. "Gläubigervertreter", die anscheinend lieber das fakten- und zahlenfreie Insolvenzfähnchenschwenken und die verbale Shock%Awe-Strategie passiv mittragen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 10:21:40
      Beitrag Nr. 91 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.524.044 von albondy am 23.08.12 10:01:02Die 10 Mio von Rajcic stehen unter Verbindlichkeiten ggü Gesellschaftern.
      Platziert wurden mW die 70 Mio. Zurückgekauft 4 Mio. Die stehen aber unter Passiva zu 100 unter Akiva dagegen mit rd. 20.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 10:34:53
      Beitrag Nr. 92 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.524.149 von erwin-kostedde am 23.08.12 10:21:40Werden im Rahmen einer Insolvenz verbindlichkeiten gegenüber gesellschaftern nicht nachrangig gegenueber anderen gläubigern bedient ?
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 10:37:30
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.524.149 von erwin-kostedde am 23.08.12 10:21:40Erwin, die 4 mio zurückgekauften anleihen, weisst du wie diese sich auf die einzelnen tranchen verteilen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 10:47:37
      Beitrag Nr. 94 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.524.232 von skbond am 23.08.12 10:37:30ad1) mW werden die Verbindlichkeiten der Gesellschafter nachrangig behandelt. Es dürften aber ohnehin die Grundschuld entscheidend sein und ob das dann auch gilt, weiß ich nicht. Aber könnte tatsächlich gut für Tr3 sein.
      -aber bei Deikon? Vielleicht verschenkt Rajcic seine EK Anteile an irgendein Altersheim?
      :confused:

      Ad2) die Aufschlüsselung kenne ich nicht. Ich denke, die steht auch nirgends.
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 11:05:12
      Beitrag Nr. 95 ()
      Zitat von skbond: Werden im Rahmen einer Insolvenz verbindlichkeiten gegenüber gesellschaftern nicht nachrangig gegenueber anderen gläubigern bedient ?


      Zitat von erwin-kostedde: ad1) mW werden die Verbindlichkeiten der Gesellschafter nachrangig behandelt. Es dürften aber ohnehin die Grundschuld entscheidend sein und ob das dann auch gilt, weiß ich nicht. Aber könnte tatsächlich gut für Tr3 sein.
      -aber bei Deikon? Vielleicht verschenkt Rajcic seine EK Anteile an irgendein Altersheim?
      :confused:

      Ad2) die Aufschlüsselung kenne ich nicht. Ich denke, die steht auch nirgends.


      Laut § 39 InsO müsste es sich bei der Forderung des Herrn Rajcic um ein kapitalersetzendes Darlehen oder eine gleichgestellte Forderung handeln. Da in 2006 das Unternehmen noch nicht in der Krise war, fragt sich, ob eine Qualifizierung als nachrangig (kapitalersetzend) im Sinne der InsO überhaupt möglich ist. Ich gehe nicht davon aus.

      Ich habe bei meinen Berechnungen konservativ 70 Mio angesetzt. Deikon kann grundsätzlich zur Liquiditätsbeschaffung Anleihen am Markt verkaufen. Die rückgekauften Anleihen liegen etwa hälftig in den Tranchen 2 und 3.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.12 19:54:31
      Beitrag Nr. 96 ()
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 00:17:52
      Beitrag Nr. 97 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.524.402 von T3A4 am 23.08.12 11:05:12Laut § 39 InsO müsste es sich bei der Forderung des Herrn Rajcic um ein kapitalersetzendes Darlehen oder eine gleichgestellte Forderung handeln. Da in 2006 das Unternehmen noch nicht in der Krise war, fragt sich, ob eine Qualifizierung als nachrangig (kapitalersetzend) im Sinne der InsO überhaupt möglich ist. Ich gehe nicht davon aus.

      wenn ich das lese:

      nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.


      denke ich eher schon. Zudem wird es doch einen Grund geben, weswegen die Verbindlichkeiten ggü Rajcic in der Bilanz extra ausgewiesen werden.
      :confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 10:42:28
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.527.887 von erwin-kostedde am 24.08.12 00:17:52Asche auf mein Haupt. Mir war § 39 InsO in einer alten Fassung untergekommen. In § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO wird für Gesellschafterdarlehen ein Rangrücktritt kraft Gesetzes vorgenommen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 11:21:39
      Beitrag Nr. 99 ()
      Ein Faktor von 10 erscheint mir auch als Untergrenze für eine
      Bewertung angemessen. Selbst Deikon hatte ja schon 11,11 (kein Scherz)
      bei der letzten Neubewertung angesetzt. In der Bewertung liegt aber auch
      das Risiko und die Chance. Eine kleine Sensivitätsanlyse in Deinen
      Berechnungen, bei der Du den Faktor zwischen 8 – 12 variieren lässt,
      bringt gewaltige Änderungen im Ergebnis für die Anleiheinhaber.


      Zitat von T3A4: Wenn ich die Zahlen vom 31.12.2010 mit den angegebenen Tilgungsraten fortschreibe (zum 30.06.2012) und einen Faktor 10 als Verkaufsfaktor annehme, komme ich zu folgendem Ergebnis bzw. folgenden Quoten im Rahmen einer Insolvenz:

      Portfolio I hat Mieteinahmen von 3,21 Mio sind bei Faktor 10 = 32,10 Mio minus 25,8 Restdarlehen sind für Gläubiger 6,3 Mio (ausstehend 20 Mio = 31,5%)

      Portfolio II hat Mieteinnahmen von 3,17 Mio sind bei Faktor 10 = 31,70 Mio minus 26,5 Restdarlehen sind für Gläubiger 5,2 Mio (ausstehend 20 Mio = 26,0%)

      Portfolio III hat Mieteinnahmen von 5,07 Mio sind bei Faktor 10 = 50,70 Mio minus Restdarlehen 46,7 sind für Gläubiger 4 Mio (ausstehend 30 Mio = 13,3%)


      Restbestand Immobilien hat Mieteinnahmen von 5,76 Mio - sind bei Faktor 10 = 57,60 Mio minus Restdarlehen max.44 Mio+Swap 6 Mio sind für Gläubiger 7,60 Mio, bei Insolvenz und max. 5 Mio Insolvenzkosten dann 2,6 Mio (ausstehend 70 Mio = 3,7%)

      Faktor 10 erachte ich auch im Falle einer Insolvenz als am Markt erzielbar. Bei einer Finanzierungsquote von 50% und Finanzierungskosten von 4% ergibt sich eine Rendite auf das einzusetzende Eigenkapital von 16% (ohne Erwerbsnebenkosten). Eine lukrative Investition bei 8 Jahren Restlaufzeit mit Anpassung an Preissteigerungen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 14:38:04
      Beitrag Nr. 100 ()
      Sensivitätsanlyse - meiner Ansicht nach ist Faktor 10 sehr tief. Meine Erlöserwartungen am Markt liegen höher. Aber für alle Mitleser: Bei 8 bleibt nichts übrig. Bei 9 für Anl. I etwa 15, für Anl. II etwa 10 und für Anl. III dann 0. Schönfärberei für 11 und 12 oder gar 13 kann jeder selbst vornehmen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.12 23:07:17
      Beitrag Nr. 101 ()
      Zitat von T3A4: Sensivitätsanlyse - meiner Ansicht nach ist Faktor 10 sehr tief. Meine Erlöserwartungen am Markt liegen höher. Aber für alle Mitleser: Bei 8 bleibt nichts übrig. Bei 9 für Anl. I etwa 15, für Anl. II etwa 10 und für Anl. III dann 0. Schönfärberei für 11 und 12 oder gar 13 kann jeder selbst vornehmen.


      So wie derzeit der Markt für Wohnimmobilien an einigen Standorten explodiert, würde ich höhere Faktoren als 10 für die Deikon-Supermärkte nicht als Schönfärberei bezeichnen. Die Mieter sind solvent, die Einnahmen kalkulierbar und dürften mit der Inflation steigen (für die Immobilieninvestoren, die so etwas erwarten - also die meisten).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.12 12:03:33
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.532.147 von Schnueffelnase am 24.08.12 23:07:17sofern die Mieter aber nicht verlängern, haben die Vermieter ein Problem. Was macht man mit einem leer stehenden Lidl Supermarkt, wenn Lidl einfach 200m weiter zieht, weil dort ein anderer Investor einen neueren und größeren Markt vermietet?
      Bei Büros und Wohnungen gibt es eben sehr viel mehr verschiedene Nachfrager und auch Alternativnutzungen. Bei Supermärkten gibt es hingegen nur 4-6 potentielle Kunden und wenn die abwinken, kann man die Immo auch gleich abreißen. :(
      Avatar
      schrieb am 27.08.12 22:04:36
      Beitrag Nr. 103 ()
      Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung soll gespielt werden. Es wird also zu einem debt equity swap bzw. vergleichbarer Lösung kommen. Da ich im Rahmen einer Regelinsolvenz eine Quote für Anleihe I bei etwa 30% erwarte, kann der debt equity swap eigentlich nicht schlechter ausfallen.


      http://www.dgap.de/news/adhoc/deikon-gmbh-restrukturierungsk…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.08.12 23:47:30
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.539.445 von T3A4 am 27.08.12 22:04:36Inso in eigenverwaltung ist doch eigentlich der worst case. Hier werden wir doch weiterhin von deikon veralbert. Vielleicht versuchen die jetzt wieder den 60 prozent haircut durchzusetzen :( und behalten alle anteile fuer sich wie gehabt.
      Avatar
      schrieb am 27.08.12 23:54:03
      Beitrag Nr. 105 ()
      Zitat von T3A4: Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung soll gespielt werden. Es wird also zu einem debt equity swap bzw. vergleichbarer Lösung kommen. Da ich im Rahmen einer Regelinsolvenz eine Quote für Anleihe I bei etwa 30% erwarte, kann der debt equity swap eigentlich nicht schlechter ausfallen.


      http://www.dgap.de/news/adhoc/deikon-gmbh-restrukturierungsk…


      Wie kommst du eigentlich auf debt equity swap ? Ich kann das aus der nachricht nicht herauslesen :(
      Avatar
      schrieb am 28.08.12 07:46:11
      Beitrag Nr. 106 ()
      debt equity swap steht natürlich nicht in der Mitteilung. Die Schlagwort lautet Kapitalrestrukturierung. Wenn Deikon tatsächlich das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung durchlaufen will, dann muss Deikon im Plan den Gläubihgern ordentlich etwas anbieten. Denn wenn nur ein Hair-Cut über 60% erfolgen soll, dann wird der Plan abgelehnt und es kommt automatisch zum Regelinsolvenzverfahren. Dort können die Anleiheinhaber von Tranche I nach meiner Berechnung über 30% aus Absonderung und Restquote erhalten und zwar zeitnah. Da muss der Plan schon ordentliche Punkte aufzeigen und deutlich mehr bieten. Ohne Eigenkapital geht jetzt sicherlich nichts mehr. Aber wollen wir mal den Vorschlag der Deikon anhören.
      Potentielle Investoren scheinen ja einige am Spielfeldrand zu stehen, wenn ich die letzten 3 Zeilen der Ad-hoc-Mitteilung lese.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.08.12 09:10:54
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.539.996 von T3A4 am 28.08.12 07:46:11Danke, eine interessante Interpretation. Mal sehen die jungs von Deikon das auch so sehen. Jetzt kommt erst einmal die offizielle Insolvenzmeldung. Die Anleihen sind wohl schon vom Handel ausgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 30.08.12 10:53:57
      Beitrag Nr. 108 ()
      Warum erfahren die Beteiligten eigentlich keine News zu den Portfolien. Der 30.06.2011 ist das letzte Datum der Mitteilung der Mieteinnahmen, auch auf der Homepage. Die Portfolios wurden mit Indexierungsklauseln vertraglich an Preisänderungen gekoppelt. Nun, für Portfolio 1 sind die Daten am besten. Das Portfolio wurde etwa bis April 2006 aufgebaut. Die Soll-Mieteinnahmen lagen seit diesem Zeitpunkt immer bei 3,21 Mio. Zum Kaufzeitpunkt, bei der Übersicht zum 31.12.2008 und noch am 30.06.2011. Die typische Klausel sieht eine Anpassung des Mietpreises um 10% vor, wenn sich der entsprechende Verbraucherpreisindex um 10% verändert.

      Im April 2006 lag der HVPI für Dtl. bei 101,6 im Dez 2008 bei 107,1 und im Juni 2011 bei 110,9 – also stimmt es, dass der Sollmietzins für diesen Zeitraum konstant blieb. Aktuell liegt der HVPI für Dtl. aber bei 113,5. Damit ist er nunmehr um 10% gestiegen und die Mietpreise sollten entsprechend angepasst worden sein. Aus 3,21 Mio Soll-Miete für Portfolio I müssten somit 3,53 Mio geworden sein.

      Auf das gesamte Portfolio sollte sich dies im Verlaufe des Jahres auch auswirken, spätestens in 2013. Aus den ursprünglichen zum 30.06.2011 aktuellen 17,2 Mio Mieteinnahmen werden also 18,9 Mio Soll-Mieteinnahmen. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Bewertung des Portfolios und den Preis für potentielle Investoren.
      Avatar
      schrieb am 30.08.12 12:07:48
      Beitrag Nr. 109 ()
      Wie sieht der einfachste Insolvenzplan aus?

      40% Hair-Cut und Rückzahlung der Rest-Anleihen (60%) zum 31.12.2012, kein Besserungsschein, nichts ?

      Findet sich da eine Mehrheit? Das bleibt wohl offen, die große Anzahl von Kleinanlegern und das Insolvenzverfahren lassen eine gewisse Wahrscheinlichkeit zu. Aber gibt es den Investor dafür, welche Rendite könnte er erzielen, lohnt sich so etwas?

      Ein Investor muss mit etwa 145 Mio Bankverbindlichkeiten rechnen. 60% der 70 Mio also 42 Mio müsste er sofort in die Hand nehmen und die Anleihegläubiger auszahlen. Ist so etwas lukrativ? Die 145 Mio Darlehen kosten die Deikon aktuell etwa 5% also 7,25 Mio. Von zu erwartenden 18,9 Mio Mieteinnahmen bleiben 11,65 Mio übrig. Der Swap mit 2 Mio abgezogen sind 9,65 Mio. Da wären wir bei etwa 22% Rendite auf das eingesetzte Kapital. Das ist zu gut – oder? – vielleicht sollte man das Unternehmen den Anleihegläubigern übertragen. Ausschütten kann man den Betrag natürlich nicht, denn Tilgungen müssen noch geleistet werden. Gelingt es die Bankverbindlichkeiten umzustrukturieren, sieht es noch besser aus.
      Avatar
      schrieb am 31.08.12 09:46:56
      Beitrag Nr. 110 ()
      Bin neu im Thread (und bei W/O) und von der Deikon Situation betroffen. Mit dem Insolvenzplanverfahren wird der Ärger für die Anleihegläubiger erst richtig losgehen. Nach meinen Recherchen werden die Deikon Gesellschafter / die Geschäftsführer versuchen, einen Haircut ohne debt equity swap für die Anleihegläubiger durchzubringen (vermutlich mehr als die bisher im Raum stehenden 60%). In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Anleihegläubiger in einem Insolvenzverfahren m.E. gar keine Stimmrechte mehr haben. Nach § 19 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz werden die Rechte der Anleihegläubiger in einem Insolvenzverfahren alleine von den gemeinsamen Vertretern ausgeübt. Das heisst, die Altgesellschafter/Geschäftsführer müssen auch nur die bereits gewählten Anleihevertretern von ihrem Plan überzeugen. Die Herren Elsmann, Heise und Dr. Dreier geben aber eine ganz schwache Figur ab und sind nun schon seit einem Jahr auf Tauchstation (eigentlich unfassbar in der prekären Situation: Ich dachte Transparenz und Information gehören zu deren Kernaufgaben). Dass sie sich für die Anleihegläubiger ins Zeug legen, kann wohl keiner mehr erwarten...
      Avatar
      schrieb am 03.09.12 14:57:32
      Beitrag Nr. 111 ()
      aktuelle News - Insolvenzantrag - nun doch keine Eigenverwaltung. Wie haben die Gläubigervertreter nun verhandelt? Anleihe Tranche I ist wohl jetzt die Anleihe mit der besten Quote im Insolvenzverfahren.

      http://www.dgap.de/news/adhoc/deikon-gmbh-insolvenz_1363_731…
      Avatar
      schrieb am 04.09.12 09:54:19
      Beitrag Nr. 112 ()
      Zitat von tyrion_68: - Ich bin mittlerweile der Ansicht, dass eine geordnete Insolvenz für alle Anleihegläubiger das beste wäre. Und zwar mit Insolvenzverwalter, der am Markt die besten und seriösesten Angebote sondiert! Mit diesem Gesellschafterkreis und einer Geschäftsführung, die seit langem ihre Pflichten nicht mehr erfüllt (Stichwort Reporting), wird eine Insolvenz in Eigenverwaltung nur noch mehr Werte vernichten!

      - Bisher geben auch die Anleihevertreter keine gute Figur ab. Ich finde angesichts der kritischen Situation ist eine regelmäßige Berichterstattung das Mindeste, was man erwarten kann. Oder sollte Herr Ziems die Vertreter tatsächlich "im Griff haben", wie er interessierten Investoren so gerne berichtet??
      -

      Der gewünschte Weg wird offensichtlich beschritten. Hinsichtlich der Anmeldung muss man sich keine Arbeit machen. Diese müssen die Anleihevertreter nach SchVG vornehmen. Eine Sperre der Papiere im Depot ist dann auch nicht nötig. Ein Handel der Anleihen dürfte wohl bald wieder aufgenommen werden.

      Nach der Insolvenz-Ad-hoc konnte sich mit wesentlichen Gläubigern nicht geeinigt werden. Spricht einiges dafür, dass die Anleihevertreter standhaft geblieben sind - ob sie damit die Interessen der Anleihegläubiger effektiv vertreten haben, werden bzw. sollten sie zeitnah erklären und berichten.
      Avatar
      schrieb am 06.09.12 10:58:36
      Beitrag Nr. 113 ()
      Wer hatte denn heute das Glück Anleihe 1 für 0,001 insgesamt 22 tsd nominal zu 22 EUR ins Depot zu nehmen. Unglaublich. Aber der Börsenhandel ist wieder aufgenommen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.12 09:16:30
      Beitrag Nr. 114 ()
      insolvenzbekanntmachungen.de - auf der offiziellen Seite kann ich noch keinen Beschluss im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Deikon finden. Wer ist denn nun Insolvenzverwalter bzw. vorläufiger Insolvenzverwalter?

      Ist das Insolvenzplanverfahren nun schon vom Tisch? Oder wird ein solches mit Insolvenzverwalter durchgeführt? Viel spricht bei der Situation der Deikon für ein Insolvenzplanverfahren. Der Unterschied Eigenverwaltung/Insolvenzverwalter liegt in den Kosten; der Sachwalter hätte nur 60% der Kosten eines Insolvenzverwalters verursacht. Für die Verwaltung der Immobilien braucht man nicht so viel know how, das kann auch erst einmal der Insolvenzverwalter. Also kein Nachteil Insolvenzverwalter.
      Avatar
      schrieb am 07.09.12 09:51:04
      Beitrag Nr. 115 ()
      Zitat von T3A4: insolvenzbekanntmachungen.de - auf der offiziellen Seite kann ich noch keinen Beschluss im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Deikon finden. Wer ist denn nun Insolvenzverwalter bzw. vorläufiger Insolvenzverwalter?

      Ist das Insolvenzplanverfahren nun schon vom Tisch? Oder wird ein solches mit Insolvenzverwalter durchgeführt? Viel spricht bei der Situation der Deikon für ein Insolvenzplanverfahren. Der Unterschied Eigenverwaltung/Insolvenzverwalter liegt in den Kosten; der Sachwalter hätte nur 60% der Kosten eines Insolvenzverwalters verursacht. Für die Verwaltung der Immobilien braucht man nicht so viel know how, das kann auch erst einmal der Insolvenzverwalter. Also kein Nachteil Insolvenzverwalter.


      Deikon hat erst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Verfahren ist damit noch nicht eröffnet und taucht auch noch nicht in den Insolvenz-Datenbanken auf.
      Avatar
      schrieb am 09.09.12 21:47:36
      Beitrag Nr. 116 ()
      So, wer bietet wieviel?

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000010610/deikon-uebernahmeofferte-in-letzter-sekunde
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.09.12 18:48:56
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.584.595 von T3A4 am 09.09.12 21:47:36Rajcic erklärte gegenüber der Immobilien Zeitung: "Secinvest hat mir ein Angebot gemacht und ich habe es angenommen. Ich gebe 15 Mio. Euro Eigenkapital für 1 Euro ab." Er tue dies, "um die Anleihegläubiger zu retten".

      Natürlich, wie selbstlos. Da Herr Rajcic selbst Anleihegläubiger ist, will er offensichtlich sich selbst retten. Bei einer Insolvenz wäre sein gesamter Einsatz wohl weg - das kolportierte Angebot von Secinvest würde ihm aber immerhin 4 Mio erhalten.
      Avatar
      schrieb am 11.09.12 13:25:42
      Beitrag Nr. 118 ()
      Secinvest – das Angebot kommt, wann, wie - überhaupt?

      Lt. Der Immobilienzeitung soll Secinvest ein Interesse an Deikon haben. Glaubt man der Presse, dann hat Secinvest schon die 40% von Rajcic am Unternehmen für 1 EUR erworben. Lt. Saemann von Secinvest „ist es doch nicht nötig, sie [die Gesellschaft] in die Insolvenz zu schicken.“ Ein Antrag wurde aber schon gestellt. Dieser kann natürlich bis zum ersten Beschluss im Insolvenzverfahren zurückgenommen werden. Es wird wohl verhandelt. Denn ein Insolvenzverwalter bzw. ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurden noch nicht bestellt. Wie will die Secinvest die Anleihegläubiger mit ins Boot holen bzw. einen Kapitalschnitt bei den Anleihen von 60% ohne Insolvenzverfahren erreichen? Gläubigerversammlung mit ungewissem Ausgang? Vielleicht sollte ein öffentliches Angebot für die Anleihegläubiger zu 40 gestellt werden, sicherlich erreicht man da eine gewisse Quote und kann dann bei weiteren Versammlungen entsprechend agieren. Vielleicht handelt es sich ja auch nur um eine Nebelkerze. Mit welchem Ziel?
      Avatar
      schrieb am 11.09.12 17:21:26
      Beitrag Nr. 119 ()
      Zumindest muss man Herrn Rajcic anerkennen, dass er immerhin ein vermeintlich erfolgversprechendes Übernahmeangebot initiiert hat, während die Verwaltung von Deikon und die Anleihenvertreter nach 2 Jahren Zeitverschwendung einen mE höchst inkompetenten, unfähigen und untätigen Eindruck als Ergebnis ihrer Leistung hinterlassen.

      Eigentlich sollte man die vermeintlich faulen Säcke zur Rechenschaft ziehen.
      Avatar
      schrieb am 11.09.12 18:16:01
      Beitrag Nr. 120 ()
      Hallo
      ich bin ein in diesem Forum neuer Deikon-Anleihegläubiger.

      Neulich habe ich bei SdK angerufen, mit welcher Quote man bei Abwicklung von Deikon rechnen könne. Man sagte mir, in solchen Fällen wären 5-10% üblich.

      Meine Frage an die hier versammelten Experten: Ist das realistisch? Ist nach Verkauf der Immobilien und Befriedigung der vorrangigen Gläubiger tatsächlich eine so niedrige Quote zu erwarten?
      Avatar
      schrieb am 12.09.12 08:47:07
      Beitrag Nr. 121 ()
      Zitat von T3A4: Wenn ich .....
      siehe dieser Beitrag von mir. Dort hatte ich unter Annahme eines Verkaufsfaktors 10 eine mögliche Quote ermittelt. Ob diese erreicht wird, ist natürlich nicht garantiert. Die Anleihen werden aber unterschiedliche Quoten ausweisen.
      Avatar
      schrieb am 12.09.12 18:06:14
      Beitrag Nr. 122 ()
      AG Köln - 71 IN 354/12

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Brückenstr. 21, 50667 Köln bestellt.
      Avatar
      schrieb am 12.09.12 21:37:07
      Beitrag Nr. 123 ()
      Zitat von T3A4: AG Köln - 71 IN 354/12

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Brückenstr. 21, 50667 Köln bestellt.
      Avatar
      schrieb am 12.09.12 21:57:06
      Beitrag Nr. 124 ()
      Hallo zusammen, bin neu hier.
      Ich habe geslesen, dass man bei einem Insolvenzverfahren seine Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden muß. Ist das richtig so? Und wie mache ich das am besten - wenn erforderlich?
      Avatar
      schrieb am 13.09.12 09:17:14
      Beitrag Nr. 125 ()
      Die Ansprüche müssten mE die 3 Anleihenvertreter gesammelt anmelden. Das ist eine Kernfunktion der Anleihenvertreter

      Im Nachhinein war die ganze Aktion mit dem Schuldverschreibungsgesetz und dem BlaBla mit der Fortführungsprognose extrem schädlich für die Anleiheninhaber:
      - Anleihenvertreter kosten viel Geld und haben nichts gebracht
      - 2 Jahre Zeit sind verstrichen und die Werthaltigkeit der Immobilien ist nach unten geganen
      - Verzicht auf Zinsen von ca. 10% und zugleich Besserstellung der Banken, da die Banken ohne Verzicht ihre vollen Forderungswerte im Insolvenzverfahren geltend machen und wir nur 1% an Zinsen (glatte Verarschung)
      - Die unfähige Geschäftsführung konnte 2 Jahre weiterarbeiten und hat für ihre Unfähigkeit weiter Geld eingestrichen
      Avatar
      schrieb am 13.09.12 13:41:29
      Beitrag Nr. 126 ()
      Eine der wenigen debt -> equity Umschuldungen habe ich mit der Deutschen NickelHolding mitgemacht. Was anfangs gut klang, entpuppte sich nach Jahren als Rohrkrepierer für die Alt-Aktionäre aus der Umschuldung, obgleich die Aktie bislang gehandelt wurde. Einen Handel mit GmbH-Anteilen kann man ausschließen und bringt keine Vorteile.

      Zudem bin ich mir unsicher, wie die steuerliche Behandlung von Insolvenzquoten durch die Banken abgerechnet werden, solange die Papiere des Insolvenzunternehmens noch im Depot sind. Wenn die Insolvenzquote nochmals besteuert wird, darf man sich später noch mit dem Finanzamt mit viel Papier zur Korrektur der Jahressteuerbescheinigung rumärgern. Verluste können daher nur bei Verkauf realisiert werden und anteilig das Finanzamt zur Kasse gebeten werden.

      Der Kurs ist anscheinend heute nur gestiegen, da jemand den alten Artikel der Übernahme aus der Immobilienzeitung im bondboard gepostet hat.
      Avatar
      schrieb am 13.09.12 13:55:31
      Beitrag Nr. 127 ()
      Gerade kam der vorläufige Insolvenzverwalter in ad-hoc. Habe gerade einen Kauf mit gleichzeitigem Verkauf durchgeführt, um die Verluste steuerlich zu realisieren. Sonst bleibt man evtl. auf den steuerlichen Forderungen sitzen.

      News bei comdirect
      Do, 13.09.1213:06
      DGAP-Adhoc: DEIKON: Vorläufiger Insolvenzverwalter: (deutsch)

      DEIKON: Vorläufiger Insolvenzverwalter:

      DEIKON GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz

      13.09.2012 13:06

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      DEIKON: Vorläufiger Insolvenzverwalter

      Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH, deren Unternehmensanleihen
      börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2 und DE000A0KAHL9), hat
      am 03.09.2012 Insolvenzantrag bei dem zuständigen Amtsgericht
      (Insolvenzgericht) gestellt.

      Im Zuge dessen hat das zuständige Amtsgericht (Insolvenzgericht), wie die
      Gesellschaft heute erfahren hat, Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas
      Ringstmeier, Köln zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit
      Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.Alt. InsO) bestellt.

      Köln/Düsseldorf, den 13.09.2012


      DEIKON GmbH
      Der Geschäftsführer



      Kontakt:
      DEIKON GmbH
      Lothringer Str. 56
      50677 Köln

      Tel.: +49 (0)221 16 8822 60
      E-Mail: info@deikon.de


      13.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: DEIKON GmbH
      Lothringer Str. 56
      50677 Köln
      Deutschland
      Telefon: +49 (0) 221 16 882 260
      Fax: +49 (0) 221 16 882 268
      E-Mail: info@deikon.de
      Internet: www.deikon.de
      ISIN: DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9
      WKN: A0EPM0, A0JQAG, A0KAHL
      Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard)

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 13.09.12 13:57:09
      Beitrag Nr. 128 ()
      RA Ringstmeister ist ein erfahrener Insolvenzverwalter, welcher schon etliche große Insolvenzen begleitet hat. Er steht offenbar auch nicht den Kanzleien CMS oder GOERG Rechtsanwälte nahe.

      Das Angebot von Secinvest kann grundsätzlich weiterhin erfolgreich sein. Der Antragsteller im Insolvenzverfahren hat die Möglichkeit der Rücknahme des Antrages, bis zum Eröffnungsbeschluss. Dieser liegt noch nicht vor.
      Avatar
      schrieb am 13.09.12 15:42:49
      Beitrag Nr. 129 ()
      Antragsteller ist das Unternehmen Deikon, die mit ihrem alten "Cheffe" R. anscheinend Probleme haben und vom Eindruck nicht Willens sind, das für die Anleiheninhaber positive Angebot von Secinvest mit den weiteren Beteiligten (Banken) positiv zu begleiten.

      Sehe daher den Ausgang pessimistisch (und hoffe, dass die Deikon-Verwaltung selbst abgewickelt wird)
      Avatar
      schrieb am 14.09.12 16:53:02
      Beitrag Nr. 130 ()
      Wann könnten die Gläubiger einen Insolvenzplan initiieren?

      Meiner Ansicht nach erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Aktuell können die Gesellschafter noch Trümpfe ausspielen. Eine Lösung noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nur mit den Gesellschaftern möglich, denn die Gesellschaft müsste den Antrag auf Insolvenz zurücknehmen. Die Herren von UBS und Ziems pokern also darauf, dass ihre Anteile für einen ordentlichen Betrag von einem Investor übernommen werden. Beim Secinvest-Angebot müssten die potentiellen Investoren sicherlich der UBS mindestens 4 Mio bieten. Sicherlich will die UBS nicht schlechter stehen als Rajcic. Denn dieser hätte bei einer Insolvenz sicherlich Null, genau wie die UBS. Bei einer Lösung nach Secinvest bleiben bei Rajcic aber 4 Mio. Ich glaube die UBS will dann in diesem Fall nicht schlechter stehen als Rajcic. Das Problem dürfte dann aber sein, dass schwer zu vermitteln ist, dass die Gesellschafter Geld erhalten obwohl die Anleihegläubiger mit einem Hair-Cut leben müssen. Ich schätze daher die Wahrscheinlichkeit für eine Lösung außerhalb der Insolvenz eher als gering ein.

      Sollte der vorl. Insolvenzverwalter Ringstmeier die Insolvenzreife der Gesellschaft feststellen, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Daran habe ich eigentlich keine Zweifel. Eine Lösung wird erst dann gefunden werden, so jedenfalls meine Einschätzung.
      Avatar
      schrieb am 14.09.12 18:26:23
      Beitrag Nr. 131 ()
      Zitat von T3A4: ...
      Das Problem dürfte dann aber sein, dass schwer zu vermitteln ist, dass die Gesellschafter Geld erhalten obwohl die Anleihegläubiger mit einem Hair-Cut leben müssen. ...


      Der Handel mit Gesellschaftsanteilen spielt sich außerhalb von Deikon ab, beim Haircut ist Deikon involviert. Du kannst ja auch bei anderen Insobuden deine Aktien an der Börse verkaufen (w:o ist voll von solchen Diskussionen ;) ), auch wenn die Gläubiger nichts bekommen.
      Avatar
      schrieb am 18.09.12 18:43:54
      Beitrag Nr. 132 ()
      Centerscape hat eine Transaktion abgeschlossen, welche sehr Teilen des Deikon-Portfolios ähnelt.

      http://www.centerscape.de/ueber-uns/blog/

      "...Centerscape hat ein Portfolio aus sechs Nahversorgungsimmobilien an wirtschaftlich starken Standorten in Süddeutschland mit einem Investitionsvolumen von über 20 Mio. € erworben.

      Die Nahversorgungszentren mit insgesamt mehr als 14.000 qm Mietfläche und einer durchschnittlichen Mietvertragsrestlaufzeit von mehr als acht Jahren befinden sich ausnahmslos in wirtschaftlich und soziodemographisch starken Regionen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen..."
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 09:18:33
      Beitrag Nr. 133 ()
      http://www.immobilien-zeitung.de/117502/uebernahmeofferte-aus-schweiz

      Das Interesse der Secinvest besteht lt. Immobilienzeit weiterhin. Jedoch nur außerhalb der Insolvenz.

      http://www.deikon.de/hypothekenanleihen/anleiheglaeubigerinformation.html

      Auch die Gläubigervertreter haben einen neuen Bericht vorgelegt. Er zeigt die Historie hin zum Insolvenzantrag. Soweit ich das richtig lese, sind die Gläubigervertreter offen für das Angebot von Secinvest. Die im Bericht genannte der Vorfälligkeitsentschädigung von 10 Mio erscheint mir fast etwas hoch. Sollte es zu keiner Übernahme der Gesellschaft kommen, dann haben die Käufer der Märkte auch die teure laufende Finanzierung nicht mehr, dies hat grundsätzlich positiven Einfluss auf die Bewertung.
      Avatar
      schrieb am 25.09.12 13:01:23
      Beitrag Nr. 134 ()
      Die besten Möglichkeiten für die Anleihegläubiger sehe ich durch einen debt equity swap nach einem Eröffnungsbeschluss. Danach stehen alle Möglichkeiten offen. Die Gesellschafter werden dann auf keinen Fall mehr
      am Verkaufspreis an einen möglichen Investor beteiligt, nur so kann das Maximum für die Anleihegläubiger erreicht werden. In der Insolvenz melden sich sowieso nur Schnäppchenjäger, die dann für 1€ Verkaufspreis Millionen Zugeständinisse der Anleihengläubiger verlangen.
      Ich befürchte aber, das die DEIKON plötzlich wieder einen Investor aus dem Hut zaubern wird, der genau das will. Wir Anleihegläubiger sollten uns darauf aber nicht einlassen.
      Avatar
      schrieb am 01.10.12 15:29:11
      Beitrag Nr. 135 ()
      Insolvenzverfahren eröffnet - RA Ringstmeier Insolvenzverwalter:

      http://www.dgap.de/news/adhoc/deikon-gmbh-insolvenzeroeffnun…
      Avatar
      schrieb am 01.10.12 17:54:55
      Beitrag Nr. 136 ()
      Secinvest aus der Schweiz wollte lt. Pressemitteilungen nur ein Angebot außerhalb der Insolvenz abgeben. Aber ist es nicht gerade viel lukrativer, ein Angebot jetzt im Insolvenzverfahren für das Gesamtpaket abzugeben. Ursprünglich gab es noch offene Fragen; wie die Nennwertreduzierung sich steuerlich auswirkt, wie sich der Swap entwickelt, was aus eventuellen Klagen wird usw. Jetzt muss man nur die Grunderwerbssteuer zahlen, was sicherlich für die gegebene Rechtssicherheit ein guter Preis ist. Unterstellt, die genannten 28 Mio und die Restfinanzierung + Swap von ca. 150 Mio, also ca. 180 Mio entsprechen dem Angebot, so spricht einiges dafür, dass Secinvest auch im Insolvenzverfahren dieses Angebot aufrechterhalten kann, bzw. dem Insolvenzverwalter ein solches Angebot unterbreiten kann. Übrigens entsprach das Angebot etwa dem Multiplikator 10.
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 10:23:17
      Beitrag Nr. 137 ()
      aktuell läuft das Insolvenzverfahren sauber an. Am 8.11. sollen Gläubigerversammlungen stattfinden, um einen gemeinsamen Vertreter für die Gläubiger zu wählen. Die aktuellen Vertreter scheinen dem Insolvenzgericht nicht zu genügen. Am 5.12. wird dann mögicherweise schon entschieden, ob die Objekte vollständig als Gesamtpaket an einen Interessenten verkauft werden, ob es ein Planverfahren/Eigenverwaltung gibt oder ob eine Abwicklung erfolgt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 12:59:29
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.705.369 von T3A4 am 12.10.12 10:23:17Geht von euch jemand zu diesen GVs oder besser der sdk eine vollmacht erteilen ?
      Avatar
      schrieb am 16.10.12 22:52:14
      Beitrag Nr. 139 ()
      In Frankfurt werden in der ersten Anleihe immer wieder 50.000 Blöcke ins Bid und Ask gestellt. Der Spread ist manchmal ganz klein und dann wieder 20/30% gross.

      Umsatz ist dennoch gering. Wer ist denn hier mit solchen Blöcken aktiv ? Makler , kann ich mir kaum vorstellen. Ist dass ein Fonds, der abbauen will ?
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 10:50:26
      Beitrag Nr. 140 ()
      die aktuellen Kurse werden eigentlich nur von einigen Anlegern geprägt, welche ihre ursprünglichen 5000 EUR nominal in jetzt noch 500 EUR tauschen. Makler nehmen bei den Anleihen wohl nichts mehr auf das eigene Buch. Die 50tsd in Anleihe I (auch nur etwa 5tsd EUR) setzt sicherlich ein semiprofessioneller Anleger, um noch ein paar Stück abzuwerfen bzw. abzugreifen, klar kann ich das nicht erkennen. Immerhin wählt er die nach meiner Ansicht wohl bei der Zerschlagung werthaltigste Anleihe aus.

      Die Gläubigerversammlungen sollen einen gemeinsamen Vertreter wählen, so wie ich die SdK verstehe, wollen Sie für einen gemeinsamen Vertreter stimmen. Vorteil ist, dass dieser dann die Forderung für die gesamte Anleihe zur Tabelle anmeldet. Keine Sperrung im Depot, weiterer Handel grundsätzlich möglich. Wenn kein Vertreter gewählt wird, dann stellt sich die Frage, ob die alten Vertreter zur Anmeldung verpflichtet sind bzw. jeder Anleger selbst anmleden muss. Bei letzterer Variante könnte man hoffen, dass nicht alle Anleger anmelden und somit die Quote etwas erhöht wird. Hat aber auch den Nachteil/Vorteil, dass bei bestimmten Rechtshandlungen durch den Insolvenzverwalter wieder eine Gläubigerversammlung eingerufen werden muss. Soweit die Person des Gläubigervertreters tatsächlich die Interessen der Gläubiger nachhaltig vertritt, ist eine Wahl der richtige Schritt.
      Avatar
      schrieb am 19.10.12 07:35:30
      Beitrag Nr. 141 ()
      meint ihr denn es macht sinn jetzt noch tzu verkaufen bei kursen um 8 % oder das bei der inso vllt doch noch n bisschen mehr rumkommt? irgendwie glaube ich das schon....
      Avatar
      schrieb am 19.10.12 15:46:46
      Beitrag Nr. 142 ()
      man bemüht sich wohl weiterhin um Investoren oder möchte eine Fortführung der Geschäfte in Eigenregie mit entsprechender Transparenz für alle Beteiligten. Einen anderen Grund sehe ich nicht für die Aktualisierung der Webseite zum 30.09.2012 mit aktuellen Portfoliozahlen.

      Im Detail:

      Anzahl der Märkte: 90
      Grundstücksfläche gesamt: 535.992 m²
      Mietfläche gesamt: 139.498 m²
      Parkplätze gesamt: 8.115
      Mietvertragslaufzeit: 7,85 Jahre
      Mieteinnahmen p.a.: 16,8 Mio. EUR
      Vermietungsstand Hauptmieter: 100%

      Stand 30.09.2012

      Was ist passiert, hat Deikon einen Markt verkauft? Die Mietfläche hat sich um knapp 10.000 m² (30.09.2011: 148.643 m²)reduziert. Die Stellplätze um etwa 350 (30.09.2011: 8459 STK). Die Insolvenz von Schlecker hat ein paar m² Leerstand erzeugt und wenn ich einen Verkauf unterstelle, dann haben die Mieteinnahmen p.a. bereinigt etwas zugelegt.
      Avatar
      schrieb am 24.10.12 09:05:54
      Beitrag Nr. 143 ()
      http://www.immobilien-zeitung.de/1000011331/fachmarktimmobil…

      Interesse an den Immobilien der Deikon sollten neben Secinvest auch noch ein paar andere Investoren haben: "Sie [die Russen] bevorzugen Lebensmittelmärkte,"nicht auf der grünen Wiese, sondern nah an den Menschen, auch in B-, C- oder D-Städten, denn auch dort wird gegessen.""
      Avatar
      schrieb am 24.10.12 18:08:10
      Beitrag Nr. 144 ()
      Geht jemand auf die Gläuberversammlung ?
      Zuzeit schmiert der Kurs ja immer mehr ab.
      Avatar
      schrieb am 25.10.12 07:24:46
      Beitrag Nr. 145 ()
      Der kurs ist im moment ja im Grunde fast egal. verkaufen wird zu dem kurs ja bestimmt niemand mehr. Ich bin sicher selbst bei INSO gibt es noch mehr als die 5% Kurs jetzt für die Anleihegläubiger.
      Avatar
      schrieb am 03.11.12 13:37:52
      Beitrag Nr. 146 ()
      ist diese bewertung noch aufrechtzuerhalten ?

      Wenn ich die Zahlen vom 31.12.2010 mit den angegebenen Tilgungsraten fortschreibe (zum 30.06.2012) und einen Faktor 10 als Verkaufsfaktor annehme, komme ich zu folgendem Ergebnis bzw. folgenden Quoten im Rahmen einer Insolvenz:

      Portfolio I hat Mieteinahmen von 3,21 Mio sind bei Faktor 10 = 32,10 Mio minus 25,8 Restdarlehen sind für Gläubiger 6,3 Mio (ausstehend 20 Mio = 31,5%)

      Portfolio II hat Mieteinnahmen von 3,17 Mio sind bei Faktor 10 = 31,70 Mio minus 26,5 Restdarlehen sind für Gläubiger 5,2 Mio (ausstehend 20 Mio = 26,0%)

      Portfolio III hat Mieteinnahmen von 5,07 Mio sind bei Faktor 10 = 50,70 Mio minus Restdarlehen 46,7 sind für Gläubiger 4 Mio (ausstehend 30 Mio = 13,3%)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.11.12 13:44:58
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.782.628 von rolfjkoch am 03.11.12 13:37:52Diese Quotenermittlung lässt viele Punkte unberücksichtigt. Sie stellt auch nur auf den Ertrag aus Absonderungsrechten ab. Jeder selbst muss kalkulieren, darf die Kosten für den Insolvenzverwalter und mögliche Verzugszinsen und Vorfälligkeiten auch nicht ausblenden. Diese gehen bei den absonderungsberechtigten Forderungen noch ab. Im Gegenzug kommt aber noch die allgemeine Insolvenzquote dazu. Auf die allgemeine Quote haben folgende Punkte Einfluss: Der Ertrag aus der Verwertung des coreal-Portfolios - 26 Märkte 5,3 Mio p.a. Mieteinnahmen - Darlehen+Swap etwa 48 Mio. Dann wurde noch die D+O Versicherung in Anspruch genommen (ungedeckter Swap). Bis zu 10 Mio stehen da zu Gunsten der Deikon an. Und immerhin wurden wohl im letzten Geschäftsjahr 3 Märkte veräußert, welche nicht Teil der div. Portfolien waren. Diese hatten jährliche Mieteinnahmen von etwas mehr als 0,5 Mio. Bei einem möglichen Faktor 10 müssten da noch ein paar Millionen in der Kasse der Deikon liegen. Ein Teil dieser Gelder war vorgesehen, um mögliche Kündigungskläger zu befriedigen. Wie sieht es da eigentlich aus. Hat das Berufungsgericht schon entschieden? Wer weiß mehr?
      Avatar
      schrieb am 05.11.12 21:52:59
      Beitrag Nr. 148 ()
      lt. news-letter der SdK vom 5.11.2012 müssen sich durch die SdK vertretene Gläubiger ausdrücklich unter info@sdk.org für einen Gläubigervertreter bzw. die Wahl eines solchen aussprechen, sonst stimmt die Sdk nicht für einen Vertreter. Insbesondere bei Anleihe 3 mit den 10 Mio von Herrn Rajcic sehen die SdKler Konflikte für einen Gläubigervertreter, da ein Rangrücktritt der Forderung des Herrn Rajcic angenommen wird.

      Sollte kein Gläubigervertreter für die Anleihen gewählt werden, hat dies wohl zur Folge, dass der Handel der Anleihen bald eingestellt wird. Sollte jedoch ein Gläubigervertreter gewählt werden, hätte dies nach meiner Ansicht den Vorteil, dass grundsätzlich der Handel fortgesetzt werden kann, denn der Insolvenzverwalter kann dann einfach befreiend an die Wertpapiersammelbank zahlen, welche die Erlöse verteilt. Wäre also dann ein Handel der möglichen Insolvenzquote. Der Anleger müsste nicht zwingend das gesammte Insolvenzverfahren durchlaufen und könnte sich jederzeit via Börse verabschieden - Umsatz und Kurs vorrausgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 06.11.12 07:23:52
      Beitrag Nr. 149 ()
      Auf Bitten und im Auftrag des Treuhänders in Bezug auf die von der DEIKON GmbH emittierten Anleihen mit den ISIN DE000A0EPM07 (WKN A0EPM0), ISIN DE000A0JQAG2 (WKN A0JQAG), ISIN DE000A0KAHL9 (WKN A0KAHL) veröffentlicht die DEIKON GmbH die nachfolgende Übersicht des Treuhänders.
      Die Geschäftsführung der DEIKON GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sie sich bis auf Weiteres die nachstehende Übersicht nicht zu Eigen macht. Dies beruht u.a. darauf, dass die Geschäftsführung der DEIKON GmbH die nachstehende Übersicht nicht hinreichend überprüfen konnte, insoweit insbesondere Abstimmungsbedarf im Hinblick auf die Zuordnung der Immobilien mit den Nummern 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 42, 46 und 47 besteht.

      von der DEIKON website

      wer hat eine agnung was hier "Abstimmungsbedarf" bedeuten könnte....welche Implikationen ?
      Avatar
      schrieb am 07.11.12 20:55:54
      Beitrag Nr. 150 ()
      ich lese gerade den ALB-Prospekt....
      Avatar
      schrieb am 07.11.12 21:21:13
      Beitrag Nr. 151 ()
      was macht der Treuhänder im Insolvenzverfahren....

      7.11.3 Überwachung
      Sollte die Gesellschaft nicht in der Lage sein,
      fällige Zahlungen an die Anleihegläubiger zu
      leisten, wird sie gemeinsam mit dem Treuhänder
      geeignete Maßnahmen zur Erfüllung der
      Verpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern
      festlegen. Dabei wird sich der Treuhänder
      bemühen, an einer gütlichen Lösung mitzuwirken.
      Kann eine gütliche Einigung nicht
      herbeigeführt werden, wird der Treuhänder
      Maßnahmen zur Verwertung der Immobilien
      einleiten, die zugunsten der Anleihegläubiger
      nachrangig mit Grundpfandrechten besichert
      sind. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
      über das Vermögen der Gesellschaft
      wird der Treuhänder hinsichtlich der von ihm
      verwalteten und zugunsten der Anleihegläubiger
      nachrangig besicherten Immobilien gegenüber
      dem Insolvenzverwalter das gesetzliche
      Absonderungsrecht (§§ 47, 49 Insolvenzordnung)
      geltend machen. Der Treuhänder wird in
      diesem Fall die zur Verwertung der betroffenen
      Anlageobjekte notwendigen Schritte einleiten.
      Die Erlöse aus der Verwertung von Anlageobjekten
      werden vom Treuhänder auf dem bei
      der Zahlstelle eingerichteten Treuhandkonto
      hinterlegt. Nach Abschluss der Verwertung
      werden die Verwertungserlöse unter Abzug der
      dem Treuhänder entstandenen Kosten unter
      den Anleihegläubigern im Verhältnis ihrer
      Beteiligung an der Hypothekenanleihe verteilt.


      aus den ALB des 2005er
      Avatar
      schrieb am 08.11.12 09:15:17
      Beitrag Nr. 152 ()
      was meint ihr denn wie lange dauert es bis das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist?
      Avatar
      schrieb am 09.11.12 12:48:30
      Beitrag Nr. 153 ()
      Na toll. Ein Haufen Papier und Schreibaufwand. Eigentlich eine Unverschämtheit, dass man sich schon fragt, welche geistigen Größen in Koeln gestern vor Ort waren, um zu einem solchen Abstimmungsergebnis zu kommen.


      DEIKON GmbH: Anleihe-Gläubigerversammlungen

      DEIKON GmbH / Schlagwort(e): Anleihe

      09.11.2012 11:15

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      DEIKON GmbH: Anleihe-Gläubigerversammlungen

      Köln/Düsseldorf 09.11.2012

      Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des
      Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61963 eingetragenen DEIKON GmbH, deren
      Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2
      und DE000A0KAHL9), haben am 08.11.2012 drei Gläubigerversammlungen gemäß §
      19 des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 (SchVG) stattgefunden.

      In keiner der drei Gläubigerversammlungen ist ein gemeinsamer Vertreter im
      Sinne des § 19 SchVG gewählt worden. Dies hat zur Folge, dass jeder
      Anleihegläubiger seine Forderungen im laufenden Insolvenzverfahren beim
      Insolvenzverwalter, Dr. Andreas Ringstmeier, selbst anmelden muss.

      DEIKON GmbH
      Der Geschäftsführer

      Kontakt:

      DEIKON GmbH i. I.
      Lothringer Str. 56
      50677 Köln

      Tel.: + 49 221 / 16 88 22 60
      E-Mail: info@deikon.de


      09.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: DEIKON GmbH
      Lothringer Str. 56
      50677 Köln
      Deutschland
      Telefon: +49 (0) 221 16 882 260
      Fax: +49 (0) 221 16 882 268
      E-Mail: info@deikon.de
      Internet: www.deikon.de
      ISIN: DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9
      WKN: A0EPM0, A0JQAG, A0KAHL
      Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard)

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 09.11.12 13:47:25
      Beitrag Nr. 154 ()
      @Nicheloma: war gestern dabnei. Nachdem der Vertrete der SdK (2,2Mio) und ein Einzelinhaber (1,7Mio) sich energisch degegen ausgesprochen haben war die Abstimmung trotz warmer Worte des Richters und des Insolwenzverwalters ne reine Formsache.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.11.12 15:02:57
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.806.673 von boorchen am 09.11.12 13:47:25Danke fuer das Update. Gab es noch andere nuetzliche Infos ? Stand des Insoverfahrens ? Oder aehnliches ?
      Avatar
      schrieb am 09.11.12 18:52:37
      Beitrag Nr. 156 ()
      Zum Stand des Verfahren wure absolut nichts gesagt. Da wure auf den 1. Termin am 5.12. (Bericht des Insolvenzverwalters) verwiesen. Es wurde mehrfach auf die "Selbstanmeldung" hingewiesen. Die Deikon-Seite ist geändert!

      Zitat:
      Die Anmeldung sollte möglichst vor dem 20.11.2012 erfolgen. Auch danach können grundsätzlich noch Forderungen angemeldet werden, jedoch erhebt das Gericht dafür eine Gebühr von EUR 15,00.
      Zitat:
      Die Deikon GmbH hatte in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt drei sog. Hypothekenanleihen ausgegeben. Diese sind zum amtlichen Handel zugelassen. Bei den Anleihen handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere. Die daraus folgenden Ansprüche stellen grundsätzlich auch Insolvenzforderungen dar und sind ebenfalls beim Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung und in schriftlicher Form (d.h. nicht per Email) mit dem vorstehend erwähnten Formular anzumelden.

      Nachdem in den vom Insolvenzgericht einberufenen Gläubigerversammlungen am 8. November 2012 kein gemeinsamer Vertreter im Sinne des § 19 des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 (SchVG 2009) gewählt worden ist, hat jeder Anleihegläubiger seine Forderungen selbst anzumelden.
      Avatar
      schrieb am 09.11.12 21:08:31
      Beitrag Nr. 157 ()
      > Nachdem der Vertrete der SdK (2,2Mio) und ein Einzelinhaber (1,7Mio) sich energisch degegen ausgesprochen haben war die Abstimmung trotz warmer Worte des Richters und des Insolwenzverwalters ne reine Formsache.

      > Nachdem in den vom Insolvenzgericht einberufenen Gläubigerversammlungen am 8. November 2012 kein gemeinsamer Vertreter im Sinne des § 19 des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 (SchVG 2009) gewählt worden ist, hat jeder Anleihegläubiger seine Forderungen selbst anzumelden.

      ... seh ich das richtig, dass die SdK hier wieder ihren Grundsätzen treu geblieben ist,
      a.) erstmal "Anlegerinteressen bündeln" um Mitgliedsbeiträge abzukassieren,
      b.) danach kommt lange lange garnix,
      c.) und irgendwo unter "ferner liefen" notgedrungen im Zweifelsfall noch irgendwelche dämlichen Anlegerinteressen vertreten,
      und die bisherigen Gläubigervertreter um jeden Preis zum eigenen Nutzen und allgemeinem Schaden rauskicken wollte ? Oder gabs ne sonstige sinnvolle Begründung dafür ?

      ... seh ich das zweitens richtig, dass mit einer Forderungsanmeldung ein dauerhafter Sperrvermerk auf den angemeldeten Bestand kommt, sodass kein Trading mit zumindest diesem "Altbestand" mehr möglich ist - außer man zieht die Anmeldung zurück ?

      Eigentlich ein lukratives Investment - wenn jemand mal den dort versammelten destruktiven Querulantenstadl mit der Dachlatte auf Kurs trimmen würde :(
      Avatar
      schrieb am 10.11.12 09:01:42
      Beitrag Nr. 158 ()
      @Albony
      Interne Sperrvermerke der Bank fruchten nichts, da dieser jederzeit auf Antrag aufgehoben werden können.

      Es funktioniert nach Anmeldung nur ein Depotübertrag (ähnlich wie bei Gold-Zack) der angemeldeten Papiere auf das Treuhänderkonto des Insolvenzverwalters. Eine andere saubere Lösung gibt es nicht, wenn man zwischen Wertpapiere, die angemeldet und nicht angemeldet sind, differenzieren muss.
      Avatar
      schrieb am 11.11.12 10:35:34
      Beitrag Nr. 159 ()
      Morgen alle hier!!
      Das ist meine erste Insolvenz und wenn ich ehrlich bin, bin ich etwas hilflos, nachdem der SDK keinen Gläubigervertreter aktzeptiert hat.
      DAs Formular auf der Deikonseite zur Anmeldung ist unverständlich!
      Wie kann ich beweisen, dass ich Besitzer der Anleihen bin?
      Bitte helft mir!!
      Man hat ja scheinbar nicht mehr ewig Zeit seine Forderungen anzumelden!?
      GRüße
      Avatar
      schrieb am 11.11.12 19:06:19
      Beitrag Nr. 160 ()
      Nachweis der Inhaberschaft kann beispielsweise:
      a) Bankbestätigung erfolgen (kostet ein paar Euro, ist aber die sicherste Variante, dauert einige Tag Zeit)
      b) Kopie eines Depotauszuges, der von der Bank monatlich erstellt wird
      c)Auszug und Kopie aus online-Depot (unsicher, da dies angezweifelt werden kann wegen fehlender Unterschrift).

      Schlechte Varianten (da nicht zeitnah):
      - Kopie Kauf-Beleg
      - Kopie Jahressdepotbescheinigung
      Avatar
      schrieb am 12.11.12 10:12:24
      Beitrag Nr. 161 ()
      Ich habe auch an der ersten Gläubigerversammlung teilgenommen. Die Präsenz war mit 6,3 Mio Anleihen wohl besser als gedacht (in der Abstimmung waren 5,2 Mio gegen einen Vertreter und 1,2 Mio dafür).

      Die alten Gläubigervertreter waren nur solche nach altem Schuldverschreibungsgesetz von 1899 und waren nur mit Informationsrechten ausgestattet und hatten keine Rechte im Rahmen der Insolvenz. Der Vertreter RA Elsmann hat zu Protokoll des Gerichtes seine Tätigkeit als Vertreter niedergelegt.

      Entscheidend für den Ausgang des Abstimmungsvorgangs war der Großanleger H. aus Köln. Dieser ist nach eigenen Angaben in der Immobilienbranche gut vernetzt. Er hat bemängelt, dass die alten Gläubigervertreter ihre Informationsrechte nie so ausgeübt hätten, dass die Informationen auch beim Anleiheinhaber ankamen und trotzdem hohe Rechnungen schrieben. Er wollte daher seine Interessen in einem Insolvenzverfahren lieber selbst vertreten. Wie hier schon geschrieben, hatte er Stimmen für 1,7 Mio Anleihen zur Abstimmung angemeldet. Mit Blick auf die letzte Gläubigerversammlung ein Anstieg, da vertrat er lediglich 1,1 Mio Anleihen. Entweder hat er weitere Stimmen zur Vertretung erhalten oder hat in den letzten Monaten zugekauft.

      Die SdK hatte 3 Tage vor der Gläubigerversammlung ihr Stimmverhalten via Newsletter bekannt gemacht. Ob dies im Interesse von überwiegend vertretenen Kleinanlegern war, bleibt zu bezweifeln. Die jetzt nötigen Anmeldungen sind doch aufwendiger als vielleicht nötig.

      Besonders kritisch wurde der gemeinsame Anleihevertreter von einer Anzahl von Rechtsanwälten gesehen, welche besonders auf die Informationsrechte abstellten. Grundsätzlich hätte ein gewählter Gläubigervertreter im Fortgang des Insolvenzverfahrens alle Rechte aus der Anleihe auf sich vereint. Der einzelne Gläubiger hätte möglicherweise wohl auch an der Gläubigerversammlung am 05.12. nicht teilnehmen können, eine Stimmabgabe wäre sowieso ausgeschlossen gewesen. Aber der Berichtstermin ist gerade ein sehr spannender Termin. Informationen zur Lage des Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann dort den Insolvenzverwalter z. Bsp. mit der Erstellung eines Insolvenzplanes beauftragen, schon über den Verkauf des Unternehmens in seiner Gesamtheit entscheiden usw. Selbst die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters ist möglich.

      Ein Punkt war auch die mögliche höhere Quote aus der Insolvenz, wenn nicht alle Anleihegläubiger ihre Forderungen anmelden (jetzt ohne gemeinsamen Vertreter).
      Avatar
      schrieb am 12.11.12 12:52:18
      Beitrag Nr. 162 ()
      Formelle Frage: Ist es richtig, dass man in der Anmeldung "abgesonderte Befriedigung" beantragen muss, aufgrund der nachrangigen Sicherheiten der jeweiligen Anleihe?
      Avatar
      schrieb am 12.11.12 16:09:55
      Beitrag Nr. 163 ()
      Zitat von Pfandbrief: Formelle Frage: Ist es richtig, dass man in der Anmeldung "abgesonderte Befriedigung" beantragen muss, aufgrund der nachrangigen Sicherheiten der jeweiligen Anleihe?


      Ja unbedingt ankreuzen ! in dem Begleitschreiben habe ich zusaetzlich folgenden text angegeben:


      Die Anleihen sind mit im Grundbuch eingetragenen nachrangigen
      Grundschulden bei diversen Objekten / Immobilien der Deikon
      ausgestattet bzw besichert. Aufgrund dieser Sicherheiten zugunsten der
      Anleihen beantrage ich eine abgesonderte Befriedigung.

      Hoffe das reicht. Es macht wohl kaum sinn hier die anleihebedingungen beizulegen oder etwa noch gezielt die objekte aufzufuehren.
      Avatar
      schrieb am 12.11.12 20:03:45
      Beitrag Nr. 164 ()
      Erst einmal vielen Dank für die Infos! Man ist doch etwas ratlos bei dieser unangenehmen Angelegenheit.

      Eine weitere Frage zum Ausfüllen der Forderungsanmeldung.
      Sollte man die "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ebenfalls mit "ja" beantworten?
      Ich hatte mir das Verkaufsprospekt "Boetzelen Expose" nochmals angeschaut, auf dass ich leider reingefallen bin.
      Das Sicherheitenkonzept wurde meiner Meinung nicht umgesetzt und die Prospektfehler nie korrigiert. Auch die Aufteilung der Immobilien auf die Anleihen soll nicht sauber durchgeführt worden sein!

      Sind das Begründungen für den oben genannte Frage in der Forderungsanmeldung oder versteht man juristisch etwas anderes unter "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung?
      Avatar
      schrieb am 13.11.12 07:51:52
      Beitrag Nr. 165 ()
      Kann man die Forderungsanmeldung eigentlich auch Faxen? Oder muss das per Post sein?!
      Avatar
      schrieb am 13.11.12 12:25:44
      Beitrag Nr. 166 ()
      Noch eine Info zur Forderungsanmeldung:
      Der Insolvenzverwalter legt anscheinend noch fest, welchen Nachweis er für die Anleihe haben möchte.
      Aus Gründen der Fristwährung sollte man die Forderung mit dem Formular bereits jetzt anmelden, mit dem Hinweis die notwendigen Nachweise nachzureichen. Ich sende erst einmal das Formular mit Kontoauszug per Einschreiben (man weiß ja nie) an den Insolvenzverwalter.
      Abgesonderte Befriedigung mit ja beantworten und wie von skbond beschrieben begründen.
      Zinsberechnung vom Zinszahltag (z.B für A0JQAG 01.07.2012) bis Insolvenz (03.09.2012). Kommt bei 1% nicht viel bei rum!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.12 16:40:56
      Beitrag Nr. 167 ()
      Zitat von dream1904: Kann man die Forderungsanmeldung eigentlich auch Faxen? Oder muss das per Post sein?!


      ich denke schon .......dann aber nach Faxen in der Kanzlei anrufen und nachfragen, ob das Telefax auch angekommen ist. Der die Auskunft aus der Kanzlei erteilt namentlich festhalten mit Uhrzeit und Datum. Gespräch selbst lässt sich dann über EVN nachweisen.
      Avatar
      schrieb am 13.11.12 16:52:26
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.817.684 von kpfischer am 13.11.12 12:25:44hat jemand eine "Ausfüllanleitung" für das Formular "Forderungsanmeldung gem. § 174 InsO zum Insolvenzverfahren über das Vernögen des/der Deikon GmbH, Lothringer Str. 56, 50677 Köln (74 IN 354/12)", so wie es bei Deikon hinterlegt ist?
      M.E. ist die Hauptforderung die Anleihe selbst - oder? Zu den Zinsen: sind das nicht die vereinbarte Rendite (z.B. 6 % p.a.)? Als Rechtsgrund der Forderung würde ich die genau bezeichnete Hypothekenanleihe sehen - oder ist das falsch?
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 18:14:36
      Beitrag Nr. 169 ()
      http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/anleihen-devisen/:mikrobo…

      Die ftd zu leben nach dem tod erwaehnt auch deikon, finde ich aber schlecht recherchiert.... Aber kann sich ja jeder selbst ein urteil bilden.
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 18:27:38
      Beitrag Nr. 170 ()
      Ich will am 5 dezember nach koeln kommen um mir den aktuellen stand in sachen deikon anzuhoeren. Wer von euch beabsichtigt ebenfalls zu kommen ?

      Wer kann mir die genaue uhrzeit und raum des termins geben ? Gibtes einen link dazu auf der webseite des amtgerichts ?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 15.11.12 16:58:35
      Beitrag Nr. 171 ()
      Ich gehe davon aus, dass die Depotbanken wie gehabt, auf die Gläubigerversammlung hinweisen. Wie sollte man sonst die Gläubiger erreichen. Für den Eintritt wird man die Hinterlegungsbescheinigung vorlegen müssen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.12 17:31:14
      Beitrag Nr. 172 ()
      Zitat von kpfischer: Erst einmal vielen Dank für die Infos! Man ist doch etwas ratlos bei dieser unangenehmen Angelegenheit.

      Eine weitere Frage zum Ausfüllen der Forderungsanmeldung.
      Sollte man die "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ebenfalls mit "ja" beantworten?
      Ich hatte mir das Verkaufsprospekt "Boetzelen Expose" nochmals angeschaut, auf dass ich leider reingefallen bin.
      Das Sicherheitenkonzept wurde meiner Meinung nicht umgesetzt und die Prospektfehler nie korrigiert. Auch die Aufteilung der Immobilien auf die Anleihen soll nicht sauber durchgeführt worden sein!

      Sind das Begründungen für den oben genannte Frage in der Forderungsanmeldung oder versteht man juristisch etwas anderes unter "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung?


      Wenn es ein Urteil gibt, dass eine Unerlaubte Handlung bestätigt, könnte man dieses Urteil anführen. Mir ist aber noch kein solches Urteil bekannt.
      Avatar
      schrieb am 01.12.12 12:06:22
      Beitrag Nr. 173 ()
      Sperr- und Hinterlegungsbescheinigung für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung

      Laut telefonischer Auskunft von gestern hat die ComDirect am 22. November für mich bei der Bundesbank eine Hinterlegungsbescheinigung beantragt. Bis heute habe ich diese nicht erhalten :mad:.

      Wie sieht das bei Euch aus. Habt ihr eine Sperr- und Hinterlegungsbescheinigung erhalten ?

      Ist einer von Euch bei der Comdirect ?

      Wird man ohne Sperr- und Hinterlegungsbescheinigung an der GV teilnehmen können ? (habe meine forderung angemeldet)
      Avatar
      schrieb am 01.12.12 12:50:09
      Beitrag Nr. 174 ()
      moin skbond,
      habe schon öfters eine Hinterlegungsbescheinigung bei der Comdirect beantragt (auch für den 5.12.) die kommt immer so 2-3 Tage vor den Termin, egal wann mann sie geordert hat.
      gruß
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.12 20:34:01
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.882.753 von boorchen am 01.12.12 12:50:09Tick, tack, tick, tack ..... Die Zeit läuft und ich habe wieder keine hinterlegungsbescheinigung im briefkasten. Von Euch schon jemand was bekommen ?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.12 22:24:58
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.887.053 von skbond am 03.12.12 20:34:01Hast Du immerhin eine Bestätigung der Forderungsanmeldung bekommen?

      Wir nicht...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.12.12 22:46:58
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.887.344 von Pfandbrief am 03.12.12 22:24:58Bestätigung der Forderungsanmeldung ???

      Nein auch nicht, aber ne bestaetigung der post das mein einschreiben beim insolvenzverwalter eigegangen ist habe ich :).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 05:44:07
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.887.390 von skbond am 03.12.12 22:46:58Guten Morgen.
      Ich habe gestern eine Email vom Insolvenzverwalter bekommen, dass meine Forderungsanmeldung dort angekommen ist - mit Angabe des Datums.
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 16:54:22
      Beitrag Nr. 179 ()
      http://www.ariva.de/news/Ad-hoc-DEIKON-GmbH-Bericht-des-Inso…

      hört sich ja mal als gaaaaaaanz vorsichtig optimistisch gute nachricht an.:)
      Avatar
      schrieb am 04.12.12 21:17:40
      Beitrag Nr. 180 ()
      Die Insolvenzeröffnungsbilanz bewertet die Immobilien mit einem Faktor von 10,4.

      Mich wundert es, dass der Insolvenzverwalter eine ca-Quote für alle 3 Anleihen nennt. Er geht offensichtlich davon aus, dass es keine deutlichen Unterschiede bzgl. der einzelnen Tranchen gibt - kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

      Das Immobilienportfolio soll insgesamt verwertet werden. Sicherlich eine guter Ansatz. Wie erfolgt dann aber die einzelne Aufteilung der Erlöse? Oder wird einfach der erzielte Faktor auf das jeweilige Portfolio umgerechnet oder einfach pro m² der Veräußerungserlös aufgeteilt?

      Mit der für einen Insolvenzverwalter gebotenen Vorsicht blendet er natürlich Ansprüche aus der Organhaftung aus. Diese wurden in einer Höhe von 10 Mio geltend gemacht. Sollte aus diesem Rechtstreit ein Ertrag zufließen, dann würde sich die Quote um deutlich mehr als 10% erhöhen.
      Avatar
      schrieb am 05.12.12 16:19:55
      Beitrag Nr. 181 ()
      Bin ich der Einzige, der noch keine Bestätigung erhalten hat, dass die Forderungsanmeldung angekommen ist, oder geht es Anderen ähnlich. Habe ein Einschreiben mit Rückschein verwendet und später auch eine eMail an den Insolvenzveralter geschrieben. Noch keine Reaktion. Werde bei der Summe schon etwas unruhig. Ist der Insolvenzverwalter verpflichtet Rückmeldung zu geben ? Habe keine Erfahrung mit Insolvenzen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.12.12 16:36:56
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.893.985 von Fuchs62 am 05.12.12 16:19:55Ich habe die Unterlagen per Einschreiben eingesandt. Auf dem Einlieferungsbeleg der Post konnte ich den quittierten Empfang sehen.
      Ich hatte zur Sicherheit eine an mich adressierte Empfangsbestätigung mit frankierten Briefumschlag beigelegt. Der ist dann auch bei mir angekommen.
      Avatar
      schrieb am 05.12.12 16:58:04
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.887.390 von skbond am 03.12.12 22:46:58Mit der Hinterlegungsbescheinigung bei der comdirect habe ich keine zeitlichen Probleme gehabt. Kommt in der Regel 4-5 Tage nach Anforderung.
      Schicke neuerdings die Anforderung nicht mehr per Brief sondern mit FAX.

      Da ich selber nicht an der Gläubigerversammlung teilnehme, auch keinen Anwalt beauftragt habe (Kosten von 2% der Anleihe-Summe!), stellt sich mir die Frage, wem ich am sinnvollsten meine Stimmrechte übertragen sollte. Hat jemand einen Vorschlag?
      Avatar
      schrieb am 05.12.12 20:52:49
      Beitrag Nr. 184 ()
      Ich habe eine Brieftaube nach Köln geschickt, diese Viecher sind manchmal echt besser als die Post.

      Hatte meine Forderungsanmeldung natürlich per OTP wegen der hohen Summe geschützt.

      Den für die Entschlüsslung notwenigen Zahlencode hatte ich, entgegen meiner sonst üblichen walten lassenden Sicherheitsaspekten einfach per Post an den Insolvenzverwalter geschickt.

      Und siehe da, ein Anruf in Köln bestätigte meine Forderungsanmeldung und die nette Dame sagte mir sogar dass alles in Ordnung sei und sie den Entschlüsslungskode ordnungsgemäß entsorgt hätte.

      Ich habe jetzt jedoch etwas angst, dass die liebe Frau den Entschlüsslungskode gefuttert hat und die Vernichtung über den Magendarmtrakt vonstatten gehen soll.

      Dies wird wohl funktionieren, jedoch bin ich mir nicht ganz sicher ob meine billige Tonerpatrone lebensmittelecht ist.

      Ich habe Angst.

      Gruß

      S.B. :)
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 00:20:29
      Beitrag Nr. 185 ()
      Mein eindruck von der gv von heute: fuer die anleiheglaeubiger interessiert man sich ziemlich wenig. Wir stoeren doch eigentlich nur. Die banken haben das zepter fest in der hand. Ob da nun 175 mio, 160 mio oder 150 mio rauskommenen ist den banken egal, denn in allen faellen bekommen sie 100 prozent ihrer darlehen plus vorfaelligkeitsentschaedigung zurueck.

      Man muss sich nur mal den glaeubigerausschuss ansehen....2 vertreter der banken. und der herr schaefer von der cms .... Der bei seiner kurzen stellungnahme ziemlich arrogant rueber kam. Bei banken und schaefer ist kein verstaendniss fuer die situation der anleiheinhaber erkennbar.

      Was alle wollen: moeglichst schnell die sache abschliessen.

      Was fehlt: ein wirklicher vertreter der interessen der anleiheinhaber und auch kenntnisse im immobiliengeschaeft.

      Ich befuerchte, dass hier ein schneller verkauf durchgezogen wird. Erloeshoehe ist sekundaer, da die einzigen fuer die der verkaufspreis wirklich eine rolle spielt, naemlich die anleiheinhaber, nicht wirklich vertreten sind.

      Wenn ich 100 mio haette, wuerde ich fuer deikon mitbieten. Billiger wird man so ein portfolio an supermaerkten in den naechsten jahren in D nicht mehr bekommen. Nur leider hab ich das startkapital dafuer nicht. .

      Bei 5 bis 10 bleibt die anleihe bestimmt ein Kauf, aber schon bei 15 scheint mir das Risiko doch hoch.

      Die doch recht positive Einschaetzung von Ringstmeier zur Quote hat mich auch etwas ueberrascht. Ich dachte eigentlich das Insoverwalter eher zu sehr sehr vorsichtigen schaetzungen neigen und haeufig die Quote dann etwas hoeher ausfaellt. Bei Deikon ist die Gefahr hoch, das dies der umgekehrte Fall sein wird. Zumindest hat der Insoverwalter deutlich daraufhingewiesen, dass das ergebnis der quote offen ist.
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 00:22:47
      Beitrag Nr. 186 ()
      Aus Immozeitung

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000011988/weiter-haengepar…

      Weiter Hängepartie bei Deikon
      VON MELANIE AGNE


      Auch Märk­te von Al­di-Süd be­fin­den sich im Dei­kon-Port­fo­lio. Bild: ma
      Der In­sol­venz­ver­wal­ter des Su­per­markt-In­ves­tors Dei­kon, An­dre­as Ringst­mei­er, will das Im­mo­bi­li­en­port­fo­lio von 89 Märk­ten im Paket ver­äu­ßern. Könn­ten 175 Mio. Euro er­zielt wer­den, dürf­ten die Gläu­bi­ger der Un­ter­neh­mens­an­lei­hen mit 40% des No­mi­nal­werts der An­lei­hen rech­nen. In­si­der gehen al­ler­dings von einem weit­aus ge­rin­ge­ren Erlös um die 150 Mio. Euro aus.

      In sei­nem Be­richt zur heu­ti­gen Gläu­bi­ger­ver­samm­lung, die zur Stun­de noch tagt, geht Ringst­mei­er von einem mög­li­chen Ver­äu­ße­rungs­er­lös von 175 Mio. Euro aus. Die­ser Wert sei "ent­spre­chend einer fach­kun­di­gen Plau­si­bi­li­sie­rung der Im­mo­bi­li­en­wer­te durch ein­ge­schal­te­te Be­ra­ter" zu­grun­de ge­legt und auch in die (In­sol­venz-) Er­öff­nungs­bi­lanz zum 28. Sep­tem­ber 2012 über­nom­men wor­den. Ab­züg­lich aller Kos­ten sowie der Be­frie­di­gung der erst­ran­gig ge­si­cher­ten Dar­le­hens­gläu­bi­ger könn­ten die An­lei­he­gläu­bi­ger bei die­sem Ver­äu­ße­rungs­er­lös mit 40% ihrer For­de­run­gen be­dient wer­den. Bei 160 Mio. Euro stellt Ringst­mei­er den An­lei­he­gläu­bi­gern nur noch 20% in Aus­sicht.

      We­ni­ger als 20% für die An­lei­he­gläu­bi­ger?

      Gut un­ter­rich­te­te Krei­se, die das Port­fo­lio seit Jah­ren ken­nen, rech­nen al­ler­dings damit, dass nach ein­ge­hen­der Ob­jekt­prü­fung mög­li­cher­wei­se weit we­ni­ger, näm­lich nur rund 150 Mio. Euro er­zielt wer­den könn­ten. Im Som­mer habe eine Gebot über ca. 170 Mio. Euro für die ge­sam­te Ge­sell­schaft samt Über­nah­me der Ver­bind­lich­kei­ten und Mit­ar­bei­ter vor­ge­le­gen. Nun geht es nur um den Ver­kauf des Port­fo­li­os, das seit der nun seit Mo­na­ten dau­ern­den Hän­ge­par­tie nicht bes­ser werde. Die Ver­wal­tungs­auf­ga­ben wer­den durch die In­sol­venz nicht ein­fa­cher. Ins­be­son­de­re Op­ti­mie­rungs­po­ten­zi­al könne nicht ge­ho­ben wer­den. Au­ßer­dem hät­ten Be­ra­ter­ver­trä­ge und An­wäl­te seit­her eine Menge Geld ver­schlun­gen.

      Haupt­pro­blem sei, dass so­wohl die Ge­sell­schaf­ter als auch die An­lei­he­gläu­bi­ger un­ter­schied­li­che In­ter­es­sen ver­folg­ten. Ge­sell­schaf­ter sind Dusan Ra­jcic (40%), der das Un­ter­neh­men einst als Boet­ze­len grün­de­te, die UBS (49%), die bei dem miss­glück­ten Bör­sen­gang im Juni 2007 un­frei­wil­lig An­teils­eig­ner wurde, und Hans-Joa­chim Ziems (11%), der von der UBS ins Boot ge­holt wurde.

      Se­cin­vest kommt vor­erst nicht zum Zug

      Die Schwei­zer In­vest­ment­ge­sell­schaft Se­cin­vest Ca­pi­tal Part­ners mit Sitz in Zug hatte den Ge­sell­schaf­tern im Früh­jahr/Som­mer be­reits ein An­ge­bot ge­macht. Warum dies sei­ner­zeit nicht wei­ter­ver­folgt wurde, ist un­klar. Es kur­sie­ren Ge­rüch­te, Se­cin­vest habe einen be­stimm­ten Be­trag, der für die Über­nah­me not­wen­dig ge­we­sen sei, nicht dar­stel­len kön­nen. Oli­ver Blum, Part­ner von Se­cin­vest, be­strei­tet das. "Wir haben alles ge­lie­fert, was man von uns ver­lang hat". Viel­mehr sei Se­cin­vest mit den Ge­sell­schaf­tern Ziems und UBS nicht über­ein­ge­kom­men.

      Se­cin­vest hat Blum zu­fol­ge am 29. No­vem­ber In­sol­venz­ver­wal­ter Ringst­mei­er er­neut ein An­ge­bot un­ter­brei­tet, das auf einer Plan­in­sol­venz des Un­ter­neh­mens be­ruht hätte. Se­cin­vest hätte 30 Mio. Euro in das Un­ter­neh­men schie­ßen und es in ru­hi­ge­res Fahr­was­ser füh­ren wol­len. Das Pro­blem sei aber: „kein Ban­ken­vor­stand möch­te der­zeit Dei­kon wei­ter­fi­nan­zie­ren", so Blum. Die grö­ß­ten Gläu­bi­ger der Dei­kon seien die Lan­des­bank Ber­lin/Ber­lin Hyp, die Co­re­al­credit Bank, die Spar­kas­se Düs­sel­dorf sowie die Hy­po­the­ken­bank Frank­furt.

      Der von Ringst­mei­er be­auf­trag­te Trans­ak­ti­ons­be­ra­ter CR In­vest Ma­nage­ment, der u.a. auch für Her­tie man­da­tiert ist, wird nun die An­ge­bo­te sich­ten und die be­last­ba­ren An­ge­bo­te von den Luft­num­mern tren­nen. U.a. soll auch Tau­rus ein Gebot ab­ge­ge­ben haben. Ob Se­cin­vest noch einen An­lauf nimmt, soll Blum zu­fol­ge im Ja­nu­ar 2013 ab­schlie­ßend ent­schie­den wer­den.
      Avatar
      schrieb am 06.12.12 21:28:52
      Beitrag Nr. 187 ()
      Danke für die Infos!
      Avatar
      schrieb am 09.12.12 10:52:10
      Beitrag Nr. 188 ()
      Von der SdK kam folgende Mitteilung am 07.12.2012 14:02:05

      Sehr geehrte Damen und Herren, 

      unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=6…  finden Sie den Bericht und die Insolvenzbilanz des Insolvenzverwalters der DEIKON GmbH. Wir können diesen aus rechtlichen Gründen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Den Bericht unseres Vertreters auf der am Mittwoch abgehaltenen Gläubigerversammlung geht Ihnen in der kommenden Woche zu.

      Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH! 

      Mit freundlichen Grüßen

      ______________________________

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

      - Die Aktionärsvereinigung –

      Hackenstraße 7b

      80331 München

      Fon: +49 / 89 / 2020846-0

      Fax: +49 / 89 / 2020846-10

      mailto:info@sdk.org


      Vorstandsvorsitzender: Hansgeorg Martius Zuständiges Vereinsregister: Amtsgericht München

      Vereinsregister-Nummer: VR 202533


      Internet:

      www.sdk.org

      www.AnlegerPlus.de

      www.KapitalMedien.de

       

      Haftungsausschluss, Hinweis auf Totalverlustrisiko, Ausschluss der Anlageberatung 

      Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Insbesondere handelt es sich bei den Inhalten nicht um Anlageberatung, Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen oder Zusicherungen hinsichtlich der weiteren Wertentwicklung. Die Information hat keinen Bezug zu den spezifischen Anlagezielen, zur finanziellen Situation oder zu sonstigen bestimmten Umständen des Empfängers. Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind generell mit Risiken verbunden, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Vermögens und in bestimmten Fällen auch zu einem Verlust über das eingesetzte Vermögen führen können. Die historische Wertentwicklung ist nicht notwendigerweise ein Hinweis auf zukünftige Resultate. Der Empfänger sollte daher in jedem Fall vor Entscheidung über eine Geldanlage eine anleger- und anlagegerechte Beratung bei einem hierauf spezialisierten Anbieter in Anspruch nehmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.12 13:36:49
      Beitrag Nr. 189 ()
      Die Kurzfassung des Insolvenzverwalters ist auf der Deikon-Seite zu sehen.
      http://www.deikon.de/news/pressemitteilungen/ad-hoc-mitteilu…
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 13:14:59
      Beitrag Nr. 190 ()
      Die Immobilien Zeitung berichtet wieder über Deikon.

      http://www.immobilien-zeitung.de/118975/deikon-insolvenzverw…

      Die üblichen "Insider", "un­ter­rich­te­ten Krei­se" bzw. "Deikon-Kenner" sehen den Wert der Immobilien natürlich deutlich tiefer als 175 Mio. Minus 10 bis 20 Mio - letzte Woche waren wir noch bei 150 Mio.


      "..Deikon-Geschäftsführer Jürgen Akkermann hält diese Einschätzungen für möglicherweise "interessengesteuert". Wer sich für das Portfolio interessiere, werde versuchen, dessen Wert kleinzureden..."

      Ich freue mich schon auf den nächsten Bericht zu Deikon aus der Immobilienzeitung. Immerhin hat man den doch recht gleichen Inhalt der Vorwoche nicht nur einfach kopiert, sondern freundlich umformuliert. Hat zusätzlich den Insolvenzverwalter aus dessen Bericht zitiert und noch eine Stellungnahme des Geschäftsführers Akkermann eingeholt, welcher sich auch auf den Artikel der Vorwoche bezieht:

      "Es gibt keine Hängepartie. Ganz im Gegenteil, eine Insolvenz kann auch Dinge beschleunigen, die vorher komplexer waren."
      Avatar
      schrieb am 18.12.12 11:27:50
      Beitrag Nr. 191 ()
      Ab 17.12.12 sollen ja die Tabelle mit den Forderungen im Amtsgericht in Köln ausliegen. Hat jemand da schon einen Blick reingeworfen ? Wäre ja interessant wieviel Gläubiger überhaupt Ansprüche angemeldet haben.
      Avatar
      schrieb am 20.12.12 14:29:18
      Beitrag Nr. 192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.907.170 von darkship am 09.12.12 10:52:10die SdK (= Quelle) berichtet wie folgt von der Gläubigerversammlung:



      Gläubigerversammlung der DEIKON GmbH

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 05.12.2012 fand in den Räumen des Amtsgerichts Köln die
      Gläubigerversammlung bezüglich des Insolvenzverfahrens der Deikon GmbH statt.

      Neben den Vertretern der Banken nahmen vor allem betroffene Inhaber der Hypothekenanleihen der Deikon GmbH und deren Vertreter teil. Die SdK repräsentierte dabei den mit bedeutendsten Stimmanteil unter den Anleihegläubigern.

      Nach Eröffnung der Versammlung durch die zuständige Rechtspflegerin Frau Wittiger trug der Insolvenzverwalter Herr Dr. Ringstmeier seinen Sachstandsbericht vor. Dabei wiederholte Dr. Ringstmeier vor allem die bereits im Newsletter 24 vom
      4.12.2012 mitgeteilten Inhalte. Wesentliche Punkte waren dabei:

      • Es wird angestrebt, das Immobilienportfolio der Gesellschaft in Abstimmung mit den grundpfandrechtlich gesicherten Gläubigern im Paket zu veräußern.

      • Die Höhe des zu erwartenden Verwertungserlöses kann aktuell nicht prognostiziert werden. Jedoch kommt ein externer Gutachter bei seiner Einschätzung auf einen möglichen Veräußerungserlös in Höhe von 175 Mio. Euro.

      • Unterstellt man einen Veräußerungserlös in dieser Höhe kommt man nach Abzug anfallender Kosten sowie der Befriedigung der erstrangig besicherten Banken auf eine Befriedigungsquote in Höhe von ca. 40 % für die ausstehenden Anleihen. Diese Gesamtbefriedigung umfasst sowohl die Erlöse aus der Sicherheitenverwertung, als auch die Befriedigung im
      Rahmen der Insolvenzquote.

      • Die Variante, statt einem Regelverfahren ein sog. Planverfahren durchzuführen und einen Insolvenzplan aufzustellen, wurde nicht nur seitens des Insolvenzverwalters, sondern auch nach Wahrnehmung des SdK Vertreters, dem Vorstandsmitglied Herrn Rechtsanwalt Markus Kienle, von wesentlichen Teil der Gläubiger als unrealisierbar verworfen, weil neben der Überschuldung auch durch das Fällig werden der Bankverbindlichkeiten Zahlungsunfähigkeit als weiterer Insolvenzgrund eingetreten ist.

      • Sinnhaft und erfolgsversprechend ist aber ein Sanierungsplan, der den Verkauf der Geschäftsanteile an der Deikon GmbH an einen Investor ermöglichen soll, nur dann, wenn die Finanzierungsstruktur durch den Investor mitübernommen werden könnte. Die Banken haben nach Bekunden des Insolvenzverwalters aber bislang zu einer Prolongation der bestehenden Kredite und damit einer Ordnung der Kreditengagements keine Bereitschaft gezeigt.

      • Auch der vereinzelt geforderte Teilverzicht der Banken als deren Beitrag eines „anständigen“ Insolvenzverfahrens scheint wenig erfolgversprechend zu sein, da insbesondere Kapitalgesellschaften, zu denen die Banken zählen, nicht ohne weiteres auf realisierbare Ansprüche verzichten kann, ohne sich zumindest der Gefahr einer Strafbarkeit (Untreue) auszusetzen. Die Ansprüche der Banken dürften – soweit diese Ansprüche berechtigt sind – aufgrund der bestehenden Besicherungslage voll werthaltig sein.

      Heftige Diskussionen
      Im Anschluss an den Bericht des Insolvenzverwalters kam es im Vorfeld und auch
      danach bei der Bestätigung des bereits eingesetzten Gläubigerausschusses, zu heftigen Diskussionen. Aus Sicht der SdK und mehreren anderen Anleiheinhabern bzw. deren Vertretern wurden die Gläubigergruppen ungleich behandelt, da zuvor scheinbar mit den Banken eine Abstimmung über die Wahl vorgenommen worden ist. Ferner erscheint aus Sicht der SdK und anderer Anleiheinhaber der Gläubigerausschuss mit zwei Bankenvertretern und nur einem Anleihevertreter ungleich besetzt. Da die Banken aufgrund der guten Besicherungen Ihrer Darlehen mit keinerlei Ausfällen zu rechnen haben, erscheint es unlogisch, dass diese Gruppe zwei Vertreter entsenden sollte, während diejenigen Gläubiger, die mit einem hohen Ausfall rechnen müssen, nur mit einem Vertreter repräsentiert werden. Ferner erscheint es nicht schlüssig, warum die Bankenvertreter auch bei der Wahl des Vertreters der Anleiheinhaber im Gläubigerausschuss ein Stimmrecht haben sollten. Da der Vertreter der Anleiheinhaber eventuell gegen die Banken gerichtete Interessen haben könnte, dürften diese bei der Wahl des Vertreters der Anleiheinhaber auch kein Stimmrecht haben.

      Bestätigung von Herrn Schäfer sorgt für Unmut
      Auch die Bestätigung von Herrn Rechtsanwalt Felix Schäfer von der Kanzlei CMS
      Hasche Sigle als Mitglied des Gläubigerausschusses sorgte für Unmut auf Seiten der Anleihegläubiger. CMS ist Treuhänder für die Anleihen. In dieser Eigenschaft soll CMS einigen Pflichten nicht nachgekommen sein und dadurch ein Schaden für die Anleihegläubiger entstanden sein. Unbeachtet der Belastbarkeit dieser Vorwürfe ist es aus Sicht der SdK nicht nachvollziehbar, dass gerade ein Vertreter dieser Kanzlei im Gläubigerausschuss die Interessen der Gläubiger vertreten soll.



      SdK klagt gegen Beschlussfassung
      Die SdK hat deshalb der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
      widersprochen und gegen diese Klage vor dem Insolvenzgericht eingereicht. Den diesbezüglichen Schriftsatz mit ausführlicher Begründung finden Sie unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=6… Diesen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nur unseren regulären Mitgliedern zugänglich machen.

      Neben Herr Schäfer sind noch folgende Herren als Mitglieder des
      Gläubigerausschusses bestätigt worden:

      • Herr Dr. Peter Maurer, Hannoversche Hypothekenbank AG
      • Herr Norbert Kruse, Corealcreditbank AG
      • Herr Rechtsanwalt Carsten Heise
      • Herr Thomas Henke

      Schadensersatzansprüche werden weiterhin geprüft
      Die SdK lässt weiterhin prüfen, ob Schadensersatzklagen gegen den Treuhänder
      aussichtsreich erscheinen und wird sich diesbezüglich bei Ihnen melden, sobald uns ein Ergebnis hierzu vorliegt.

      Mitgliedern der SdK, die noch offene Fragen zur Mitteilung der DEIKON GmbH haben, stehen wir unter info@sdk.org oder unter Tel. 089 / 2020846-0 für Fragen gerne zur Verfügung.

      München, 20. Dezember 2012
      Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

      Hinweis: Die SdK hält selbst Anleihen der DEIKON GmbH!
      Avatar
      schrieb am 07.01.13 09:53:29
      Beitrag Nr. 193 ()
      Rechtsanwalt Keitel berichtet im Nachgang zur Gläubigerversammlung von einer Erlösquote für die Anleihegläubiger von 20% bis 46 % - so soll es der Insolvenzverwalter prognostiziert haben. Wie kam der Insolvenzverwalter auf 46% - wie kommt man bei einem theoretischem Erlös von 175 Mio auf 46% - erscheint mir irgendwie doch zu viel - wer kann das plausibel darstellen?

      http://keitel-anwaelte.de/rechtsanwalt-wirtschaftsrecht-bank…
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 17:29:19
      Beitrag Nr. 194 ()
      centerscape investiert weiter - trotz bisheriger Demnti kann ich mir gut vorstellen, dass das Centerscape-Team zumindest ein Gebot für das Deikon-Portfolio prüft. Die in letzter Zeit getätigten Käufe von Bestandsobjekten durch centerscape lagen in etwa immer bei Mietrestlaufzeiten von 8 Jahren.

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000012385/centerscape-kauf…
      Avatar
      schrieb am 21.01.13 12:58:23
      Beitrag Nr. 195 ()
      Fortsetzung des Prüftermins am 22.05.2013 um 9:15
      http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/insolvenz/ag_protok…

      Damit deckt sich der nächste Prüftermin fast mit der geplanten Betriebsfortführung bis Ende Mai 2013 und der geplanten Veräußerung der Immobilien.

      Dem Bericht des Insolvenzverwalters vom 26.11.2012 nebst Insolvenzbilanz kann man entnehmen, dass angestrebt wird, eine Verwertungsvereinbarung abzuschließen, welche die Aufteilung des Kaufpreises nach der gutachterlichen Bewertung zum 30.06.2011 durch JLL vorsieht. Ein Vorteil für Anleihe 3 könnte dies werden. Immerhin wurden diese Immobilien 2011 höher bewertet als die der Portfolien 1 und 2.
      Lt. Immobilienzeitung vom 18.01.2013 http://www.immobilien-zeitung.de/1000012490/cr-investment-ve… ist eine solche Verwertungsvereinbarung noch nicht unterzeichnet. Der Treuhänder strebt an, dass die Banken mit den Vorfälligkeitsentschädigungen hinter die Anleihegläubiger rücken. Mit einem solchen Schachzug würde er die Gläubiger der Anleihen genauso stellen, wie sie bei einer ordnungsgemäßen Arbeit des Treuhänders gestanden hätten. Ein Schaden aufgrund von Versäumnissen des Treuhänders wäre vom Tisch und gerichtlich gegen ihn vorgebrachte Klagen wohl aussichtslos.

      Auf 2 weitere Punkte möchte ich hinweisen (lt. Bericht des Insolvenzverwalters).
      1. CR Invest hat eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnet, welche erst eine Erfolgskomponente aktiviert, wenn als Kaufpreis mindestens 175 Mio erzielt werden.
      2. Offensichtlich ist es einfacher als gedacht den Kaufpreis zu erzielen, denn nach meiner Berechnung liegen die Mieteinnahmen der Portfolios über den 16,8 Mio p.a. wie auf der Homepage der Gesellschaft (Stand 30.09.2012) angegeben. In den 7 Monaten von Oktober 2012 bis Ende Mai 2013 sollen insgesamt 13,2 Mio Betriebseinnahmen fließen, reduziert um die Umsatzsteuerforderungen von 1,75 Mio und die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von 1,066 Mio verbleiben also 10,384 Mio. Auf Jahresbasis sind das aber 17,8 Mio. Somit muss für 175 Mio Kaufpreis nur ein Kaufpreisfaktor von 9,8 gezahlt werden.
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 03:33:28
      Beitrag Nr. 196 ()
      weiss jemand was neues aus dem 70-Märkte-Block-Verkaus ?

      Gibts schon die Verwertugsvereinbarung ?
      Avatar
      schrieb am 25.01.13 19:40:10
      Beitrag Nr. 197 ()
      Ein anderes kreditfinanziertes immoportfolio wechselt weit unter dem preis von 2007 die haende.

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000012554/telekom-immobili…

      Lesenswert

      Koennte uns bei deikon und insbesondre bei wgf aehnlich gehen
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.01.13 09:57:11
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.066.312 von skbond am 25.01.13 19:40:10Zitat aus dem Bericht des Insolvenzverwalters:

      "Die noch abzuschließende Verwertungsvereinbarung wird Ausstiegsmöglichkeiten für alle Parteien vorsehen, wenn die Verwertung des Gesamtbestandes der Immobilien nicht bis zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt abgeschlossen ist und wenn eine noch zu definierende Preisuntergrenze unterschritten werden muss."

      Sollte das Angebot der potentiellen Käufer zu gering ausfallen, dann eröffnet sich wohl auch wieder die Möglichkeit für einen Insolvenzplan, denn ohne Geld für die Anleihegläubiger kann der Treuhänder einem freihändigen Verkauf nicht zustimmen. Und ohne seine Zustimmung können die Banken nur eine Einzelverwertung vornehmen, da stünden sie wohl bei einer Verlängerung und einem möglichen Investor in einem Planverfahren (zBsp Secinvest) besser da.

      Verkauf zu jedem Preis, auch wenn die Gläubiger dann vllt. nur 5% Quote bekommen, sehe ich vor diesem Hintergrund nicht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.01.13 12:03:52
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.071.387 von T3A4 am 28.01.13 09:57:11Na ja, bin ja auch der meinung, dass so ein supermarktportfolio werthaltig ist. Aber wieviel dabei rueber kommt bleibt reine spekulation. Ich war auf der GV: mein eindruck: die banken haben das zepter fest in der hand. Solange diese befriedigt werden interessieren die sich fuer die quote der anleiheinhaber nicht mehr. Das thema planinsolvenz ist auch eindeutig vom tisch, weil die banken die kredite faellig gestellt haben.

      Auf schaefer bzw cms als treuhaender zu bauen ? Na ja ob der sich wohl fuer eine moeglichst hohe quote einsetzen wird ? :D zumindest bei der einzelabstimmung hinsichtlich der vetretung im GV ausschuss hat die mehrheit der anleiheinhaber gegen ihn gestimmt. Bei cms ist doch vielleicht wichtiger welche anrsprueche wir gegen cms durchsetzen koennen. Klagen laufen ja wohl schon.

      Verstehe mich nicht falsch, deikon ist ne heisse spekulation. Bin und bleibe voll dabei. Komt ne quote von 40 oder sogar mehr werde ich zufrieden sein. Aber wie das beispiel aus dem artikel zeigt gehen selbst lang vermietete gewerbeimmos weit unter den preisen von 2007 weg. Als anleiheinhaber sind wir fast die letzten die bedient werden, wir stochern im dunkeln und ich sehe keinen der hier fuer eine moeglichst hohe quote kaempft.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.01.13 13:04:33
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.071.972 von skbond am 28.01.13 12:03:52...ich sehe keinen der hier fuer eine moeglichst hohe quote kaempft.

      CR Investment Management GmbH kämpft dafür - sie Suchen den Käufer mit dem besten Kaufpreis und bekommen eine Vergütung mit erfolgsabhängigem Bestandteil, welcher ab 175 Mio greift. Da braucht es aktuell keinen weiteren Spieler - über den Kaufpreis entscheidet sich doch die Quote zum Großteil.

      Selbst im best-case-Szenario gehe auch ich davon aus, dass Quoten von mehr als 50% wohl kaum erreicht werden können.
      Avatar
      schrieb am 28.01.13 16:27:38
      Beitrag Nr. 201 ()
      Zitat von T3A4: ...und bekommen eine Vergütung mit erfolgsabhängigem Bestandteil, welcher ab 175 Mio greift.

      Selbst im best-case-Szenario gehe auch ich davon aus, dass Quoten von mehr als 50% wohl kaum erreicht werden können.


      Das mit der erfolgsabhaengigen verguetung habe ich nicht in erinnerung. Steht das im bericht des isoverwalters oder wurde das auf der gv gesagt ?

      Bei 50% oder meht schick ich der CR ne kiste schampus nach berlin.
      Avatar
      schrieb am 31.01.13 09:07:53
      Beitrag Nr. 202 ()
      Die erfolgsabhängige Vergütung steht im Bericht des Insolvenzverwalters in den Anlagen.

      best-case-Szenario ist für mich: 175 Mio Kaufpreis + 9,8 Mio aus Geschäftsführerhaftung Swap /D+O Vers.
      Avatar
      schrieb am 15.02.13 18:56:49
      Beitrag Nr. 203 ()
      mal so zur Abschätzung, was so ein Aldi Markt kostet:

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000012932/grr-fonds-kauft-…

      17,3 mio für 12.750 qm macht 1.500/qm
      Avatar
      schrieb am 16.02.13 13:00:16
      Beitrag Nr. 204 ()
      Zitat von erwin-kostedde: mal so zur Abschätzung, was so ein Aldi Markt kostet:

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000012932/grr-fonds-kauft-…

      17,3 mio für 12.750 qm macht 1.500/qm


      Interessant, schade nur das der artikel nicht den vervielfacher der jahresmiete angibt. Die vetraege sind aber doppelt so lang wie die von deikon, daher wird man im vergleich zu diesem deal bei deikon wohl mit erheblichen abschlaegen rechnen muessen. Zumindest war dies bisher ja immer die einfache begruendung der gutachter. Wobei das natuerlich etwas zu einfach argumentiert ist, ansonsten haetten wir bei ablauf eines mietvetrages einen restwert der immobilie von 0 :laugh:

      Warum dauert das eigentlich so lange bei deikon ? Angeblich, laut insoverwalter, lagen doch schon letztes jahr zum zeitpunkt der GV unverbindliche angebote vor.
      Avatar
      schrieb am 16.02.13 13:18:04
      Beitrag Nr. 205 ()
      Falls jemand deikon kaufen will, aber nicht das noetige kleingeld hat hier ein angebot fuer einen lidl markt

      http://www.markt.de/weiden/kaufen+sonstiges/lidl+supermarkt+…

      Der sieht doch den deikon maerkten sehr aehnlich in sachen restlaufzeit der vertraege.
      Avatar
      schrieb am 18.02.13 09:37:11
      Beitrag Nr. 206 ()
      Vergleichen kann man die Portfoliotransaktionen erst ab einer bestimmten Größe. Der Ankauf der GRR AG hatte ein Volumen von etwa 17 Mio. Das gesamte Portfolio der Deikon soll den 10-fachen Erlös erzielen. Laut Insolvenzverwalter und dessen Infos durch CR wäre bei Deikon mit noch größeren Abschlägen zu rechnen, wenn ein kleinteiliger Verkauf erfolgen würde. Selbst ein Verkauf der einzelnen Portfolios wurde von den Beratern nicht als optimal für den Verkaufserlös dargestellt. Aber Transaktionen von reinen Nahversorgerimmobilien in der Größenordnung Deikon liegen schon länger zurück. Mir fällt da nur der Allianz-Deal mit Aldi aus 2010 ein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.02.13 11:07:40
      Beitrag Nr. 207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.152.383 von T3A4 am 18.02.13 09:37:11Das heißt dann aber im Umkehrschluss, dass man gegenüber dem GRR Deal einen Aufschlag bekommen könnte.
      Sonst könnte man ja auch zu 1.500 Eur/qm verkaufen (s. GRR) oder eben im Paket zu sagen wir 1.600 Eur.
      (Abgesehen davon, dass ich mir sicher bin, dass es viele Leute geben dürfte, die 1-3 Märkte stemmen.)
      Avatar
      schrieb am 18.02.13 13:15:43
      Beitrag Nr. 208 ()
      Die von der GRR AG erworbenen Märkte hatten eine längere Laufzeit, bei der Bewertung geht es um Multilikatoren von Jahresmieteinnahmen und Restlaufzeiten von Mietverhältnissen. Auf den Kaufpreis pro qm sollte man nicht abstellen - bei 1500 EUR müßte man das Deikon Portfolio wohl mit 210 Mio bewerten.

      Sicherlich gibt es im Portfolio von Deikon Märkte, welche bei einer Einzelverwertung extrem gefragt wären und gute Preise erzielen. Aber sicherlich gilt das nicht für alle Mäkte. Und der Insolvenzverwalter will keine Restanten behalten, dies zieht das Verfahren in die Länge, macht Verwertungsvereinbarungen fast unmöglich und treibt sicherlich die Kosten.
      Avatar
      schrieb am 20.02.13 14:12:06
      Beitrag Nr. 209 ()
      Die Immobilienzeitung berichtet wieder:

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000012987/deikon-portfolio…

      Es verwundert, dass nur noch 86 Märkte mit 16 Mio Mieteinnahmen verkauft werden sollen. Was ist aus den weiteren Märkten geworden? Schon verkauft?
      Avatar
      schrieb am 21.02.13 09:06:48
      Beitrag Nr. 210 ()
      auch das Deal-Magazin berichtet über den Start des Verkaufes der Immobilien - 86 Märkte 16 Mio p.a. - indikative Angebote müssen bis zum 25. März vorliegen.

      Ein paar Märkte fehlen. Hat der IV ein paar Perlen verkauft, wenn ja, dann muss das Angebot verlockend gewesen sein - unter Faktor 11,5 kann er die Märkte mit Blick auf die Gesamtsituation eigentlich nicht verkauft haben. Abgegangen sind Mieteinnahmen von 800 tsd p.a. Könnte am Ende ein Mehrerlös für die Insolvenzmasse von 0,8 Mio bzw. 1,5% Quote bedeuten.
      Avatar
      schrieb am 12.03.13 10:39:07
      Beitrag Nr. 211 ()
      Ich bin in den letzten Tagen über ein Interview mit Roland Reimuth (Habona – haben 3 Fonds mit Supermärkten platziert) im Immobilienmanager gestolpert (Ausgabe 12/2012 S.26). Dort spricht er auch über den Exit für seine Fonds. „Wir kalkulieren damit, das Gesamtportfolio dieses rund 25 Millionen Euro schweren Fonds dann zum 12,6-Fachen an einen institutionellen Investor verkaufen zu können. Die Mietverträge der dann gerade einmal fünf Jahre alten Immobilien haben immer noch Restlaufzeiten von bis zu zehn Jahren.“

      Vor diesem Hintergrund habe ich noch einmal die Kaufpreiserwartung beim Deikon-Portfolio ins Verhältnis gesetzt. Allein unter Renditeaspekten natürlich. Unterstellt, dass Portfolio hätte eine Restlaufzeit der Mietverträge von 11 Jahren und ein Käufer wäre bereit den Faktor 12,5 zu zahlen. Am Ende der Periode unterstelle ich einen Wert des Portfolios bei zumindest 65% vom Kaufpreis. Die Rendite läge dann bei rund 5,5%.
      Bei 7 Jahren Restlaufzeit und einem Faktur 10,5 wie vom Insolvenzverwalter und CR prognostiziert und einem identischen Restwert(prozentuell etwas höher, da Kaufpreis tiefer) komme ich gar auf eine Rendite von etwa 6,5%.
      Mein Ergebnis: Die Preisindikation von CR und dem Insolvenzverwalter stimmt.
      Avatar
      schrieb am 15.03.13 18:21:55
      Beitrag Nr. 212 ()
      Nachdem sich nun wohl der Verkauf von Deikon als Ganzes erledigt hat und die Märkte einzeln bzw. in Paketen verkauft werden sollen:
      Hat jemand eine Ahnung, in welchem Zustand sich die zu verkaufenden Märkte befinden, sind sie heruntergewirtschaftet und renovierungsbedürftig oder sind sie ordentlich gewartet und ohne Mängel?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.03.13 09:28:33
      Beitrag Nr. 213 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.258.875 von mgbd397 am 15.03.13 18:21:55Die Deikon-Immobilien wurden ab Mitte 2005 erworben, der Großteil der Objekte war gerade errichtet worden oder wurde noch fertiggestellt. Der Investitionszeitraum Anleihe 3 zog sich bis 2008. Die Ansprüche zur Beseitigung bestehender Mängel nach Abnahme liefen somit zwischen 2010 und 2013 aus. Es ist davon auszugehen, dass Deikon die Immobilien entsprechend geprüft hat und Mängelbeseitigungen von Verkäufern bzw. Handwerkern eingefordert hat. Insoweit gehe ich davon aus, dass die Objekte weder „heruntergewirtschaftet“ noch „renovierungsbedürftig“ sind. Eigentlich sollten sie sich in einem guten Zustand befinden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.03.13 09:45:21
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.269.741 von T3A4 am 19.03.13 09:28:33Welche der drei Anleihen präferierst du? Ich gehe davon aus, daß die Quotenaussage des Insolvenzverwalters sich auf die Gesamtheit der Anleihen bezieht. Es müßte aber theoretisch doch so sein, daß die Quoten jeweils unterschiedlich ausfallen (eben je nach Besicherung). Das ganze wird vielleicht dadurch abgemildert, daß ohnehin laut Bericht nur ca 10 mio. aus dem Absonderungstopf kommen und der Rest aus der freien Masse. Hast du bezüglich der Unterschiede in der Besicherung der Anleihen irgendwelche Hinweise finden können?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.03.13 21:47:57
      Beitrag Nr. 215 ()
      ein Blick in die Verwertungsvereinbarung müsste das klären...
      Avatar
      schrieb am 08.04.13 09:36:35
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.275.088 von torjaeger-9 am 20.03.13 09:45:21Hinsichtlich der Besicherung ist Anleihe I bis 2015 die beste Wahl. Hier hat man die lt. Wertpapierprospekt geforderten Sicherungen nachträglich umgesetzt. Insoweit dürften bei Anleihe I auch keine Vorfälligkeitsansprüche der Banken vor den Anleihegläubigern stehen. Hinsichtlich der Anleihen II und III bis 2016 soll diese Sicherung durch die Verwertungsvereinbarung umgesetzt werden, denn die Sicherung wie im Wertpapierprospekt dargestellt, besteht nicht. Darum hat auch die SdK mit einem Newsletter von letzter Woche die Inhaber dieser 2 Anleihen (II+III) informiert, dass rechtliche Schritte gegen den Treuhänder möglicherweise erfolgversprechend sind. Es sollen aber bitte doch nur Anleger mit Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit prüfen lassen. Man ist sich wohl bewusst, dass bei einer entsprechenden Zweckvereinbarung mit Nachrang der Vorfälligkeiten der Banken die Dokumentation des Schadens schwierig wird.
      Avatar
      schrieb am 15.04.13 09:14:05
      Beitrag Nr. 217 ()
      Danke für die Einschätzung, muß da demnächst noch mal meine Hausaufgaben machen.
      Avatar
      schrieb am 15.04.13 15:06:44
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.275.088 von torjaeger-9 am 20.03.13 09:45:21Interessant ist an Tr III, das Rajcic hier 10 Mio gehalten hat. Diese 10 Mio sind jetzt nachrangig ggü den anderen Gläubigern in der Tranche.
      Avatar
      schrieb am 16.04.13 07:44:31
      Beitrag Nr. 219 ()
      Und was hat das zur Folge das er nachrangige 10 mio hält? das TR3 z.b. eine höhere Auszahlungsquote verspricht als 1 und 2?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.04.13 09:09:36
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.438.949 von dream1904 am 16.04.13 07:44:31Das heißt, dass Rajcic erst dann Geld bekommt, wenn die anderen 20 Mio aus der Tr. 3 vollständig bedient sind.
      Ich weiß aber nicht, ob Rajcic vielleicht doch noch einen Weg findet. Der Trick schnell seine Anteile am Unternehmen zu verschenken hat jedenfalls schon mal nicht funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 16.04.13 10:28:35
      Beitrag Nr. 221 ()
      Zitat von erwin-kostedde: Das heißt, dass Rajcic erst dann Geld bekommt, wenn die anderen 20 Mio aus der Tr. 3 vollständig bedient sind.
      ....

      Ich bin mir nicht sicher, ob man das so sagen kann. Man muss hier möglicherweise zwischen dem Fall der Absonderungsberechtigung des Wertpapierinhabers und der nach Absonderung verbleibenden Forderung des Insolvenzgläubigers unterscheiden.

      Ich gehe davon aus, das der Veräußerungserlös der an den Treuhänder fließt (Betrag der Absonderung) über Clearstream auf das vollständige Nominalvolumen der Anleihen verteilt werden wird. Das wären bei TR 3 natürlich 30 Mio. Theoretisch bekäme dann auch Rajcic einen entsprechenden Betrag. Genau wie ein entsprechender Betrag auf die von der Gesellschaft gehaltenen Anleihen in die Insolvenzmasse fließt. Da der Treuhänder grundsätzlich die Inhaber der Anleihen nicht kennt und auch nicht weiß, ob die Anleihen von Rajcic weiterhin gehalten werden, muss er auf das gesamte Nominalvolumen verteilen.

      Hinsichtlich des ausgefallenen Betrages tritt die Insolvenzforderung von Rajcic natürlich nicht nur bis zur vollständigen Befriedigung von TR 3, sondern auch bis zur vollständigen Befriedigung der TR 1 und 2 zurück.

      Ein Vorteil für TR 3 aufgrund der Inhaberschaft von 10 Mio durch Rajcic sehe ich daher nicht. Vorteilhaft für Anleihe 3 ist allein die bessere Bewertung der Immobilien aus 2011 (Verteilung der Erlöse soll nach Gutachten von 2011 erfolgen).
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.04.13 14:03:02
      Beitrag Nr. 222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.440.261 von T3A4 am 16.04.13 10:28:35siehe hier:
      http://www.deikon.de/news/pressemitteilungen/ad-hoc-mitteilu…
      Es wird dabei unterstellt:

      dass die Unternehmensanleihen (nominal ca. EUR 10,229 Mio. der Anleihe 3, ISIN DE000A0KAHL9), die von Gesellschaften, die Herrn Dusan Rajcic zuzurechnen sind, gehalten werden, nachrangig sind und bleiben;


      Danach bekommt Rajcic erst Geld, wenn alle anderen bedient sind...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.04.13 14:07:10
      Beitrag Nr. 223 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.442.159 von erwin-kostedde am 16.04.13 14:03:02Achso sorry, das hattest Du ja auch so gesagt.
      Manchmal sollte man 2x lesen...
      Avatar
      schrieb am 17.04.13 22:44:35
      Beitrag Nr. 224 ()
      Prüfungstermin am 22. Mai 2013

      Stelle mir gerade die Frage ob ich am 22.5 zum Prüfungstermin fahren soll. Der Aufwand der damit verbunden ist erscheint mir zwar recht hoch, aber es ist wohl die einzige Möglichkeit sicherzustellen, dass meine Forderungen auch vollständig berücksichtigt werden.

      Hier eine gute Beschreibung zum Ablauf am Prüfungstermin:

      http://www.insolvenzrecht-ratgeber.de/insolvenzrecht/verfahr…

      Wie werdet ihr das machen ? Welche Möglichkeit gibt es zu verifizieren, dass eine Anmeldung angekommen ist und als Forderung anerkannt wird ?

      disclaimer: halte Positionen in allen 3 Anleihen und habe mehrfach angemeldet
      Avatar
      schrieb am 18.04.13 00:46:32
      Beitrag Nr. 225 ()
      wenn du mir deinen klarnamen gibst kann ich in der tabelle nachsehen ob deine anmeldung in dieser ist (mir liegen ca 2300 T-einträge vor)

      rolfjkoch@web.de
      Avatar
      schrieb am 18.04.13 09:44:28
      Beitrag Nr. 226 ()
      Woher hast du die tabelle denn? gibts dir irgendwo zur einsicht?
      Avatar
      schrieb am 18.04.13 12:19:16
      Beitrag Nr. 227 ()
      Wie werdet ihr das machen ? Welche Möglichkeit gibt es zu verifizieren, dass eine Anmeldung angekommen ist und als Forderung anerkannt wird ?

      ... da es bis dato keine schriftliche Bestätigung gab, hatte ich vor ein paar Wochen da kurz angerufen, die telefonische Bestätigung der erfolgten Aufnahme in das Forderungsverzeichnis hat nur ein paar Sekunden gedauert.

      Bei unkomplizierten Forderungen aus Anleihen ist mE nicht grundsätzlich mit einer Strittigkeit zu rechnen, sofern das Formular sinngemäß ausgefüllt wurde. Falls doch, wird man vermutlich benachrichtigt und hat Gelegenheit zum Nachbessern.
      Avatar
      schrieb am 22.04.13 09:28:48
      Beitrag Nr. 228 ()
      - anerkannt für den Ausfall –

      So wird wohl der Tabellenvermerk für alle Anleihegläubiger und sogar die Banken nach dem Prüftermin lauten. Ich gehe davon aus, dass nach Ausschüttung des Ertrages aus der Absonderung alle Gläubiger noch einmal aufgefordert werden, ihren Ausfall beim Insolvenzverwalter zu dokumentieren. Damit kann er auch gleich ausschließen, dass Doppelmeldungen vorliegen bzw. im Rahmen des noch stattfindenden Börsenhandels keine Tabellenberichtigungen erfolgten. Sollte eigentlich recht einfach funktionieren. Wer den Nachweis über den Ausfall seiner Forderung dann nicht erbringt, wird bei einem solchen Tabellenvermerk im Schlusstermin leer ausgehen.
      Avatar
      schrieb am 07.05.13 15:13:27
      Beitrag Nr. 229 ()
      Weiß jemand, wie es mit dem Verkauf der Märkte steht?
      Avatar
      schrieb am 05.06.13 10:00:03
      Beitrag Nr. 230 ()
      neuer Prüftermin 29.01.2014

      Dann sollte doch bitte die um den Ertrag der Absonderung bereinigte Forderung zur Tabelle feststellt werden. Unterstellt, die ursprüngliche Planung der Verwertung steht noch, dann müsste der Insolvenzverwalter zu Ende Juni über den Verkauf berichten können. Rechne ich noch 4 Monate hinzu für Abwicklung Zahlung usw., dann könnte im November das Geld an Banken und Treuhänder (und weiter an Anleiheinhaber) verteilt werden. Die verbleibende Zeit müsste dann ausreichen, damit alle Anleihegläubiger ihren Ausfall gegenüber dem Insolvenzverwalter dokumentieren können. Ergebnis für Januar 2014 – eine saubere Tabelle ohne die Gefahr großer weiterer Berichtigungen. Ob dann zeitnah eine Abschlagszahlung an die Gläubiger (immerhin über 2000) erfolgt, steht natürlich in den Sternen und hängt sicherlich vom erzielten Verkaufspreis ab.
      Avatar
      schrieb am 14.06.13 19:20:26
      Beitrag Nr. 231 ()
      Gerüchte zum Verkauf in der Immobilienzeitung:

      http://www.immobilien-zeitung.de/1000015032/supermarkt-portf…
      Avatar
      schrieb am 17.06.13 09:57:14
      Beitrag Nr. 232 ()
      Der Markt glaubt der Immobilienzeitung – heute Kurse um die 20

      Die Immobilienzeitung zeichnet ein recht positives Bild. Unterstellt man 180 Mio EUR für die 86 Märkte der Deikon unter Verwertungsvereinbarung plus mindestens 6 Mio EUR für die 4 durch die Eurohypo besicherten Märkte außerhalb der Verwertungsvereinbarung (800 tsd EUR p.a. Mieteinnahmen), dann kommt man auf 186 Mio EUR. Das sind über 10 Mio EUR mehr als vom Insolvenzverwalter geplant und prognostiziert. Allein dieser Mehrertrag entspricht einer Quotenverbesserung für die Anleiheinhaber von 15% - offensichtlich hat CR Immobilien Management einen guten Job gemacht. Die Erfolgskomponente greift ab 175 Mio EUR. Wie hoch die Erfolgskomponente ist, wissen natürlich nur die involvierten Personen. Bei z.Bsp. 20% fließen aber noch einmal 2 Mio EUR zum Nachteil der Masse ab.
      Avatar
      schrieb am 17.06.13 10:18:04
      Beitrag Nr. 233 ()
      Kann man denn irgendwo einsehen wie viele Forderungen wirklich angemeldet wurden? Theoretisch könnte die Quote ja sonst noch Höher ausfallen wenn z.b. 10 % der Gläubiger Ihre Forderungen nicht angemeldet haben oder seh ich das Falsch?
      Bzw kann man auch sehen von wem Forderungen anerkannt wurden? (Also ob z.B. auch die eigene Forderung mit aufgenommen wurde?)
      Avatar
      schrieb am 23.06.13 01:00:20
      Beitrag Nr. 234 ()
      Hallo T3A4,

      "Dann sollte doch bitte die um den Ertrag der Absonderung bereinigte Forderung zur Tabelle feststellt werden."

      Könnten Sie mal einem Laien erklären, wie sich das mit der Absonderung verhält? Und was hat es mit dem Gerichtsverfahren, von dem der SdK berichtet, auf sich?

      Vielen Dank
      mgbd398
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 10:15:30
      Beitrag Nr. 235 ()
      http://www.immobilien-zeitung.de/121697/deikon-paket-bewegt-…

      Die Immobilienzeitung berichtet wieder. Typisch für die Immobilienzeitung wird der Artikel der Vorwoche nur umgeschrieben, statt Multiplikatoren schreibt man nun von Renditen. Wirklich Neues hat Christoph von Schwanenpflug nicht recherchiert. Aber CR Immobilien Management zitiert er so: "Die ,gut unterrichteten Kreise' sind nicht so gut unterrichtet, wie sie vorgeben, unterrichtet zu sein." Also doch nur heiße Luft? Allein richtig und bekannt ist wohl, dass relativ viele Interessenten indikative Angebote abgegeben haben. Neben Taurus Investment weitere 15.

      @ dream1904
      alles erfährt man am Amtsgericht Köln, wenn man Insolvenzgläubiger ist.

      @ mgbd398

      Da zugunsten des Treuhänders Grundschulden bestellt sind, wird ein Teil des Verkaufserlöses nicht zur Insolvenzmasse fließen, sondern direkt an den Treuhänder (Absonderung) gezahlt und dann an die Anleihegläubiger über clearstream verteilt. Die angemeldete Forderung wird dann um diesen Betrag gekürzt und nimmt nur noch im reduzierten Umfang an der Verteilung der Insolvenzmasse teil.

      Bsp.: Verteilung über Clearstream (automatisch über Bank und Depot) von 15%. Damit verbleibt Restforderung von 85%. Bei 1000 EUR kommen 150 EUR über die Bank und als Insolvenzforderung bleiben 850 EUR übrig, welche dann festgestellt werden. Sollten dann wie geplant 27% Insolvenzquote herauskommen, dann sind es eben noch einmal 229,50 EUR. Zusammen 379,50 EUR durch 2 Zahlungen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.13 23:32:04
      Beitrag Nr. 236 ()
      dass 86 der insgesamt 90 von der DEIKON GmbH i.I. gehaltenen Immobilien an einen Investor veräußert wurden.
      DEIKON GmbH: Immobilienveräußerung
      Köln/Düsseldorf 11.07.2013
      Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert
      sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute
      dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass 86 der insgesamt 90 von der DEIKON GmbH i.I.
      gehaltenen Immobilien an einen Investor veräußert wurden.
      Als Gesamtkaufpreis wurden ca. EUR 178 Mio. vereinbart. Der vorgenannte Gesamtkaufpreis versteht sich
      vor verkehrsüblichen Einbehalten, die gegebenenfalls noch kaufpreisreduzierend wirken können.

      DEIKON GmbH i.I.
      Der Geschäftsführer


      Kontakt:
      DEIKON GmbH i.I.
      Claudius-Dornier-Str. 5b
      50829 Köln

      Tel.: 0 221 / 474 456 - 0
      E-Mail: info(at)deikon.de
      Avatar
      schrieb am 12.07.13 10:18:18
      Beitrag Nr. 237 ()
      Super!
      Das dürften dann deutlich mehr als 40% werden (die 40% nannte der Insolvenzverwalter für einen Verkaufserlös von 175 Mio.). Und die Bonds stehen noch bei ca. 35.50%. Unterstellt man eine Auszahlung in 1 Jahr, macht das noch eine Rendite > 13% p.a.

      Die verbleibenden 4 Märkte sollen übrigens angeblich von der ex-Eurohypo veräussert worden sein (Erlös: ca. 6 Mio.)

      Macht summa summarum ca. 180 Mio. EUR nach Gebühren. Damit schätze ich die Rückzahlung auf > 46%! (175 Mio. entsprechen 40%; 160 Mio. entsprechen 20% gemäss ad-hoc vom 4.12.12; d.h. 15 Mio. machen 20% aus)

      Gruss
      Donald


      Zitat von rolfjkoch: dass 86 der insgesamt 90 von der DEIKON GmbH i.I. gehaltenen Immobilien an einen Investor veräußert wurden.
      DEIKON GmbH: Immobilienveräußerung
      Köln/Düsseldorf 11.07.2013
      Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert
      sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute
      dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass 86 der insgesamt 90 von der DEIKON GmbH i.I.
      gehaltenen Immobilien an einen Investor veräußert wurden.
      Als Gesamtkaufpreis wurden ca. EUR 178 Mio. vereinbart. Der vorgenannte Gesamtkaufpreis versteht sich
      vor verkehrsüblichen Einbehalten, die gegebenenfalls noch kaufpreisreduzierend wirken können.

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      Der Geschäftsführer


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      DEIKON GmbH i.I.
      Claudius-Dornier-Str. 5b
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      E-Mail: info(at)deikon.de
      Avatar
      schrieb am 15.07.13 13:50:32
      Beitrag Nr. 238 ()
      Zitat von Donald.Duck: Super!
      .......... Unterstellt man eine Auszahlung in 1 Jahr, macht das noch eine Rendite > 13% p.a...........


      Ich glaube nicht an einen so schnellen Rückfluss des Kapitals. Es wird 2 Zahlungen geben: Nummer 1 wohl noch in diesem Jahr über den Treuhänder. Zahlung Nummer 2 durch den Insolvenzverwalter wird wohl doch etwas dauern. Ich glaube nicht an eine Abschlagszahlung des Insolvenzverwalters. Darum muss man bis zur Schlusszahlung warten, dauert wohl noch Jahre, denn die gerichtliche Auseinandersetzung Swap D+O Versicherung wird sicherlich nicht nach der ersten Instanz beendet sein, da können schon Jahre vergehen.

      Wenn man für die Zahlung Nummer 1 des Treuhänders etwa 25% annimmt, dann stimmt die Rendite auf das gebundene Kapital auch bei den jetzigen Kursen noch.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 12:52:55
      Beitrag Nr. 239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.046.379 von T3A4 am 15.07.13 13:50:32T3A4,

      Wie kommst du auf die 1. zahlung schon in 2013 ?

      Kann es denn zahlungen schon vor dem Pruefungstermin im Januar 2014 geben ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 23:26:47
      Beitrag Nr. 240 ()
      Hi Donald Duck
      > Unterstellt man eine Auszahlung in 1 Jahr, macht das noch eine
      > Rendite > 13% p.a.

      könntest Du mal einem Anfänger erklären, wie Du das meinst? Man hat doch irgendwelches Geld vor längerer Zeit investiert und bekommt bis zur Auszahlung keine Zinsen. Woher kommt da die Rendite?

      Gruß
      mgbd397
      Avatar
      schrieb am 17.07.13 09:18:49
      Beitrag Nr. 241 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.053.635 von skbond am 16.07.13 12:52:55Die Verschiebung des Prüftermins hat meiner Ansicht nach nur den Zweck, die um die Absonderung bereinigte Forderung zur Tabelle anzuerkennen. Eine Auszahlung durch den Treuhänder (Ertrag der Absonderung) ist daher regelrecht zwingend vor dem neuen Prüftermin nötig. Unterstelle ich einen Hinweis durch Insolvenzverwalter, dann eine Bearbeitungsfrist bei den Gläubigern und zuletzt eine Bearbeitungsfrist beim Insolvenzverwalter, dann sollte die Zahlung bis Ende Nov 2013 erfolgt sein, damit Ende Januar 2014 eine Tabelle geprüft werden kann, welche spätere Änderungen fast nicht mehr erwarten lässt. Mit Auszahlung durch den Treuhänder wird wohl auch der Börsenhandel eingestellt werden.
      Avatar
      schrieb am 17.07.13 11:00:08
      Beitrag Nr. 242 ()
      @ T3A4

      ... danke für die Infos,

      > Mit Auszahlung durch den Treuhänder wird wohl auch der Börsenhandel eingestellt werden.

      ... muss (hoffentlich) nicht zwingend der Fall sein - kann mE auch bis zum Laufzeitende weitergehen, also erst zwischen 2015 und 2016 je nach Titel. Kann dann noch sehr lukrativ werden. Und hoffentlich machen sie nicht wieder so ein chaotisches Theater im Handel mit/ohne Poolfaktor bzw. "x-flat dirty".

      > Man hat doch irgendwelches Geld vor längerer Zeit investiert und bekommt bis zur Auszahlung keine Zinsen. Woher kommt da die Rendite?

      ... bezieht sich stets auf Kauf zum aktuellen Kurs - und auf den folgenden Zahlungsfluss bis zur finalen Abschlusszahlung. Ist aber nur mit letztendlich unbekannten Variablen sehr vage zu kalkulieren, da die Gesamtsumme nur grob geschätzt werden kann und der Zeitpunkt der Abschlusszahlung heuer noch völlig in den Sternen steht.
      Avatar
      schrieb am 07.08.13 11:23:21
      Beitrag Nr. 243 ()
      Kurse aktuell stabil bei 32 – Mit Blick auf die Anteile der Anleihe III der RheinMainCapital Holding GmbH von Dusan Rajcic ein idealer Zeitpunkt, um Papiere am Markt zu platzieren. Im letzten verfügbaren Jahresabschluss der RheinMainCapital Holding GmbH für 2011 waren die Anleihen immerhin an ein Kreditinstitut verpfändet. Und es muss dem Kreditinstitut doch gelegen sein, wenigstens etwas Rückfluss zu erhalten. Bleiben die Papiere bei der Gesellschaft, dann kann nur der Rückfluss des Treuhänders vereinnahmt werden, aber wird dieser wirklich 32% betragen? Vielleicht nicht, also Verwertung des Pfandes über die Börse! Oder wie könnte eine Strategie aussehen? Ein Verkauf über die Börse hätte wohl eine negative Auswirkung auf die Insolvenzquote, da ein paar mehr Ansprüche angemeldet werden können.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.13 23:51:42
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.196.901 von T3A4 am 07.08.13 11:23:21Waere das denn legal ? Kann mir nicht vorstellen, dass man sich hier durch verkauf der nachrangigkeit des darlehen so einfach entledigen kann. Das waere doch wirklich zu einfach. Als gesellschafter gewaehre ich ein darlehen. Bei insolvenz bin ich nachrangig. Um die nachrangigkeit zu umgehen verkaufe ich das darlehen an mein frau oder nachbarn und schon bekommt man die volle insolvenzquote. Das kann doch wohl nicht gehen..... Insbesondre wo die insolvenz schon eingetreten ist.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenkapitalersetzendes_Darlehe…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.13 09:13:11
      Beitrag Nr. 245 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.203.205 von skbond am 07.08.13 23:51:42Man kann natürlich im einfachen Rechtsgeschäft, wenn der Vertragspartner Kenntnis von der Nachrangigkeit hat, nicht einfach so die Forderung wieder aufleben lassen bzw. im Rang verbessern. Das Problem hier liegt im Börsenhandel und der Struktur der Forderung als Wertpapier. Da man an der Börse als Käufer grundsätzlich den Verkäufer nicht kennt, kann man gar nicht wissen, ob man bei einem Kauf der Anleihe III nun Stücke von einem Dritten oder von Rajcic erworben hat. Man wird sie also zur Tabelle anmelden. Der Insolvenzverwalter kann da relativ wenig tun. Er könnte einen Stichtag für den Nachweis einführen (Bsp.: Tag der Insolvenzeröffnung) aber das kollidiert mit dem weiterhin stattfindenden Börsenhandel. Aber vielleicht hat der Insolvenzverwalter noch andere Ideen oder vertraut auf den ehrhaften Kaufmann Rajcic.
      Avatar
      schrieb am 08.08.13 13:18:01
      Beitrag Nr. 246 ()
      Kurse aktuell stabil bei 32 – Mit Blick auf die Anteile der Anleihe III der RheinMainCapital Holding GmbH von Dusan Rajcic ein idealer Zeitpunkt, um Papiere am Markt zu platzieren. Im letzten verfügbaren Jahresabschluss der RheinMainCapital Holding GmbH für 2011 waren die Anleihen immerhin an ein Kreditinstitut verpfändet.

      ... damit dürften sie aber nur in Absprache mit diesem Kreditinstitut und dessen Freigabe/Zustimmung zu verkaufen sein. Diese Bank hätte davon aber keinerlei Vorteil, sondern müsste die verbliebenen relativen Sicherheiten opfern oder anderweitig ersetzen lassen. Sehr liquide ist der Handel in A0KAHL nicht, da sollte schon deutlich auffallen, wenn (mW) 10 Mio börslich über die Handelsplätze abgesetzt würden. Kleinere Beträge lohnen Aufwand und Risiko eh nicht, wenn dann würde es wohl eher außerbörslich versucht.
      Avatar
      schrieb am 21.08.13 16:44:14
      Beitrag Nr. 247 ()
      Die DE000A0EPM07 springt nun wieder an. Kurse bei 34% mit 70,000 Stück in FRA und DUS...
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 11:06:59
      Beitrag Nr. 248 ()
      ist eigenlich jemanden schon mal aufgefallen, dass der

      Insolvenzverwalter nur von 27 % Quote (und nicht 40 % ) in seinem Schreiben zur

      Gläubigerversammlung zum 05.12.12 (einsehbar bei der sdk)

      und nur der Geschäftsführer von 40 % (maximal...) Quote ?????????:


      http://www.deikon.de/news/pressemitteilungen/ad-hoc-mitteilu…
      vom-04122012.html

      Aber der Insoverwalter legt diese doch fest...
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 11:23:03
      Beitrag Nr. 249 ()
      Dr. Ringstmeier verschickt aktuell mehrseitige Informationsschreiben mit Terminen und allen Modalitäten der weiteren Abwicklung, sowohl was das Insolvenzverfahren wie auch den Treuhänder CMS Hasche Sigle betrifft, an die im Gläubigerverzeichnis registrierten Adressen. Leider etwas viel Text und Info um es hier mal eben kurz zusammenzufassen, aber geht halt alles seinen bürokratischen Gang.
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 11:29:04
      Beitrag Nr. 250 ()
      Eigener Handlungsbedarf besteht nur darin, dass man bis 15.11.2013 einen Sperrvermerk bis auf den 29.1.2014 bei der depotführenden Bank beantragen und die Bankbestätigung als Nachweis zur Feststellung der Forderung einreichen darf. Was sich dann leider vor jeder möglichen Teilauskehrung wiederholen wird.
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 11:32:45
      Beitrag Nr. 251 ()
      ja, aber am Besten in der folgende Satz:

      Ob, wann und in welcher Höhe Abschlagszahlungen (also keine komplette Masseausschüttung aufgrund der sich androhenden Dauer der Verfahren)


      vom Insolvenzverwalter getätigt werden,

      entscheidet der Inso-Verwalter zum gegebenen Zeitpunkt mit den Gläubigerausschuss (also den Banken, die schon bedient worden sind...

      wer 27 % bekommt, darf sich also freuen..
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 13:12:15
      Beitrag Nr. 252 ()
      > Ob, wann und in welcher Höhe Abschlagszahlungen (also keine komplette Masseausschüttung aufgrund der sich androhenden Dauer der Verfahren)vom Insolvenzverwalter getätigt werden,

      ... selbstverständlich folgt eine "Masseausschüttung" vom Treuhänder, mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit noch Ende 2013 bis Anfang 2014, jedenfalls vor dem Feststellungstermin 29.1.2014 - der verbleibende Rest ist mit mehreren Variablen unkalkulierbar, wird voraussichtlich lange dauern und hängt vom Ausgang verschiedener noch strittiger Verfahren ab.

      > wer 27 % bekommt, darf sich also freuen..

      ... über die Gesamtquote auf einen unbestimmten Zeitpunkt zu spekulieren ist so sinnlos und überflüssig wie Push- oder Bash-Versuche. Wir sind unter und um 9.- eingestiegen und haben dazu mehrfach getraded und geswitcht, ausreichend Grund zur Freude besteht ergo so oder so. Während der Sperrfrist wird der Handel zeitweilig stark austrocknen, anschließend darf mit dem deutlich reduzierten Insolvenz-Restwert höher gehebelt und volatil weiter gezockt werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 15:05:51
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.602.083 von albondy am 10.10.13 13:12:15ich hab geschrieben: keine komplette Masseausschüttung und nicht keine Masseausschüttung.

      Es wird noch eine von den bereits befriedigten besicherten Banken abgesicherte Abschlagszahlung geben und in dem Schreiben des Insoverwalters stehen nur 27 % also 27- Abschlag.

      Dies war die objektive Zusammenfassung meiner Erkenntnisse, nachdem ich mir in den letzten Tagen komplett alle Dokumente zu Deikon angesehen hatte.

      Wenn Sie bei 27 - x dann immernoch im Plus liegen Glückwunsch !
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 17:59:04
      Beitrag Nr. 254 ()
      Avatar
      schrieb am 04.11.13 14:44:19
      Beitrag Nr. 255 ()
      Huch, je ca. 300,000 Nominal Umsatz in DUS bei der A0EPM0 und A0JQAG bei 33%. Wenn jemand 200,000 EUR investiert, dann wird er wohl wissen, warum... ;-)

      Bis 15.11 will Ringstmeier die Hinterlegungsscheine sehen. CMS sollte ja gemäss Schreiben des Insolvenzverwaltung sehr bald den Grossteil des Liquidationserlöses zahlen:
      "Da Sie von der Treuhänderin den auf Sie entfallenden Erlösanteil aus der Verwertung der Immobilien erhalten werden, wird sich Ihre Forderung im Laufe der nächsten Monate reduzieren."
      Avatar
      schrieb am 08.11.13 10:09:19
      Beitrag Nr. 256 ()
      Ab dem 15.11. wird es hier und an den Börsen wohl ruhiger, denn dann wird ein Großteil der Anleihen mit Sperrvermerk in den Depots ruhen und auf den 29.01.2014 (Prüftermin) warten. Die von mir hier häufig präferierte Anleihe I hat durch die Nichtteilnahme der Eurohypo an der Verwertungsvereinbarung eine etwas schlechtere Auszahlungsquote durch die Absonderung zu erwarten. Ein freihändiger Verkauf der Objekte Tönisvort und Erolzheim ist offensichtlich gescheitert. Nun wird Tönisvort am 06.12. und Erolzheim am 19.11. im Rahmen der Zwangsversteigerung aufgerufen. Der Verkehrswert wird lt. Gutachten zusammen auf 3,85 Mio (Tönisvort 1,65 Mio/ Erolzheim 2,2 Mio) gesetzt. Der Betrag wird meiner Ansicht nach im Zwangsversteigerungsverfahren nicht erzielt werden. Bei Abschlägen von geschätzt mindestens 30% bis 50% bleibt für die nachrangig gesicherten Anleihegläubiger nichts übrig. Damit gibt es keinen Rückfluss für die Anleihegläubiger und damit eine etwas schlechtere Teilquote der Absonderung.

      Positiv allein, dass eine Verwertung aller Objekte damit bald abgeschlossen sein wird und sich das Verfahren wohl nicht endlos durch Restimmobilien verzögert. Aber auch eine Zwangsversteigerung kann sich hinziehen, entscheidend für eine schnelle Beendigung wohl auch das Mitwirken des Treuhänders.
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 15:13:54
      Beitrag Nr. 257 ()
      Das zur Zwangsversteigerung anstehende Objekt Erolzheim macht von der Substanz her einen sehr guten Eindruck.Die vorhandenen Verkaufsflächen entsprechen dem aktuellen Stand für neue Objekte.Eine vor dem Versteigerungstermin mit den Mietern über die Fortführung der Mietverträge ,gegen einen Nachlass bei den Mieten, könnte ein relativ sicheres Investment mit einer guten Rendite begründen.Die Vorbehalte des Gutachters wären damit unbegründet und es ist ein angemessener Preis bei der Zwangsversteigerung erzielbar.:)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.13 23:13:31
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.815.456 von osterhase2 am 12.11.13 15:13:54wenn es so toll wäre, gäb es keine Versteigerung...:cool:
      Avatar
      schrieb am 13.11.13 16:25:52
      Beitrag Nr. 259 ()
      zugegeben 3.500 Einwohner und 13.500 im Einzugsgebiet lockt nicht gerade strategisch denkende Großinvestoren aus der Ecke.Aber 1200 qm Vk-Fläche sind für Lidl ein Optimum und meine Kontakte sagen mir, der Laden läuft ordentlich.
      Selbst wenn man für den KIK-Laden die Miete halbieren würde, würde bei 7/10
      des Verkehrswertes noch eine Spitzenrendite erzielt werden.Aber sicher ist der
      Hyp.Bank Frankfurt ein Gebot ausreichend, das ihr Engagement abdeckt. Vielleicht schlägt ja auch Lidl zu einem Super-Schnäppchenpreis zu,das würde ihre Miete direkt halbieren. Bin mal gespannt, was rauskommt.
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 13:54:14
      Beitrag Nr. 260 ()
      Ich schätze das offene Engagement der Eurohypo bei Erolzheim auf ca 1,9 Mio. Da wird es schwer heranzukommen. Und dann sollte auch der Treuhänder noch ein Stimme haben. Vielleicht sollte er in Anlehnung an die Verwertungsvereinbarung 10tsd EUR von der Eurohypo nehmen und ihr das Spiel überlassen. Egal wie man es rechnet und dreht, für die Anleihegläubiger bleibt eigentlich nichts.
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 17:58:01
      Beitrag Nr. 261 ()
      Habe erfahren, daß dies bereits der 2.Zwangsversteigerungstermin ist und somit offensichtlich 7/10 von € 2.2Mio = €1.540.000,- nicht geboten wurden,sodaß die Frankfurter Hypo den Zuschlag versagen konnte.Beim 2.Termin geht das Objekt auf jeden Fall weg,sofern mindestens 50% des Verkehrswertes geboten werden.
      Also bleibt für die nachrangigen Gläubiger sicher nichts übrig. Schade!!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 12:20:14
      Beitrag Nr. 262 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.835.694 von osterhase2 am 14.11.13 17:58:01Weiss jemand, ob Erolzheim am Zwangsversteigerungstermin vom 19.11. verkauft wurde?

      Gruss
      Donald
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 12:58:56
      Beitrag Nr. 263 ()
      Höchstes Gebot 1.6 Mio. Bank hat Zuschlag verweigert.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 13:07:00
      Beitrag Nr. 264 ()
      Danke!
      Warum konnte die Bank den Zuschlag verweigern? Wir sind doch über 7/10!
      Wie geht's mit der Zwangsversteigerung weiter? Nicht, dass der Treuhänder am Ende wegen Erolzheim die Auszahlung verzögert... :-(
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 20:58:10
      Beitrag Nr. 265 ()
      War für mich auch neu, daß beim 2.Termin bei über 70% kein Zuschlag von Amtswegen erfolgt.Kann das jemand aufklären? Die Bank hat incl.Zinsen über 1.9Mio als Forderung angemeldet und will wohl auf nichts verzichten.Die Frankfurter Hyp.Bank ist meines Wissens mit 4 Objekten nicht am sonstigen Deal des Insolvenzverwalters mit den Banken beteiligt.Hat sich vom freihändigen Verkauf vermutlich eine höhere Quote versprochen.Ich denke aber,daß sie vom Insolvenzverwalter einen Termin gesetzt bekommen haben,damit sich die Auszahlung nicht verzögert????
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 21:04:23
      Beitrag Nr. 266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.890.800 von osterhase2 am 21.11.13 20:58:10so sagt Wikipedia:

      Einstweilige Einstellung auf Antrag des Gläubigers

      Jeder das Verfahren betreibende Gläubiger hat die Möglichkeit, die Zwangsversteigerung gem. § 30 ZVG einstweilen einstellen zu lassen. Hierzu „bewilligt“ er die einstweilige Einstellung. Diese Bewilligung kann jederzeit im Verfahren erfolgen, um außergerichtliche Verhandlungen mit dem Schuldner zu führen oder aus verfahrenstaktischen Gründen, um z. B. einem aus Sicht des Gläubigers ungenügendem Meistgebot den Zuschlag versagen zu lassen. Der Gläubiger kann die einstweilige Einstellung nur zweimal bewilligen. Die dritte Einstellungsbewilligung gilt als Rücknahme des Versteigerungsantrages und führt zur Aufhebung des Verfahrens.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 21:23:31
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.890.800 von osterhase2 am 21.11.13 20:58:10Bist Du sicher, dass es der 2. Termin mit Wegfall der Wertgrenzen war? Dann hätte der Zuschlag aber erfolgen müssen!:confused:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 11:36:24
      Beitrag Nr. 268 ()
      Mein Informant hat am 1.Termin teilgenommen,hier wurden angeblich 1.8Mio aufgerufe, die Bankenvertreterin hätte sich geäußert, sie wolle eine 2 vor dem letzten Gebot sehen.Wie gesagt, die Fakten, die es erlauben,beim 2.Termin und einem Gebot von über 70% des Verkehrswertes den Zuschlag versagen zu können, waren mir bisher nicht bekannt. Wer weiß mehr?
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 11:41:28
      Beitrag Nr. 269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.890.970 von Donald.Duck am 21.11.13 21:23:31danke erwin-kostede, habe deinen Beitrag erst noch meinem letzten Kommentar gelesen.Dann scheint es ja noch einen 3.Termin zu geben bei dem die Bank sich mit dem höchsten Gebot zufrieden gibt oder das Objekt (und die Verfahrenskosten) selbst übernimmt.
      Avatar
      schrieb am 23.11.13 13:24:16
      Beitrag Nr. 270 ()
      Und dieser 3. Termin liegt zwischen 3 und 6 Monaten nach dem 2. Termin. Also alles noch überblickbar!
      Der Wegfall der Wertanteile der beiden Objekt führt übrigens zu ca. 4 Prozentpunkte Rückgang für die DE000A0EPM07 gemäss meiner eigenen Einschätzung. Damit sind alle Anleihen in etwa gleich auf, was die von mir prognostizierten Erlösanteile über den Treuhänder betrifft.
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 09:55:34
      Beitrag Nr. 271 ()
      Zitat von Donald.Duck: .....
      Der Wegfall der Wertanteile der beiden Objekt führt übrigens zu ca. 4 Prozentpunkte Rückgang für die DE000A0EPM07 gemäss meiner eigenen Einschätzung. ....

      Wie kommst Du zu diesem Ergebnis? Ich kann mir einen solch deutlichen Abschlag nicht vorstellen. Nach meiner Schätzung liegen auf Tönnisvorst etwa 1,3 Mio und auf Erolzheim etwa 1,9 Mio im ersten Rang. Zusammen 3,2 Mio. Die beiden Objekte haben im gesamten Deikon-Portfolio die geringsten Restlaufzeiten und wohl auch von CR und JLL die schlechteste Bewertung erfahren, denn sonst hätte die Frankfurter Hypo doch an der Verwertungsvereinbarung teilgenommen. Ich gehe davon aus, dass nicht mehr als ein Faktor 9 angesetzt wurde. Den Gutachten zur Zwangsversteigerung entnehme ich etwa 0,4 Mio Mieteinnahmen. Macht bei Faktor 9 3,6 Mio. Für die Anleiheinhaber hätte dies wohl 0,4 Mio bedeutet. Also nur etwa 2%.
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 11:51:10
      Beitrag Nr. 272 ()
      Ich komme auch auf ca. 3.2 Mio. Restbeanspruchung der Bankhypotheken. Bei der Bewertung habe ich aber wider besseren Wissens mit einem Faktor von 11.25 gearbeitet (analog Patrizia-Deal) und komme damit auf knapp 1 Mio. = 4%.

      Woher nimmst Du Deine Infos zu den Restlaufzeiten sowie den Gutachterbewertungen?

      Gruss
      Donald
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 16:14:17
      Beitrag Nr. 273 ()
      Der Patrizia Deal entsprach etwa dem Bewertungsupdate von JLL zum 30.09.2011 (Faktor 11,11) Lt. Insolvenzverwalter sollte die Erlösverteilung nach der Verwertungsvereinbarung auf Grundlage dieser Bewertung erfolgen. Damals wurde das Portfolio zu Anleihe I A0EPM0 mit Faktor 10,4 bewertet. Die Mietverträge mit den Ankermietern in Portfolio I laufen im Schnitt bis April 2020. Lt. Gutachten der Zwangsvollstreckung kann der Mieter in Tönnisvorst zu Ende 2017 bzw. Mitte 2018 kündigen. Der Mieter in Erolzheim zum 31.12.2018. Also deutlich unter dem Schnitt, daher gehe ich auch von einem Faktor unter 10,4 aus. Für ein Jahr weniger Mietzeit habe ich dann noch um den Faktor 1 reduziert. Ist man dann etwa bei 9.
      Avatar
      schrieb am 25.11.13 18:06:06
      Beitrag Nr. 274 ()
      Sehe ich folgendes richtig?
      Wenn die Frankfurter Hyp.Bank die Zwangsversteigerung betreibt und wie Ihr sagt 1.3 und 1.9Mio€ an erstrangig gesicherten Finanzierungen offen sind,dann fließt den nachrangig gesicherten Gläubigern aus diesen Objekten überhaupt nichts zu, sofern nicht (und dies ist kaum zu erwarten) mehr als die genannten
      Beträge in der Zwangsversteigerung erzielt werden.Erolzheim-Gebot im 2.Termin 1.6Mio€, in Tönisvorst sind 1.3Mio€ ca.79% vom Gutachterwert (1.65Mio)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 01:51:33
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.914.902 von osterhase2 am 25.11.13 18:06:06Ja, sehe ich auch so!
      Sollte aber sich nicht merklich auf die Recovery-quote der A0EPM0 auswirken. Siehe T3A4's Berechnung.
      Avatar
      schrieb am 29.11.13 17:20:54
      Beitrag Nr. 276 ()
      So, die Briefseiten sind ziemlich ausgetrocknet. Am Wochenende sollte das Closing des EUR 178m Patrizia-Deals. Danach sollte zumindest der Treuhänder rasch auszahlen.

      @T3A4: Du hast eine PN!
      Avatar
      schrieb am 22.12.13 01:21:10
      Beitrag Nr. 277 ()
      langsam wirds zeit....
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 14:13:15
      Beitrag Nr. 278 ()
      aber wie man sieht dauert es wohl noch was.....
      Avatar
      schrieb am 06.01.14 18:11:53
      Beitrag Nr. 279 ()
      Ich gehe davon aus,daß der Insolvenzverwalter beim Gerichtstermin am 29.Januar
      einen umfassenden Zwischenbericht geben wird.Vor diesem Termin rechne ich nicht mit Zahlungen.Müsste nicht spätestens bis zu diesem Termin die Börsennotierung der Anleihen beendet werden? Wenn nach der Feststellung der Forderungen durch Insolvenzverwalter und Gericht noch gehandelt würde,wären die Besitzverhältnisse ja erneut unklar und die Depotsperre hätte ja keinen Sinn gehabt.
      Wie ist eure Ansicht?
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 13:56:41
      Beitrag Nr. 280 ()
      ich bin fast schon davon ausgegangen das bis zum 29.01. gezahlt wird. genau aus dem grund wie du schon gesagt hast das sonst die Depotsperre keinen sinn macht....
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 14:06:18
      Beitrag Nr. 281 ()
      Geld gibt's aus 2 Quellen:
      Treuhänder: zahlt m.E. in Kürze via Clearstream
      Ins.-Verwalter: zahlt in naher Zukunft m.E. noch nichts aus

      Für die Clearstream-Zahlung braucht es keine Depotsperre (läuft analog zu einer Dividendenausschüttung), so dass der 29.1. für den Treuhänder ohne Relevanz ist.
      Vom Ins.-Verwalter erwarte ich am 29.1. keine Zahlungen; dieser Termin dient nur dazu, die bisher angemeldeten Forderungen für den Ausfall anzuerkennen. Bei Teilauskehrung in der Zukunft muss ja erneut eine Depotsperrung vorgenommen werden. Vielleicht wird der Börsenhandel nach einer Ausschüttung mit Faktor wieder aufgenommen? Wer weiss? Ich sehe aber noch keinen Grund, den Börsenhandel einzustellen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 15:26:13
      Beitrag Nr. 282 ()
      Zitat von Donald.Duck: Geld gibt's aus 2 Quellen:
      Treuhänder: zahlt m.E. in Kürze via Clearstream
      Ins.-Verwalter: zahlt in naher Zukunft m.E. noch nichts aus

      Für die Clearstream-Zahlung braucht es keine Depotsperre (läuft analog zu einer Dividendenausschüttung), so dass der 29.1. für den Treuhänder ohne Relevanz ist.
      Vom Ins.-Verwalter erwarte ich am 29.1. keine Zahlungen; dieser Termin dient nur dazu, die bisher angemeldeten Forderungen für den Ausfall anzuerkennen. Bei Teilauskehrung in der Zukunft muss ja erneut eine Depotsperrung vorgenommen werden. Vielleicht wird der Börsenhandel nach einer Ausschüttung mit Faktor wieder aufgenommen? Wer weiss? Ich sehe aber noch keinen Grund, den Börsenhandel einzustellen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 15:27:09
      Beitrag Nr. 283 ()
      genau so sieht es aus. Vielen Dank für die Erläuterung Donald Duck
      Avatar
      schrieb am 09.01.14 22:16:31
      Beitrag Nr. 284 ()
      Weiss eigentlich jemand, was aus den 2 Objekten in Zwangsversteigerung geworden ist?
      Avatar
      schrieb am 21.01.14 08:34:13
      Beitrag Nr. 285 ()
      mein Informationsstand Dez 2013: Noch 3 Objekte von den ursprünglich 90 Immobilien noch nicht verkauft. Meine Quelle sagt, je Anleihe 1 Objekt. Treuhänder wird erst auszahlen, wenn alle Objekte verkauft sind. Auszahlung durch Treuhänder für alle 3 Anleihen wird wohl daher erst Mitte 2014 erfolgen können.
      Avatar
      schrieb am 30.01.14 11:03:11
      Beitrag Nr. 286 ()
      „ Information zum Prüfungstermin vom 29.01.2014

      Der vertagte Prüfungstermin hat am 29.01.2014 stattgefunden. Insgesamt sind 2.657 Forderungen geprüft worden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten worden sind, erhalten darüber eine Nachricht vom Insolvenzgericht.
      Insbesondere sind alle Forderungen von Anleihegläubigern bestritten worden, die keinen Depotauszug mit Sperrvermerk zur Verfügung gestellt haben.
      Im Übrigen können Sie die Gründe für das Bestreiten einer Forderung schriftlich beim Insolvenzverwalter erfragen.

      Die Ausschüttung einer Quote steht zurzeit noch nicht an. Ebenso können noch keine Angaben über die Höhe einer Quote gemacht werden.

      Dr. Andreas Ringstmeier
      Rechtsanwalt
      als Insolvenzverwalter „

      Kann wirklich keine Angabe über die Höhe der Quote gemacht werden? Am 26.11.2012 hat der Insolvenzverwalter noch eine Quote von 27% aufgrund der Insolvenzeröffnungsbilanz prognostiziert. Da wurden die Immobilien mit 175 Mio bewertet. Ich erwarte jetzt etwa 7 Mio Mehrerlös aus den Immobilien. Direkt 30% sollten davon zur Masse wandern. Die anderen Gelder sollten zum Großteil an die nachrangigen Sicherheiten fließen und somit auch die Forderungen der Insolvenzgläubiger reduzieren. Wenn ich diese Zahlen mit den Zahlen aus 2012 verrechne, komme ich durch einfache Mathematik auf etwa 34% Quote vor Anrechnung des Ausfalls.
      Avatar
      schrieb am 30.01.14 11:22:49
      Beitrag Nr. 287 ()
      T3A4, vergiss nicht, dass zwischen Nov. 2012 und Nov. 2013 (Patrizia-Deal-Closing am 1.12.13) gut EUR 16 Mio. an Mieteinnahmen generiert wurden, denen fast keine Kosten (nur nicht cashwirksame Abschreibungen) entgegenstehen und die somit voll der Insolvenzmasse zufliessen.
      Ausserdem gab der Ins-Verwalter in der Meldung vom Dez. 2012 eine Gesamtbefriedigung der Anleihengläubiger von ca. 40% (bei EUR 175 Mio. Verkaufserlös) an. Ich rechne also mit knapp über 40%
      Avatar
      schrieb am 30.01.14 12:03:00
      Beitrag Nr. 288 ()
      Zitat von Donald.Duck: T3A4, vergiss nicht, dass zwischen Nov. 2012 und Nov. 2013 (Patrizia-Deal-Closing am 1.12.13) gut EUR 16 Mio. an Mieteinnahmen generiert wurden, denen fast keine Kosten (nur nicht cashwirksame Abschreibungen) entgegenstehen und die somit voll der Insolvenzmasse zufliessen.

      Im Rahmen einer kalten Zwangsverwaltung sind diese Beträge zum Großteil an die erstrangig gesicherten Banken weitergeflossen. Die Eröffnungsbilanz des Insolvenzverwalters hatte diese Zahlungsströme schon berücksichtigt.

      Zitat von Donald.Duck: Ausserdem gab der Ins-Verwalter in der Meldung vom Dez. 2012 eine Gesamtbefriedigung der Anleihengläubiger von ca. 40% (bei EUR 175 Mio. Verkaufserlös) an. Ich rechne also mit knapp über 40%

      Gesamtbefriedigung ist das Stichwort. Ich habe nur die Insolvenzquote aufgezeigt. Dazu addiert sich natürlich noch die Summe der Ausschüttung des Treuhänders. Diese wird bei den 3 Anleihen unterschiedlich sein. Aber mit mindestens 16% rechne ich. Ergibt dann eine Gesamtquote von rund 45 % (16% + 34%*0,84)
      Avatar
      schrieb am 30.01.14 12:16:11
      Beitrag Nr. 289 ()
      Zitat von T3A4:
      Zitat von Donald.Duck: T3A4, vergiss nicht, dass zwischen Nov. 2012 und Nov. 2013 (Patrizia-Deal-Closing am 1.12.13) gut EUR 16 Mio. an Mieteinnahmen generiert wurden, denen fast keine Kosten (nur nicht cashwirksame Abschreibungen) entgegenstehen und die somit voll der Insolvenzmasse zufliessen.

      Im Rahmen einer kalten Zwangsverwaltung sind diese Beträge zum Großteil an die erstrangig gesicherten Banken weitergeflossen. Die Eröffnungsbilanz des Insolvenzverwalters hatte diese Zahlungsströme schon berücksichtigt.

      Ja, stimmt! Hatte ich vergessen!

      Zitat von Donald.Duck: Ausserdem gab der Ins-Verwalter in der Meldung vom Dez. 2012 eine Gesamtbefriedigung der Anleihengläubiger von ca. 40% (bei EUR 175 Mio. Verkaufserlös) an. Ich rechne also mit knapp über 40%

      Gesamtbefriedigung ist das Stichwort. Ich habe nur die Insolvenzquote aufgezeigt. Dazu addiert sich natürlich noch die Summe der Ausschüttung des Treuhänders. Diese wird bei den 3 Anleihen unterschiedlich sein. Aber mit mindestens 16% rechne ich. Ergibt dann eine Gesamtquote von rund 45 % (16% + 34%*0,84)


      Bei der Treuhänder-Ausschüttung komme ich auch auf ca. 14-20% (je nach Anleihe).
      Avatar
      schrieb am 31.01.14 07:53:04
      Beitrag Nr. 290 ()
      Bei der Treuhänder-Ausschüttung komme ich auch auf ca. 14-20% (je nach Anleihe)

      kanst du das bitte näher erläutern.....
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 09:42:48
      Beitrag Nr. 291 ()
      Donald.Duck nimmt sicherlich gerade ein Bad im Geldspeicher seines Onkels. Darum kurz eine Ausführung zu meinen: "Aber mit mindestens 16% rechne ich". Ich schätze einen Mehrerlös von 7 Mio über den in der Eröffnungsbilanz angenommenen 175 Mio. Die Eröffnungsbilanz sah für die Anleihegläubiger 10 Mio vor. Der Mehrerlös wird zu etwa 70% an die Anleihegläubiger und der Rest zur Masse fließen. Also 5 Mio mehr sollten zum Treuhänder wandern. Gesamt dann etwa 15 Mio. Bei nominal 70 Mio verbleiben rechnerisch etwas mehr als 20%. Da die Portfolien unterschiedlich bewertet wurden, einzelne Objekte wohl nicht oder sehr schlecht außerhalb des Patrizia Deals verkauft wurden und keine genauen Infos über die Vorfälligkeiten zu den jeweiligen Portfolios bestehen, habe ich einen Abschlag von 25% vorgenommen und komme für das schlechteste Portfolio dann auf mindestens 16%

      @jolfjkoch: Andere Ansätze? Oder gibt es gar schon die Verwertungsvereinbarung in der Insolvenzakte?
      Avatar
      schrieb am 06.02.14 13:43:26
      Beitrag Nr. 292 ()
      T3A4,vielen Dank für Deine Ausführungen,Du steckst ja offensichtlich gut in den Zahlen drin.Deshalb eine Frage: habe mir die Ausführungen des Insolvenzverwalters zur Eröffnungsbilanz nochmals angesehenund festgestellt, daß seinerzeit € 10.374.232 als Sicherheiten für die Gläubiger ausgewiesen wurden, für die Insolvenzmasse aber € 20.348.492 (./.Masseverbindlichkeiten)
      Wenn ich Deine Annahme von € 7.0 Mio. für die restlichen 5 Objekte unterstelle,dann müßte von diesem Mehrerlös (sofern er nicht von Banken beansprucht wird) 1/3 an den Treuhänder und 2/3 an die Masse gehen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.02.14 10:40:48
      Beitrag Nr. 293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.391.326 von osterhase2 am 06.02.14 13:43:26Die Erlösverteilung des Immobilienverkaufes richtet sich nach der Verwertungsvereinbarung. Diese soll sich an der letzten gutachterlichen Bewertung orientieren. Danach steht den Objekten, an welchen auch die Anleihegläubiger Sicherheiten halten, etwa 70% zu. Denn diese bildeten nach der letzten Bewertung etwa 70% des Portfolios ab.

      Die 20 Mio Massevermögen entstehen nicht allein durch den Immobilienverkauf. Dort fließen die bestehenden Kontenguthaben, Erträge aus Anfechtungen usw. ein. Und die mit dem Immobilienverkauf zusammenhängenden Erträge teilen sich auch noch einmal. 4% vom Gesamtkaufpreis für Masse (etwa 7 Mio) und dann anteiliger Kaufpreis Immobilien. Direkt ins Verhältnis darf man diese Summen nicht setzen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.14 12:30:13
      Beitrag Nr. 294 ()
      kennt jemand von Euch die Verwertungsvereinbarung?
      Je nach Interessenlage der verschiedenen Anleihegläubiger ist doch auch hier mit Streitigkeiten bei der Verteilung durch den Treuhänder zu rechnen.
      Avatar
      schrieb am 10.02.14 16:14:30
      Beitrag Nr. 295 ()
      da gibt es einen Blog "rolf's DEIKON Insolvenz Blog"

      ich finde es nicht schlecht, dass es zu dieser Thematik einen Blog, aber was ist davon zu halten?
      Hier gibt es zu dieser Thematik ja recht viel Sachverstand weswegen ich mich mit den nachfolgenden Fragen an die User wende:

      - weiß jemand welcher Kanzlei die augenscheinlich erfolgreiche Klage vor dem OLG Düsseldorf vertritt oder kann einen Hinweis auf Rechtsanwälte geben, die eine solche Klage bereits erfolgreich vertreten
      - wie schätzen die User dieses Blogs die Erfolgsaussichten ein

      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 10.02.14 17:54:10
      Beitrag Nr. 296 ()
      ich stehe zu einigen Kanzleien in Kontakt und habe selbst eine namhafte Schadensersatzklage eingereicht

      rolfjkoch@web.de
      Avatar
      schrieb am 12.02.14 22:56:01
      Beitrag Nr. 297 ()
      > Je nach Interessenlage der verschiedenen Anleihegläubiger ist doch auch hier mit Streitigkeiten bei der Verteilung durch den Treuhänder zu rechnen.

      > ich stehe zu einigen Kanzleien in Kontakt und habe selbst eine namhafte Schadensersatzklage eingereicht


      ... wenn ich es oberflächlich betrachtet richtig sehe, werden sich nun die kurzfristig erwarteten Zahlungen noch ewig lang hinziehen, weil erstmal jeder jeden verklagt ?

      Kenne ja nur ansatzweise die nicht repräsentativen durchschnittlichen Jahresperformances aus dem BB - aber lohnt der Zeitverzug durch Klagen, Gegenklagen, Revisionen etc mitsamt Kosten wirklich den auch nur eventuell zu erwartenden Mehrerlös ?

      Und gleich noch eine grundsätzliche Verständnisfrage: die vom Insolvenzverwalter anerkannten und vom Gericht als anerkannt bescheinigten Forderungen haben mE den Status eines "Vorab-Titels". Die täglichen Handelsvolumina sowie die mangels Sperrvermerk nicht anerkannten oder unangemeldeten Forderungen schweben aber unerfasst weiter durch den Raum. Wird der Treuhänder via Clearstream und Bank an alle Anleihehalter ausschütten, und nur der Insolvenzverwalter zum Schluss nur angemeldete und anerkannte Forderungen befriedigen ?

      Oder andersrum, per se werden ja die an einer Anleihe haftende Rechte und Ansprüche immer mit verkauft und übertragen. Geht trotzdem wer fröhlich weiter traded ein mögliches Risiko ein, bei aktuellem Bestand zum Zeitpunkt einer Auskehrung unter- oder oberhalb der angemeldeten Forderung ggf die Arschkarte zu ziehen ? Erinnere mich mit gepflegtem Grausen dabei an HT1 und andere Umsätze börslich/außerbörslich in der Nähe einer erfolgten Ausschüttung und die daraus resultierenden umfangreichen Verwicklungen.

      Wäre an sich eine Frage an den Insolvenzverwalter, rechne da aber mangels Kenntnis der Handelsmodalitäten nicht wirklich mit einer kompetent qualifizierten Antwort vom Kanzleipersonal.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.03.14 09:16:04
      Beitrag Nr. 298 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.437.977 von albondy am 12.02.14 22:56:01Und gleich noch eine grundsätzliche Verständnisfrage: die vom Insolvenzverwalter anerkannten und vom Gericht als anerkannt bescheinigten Forderungen haben mE den Status eines "Vorab-Titels". Die täglichen Handelsvolumina sowie die mangels Sperrvermerk nicht anerkannten oder unangemeldeten Forderungen schweben aber unerfasst weiter durch den Raum. Wird der Treuhänder via Clearstream und Bank an alle Anleihehalter ausschütten, und nur der Insolvenzverwalter zum Schluss nur angemeldete und anerkannte Forderungen befriedigen ?

      Ich gehe davon aus, dass es genau so ablaufen wird.

      Erste Zahlung vom Treuhänder über Clearstream und damit Möglichkeit der Anleihegläubiger ihren Ausfall beim Insolvenzverwalter zu dokumentieren.

      Zweite Zahlung vom Insolvenzverwalter als Abschlagszahlung an alle angemeldeten, dokumentierten und zum Zeitpunkt der Zahlung gesperrten Forderungen.

      Dritte Zahlung vom Insolvenzverwalter, vielleicht dann als Schlusszahlung nach langer Zeit an alle berichtigten Forderungen und ursprünglich angemeldeten, dokumentieren und zum Zeitpunkt der Zahlung gesperrten Forderungen.
      Avatar
      schrieb am 03.03.14 09:25:23
      Beitrag Nr. 299 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.437.977 von albondy am 12.02.14 22:56:01Oder andersrum, per se werden ja die an einer Anleihe haftende Rechte und Ansprüche immer mit verkauft und übertragen. Geht trotzdem wer fröhlich weiter traded ein mögliches Risiko ein, bei aktuellem Bestand zum Zeitpunkt einer Auskehrung unter- oder oberhalb der angemeldeten Forderung ggf die Arschkarte zu ziehen ? Erinnere mich mit gepflegtem Grausen dabei an HT1 und andere Umsätze börslich/außerbörslich in der Nähe einer erfolgten Ausschüttung und die daraus resultierenden umfangreichen Verwicklungen.

      Wäre an sich eine Frage an den Insolvenzverwalter, rechne da aber mangels Kenntnis der Handelsmodalitäten nicht wirklich mit einer kompetent qualifizierten Antwort vom Kanzleipersonal.


      Lt. Auskunft des Treuhänders soll eine Zahlung rechtzeitig vorab auf der Webseite der Deikon bekannt gemacht werden. Damit sollten alle Rechtsgeschäfte ob börslich oder außerbörslich genau zugeordnet werden können. Wer da nicht spitz kalkulieren will, sollte da eben nicht handeln.

      Hinsichtlich der Auszahlung des Insolvenzverwalters hat dieser bereits angekündigt, dass er aufgrund des börslichen Handels vor jeder Auszahlung einen Sperrvermerk fordert. Das funktioniert meiner Ansicht nach ohne Probleme. Wer traded muss rechtzeitig seinen Bestand berichtigen, wieder anpassen und sperren, um in den Genuss der Auszahlung zu kommen, wer das nicht macht, geht leer aus. Die letzte Auszahlung des Insolvenzverwalters erwarte ich erst nach Einstellung des Börsenhandels, so dass ich da weniger Probleme sehe. Bis dahin kann man noch einmal die Tabelle berichtigen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.03.14 16:10:31
      Beitrag Nr. 300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.552.525 von T3A4 am 03.03.14 09:25:23> Erste Zahlung vom Treuhänder über Clearstream und damit Möglichkeit der Anleihegläubiger ihren Ausfall beim Insolvenzverwalter zu dokumentieren.
      > Zweite Zahlung vom Insolvenzverwalter als Abschlagszahlung an alle angemeldeten, dokumentierten und zum Zeitpunkt der Zahlung gesperrten Forderungen.
      > Dritte Zahlung vom Insolvenzverwalter, vielleicht dann als Schlusszahlung nach langer Zeit an alle berichtigten Forderungen und ursprünglich angemeldeten, dokumentieren und zum Zeitpunkt der Zahlung gesperrten Forderungen.


      ... danke, das klingt gut durchorganisiert und vernüftig.
      Bleibt zu hoffen, dass das Ganze bis zum Abschluss keine zehn Jahre dauern wird.

      > Lt. Auskunft des Treuhänders soll eine Zahlung rechtzeitig vorab auf der Webseite der Deikon bekannt gemacht werden.
      > Hinsichtlich der Auszahlung des Insolvenzverwalters hat dieser bereits angekündigt, dass er aufgrund des börslichen Handels vor jeder Auszahlung einen Sperrvermerk fordert. Das funktioniert meiner Ansicht nach ohne Probleme.


      ... stimmt, den angekündigt mehrfach wiederholten Sperrvermerk hatte ich nicht bedacht - vermutlich gleich wieder verdrängt wegen allgemeiner Abneigung gegen administrativen Aufwand.
      Avatar
      schrieb am 31.03.14 13:41:21
      Beitrag Nr. 301 ()
      heute hoher Umsatz in Anleihe III zu etwa 32.

      Vielleicht sind das Stücke aus dem Bestand von Dusan Rajcic. Wie schon im August letzten Jahres aufgezeigt, besteht grundsätzlich die Gefahr des börslichen Verkaufes der 10 Mio. Dann würde wohl die Summe der Forderungen steigen und sich die Quote verschlechtern.
      Leider ist für mich völlig unklar, wer aktuell die besagten 10 Mio hält. Ursprünglich war es die RheinMainCapital Holding GmbH. Diese ist mit Bekanntmachung vom 04.02.2014 aufgelöst. Liquidator ist Rajcic. Ziel sollte die Verwertung der Vermögenswerte sein, also Verkauf der Anleihen. Mir absolut unklar bleibt, wie es zu einer Liquidation kommen kann. Immerhin standen Ende 2011 27 Mio Verbindlichkeiten in den Büchern, Aktiva fast Null. Da hätte ich ein Ende der Firma durch Insolvenzantrag erwartet, nicht aber durch Liquidation. Wer versteht das?
      Avatar
      schrieb am 31.03.14 20:13:51
      Beitrag Nr. 302 ()
      > Vielleicht sind das Stücke aus dem Bestand von Dusan Rajcic.
      > Da hätte ich ein Ende der Firma durch Insolvenzantrag erwartet, nicht aber durch Liquidation. Wer versteht das?


      ... hohe Umsätze gab es spontan immer mal.

      Sollte man weiter beobachten, wie weit sich das kumuliert, aktuell 2.13 Mio nominal und 683k real Tagesumsatz und weitere 350k auf der Briefseite in Fra, Ddf zeigt nur 50k:50k mit kleinerem Umsatz an.

      Denk nicht dass das legal wär, wenn Rajcic´s RMC Forderung vornrum nicht als berechtigt anerkannt wurde(?), sie dann hintenrum über börsliche Verkäufe und Privatanleger als quasi Strohleute doch noch teils zu realisieren und damit die Insolvenzquoten etwas zu reduzieren. Bin da nicht qualifiziert, aber Liquidation ginge mdW (meines dürftigen Wissens) nur bei einer nicht faktisch insolventen Gesellschaft(?).
      Avatar
      schrieb am 31.03.14 21:24:05
      Beitrag Nr. 303 ()
      Liquidationsgründe bei GmbH gem. § 60 GmbH-Gesetz:

      § 60
      Auflösungsgründe

      (1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst:
      1. durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit;
      2. durch Beschluß der Gesellschafter; derselbe bedarf, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes bestimmt ist, einer Mehrheit von drei Vierteilen der abgegebenen Stimmen;
      3. durch gerichtliches Urteil oder durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder der Verwaltungsbehörde in den Fällen der §§ 61 und 62;
      4. durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen;
      5. mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
      6. mit der Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts, durch welche nach § 399 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Mangel des Gesellschaftsvertrags festgestellt worden ist;
      7. durch die Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.


      Eine Insolvenz braucht es also nicht. Es ist auch keine unter insolvenzbekanntmachungen.de gelistet. Eine Gesellschaft muss ja eine Insolvenz erst dann via Gericht einleiten, wenn sie ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann resp. überschuldet ist, ohne dass Gläubiger im Rang zurücktreten. Sofern keine Drittgläubiger vorhanden sind, kann m.E. eine Gesellschaft ohne Aktiva und nur Verbindlichkeiten im Rangrücktritt ewig überleben. Evtl. hat ja die finanzierende Bank (m.W. einziger Drittgläubiger) einen Deal mit Rajcic abgeschlossen ("lieber 30% als gar nichts") und das Pfand verwertet.

      Zwei Dinge machen mich stutzig:
      - Es war nur Anleihe 3 betroffen von den heutigen Massenverkäufen
      - Es wurde fast jeder Geldkurs bis 31.50% in FRA genommen.

      Also musste einer raus! Entweder Rajcics Pfandverwertung oder irgendein anderer Grossgläubiger!

      Falls die heutigen Verkäufe aus seinem Portfolio stammen, kann ich mir jedoch die Gründe für den (dazu nötigen) Wegfall der Nachrangigkeit nicht erklären. Allerdings fehlen für mich wesentliche Informationen über die genauen Rechtsverhältnisse der Nachrangigkeit. Hierzu kann man leider auch den Angaben des Insverwalters wenig belastbares entnehmen. Vielleicht weiss jemand mehr?

      Anleihe 1 hat sich übrigens seit ein paar Wochen kurstechnisch von den anderen beiden Anleihen nach oben abgesetzt.

      Warten wir's ab.
      Avatar
      schrieb am 01.04.14 14:08:27
      Beitrag Nr. 304 ()
      nach den hohen Umsätzen von heute zu urteilen kann es sich, meiner Meinung nach, nur um die Rajcic-Anteile handeln. Kein anderer Anleger verfügte über so hohe Bestände.In Gesprächen mit dem Insolvenzverwalter wurde früher einmal beiläufig erwähnt, daß er gegen den Verkauf der Anteile über die Börse vermutlich nichts unternehmen kann. Gerüchteweise war auch gesagt worden,daß die Anteile schon lange der Stadtsparkasse Düsseldorf verpfändet seien.
      Wenn der Abverkauf der Anteile beendet ist, wird sich die zu erwartende Quote meiner Meinung nach den Qouten der Anleihen 1 und 2 angleichen.
      Oder sieht das jemand anders?
      Avatar
      schrieb am 02.04.14 19:24:06
      Beitrag Nr. 305 ()
      > nach den hohen Umsätzen von heute zu urteilen kann es sich, meiner Meinung nach, nur um die Rajcic-Anteile handeln. Kein anderer Anleger verfügte über so hohe Bestände.

      ... doch das kann schon seit, da sind auch größere Private und einige Instis drin - ohne Zweifel ein sog. "Schmeißer". Schließlich wurden alle Verkaufe ja auch ohne größere Kursprobleme wieder aufgesammelt. Eventuell also nur jemand der sehr billig eingekauft hatte und auf den Quartalsultimo warum auch immer Kasse machen wollte - Gewinnmitnahme ohne Forderungsanmeldung, Formalitäten und weitere Wartezeit. Abverkauft wurden übern Daumen rund 3 Mio an Nennwert, also gut 1 Mio Kurswert, heute in Fra nur noch paarhundert K Umsatz und die letzte Briefseite stand mit grad noch 16k bei 32.- B. Wenns das gewesen sein sollte, muss es kein RMC-Bestand gewesen sein. Leider hab ich nicht die Bohne Einblick in irgendwelche Fonds die da evtl. mit dabei gewesen sein könnten.
      Avatar
      schrieb am 02.04.14 19:38:08
      Beitrag Nr. 306 ()
      > Eine Insolvenz braucht es also nicht.

      ... das dachte ich umgekehrt, also dass Liquidierung einer bereits insolventen Gesellschaft eben nicht geht - nach dem Punkt 5. der Aufzählung ginge das aber auch. Sofern Masselosigkeit gegeben ist, weil dann keiner der Gläubiger mehr was zu verlieren hat.

      > Falls die heutigen Verkäufe aus seinem Portfolio stammen, kann ich mir jedoch die Gründe für den (dazu nötigen) Wegfall der Nachrangigkeit nicht erklären. Allerdings fehlen für mich wesentliche Informationen über die genauen Rechtsverhältnisse der Nachrangigkeit.

      ... da läge eben das Problem - geradeaus durch die Vordertür wäre der RMC-Bestand als Forderung nachrangig und das vermutlich auch nur beim Insolvenzverwalter selbst(?), weil mW eigenkapitalersetzendes Darlehen(?). Durch die Hintertür über eventuelle Dritte zurück in den börslichen Markt gegeben hätten die einzelnen Käufer aber wieder nachzumeldende vorrangige Forderungen an IV und Treuhänder. Ob das insgesamt dann noch legal, schon grenzwertig oder prinzipiell verboten wäre kann ich nicht beurteilen.
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 17:02:46
      Beitrag Nr. 307 ()
      Schmeisserchen scheint fertig zu haben! Rund 5 Mio. Nominal wurden verkauft zu Kursen zwischen 30% und 32%. Jemand hat also 1/4 der (sicher) frei verfügbaren Nominale von ca. 20 Mio. von A0KAHL verkauft. Unwahrscheinlich, dass es nicht die Hälfte des ex-RMC-Bestands ist. Aber warum wurde dann nicht alles verkauft? Gibt's einen Deal zwischen Ins-Verw. und RMC? Die Hälfte darfst Du börslich verkaufen, die andere Hälfte bleibt nachrangig und wir ersparen uns einen weiteren Rechtstreit? Fragen über Fragen...
      Avatar
      schrieb am 14.04.14 11:39:07
      Beitrag Nr. 308 ()
      Mich verwundert besonders das große Interesse zu den Kursen. Immerhin gab es innerhalb von 2 Tagen immer Interesse an den Papieren. Vielleicht gab es da Absprachen? Irgendwer muss die Stücke gekauft haben und dann zur Tabelle anmelden.

      Noch zu Anleihe I und den Immobilien außerhalb des Portfolioverkaufes:
      Bewertung von JLL für Erolzheim war 2,18 Mio Faktor 9,54 und Tönisvorst war 1,77 Mio Faktor 10,72. Besser als von mir erwartet. Für letzteren Markt wurde zwischenzeitlich ein Kaufvertrag über 1,7 Mio unterzeichnet.
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 08:56:42
      Beitrag Nr. 309 ()
      Ja, Tönisvorst ebenso wie Aitrach wurden verkauft!
      Wie schauts denn mit den anderen 3 Objekten aus?
      - Erolzheim ist m.W. noch nicht verkauft
      - Euskirchen ebenfalls noch nicht verkauft (sollte eigentlich an Patrizia gehen, wurde aber wegen Mängeln retourniert)
      - Vom 3. Objekt (Eurohypo im 1. Rang) kenne ich nicht einmal den Standort. Weiss jemand näheres?

      Lange kann es nun nicht mehr dauern, bis der Treuhänder auszahlt. Ziel sollte m.E. Juni oder Juli sein.
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 10:36:48
      Beitrag Nr. 310 ()
      Edeka Aitrach Hauptstr. - gehörte noch zu den von der Eurohypo finanzierten Objekten.
      Ausschüttung Treuhänder erwarte ich später, vielleicht erst September, denn wenn erst alle Objekte verwertet sein müssen, dann muss man auf Erolzheim schauen. Erst zum 03.06.2014 wird das Objekt wieder vom AG Bieberach aufgerufen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 10:45:13
      Beitrag Nr. 311 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.825.571 von T3A4 am 15.04.14 10:36:48Aitrach wurde am 24.9.13 für EUR 1.662 Mio. verkauft. Das kann es nicht sein!
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 10:49:44
      Beitrag Nr. 312 ()
      Entschuldigung, ja, Aitrach ist verkauft -- Norma Stühlingen, Buchenstr. wurde noch von der Eurohypo finanziert
      Avatar
      schrieb am 15.04.14 10:59:54
      Beitrag Nr. 313 ()
      Zitat von T3A4: Entschuldigung, ja, Aitrach ist verkauft -- Norma Stühlingen, Buchenstr. wurde noch von der Eurohypo finanziert


      Über die Objekte in Stühlingen und Euskirchen findet man keine Zwangsversteigerungstermine. Evtl. sind sie zwischenzeitlich verkauft. Schade, dass Erolzheim erst so spät zwangsversteigert wird! Da ich keine Rückflüsse an den Treuhänder aus der Verwertung Erolzheim erwarte, wird's vielleicht doch schon im Sommer zur Auszahlung kommen.
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 11:13:33
      Beitrag Nr. 314 ()
      Schmeisserchen hatte doch noch nicht Feierabend: Seit gestern massiver Verkaufsdruck bei der A0KAHL. M.E. nun unzweifelhaft die Rajcic-Bestände! Noch knapp 5 Mio. Stück müsste er nun noch haben. Da ihm jeder Preis recht ist, wird das den Preis weiter drücken. Für uns ist's eben eine geniale Kaufgelegenheit...:)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 11:54:34
      Beitrag Nr. 315 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.006.834 von Donald.Duck am 19.05.14 11:13:33Hallo ,
      was ich nicht verstehe:
      Wenn man jetzt über die Börse nachkauft, wie funktioniert denn dann die Anmeldung dieser Papiere beim Insolvenzverwalter.
      Deadline war doch schon Ende Januar, oder welchen Sinn hatte dann dieser Termin?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 15:43:50
      Beitrag Nr. 316 ()
      Ich habe gerade den neusten Newletter der SDK bekommen. Die raten den Gläubigern der 2. und 3. Deikon Anleihe zu versuchen, gegen CMS zu klagen.

      Leider verlieren die im Newsletter kein Wort zu der 1. Anleihe. Hat hier eine Klage Eurer Meinung nach Aussicht auf Erfolg?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 18:03:35
      Beitrag Nr. 317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.008.522 von nicefreak am 19.05.14 15:43:50Ich bin skeptisch bezüglich der Erfolgsaussichten einer Klage.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 06:55:50
      Beitrag Nr. 318 ()
      Aus dem SdK Newsletter vom 19.Mai: „Darüber hinaus ist es auch zu Überkreuzsicherungen gekommen: aufgrund der weiten Sicherungserklärungen kam es dazu dass die der 2. und 3. Anleihe dienenden Sicherheiten zugleich der 1. Anleihe dienen“

      Danach müsste der Treuhänder 50% der Erlöse aus den Immobilien der Anleihe 2 für Inhaber der Anleihe 1 vorhalten und bei Tranche 3 wären es 40% der Erlöse. Dass es wirklich so schlimm für Anleihe 2 und 3 kommt, glaubt wohl niemand, denn sonst würden wohl die Anleihen 2 und 3 viel tiefer stehen. Aber einfach wird es für den Treuhänder nicht – sicherlich stehen die Anwälte dann auch für Anleihe 1 bereit, um für eine hohe Ausschüttung zu kämpfen.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 08:06:47
      Beitrag Nr. 319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.007.050 von meli17 am 19.05.14 11:54:34Du kannst Deine Forderungen jederzeit noch zur Tabelle anmelden. Ggf. zahlt man Gebühren von 15 EUR. Abschlagszahlungen vom Ins-Verwalter bekommen nur die Gläubiger, die zur Tabelle angemeldet sind im Zeitpunkt der Ausschüttung und die einen Depotsperrvermerk bereitstellen.
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 15:51:41
      Beitrag Nr. 320 ()
      > Ich bin skeptisch bezüglich der Erfolgsaussichten einer Klage.

      ... selbstverständlich bringt das was - den versammelten Anwälten, die jetzt vermutlich noch für Jahre weiter jeder gegen jeden und für sichere Kohle zu Lasten der Investoren und geschädigten Altanleger prozessieren können.

      Der zu verteilende Restkuchen wird dadurch zwar insgesamt um keinen Deut größer, aber langfristig wenigstens optisch schön breitgetreten und dabei unmerklich ein wenig geplündert. Die erste Ausschüttung hätte sonst vermutlich längst erfolgt sein können, Dusan Rajcic würde danach weit weniger aus den laufenden Verkäufen erlösen. Aber das alles ist unwichtig, es geht hier schließlich um "höhere Werte", wie sie die blindfolded bitch "Justitia" mit ihren geldgierigen Knechten immer wieder so kostenintensiv wie sichtlich erfolglos vertritt - ohne dass die Opfer auch nur ansatzweise überhaupt kapieren was abläuft.

      Siehe WGF, wo es nach meinen Informationen inzwischen noch immer keinen einzigen abgeschlossenen Immobilienverkauf gegeben hat, sodass wahrscheinlich auch der nächste "planmässige Auskehrungstermin" wieder ohne planmäßige Ausschüttung bleibt - absehbar ganz genau so wie es sich die dämliche Mehrheit gewünscht, mehrheitlich entschieden und anwaltlich "absichern" lassen hat. Die Kapitalvernichter bleiben unbehelligt, die näheren Umstände völlig ungeklärt, das Kapital und die verbundenen rechte bleiben für immer im Unternehmen verschwunden und liefert nicht mal mehr die dürftige Kompensation der geschuldeten Zinsen. Gesichert bleibt nur eine jahrelange juristische Posse auf Kosten der Opfer, deren zäh langweilige Dauer sie nicht mal als Stoff für Gerichts- oder Kochshows im Unterschichtfernsehn geeignet macht.

      Der aktiv handelsunfähige deutsche Kleinanleger mit seiner Vollidiotenkasko-Rechtsschutzversicherung ist halt immer wieder gern williges und auch noch dankbares Opfer - allzeit bereit und jederzeit Anwalt´s Liebling. Freiwillig zahlendes Frontlinienfußvolk für jahrelange Schlachten auf der Gerichtsbank, die mit Sicherheit so enden wie die "großen Offensiven und Gegenoffensiven" 1914/18: kein Ziel ausser dem puren Selbstzweck, kein erkennbares Kosten-Nutzen-Verhältnis, keinerlei reale Bewegung, aber dauerhaft hohe Zeit-, Energie- und Materialverluste.

      Aber wenigstens Daddeln mit Klimpergeld geht eventuell wieder, wenn Bewegung in Kurse und Volumina kommt.
      Avatar
      schrieb am 21.05.14 08:57:20
      Beitrag Nr. 321 ()
      Zitat von nicefreak: Ich habe gerade den neusten Newletter der SDK bekommen. Die raten den Gläubigern der 2. und 3. Deikon Anleihe zu versuchen, gegen CMS zu klagen.

      Leider verlieren die im Newsletter kein Wort zu der 1. Anleihe. Hat hier eine Klage Eurer Meinung nach Aussicht auf Erfolg?


      Liegt jemandem der Beschluss des OLG im Wortlaut vor? Bitte PN, danke!
      Avatar
      schrieb am 21.05.14 11:40:57
      Beitrag Nr. 322 ()
      Hier die Antwort der SdK:

      Bezüglich der ersten Anleihe (WKN A0EPM0) werden rechtliche Schritte derzeit weiterhin geprüft. Der zugrundeliegende Sachverhalt entscheidet sich in wesentlichen Punkten zu dem der zweiten und dritten Anleihe (WKN A0JQAG) und (WKN A0KAHL). So war bei der ersten Anleihe der Treuhänder ursprünglich ein anderer; dieser ist zwischenzeitlich verstorben. Ob auch hier – wie bei der zweiten und dritten Anleihe – schuldhafte Pflichtverletzungen dargelegt werden können, steht zurzeit noch nicht sicher fest. Wir stehen hier in Verbindung mit den das Verfahren führenden Rechtsanwälten und warten auf weitere Einschätzungen. Dies wird voraussichtlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da sowohl der Sachverhalt wie auch die Rechtslage komplex sind.
      Avatar
      schrieb am 21.05.14 13:57:24
      Beitrag Nr. 323 ()
      Zitat von albondy: > Ich bin skeptisch bezüglich der Erfolgsaussichten einer Klage.

      ... selbstverständlich bringt das was - den versammelten Anwälten, die jetzt vermutlich noch für Jahre weiter jeder gegen jeden und für sichere Kohle zu Lasten der Investoren und geschädigten Altanleger prozessieren können.

      Der zu verteilende Restkuchen wird dadurch zwar insgesamt um keinen Deut größer, aber langfristig wenigstens optisch schön breitgetreten und dabei unmerklich ein wenig geplündert. Die erste Ausschüttung hätte sonst vermutlich längst erfolgt sein können, Dusan Rajcic würde danach weit weniger aus den laufenden Verkäufen erlösen. Aber das alles ist unwichtig, es geht hier schließlich um "höhere Werte", wie sie die blindfolded bitch "Justitia" mit ihren geldgierigen Knechten immer wieder so kostenintensiv wie sichtlich erfolglos vertritt - ohne dass die Opfer auch nur ansatzweise überhaupt kapieren was abläuft.

      Siehe WGF, wo es nach meinen Informationen inzwischen noch immer keinen einzigen abgeschlossenen Immobilienverkauf gegeben hat, sodass wahrscheinlich auch der nächste "planmässige Auskehrungstermin" wieder ohne planmäßige Ausschüttung bleibt - absehbar ganz genau so wie es sich die dämliche Mehrheit gewünscht, mehrheitlich entschieden und anwaltlich "absichern" lassen hat. Die Kapitalvernichter bleiben unbehelligt, die näheren Umstände völlig ungeklärt, das Kapital und die verbundenen rechte bleiben für immer im Unternehmen verschwunden und liefert nicht mal mehr die dürftige Kompensation der geschuldeten Zinsen. Gesichert bleibt nur eine jahrelange juristische Posse auf Kosten der Opfer, deren zäh langweilige Dauer sie nicht mal als Stoff für Gerichts- oder Kochshows im Unterschichtfernsehn geeignet macht.

      Der aktiv handelsunfähige deutsche Kleinanleger mit seiner Vollidiotenkasko-Rechtsschutzversicherung ist halt immer wieder gern williges und auch noch dankbares Opfer - allzeit bereit und jederzeit Anwalt´s Liebling. Freiwillig zahlendes Frontlinienfußvolk für jahrelange Schlachten auf der Gerichtsbank, die mit Sicherheit so enden wie die "großen Offensiven und Gegenoffensiven" 1914/18: kein Ziel ausser dem puren Selbstzweck, kein erkennbares Kosten-Nutzen-Verhältnis, keinerlei reale Bewegung, aber dauerhaft hohe Zeit-, Energie- und Materialverluste.

      Aber wenigstens Daddeln mit Klimpergeld geht eventuell wieder, wenn Bewegung in Kurse und Volumina kommt.



      Wahre Worte albondy, wenn auch sehr prosaisch!
      Avatar
      schrieb am 21.05.14 15:13:12
      Beitrag Nr. 324 ()
      Der Beschluss des OLG würde mich auch interessieren. Nach meinem Verständnis des Newsletters der SdK lässt sich der Klageweg vermeiden. Das Gericht macht ja einen Vergleichsvorschlag. Ob CMS dem nun zustimmt oder es durchfechten will, kann ich natürlich nicht beurteilen. Einen Vergleich sollte man m.E. durchaus probieren, damit endlich Ruhe ist und man zumindest ein Teil des Schadens aus Anleihe 2+3 kompensiert ist. Vielleicht Wunschdenken...
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 11:58:00
      Beitrag Nr. 325 ()
      Zitat von T3A4: Aus dem SdK Newsletter vom 19.Mai: „Darüber hinaus ist es auch zu Überkreuzsicherungen gekommen: aufgrund der weiten Sicherungserklärungen kam es dazu dass die der 2. und 3. Anleihe dienenden Sicherheiten zugleich der 1. Anleihe dienen“

      Danach müsste der Treuhänder 50% der Erlöse aus den Immobilien der Anleihe 2 für Inhaber der Anleihe 1 vorhalten und bei Tranche 3 wären es 40% der Erlöse. Dass es wirklich so schlimm für Anleihe 2 und 3 kommt, glaubt wohl niemand, denn sonst würden wohl die Anleihen 2 und 3 viel tiefer stehen. Aber einfach wird es für den Treuhänder nicht – sicherlich stehen die Anwälte dann auch für Anleihe 1 bereit, um für eine hohe Ausschüttung zu kämpfen.


      Darf ich fragen, woher Du die Prozentsätze nimmst?
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 15:03:25
      Beitrag Nr. 326 ()
      Ich habe den Satz der SdK in Zahlen umgewandelt. „dienen zugleich der 1. Anleihe“ ich gehe von einem ranggleichen Sicherungsrecht aus. Dann 20 Mio Anleihe I und 20 Mio Anleihe II macht 50% und 20 Mio Anleihe I und 30 Mio Anleihe III macht 40% der jeweiligen Erlöse der Portfolien für Anleihe I. Ganz einfach und ohne Hintergrundinfos gerechnet.
      Ich zweifle daran, dass der Treuhänder wirklich die angeblich weite Sicherungserklärung umsetzt und nicht doch irgendwie umdeutet. Er wird wohl die Erlöse pro Portfolio verteilen. Der Markt sieht das offensichtlich auch so, denn sonst stünde Anleihe I wohl über 40.
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 15:10:25
      Beitrag Nr. 327 ()
      Zitat von T3A4: Ich habe den Satz der SdK in Zahlen umgewandelt. „dienen zugleich der 1. Anleihe“ ich gehe von einem ranggleichen Sicherungsrecht aus. Dann 20 Mio Anleihe I und 20 Mio Anleihe II macht 50% und 20 Mio Anleihe I und 30 Mio Anleihe III macht 40% der jeweiligen Erlöse der Portfolien für Anleihe I. Ganz einfach und ohne Hintergrundinfos gerechnet.
      Ich zweifle daran, dass der Treuhänder wirklich die angeblich weite Sicherungserklärung umsetzt und nicht doch irgendwie umdeutet. Er wird wohl die Erlöse pro Portfolio verteilen. Der Markt sieht das offensichtlich auch so, denn sonst stünde Anleihe I wohl über 40.


      Danke für die Aufklärung!

      Die sich ausweitende Kluft zwischen der Anleihe 1 sowie 2 und 3 sprechen dafür, dass der Markt zumindest teilweise wesentliche Unterschiede zwischen den Treuhandzahlungen für die jeweiligen Anleihen einpreist; dies allerdings m.E. auf sehr tiefem Niveau mit sehr grossem Upside-Potential!
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 08:43:51
      Beitrag Nr. 328 ()
      Zitat von Donald.Duck: .... dies allerdings m.E. auf sehr tiefem Niveau mit sehr grossem Upside-Potential!

      Man muss aber auch beachten, dass durch den offensichtlichen Verkauf der Anleihen (TR III) von Dusan Rajcic die Insolvenzquote schlechter ausfallen wird. Die ursprüngliche Prognose des Insolvenzverwalters lag bei 27%. Erhöhe ich die Insolvenzforderungen um die 10 Mio von ehemals Rajcic, dann fällt die Insolvenzquote um etwa 5% auf 22%. Genau diese 5% hat der Markt aktuell etwa nachgegeben.
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 19:50:52
      Beitrag Nr. 329 ()
      > Der Markt sieht das offensichtlich auch so
      > Genau diese 5% hat der Markt aktuell etwa nachgegeben.


      ... mag sein - nur mit "dem Markt" wäre ich eher vorsichtig. Momentan bringt der Verkäufer wieder Bewegung und Volumen in alle drei Anleihen - ansonsten ist "der Markt" für Deikon-Bonds aber doch sehr dünn und damit grundsätzlich eigentlich nicht aussagefähig (will nicht belehren, aber "Mr. Market" bezeichnet eigentlich nur Gesamtmärkte und große liquide Titel, bei kleinen Einzelwerten sind i.d.R. immer viel zu wenig qualifizierte Teilnehmer mit institutionellem Volumen dabei).

      Auch der Rest ist (für uns) bis dato sehr spekulativer Konjunktiv - zwar wahrscheinlich aber nicht bestätigt, dass die verkauften 5 + aktuell ~1.25 Mio tatsächlich zweifelsfrei die verpfändeten Rajcic-Teile sind, von der Rechtmäßigkeitsfrage ganz abgesehen. Falls jemand grad A0KAHL gekauft hat - vielleicht gibt die Bank preis, wer da als Kontrahent und Schmeißer in der Schlussnotiz steht ...

      Falls CMS sich auf einen Vergleich einlässt, würde das doch mindestens einen Teil der "Verwässerung" wieder kompensieren(?). Und inwiefern am Ende wirklich noch eine sinnvolle Objektzuordnung und Erlöszuteilung möglich und angestrebt ist oder praktiziert wird, steht auch in den Sternen. Da wäre ebenso eine gleichwertige Insolvenzquote auf alle drei Anleihen möglich, mit der alle juristischen Streitigkeiten zwischen Gläubigergruppen ausgeschlossen wären. Man "dealt" ja in Justizkreisen zunehmend gern, um dem gesamtgesellschaftlichen Trend zu "ausgleichender Gerechtigkeit" entgegen zu kommen. Speziell wenn es wie hier um (juristisch) "komplexe und offensichtlich fehlerhafte Sachverhalte" (deutsch: Mauscheleien) geht.

      Die Kurse preisen mE vage Unsicherheiten ein - der zweite Abverkauf geht sichtlich etwas langsamer - mir schon Recht, weil Wertpapierkreditkonto auf die kumulierte "Juni-Rückzahlungsmasse" präventiv schon ziemlich weit im Lombard steht, bleibt hoffentlich noch etwas Zeit zum günstig Nachkaufen.
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 21:47:29
      Beitrag Nr. 330 ()
      Zitat von nicefreak: So war bei der ersten Anleihe der Treuhänder ursprünglich ein anderer; dieser ist zwischenzeitlich verstorben.


      Wunderbares Konstrukt. Stirbt der Blödmann und schon ist keiner mehr haftbar? Na Spitze.
      Avatar
      schrieb am 27.05.14 20:04:14
      Beitrag Nr. 331 ()
      > Wunderbares Konstrukt. Stirbt der Blödmann und schon ist keiner mehr haftbar? Na Spitze.

      ... kommt auf den Treuhandvertrag an, ob der mit dem Tod erlischt, oder ob darin vorsorglich schon ein Treuhandnachfolger benannt wurde. So oder so hätte dann umgehend ein Neuer eingesetzt werden müssen, um dem WP-Prospekt gerecht zu werden.

      Das ganze Affentheater geht nun schon vier Jahre - zeitnahe Klärung wäre längst Job der Gläubigervertreter und "Anlegerschützer" gewesen, da ist aber sichtlich nix Sinnvolles passiert. Gilt auch für die mehr als fragwürdig rechts-umgehende Verwertung des verpfändeten Bestands - Fakten schaffen ganz ohne Waffen. Möglicherweise sollte über neue Jura-Studienzweige wie "Veruntreuhänder" und "Gläubigerinteressenzertreter" nachgedacht werden. Aber was will man erwarten in einem verrottenden Staats- und Justizwesen - der Bund hats mit seiner unsäglichen "Treuhand-Kungel-Anstalt" schließlich ohne ernsthafte Konsequenzen schon allen anschaulich vorgelebt, anschließend ebenso die EU mit ihren auf Treu und Glauben installierten und sofort allseits massiv gebrochenen "Konvergenzkriterien".

      Nach 6 Handelstagen sind knapp 1.4 Mio A0KAHL abverkauft, dürfte der Rest noch locker 3 Wochen brauchen....
      Avatar
      schrieb am 28.05.14 10:01:37
      Beitrag Nr. 332 ()
      > ... kommt auf den Treuhandvertrag an, ob der mit dem Tod erlischt, oder ob darin vorsorglich schon ein Treuhandnachfolger benannt wurde. So oder so hätte dann umgehend ein Neuer eingesetzt werden müssen, um dem WP-Prospekt gerecht zu werden.

      Ursprünglich war RA Hans K. Lehne als Treuhänder zuständig. Verstorben ist er erst im Februar 2013, da hatte die Deikon GmbH schon lange den Treuhänder ausgetauscht und CMS Hasche Sigle hatte die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag übernommen.
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 12:37:06
      Beitrag Nr. 333 ()
      Am 3.6. um 9Uhr ist am Amtsgericht Erolzheim der 3.Termin für die Versteigerung Erolzheim. Verkehrswert € 2.2 Mio. Geht jemand hin?
      Ich hoffe, damit ist die Verwertung der Immobilien ein Stück vorangekommen.
      Weiß jemand etwas über die Verwertung von Norma Stühlingen und Burger King Euskirchen?
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 12:57:38
      Beitrag Nr. 334 ()
      Stühligen ist verkauft, habe ich über mehrere Ecken gehört. Euskirchen ist m.W. noch nicht verkauft.
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 17:46:24
      Beitrag Nr. 335 ()
      > Nach 6 Handelstagen sind knapp 1.4 Mio A0KAHL abverkauft, dürfte der Rest noch locker 3 Wochen brauchen....

      ... inzwischen sind rund 2 Mio umgegangen, bleiben ca. weitere 3 und bei einem "Sale-Speed" von zuletzt durchschnittlich 100k am Tag (Fra+Ddf zusammen) noch volle 30 Handelstage oder sechs Wochen. Die gehandelten größeren Batches bewegen sich alle stabil in der Range 25.- bis 27.-.

      Jemand mitbekommen, ob der Verkauf am 3.6. geklappt hat ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 18:44:43
      Beitrag Nr. 336 ()
      Der Umsatz steigt bereits wieder. Aufgrund Urlaubsbrücken und Feiertagen sind viele Marktteilnehmer noch im Urlaub. Mit fortschreitendem Abverkauf wird sowohl der Umsatz zunehmen als auch der Brieflurs sukzessive wieder angehoben werden, ein linearer Abverkauf, also stabile Umsätze und Briefkurse ist aufgrund des starken Underpricings und sehr guten Chancen-Risiko-Verhältnisses unwahrscheinlich.

      Irrational ist auch dass alle drei Anleihen massiv gefallen sind, also die Marktkapitalisierung aller drei bei abnehmender Restlaufzeit und sich nähernder erster Teilnennwertrückzahlung massiv gesunken sind.
      Avatar
      schrieb am 04.06.14 19:45:31
      Beitrag Nr. 337 ()
      > Der Umsatz steigt bereits wieder. Aufgrund Urlaubsbrücken und Feiertagen sind viele Marktteilnehmer noch im Urlaub. Mit fortschreitendem Abverkauf wird sowohl der Umsatz zunehmen als auch der Brieflurs sukzessive wieder angehoben werden, ein linearer Abverkauf, also stabile Umsätze und Briefkurse ist aufgrund des starken Underpricings und sehr guten Chancen-Risiko-Verhältnisses unwahrscheinlich.

      ... geht ja noch etwas weiter mit Feiertagen, Pfingstmontag, Fronleichnam regional wieder Brückentag, dazu kommt die WM plus einsetzende Sommerferien, alles zusammen nicht wirklich umsatzträchtige Zeiten. Eine relative Sättigung sieht man ja auch in den ermäßigten Abverkaufskursen der "zweiten Tranche".

      > Irrational ist auch dass alle drei Anleihen massiv gefallen sind, also die Marktkapitalisierung aller drei bei abnehmender Restlaufzeit und sich nähernder erster Teilnennwertrückzahlung massiv gesunken sind.

      ... sicher, wobei mir noch nicht klar ist, in wie weit die neu in den Markt gekommenen Bestände ggf leicht verwässernd auf die Gesamtquote auswirken werden. Mir schien es so, als ob dem Insolvenzverwalter eine gleichmäßige Quote ohne Theater aufgrund der Überdeckungen seitens CMS durchaus Recht gewesen wäre - was sich durch SdK und A0KAHL-Verkauf zumindest in den Kursen wieder neu aufzumischen scheint. Die erste Teilauskehrung rückt näher, bei der "Restlaufzeit" habe ich eher "gedanklich draufgesattelt", weil da lag ich bis dato immer und überall mit der Schätzung zu kurz.
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 08:21:12
      Beitrag Nr. 338 ()
      aus Rajcic-Schatztruhe von etwa 10.250.000 TR III A0KAHL sind bist gestern ca 9.072.000 Mio verkauft....es bleiben also noch ca 1.024.000 Mio
      aus Rajcic-Schatztruhe von etwa 10.250.000 TR III A0KAHL sind bist gestern ca 9.072.000 Mio verkauft....es bleiben also noch ca 1.024.000 Mio


      Ffm 13.1. - 4.6 7.745.000 TR III

      Ddorf 13.1. - 4.6. 1.328.000

      in toto

      9.072.000 Mio
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 08:55:59
      Beitrag Nr. 339 ()
      Ich denke, dass Du die Umsätze ab 31.3.14 werten solltest. Da war der Big Bang mit Millionenumsätzen. Auch befindet sich die RMC Holding erst seit Februar 2014 in Liquidation.
      Ich habe nur Frankfurt getrackt, da gingen seit 31.3.14 6.9 Mio. Nominale um. DUS vielleicht nochmal ein paar hundert Tausend. Somit ist erst ca. 75% durch und wir haben noch 2.5 Mio. vor uns.

      Übrigens: Deikon hält ja selbst noch eigene Anleihe. Wer weiss, was aus diesen geworden ist? In der Ins-ERöffnungsbilanz ging man von einem Verkauf der Anleihe aus. Seitdem spricht man nur noch davon, dass man die Anteile hält und die Anteile am Verwertungserlös der Immobilien des Treuhänders partizipieren und dann quasi untergehen.
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 09:08:09
      Beitrag Nr. 340 ()
      Da liegen noch etwas mehr bei Rajcic. Der Abverkauf ging erst am 31.03. los. Ich gehe davon aus, dass gleichzeitig ein paar Beobachter auch sofort verkauft haben, um bei den jetzigen Kursen wieder zurückzukaufen. Der Rückgang war zu erwarten. Das Volumen der Börsenkurse muss da sicherlich etwas Abzug erhalten.
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 19:39:18
      Beitrag Nr. 341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.102.344 von albondy am 04.06.14 17:46:24Erolzheim wurde nicht verkauft bzw. kein Zuschlag erteilt
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 21:18:38
      Beitrag Nr. 342 ()
      Zitat von Friend_of_Value: Erolzheim wurde nicht verkauft bzw. kein Zuschlag erteilt


      Osterhasi schreibt "der 3.Termin für die Versteigerung Erolzheim"

      Wie oft wollen die denn das noch wiederholen. Ich dachte immer dass schon nach zwei terminen jedes noch so geringe gebot angenommen werden muss. Einen Euro haette auch noch ueber :D.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.06.14 12:06:35
      Beitrag Nr. 343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.119.278 von skbond am 06.06.14 21:18:38Ich dachte immer dass schon nach zwei terminen jedes noch so geringe gebot angenommen werden muss.

      und ich dachte immer, wer 20 Jahre Blödzeitung liest wird Professor. Wielange soll ich noch auf meine Berufung warten.:cry:
      Avatar
      schrieb am 20.06.14 20:15:39
      Beitrag Nr. 344 ()
      > Da liegen noch etwas mehr bei Rajcic. Der Abverkauf ging erst am 31.03. los. Ich gehe davon aus, dass gleichzeitig ein paar Beobachter auch sofort verkauft haben, um bei den jetzigen Kursen wieder zurückzukaufen. Der Rückgang war zu erwarten. Das Volumen der Börsenkurse muss da sicherlich etwas Abzug erhalten.

      ... bei der ersten Tranche hatte ich nur die größeren Batches FRA/DDF zusammengezählt (comdirect filtert bzw weist das auf Wunsch aus in der "Kurshistorie") - kam relativ genau hin. Inzwischen mag auch der eine oder andere 25k-Batch dabei gewesen sein, sonstiges "Noise" rausgelassen komm ich derzeit auf verkaufte circa 3.1 Mio oder noch 1.9 Mio ausstehend. "Sale Speed" hat sich weiter verlangsamt, Briefkurse bleiben "kurspflegend" stabil, Umsätze 50/100k liegen fast alle konstant zwischen 25.- und 26.50.

      > Wer weiss, was aus diesen geworden ist?

      ... so recht klar scheint das alles nicht zu sein, von "rechtens" erst garnicht zu reden. Wäre mE eher vorrangig Aufgabe der "Gläubigervertreter" oder "Anlegerschützer" als des Insolvenzverwalters - da herrscht aber das übliche desinteressierte Schweigen. Gibt ja aktuell auch genug neue Insolvenzen, bei denen man "in eigener Sache" einträglich PR-Wind machen kann :(
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 19:35:31
      Beitrag Nr. 345 ()
      .... diese Woche ging wieder mehr in der A0KAHL - nach Daumenrechnung sind von der 2. Tranche inzwischen gut 4 Mio verkauft, die 50k- und 100k-Umsätze stabil bei überwiegend 26.-, teils auch 25.-.
      Avatar
      schrieb am 28.06.14 02:19:23
      Beitrag Nr. 346 ()
      nach meiner überschlägigen addition sind von 30.3. bis 27.6 in ffm 9.073.000 und in ddorf 1.586.000

      zusammen 10.659.000 A0KAHL umgesetzt worden

      wiederverkäufe und noise sind dabei

      aber Rajcic´s Fundes von wohl 10.250.000 dürfte nahezu vertickt sein....

      ich nehme an das jetzt die kurse wieder auf über 30 anziehen....
      Avatar
      schrieb am 03.07.14 21:00:30
      Beitrag Nr. 347 ()
      Schluss mit lustig? Kein ASK mehr unter 30 heute bei allen 3 Anleihen. Rajcic scheint fertig zu haben...
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 10:49:27
      Beitrag Nr. 348 ()
      anbei der aktuelle Sachstandsbericht im Insolvenzverfahren 71 IN 354/12 der DEIKON GmbH

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      im Anschluss an meine Berichte aus Dezember 2013 berichte ich turnusgemäß über den Sachstand.

      I. Stand der Immobilienverwertung

      1. Verkauf von 85 Immobilien an die Seneca Holdco S.a.r.l.

      Mit Zustimmung des Gläubigerausschusses habe ich zunächst 86 von 90 Immobilienobjekten der Schuldnerin an eine Tochtergesellschaft der Patrizia Immobilien AG, an die Firma Seneca Holdco S.a.r.l., eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts mit Sitz ebenda, verkauft. Die Abwicklung des Kaufvertrages ist weit vorangeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Es fehlen immer noch Umschreibungen des Eigentums an einzelnen Immobilien auf die Käuferin und außerdem fehlen noch Löschungen von Grundpfandrechten in den Grundbüchern, weil die Erwerberin den Immobilienbestand lastenfrei von mir erworben hat. Das Procedere ist aufwändig, weil sich der Notar bei jedem Umschreibungsantrag immer eine jeweils neue, da tagesaktuelle Bescheinigungen beim Insolvenzgericht beschaffen muss, aus der sich ergibt, dass ich immer noch Insolvenzverwalter bin (arg. § 878 BGB analog). Die Gründe, die zur Verzögerung bei der Abwicklung des Kaufvertrages führen, sind vielfältig, beruhen aber meistens darauf, dass die Erwerberin entweder die Grunderwerbsteuer für ein bestimmtes Objekt noch nicht bezahlt hat oder auf die Bearbeitungsdauer beim jeweiligen Grundbuchamt.


      Erst nach vollständiger Vertragsabwicklung kann die Verteilung des beim Notar hinterlegten Geldbetrages auf den Treuhänder der Anleihegläubiger einerseits und die Insolvenzmasse andererseits erfolgen. Der Insolvenzmasse werden die Kosten der Verwertungsaktion erstattet und sie erhält einen Erlösanteil von 4% des Bruttokaufpreises, außerdem bei den nicht wertausschöpfend belasteten Grundstücken den Übererlös nach Befriedigung der Grundpfandrechte. Der Treuhänder hingegen erhält die auf die nachrangigen Sicherungen der Anleihegläubiger entfallenden Erlösanteile, mindestens aber ? 20.000,00 pro Objekt mit nachrangiger Sicherheit.


      Ein ursprünglich an die Seneca Holdco S.a.r.l. verkauftes Grundstück (Objekt Burger King, Euskirchen) ist aus dem Kaufvertrag herausgefallen, weil die Erwerberin ein ihr dazu eingeräumtes Rücktrittsrecht ausgeübt hat. Darüber hatte ich bereits in meinem letzten Bericht Ausführungen gemacht. Ergänzend dazu ist nun zu berichten, dass es leider noch nicht gelungen ist, dieses Objekt anderweitig zu veräußern. Als Kaufinteressentin ist die Mieterin (Burger King), zu deren Gunsten in Abteilung II des Grundbuchs eine Mieterdienstbarkeit eingetragen ist, aufgetreten. Kurz vor dem Zustandekommen eines Vertrages wurde ein Fernsehbericht ausgestrahlt, in dem es um Arbeitsbedingungen bei Burger King ging. Jener Film ist ausgerechnet in "unserer" Burger King-Filiale gedreht worden und hat dazu geführt, dass die Kunden in großen Mengen weggeblieben sind. Das wiederum hat den Kaufinteressenten dazu bewogen, zunächst von seinem Angebot Abstand nehmen zu müssen. Wegen der Fernsehveröffentlichung ist allerdings ein Verkauf auch an einen anderen Erwerber derzeit schwierig. Mit der Grundpfandgläubigerin, der Stadtsparkasse Düsseldorf, stehe ich derzeit in Kontakt, um mit ihr das weitere Vorgehen abzustimmen. Es kann aber wohl als sicher angenommen werden, dass die plötzliche Berühmtheit des Objektes sich eher nachteilig auf einen Kaufpreis oder einen Steigerlös im Zwangsversteigerungsverfahren auswirken wird. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.


      In meinem letzten Bericht hatte ich darauf hingewiesen, dass ich noch mit der Coreal wegen eines von ihr vereinnahmten Kaufpreisanteiles in Verhandlungen stehe, weil m. E. die Coreal diesen zumindest nicht vollständig behalten kann. Aktuell sind die Verhandlungen mit der Coreal noch nicht abgeschlossen, so dass noch kein Ergebnis berichtet werden kann. Die Verhandlungen dauern an.


      2. Einzelverkauf von Immobilien

      Wegen der anderen Grundstücke, die nicht an die Senco Holdo S.a.r.l. verkauft worden waren, hatte ich im letzten Zwischenbericht bereits Auskunft erteilt. Drei der vier zugunsten der FHB belasteten Grundstücke sind verkauft, die Vertragsabwicklung läuft ordnungsgemäß und reibungslos. Ein weiteres Objekt befindet sich auf Betreiben der FHB im Zwangsversteigerungsverfahren. In einem ersten Termin am 19.11.2013 ist der Zuschlag auf Antrag der FHB versagt worden. Das Verfahren wird nunmehr fortgesetzt; ein zweiter Versteigerungstermin ist mir noch nicht bekannt.


      II. Forderungsanmeldungen und Forderungsprüfungen

      Am 29.01.2014 musste ich mich gegenüber dem Insolvenzgericht zu den angemeldeten Forderung erklären. Die zunächst angesetzten Prüfungstermine waren auf dieses Datum vertagt worden.


      Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die gesetzlich vorgesehenen Vereinfachungen mittels eines gemeinsamen Vertreters gem. § 19 SchuVG nicht in Anspruch genommen werden können; bekanntlich hat sich die Mehrheit der Anleihegläubiger aller drei Anleihen gegen einen gemeinsamen Vertreter ausgesprochen. Ich hatte dazu ein Procedere festgelegt, wie die Berechtigung der Anleiheforderungen trotz der fortbestehenden Handelbarkeit geprüft werden können. Darüber hatte ich bereits in meinem letzten Sachstand berichtet. So wie dort vorgeschlagen ist dann auch verfahren worden.


      Die von einer Rajcic-Gesellschaft gehaltenen Anteile wurden ebenfalls zur Insolvenztabelle angemeldet, von mir aber bestritten. Die Forderungsanmeldung wurde inzwischen zurückgezogen. In den letzten Tagen bin ich auf eine erhöhte Verkaufstätigkeit in Bezug auf Anleihen aufmerksam geworden; auch einige besorgte Anleger haben sich dieserhalb an mich gewendet. Ich kann aber nicht feststellen, welcher Anleihegläubiger seine Anleihen über die Börse veräußert, insbesondere also nicht, ob es sich um Anleihen handelt, die ehemals von einer Rajcic-Gesellschaft gehalten wurde. Sollte Herr Rajcic versuchen, seine nachrangigen Ansprüche auf diese Weise zu "versilbern", wird man über Konsequenzen nachdenken müssen.

      Bereits seit vergangenem Jahr bemühe ich mich, mit den Anwälten von Herrn Rajcic eine Vereinbarung zu treffen, durch die sichergestellt wird, dass auf jene Anleihen jedenfalls keine Sicherungserlöse aus dem Verkauf von Immobilien entfallen können. Da ich bislang "auf Granit gebissen" habe, bereite ich derzeit eine Klage vor, die dieses Ergebnis erzielen soll. Deren Einreichung stimme ich mit dem Gläubigerausschuss ab.


      III. Ausblick

      Die nächste Zeit wird dafür verwendet werden müssen, die Abwicklung des mit der Seneca Holdco abgeschlossenen Kaufvertrages noch weiter durchzuführen. Des weiteren müssen die letzten noch nicht verwerteten Immobilien veräußert oder zwangsversteigert werden. Weiterhin müssen die schwebenden Abwicklungsprozesse (Rechtsstreitigkeiten, Anfechtungsthemen, Auseinandersetzung mit Rajcic-Gesellschaft usw.)

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. A. Ringstmeier
      Rechtsanwalt
      als Insolvenzverwalter
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 17:44:36
      Beitrag Nr. 349 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.260.338 von wfeder am 04.07.14 10:49:27Jetzt einen Prozess gegen Rajcic. Das kann dann ja noch dauern.
      Was dabei rauskommt kann man sich ja vorstellen: Rajcic wird sein Geld in der Zwischenzeit sicher nicht auf einem Treuhandkonto angelegt haben...
      Avatar
      schrieb am 25.07.14 15:57:55
      Beitrag Nr. 350 ()
      im bb gefunden:

      Aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.06.2014

      Unsere Kanzlei ist bereits vor geraumer Zeit zu der Auffassung gekommen, dass den Anlegern der 2. Deikon-Anleihe (WKN A0JQAG) und der 3. Deikon-Anleihe (WKN A0KAHL) Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Sicherheitentreuhänder zustehen.

      Nun bestätigt das OLG Düsseldorf in der 2. Instanz unsere Rechtsauffassung in einem Klageverfahren eines Deikon Anlegers der 2. Anleihe (WKN A0JQAG) und verurteilt den Sicherheitentreuhänder zu Schadensersatz. Der Anleger erhält die volle Zeichnungssumme abzüglich der von ihm vereinnahmten Zinsen. Auf die 3. Anleihe (WKN A0KAHL) ist das Urteil übertragbar.

      Hintergrund der von uns eingereichten Klagen ist folgender: Aus einem gegen Deikon GmbH geführten Verfahren liegt uns seit dem Jahr 2011 weitgehend die Vertragsdokumentation vor, welche der Besicherung der ca. 60 Immobilien der Deikon GmbH zugrunde lag. Mit diesem Vertragswerk sollten die Darlehen der erstrangig besicherten Banken und die Hypothekenanleihen der Anleihegläubiger abgesichert werden.

      Uns fiel bei der Prüfung der Verträge auf, dass hier in keiner Weise auf das in den Emissionsprospekten der Deikon GmbH (vormals Boetzelen) dargestellte Sicherheitenkonzept geachtet worden war. Das Konzept garantierte den Anleihegläubigern, dass sich ihre Sicherheitenposition im Grundbuch sukzessive mit der Tilgung der vorrangig besicherten Bankdarlehen verbesserte. Dies wurde aber bei einem großen Teil der vertraglichen Vereinbarungen mit den Banken vollständig missachtet. Es wurden für die Darlehen der Banken sogenannte weite Sicherungszweckerklärungen vereinbart, die der größten der finanzierenden Banken sogar erlauben, für zukünftige Darlehen und für Darlehen, die eine andere Anleihe betreffen, auf die für eine Deikon-Anleihe erworbenen Immobilie im Insolvenzfall zuzugreifen. Das moniert das OLG Düsseldorf zu Recht in seinem Urteil und verurteilt den Sicherheitentreuhänder, eine renommierte Rechtsanwaltsgesellschaft, zu Schadensersatz.

      Von dem geltend gemachten Schaden in Höhe von 45.443,75,- € muss der Sicherheitentreuhänder dem dortigen Anleger einen Betrag in Höhe von 33.973,36,- € zzgl. entstandener anteiliger außergerichtlicher Anwaltskosten ersetzen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen des Anlegers Die Revision zum BGH wurde vom 6. Zivilsenat des OLG Düsseldorf nicht zugelassen.

      Allerdings sind sich die zuständigen Senate beim OLG Düsseldorf noch nicht einig. In anderen Fällen hat ein anderer Senat des OLG die Berufungen der Anleger zurück gewiesen. Insoweit wurde bereits von unserer Kanzlei eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH veranlasst.

      Geschädigte DEIKON-Anleger sind keineswegs chancenlos und können gegen den Sicherheitentreuhänder vorgehen. Wir sind in diesen Fällen in eine Zusammenarbeit eingetreten mit der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner, mit der wir die Klageverfahren in enger Abstimmung führen. Die Kanzleien haben zusammen ein reduziertes Gebührenmodell für die außergerichtliche Tätigkeit entwickelt, das Deikon Anleger der 2. und 3. Anleihe in Anspruch nehmen können, wenn eine Rechtschutzversicherung nicht besteht.

      Allerdings sollten die Anleger beachten, dass Verjährung droht: Ansprüche gegen den Sicherheitentreuhänder drohen 3 Jahre ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis (§§ 195, 199 BGB) zum Jahresende zu verjähren. Ab wann diese Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis beim Anleger vorhanden war oder vorhanden sein konnte, ist eine Wertungsfrage.


      von Keitel
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.07.14 18:36:39
      Beitrag Nr. 351 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.374.118 von erwin-kostedde am 25.07.14 15:57:55M.E. wird der Sicherheitstreuhänder Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des 6. Senats des OLG Düsseldorf einreichen. Soweit dem stattgegeben wird sowie den Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger, die der 14. Senat des OLG zurückgewiesen hat, sieht man sich beim BGH in ? Monaten/Jahren wieder.
      Avatar
      schrieb am 21.08.14 16:03:15
      Beitrag Nr. 352 ()
      durch die SDK wurde der Newsletter 31 herausgegeben.
      Hier scheint auch eine massive Werbetour für die augenscheinlich auch für die SDK tätigen Rechtsanwälte Keitel & Keitel sowie Dr. Späth&Partner angestoßen zu werden.
      Der Newsletter endet - ich zitiere:

      Für betroffene Mitglieder bietet sich, unseres Erachtens, nun an zu überlegen, Ansprüche bezüglich der 2. und 3. Anleihe anwaltlich gegenüber der CMS außergerichtlich geltend zu machen. Die Kanzleien Keitel & Keitel, Köln und Dr. Späth & Partner, Berlin, die, wie erwähnt, bereits zahlreiche DEIKON-Anleger außergerichtlich und gerichtlich vertreten, arbeiten hier eng zusammen. Wie die Kanzleien uns mitgeteilt haben, bieten diese in gegenseitiger Absprache ein attraktives Kostenmodell für eine außerprozessuale Vertretung an. Die Vertretung ist darauf gerichtet, die Sicherheitentreuhänderin CMS zunächst ohne Klageverfahren zu einer Anerkennung der Ansprüche aufzufordern bzw. eine Vergleichsvereinbarung abzuschließen. Da die Ansprüche der Anleger bis zum 31.12.2014 verjähren können, können ggf. mit der Sicherheitentreuhänderin CMS
      im weiteren Verlauf des Jahres 2014 Vereinbarungen über die Hemmung der
      Verjährung getroffen werden. Möglich ist auch die Einleitung von Güteverfahren bei einer staatlich anerkannten Gütestelle, welche bei relativ überschaubaren Kosten die Verjährung mindestens bis in das 3. Quartal 2015 hemmen sollten.
      Darüber hinaus kann dann noch ein Klageverfahren die Verjährung hemmen.
      Aus unserer Sicht können nun auch Anleiheinhaber ohne Rechtsschutzversicherung
      tätig werden, da wir eine durchaus realistische Chance sehen, dass die Ansprüche der Anleger durchgesetzt werden können.
      Bitte informieren Sie sich bei den Kanzleien Keitel & Keitel, Köln oder Dr. Späth & Partner Berlin über das von diesen einheitlich angebotene reduzierte Gebührenmodell.
      Keitel & Keitel Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner
      Rechtsanwälte
      Decksteiner Str.78 Kurfürstendamm 102
      50935 Köln 10711 Berlin
      Tel. +49(0)221 – 4308830 Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17
      Fax +49(0)221 – 4308844 Fax: +49(0)30/88 72 94 61
      E-Mail: info@keitel-anwaelte.de E-Mail: kanzlei@dr-spaeth.com



      Ich stelle das hier mal nur der Vollständigkeit halber hier herein, distanziere mich ansonsten von dieser Empfehlung!

      Im Grunde geht es lediglich darum die Einrede der Verjährung durch die Beklagten vom Tisch zu bekommen. Dazu bedarf es im Grunde genommen keines Rechtsanwaltes, der selbstredend nicht kostenfrei arbeiten wird.
      Dazu werden aber die Aktenzeichen des 6. und 14 Zivilsenates des OLG Düsseldorf benötigt und nach Möglichkeit auch den/die Beklagtenvertreter.
      Wenn diese/r verbindlich diese Erklärung abgibt kann jeder seelenruhig abwarten, bis hierzu eine höchstrichterliche Entscheidung durch den entsprechenden Zivilsenat des BGH ergangen ist ......und wenn das dann noch Jahre dauert. Der Kostenaufwand liegt dann fast bei Null.

      Meine Frage hierzu deswegen: trotz intensiver Internetrecherche sind für mich die Aktenzeichen und auch die Beklagtenvertreter nicht ermittelbar gewesen. Der SDK gibt sie auf Anfrage ebenfalls nicht heraus.
      Kann mir jemand sagen oder weiß jemand hier aus dem Forum wie die Aktenzeichen lauten und durch welche Rechtsanwälte die Beklagten vertreten werden.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 09:26:36
      Beitrag Nr. 353 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.577.169 von darkship am 21.08.14 16:03:15Kann jeder dem Gericht die Einrede formlos mitteilen? Benötige ich nur die Az der zuständigen Gerichte?
      Danke für Deine Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 16:14:15
      Beitrag Nr. 354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.577.169 von darkship am 21.08.14 16:03:15http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2014/I_6_U_1…

      Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 127/13

      Gründe, die Revision zuzulassen, sind nicht gegeben, § 543 Abs. 2 ZPO. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die verallgemeinerungsfähige Rechtsfragen nicht aufwirft und von den zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nicht abweicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.08.14 17:40:03
      Beitrag Nr. 355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.587.027 von erwin-kostedde am 22.08.14 16:14:15Dem Urteil zur Folge muss der Treuhänder zahlen! Revision nicht zugelassen! Können somit nicht alle Anleihegläubiger der II und III Tranche sich auf das zitierte Urteil berufen und dem Treuhänder zur Zahlung auffordern?
      Avatar
      schrieb am 23.08.14 20:22:15
      Beitrag Nr. 356 ()
      der Verzicht auf die Einrede der Verjährung (denn das hat der SdK nun eindeutig herausgestellt dass also Verjährung zum Endes dieses Jahres droht) der eigenen möglichen Ansprüche aufgrund der bisher ergangenen Entscheidungen des 6. und 14. Zivilsenats des OLG Düsseldorf muss zwischen dem Anleiheinhaber und den gegnerischen Anwälten verbindlich vereinbart werden. Soll heißen: entweder Einschreiben mit Rückschein an diese Anwälte mit der entsprechenden Bitte, Fax sollte an sich auch ausreichen, weil man ja einen Faxbericht in Händen hält. Wenn man ganz sicher sein will - so machen das auch die Anwaltskanzleien - faxen, anrufen u. nachfragen ob Fax angekommen, den-/diejenige die die Auskunft gibt mit Namen erfassen, Datum u. Uhrzeit - reicht als Nachweis der Zustellung!
      Die vernünftigen Rechtsanwälte bestätigen dann auch, dass von der Einrede der Verjährung kein Gebrauch gemacht wird. Wenn ich diese Zustimmung schriftlich in den Händen halte kann ich in aller Seelenruhe zuwarten bis der zuständige Zivilsenat des BGH's abschließend entschieden hat und sodann im positiven Fall meine Ansprüche geltend machen. Wenn der BGH das Urteil des 6. Zivilsenats OLG D verwirft kann ich die Sache in die Tonne kloppen und das war's!
      Das ist die günstigste Variante. Wenn es nicht klappt, soll heißen die Beklagtenvertreter reagieren nicht oder lehnen gar ab, kann man immer noch die passenden Rechtsanwälte einschalten. Dann kostet das aber richtig Geld, weil sich die Gebühr nach dem Streitwert richtet ......und den setzen manche Rechtsanwälte ziemlich weit oben an, hinzu kommt, dass Rechtsanwälte dann noch von einem schwierigen Sachverhalt ausgehen und das mehrfache der einfachen Gebühr berechnen dürfen. Ist halt wie bei den Chefärzten. Wurde im Bundestag von den vielen Juristen-Abgeordneten fein geregelt ;-).
      Deswegen benötigt man die beiden Az. und die genaue Adresse der Rechtsanwälte!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.08.14 17:28:24
      Beitrag Nr. 357 ()
      da reiben wir uns doch schon glückselig die Hände, ob der neuen kommenden Finanzprodukte ... ;-)

      aus Immobilenzeitung vom 03.07.2014

      Neue Geschäfte mit alten Bekannten

      Der Etzel Dis­t­res­sed Credit Op­por­tu­ni­ty Fonds mit Sitz in Lu­xem­burg will noch in die­sem Jahr 400 Mio. Euro in not­lei­den­de deut­sche Han­dels­im­mo­bi­li­en in­ves­tie­ren. Die Ak­qui­se macht der ehe­ma­li­ge Boet­ze­len-Grün­der Dusan R. Ra­jcic.

      Let us be your bad bank". Mit die­sem Slo­gan wirbt das Düs­sel­dor­fer Un­ter­neh­men Smith & Klein In­ter­na­tio­nal auf sei­ner In­ter­net­sei­te. Der­zu­fol­ge ist das Un­ter­neh­men Teil eines un­ab­hän­gi­gen Mul­tis­tra­te­gie-In­vest­ment- und Fa­mi­ly-Of­fices, das sich auf sa­nie­rungs­be­dürf­ti­ge Im­mo­bi­li­en­un­ter­neh­men, not­lei­den­de Im­mo­bi­li­en, Ob­jek­te aus not­lei­den­den Kre­di­ten sowie op­por­tu­nis­ti­sche Im­mo­bi­li­en­in­vest­ments spe­zia­li­siert hat.

      Nun wurde eher zu­fäl­lig be­kannt, dass die Düs­sel­dor­fer man­da­tiert wur­den, für den Lu­xem­bur­ger Etzel Dis­t­res­sed Credit Op­por­tu­ni­ty Fonds noch in die­sem Jahr in Deutsch­land Pro­blem­im­mo­bi­li­en für 400 Mio. Euro an­zu­kau­fen. Das Schrei­ben, das der Im­mo­bi­li­en Zei­tung - wie sich her­aus­stell­te, zum ge­gen­wär­ti­gen Zeit­punkt un­ge­wollt - zu­ging, stammt von Dusan R. Ra­jcic, einem alten Be­kann­ten in der Ein­zel­han­dels­im­mo­bi­li­en-Bran­che. Ra­jcic hatte einst die Boet­ze­len AG ge­grün­det, die mit­tels Un­ter­neh­mens­an­lei­hen in Su­per­märk­te in­ves­tier­te und nach einem miss­glück­ten Bör­sen­gang unter dem Namen Dei­kon fort­ge­führt und spä­ter in­sol­vent wurde.

      Allzu schwer dürf­te es Ra­jcic nicht fal­len, not­lei­den­de Ob­jek­te zu fin­den. Schlie­ß­lich sind den Ban­ken nach der Fi­nanz­kri­se durch die Not­la­gen von Kre­dit­neh­mern hau­fen­wei­se Han­dels­im­mo­bi­li­en zu­ge­fal­len. Deren Ver­käu­fe durch die Ban­ken sorg­ten im ver­gan­ge­nen Jahr noch für einen be­trächt­li­chen Teil des Geld­um­sat­zes in Höhe von 8,6 Mrd. Euro, der 2013 ins­ge­samt mit Han­dels­ob­jek­ten re­gis­triert wurde. Al­lein die Royal Bank of Scot­land, die nach der Krise teil­ver­staat­licht wurde, ver­äu­ßer­te im ver­gan­ge­nen Jahr Han­dels­im­mo­bi­li­en für mehr als 700 Mio. Euro.

      Aus Bank­be­stän­den (u.a. Ber­lin Hyp, Co­re­al­credit Bank, Spar­kas­se Düs­sel­dorf, Hy­po­the­ken­bank Frank­furt) stamm­te schluss­end­lich auch das Dei­kon-Port­fo­lio aus 86 Le­bens­mit­tel­märk­ten, die einst von Ra­jcics Un­ter­neh­men Boet­ze­len zu­sam­men­ge­tra­gen und vor gut einem Jahr für kol­por­tier­te 178 Mio. Euro von Pa­tri­zia Im­mo­bi­li­en ge­kauft wur­den. Der Ver­kauf sorg­te da­mals für Auf­se­hen. Un­ter­le­ge­ne Bie­ter spra­chen ge­gen­über der Im­mo­bi­li­en Zei­tung von einem "Ka­mi­ka­ze­preis", den Pa­tri­zia be­zahlt habe. Pa­tri­zia selbst be­haup­te­te, damit eine Aus­schüt­tungs­ren­di­te von mehr als 7% zu er­zie­len.

      Nun ist von einer Brut­to-An­fangs­ren­di­te von min­des­tens 10% die Rede, die der Et­zel-Fonds er­zie­len soll. "Etzel ist ein Im­mo­bi­li­en- Turn-Around-Fonds, der pri­mär in Ein­zel­han­dels­im­mo­bi­li­en in­ves­tiert und be­wusst Ri­si­ken ein­geht", heißt es im An­kaufs­pro­fil. "Viel Ri­si­ko, viel Ren­di­te", bringt es Ra­jcic in sei­nem An­schrei­ben auf den Punkt. Ge­sucht wer­den Ob­jek­te, bei denen eine Re­vi­ta­li­sie­rung und Neu­po­si­tio­nie­rung an­steht (Im­mo­bi­li­en der Klas­sen Va­lue­ad­ded/Op­por­tu­nis­tic). Dar­un­ter fal­len etwa So­li­tär­stand­or­te, Fach­markt­zen­tren, SB-Wa­ren­häu­ser, Shop­ping­cen­ter und Bau­märk­te mit Miet­ver­trags­rest­lauf­zei­ten von drei bis vier Jah­ren, die bun­des­weit an Stand­or­ten ab 20.000 Ein­woh­nern ste­hen. Ge­kauft wer­den Ein­zel­ob­jek­te ab 5 Mio. Euro und Pa­ke­te ab 20 Mio. Euro.

      Ra­jcic ver­weist auch dar­auf, dass Smith & Klein Equi­ty Re­lease Joint Ven­tures mit lo­ka­len Pro­jekt­ent­wick­lern ein­ge­he, um deren in lau­fen­den Pro­jek­ten ge­bun­de­nes Ka­pi­tal durch Mez­za­ni­ne-Fi­nan­zie­run­gen ab­zu­lö­sen. Dies gelte u.a. für die Re­vi­ta­li­sie­rung von Han­dels­im­mo­bi­li­en und Im­mo­bi­li­en­pro­jek­te in Tur­naround-Si­tua­tio­nen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.14 19:13:06
      Beitrag Nr. 358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.593.165 von darkship am 23.08.14 20:22:15Deswegen benötigt man die beiden Az. und die genaue Adresse der Rechtsanwälte!

      Dein Verfahrensgegner wäre aber CMS und nicht deren Anwälte.
      CMS kann dann selbst entscheiden, ob sie antworten oder das von ihren Anwälte machen lassen.
      Ich würde aber nicht davon ausgehen, dass CMS ohne Prozess die Kohle rausrückt.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 19:37:48
      Beitrag Nr. 359 ()
      @erwin-kostedde

      der muss ziemlich bekloppt sein - anders kann man es gar nicht ausdrücken - der mitten im laufenden Verfahren, erst recht in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren seine Rechtsanwälte wechselt!
      Ist auch eine Kostenfrage, denn bei einem neuen Rechtsanwalt ist dann wieder die komplette Gebühr fällig. Das ist in einem solchen Verfahren richtig Geld und nicht nur 3,50 Euro.

      Auch die Frage der rechtmäßigen und wirksamen Vertretung kann bei den Rechtsanwälten der CMS telefonisch eingeholt werden. Verneinen die eine weitere Vertretung v. CMS - was zuweilen ja vorkommen soll - dann ist selbstredend die CMS für die Erklärung des Verzichts der Einrede auf Verjährung einziger AP!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 23:50:12
      Beitrag Nr. 360 ()
      MITTWOCH, 3. SEPTEMBER 2014
      Schadensersatzklagen vs CMS als Anleihesicherheitentreuhänder habe eine gewisse Dynamik aufgenommen....
      gegen
      die Partnerschaftsgesellschaft CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten
      und Steuerberatern mbB, Breite Straße 3, 40213 Düsseldorf,
      - Beklagte
      -
      Prozessbevollmächtiote: Hoff mann Liebs Fritsch & Partner,
      Kaiserswerther Straße 119, 40474 Düsseldorf

      nehmen wir zu der Replik der Kläger vom 20. Juni 2014 wie folgt Stellung:
      Das hier gegenständliche und von der erkennenden Kammer zu entscheidende Verfahren ist
      - wie der erkennenden Kammer bekannt ist - nur eines aus einer ganzen Reihe von Verfahren,
      die von Anlegern der Zweiten oder Dritten nachrangigen Hypothekenanleihe der
      DEIKON GmbH gegen die Beklagte anhängig gemacht worden sind, insgesamt sieben dieser
      Verfahren sind nach Klageabweisungen durch die erkennende Kammer sowie die
      10. Kammer des Landgerichts Düsseldorf zwischenzeitlich in zweiter Instanz vor dem OLG
      Düsseldorf anhängig. Hiervon sind bzw. waren
      • drei Berufungsverfahren vordem 14. Senat,
      • zwei Berufungsverfahren vor dem 9. Senat
      • ein Berufungsverfahren vor dem 6. Senat sowie
      • ein Berufung sverfah ren vor dem 16. Senat
      Der 14. Senat hat alle drei Berufungen im Beschlusswege als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
      Der 9. Senat hat die mündliche Verhandlung auf den 17. November 2014 und
      der 16. Senat eine mündliche Verhandlung auf den 12. September 2014 terminiert (nur am
      Rande: Beide Senate hatten ursprünglich frühere Verhandlungstermine anberaumt, aber beide
      Male hat der dortige Prozess bevollmächtigte der jeweiligen Kläger mitgeteilt, er sei erkrankt,
      was dann zu einer entsprechenden Verschiebung der Verhandlungstermine führte).
      Der 6. Senat hat in der von Ihm zu entscheidenden Berufungssache am 26. Juni 2014 ein
      Urteil verkündet, in dem er dem dortigen Kläger einen Anspruch auf Ersatz des Zeichnungsschadens
      Zug um Zug gegen Rückübertragung der Schuldverschreibungen zuerkannt hat.
      Um der hier zur Entscheidung berufenen Kammer ein aktuelles Bild zu verschaffen, legen wir
      vor
      anhängig.
      den zuletzt vom 14. Senat gefassten Beschluss über die Zurückweisung einer Berufung
      vom 22. Mai 2014 als
      - Anlage B 8

      das Urteil des 6. Senats vom 26. Juni 2014 als
      - Anlage B 9 -
      Vor seinem im Juni ergangenen Urteil hatte der 6. Senat am 10. April 2014 bereits einen ausführlichen
      Hinweisbeschiuss erlassen, in dem er seine später auch das Urteil tragenden
      Rechtsauffassungen darfegte. Dieser Hinweisbeschluss des 6. Senats lag dem 14. Senat vor,
      afs er seinerseits seinen am 22. Mai 2014 ergangenen Beschluss über die Zurückweisung
      der Berufung gefasst hat. Der 14. Senat hatte deshalb - darauf wird im Folgenden noch näher
      einzugehen sein - Gelegenheit, sich in seinem Beschluss mit der Auffassung des 6. Senats
      im Einzelnen auseinanderzusetzen. Der 14. Senat hat insoweit die Überlegungen des
      6. Senats in den entscheidenden Punkten ausdrücklich abgelehnt.
      Erstinstanzlich sind derzeit insgesamt 42 Klageverfahren anhängig, und zwar sowohl vor der
      erkennenden als auch vor der 10. Zivilkammer des LG Düsseldorf. Vor der 10. Kammer hat
      am 15. Juli 2014 die mündliche Verhandlung in über 20 dieser Verfahren stattgefunden. Zum
      Zeitpunkt dieser mündlichen Verhandlung kannte die 10. Kammer den Beschluss des
      14. Senats vom 22. Mai 2014 (Anlage B 8) ebenso wie das Urteif des 6. Senats vom 26. Juni
      2014 (Anlage B 9). In der mündlichen Verhandlung hat die Kammervorsitzende ausgeführt,
      dass die Kammer (vorbehaltlich abschließender Beratung) ungeachtet der Meinung des
      6. Senats die Abweisung sämtlicher Klagen beabsichtige. 2war seien die Überlegungen des
      6. Senats durchaus erwägenswert. Letztlich hätten sie die Kammer aber nicht überzeugen
      können. Denn es erschließe sich insbesondere nicht, einerseits eine Prospekthaftung der
      Beklagten im weiteren Sinne abzulehnen (vgl. Seite 14 f. des Urteils des 6. Senats, Anlage
      B 9), andererseits die Beklagte über die Annahme weitreichender ungeschriebener Vertragspflichten
      im Ergebnis doch wieder für die Richtigkeit zahlreicher Prospektaussagen verantwortlich
      machen zu wollen. Diese Rechtsauffassung überzeugt. Dies soll nachfolgend noch
      einmal - unter eingehender Auseinandersetzung mit der Argumentation des 6. sowie des
      14. Senats des OLG Düsseldorf - aufgezeigt werden

      usw....dutzende von Seiten....
      Eingestellt von rolf j. koch um 08:13
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 16:51:37
      Beitrag Nr. 361 ()
      @rolfjkoch

      meinen Dank - das ist ein sehr sehr guter Beitrag zur Sache selbst. Sind diese Ausführungen allgemein zugänglich?
      Interessante Ausführungen und relativiert die Mitteilungen in dem entsprechenden Newsletter der SDK doch ungemein, wirft ein ganz besonderes Licht auf diese u. auch mir bekannt gewordene "Aktionen" der SDK. Ich habe schon darüber in meinem Thread v. 21.08.14 16:03:15 Beitrag Nr. 352 referiert.

      Es gilt hier wie überall: schlechtem Geld soll nicht noch gutes hinterher geworfen werden.

      Einmal eine Bitte an die Deikon-Zeichner oder sonstige Interessierte:

      kann hier jemand mal die genauen Bezeichnungen der Tranchen der Schuldverschreibungen der CMS I, II + III hier reinstellen? Wäre sehr hilfreich.
      Es scheint ja nun so, dass bei der Tranche I der Schuldverschreibungen die Chancen für eine Klage recht schlecht gemischt sind.

      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 22:57:38
      Beitrag Nr. 362 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.686.890 von darkship am 03.09.14 19:37:48Die Frage war, ob jemand weiß, wer die Rechtsvertretung von CMS übernommen hat. Und meine Antwort ist: Ist egal, denn zu verklagender ist und bleibt CMS.
      Ob die "bescheuert" sind oder nicht, ist und war nicht die Frage. Abgesehen davon sollte CMS, auch wenn die als Treuhänder "nicht so rechtssicher" waren, sich auch noch gerade selbst verteidigen können. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass sie es auch machen.
      Avatar
      schrieb am 14.09.14 08:00:24
      Beitrag Nr. 363 ()
      Ich habe jetzt mal selbst recherhiert und habe folgendes Ergebnis gewfunden:

      DEIKON Anleihen

      1.Tranche DEIKON-Anleihe: 6,000% bis 30.06.2015 DE000A0EPM07
      A0EPM0 6,000
      404,157 30.06.2015
      20 Mio. 27,23
      2.Tranche DEIKON-Anleihe: 6,000% bis 01.07.2016 DE000A0JQAG2
      A0JQAG 6,000
      123,112 01.07.2016
      20 Mio. 27,26
      3.Tranche DEIKON-Anleihe: 6,000% bis 16.11.2016 DE000A0KAHL9
      A0KAHL 6,000
      94,295 16.11.2016
      30 Mio. 28,36

      Wenn ich die ganzen bei den verschiedenen Zivilsenaten des OLG Düsseldorf anhängig gewesenen und unterschiedlich entschiedenen (hauptsächlich gegen den Anleger mit Ausnahme des 6. Zivil-Senates) Verfahren richtig deute betrifft diese lediglich die

      2. u. 3 Tranche

      Die 1. Tranche ist somit überhaupt nicht betroffen kann demnach auch nicht vor Gericht/durch ein Gericht überprüft werden, weil sie die Zusicherungen aus der 2. u.3 Tranche einfach nicht enthielt!

      Sollte ich hiermit falsch liegen bitte ich um entsprechende Hinweise - danke.

      Wie schaut es aber dann mit der Abwicklung der 1. Tranche durch den Insolvenzverwalter aus? Bisher ist mir bekannt geworden, dass sich auch da nichts getan hat!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.09.14 22:08:23
      Beitrag Nr. 364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.775.339 von darkship am 14.09.14 08:00:24
      Zitat von darkship: Ich habe jetzt mal selbst recherhiert und habe folgendes Ergebnis gewfunden:

      DEIKON Anleihen

      1.Tranche DEIKON-Anleihe: 6,000% bis 30.06.2015 DE000A0EPM07
      A0EPM0 6,000
      404,157 30.06.2015
      20 Mio. 27,23
      2.Tranche DEIKON-Anleihe: 6,000% bis 01.07.2016 DE000A0JQAG2
      A0JQAG 6,000
      123,112 01.07.2016
      20 Mio. 27,26
      3.Tranche DEIKON-Anleihe: 6,000% bis 16.11.2016 DE000A0KAHL9
      A0KAHL 6,000
      94,295 16.11.2016
      30 Mio. 28,36

      Wenn ich die ganzen bei den verschiedenen Zivilsenaten des OLG Düsseldorf anhängig gewesenen und unterschiedlich entschiedenen (hauptsächlich gegen den Anleger mit Ausnahme des 6. Zivil-Senates) Verfahren richtig deute betrifft diese lediglich die

      2. u. 3 Tranche

      Die 1. Tranche ist somit überhaupt nicht betroffen kann demnach auch nicht vor Gericht/durch ein Gericht überprüft werden, weil sie die Zusicherungen aus der 2. u.3 Tranche einfach nicht enthielt!

      Sollte ich hiermit falsch liegen bitte ich um entsprechende Hinweise - danke.

      Wie schaut es aber dann mit der Abwicklung der 1. Tranche durch den Insolvenzverwalter aus? Bisher ist mir bekannt geworden, dass sich auch da nichts getan hat!


      einige Seiten zurück stand, dass die 1.Tranche die gleiche Zusicherung hatte. Jedoch nicht von CMS, sondern von einem inzwischen verstorbenen RA. Lt. SDK (?) ist da nichts mehr zu holen.
      Die Abwicklung sollte aber ohnehin unabhängig davon laufen, ob CMS verklagt wird oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 21.09.14 20:06:56
      Beitrag Nr. 365 ()
      > Die Abwicklung sollte aber ohnehin unabhängig davon laufen, ob CMS verklagt wird oder nicht.

      ... das eine (Insolvenzabwicklung) hat mit dem anderen (Schadenersatzklagen) nichts zu tun.

      Etwas enttäuschend fand ich im Gerichtsbeschluss den Term "Ersatz des Zeichnungsschadens" - letztendlich geht das in die falsche Richtung, weil damit allein gutgläubige Zeichner und nicht Investoren insgesamt gemeint sein dürften.

      > einige Seiten zurück stand, dass die 1.Tranche die gleiche Zusicherung hatte. Jedoch nicht von CMS, sondern von einem inzwischen verstorbenen RA. Lt. SDK (?) ist da nichts mehr zu holen.
      > Es scheint ja nun so, dass bei der Tranche I der Schuldverschreibungen die Chancen für eine Klage recht schlecht gemischt sind.

      Ebenfalls verwunderlich, weil eine im WP-Prospekt vertraglich vereinbarte treuhänderische Aufsicht nicht dadurch erlischt, dass der beauftragte Treuhänder wegstirbt. Finde die Quelle mitsamt Namen der Beteiligten adhoc nicht wieder, aber demnach hätte CMS wohl auch diese Treuhänderschaft im Anschluss mit übernommen - was sowohl logisch naheliegt wie auch als fortgesetzte Treuhänderschaft vertragsgemäß zwingend wäre.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.10.14 09:59:46
      Beitrag Nr. 366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.837.717 von albondy am 21.09.14 20:06:56
      Zitat von albondy: > Es scheint ja nun so, dass bei der Tranche I der Schuldverschreibungen die Chancen für eine Klage recht schlecht gemischt sind.

      Ebenfalls verwunderlich, weil eine im WP-Prospekt vertraglich vereinbarte treuhänderische Aufsicht nicht dadurch erlischt, dass der beauftragte Treuhänder wegstirbt. Finde die Quelle mitsamt Namen der Beteiligten adhoc nicht wieder

      ... Rolf Koch dagegen schon, siehe Link bzw Textauszug:
      http://rolfsdeikoninsolvenzblog.blogspot.ch/2014_09_01_archi…

      > Der gemäß den Anleihebedingungen zu bestellende Treuhänder war bis zum 31,12.2008 Herr Rechtsanwalt Hans K. Lehne aus Düsseldorf (Lehne) auf Grundlage des als Anlage 2 bei gefügten Treuhand Vertrages vom 30.05.2005 (Treuhandvertrag Lehne). Der Treuhandvertrag Lehne wurde durch die Emittentin mit Schreiben vom 27.11.2007 fristgerecht zum 31.12.2008 gekündigt.
      TREUHANDVERTRAG
      für durch nachrangjge Grundpfandrechte abgesicherte Schuldverschreibungen
      zwischen
      Boetzelen Real Estate AG, vertreten durch ihre Vorstände Volker Kempf und Karl Hunold, Lothringer Straße 56, 50677 Köln
      Emittentin
      und
      Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Breite Straße 3, 40213 Düsseldorf
      Treuhänder


      ... demnach wurde, wenn ich es recht verstehe, der Treuhandvertrag mit RA Lehne durch Kündigung beendet und vorschriftsgemäß ebenfalls mit CMS Hasche Sigle neu auf- bzw fortgesetzt. Die SdK-Aussage wäre damit offenbar sachlich falsch bzw irreführend.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.10.14 16:59:40
      Beitrag Nr. 367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.946.370 von albondy am 05.10.14 09:59:46ich komme noch einmal auf meinen Beitrag v. 14.09.14 08:00:24 und auf die Abwicklung der 1. Tranche durch den Insolvenzverwalter.
      Kann jemand hier aus dem Board mitteilen, ob eine Abwicklung seiner Anteile z.B. aus der 1. Tranche durch den Insolvenzverwalter bereits vorgenommen wurde.
      Der schweigt sich insofern und insgesamt aus - still ruht der See.
      Das ist doch ungewöhnlich oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 22.10.14 10:02:21
      Beitrag Nr. 368 ()
      Es sind definitiv noch keine Ausschüttungen vorgenommen worden, auch nicht in der ersten Anleihe mit der WKN A0EPM0. Soweit ich feststellen kann, gibt es noch immer nicht verkaufte Objekte die eine nachrangige Besicherung darstellen.
      Der Verwalter wird sicher erst die Verwertung dieser abwarten bevor wir etwas von ihm hören.

      Stattdessen erhalte ich ständig Post von irgendwelchen Rechtsanwälten, die mich zu einer Beteiligung an Schadenersatzklagen gegen den Treuhänder bewegen wollen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.10.14 13:32:59
      Beitrag Nr. 369 ()
      > Der schweigt sich insofern und insgesamt aus - still ruht der See.

      ... Insolvenzverwaltung ist keine PR-Agentur, außer Reportings kommt grundsätzlich nichts weiter. Abgesehen von Antworten auf einfache Verfahrensfragen sind individuelle Mitteilungen und Informationen weder üblich noch nach Gleichbehandlungsgrundsätzen erlaubt.

      > Das ist doch ungewöhnlich oder nicht?

      ... absolut nicht, komplexere Insolvenzabwicklungen dauern Jahre bis zum endgültigen Abschluss.

      > Es sind definitiv noch keine Ausschüttungen vorgenommen worden

      ... so ist es.

      > Soweit ich feststellen kann, gibt es noch immer nicht verkaufte Objekte die eine nachrangige Besicherung darstellen.

      ... deren drei nach letztem Stand.

      > Der Verwalter wird sicher erst die Verwertung dieser abwarten bevor wir etwas von ihm hören.

      ... das wurde irgendwann so angekündigt. Danach folgt eine anteilige Auskehrung vom Treuhänder an Insolvenzverwalter und Gläubiger. Der Rest wird sich so lange hinziehen, bis alle Unklarheiten und Streitigkeiten mitsamt Klagen und Gegenklagen erledigt und abgeschlossen sind, eventuell auch zwischenzeitlich mit noch weiteren Teilauskehrungen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.10.14 13:44:21
      Beitrag Nr. 370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.102.862 von albondy am 22.10.14 13:32:59Die nicht im Paket an die Patrizia verkauften Objekte sind doch auf Wunsch der
      Frankfurter Hyp. herausgenommen worden, da man sich einen besseren Erlös bei einer separaten Verwertung versprach?
      Müßte nicht eine Verwertung im Zwangsversteigerungsverfahren bereits erfolgt sein?
      Avatar
      schrieb am 22.10.14 13:59:39
      Beitrag Nr. 371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.102.862 von albondy am 22.10.14 13:32:59
      > Soweit ich feststellen kann, gibt es noch immer nicht verkaufte Objekte die eine nachrangige Besicherung darstellen.

      ... deren drei nach letztem Stand.


      ich würde sagen noch zwei. Euskirchen und Erolzheim
      Avatar
      schrieb am 22.10.14 14:10:23
      Beitrag Nr. 372 ()
      In Erolzheim hat es , meines Wissens nach, bereits 3 Gerichtstermine gegeben.
      Muß hier nicht der Insolvenzverwalter einen Schlußstrich ziehen und der Gläubiger (Frankfurter Hyp) das Objekt ins eigene Portfolio übernehmen?
      Auch bei Übernahme der Gerichtskosten kann die Bank doch nicht unendlich viele
      Zwangsversteigerungstermine anberaumen lassen um dann den Zuschlag zu versagen?
      Avatar
      schrieb am 22.10.14 16:00:53
      Beitrag Nr. 373 ()
      > ... deren drei nach letztem Stand.
      > ich würde sagen noch zwei. Euskirchen und Erolzheim


      ... stimmt, Zurückblättern auf den letzten Sachstandsbericht und Zählen hätte meinerseits nicht geschadet. 86 von 90 Objekten verkauft, eins davon rückabgewickelt, von den vier zuvor unverkauften drei veräußert, bleiben zwei. Von denen eins der unsägliche Wallraffzahn mit seiner McDo-PR-Truppe zunächst erfolgreich vermasselt hat. Bleiben ergo Lidl/KIK Erolzheim und der besagte "Skandal-Burgerking" Euskirchen.

      > In Erolzheim hat es , meines Wissens nach, bereits 3 Gerichtstermine gegeben.
      Muß hier nicht der Insolvenzverwalter einen Schlußstrich ziehen und der Gläubiger (Frankfurter Hyp) das Objekt ins eigene Portfolio übernehmen?
      Auch bei Übernahme der Gerichtskosten kann die Bank doch nicht unendlich viele
      Zwangsversteigerungstermine anberaumen lassen um dann den Zuschlag zu versagen?


      ... wenn kein Interessent zum Termin auftritt oder kein gültiges Gebot abgegeben wird, bleibt ein Zuschlag aus und die 5/10- und 7/10-Grenze mW aber weiter bestehen. Die fallen mE nach ZVG erst, wenn überhaupt erst ein niedrigeres Gebot abgegeben wurde. Sonst wird eingestellt und es geht (mit den Mindestgrenzen) wieder neu los. Die Gläubigerbank ist mE auch nicht verpflichtet, das Objekt ggf selbst zu übernehmen und zu verkaufen. Offensichtlich will sie das auch partout nicht, sonst hätte sie selbst ein niedriges Gebot abgeben oder via Makler lancieren können. Die letzten beiden Gurken aus der Kiste scheinen in der Tat leider sehr zäh zu sein.
      Avatar
      schrieb am 22.10.14 22:55:51
      Beitrag Nr. 374 ()
      Hallo,
      nach Lekture des neuen SdK-Newsletters und div. Beiträge hier im Forum bin ich durchaus unsicher.
      Vielleicht kann mir jemand erklären, um welche Beträge bzw. Prozensätze es geht, wenn man, ggfs. nach Hemmung der Verjährung, irgenwann Schadenersatz von CMS bekäme?

      Verstehe ich das richtig, daß irgendwann alle Anleihegläubiger so zwischen 30 und 40 % des Nennwertes Zahlungen erhalten (in zwei Tranchen) und die, die über Hemmung der Verjährung und längerem Abwarten noch im Boot sind, viel später einen kleinen Bonus aus dem Schadenersatz von CMS bekommen?

      Außerdem, wird CMS dann noch zahlungsfähig sein oder steht da eine Vericherung dahinter?

      VG
      mgbd398
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 17:25:17
      Beitrag Nr. 375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.100.672 von wfeder am 22.10.14 10:02:21
      Zitat von wfeder: Es sind definitiv noch keine Ausschüttungen vorgenommen worden, auch nicht in der ersten Anleihe mit der WKN A0EPM0. Soweit ich feststellen kann, gibt es noch immer nicht verkaufte Objekte die eine nachrangige Besicherung darstellen.
      Der Verwalter wird sicher erst die Verwertung dieser abwarten bevor wir etwas von ihm hören.

      Stattdessen erhalte ich ständig Post von irgendwelchen Rechtsanwälten, die mich zu einer Beteiligung an Schadenersatzklagen gegen den Treuhänder bewegen wollen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 17:27:59
      Beitrag Nr. 376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.100.672 von wfeder am 22.10.14 10:02:21
      Zitat von wfeder: E

      Stattdessen erhalte ich ständig Post von irgendwelchen Rechtsanwälten, die mich zu einer Beteiligung an Schadenersatzklagen gegen den Treuhänder bewegen wollen.


      Kann mir mal jemand verraten wie anscheinend die kompletten Adressen der Anleger an diese Rechtsanwälte gelangt sind? Wie schaut es mit dem Datenschutz aus gerade bei diesem Organ der Rechtspflege? :look: Hat die der Insolvenzverwalter oder gar die SdK an die weiter gereicht?
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 17:59:42
      Beitrag Nr. 377 ()
      Bist du auch der Meinung, das eine Klage gegen den Treuhänder aussichtslos ist?:)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.10.14 12:31:33
      Beitrag Nr. 378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.116.633 von bodi01 am 23.10.14 17:59:42
      Zitat von bodi01: Bist du auch der Meinung, das eine Klage gegen den Treuhänder aussichtslos ist?:)


      Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. :)
      Avatar
      schrieb am 24.10.14 13:40:14
      Beitrag Nr. 379 ()
      > durchaus unsicher

      ... Unsicherheit ist leider zum permanenten Eckpfeiler der Rentenmärkte geworden. Der wächst bei Distressed Debt und legt bei Gerichtsverfahren noch unkalkulierbar zusätzlich eins drauf.

      > irgenwann Schadenersatz von CMS

      ... bin weder Jurist noch staatlich geprüfter Hellseher, aber "Schadenersatz" trifft es wohl schon maximal relativ auf den Punkt, vorrangig sogar der Begriff "Zeichnungsschadenersatz". Alles andere wie "spekulativ billig einsammeln und dann erfolgreich auf Pari-Auffüllung klagen" steht in den Sternen. Wobei die alten HRE-Genüsse gerade erfreulich auch das mögliche Gegenteil aufgezeigt haben - was weniger dem Anlegerschutz an sich als einzelnen entschlossen professionell Engagierten zu verdanken war.

      > Verstehe ich das richtig, daß irgendwann alle Anleihegläubiger so zwischen 30 und 40 % des Nennwertes Zahlungen erhalten (in zwei Tranchen)

      ... in nur zwei Tranchen sicher nicht, wohl aber von zwei "Absenderadressen". Wenn die letzten beiden Krampen verkauft sind, kehrt erstmal der Treuhänder nach Kostenabzug an Insolvenzverwalter und Gläubiger aus. Der Rest folgt später vom Insolvenzverwalter in wahrscheinlich mehreren Teil- und irgendwann einer Abschlusszahlung mit bankseitiger Steuerabrechnung des Gesamtkunstwerks - je nachdem wie lange die diversen anhängigen und ausstehenden Verfahren sich noch hinziehen.

      > wird CMS dann noch zahlungsfähig sein oder steht da eine Vericherung dahinter?

      ... eine Versicherung dürfte dahinter stehen - die aber bei grob vorsätzlicher Pflichtverletzung oder grober Fahrlässigkeit sicher auch nicht zahlen will. Alles andere bleibt unkalkulierbar, denn Kläger müssten CMS eben dieses erfolgreich gerichtsfest nachweisen, während die selbst alles tun werden, genau das mit allen Mitteln abzuwiegeln. Was bei dem zuvor jahrelangen Bötzelen-Deikon-Durcheinander mitsamt diversen extern Beteiligten mE auf eine evtl. sehr langwierige "Reise nach Jerusalem mit der Arschkarte" hinausläuft.

      Dauer und Resultat bleiben kaum kalkulierbar, letztendlich darf man sich am Besten einfach selbst fragen, ob einem der Klageweg persönlich liegt - was wiederum mit davon abhängt, on man Zeichnungsgeschädigter oder Distressed-Debt-Investor ist und wie hoch entweder der Schaden oder ggf Risikofreude, Ausdauer und Erwartungen sind.

      Bis dato hat noch jede Abwicklung deutlich viel länger gedauert, als ich anfangs einkalkuliert hatte.

      > Kann mir mal jemand verraten wie anscheinend die kompletten Adressen der Anleger an diese Rechtsanwälte gelangt sind? Wie schaut es mit dem Datenschutz aus gerade bei diesem Organ der Rechtspflege? :look: Hat die der Insolvenzverwalter oder gar die SdK an die weiter gereicht?

      ... vor Jahren, als es noch weniger "Regulierung" und dafür viel mehr brutal direkte Betrüger gab (aggressive Telefonverkäufer, "Warentermin- und Optionsvermittler" etc), gehörte der Weiterverkauf von ausgelutschten Opferadressen mit zum Programm. Wenn so eine Firma ausgebrannt war und geschlossen bzw. mit anderem Mantel und Namen neu aufgemacht werden musste, gingen die Kundendateien sortiert an beteiligte Anwälte, angebliche "Detekteien" sowie an die neue oder andere ähnliche Firmen. Die dann mit Wiederbeschaffung des verlorenen Kapitals, brutalstmöglicher Aufklärung aufgrund von "Insiderinformationen" oder schnellen neuen und diesmal absolut erfolgversprechenden Verlustkompensationsgeschäften die zweite und dritte Abzock-Runde per Telefon einleiteten.

      Am Grundprinzip hat sich seitdem nicht unbedingt viel geändert, nur die Wege, Techniken und Methoden sind komplexer und diffizieler geworden. Wen wunderts, wenn der Staat selbst heute als Daten-CD-Hehler auftritt, der Bürger seine persönlichen Daten und Konsumpräferenzen bei Apple, Facebook & Co öffentlich vertwittert und Staatsanwälte, Richter oder Rechtspfleger ganze Akteninhalte pseudo-prominenter Verfahren meistbietend an die Boulevardpresse verscherbeln.

      Neandertal 2.0 reloaded - und jeder hat wie damals die freie Qual der Wahl, ob und ggf welchen Knüppel er einsetzen will. Wobei der Anleihegläubiger in Zeiten weltweiter Überschuldung mit staatlicher Nullzinsrepression und gesamtgesellschaftlich tolerierten Umverteilungs- und Enteignungstendenzen eindeutig immer den kürzesten Stummel in der Hand hat.

      PS: Wenn ich es richtig sehe, hat lt. InsO jeder Gläubiger bei "berechtigtem Interesse" ohnehin das Recht, Einsicht ins Gläubigerverzeichnis beim zuständigen Insolvenzgericht zu nehmen. Da kreisen dann die Geier wie beim Standesamt mit dessen pflichtgemäß aushängenden "öffentlichen Aufgeboten".
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.10.14 18:41:48
      Beitrag Nr. 380 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.123.959 von albondy am 24.10.14 13:40:14
      Zitat von albondy: > durchaus unsicher

      "Schadenersatz" trifft es wohl schon maximal relativ auf den Punkt, vorrangig sogar der Begriff "Zeichnungsschadenersatz". Alles andere wie "spekulativ billig einsammeln und dann erfolgreich auf Pari-Auffüllung klagen" steht in den Sternen. Wobei die alten HRE-Genüsse gerade erfreulich auch das mögliche Gegenteil aufgezeigt haben - was weniger dem Anlegerschutz an sich als einzelnen entschlossen professionell Engagierten zu verdanken war.


      Der Vergleich zu HRE hinkt allerdings. Bei HRE ging es um die Falschauslegung von Prospekten. Zudem war der Beklagte selbst der "Falschspieler".
      Deikon selbst könnte man auch auf die gesamte Rückzahlung verklagen, also billig einsammeln und volle Rückzahlung. Der Anspruch ist unstrittig, aber leider völlig nutzlos...

      CMS hat als Treuhänder hingegen seine Pflicht nicht erfüllt, so dass die dann SE aus Pflichtverletzung zahlen müssen. SE gibt es nur für den tatsächlichen Schaden.
      Avatar
      schrieb am 27.10.14 12:50:15
      Beitrag Nr. 381 ()
      ist das nicht schön - bei finanzen.net gefunden:

      Über die DEIKON Anleihe (A0EPM0)
      Die DEIKON-Anleihe ist handelbar unter der WKN A0EPM0 bzw. der ISIN DE000A0EPM07. Die Anleihe wurde am 01.07.2005 emittiert und hat eine Laufzeit bis 30.06.2015. Das Emissionsvolumen betrug 20,00 Mio.. Die zugrundeliegende Währung ist EUR. Der Kupon der DEIKON-Anleihe (A0EPM0) beträgt 6,000%. Die nächste Auszahlung des Kupons findet am 01.07.2015 statt. Beim aktuellen Kurs von 27,36 ergibt sich somit eine Rendite von 615,9669%.


      Fantastische 615,9669 % Rendite ....fragt sich nur für wen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.12.14 16:10:30
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.140.525 von darkship am 27.10.14 12:50:15Da im BB offenbar kaum noch Deikonauten unterwegs sind, versuch ichs hier nochmal:

      ... aus "Rolf´s Deikon Blog":

      Ist der Preisunterschied bei DEIKON von ca 8% zwischen TR I und den beiden TR II + III eine diskontierte Markteinschätzung der Schadensersatzforderungen vs CMS Hasche Siegle ?

      ... das murmelt mir seit paar Tagen immer mal wieder quer durch den Hinterkopf - geistiges Resultat bis dato aber nur: Hääh???

      So wie ich das verstanden habe:

      ... haben die Schadenersatzklagen absolut nix mit der Treuhand-Auskehrung und der späteren Insolvenzquote zu tun.

      ... hat CMS nach dem Ableben von RA Lehne auch die Treuhänderschaft der ersten Tranche mit übernommen - warum nur auf Tranche II und III geklagt wird, bleibt mE Geheimnis der "Anlegerschützer" und sonstigen Anwälte.

      ... steht es bis dato 2:1 pro Gläubiger bei den verschiedenen Düsseldorfer Kammern, wurde Nichtzulassung beantragt und ist das Ganze somit nach wie vor und wohl auch noch länger juristisch offen - das Spiel dauert 90 Minuten and isn´t over til the fat lady sings.

      ... sähe das mir auszugsweise halbwegs bekannte Urteil eine Regelung vor, wo erfolgreich klagende Gläubiger ihre Anleihen eines Tages(?) an CMS gegen Barausgleich des Schadens abgeben - das ist aber noch nicht passiert und sollte keinen Einfluss auf heutige Marktpreise haben.

      ... hat die "Kurswertreihenfolge" der drei Anleihen nach allerlei zwischenzeitlichen Turbulenzen wieder zur "Laufzeitreihenfolge" zurückgefunden. Was einer gewissen Logik nicht entbehrt, denn längere Handelbarkeit ist ohne Zweifel und abgesehen von allem anderen ein gewisser Vorteil. Wobei auch eine Handelsfortsetzung der Insolvenzquoten über das reguläre Laufzeitende im Interesse der Gläubiger durchaus vom "Anlegerschutz" beantragt werden könnte - siehe aktuell zB Golden Gate Handelswiederaufnahme.

      ... ist mir nicht wirklich klar, wo und warum hier eine "Abdiskontierung" in welcher Höhe rechnerisch zu begründen wäre.

      Was ich mir allenfalls vorstellen könnte, wäre

      ... dass die kurze Laufzeit aktuell etwas unter Gewinnmitnahmen und Umschichtungen leidet - bei insgesamt nicht mehr sehr hoher Liquidität.

      ... während die beiden längeren wegen der Verjährungsfrist von Klagewilligen und wegen der längeren Laufzeiten allgemein noch aufgestockt werden.
      Das müsste sich aber Anfang 2015 dann teils wieder relativieren.

      Hat jemand hier noch tiefergehende Erkenntnisse - oder übersehe ich was bzw sehe etwas falsch ???
      Avatar
      schrieb am 04.12.14 16:43:19
      Beitrag Nr. 383 ()
      Längere Handelbarkeit ist meiner Ansicht nach definitiv ein Grund für die Abstufung. Aber da doch die Transparenz bei solchen Insolvenzpapieren grundsätzlich eher schlecht ist, haben die Marktteilnehmer wohl keinen anderen Ansatz.

      Anleihe II sollte aktuell noch etwas besser laufen. Dort waren bereits alle Immobilien verkauft (Stand Juni 2014) und der Treuhänder kann sich wohl nicht mehr lange mit der Ausschüttung für diese Tranche zurückhalten. Eine frühere Ausschüttung für eine Tranche sollte den Kurs der Anleihe begünstigen.

      Anleihe III war ursprünglich immer besser im Markt, da dort die 10 Mio von Rajcic auch nicht an der Treuhänderverteilung beteiligt werden sollten. Ob dies nun nach offensichtlichem Verkauf noch so möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Trotzdem könnte die Hoffnung ein paar Prozentpunkte ausmachen.
      Argumente für ein Zurückhalten und damit gleichzeitiges Ausschütten aller 3 Tranchen sehe ich kaum. Lt. Insolvenzverwalter sollte noch vor Jahresende die Ausschüttung durch den Treuhänder erfolgen. Daran glaube ich eigentlich nicht mehr.

      Und natürlich spielt die Bewertung des Immobilienerlöses eine entscheidende Rolle. Es wird für jede Anleihe eine unterschiedliche Auszahlungsquote durch den Treuhänder geben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.12.14 13:31:15
      Beitrag Nr. 384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.491.090 von T3A4 am 04.12.14 16:43:19> Lt. Insolvenzverwalter sollte noch vor Jahresende die Ausschüttung durch den Treuhänder erfolgen. Daran glaube ich eigentlich nicht mehr.

      ... dito, allenfalls vielleicht im Januar.

      > Und natürlich spielt die Bewertung des Immobilienerlöses eine entscheidende Rolle. Es wird für jede Anleihe eine unterschiedliche Auszahlungsquote durch den Treuhänder geben.

      ...davon war ich anfangs auch ausgegangen. Inzwischen aber deutlich weniger, weil einiges dagegen spricht. Der Treuhänder hat seine Pflichten vernachlässigt, wurde aber offensichtlich auch nicht mehr bezahlt, der Zinsswap ist mE noch strittig, eventuell wird der IV noch gegen die ums Eck erfolgte Liquidierung der 10 Mio von RMC zu klagen versuchen. Eine Gesamtgemengelage, die eigentlich keine individuell quotalen Auskehrungen im Sinne einer Gleichbehandlung und "Gerechtigkeit" aller Gläubiger mehr erlaubt.

      > Argumente für ein Zurückhalten und damit gleichzeitiges Ausschütten aller 3 Tranchen sehe ich kaum.

      ... die Entscheidung, erste Auskehrungen erst nach erfolgtem Verkauf aller Objekte vorzunehmen, steht mW nach wie vor so im Raum - und sprach ebenfalls für eine zeitgleiche wie gleich hohe Auskehrung.

      In Rolf´s Blog gings inzwischen ein Stück weiter:

      > von 3 DEIKON Anleihen ist doch nur noch für eine Anleihe eine Immoblie problembehaftet
      Was berechtigt den Treuhänder sich immer noch am Geld für die beien anderen festzuhalten....

      > Will Schäfer vielleicht verhindern das vor Verjährung 31/12/2014 die Anleihen um ca 20 Punkte billiger werden durch die Ausschüttung und dann klagebereite sich grössere Posten noch schnell zulegen (Gedanke von nn)

      > vielleicht sollten wir unsere Rechten auf zeitnahe Auszahlung vs Treuhänder prüfen lassen.....


      Zum Ersten und Dritten zuerst: mE (als juristischer Laie) bestehen hier keinerlei "Rechte". Ein Insolvenzverwalter kann sehr wohl mit Grund darauf bestehen, eine Ausschüttung erst nach Klärung und Abwicklung aller noch strittig offenen Verfahren vorzunehmen. Vorzeitige Teilauskehrungen überschaubar rechtssicherer Teilbeträge sind mE ein Entgegenkommen ohne eigenständigen Rechtsanspruch darauf. Alle drei Anleihen haben ihr Laufzeitende noch nicht erreicht und sind täglich handelbar. Treuhandrecht ist grundsätzlich schwammig und von der Ausgestaltung des Einzelvertrags abhängig. MW stehen dabei aber Treugeber (GmbH Gesellschafter plus Insolvenzverwalter) und Treunehmer (CMS) im "Innenverhältnis", die Gläubiger jedoch ohne Weisungsbefugnis im "Außenverhältnis". Insofern entscheiden weder die Gläubiger noch je nach Vertragsgestaltung ggf auch der Treuhänder selbst über eine anteilige Vorab-Auskehrung.

      Zitatauszug aus "Anwalt.de":
      Bei einem Treuhandverhältnis kann der Treuhänder rechtlich voll wirksam gegenüber Dritten im Außenverhältnis eine Verfügung über die Sache treffen, auch wenn dies dem Willen des Treugebers entgegensteht. Die Beschränkung der Position des Treuhänders entfaltet sich lediglich im Innenverhältnis zwischen Treugeber und Treunehmer aufgrund des Treuhandvertrages.

      Zum zweiten Punkt wird zwar kontrovers diskutiert - trotzdem zweifele ich so lange an der Möglichkeit, eine Insolvenzquote zB für 10% oder 25% NW zu kaufen und dann den "Schaden" erfolgreich auf Pari plus Zinsen einzuklagen - bis es jemand wenigstens einmal als realen Präzedenzfall vorgeführt hat. Das Düsseldorfer "Juni-Urteil" sagt das sehr klar:

      > Aufgrund dieser Pflichtverletzung wurde der Treuhänder vom OLG Düsseldorf verurteilt, dem Anleger seinen gesamten Anlageverlust, d.h. den für den Erwerb der Hypothekenanleihen gezahlten Kaufpreis abzüglich der bereits erhaltenen Zinszahlungen zu erstatten.
      OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2014, Az. I-6 U 127/13


      Das "September-Urteil" wird noch deutlicher:

      > Inzwischen fand auch am 12.09.2014 vor dem 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf ein Termin zur mündlichen Verhandlung in einem weiteren Verfahren statt. In einem Hinweisbeschluss vom 10.10.2014 teilt der 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf nun mit, dass ein Anspruch der dortigen Klägerinnen auf Ersatz des Zeichnungsschadens in Betracht kommen würde, weil die Beklagte als Sicherheitentreuhänderin beim Schutz der Anleihegläubiger eine zentrale Rolle gespielt habe, sie ihren Aufgaben aber nicht im ausreichenden Maße nachgekommen sei.

      Im Fazit bleibt es weiter bei "Jeder gegen jeden" mit unklarem Ausgang - und einen teilverantwortlichen Mittelverwendungskontrolleur gab es schließlich auch noch. In diesem Sinn "problembehaftet" sind nach wie vor alle drei Anleihen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.12.14 11:09:50
      Beitrag Nr. 385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.509.204 von albondy am 07.12.14 13:31:15> was bitte ist denn das hier.......
      1056 DE000A0NK291 SHS DEIKON GMBH ORD


      ... noch ne (Blog-)Frage, noch ne Antwort:
      A0NK29 ist die WKN aus dem verschobenen, abgesagten und damit schließlich gescheiterten Börsengang-Versuch als "Bötzelen Real Estate AG" von Mitte 2007:
      http://www.gsc-research.de/index.php?tx_mfcgsc_unternehmen[u…
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/boetzelen-real-estate-ver…

      Möglicherweise gibts irgendwo auch noch eine weitere schon vergebene WKN für den anschließend geplanten aber nie zustande gekommenen "Bötzelen REIT" (Real-Estate-Investment-Trust) - damit hat es auch nur bis zum kurzen und einmaligen Vor-REITen gereicht:
      http://www.immobilien-zeitung.de/67791/boetzelen-wird-vor-re…
      Avatar
      schrieb am 09.12.14 21:47:14
      Beitrag Nr. 386 ()
      Hallo,
      als juristischer Laie würde ich gern mal nachfragen, ob es einen nicht zu teuren Weg gibt, den Eintritt der hier oft besprochene Verjahrung zu vermeiden. Statt teurer Anwälte, so habe ich gelesen, würde ein entspr. Schreiben an die richtige Stelle mit dem richtigen Aktenzeichen genügen. Das Problem sei, das Aktenzeichen herauszufinden.

      Hat sich dies inzwischen geklärt?

      Nein, ich bin nicht rechtsschutzversichert (d.h., eigentlich doch, aber in den Versicherungsbedingungen wurden Kapitalprobleme irgendwann gestrichen unbd ich habe es leider übersehen).

      Ich weiß nicht, ob es sich lohnen würde, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Einen Brief würde ich aber doch schreiben. Oder ist auch diese Mühe schon unrentabel?


      Ich weiß, in diesem Forum sollte der Letzte das Licht ausmachen (warum eigentlich?), aber viellicht findet sich noch doch jemand, meine Frage zu beantworten. Ich bin überzeugt, daß noch viele Leute die Antwort mit Intereese lesen würden.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.12.14 16:00:35
      Beitrag Nr. 387 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.530.366 von mgbd398 am 09.12.14 21:47:14
      Zitat von mgbd398: Hallo,
      als juristischer Laie würde ich gern mal nachfragen, ob es einen nicht zu teuren Weg gibt, den Eintritt der hier oft besprochene Verjahrung zu vermeiden. Statt teurer Anwälte, so habe ich gelesen, würde ein entspr. Schreiben an die richtige Stelle mit dem richtigen Aktenzeichen genügen. Das Problem sei, das Aktenzeichen herauszufinden.

      Einen Brief würde ich aber doch schreiben.


      ... so recht versteh ich auch diese Frage nicht.
      Willst Du nun den Treuhänder verklagen oder nicht ?

      Dafür brauchts natürlich nicht zwingend einen Anwalt. Wenn das Prozesskosten- und allgemein-juristische Risiko zu hoch erscheint, ist auch die Verjährung bedeutungslos. Mit "Schreiben an die richtige Stelle mit dem richtigen Aktenzeichen" ist jedenfalls nichts gelöst oder die Frage geklärt ob man nun mit oder ohne Anwalt selbst klagen will oder nicht.

      Die Idee "Ich würde gern das Urteil vom X.Y.2014" der soundsovielten Kammer kostenlos auch für mich mit in Anspruch nehmen" funktioniert so jedenfalls nicht - allenfalls kann man prinzipiell noch darauf Bezug nehmen. Die Aktenzeichen der bisherigen Entscheide der Düsseldorfer Zivilkammern lassen sich (bis auf momentan noch das Allerneueste) alle googeln bzw. stehen hier im Thread.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 18:14:16
      Beitrag Nr. 388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.536.927 von albondy am 10.12.14 16:00:35
      Zitat von albondy:
      Zitat von mgbd398: Hallo,
      als juristischer Laie würde ich gern mal nachfragen,
      snip

      ... so recht versteh ich auch diese Frage nicht.
      Willst Du nun den Treuhänder verklagen oder nicht ?


      Mein Problem ist zunächst einmal, daß ich die Zusammenhänge nicht so richtig durchschaue.
      So weit ich das sehe, hätte der Treuhänder gewisse Anteile der Mietzahlungen dem Vermögen der Anleihegläubiger zufließen lassen müssen. Dies hat er nicht getan und ist den Anleihegläubigern daher eventuell schadenersatzpflichtig.
      Die Gelder sind also der Deikon-Gesellschaft zugeflossen und nicht für die Tilgung verwendet worden?
      Ist das richtig?

      Kann jemand abschätzen, ob es sich hier um Marginalien handelt oder um nennenswerte Beträge? Was könnte man im Erfolgsfall erwarten?

      VG
      df0021
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 22:19:53
      Beitrag Nr. 389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.576.419 von mgbd398 am 15.12.14 18:14:16> Mein Problem ist zunächst einmal, daß ich die Zusammenhänge nicht so richtig durchschaue.

      ... das ist ein Grundsatzproblem für Gläubiger ziemlich vieler Insolvenzen.

      > So weit ich das sehe, hätte der Treuhänder gewisse Anteile der Mietzahlungen dem Vermögen der Anleihegläubiger zufließen lassen müssen. Dies hat er nicht getan und ist den Anleihegläubigern daher eventuell schadenersatzpflichtig.
      Die Gelder sind also der Deikon-Gesellschaft zugeflossen und nicht für die Tilgung verwendet worden?
      Ist das richtig?


      ... jein.
      Eine Tilgung hat bis dato nicht stattgefunden.
      Der Treuhänder hat insgesamt seine Pflichten verletzt - wobei offenbar noch zu klären wäre, ob bei Nichtbezahlung dieser Leistungen seitens der Gesellschaft diese Pflichten überhaupt noch bestanden haben (was den Treuhänder aber keineswegs in Schutz nehmen soll). Sowie inwieweit der Mittelverwendungskontrolleur ebenfalls mitverantwortlich ist.

      > Kann jemand abschätzen, ob es sich hier um Marginalien handelt oder um nennenswerte Beträge? Was könnte man im Erfolgsfall erwarten?

      ... um Marginalien handelt es sich im kumulierten Streitwert sicher nicht. Völlig offen ist und bleibt aber die Frage, was eines vermutlich noch sehr fernen Tages eventuell "hinten rauskommt". Bin weder Jurist noch Hellseher - ergo liegt die mögliche Spanne irgendwo zwischen nichts außer Aufwand und Kosten bis für Erstzeichner oder gutgläubige Käufer anteiliger Ersatz des realen Schadens abzüglich angenommener oder realer Insolvenzquote (je nach Timing der Verfahren). Das ist aber, verschärft durch den Zustand der deutschen Justiz, der juristische Normalfall "aus der Schachtel Pralinen" - man weiß nie was man bekommt.

      Trotzdem sind derlei Überlegungen ohne kalkulierbares Ergebnis eine Sache - die andere ist, auf Basis der jeweils individuell persönlichen Umstände und Neigungen, ob man nun unabhängig von einer Quote des Insolvenzverwalters selbst klagen will oder nicht. Die Entscheidung muss man für sich selbst treffen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.14 23:25:13
      Beitrag Nr. 390 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.576.419 von mgbd398 am 15.12.14 18:14:16
      Zitat von mgbd398:
      Zitat von albondy: ...

      Mein Problem ist zunächst einmal, daß ich die Zusammenhänge nicht so richtig durchschaue.
      So weit ich das sehe, hätte der Treuhänder gewisse Anteile der Mietzahlungen dem Vermögen der Anleihegläubiger zufließen lassen müssen. Dies hat er nicht getan und ist den Anleihegläubigern daher eventuell schadenersatzpflichtig.
      Die Gelder sind also der Deikon-Gesellschaft zugeflossen und nicht für die Tilgung verwendet worden?
      Ist das richtig?

      Kann jemand abschätzen, ob es sich hier um Marginalien handelt oder um nennenswerte Beträge? Was könnte man im Erfolgsfall erwarten?

      VG
      df0021


      Meine Einschätzung als Nichtjurist und alles nur unverbindlich: Das andere Urteil war vom OLG. Da gibt es Anwaltszwang. CMS wird sich vermutlich nicht in der ersten Instanz von einem Laien ohne Anwalt verknacken lassen. Also kommt entweder ein Vergleich oder das OLG auf Dich zu.
      Wenn man das andere Urteil hier überträgt, kann man mit juristischer Hilfe rund 80% des Nominalwerts als Schadensersatz bekommen, ohne angeblich umme 40%. Voraussetzung zum Übertragen des anderen Urteils wäre dann, dass du Erstzeichner bist. Kauf zu 100 sollte aber auch genügen.
      Bei Streitwert 10.000 Eur gäbe es also mit Anwalt und gewonnenem Prozess 8.000,-, ohne 4.000,- €. Bei Niederlage vor Gericht nichts außer Spesen.
      Bei Streitwert 10.000,- kann man eher nicht die RA Gebühren mit dem zusätzlichen Ertrag decken. Kostenerstattung selbst im Falle des gewonnenen Prozess reicht idR nicht, für einen Anwalt der in so einem Prozess gewinnt. Der kostet meistens mehr als nach RVG.
      Bei Streitwert 100.000,- und Erstzeichnung sollte sich klagen hingegen schon lohnen. Die Aussichten den Prozess zu gewinnen sind mE nicht schlecht. Es scheint jedenfalls nach den zugänglichen Quellen ziemlich klar, dass CMS gegen den Treuhandvertrag verstoßen hat.
      Zur Einrede der Verjährung hat Albondy schon richtig geschrieben, dass die nur nützt, wenn Du auch klagen willst.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 12:16:48
      Beitrag Nr. 391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.610.691 von erwin-kostedde am 18.12.14 23:25:13Hallo erwin-kostedde

      vielen Dank

      ich bin kein Erstzeichner, sondern ich habe die meisten der Anleihen vor ziemlich langer Zeit so um die 80% gekauft, als es noch keinen Hinweis auf Insolvenz gab. Allerdings frage ich mich, falls man das nachweisen müßte, wie das beim Handel über z.B. comdirect geschehen könnte.

      Käme es denn bei Schadenersatzklagen auf so etwas überhaupt an?

      Gruß
      mgbd398
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 12:58:59
      Beitrag Nr. 392 ()
      Sachstand Insolvenzverwalter 12/2014
      von der DEIKON Webseite:

      Sachstandsbericht im Insolvenzverfahren 71 IN 354/12 der DEIKON GmbH

      I. Immobilie in Euskirchen

      Ein ursprünglich an die Seneca verkauftes Grundstück (Objekt Burger King, Euskirchen) ist aus dem Kaufvertrag herausgefallen, weil die Erwerberin ein ihr dazu eingeräumtes Rücktrittsrecht ausgeübt hat. Nach langen Bemühen hatte ich schließlich den Franchisenehmer, der diese Burger King Filiale betrieb, als Käufer gewinnen können. Kurz vor dem Zustandekommen eines Vertrages wurde ein Fernsehbericht ausgestrahlt, in dem es um Arbeitsbedingungen bei Burger King ging. Jener Film ist ausgerechnet in "unserer" Burger King-Filiale gedreht worden und hat dazu geführt, dass die Kunden in großen Mengen weggeblieben sind. Das wiederum hatte den Kaufinteressenten damals bewogen, von seinem Kaufangebot Abstand nehmen.

      Nach weiteren Verhandlungen hat er sich aber dann doch entschieden, das Objekt zu kaufen, und zwar über eine von ihm gehaltene luxemburgische Gesellschaft. Der Vertrag ist am 18.11.2014 auch tatsächlich beurkundet worden, jedoch hatte sich der luxemburgische Geschäftsführer der Gesellschaft bei der Beurkundung vertreten lassen und er muss die in seinem Namen abgegebenen Erklärungen noch genehmigen. Exakt am Tag der Beurkundung hatte Burger King den Franchisevertrag mit diesem Franchisenehmer gekündigt, was aber erst am Nachmittag jenes Tages bekannt geworden ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Vertrag vor diesem Hintergrund wirksam werden wird. Jedenfalls ist bis zur Abfassung dieses Berichts noch keine Genehmigung durch den luxemburgischen Geschäftsführer erfolgt.

      Dieses Objekt wird in Abstimmung mit der Stadtsparkasse Düsseldorf von mir verwaltet und ich hoffe, dass zukünftig Mieteinnahmen erzielt werden können. Das wird vom weiteren Schicksal des Franchisevertrages abhängen bzw. sich danach richten, ob die Burger King Filiale auch zukünftig als solche geführt wird und wer sie betreibt. Die Entwicklung muss ich abwarten.


      II. Einzelverkauf von Immobilien

      Aus dem bereits durchgeführten Verkauf von Immobilien sind die erstrangig gesicherten Kreditinstitute befriedigt worden. Auf die zweitrangig gesicherten Anleihegläubiger entfallen ebenfalls Erlösanteile, die sich ganz überwiegend noch auf dem Notaranderkonto befinden. Ich habe bislang meine Zustimmung zur Auskehr dieser Erlösanteile an den Treuhänder verweigert.

      Dem liegt folgende Erwägung zugrunde: Nicht alle Anleihen haben sich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Hand externer Anleihegläubiger befunden. Einige Anleihen hielt insbesondere auch Herr Rajcic, und zwar durch eine ihm gehörende Gesellschaft (RMC Holding GmbH, im folgenden "RMC").

      Ich habe die Auffassung vertreten, dass es sich insoweit um sog. ?nachrangige? Insolvenzforderungen gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO gehandelt hat. Denn nach der genannten Vorschrift werden die Darlehensforderungen eines Gesellschafters oder einer von ihm kontrollierten Gesellschaft gegenüber allen anderen Gläubigern als nachrangig behandelt mit der Folge, dass eine Quotenzahlung auf diese Forderungen erst erfolgen darf, wenn alle vorrangigen Gläubiger vollständig befriedigt sind.

      Den Nachrang kann ein Gesellschafter (oder die von ihm kontrollierte Gesellschaft) nicht dadurch umgehen, dass sie sich wegen des Darlehensrückzahlungsanspruchs absichern lässt. Daher entfallen auf nachrangige Insolvenzforderungen keine Sicherheitenerlöse. Ich war deshalb an Herrn Rajcic herangetreten und hatte ihm verschiedene Vorschläge unterbreitet, wie sichergestellt werden kann, dass der Treuhänder zwar an alle Anleihegläubiger Sicherheitenerlöse auszahlt, aber diese letztlich nicht bei Herrn Rajcic bzw. der RMC verbleiben, sondern wieder zur Masse zurückfließen.

      Auf die Vorschläge ist Herr Rajcic aber nicht eingegangen. Ich habe die RMC um Auskunft gebeten, ob sie ihre Anleihen noch hat oder ob sie sie veräußert hat.

      Die Frage wurde nicht beantwortet, auch auf Klageandrohung hin nicht. Um Klarheit zu erlangen habe ich jetzt notgedrungen die RMC auf Auskunft über den Verbleib ihrer Anleihen verklagt.

      Bis zur Klärung kann ich m. E. keine Auszahlung der Sicherheitenerlöse gestatten, denn ich muss befürchten, dass diese auch an die nachrangigen Anleihegläubiger ausgeschüttet würden. Dass ausgerechnet Herr Rajcic bzw. die von ihm kontrollierte RMC es verursachen, dass die Anleihegläubiger noch länger auf ihre Sicherheitenerlöse warten müssen, ist mehr als ärgerlich. Zu einer Ausschüttung kann es derzeit aufgrund der geschilderten Umstände nicht kommen. Ich bleibe aber um schnelle Klärung bemüht.


      Mit freundlichen Grüßen


      Dr. A. Ringstmeier
      Rechtsanwalt
      als Insolvenzverwalter
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 15:29:15
      Beitrag Nr. 393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.630.551 von mgbd398 am 22.12.14 12:16:48Für Schadensersatz ist der tatsächliche Schaden entscheidend. Also wäre der bei Gericht mit Hilfe Deiner Belege nachzuweisen.

      Gegenüber CMS kann man nach meinem Verständnis nur Schadenersatz geltend machen. Volle Rückzahlung unabhängig vom Kaufkurs kann man nur gegenüber dem Gläubiger Deikon oder einem Bürgen geltend machen. CMS ist aber nicht Bürge sondern Treuhänder.
      Entsprechend wirst Du nur in die Lage versetzt, als hätte CMS richtig gearbeitet. Sprich: Du hättest nicht gekauft, wenn CMS rechtzeitig gewarnt hätte, dass Geld fehlt.
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 19:23:41
      Beitrag Nr. 394 ()
      DEIKON GmbH Montag, 22. Dezember 2014 (turnusgemäßer Bericht)
      DEIKON GmbH
      Montag, 22. Dezember 2014
      (turnusgemäßer Bericht)

      I. Immobilie in Euskirchen
      Ein ursprünglich an die Seneca verkauftes Grundstück (Objekt Burger King, Euskir-chen) ist aus dem Kaufvertrag herausgefallen, weil die Erwerberin ein ihr dazu einge-räumtes Rücktrittsrecht ausgeübt hat. Nach langen Bemühen hatte ich schließlich den Franchisenehmer, der diese Burger King Filiale betrieb, als Käufer gewinnen können. Kurz vor dem Zustandekommen eines Vertrages wurde ein Fernsehbericht ausge-strahlt, in dem es um Arbeitsbedingungen bei Burger King ging. Jener Film ist ausge-rechnet in "unserer" Burger King-Filiale gedreht worden und hat dazu geführt, dass die Kunden in großen Mengen weggeblieben sind. Das wiederum hatte den Kaufinte-ressenten damals bewogen, von seinem Kaufangebot Abstand nehmen. Nach weite-ren Verhandlungen hat er sich aber dann doch entschieden, das Objekt zu kaufen, und zwar über eine von ihm gehaltene luxemburgische Gesellschaft. Der Vertrag ist am 18.11.2014 auch tatsächlich beurkundet worden, jedoch hatte sich der luxemburgische Geschäftsführer der Gesellschaft bei der Beurkundung vertreten lassen und er muss die in seinem Namen abgegebenen Erklärungen noch genehmigen. Exakt am Tag der Beurkundung hatte Burger King den Franchisevertrag mit diesem Franchisenehmer gekündigt, was aber erst am Nachmittag jenes Tages bekannt geworden ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Vertrag vor diesem Hintergrund wirksam werden wird. Jedenfalls ist bis zur Abfassung dieses Berichts noch keine Genehmigung durch den luxemburgischen Geschäftsführer erfolgt.

      Dieses Objekt wird in Abstimmung mit der Stadtsparkasse Düsseldorf von mir verwal-tet und ich hoffe, dass zukünftig Mieteinnahmen erzielt werden können. Das wird vom weiteren Schicksal des Franchisevertrages abhängen bzw. sich danach richten, ob die Burger King Filiale auch zukünftig als solche geführt wird und wer sie betreibt. Die Entwicklung muss ich abwarten.


      II. Ausschüttung Sicherheitenerlöse
      Aus dem bereits durchgeführten Verkauf von Immobilien sind die erstrangig gesicher-ten Kreditinstitute befriedigt worden. Auf die zweitrangig gesicherten Anleihegläubiger entfallen ebenfalls Erlösanteile, die sich ganz überwiegend noch auf dem Notarander-konto befinden. Ich habe bislang meine Zustimmung zur Auskehr dieser Erlösanteile an den Treuhänder verweigert. Dem liegt folgende Erwägung zugrunde:

      Nicht alle Anleihen haben sich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Hand externer Anleihegläubiger befunden. Einige Anleihen hielt insbesondere auch Herr Rajcic, und zwar durch eine ihm gehörende Gesellschaft (RMC Holding GmbH, im folgenden „RMC“). ich habe die Auffassung vertreten, dass es sich insoweit um sog. „nachrangige“ Insolvenzforderungen gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO gehandelt hat. Denn nach der genannten Vorschrift werden die Darlehensforderungen eines Gesellschaf-ters oder einer von ihm kontrollierten Gesellschaft gegenüber allen anderen Gläubi-gern als nachrangig behandelt mit der Folge, dass eine Quotenzahlung auf diese For-derungen erst erfolgen darf, wenn alle vorrangigen Gläubiger vollständig befriedigt sind. Den Nachrang kann ein Gesellschafter (oder die von ihm kontrollierte Gesell-schaft) nicht dadurch umgehen, dass sie sich wegen des Darlehensrückzahlungsan-spruchs absichern lässt. Daher entfallen auf nachrangige Insolvenzforderungen keine Sicherheitenerlöse.

      Ich war deshalb an Herrn Rajcic herangetreten und hatte ihm verschiedene Vorschlä-ge unterbreitet, wie sichergestellt werden kann, dass der Treuhänder zwar an alle Anleihegläubiger Sicherheitenerlöse auszahlt, aber diese letztlich nicht bei Herrn Rajcic bzw. der RMC verbleiben, sondern wieder zur Masse zurückfließen. Auf die Vor-schläge ist Herr Rajcic aber nicht eingegangen. Ich habe die RMC um Auskunft gebe-ten, ob sie ihre Anleihen noch hat oder ob sie sie veräußert hat. Die Frage wurde nicht beantwortet, auch auf Klageandrohung hin nicht. Um Klarheit zu erlangen habe ich jetzt notgedrungen die RMC auf Auskunft über den Verbleib ihrer Anleihen verklagt. Bis zur Klärung kann ich m. E. keine Auszahlung der Sicherheitenerlöse gestatten, denn ich muss befürchten, dass diese auch an die nachrangigen Anleihegläubiger ausgeschüttet würden.

      Dass ausgerechnet Herr Rajcic bzw. die von ihm kontrollierte RMC es verursachen, dass die Anleihegläubiger noch länger auf ihre Sicherheitenerlöse warten müssen, ist mehr als ärgerlich.

      Zu einer Ausschüttung kann es derzeit aufgrund der geschilderten Umstände nicht kommen. Ich bleibe aber um schnelle Klärung bemüht.
      Mit freundlichem Gruß

      Dr. A. Ringstmeier
      Rechtsanwalt
      als Insolvenzverwalter
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 21:21:40
      Beitrag Nr. 395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.530.366 von mgbd398 am 09.12.14 21:47:14Leider hat sich die SdK und auch nicht der Insolvenzverwalter - trotz der neuesten Ausführungen dazu ausgelassen, inwiefern nun hinsichtlich der 1. Tranche eine Klage eingereicht wurde oder nicht, welches Ergebnis der dortigen rechtlichen Prüfung durch diese selbst oder deren beauftragten Rechtsanwälte zu den Chancen einer Klage ergeben hat – positiv oder negativ, das ist hier die Frage! :confused:
      Hinsichtlich des SdK bin ich nun doch ein wenig enttäuscht, denn es war an sich mit einer allgemeinen Äußerungen seitens des SdK damit zu rechnen. Schade, schade.
      Da ich auch nicht Mitglied der SdK bin kann ich selbstredend auch nichts dazu sagen, inwiefern weiter gehende Hinweise an die SdK-Mitglieder von dort gemacht worden sind.
      Ich habe wohl die recht fundierten Ausführungen v. "albondy" zur Kenntnis genommen und auch den Hinweise, dass er eben kein Jurist sei. An sich ist bei alledem was er von sich gibt das Gegenteil zu vermuten, also lassen wir es mal dabei. ;) Es führt aber leztendlich nicht weiter, bringt kein brauchbares Ergebnis, was aber „albondy“ nicht anzulasten ist.
      Mir ist auch nicht bekannt oder ist hier zumindest nicht bekannt geworden, ob einer der Bord-Mitglieder mit seinem privatschriftlichen Antrag beim Beklagten oder Beklagtenvertreter der Verfahren vor dem zuständigen LG respektive OLG auf Verzicht der Einrede der Verjährung bis zum rechtskräftigen Abschluss der schwebenden Verfahren – letztendlich dürfte der BGH abschließend und engültig entscheiden – erfolgreich durchgedrungen ist. Es wäre nett, wenn es hierzu eine Rückäußerung hier im Bord gäbe.

      Daher heute meine Fragen:

      --> hat jemand hinsichtlich der

      1. Tranche

      Klage oder ein sonstiges Rechtsmittel zur Hemmung der Verjährung erfolgreich eingereicht hat. Bei Klage wäre es mir recht, wenn das Az. hier mal reingestellt werden würde.

      Vielen Dank.

      Ansonsten wünsche ich allen Bordmitgliedern eine besinnliche Weihnacht, ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015 und vor allen Dingen bessere Börsengeschäfte als es hier mit diesem Papier "verwirklicht" wurde.
      Avatar
      schrieb am 23.12.14 14:10:18
      Beitrag Nr. 396 ()
      Verzögerung also. Alle wissen es, Rajcic hat seine Anleihen verkauft, nur niemand gibt es schwarz auf weiß zu. Wenn der Insolvenzverwalter diese Bestätigung hat, dann kann sofort ausgezahlt werden, denn es wird kein Nachranggläubiger bedient und der Insolvenzverwalter verstößt nicht gegen 39 I Nr. 5 InsO.
      Aber warum so zögerlich mit der Information? Die Anmeldung zur Tabelle wurde doch schon zurückgezogen und die Kanzlei von Rajcic hat doch immerhin schon in 2013 ihre Rechtsauffassung veröffentlicht, um eine allgemeine Rechtsauffassung zu begründen (http://www.atn-rechtsanwaelte.de/service/_pdf/davoine/gesell… Noch offen ist aber aus meiner Sicht die Frage, ob denn nicht möglicherweise der Insolvenzverwalter irgendwie Zugriff auf den Erlös durch den Börsenverkauf erhält oder erhalten könnte, dann müsste Rajcic natürlich mit den Informationen zurückhaltend umgehen. Dies hat dann aber keinen Einfluss auf die Ausschüttung durch den Treuhänder.
      Werter Dusan Rajcic, bitte doch ein Stück Papier an den Insolvenzverwalter mit der Information senden, dass keine Anleihen mehr gehalten werden. Dann wird es vielleicht auch mit einer Zahlung bis Ostern, wenn schon die weihnachtliche Bescherung mager ausfällt. Frohes Fest!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.12.14 19:19:23
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.639.656 von T3A4 am 23.12.14 14:10:18Könnte man tatsächlich ganz einfach machen. Einfach die Kohle ausschütten und gleichzeitig eine Rechnung an Rajcic schicken iHv. 10 mio * Ausschüttungsquote.
      Ob Rajcic dann zahlt oder nicht sieht man dann, auch wenn man es schon ahnt. Die Alternative ist, sich von Rajcic noch länger an der Nase herumführen zu lassen. Wenn unsere Vermutung stimmt, ist die Kohle ohnehin längst verschoben.
      Avatar
      schrieb am 30.01.15 10:21:43
      Beitrag Nr. 398 ()
      Ein Lichtblick für die Verwertung der Filiale Burger King in Euskirchen; Insolvenzverfahren bei Burger King durch Rücknahme des Insolvenzantrages beendet:

      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/…
      Avatar
      schrieb am 06.02.15 10:06:26
      Beitrag Nr. 399 ()
      Leider gibt es nirgendwo eine Aufstellung, wie hoch die gesperrten Beträge auf dem Notaranderkonto sind. Überschläglich komme ich aber auf noch etwa 17 Mio EUR, die an den Treuhänder fließen sollten. Wer kommt auf andere Zahlen? Liege ich richtig?
      Dazu kommen noch einmal etwa 16,5 Mio EUR, die sich aktuell auf den Konten beim Insolvenzverwalter befinden.
      Avatar
      schrieb am 17.02.15 18:05:28
      Beitrag Nr. 400 ()
      anbei der aktuelle Deikon - Newsletter der SdK vom 16.02.2015

      *********
      Newsletter 34

      Aktueller Verfahrensstand

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit diesem weiteren Newsletter möchten wir Sie heute über
      den aktuellen Stand im Verfahren Deikon GmbH i.I. (Deikon) informieren.

      Zwischenzeitlich befinden sich wie bereits berichtet bereits Erlöse aus den Immobilienverkäufen auf dem Treuhandkonten der Insolvenzverwaltung. Eine Insolvenzausschüttung wäre demnach an für sich denkbar. Eine Ausschüttung wird aber derzeit durch einen Sachverhalt um Herrn Rajcic, einem ehemaligen Gesellschafter der Deikon, verzögert. Aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter sind Forderungen des Herrn Rajcic gegenüber Forderungen der Anleihegläubiger nachrangig.

      Es besteht eine starke Vermutung, dass Herrn Rajcic die ihm zuzurechnenden Anleihen
      über die Börse verkauft hat. Es kann jedoch aktuell nicht nachvollzogen werden, wer diese Anleihen gekauft hat, und wem gegenüber somit dieser Nachrang entgegengehalten werden kann. Herr Rajcic verweigert diesbezügliche Auskünfte.

      Das betreffende Kreditinstitut, welchem die Anleihen verpfändet waren, beruft sich auf das Bankgeheimnis.

      Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Ringstmeier hat daher eine Auskunftsklage vorbereitet um diesen Sachverhalt zu klären. Nach Auffassung der SdK ist diese Verzögerung der Ausschüttung ärgerlich. Aus Sicht der SdK sollte daher in Erwägung gezogen werden, die eine Zwischenausschüttung zumindest auf die beiden Anleihen vorzunehmen,in die Herr Rajcic nicht investiert war. Insgesamt ist nach unserer Einschätzung mit einer baldigen Beendigung des Insolvenzverfahrens nicht zu rechnen.

      Wir werden Ihnen weiterhin anlassbezogen über weitere Entwicklungen berichten und gehen davon aus, dass jedenfalls bis zu Entscheidungen in der Auskunftsklage das Informationsvolumen etwas geringer werden wird. Sobald uns substantielle neue Informationen vorliegen werden wir Sie wieder unterrichten. Unabhängig davon stehen wir unseren Mitgliedern selbstverständlich jederzeit gerne für individuelle Fragen zur Verfügung.

      München, den 16. Februar 2015

      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Hinweis: Die SdK hält Anleihen der DEIKON GmbH i.I.!
      Avatar
      schrieb am 15.03.15 10:34:30
      Beitrag Nr. 401 ()
      gibts keine deikon-Bondholder mehr ?
      oder ist einfach nichts los....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.03.15 18:25:31
      Beitrag Nr. 402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.332.359 von rolfjkoch am 15.03.15 10:34:30keiner weiß was Neues. Beim Konkursverwalter efährt man ja nur alle halbe nen kleinen Happen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.15 10:26:24
      Beitrag Nr. 403 ()
      Deikon I und II
      nicht viel los in diesem Blog.Keiner weiß was Neues?
      Die Gelder ruhen, vermutlich zinslos,beim Insolvenzverwalter oder
      beim Treuhänder. Was spricht eigentlich gegen eine Abschlagzahlung
      zumindest bei Anleihe I , evtl. auch bei Anleihe II ?
      Die vermutlich längere Zeit laufende Auseinandersetzung mit Rajcic
      tangiert doch nur die Anleihe III ?
      Avatar
      schrieb am 29.04.15 12:58:26
      Beitrag Nr. 404 ()
      9.04.2015 11:15

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad hoc-Mitteilung

      Bevorstehende Ausschüttung durch den Sicherheitentreuhänder

      Köln/Düsseldorf, 29. April 2015

      Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren
      Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN
      DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Insolvenzverwalter heute dem
      Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. mitgeteilt, dass der Kaufvertrag mit
      der Seneca Holdco S.a.r.l. vollständig abgewickelt ist.

      Der Sicherheitentreuhänder der vorgenannten Unternehmensanleihen hat dem
      Insolvenzverwalter ebenfalls heute mitgeteilt, dass nach endgültiger
      Berechnung der auf die einzelnen Anleihen entfallenden Kaufpreisanteile
      eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) und die
      zweite Anleihe (ISIN DE000A0JQAG2) entfallenden Erlöse erfolgen wird.

      Bezüglich der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) wird noch keine
      Ausschüttung erfolgen. Der Insolvenzverwalter wird eine Zustimmung zu einer
      Ausschüttung an die Gläubiger der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9)
      verweigern, um zu verhindern, dass Erlöse an Gesellschafter der DEIKON GmbH
      i.I. fließen. Ob Gesellschafter der DEIKON GmbH i.I. noch
      Teilschuldverschreibungen der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) halten,
      ist noch nicht geklärt.

      DEIKON GmbH i.I.
      Der Geschäftsführer
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 01:31:36
      Beitrag Nr. 405 ()
      von einem Freund....zu DEIKON
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die Deikon GmbH i.I. ließ heute per Ad hoc Mitteilung verkünden, dass "eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe und die zweite Anleihe entfallenden Erlöse erfolgen wird".
      http://www.deikon.de/news/pressemitteilungen/ad-hoc-mitteilu…

      In diesem Zusammenhang möchte ich Sie als Vertreterin der Interessen aller geschädigten SdK-Mitglieder um Folgendes bitten:

      Um die geschädigten Anleger vor weiteren Verlusten zu bewahren ist es sehr wichtig, dass die bevorstehenden Zahlungen nicht als "Ausschüttung" deklariert werden sondern als partielle Tilgung des Nominalwertes der Anleihen. Andernfalls würde eine Besteuerung der Zahlungen mit 25% + Soli erfolgen.

      Im ähnlich gelagerten Fall der WGF AG hatte sich die SdK erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Insolvenzquotenzahlungen als partielle Tilgungen des Nominalwertes behandelt werden und somit eine steuerfreie Vereinnahmung ermöglicht werden konnte. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie im Vorfeld mit dem Sicherheitentreuhänder bzw. dem Insolvenzverwalter über die Deklarierung der Quotenzahlungen als partielle Tilgung des Nominalwertes Einvernehmen herstellen würden.

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

      Für eine kurze Rückmeldung – ggf. auch im Rahmen des nächsten Deikon-Newsletters – wäre ich dankbar.


      Mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 30.04.15 16:24:56
      Beitrag Nr. 406 ()
      von der DEIKON Webseite....

      Aktuelle Information vom 29.04.2015

      Sehr geehrte Gläubigerinnen und Gläubiger der DEIKON-Anleihen,

      in den vergangenen Wochen sind bei der Insolvenzverwaltung und dem Sicherheiten-Treuhänder vermehrt Anfragen bezüglich des Stands der Abwicklung des Kaufvertrages mit der Seneca Holdco S.a.r.l, einer Tochtergesellschaft der Patrizia Immobilien AG, sowie der Ausschüttung der nachrangigen Sicherheitenerlöse an die Anleihegläubiger eingegangen.

      Diese Fragen möchten wir mit den nachfolgenden Informationen gesammelt beantworten:

      Die Abwicklung des Kaufvertrages mit Seneca Holdco S.a.r.l. konnte nun endgültig beendet werden. Zum einen hat der Insolvenzverwalter alle aus dem Kaufvertrag resultierenden Einbehalte mit Patrizia endgültig und für die Anleihe- und Insolvenzgläubiger positiv klären können. Zum anderen hat der mit der Abwicklung betraute Notar in der vergangenen Woche die letzte Zahlung an eine vorrangig zu befriedigende Gemeinde wegen rückständiger öffentlicher Abgaben vornehmen können.

      In den kommenden Wochen wird die Beratungsgesellschaft, die auch den Verkauf des Immobilienportfolios begleitet hat, errechnen, wie sich der verbleibende Kaufpreis auf die nachrangigen Grundpositionen und damit auf die drei Anleihen verteilt. Die Verteilung erfolgt objektbezogen anhand des vor Abschluss des Kaufvertrages zwischen allen Parteien vereinbarten Verteilungsschlüssels.

      Der Insolvenzverwalter und der Treuhänder gehen davon aus, dass anschließend eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (WKN A0EPM0) und die zweite Anleihe (WKN A0JQAG) entfallenden Erlöse erfolgen kann. Zwar konnten zwei Objekte, die nicht von dem Verkauf an die Seneca Holdco S.a.r.l. umfasst waren, bisher noch nicht freihändig veräußert werden. Sofern es hinsichtlich dieser Objekte zukünftig noch zu einem Erlös für die nachrangigen Grundschuldpositionen kommen sollte, so kann dieser aber nachträglich noch an die Anleihegläubiger ausgeschüttet werden.

      Bezüglich der dritten Anleihe (WKN A0KAHL) kann derzeit noch keine Ausschüttung erfolgen. Der Insolvenzverwalter hat ermittelt, dass ein Gesellschafter Anleihestücke dieser Anleihe vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehalten hat.

      Sollte dies derzeit immer noch der Fall sein, so hätte dieser aufgrund seiner Gesellschafterstellung keinen Anspruch auf eine Ausschüttung. Deswegen wird der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Freigabe der auf die dritte Anleihe entfallenden Erlöse insgesamt verweigern, um auf diesem Wege zu vermeiden, dass der Gesellschafter eine Ausschüttung erhält.

      Der Insolvenzverwalter hat den Gesellschafter zudem in einer Stufenklage bereits auf Auskunft hinsichtlich des Verbleibs der von ihm ehemals gehaltenen Anleihestücke verklagt, um diese Problematik zu klären. Eine Entscheidung über den Auskunftsanspruch wird das Landgericht Düsseldorf am 28.05.2015 treffen. Abhängig von dieser Entscheidung und der ggf. erteilten Auskunft wird der Insolvenzverwalter über das weitere Vorgehen betreffend die Auskehr der Erlöse für die dritte Anleihe entscheiden.

      Sobald ein Ergebnis bezüglich der Erlösverteilung vorliegt, werden Sie informiert.



      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. A. Ringstmeier
      Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter


      CMS Hasche Sigle
      als Sicherheiten-Treuhänder
      Avatar
      schrieb am 30.06.15 14:17:13
      Beitrag Nr. 407 ()
      A0EPM0 - 30.06.15 - letzter Handelstag?
      Heute läuft die I. Anleihe von Deikon aus. Zahlung an die Inhaber bisher 0. Schade eigentlich, dass der Treuhänder und Insolvenzverwalter es nicht geschafft haben, Geld vor Handelseinstellung an die Gläubiger zu zahlen.

      Zum Thema Handelseinstellung: Hatte die SdK nicht immer den Plan, alle Papiere, welche eine Quotenzahlung erwarten, weiterhin handeln zu lassen? Wer hat da Informationen? Düsseldorf handelt heute schon nicht mehr. Bin auf den morgigen Tag in Frankfurt gespannt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.07.15 11:08:44
      Beitrag Nr. 408 ()
      --> Info von der DEIKON Webseite:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit werden die Gläubiger darüber informiert, dass sich der nächste Sachstandsbericht um sechs bis acht Wochen verzögern wird.

      Der Grund besteht darin, dass in den nächsten Wochen vor allem für die Anleihegläubiger wichtige Entscheidungen fallen werden, über die ich dann zeitnah berichten könnte. Insbesondere erwarte ich eine abschließende Gerichtsentscheidung im Schadensersatzprozess gegen die früheren Geschäftsführer, die im anhängigen Schadensersatzprozess den Bundesgerichtshof mit der sog. Nichtzulassungsbeschwerde angerufen haben. Außerdem sind noch technische und rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Auskehr von Sicherheitenerlösen zu klären.

      Der an den Treuhänder auszukehrende Betrag ist mir auch noch nicht mitgeteilt worden - er wird von der Firma CR Investment Management GmbH ermittelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. A. Ringstmeier
      Rechtsanwalt
      als Insolvenzverwalter
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 12:18:39
      Beitrag Nr. 409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.081.478 von T3A4 am 30.06.15 14:17:13
      Zitat von T3A4: Heute läuft die I. Anleihe von Deikon aus. Zahlung an die Inhaber bisher 0. Schade eigentlich, dass der Treuhänder und Insolvenzverwalter es nicht geschafft haben, Geld vor Handelseinstellung an die Gläubiger zu zahlen.

      Zum Thema Handelseinstellung: Hatte die SdK nicht immer den Plan, alle Papiere, welche eine Quotenzahlung erwarten, weiterhin handeln zu lassen? Wer hat da Informationen? Düsseldorf handelt heute schon nicht mehr. Bin auf den morgigen Tag in Frankfurt gespannt.

      ... aus "Rolfs Blog":

      Donnerstag, 2. Juli 2015
      DEIKON 2005-15 ist am 30.6.2015 "ausgelaufen"....wird aber wohl weitergehandelt....nähere beim Spezialisten Frau Miller-Pflüger....allzeit freundlich und geduldig zu euren Fragen.


      ... plus Tel.Nr. von Steubing Frankfurt - aber muss nun sicher nicht mehr jeder da einzeln anrufen :)
      Avatar
      schrieb am 07.07.15 10:28:40
      Beitrag Nr. 410 ()
      Der Handel wird fortgesetzt – die Anleihe I kann seit Laufzeitende einen börslichen Umsatz von zusammen nominal etwa 150tsd verbuchen.

      Wenn ich die Informationen vom Bondboard, Rolfs Blog und dem Insolvenzverwalter zusammenfasse, dann komme ich zu folgendem Ergebnis.

      Die erste Auszahlung durch den Treuhänder steht innerhalb der nächsten Zeit an. Da die gesetzliche Regelung zur Erfüllung von Forderungen gilt, werden zuerst Zinsen und Kosten ausgezahlt, danach die Hauptforderung. Lt. Höchstrichterlicher Rechtsprechung stehen dem Absonderungsberechtigten auch Zinsansprüche nach der Insolvenzeröffnung zu. Daraus folgt, dass auf den an den Treuhänder ausgezahlten Betrag mindestens 2x 6% Zinsen also 12% Zinsen angerechnet werden müssen. Unterstellt, der Betrag der Zahlung des Treuhänders beträgt etwa 18%, je Anleihe unterschiedlich, dann sind 2/3 als Zinsanteil auszuweisen und zu versteuern.

      Die zweite Auszahlung durch den Insolvenzverwalter wird wohl erst mit Abschluss des Verfahrens erfolgen. Da durch die erhöhte Zinsanrechnung der Betrag des Ausfalls der Forderung erhöht ist, wird wohl auch die vom Insolvenzverwalter ursprünglich ermittelte Insolvenzquote von 27% nicht gehalten werden können. Insbesondere die Verwässerung durch den börslichen Verkauf der Anleihen Rajcic wird zur weiteren Reduzierung der Quote führen, ein eventuell positiver Ausgang des Gerichtsverfahrens kann diese beiden Punkte nicht auffangen. Im Bondboard wird die Zahl 20% genannt.

      Meine Schätzung kurz zusammengefasst: 1. Zahlung von 15% (18% - 3% Zinsabschlagsteuer) innerhalb der nächsten 3 Monate. 2. Zahlung innerhalb der nächsten 3 Jahre von 20%. Bei aktuellem Kurs von 29 entspricht das einer Rendite nach Steuern von etwa 10% bei weiterhin bestehenden Unklarheiten.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.07.15 18:33:36
      Beitrag Nr. 411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.126.238 von T3A4 am 07.07.15 10:28:40bei weiterhin bestehenden Unklarheiten

      ... die sind -neben Geduld mit der Abwicklung- leider permanente Begleiterscheinungen vieler Insolvenzabwicklungen. Der letzte IV-Text schien mir aber darauf hin zu deuten, dass auch an dem Thema wohl noch gearbeitet wird. Hoffentlich mit Wegfall der Zins- und Kosten-Priorität zugunsten einer auch steuerlich verträglichen und vernünftigen Quotenzahlung.

      Hab ein paarmal versucht, telefonisch ins Gespräch zu kommen. Scheint aber schwierig, kompetente Ansprechpartner im richtigen Moment zu erwischen, Durchwahlen geben sie diesbezüglich nicht raus.

      Wäre auch wieder sinnvolle Aufgabe der Anlegerschützer, hier im Interesse ihrer Klienten und der Allgemeinheit entsprechend zu intervenieren.

      Zusätzlich zur aufgemachten Rechnung liegt noch eine leider nicht mit Quellen belegte Aussage "von irgendwoher", dass bei Treuhänder und Insolvenzverwalter inzwischen mehr Kapital liegen soll als zunächst angenommen (16.5 und 17 Mio) sowie zusätzliche Optionen auf weitere Erlöse aus den anhängigen Gerichtsverfahren - sowohl gegen die ehemalige Geschäftsführung wie auch aus dem fragwürdigen RCM-Abverkauf der nicht quotenberechtigt anerkanntenen A0KAHL-Anteile aus dem Gesellschafterdarlehen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 13:06:20
      Beitrag Nr. 412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.131.941 von albondy am 07.07.15 18:33:36
      Zitat von albondy: Zusätzlich zur aufgemachten Rechnung liegt noch eine leider nicht mit Quellen belegte Aussage "von irgendwoher", dass bei Treuhänder und Insolvenzverwalter inzwischen mehr Kapital liegen soll als zunächst angenommen (16.5 und 17 Mio)

      Der Beitrag kam von mir, die Zahlen beruhen auf eigenen Berechnungen. Grundlage dafür sind die Sachstandsberichte des Insolvenzverwalters.

      Hinsichtlich der Gelder beim Insolvenzverwalter habe ich die Kontostände der Anlagen zum Sachstandsbericht vom 03.12.2014 addiert.

      Hinsichtlich der Gelder für den Treuhänder habe ich die Zahlungsübersicht zum Kaufvertrag mit Patrizia (Seneca Holdco) aus dem Sachstandsbericht vom 03.12.2013 fortgerechnet (siehe Rolfs Blog: http://rolfsdeikoninsolvenzblog.blogspot.ch/2015/07/was-die-…).
      26,4 Mio - 7 Mio (4% für die Masse) - 1,8 Mio (Transaktionskosten) - 0,7 Mio (Treuhänder - 4% vom Verwertungserlös)sind 16,9 Mio.

      Zwischenzeitlich bin ich der Meinung, dass sich der Betrag noch weiter reduziert hat, insbesondere durch Löschungskosten zum Vertrag mit Patrizia und Ausgaben des Insolvenzverwalters usw.

      Da der Betrag unterschiedlich auf die Anleihen verteilt wird, habe ich etwas vorsichtiger kalkuliert und gehe davon aus bzw. hoffe, dass die Anleihe mit der geringsten Quote zumindest 18% erhalten wird.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 18:02:31
      Beitrag Nr. 413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.183.226 von T3A4 am 14.07.15 13:06:20DEIKON GmbH / Schlagwort(e): Ausschüttungen 29.07.2015 17:06

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ausschüttungen durch den Sicherheitentreuhänder / kurzzeitige Handelsaussetzung

      Köln/Düsseldorf, 29.07.2015
      Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISINDE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Sicherheitentreuhänder dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. soeben mitgeteilt, dass die Beträge der anstehenden Teilrückzahlung für die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) und die zweite Anleihe (ISIN DE000A0JQAG2) zwischenzeitlich feststehen.

      Hinsichtlich der ersten Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) könnte es zu einer weiteren Teilrückzahlung kommen, wenn der Sicherheitentreuhänder nach Abschluss des Zwangsversteigerungsverfahrens in Bezug auf ein Objekt einen Erlös auf die nachrangigen Grundpfandrechte vereinnahmt.

      Bezüglich der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) wird - wie in der Adhoc-Mitteilung vom 29. April 2015 mitgeteilt - noch keine Zahlung erfolgen. Eine Entscheidung darüber, ob zum Zweck der technischen Umsetzung der Teilrückzahlungen eine Aussetzung des Börsenhandels für die erste und zweite Anleihe (ISIN DE000A0EPM07 und ISIN DE000A0JQAG2) erfolgt, hat die Börse bislang nicht getroffen.

      Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) EUR 200,83 je Teilschuldverschreibung und für die zweite Anleihe (ISIN DE000A0JQAG2)EUR 230,98 je Teilschuldverschreibung.

      Der auf die dritte Anleihe (ISINDE000A0KAHL9) entfallende Betrag - der vorerst nicht ausgezahlt wird - beträgt ohne Berücksichtigung eines möglichen Verwertungserlöses für ein noch nicht veräußertes Objekt und abzüglich etwa noch entstehender Kosten rechnerisch EUR 270,05 je Teilschuldverschreibung.

      Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen und die Höhe der für den Ausfall festgestellten Insolvenzforderungen folgende Auswirkungen:

      Anleihe ISIN DE000A0EPM07
      Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00
      Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 200,83
      Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 799,17
      Zahltag: 14.08.2015

      Anleihe ISIN DE000A0JQAG2
      Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00
      Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 230,98
      Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 769,02
      Zahltag: 14.08.2015

      DEIKON GmbH i.I.
      Der Geschäftsführer
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 18:12:02
      Beitrag Nr. 414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.126.238 von T3A4 am 07.07.15 10:28:40
      Zitat von T3A4: Daraus folgt, dass auf den an den Treuhänder ausgezahlten Betrag mindestens 2x 6% Zinsen also 12% Zinsen angerechnet werden müssen. Unterstellt, der Betrag der Zahlung des Treuhänders beträgt etwa 18%, je Anleihe unterschiedlich, dann sind 2/3 als Zinsanteil auszuweisen und zu versteuern.


      ... an der 1:1 Nennwertreduzierung kann man sehen, dass das Thema "hochanteilig vorrangiger und steuerpflichtiger Zinszahlungen" noch rechtzeitig und anlegerfreundlich erfolgreich vom Tisch gebracht wurde.

      Good news so gesehen !

      Mal sehen wie das Procedere der Abwicklung im August verläuft.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.08.15 12:05:36
      Beitrag Nr. 415 ()
      Berechnungen von Rolf J. Koch
      http://rolfsdeikoninsolvenzblog.blogspot.de/2015/08/wertabsc…

      danach schätzt er fast 75% für Anleihe 3. Nun, nur für "nervenstarke", wie er schreibt und offensichtlich prozessfreudige Anleger.
      Avatar
      schrieb am 11.08.15 09:09:52
      Beitrag Nr. 416 ()
      Sachstandsbericht 08/2015 von DEIKON Webseite
      Sachstandsbericht im Insolvenzverfahren 71 IN 354/12 der DEIKON GmbH

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      im Anschluss an meinen Bericht aus Dezember 2014 berichte ich turnusgemäß über den aktuellen Sachstand im Insolvenzverfahren 71 IN 354/12 der DEIKON GmbH.

      http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/insolvenz/sachstand…


      I. Stand der Immobilienverwertung

      II. Abwicklung Kaufvertrag Seneca Holdco S.a.r.l.

      1. Ausschüttung an den Treuhänder
      2. Ausschüttungen an die Insolvenzmasse
      3. Verwertungsvereinbarung

      III. Sonstige Erlöse

      IV. Rechtsstreitigkeiten

      1. Schadensersatz wegen Swapgeschäft
      2. Kündigung Anleihen und Sicherungsrechte
      3. Auskunftsklage gegen RheinMainCapital Holding GmbH

      V. COREALCREDIT Bank AG (umfirmiert in Areal Beteiligungen GmbH)

      VI. Ausblick

      VII. Rechnungslegung



      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. A. Ringstmeier
      Rechtsanwalt
      als Insolvenzverwalter
      Avatar
      schrieb am 14.08.15 12:13:37
      Beitrag Nr. 417 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.292.609 von albondy am 29.07.15 18:12:02
      Zitat von albondy: Mal sehen wie das Procedere der Abwicklung im August verläuft.


      ... scheint auf den ersten Blick problemlos,
      ab sofort Nennwert-Herabsetzung (Auszug):

      Bekanntmachung Freiverkehr (Open Market, Quotation Board)

      Änderung
      Bei folgenden Wertpapieren ändern sich die Parameter wie folgt:

      Kleinste handelbare Einheit
      Nr. MIC Code ISIN Name Wirksamkeit zum Alt Neu
      1 XFRA DE000A0JQAG2 DEIKON GmbH 14.08.2015 1000.0 769.02
      3 XFRA DE000A0EPM07 DEIKON GmbH 14.08.2015 1000.0 799.17
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 12:44:12
      Beitrag Nr. 418 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.183.226 von T3A4 am 14.07.15 13:06:20Wer hat denn eine Idee, welche Mittel noch beim Insolvenzverwalter liegen?
      Transaktionskosten lagen nach seinen Angaben "deutlich" über den in der Verwertungsvereinbarung max. vereinbarten 1.2Mio.Außerdem werden die berichteten Prozesse auch nicht spurlos an der Insolvenzmasse vorbeigegangen sein.Der Insolvenzverwalter wird für seine Arbeit ebenfalls höher entlohnt, als ursprünglich prognostiziert.Offenist auch,was die kalte Zwangsverwaltung der Immobilien bis zur Veräußerung gebracht hat.
      Wer hat denn da mal gerechnet?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 20:44:28
      Beitrag Nr. 419 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.415.486 von osterhase2 am 17.08.15 12:44:12
      Zitat von osterhase2: Wer hat denn eine Idee, welche Mittel noch beim Insolvenzverwalter liegen?
      Transaktionskosten lagen nach seinen Angaben "deutlich" über den in der Verwertungsvereinbarung max. vereinbarten 1.2Mio.Außerdem werden die berichteten Prozesse auch nicht spurlos an der Insolvenzmasse vorbeigegangen sein.Der Insolvenzverwalter wird für seine Arbeit ebenfalls höher entlohnt, als ursprünglich prognostiziert.Offenist auch,was die kalte Zwangsverwaltung der Immobilien bis zur Veräußerung gebracht hat.
      Wer hat denn da mal gerechnet?


      ... zur ersten Frage keine Idee und auch nicht gerechnet. Meine "grobe Gesamtquotenschätzung" lag eigentlich immer bei 40 plusminus 5, daran hat sich nichts geändert.

      Was sich geändert hat, ist die Möglichkeit höherer Erlöse aus Prozessen - der allerdings auch entsprechende Kosten- und Prozessrisiken entgegenstehen.

      Noch deutlicher verändert hat sich deswegen aber der Zeithorizont. Anfangs sah das, spätestens seit dem Paketverkauf, tatsächlich "vergleichsweise schnell" aus. Davon ist inzwischen wohl keine Rede mehr, das diverse juristische Gezerre kann sich noch über Jahre hinziehen.

      Die heutigen exA-Kurse fand ich daher überaus optimistisch - allein schon deutlich daran zu sehen, wenn man vom Durchschnittskurs des letzten Monats jeweils die erfolgten Ausschüttungen abzieht und den "verbleibenden Rest" auf einige Jahre vorwärts verteilt.

      Just my two Cents.
      Avatar
      schrieb am 31.08.15 11:22:52
      Beitrag Nr. 420 ()
      mal 'ne Frage an die Comunity.

      Die SdK veröffentlichte in Ihrem Newsletter

      Newsletter 36

      Zwischen-Ausschüttung erfolgt am 14. August 2015 / Handelsaussetzung

      Die Modalitäten der Ausschüttung wurden wie folgt bekannt gegeben:
      1. Anleihe 2. Anleihe 3. Anleihe
      Ausschüttungsmodalitäten (Angaben in Euro, jeweils pro eine Anleihe)
      WKN A0EPM0 A0JQAG A0KAHL
      ursprünglicher Nennwert 1.000,00 1.000,00 1.000,00
      Ausschüttungsbetrag 200,83 230,98 [270,05]
      verbleibender Nennwert 799,17 769,02 [729,95]
      Ausschüttungstag 14.08.2015 14.08.2015 unbestimmt
      Zahlung per 14.08.2015 200,83 230,98 --
      Die Ausschüttungen erfolgen in Form einer Teilrückzahlung auf den Nennwert der
      Anleihen. Die Ausschüttung ist somit steuerfrei. Bezüglich der ersten Anleihe ist
      möglich, dass noch eine weitere Teilrückzahlung erfolgt. Voraussetzung hierfür
      wäre, dass der Sicherheitentreuhänder einen entsprechenden Erlös aufgrund eines
      noch bestehenden nachrangigen Grundpfandrechts erzielen kann.

      Die Auszahlung ist nun auch bereits zweifach durch mein Kreditinstitut angekündigt worden, letztendlich aber KEINE Gutschrift.
      Es irritiert, dass die Ausschüttung zumindest bei mir NICHT angekommen ist, welche Überweisungsweg oder sonst auch immer der Insolvenzverwalter gewählt hat.

      Kann dazu hier jemand etwas sagen?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.08.15 11:40:48
      Beitrag Nr. 421 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.523.306 von darkship am 31.08.15 11:22:52
      Auszahlung bei der comdirect wurde durchgeführt
      Bei der comdirect erfolgte die Auszahlung (der angekündigte Betrag vom Treuhander). Die erste Buchung war falsch, da die Anteile um den Auzahlungsbetrag reduziert wurden. Hat man aber wieder storniert. Die gesamten Anteile sind wieder im Depot!
      Avatar
      schrieb am 31.08.15 20:08:02
      Beitrag Nr. 422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.523.306 von darkship am 31.08.15 11:22:52
      Zitat von darkship: mal 'ne Frage an die Comunity.

      Die Modalitäten der Ausschüttung wurden wie folgt bekannt gegeben:
      1. Anleihe 2. Anleihe 3. Anleihe
      Ausschüttungsmodalitäten (Angaben in Euro, jeweils pro eine Anleihe)
      WKN A0EPM0 A0JQAG A0KAHL
      ursprünglicher Nennwert 1.000,00 1.000,00 1.000,00
      Ausschüttungsbetrag 200,83 230,98 [270,05]
      verbleibender Nennwert 799,17 769,02 [729,95]
      Ausschüttungstag 14.08.2015 14.08.2015 unbestimmt
      Zahlung per 14.08.2015 200,83 230,98 --

      Die Auszahlung ist nun auch bereits zweifach durch mein Kreditinstitut angekündigt worden, letztendlich aber KEINE Gutschrift.
      Es irritiert, dass die Ausschüttung zumindest bei mir NICHT angekommen ist, welche Überweisungsweg oder sonst auch immer der Insolvenzverwalter gewählt hat.

      Kann dazu hier jemand etwas sagen?


      ... wenn es die A0KAHL ist - siehe oben in Klammern - kann das noch Jahre dauern bis was kommt. Ansonsten immer sinnvoll die Bank zu nennen und ebenfalls, dort zu reklamieren.

      Falsch eingebucht, storniert, neu gebucht, wieder storniert haben etliche (A0JQAG und A0EPM0) - nach über zwei Wochen noch nichts gebucht wäre eine neue Variante.

      > Die erste Buchung war falsch, da die Anteile um den Auzahlungsbetrag reduziert wurden. Hat man aber wieder storniert. Die gesamten Anteile sind wieder im Depot!

      ... ist auch falsch, da dieser Teil des Nennwerts zurückgezahlt und damit getilgt wurde. Börslich handelbar sind nur noch "krumme" Batches. Vermutlich aber nur eine "Zwischenbuchung", die nach Ende der Bauarbeiten wieder verschwindet.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.09.15 12:09:20
      Beitrag Nr. 423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.526.912 von albondy am 31.08.15 20:08:02(Vermutlich aber nur eine "Zwischenbuchung", die nach Ende der Bauarbeiten wieder verschwindet.)
      Genau so hat es die comdirect wieder erneut gebucht!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.09.15 22:49:18
      Beitrag Nr. 424 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.557.259 von kpfischer am 04.09.15 12:09:20
      Zitat von kpfischer: (Vermutlich aber nur eine "Zwischenbuchung", die nach Ende der Bauarbeiten wieder verschwindet.)
      Genau so hat es die comdirect wieder erneut gebucht!


      ... und immernoch falsch :(

      Zwar wurde die Teilkapitalrückzahlung korrigiert, dafür sind aber die Anschaffungswerte nur anteilig prozentual und nicht "1:1 real" bereinigt worden.

      Für Deikon-Halter sieht es optisch okay aus, ist es aber nicht.

      Bei späterem Verkauf oder nach endgültig letzter Teiltilgung würde zuviel Gewinn ausgewiesen und Steuer anfallen, weil die verbliebenen Anschaffungskosten zu hoch angesetzt sind.

      Sollte jeder mit einem "simulierten Verkauf" als Gegenrechnung selbst überprüfen und ggf. sofort erneut reklamieren.

      Von Banken kann man heute einfach nicht mehr erwarten, dass sie mit Prozentrechnung ganz allein klarkommen....
      Avatar
      schrieb am 18.12.15 10:11:21
      Beitrag Nr. 425 ()
      neuer Sachstandsbericht im Insolvenzverfahren 71 IN 354/12 der DEIKON GmbH von der Webseite:


      I. Stand der Immobilienverwertung

      Das zuletzt noch im Bestand der Insolvenzmasse verbliebene Grundstück in Euskirchen ist zum angekündigten Kaufpreis von EUR 1.100.000,00 verkauft worden. Der Kaufpreis ist im Wesentlichen dafür verwendet worden, die am Grundstück erstrangig gesicherte Sparkasse Düsseldorf zu befriedigen. EUR 10.000,00 hat der Treuhänder CMS für die Anleihegläubiger erhalten, die Insolvenzmasse hat einen Kaufpreisanteil von EUR 44.000,00 bekommen. Der Vertrag ist endgültig abgewickelt.

      Damit verfügt die Insolvenzmasse nun über keine Immobilien mehr.


      II. Abwicklung Kaufvertrag SENECA Holding S.à.r.l.

      Aus der Veräußerung des Immobilienportfolios an SENECA Holding S.à.r.l. befinden sich noch EUR 8.250.480,49 auf einem Notaranderkonto. Dieser Betrag ist für den Treuhänder der III. Anleihetranche (WKN A0KAHL) bestimmt und wird ausgezahlt, wenn die Quotenberechtigung der RheinMainCapital Holding GmbH gerichtlich geklärt ist.



      III. Rechtsstreitigkeiten

      1. Schadensersatz wegen SWAP

      In meinem letzten Sachstandsbericht hatte ich darüber berichtet, dass die Herren Rajcic und Kempf als Gesamtschuldner zur Zahlung von EUR 6.547.785,75 zuzüglich Zinsen an die Insolvenzmasse verurteilt worden sind. Die Herren sind wegen des Urteils in die Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen. Ich hatte gehofft, in diesem Bericht über ein Ergebnis berichten zu können, was aber leider nicht möglich ist. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.


      2. Kündigungen Anleihen und Sicherungsrecht (Rechtsstreit gegen die Herren Ferber)

      Auch aus dem Prozess gegen die Herren Ferber (Vater und Sohn) kann ich leider keinen weiteren Fortgang berichten. Über die wechselseitig eingelegten Rechtsmittel wurde bislang nicht entschieden.


      3. Auskunftsklage gegen die RheinMainCapital Holding GmbH

      Gleiches gilt für den Prozess gegen die RheinMainCapital GmbH. Auch hier ist weiter abzuwarten.


      4. Rechtsstreit Ohlenforst

      Die Gemeinschuldnerin hatte am 20.12.2006 von den Herren Heinrich Martin und Werner Ohlenforst ein Grundstück gekauft. Darüber gab es erhebliche Unstimmigkeiten, die in einer Anfechtung des Kaufvertrages durch die Gemeinschuldnerin wegen arglistiger Täuschung und schließlich in einer Zahlungsklage der Gemeinschuldnerin wegen behaupteter Mängel mündeten. Die Schuldnerin machte EUR 218.682,37 geltend und begehrte darüber hinaus die Feststellung, dass die Verkäufer verpflichtet seien, weitere Mängel in einem Umfang von EUR 28.000,00 beseitigen zu müssen. Der Prozess vor dem Landgericht Aachen (Aktenzeichen 7 O 157/12) wurde mit Verfahrenseröffnung unterbrochen. Ich habe den Prozess inzwischen teilweise aufgenommen.

      Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass es die Erfolgsaussichten für die Klage gering einschätze. Vor allem hob das Gericht darauf ab, dass im Fall einer erfolgreichen Anfechtung kein Kaufvertrag mehr bestehe und folglich keine Gewährleistungsrechte durchgesetzt werden könnten. Das allein wäre vielleicht schon Grund genug gewesen, sich zu vergleichen. Für mich kam aber noch ein anderer Aspekt hinzu:

      Ich hatte auch das fragliche Grundstück an die SENECA veräußert. Eine Entscheidung dahingehend, dass die damalige Anfechtung des Kaufvertrages durch die Deikon berechtigt gewesen war, hätte konsequenterweise zur Folge haben müssen, dass das Grundstück durch mich nicht hätte veräußert werden können. Dieses Ergebnis wollte ich von Anfang an vermeiden, weshalb eine auf finanziellen Ausgleich gerichtete vergleichsweise Regelung sehr im Interesse der Insolvenzmasse gelegen hat. Diese Regelung sieht vor, dass an die Insolvenzmasse ein Betrag in Höhe von EUR 17.000,00 gezahlt wird, weitere Ansprüche der Deikon aber nicht mehr bestehen und auch nicht weiter behauptet wird, der damalige Kaufvertrag sei infolge der Anfechtung aufgehoben worden.


      5. Klage Finanzgericht

      2014 hatte ich vor dem Finanzgericht Klage erhoben gegen die mit Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid für den Zeitraum vom 10.09. bis zum 30.09.2012 festgesetzte Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 10.09. bis zum 31.12.2012. Streitig war, ob und in welchem Umfang von der Deikon GmbH erzielte Vermietungsumsätze für den Monat September 2012 als Insolvenz- oder Masseschulden zu berücksichtigen sind. Das Finanzamt hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Umsatzsteuer auf die gesamten Mieten des Monats September 2012 als Masseforderungen zu qualifizieren sei. Diesem Ansatz folgt das Finanzamt nun nicht mehr, so dass zu erwarten ist, dass meine Klage mit einer Rückzahlung von EUR 241.000,00 enden wird. Ich hoffe, hierüber in meinem nächsten Sachstandsbericht Näheres berichten zu können.


      IV. COREALCREDITBANK AG

      Erledigt werden konnte das Abrechnungsverhältnis mit der COREALCREDITBANK AG, heute firmierend unter Areal Beteiligungen GmbH, und zwar ohne dass ein Rechtsstreit geführt werden musste. Vielmehr konnten wir uns im Vergleichswege einigen. Den überzahlten Betrag in Höhe von EUR 2.958.000,00 hat die Bank in zwei Tranchen zu EUR 2.100.000,00 und zu EUR 858.000,00 vollständig an die Insolvenzmasse ausgekehrt. Sie hat darüber hinaus gezogene Nutzungen im Umfang von EUR 2.301,97 an mich gezahlt. Darüber hinaus hatte ich von der COREALCREDIT AG vor der Insolvenz von Deikon verlangte und von Deikon auch gezahlte sog. "Prolongationsgebühren" zurückverlangt. In diesem Punkt haben wir uns auf einem Betrag von EUR 223.000,00 verglichen, den die Insolvenzmasse auch bereits erhalten hat. Aus der Auflösung der Konten ergibt sich noch ein Überhang von EUR 37.666,44. Diesen Betrag soll die Insolvenzmasse noch in diesem Kalenderjahr erhalten. Alsdann ist das Verhältnis mit der Bank endgültig geklärt.


      V. Rechnungslegung

      Mit Blick auf die regelmäßig zu den Gerichtsakten gereichten Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die im Auftrag des Gläubigerausschusses laufend meine Kasse prüft und darüber hinaus berichtet, sehe ich davon ab, dieselben Unterlagen auch in diesem Sachstandsbericht beizufügen.


      VI. Ausblick

      Die Gläubiger müssen sich darauf einrichten, dass weitreichende Entwicklungen ab jetzt nicht mehr in so kurzen Zeitabständen wie bislang eintreten werden. Die derzeit noch anhängigen Prozesse ziehen sich u. U. noch längere Zeit hin, ohne dass über prozessbeendende Entscheidungen berichtet werden kann. Selbstverständlich werde ich - ggfls. auch außerhalb des Berichtsrhythmus - über wichtige Wendungen berichten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.12.15 17:56:37
      Beitrag Nr. 426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.331.392 von wfeder am 18.12.15 10:11:21... danke fürs Reinstellen.

      Die Gläubiger müssen sich darauf einrichten, dass weitreichende Entwicklungen ab jetzt nicht mehr in so kurzen Zeitabständen wie bislang eintreten werden. Die derzeit noch anhängigen Prozesse ziehen sich u. U. noch längere Zeit hin, ohne dass über prozessbeendende Entscheidungen berichtet werden kann.

      ... verbleibt ergo noch jede Menge endlos langer Zeit, in der die Gerichtsmühlen im Zeitlupentempo durch die Instanzen vor sich hin mahlen :)

      Selbst das Wiederaufnehmen der in Frankfurt weiter handelbaren A0EPM0 in die Banksysteme hat teils Monate gedauert - und der Kurs hat sich dabei zum umsatzlosen Flatliner entwickelt: https://charts.comdirect.de/charts/design_big.chart?WIDTH=64…
      Avatar
      schrieb am 19.02.16 19:17:02
      Beitrag Nr. 427 ()
      AdHoc Mitteilung: Weitere Ausschüttung durch den Sicherheitentreuhänder für Anleihe WKN A0EPM0
      Köln/Düsseldorf, 19.02.2016

      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Sicherheitentreuhänder dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. soeben mitgeteilt, dass nach Abschluss der Zwangsversteigerungsverfahren über das Objekt Erolzheim auf das diesbezügliche nachrangige Grundpfandrecht ein Erlös vereinnahmt werden konnte. Das nachrangige Grundpfandrecht auf dem Objekt Erolzheim diente als Sicherheit für die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07). Der Erlös beträgt abzüglich Kosten und zuzüglich noch offener Erlöse aus der Zwangsverwaltung des vorgenannten Objekts EUR 333.000,00.

      Deswegen erfolgt am 04.03.2016 auf die erste Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) eine weitere Teilrückzahlung in Höhe von nun EUR 16,65 je Teilschuldverschreibung.

      Anleihe: ISIN DE000A0EPM07
      Nennbetrag pro Stück: EUR 799,17
      Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 16,65
      Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 782,52
      Zahltag: 04.03.2016
      Avatar
      schrieb am 14.03.16 12:56:55
      Beitrag Nr. 428 ()
      die angekündigte Zahlungseingang ist zu verzeichnen und auch eingebucht. So wurde ich zumindest informiert. Es geht hier um die Anleihe mit der WKN A0EPM0.

      Das Wertpapier ist aber noch vor im Depot eingebucht, was mich sichtlich irritiert. Sollt es nicht nach den Auszahlungen als wertlos ausgebucht sein bzw. im Depot eingestellt sein.
      Ich frage deswegen, weil der Halter des Papiers ein fortgeschrittenes Alter verzeichnet und das Papier schon aus diesem Grunde gerne los haben möchte. Er zahlt auch noch sinnigerweise Depotgebühren, möglicherweise für ein völlig wertloses Papier, die für ihn mit seiner kleinen Rente nicht gerade unerheblich sind.
      Lohnt sich da noch ein Übertrag auf eine wesentlich jüngere Person die zudem das Depot bei ihrem Kreditinstitut dann noch kostenfrei bekommt?
      Wie ist das überhaupt zu handhaben - könnten (theoretisch) die eingebuchten Anteile noch zum aktuellen Kurs veräußert werden?
      Darüber hat sich bisher der Inso-Verwalter auch nicht geäußert. Wäre mir recht, wenn einer von der Community mal so freundlich wäre das mal auseinander zu bröseln.
      Ich sage schon mal im Vorhinein danke.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.03.16 22:33:10
      Beitrag Nr. 429 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.975.099 von darkship am 14.03.16 12:56:55
      Zitat von darkship: Wie ist das überhaupt zu handhaben - könnten (theoretisch) die eingebuchten Anteile noch zum aktuellen Kurs veräußert werden?


      Die Anleihe ist noch börsengehandelt und kann jederzeit am Börsenplatz Frankfurt verkauft werden.

      Gruss
      Donald
      Avatar
      schrieb am 17.03.16 07:57:46
      Beitrag Nr. 430 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.975.099 von darkship am 14.03.16 12:56:55
      Zitat von darkship: ....Sollte es nicht nach den Auszahlungen als wertlos ausgebucht sein bzw. im Depot eingestellt sein.


      nein, die Anleihen sind keineswegs wertlos. Bisher hat es ja nur die Auszahlung der nachrangigen Sicherheitenerlöse aus den verkauften Immobilien durch den Treuänder gegeben. Offen sind noch immer die Zahlungen aus der Insolvenzmasse, die Dank der gewonnener Prozesse (Schadensersatzansprüchen gegen frühere Vorstandsmitglieder - Ad-hoc 29.022016) und beispielsweise durch der Transaktions- und Verwertungskosten aus dem Verkauf des Immobilienportfolios durch den INSO-Verwalter, ordentlich gefüllt sein müsste.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.03.16 20:06:48
      Beitrag Nr. 431 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.998.759 von wfeder am 17.03.16 07:57:46
      Zitat von wfeder:
      Zitat von darkship: ....Sollte es nicht nach den Auszahlungen als wertlos ausgebucht sein bzw. im Depot eingestellt sein.


      nein, die Anleihen sind keineswegs wertlos. Bisher hat es ja nur die Auszahlung der nachrangigen Sicherheitenerlöse aus den verkauften Immobilien durch den Treuänder gegeben. Offen sind noch immer die Zahlungen aus der Insolvenzmasse, die Dank der gewonnener Prozesse (Schadensersatzansprüchen gegen frühere Vorstandsmitglieder - Ad-hoc 29.022016) und beispielsweise durch der Transaktions- und Verwertungskosten aus dem Verkauf des Immobilienportfolios durch den INSO-Verwalter, ordentlich gefüllt sein müsste.

      ... durchaus, allerdings wird ("noch immer") die Dauer der Veranstaltung incl. laufender Kosten mE deutlich weit unterschätzt. Da rechne ich mit Abschluss irgendwann frühestens 2020 bis wahrscheinlich eher 2022 - oder noch später bei der strittigen A0KAHL mit hoffnungsvoll eben erst angelaufener Stufenklage.

      Meine erste billig aufgekaufte Inso-Quote (Escada) datiert aus Insolvenz 2009, seitdem kleckern alle ein bis zwei Jahre kleinere Abschlagszahlungen ein und es besteht aktuell relative Hoffnung auf ein Ende vielleicht sogar noch in 2017, ggf. wenigstens in 2018. Das wären insgesamt 8 bis 9 Jahre, und es gab hier vergleichsweise relativ wenig interne Streitigkeiten und keinerlei komplex strittige Vorgeschichte, sondern hauptsächlich einzelne relativ "saubere" GmbH-Abwicklungen.

      Bei WGF ist der "Insolvenzplan" (Eigenverwaltung mit Resttilgungen war eigentlich mit Abschluss bis Ende 2023 vorgesehen) gerade zielstrebig konsequent in die nächste Insolvenz gerutscht. Was das amüsante Insolvenztheater noch viel weiter in die Länge ziehen und mit deutlich mehr Unkalkulierbarkeiten versehen wird. Da mag mancher froh sein wenn er das Ende überhaupt noch erlebt - und ob am Ende noch irgendwas herauskommt. Argentinien bringts heuer auch schon auf gewaltig stolze und extrem turbulente 15 Jahre bis zur 2016 hoffentlich endgültigen Altschulden-Abwicklung und Rückkehr auf die globalen Kapitalmärkte.

      Insolvenzquoten können durchaus interessante Investments sein - aber man muss dafür extrem viel Zeit und noch mehr Geduld mitbringen, sowie sicherheitshalber entsprechend hohe Abschläge mit einkalkulieren. Die "Hoffnung auf einen schnellen Abschluss" mit kompletter Quoten-Auszahlung sollte man besser gleich ganz vergessen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.03.16 11:07:44
      Beitrag Nr. 432 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.021.595 von albondy am 20.03.16 20:06:48
      Zitat von albondy: ... durchaus, allerdings wird ("noch immer") die Dauer der Veranstaltung incl. laufender Kosten mE deutlich weit unterschätzt. Da rechne ich mit Abschluss irgendwann frühestens 2020 bis wahrscheinlich eher 2022 - oder noch später bei der strittigen A0KAHL mit hoffnungsvoll eben erst angelaufener Stufenklage.


      Na hoppla, unerwartet nimmt die Veranstaltung nun doch Fahrt auf. Am 19.04.2016 11:00 Uhr soll eine Gläubigerversammlung in Köln stattfinden, http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/insolvenz/gv_anbe_1… auf der über die Auskehrung der Erlöse der dritten Anleihe WKN A0KAHL abgestimmt werden soll.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.03.16 16:55:28
      Beitrag Nr. 433 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.051.868 von wfeder am 24.03.16 11:07:44
      Zitat von wfeder: Na hoppla, unerwartet nimmt die Veranstaltung nun doch Fahrt auf. Am 19.04.2016 11:00 Uhr soll eine Gläubigerversammlung in Köln stattfinden, http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/insolvenz/gv_anbe_1… auf der über die Auskehrung der Erlöse der dritten Anleihe WKN A0KAHL abgestimmt werden soll.

      ... Hoppla in der Tat - spontan keine Ahnung was ich davon halten soll. Zumal das Ganze ziemlich ohne nähere Hintergrundinformation und denkbar kurz und knapp formuliert ist.

      Letztendlich wohl die Frage "Wollt ihr eine stark verwässerte Quote demnächst - oder die ggf ausprozessiert volle Quote später ?"

      Rolf nennt 27.- € pro 100.

      Wobei leider offen bleibt, wie es dann bzgl. der Stufenklage gegen Rajcic bzw RheinMainCapital weitergehen und schließlich irgendwann enden würde - und wie diesbezgl. inzwischen der Stand der Dinge ist.
      Avatar
      schrieb am 24.03.16 20:41:38
      Beitrag Nr. 434 ()
      Ist doch das Beste, was hätte passieren können:
      Ringstmeier lässt sich von der Generalversammlung legitimieren, die Gelder beim Notar an den Sicherheitentreuhänder auszuschütten.
      Die Rechtsansprüche an Racjic und Co. bleiben m. E. davon unberüht. Racjic hat ohnehin verkauft und wird weiterhin auf Schadenersatz verklagt werden.

      Also: Nach Köln fahren, ja sagen und kassieren!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.03.16 16:44:00
      Beitrag Nr. 435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.057.040 von Donald.Duck am 24.03.16 20:41:38
      Zitat von Donald.Duck: Ist doch das Beste, was hätte passieren können:
      Ringstmeier lässt sich von der Generalversammlung legitimieren, die Gelder beim Notar an den Sicherheitentreuhänder auszuschütten.

      ... mir klingt das als spontan plötzliche Abweichung der ursprünglich verfolgten Strategie deutlich zu sehr nach "RRR" (Ringstmeier´s Relative Resignation) angesichts erstens der langen Dauer und zweitens der Aussichten endlos und vielleicht völlig ins Leere laufender Klageverfahren.

      Also: Nach Köln fahren, ja sagen und kassieren!

      ... ich hab in der A0KAHL schon zweimal kassiert, einmal von 2012 auf 2013 und dann nochmal von 2014 auf 2015. Auch nach dem "RRR"-Prinzip (Relative Risiko-Reduktion, oder "was man realisiert hat kann einem kein Kursrückgang mehr nehmen").

      Erneuter Rückkauf hat leider mangels einem zwischenzeitlich deutlichem Kursrückgang nicht funktioniert. Falls doch würde ich dennoch nicht nach Köln fahren sondern nach Frankfurt oder Düsseldorf klicken und da deutlich über 40.- "RRR" (Required Rate of Return) statt nur 27.- kassieren.

      Interessant bliebe es natürlich trotzdem, auf der Versammlung die Hintergründe des vorösterlichen Kurswechsels zu erfahren - sofern sie dort zur Sprache kommen.

      Die Rechtsansprüche an Racjic und Co. bleiben m. E. davon unberüht. Racjic hat ohnehin verkauft und wird weiterhin auf Schadenersatz verklagt werden.

      ... natürlich bleiben die unberührt. Möglicherweise sogar unberührbar ? Oder am Ende unauffindbar ?

      Der Verkaufserlös der 10.xx Mio A0KAHL ist bekanntlich nicht Dusan Rajcic oder RMC zugeflossen, sondern "quasi legal" per Verwertung einer der Gläubigerbanken. Das Theater hätte man damals sofort per einstweiliger Verfügung unterbinden müssen, mit dem dadurch geschaffenen Status Quo ist der erfolgten Quotenverwässerung wahrscheinlich kaum noch bis nicht mehr abzuhelfen.

      Zitiere mal Rolf vom Sommer 2015:
      Ist doch noch Leben in "Rajcic"....welche wirtschaftliche Interessen gibts dort.....
      Inzwischen mit fortgesetzter Verlagerung Richtung Südost:

      RheinMainCapital Holding GmbH wurde nicht abgewickelt, Auszug 06.07.2015 HRB 55997 "Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Nicht mehr Liquidator: Rajcic, Dusan, Düsseldorf, *xx.xx.xxxx. Bestellt als Geschäftsführer: Majstorovic, Svetlana, Belgrad / Serbien und Montenegro", sondern per 11.01.2016 gelöscht und in ECOBEL oHG umgewandelt (Auszug): "Persönlich haftender Gesellschafter: BELITEL LTD, Petrich / Bulgarien (Registrierungsagentur des Justizministeriums Sofia Nr. 203418836); ECOPETRI LTD, Petrich / Bulgarien (Registrierungsagentur des Justizministeriums Sofia Nr. 202318893), jeweils mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RheinMainCapital Holding GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 55997) nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 19.11.2015 und vom 16.12.2015."

      Das klingt doch fast märchenhaft verschwörerisch danach, als ob irgendwo zwischen Karpaten und Transsylvanien noch ein stilles Treuhandkonto friedlich unauffindbar vor sich hin schlummern könnte. Ansonsten wird eher nichts zu holen sein, da das gesamte Bötzelen-Deikon-Gebilde praktisch völlig ohne Eigenkapital aufgebaut wurde.

      Ob darin mögliche Gründe für die anders als geplant und unerwartet frühe Auskehrung liegen - keine Ahnung.

      PS: Dr. Rajcic wird heuer im Dezember 66 Jahre: Sretan Rodjendan i Želim ti sve najbolje !
      Ihr werdet Euch noch wundern
      wenn ich erst Rentner bin
      sobald der Stress vorbei ist
      dann lang ich nämlich hin
      Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an
      Mit 66 Jahren, da hat man Spass daran ...


      Aber soweit isses heute noch nicht - daher bis dato erstmal:
      http://moje-grne.com/wp-content/uploads/2015/04/Hristos-Vask…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.16 17:51:49
      Beitrag Nr. 436 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.066.877 von albondy am 27.03.16 16:44:00
      endlos und vielleicht völlig ins Leere laufender Klageverfahren.
      Die Rechtsansprüche an Racjic und Co. bleiben unberührt.
      Möglicherweise sogar unberührbar ? Oder am Ende unauffindbar ?
      Das Theater hätte man damals sofort per einstweiliger Verfügung unterbinden müssen, mit dem dadurch geschaffenen Status Quo ist der erfolgten Quotenverwässerung wahrscheinlich kaum noch bis nicht mehr abzuhelfen.

      ... darauf läufts raus, Herr Dr. Ringstmeier schreibt so ungefähr genau was ich mir gedacht hatte (Zitat Auszug):

      "Über die Dauer des Rechtsstreits vermag ich keine Auskünfte zu erteilen. Zwischenzeitlich sind die Gesellschaftsanteile an der RMC von bulgarischen Gesellschaftern übernommen worden. Die neu berufene Geschäftsführerin hat ihren Wohnsitz in Serbien. Vor diesem Hintergrund bestehen Zweifel, ob die Auskunftsklage erfolgreich zu Ende geführt und im Falle eines Obsiegens erfolgreich vollstreckt werden kann.
      Sollte die RMC ihre Anleihen veräußert haben, könnte den Erwerbern der Nachrang nicht entgegengehalten werden. Die Erwerber der Anleihen wären - wenn es sich nicht um Strohmanngeschäfte handelt - berechtigt, Absonderungsrecht geltend zu machen und an den Erlösen aus der Veräußerung zu partizipieren."

      ... "Strohmanngeschäfte" sind quasi auszuschließen, die Distribution der A0KAHL in zwei Tranchen haben wir hier bzw am Markt live mitverfolgt. Damit verteilt sich die verbleibende Insolvenzmasse zukünftig auf kumulierte 70 statt 60 Mio Nennwert in einer um 16.67% erweiterten berechtigten Gesamtgläubigerschaft. Die finale Quote fällt auf alle drei Tranchen später entsprechend geringer aus.

      "Das Beste was hätte passieren können" sieht trotz der Auskehrung irgendwie anders aus. Dusan Rajcic hat sich erfolgreich durchgesetzt und seine nicht ausschüttungsberechtigten Nachränge via nicht nachvollziehbarem oder rückabwickelbarem Streubesitz gleichrangig machen lasssen und sie als Forderung anschließend direkt abgemeldet - vermutlich ohne reales Risiko dafür jemals erfolgreich in Regress genommen werden zu können. Baš ti hvala.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.03.16 22:00:02
      Beitrag Nr. 437 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.085.123 von albondy am 30.03.16 17:51:49
      Zitat von albondy: "Das Beste was hätte passieren können" sieht trotz der Auskehrung irgendwie anders aus. Dusan Rajcic hat sich erfolgreich durchgesetzt und seine nicht ausschüttungsberechtigten Nachränge via nicht nachvollziehbarem oder rückabwickelbarem Streubesitz gleichrangig machen lasssen und sie als Forderung anschließend direkt abgemeldet - vermutlich ohne reales Risiko dafür jemals erfolgreich in Regress genommen werden zu können. Baš ti hvala.



      Ich bleibe dabei: Ein Ja an der Gläubigerversammlung ist die beste Lösung, wenn man die derzeitige Lage berücksichtigt.
      Wir sind uns alle einig, dass die Rajcic-Anteile über die Börse veräussert wurden. Nur: Sie wurden m.E. nicht von Rajcic sondern von der RMC finanzierenden Bank / Sparkasse veräussert. Schliesslich waren die Anteile verpfändet (siehe letzten Jahresbericht der RMC im Bundesanzeiger). Dann besteht die Möglichkeit, dass sich die Pfand veräussernde Bank sich die Bösgläubigkeit vorwerfen lassen muss. Denn die Bank hätte erkennen müssen, dass die Rajcic-Anteile im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nachrangig waren. Es besteht also die gewisse Möglichkeit, dass die verkaufende Bank belangt werden könnte. Und die sollte dank Basel 2 keine Bonitätsprobleme haben. Von Rajcic selbst oder RMC ist wohl sicher nichts zu holen.

      Somit: Klar 70 Mio. Insolvenzforderungen (statt 60 Mio) und Verwässerung, aber die gewisse Chance auf Schadenersatz durch die Bank zugunsten der Insolvenzmasse.

      Happy to discuss!

      Gruss
      Donald
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.03.16 12:20:13
      Beitrag Nr. 438 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.086.701 von Donald.Duck am 30.03.16 22:00:02
      Zitat von Donald.Duck: Ich bleibe dabei: Ein Ja an der Gläubigerversammlung ist die beste Lösung, wenn man die derzeitige Lage berücksichtigt.

      ... dem stimme ich inzwischen auch zu. Nachdem die Umstände inzwischen etwas klarer sind, ist es notgedrungen der beste Weg. Das Kapital jahrelang bunkern und ruhen lassen, macht absolut keinen Sinn.

      Dann besteht die Möglichkeit, dass sich die Pfand veräussernde Bank sich die Bösgläubigkeit vorwerfen lassen muss. Denn die Bank hätte erkennen müssen, dass die Rajcic-Anteile im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nachrangig waren. Es besteht also die gewisse Möglichkeit, dass die verkaufende Bank belangt werden könnte.

      ... das dürfte schwierig werden, denn es müsste mE dazu der gerichtsfeste Nachweis von bewusster Kenntnis und böswilligem Vorsatz erbracht werden. Inwieweit der Insolvenzverwalter bereit und willens ist, sich mit der Riege der Bankanwälte langfristig anzulegen, wird sich zeigen. Der Tenor im Schriftverkehr war eher resignativ.

      Dazu bleibt weiter im Dunkeln, wer am Markt tatsächlich als Verkäufer aufgetreten ist. Ein Kreditgläubiger hat in der Praxis mE nur sehr bedingt die Pflicht, bei einer (ranggleichen oder sogar vorrangigen?) Teilkompensation durch den Schuldner diese auf ihre Herkunft und Seriösität zu überprüfen.

      Eine Möglichkeit zum Erkenntnisgewinn neben der Stufenklage wäre, wenn Dr. Ringstmeier sich per gerichtlicher Verfügung Einblick in die börslichen "Schlussnotizen" einiger exemplarischer 100k-Umsätze der A0KAHL im betreffenden Zeitraum verschaffen würde - da steht der Verkäufer als Konterpart namentlich erwähnt mit drin.
      Avatar
      schrieb am 19.04.16 17:15:43
      Beitrag Nr. 439 ()
      Gläubigerversammlung; Ausschüttung des Verwertungserlöses an die Anleihegläubiger der dritten Anleihe
      So langsam nähern wir uns dem Ende.

      Anbei die Adhoc-Mitteilung vom 19.04.2016 bzgl. Auszahlung des Nachranganteils der dritten Anleihe.

      *****
      Die Gläubigerversammlung der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat soeben beschlossen, den auf die dritte Anleihe (ISIN: DE000A0KAHL9) entfallenden und bisher von dem Insolvenzverwalter zurückbehaltenen Verwertungserlös (vgl. Ad hoc-Mitteilungen vom 29.04.2015 und 29.07.2015) aus dem Verkauf des Immobilienportfolios der DEIKON GmbH i.I. an den Sicherheitentreuhänder auszukehren. Der Sicherheitentreuhänder wird den Betrag anschließend über die Zahlstelle gleichmäßig an alle Anleihegläubiger der dritten Anleihe ausschütten.

      Die Zahlung beträgt für die dritte Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) insgesamt EUR 270,38 je Teilschuldverschreibung. Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibung und die Höhe der für den Ausfall festgestellten Insolvenzforderungen folgende Auswirkungen:

      Anleihe ISIN DE000A0KAHL9
      Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00
      Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 270,38
      Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 729,62

      *****
      War leider selbst nicht dabei, aber vielleicht von euch jemand?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.04.16 18:14:39
      Beitrag Nr. 440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.225.969 von wfeder am 19.04.16 17:15:43
      Zitat von wfeder: Anbei die Adhoc-Mitteilung vom 19.04.2016 bzgl. Auszahlung des Nachranganteils der dritten Anleihe.

      ... danke fürs Reinstellen - wollte grad auf die Suche gehen.

      War leider selbst nicht dabei, aber vielleicht von euch jemand?

      ... Rolf hatte sich jedenfalls diesbezüglich angekündigt. Wird sicher in Kürze noch ein Bericht folgen.

      Vermutlich wird der Handel in A0KAHL kurz ausgesetzt bzw die Orderbücher abgelöscht, anschließend Auskehrung, Bankbuchung, Storno, Neubuchung, Storno, Neubuchung usw. - je nach Bank, manche Backofficer tun sich halt schwer damit.

      So langsam nähern wir uns dem Ende.

      ... das eher wohl kaum. Die Prozessiererei über die Instanzen steht doch grad erst ganz am Anfang. Selbst der Insolvenzverwalter hat zuletzt mitgeteilt, dass er fortan nicht mehr halbjährlich sondern nur noch "nach Bedarf" von Ereignissen und Ergebnissen berichten wird. Da kann man sich ganz entspannt zurücklehnen, die Ungeduld lässt über die Jahre deutlich nach. Escada ist im siebten jahr und wird auch noch das achte sehen. Auch Goldzack nähert sich jetzt tatsächlich dem Ende - inzwischen 13 Jahre nach Insolvenz. Deren Anleihe bzw Insolvenzquote war mir längst völlig aus dem Radar gewandert.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.04.16 14:29:46
      Beitrag Nr. 441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.226.626 von albondy am 19.04.16 18:14:39
      Zitat von albondy:
      Zitat von wfeder: Anbei die Adhoc-Mitteilung vom 19.04.2016 bzgl. Auszahlung des Nachranganteils der dritten Anleihe.

      So langsam nähern wir uns dem Ende.

      ... das eher wohl kaum. Die Prozessiererei über die Instanzen steht doch grad erst ganz am Anfang....


      Ich sehe hier keine "Prozessiererei" - im letzten Sachstandsbericht wurden die Prozesse RCM Thema Anleihen und D&O als noch offen und relevant genannt. RCM Thema Anleihen ist mit dem gestrigen Beschluss vom Tisch und D&O ist auch abgeschlossen. Insoweit sehe ich keine Verzögerung durch Prozesse.

      Ich war gestern nicht auf der Versammlung, aber mit Blick auf die Börsenkurse von heute, ist wohl mit einem Abschluss in überschaubarem Zeitraum zu rechnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.16 20:48:42
      Beitrag Nr. 442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.234.621 von T3A4 am 20.04.16 14:29:46
      Ich sehe hier keine "Prozessiererei" - im letzten Sachstandsbericht wurden die Prozesse RCM Thema Anleihen und D&O als noch offen und relevant genannt. RCM Thema Anleihen ist mit dem gestrigen Beschluss vom Tisch und D&O ist auch abgeschlossen. Insoweit sehe ich keine Verzögerung durch Prozesse.
      Ich war gestern nicht auf der Versammlung, aber mit Blick auf die Börsenkurse von heute, ist wohl mit einem Abschluss in überschaubarem Zeitraum zu rechnen.

      ... RMC scheint mir davon unbenommen trotz allem weiter offen. Der sinnvolle Beschluss, das herumliegende Kapital wie schon bei den beiden ersten Tranchen auch hier -unvermeidlich verwässert- auszukehren, ändert daran nichts. Der Rest geht mW noch in die nächste Instanz, und "überschaubarer Zeitraum" ist ein erfahrungsgemäß überaus dehnbarer Begriff.

      Logisch ist "der schnelle Abschluss" immer so optimal wie wünschenswert. Meine hier und da plazierten Hinweise, unerwartet lange Abwicklungszeiten sowie einen gehörigen Sicherheitspuffer mit in die Renditekalkulation aufzunehmen, treffen entweder auf Unverständnis oder lösen zumindest keine Begeisterung aus. Weder bei Geschädigten noch bei Zockern.

      Selbst war und bin ich seit Jahren in mehr als drei Dutzend Insolvenzen/Insolvenzquoten entweder engagiert, regelmäßig im Trading oder wenigstens interessiert. Ein schnelles Ende wurde oder wird praktisch überall erwartet oder sehnlich erhofft. Selbst anhand inzwischen schon wieder Jahre alter Aussagen der unmittelbar Beteiligten. Nur selbst gesehen habe ich bis dato noch kein einziges. Außer bei Masseunzulänglichkeit.

      Vom allseits beliebten und überall fleißig gepflegten Herumhacken auf faulen, lahmarschigen, unfähigen, arroganten und geldgierigen Insolvenzverwaltern bin ich inzwischen längst völlig ab. Meist holen die sogar etwas oder in Einzelfällen sogar deutlich mehr heraus als anfangs erwartet - es dauert dafür aber auch meist dreimal länger als anfangs gedacht.

      Der "Blick auf die Börsenkurse" spiegelt mE immer sehr viel Hoffnung und Emotionen auch von enttäuschten Erstzeichnern und Nahe-Pari-Käufern auf baldige Quotenerfüllung wieder. Dass heute die A0KAHL auskehrt und A0EPM0 und A0JQAG deswegen auf der Geldseite regelrecht steil nach oben springen, liegt sichtlich an einzelnen Kleinanlegerorders. Höheres Volumen findet sich -nur manchmal kurz oder in Orderbuchtiefe sichtbar- deutlich niedriger.
      A0EPM0 +89% in zehn Tagen https://charts.comdirect.de/charts/design_big.chart?WIDTH=64…
      A0JQAG +31% in fünf Tagen https://charts.comdirect.de/charts/design_big.chart?WIDTH=64…
      Passt zwar alles ins stetig hochprozentige Kursgezappel der letzten sechs Jahre, sagt aber wenig bis nichts über ein real schnelles Ende und/oder eine ggf teilverwässerte Restquote nach Abzug der Verfahrenskosten.

      Ob auf der "Versammlung" weitere Details angesprochen oder näher erörtert wurden, wird sich hoffentlich bald herausstellen. Letztlich stand das Resultat eh schon vorher fest. Etwas enttäuscht wär ich schon, wenn Ringstmeier bzgl RMC sang- und klanglos "aufgegeben" hat. Ein wenig archaisches Raptorenblut sollte sich schon in den Adern wiederfinden lassen: "Nikada Ne Odustajem!".

      Just my twentytwo Cents ...
      Avatar
      schrieb am 21.04.16 18:42:12
      Beitrag Nr. 443 ()
      Größe Umsätze an der Börse in Frankfurt bei der 3 .Anleihe
      Ich hatte zufällig auf die Umsätze an der Frankfurter Börse ( dritte Anleihe) geschaut. Was ist den da los, kann dass jemand erklären?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.04.16 11:46:09
      Beitrag Nr. 444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.248.097 von kpfischer am 21.04.16 18:42:12
      Zitat von kpfischer: Ich hatte zufällig auf die Umsätze an der Frankfurter Börse ( dritte Anleihe) geschaut. Was ist den da los, kann dass jemand erklären?

      ... je nu, der Handel war einen Tag wegen der "Versammlung" ausgesetzt, danach war klar was vorher ohnehin klar war: es gibt in Kürze eine Ausschüttung von 27.0x pro 100. Also wird A0KAHL prozyklisch auf 45.- zu 49.- hochgeschaukelt, auch die andern zwei Bonds ziehen sofort mit. Am "inneren Wert" hat sich jedoch nichts geändert.

      Im Einzelhandel gibts ja manchmal Aktionen mit "Jetzt mit 20% mehr Inhalt - nur für kurze Zeit". Da wird ein realer Mehrwert geboten - hier aber nicht. Stattdessen heißt die Aktion "Der gleiche Inhalt - nur für kurze Zeit zum deutlich höheren Preis". Wer da nicht sofort zuschlägt, ist schlicht kein emotionaler Prozykliker.

      Die Erwartung eines "schnellen Endes" der Insolvenzabwicklung mit Auskehrung der Restquote erhöht selbstverständlich die Rendite per Anno - sofern die rein theoretische Kalkulation dazu auch ziemlich zügig aufgehen will. Bis dato hat aber noch niemand entsprechende Aussagen oder Andeutungen von der "Versammlung" berichtet. Und auch kein Beispiel eines tatsächlich "schnellen Endes" genannt. Also bleibt nur das was meistens bleibt: Warten ...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.04.16 11:05:19
      Beitrag Nr. 445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.253.296 von albondy am 22.04.16 11:46:09... dazu mal den Kollegen "Mond" aus dem BB zitiert:

      Ohne dies zu werten, stelle ich (bin selbst ein bösgläubiger Bondholder) aus rein rechtlicher Sicht fest:
      Bei Deikon haben die bösgläubigen Bondholder die Anleihenmehrheit an der WKN A0KAHL übernommen und sich selbst eine Insolvenzausschüttung bewilligt. Bösgläubig sind jene Bondholder, die in der Insolvenz Bonds der WKN A0KAHL gekauft hatten, wohlwissend, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Bonds von einem Gesellschafter kaufen (die damit de facto wertlos sind, weil Gesellschafterdarlehen).
      Eigentlich hätte ermittelt werden müssen, wer Gesellschafterbonds gekauft hat, und diejenigen wären dann leer ausgegangen. Diese Möglichkeit hat man dem Insolvenzverwalter nun genommen. Angearscht sind jene, die die Bonds zu 100% gekauft hatten, denn deren Quote wird nun massiv verwässert. Zivil-, insolvenz- und gesellschaftsrechtlich ist das ganze nicht sauber. Die Ursprungsgläubiger wären gut beraten, wenn sie den Beschluss der Gläubigerversammlung vom 19.04. anfechten würden. Die Chancen wären sehr gut.
      Dieser Fall ist juristisch höchst interessant und wäre Thema für eine Doktorarbeit.

      ... triffts mE exakt auf den Punkt.

      Ringstmeier hat die Immobilienverkäufe bestens und sehr zügig abgewickelt - dabei kam ihm der Markt überdurchschnittlich positiv entgegen. Anschließend hat er sich aber von Rajcic ohne zeitnahe Gegenreaktion einseifen und schließlich trickreich ausbremsen lassen. Und das nun damit "geheilt", dass er allein den hungrigen A0KAHL-Gläubigen eine 27-Euro-Wurst vor die Nase gehalten und damit die allgemeine Verwässerung -anteilig auch der insgesamt noch verbleibenden Insolvenzmasse ohne Einverständnis der Mitbetroffenen- auf einer eher fragwürdigen "Versammlung" mit praktissch schon vorher feststehendem Ergebnis als akzeptierte Tatsache absegnen lassen hat. The Public gets what the Public wants - siehe typisch auch WGF oder Prokon, und dazu noch viele andere mehr.

      Die größte Gefahr für eine optimale Quote geht im Vorfeld einer Insolvenz, auf Gläubigerversammlungen und in der jahrelang laufenden Abwicklung noch immer von den Emotionalitäten der Anleihegläubiger aus. Die zeitweise offenbar auch das Prozentrechenzentrum im Hirnkasten kollektiv lahmlegen können. Sodass sich daraus "logische Schlüsse" und Folgehandlungen ergeben wie "Ich erhalte nun in der Abwicklung insgesamt weniger, also biete ich am Markt einfach mal mehr. Dann gleicht sich das ja schnell wieder aus." :)

      Trotzdem faszinierend zu beobachten, wie selbst eine anfangs und auf den ersten Blick eigentlich "sehr einfache" Insolvenzabwicklung im Verlauf ihre ganz eigenen Haken und Ösen zu entwickeln und sie stetig fortzuschreiben beginnt. Spannend bleibt es damit auch für jeden aktuell passiven Beobachter, und es tun sich im Zeitlauf u.U. wieder neue Wendungen und damit Gelegenheiten auf. Mein ehemaliges Deikon-Engagement liegt derzeit in BLB GS (mit schon ausgezahltem Jackpot) sowie PBA und Argies. Wer weiß was sich ergibt wenn dieser Dropps mal gelutscht ist, und meine Dauerinsolvenz-Depotleiche AMF erinnert sicherheitshalber ständig daran, nicht zuviel hochspekulativen Unsinn zu treiben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.05.16 15:46:34
      Beitrag Nr. 446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.259.764 von albondy am 23.04.16 11:05:19
      Auszahlung des Nachranganteils der dritten Anleihe.
      So langsam nähern wir uns dem Ende.

      ... schon jemand irgendwas zur möglichen Terminierung der Auskehrung gehört oder gelesen ?
      Die A0KAHL wird ja munter weiter noch "VOLL" und nicht "KAHL" gehandelt. Je länger nichts passiert, desto mehr gleicht der Börsenhandel einer ebay-Auktion, wo sich aus reiner Ungeduld und Anspannung aufgeschaukelt wird :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.05.16 17:04:55
      Beitrag Nr. 447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.356.534 von albondy am 06.05.16 15:46:34
      Zitat von albondy: ... schon jemand irgendwas zur möglichen Terminierung der Auskehrung gehört oder gelesen ?
      Die A0KAHL wird ja munter weiter noch "VOLL" und nicht "KAHL" gehandelt. Je länger nichts passiert, desto mehr gleicht der Börsenhandel einer ebay-Auktion, wo sich aus reiner Ungeduld und Anspannung aufgeschaukelt wird :)


      :) - gerade zum Thema nachfolgende AdHoc Meldung erhalten:

      Ausschüttungstermin des Verwertungserlöses an die Gläubiger der 3. Anleihe

      Köln/Düsseldorf, 09.05.2016

      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Sicherheitentreuhänder dem Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. soeben mitgeteilt, dass die Ausschüttung des auf die dritte Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) entfallenden Anteils an dem Verwertungserlös aus der Verwertung des Immobilienportfolios der DEIKON GmbH i.I. (vgl. Ad hoc-Mitteilungen vom 19.04.2016) am 27.05.2016 erfolgen wird.

      Die Zahlung beträgt für die dritte Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) EUR 270,38 je Teilschuldverschreibung. Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibung und die Höhe der für den Ausfall festgestellten Insolvenzforderungen folgende Auswirkungen:

      Anleihe ISIN DE000A0KAHL9

      Nennbetrag je Teilschuldverschreibung vor Teilrückzahlung: EUR 1.000,00
      Höhe der Teilrückzahlung je Teilschuldverschreibung: EUR 270,38
      Nennbetrag je Teilschuldverschreibung nach Teilrückzahlung: EUR 729,62
      Zahltag: 27.05.2016

      DEIKON GmbH i.I.
      Der Geschäftsführer
      Avatar
      schrieb am 01.06.16 11:31:31
      Beitrag Nr. 448 ()
      Neuer Sachstandsbericht des IV
      71 IN 354/12 - Insolvenzverfahren Deikon GmbH,
      hier: Sachstandsbericht

      I. Stand der Immobilienverwertung
      Die Insolvenzmasse verfügt über keine Immobilien mehr. Sämtliche Kaufverträge sind abgewickelt.


      II. Abwicklung Kaufvertrag SENECA Holding S.à.r.l./Zahlung III. Anleihe

      Aus der Veräußerung des Immobilienportfolios an SENECA Holding S.à.r.l. befanden sich noch € 8.250.480,49 auf einem Notaranderkonto. Dieser Betrag ist für den Treu-händer der III. Anleihetranche (WKN A0KAHL) bestimmt. Nach Zustimmung der insol-venzrechtlichen Gläubigerversammlung ist die Auszahlungsanweisung an den Notar erteilt worden. Eine entsprechende Ad-hoc-Meldung ist veröffentlicht.

      III. Rechtsstreitigkeiten

      1. Schadensersatz wegen SWAP

      In meinem letzten Sachstandsberichten hatte ich darüber berichtet, dass die Herren Rajcic und Kempf als Gesamtschuldner zur Zahlung von € 6.547.785,75 zuzüglich Zinsen an die Insolvenzmasse verurteilt worden sind. Die Herren sind wegen des Ur-teils in die Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen.. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Gegenseite gegen das Urteil des OLG Düsseldorf zurückgewiesen. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist damit rechtskräf-tig geworden.

      Derzeit laufen die Gespräche mit der D & O Versicherung um eine Regulierung des Schadens.

      2. Kündigungen Anleihen und Sicherungsrecht (Rechtsstreit gegen die Herren Ferber)

      Es sind zwei Rechtsstreite mit Herrn Ferber anhängig:

      a) Im Rechtsstreit über die Kündigung der Anleihen (nachstehend „Kündigungs-Rechtsstreit“) hatte das OLG Köln die Klage abgewiesen, soweit ich den Anspruch nicht nachträglich anerkannt hatte, weil die Anleihegläubigerforderung durch Eröff-nung des Insolvenzverfahrens fällig geworden war. Hiergegen richtet sich die (zu-gelassene) Revision von Herrn Ferber, die jetzt begründet worden ist. Gegen die Revision wird sich die Insolvenzmasse durch Herrn Dr. Waclawik verteidigen und hat Zurückweisung beantragt.

      b) Parallel dazu hatte Herr Ferber aufgrund des erstinstanzlichen Urteils des LG Köln Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Diese hatte ich angefochten. In dem Rechtsstreit um die Herausgabe der durch die Zwangsvollstreckung erlangten (Si-cherungs-)Rechte hatte ich vor dem OLG Köln in vollem Umfang obsiegt. Das OLG Köln hatte die Revision nicht zugelassen. Hiergegen hat Herr Ferber Nichtzu-lassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Über diese ist bislang nicht entschieden.


      3. Auskunftsklage gegen die RheinMainCapital Holding GmbH
      Im Prozess gegen die RheinMainCapital GmbH ist kurzfristig mit einer Entscheidung zu rechnen.


      4. Klage Finanzgericht
      2014 hatte ich vor dem Finanzgericht Klage erhoben gegen die mit Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid für den Zeitraum vom 10.09. bis zum 30.09.2012 festgesetz-te Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 10.09. bis zum 31.12.2012. Streitig war, ob und in welchem Umfang von der Deikon GmbH erzielte Vermietungsumsätze für den Mo-nat September 2012 als Insolvenz- oder Masseschulden zu berücksichtigen sind. Das Finanzamt hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Umsatzsteuer auf die ge-samten Mieten des Monats September 2012 als Masseforderungen zu qualifizieren sein. Diesem Ansatz folgte das Finanzamt nicht mehr. Im März erfolgte die Rückzah-lung in Höhe von € 240.954,39.


      IV. Rechnungslegung
      Mit Blick auf die regelmäßig zu den Gerichtsakten gereichten Prüfungsberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die im Auftrag des Gläubigerausschusses laufend meine Kasse prüft und darüber hinaus berichtet, sehe ich davon ab, dieselben Unter-lagen auch in diesem Sachstandsbericht beizufügen.


      V. Ausblick
      Die Gläubiger müssen sich darauf einrichten, dass die vollständige Abwicklung noch andauern wird. Die derzeit noch anhängigen Prozesse ziehen sich u. U. noch längere Zeit hin, ohne dass über prozessbeendende Entscheidungen berichtet werden kann. Selbstverständlich werde ich – ggfls. auch außerhalb des Berichtsrhythmus – über wichtige Wendungen berichten.

      Dr. A. Ringstmeier
      Rechtsanwalt als
      Insolvenzverwalter
      Avatar
      schrieb am 21.10.16 11:08:41
      Beitrag Nr. 449 ()
      Urteil und Anleihezinsen
      In einem die Firma Deikon GmbH betreffenden, sehr aktuellen Urteil http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/urteil31052016.pdf hat der Bundesgerichtshof u. a. klargestellt, dass die Reduzierung der Anleihezinsen gem. Beschlüssen der Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz vom 27./28. Oktober und 2. November 2010 von 6% p.a. auf 1% p.a. für die Zeit vom 1.Juli 2010 bis 30.Juni 2013 durch die Insolvenzeröffnung hinfällig geworden ist. Die Anleihegläubiger haben mithin Anspruch auf 6% Zinsen p. a..

      Soweit die Insolvenzgläubiger einen Zinssatz von 6% zur Insolvenztabelle angemeldet haben, wird der Insolvenzverwalter die Zinsforderungen noch einmal überprüfen und insoweit weitere Feststellungen zur Insolvenztabelle vornehmen. Eine jetzige Nachmeldung von Zinsen bewirkt indes nichts, da zwischenzeitlich Verjährung eingetreten ist und der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, sich auf die Verjährung auch zu berufen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 15:20:39
      Beitrag Nr. 450 ()
      Insolvenzverfahren auf der Zielgeraden?
      Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I. soll in Kürze abgeschlossen werden. Für eine Quotenzahlung ist es erforderlich, dass die Insolvenzforderung abschließend geprüft und als quotenberechtigt in das für die Verteilung der Insolvenzmasse maßgebliche Verteilungsverzeichnis aufgenommen werden können.

      Eine detailierte Erläuterung und einen grobe Zeitplan, sowie ein Anmeldeformular findet ihr unter
      http://www.deikon.de/fileadmin/downloads/insolvenz/161114_Ab…
      oder auf der DEIKON Webseite.
      Avatar
      schrieb am 16.11.16 21:27:29
      Beitrag Nr. 451 ()
      Al Bondy schrieb im Bondboard am 15.11.2016:

      „Meine Daumenkalkulation dazu ist relativ simpel:
      Rund 17 Mio hat der Treuhänder insgesamt ausgekehrt. Bei Ringstmeier lag anfangs ungefähr nochmal die gleiche Summe. 6 Mio sind mW bis dato noch dazugekommen, Verfahrenskosten geschätzt -2 Mio. Macht aktuell 21 Mio, die auf verwässerte 70 statt 60 Mio Nennwert maximal zu verteilen wären. Ergibt eine runde 30.
      …….
      Wenn jemand eine/seine "bessere" Kalkulation aufzumachen bereit ist - wäre durchaus interessant.


      Von der D&O Versicherung flossen wegen des Swap-Geschäftes 6,5 Mio zzgl. Zinsen. Der Posten Zinsen sollte nicht unerheblich sein. Der gesetzliche Verzugszins über die 3 Jahre sollte für mind. 1 Mio gut sein. Weiterhin konnte der InsOVerwalter für die Masse von der früheren Corealkredit 3 Mio aus Anfechtungssituationen zur Masse ziehen. Dann kommen noch die Ausschüttungen der Anleihen im Eigenbestand hinzu. 4,4 Mio zu 25% führt zu etwas mehr als 1 Mio.
      Die Verwässerung lt. Al Bondy stimmt, jedoch beachtet er nicht die Kürzung um den Ausfall. 70 Mio – 16,6 Mio Absonderung minus 3,3 Eigenbestand (75% von 4,4) ergibt etwa 50 Mio plus Zinsforderungen von geschätzten 3,5 Mio plus 6,5 Mio Forderung LLB sind 60 Mio.
      „Über den Daumen“ bin ich bei 1,6 % Quote je 1 Mio Masse.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.12.16 12:14:21
      Beitrag Nr. 452 ()
      Ende der Börsennotierung
      Ende der Börsennotierung

      Köln/Düsseldorf, 02.12.2016

      Die DEIKON GmbH i.I. hat drei Anleihen (ISIN DE000A0EPM07, DE000A0JQAG2, DE000A0KAHL9) ausgegeben, die börsennotiert waren. Wie bereits mit Ad hoc-Mitteilung vom 18.11.2016 bekanntgegeben, wurde der Börsenhandel mit den Unternehmensanleihen im regulierten Markt mit jeweiligen Endfälligkeitsdatum der Anleihen und der Handel der dritten Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) im Freiverkehr der Börse Düsseldorf eingestellt.

      Der DEIKON GmbH i.I. wurde soeben mitgeteilt, dass der Handel der ersten Anleihe (ISIN DE000A0EPM07) im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zum 10.01.2017 und der Handel der zweiten Anleihe (ISIN DE000A0JQAG2) im Freiverkehr der Börse Düsseldorf zum 30.12.2016 eingestellt werden wird.


      DEIKON GmbH i.I.
      Der Geschäftsführer
      Avatar
      schrieb am 02.12.16 12:20:20
      Beitrag Nr. 453 ()
      SdK Newsletter - Infos
      und hier nochmal der Link zum letzten SdK -Newsletter mit Informationen zur Forderungsanmeldung.

      http://www.sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/DEIKON-GmbH/D…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.16 16:26:42
      Beitrag Nr. 454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.710.644 von T3A4 am 16.11.16 21:27:29
      Zitat von T3A4: Die Verwässerung lt. Al Bondy stimmt, jedoch beachtet er nicht die Kürzung um den Ausfall.

      ... das ist absolut korrekt - mein Denkfehler.
      Was dabei herauskommt, wird man sehen. Am "ambitionierten Zeitplan" zweifele ich noch - erfahrungsgemäß eher Ende 2017 bis Mitte 2018 als pünktlich zum 30.6.2017.

      Wobei mich das ganze ohnehin stark wundert. Wieso kann hier -im krassen Gegensatz zu Dutzenden anderer Verfahren- ein Abschlussbericht und damit ein schnelles Gesamtverfahrensende angestrebt werden, und anschließend (mit einer sicher dafür noch weiter vorzuhaltenden Restquote zur Prozess- und Verfahrens-Kostendeckung) trotzdem munter weitergemacht werden ? Allgemein üblich ist doch das genaue Gegenteil: bevor nicht alles bis zum Letzten geklärt und durch die Instanzen ausprozessiert oder verglichen ist, gibts keinen Abschlussbericht mit gerichtlicher Sachverständigenprüfung und abschließender Genehmigung des Verfahrensabschlusses.

      Eine größere Teilkapitalrückzahlung liegt natürlich im allgemeinen Interesse und macht Sinn - aber letztlich bleibt es doch auch danach noch ein jahrelang offenes und laufendes Verfahren - auch wenn man die mögliche "Restquote" dann als "Nachtragsverteilung" bezeichnet:

      > "Bis dahin etwa noch nicht abgeschlossene Prozesse werden trotz der Beendigung des Verfahrens vom Unterzeichner weitergeführt und die ausgeurteilten Ansprüche werden durchgesetzt. Die dadurch zukünftig realisierten Erlöse werden im Wege einer sog. Nachtragsverteilung an die Insolvenzgläubiger verteilt."

      Oder umgekehrt - wenn das Verfahrensrecht ein solches Procedere zuläßt, warum lassen dann die meisten anderen Insolvenzverwalter und Insolvenzrichter das vorhandene Massekapital oft großteils jahrelang einfach nur nutzlos herumliegen ?

      PS: Dusan Rajcic ist keineswegs irgendwo in den Karpaten verschwunden, sondern nach wie vor umtriebig und in vielerlei Geschäften unterwegs - und zahlt seine Rechnungen pünktlich: http://www.boetzelen-hoefe.de/talents_06.php
      Avatar
      schrieb am 14.12.16 14:04:27
      Beitrag Nr. 455 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.815.689 von wfeder am 02.12.16 12:20:20Hat jemand Zugang zu dem Deikon newsletter der SdK?
      Ich bin Mitglied geworden, um bei der Deikon Insolvenz informiert zu sein, dann aber letztes Jahr ausgetreten, weil sich mir deren Nutzen nicht offenbart hat.
      Der letzte SdK newsletter schein mir aber nützlich, zur Hilfe der Berechnung.

      Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 18.01.17 17:35:16
      Beitrag Nr. 456 ()
      schließe mich meinem Vorredner an - die SdK schrieb folgendes:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir möchten Ihnen heute mitteilen, dass wir auf unserer Homepage, im geschützten Mitgliederbereich, zum Insolvenzverfahren der Deikon GmbH einen neuen Newsletter eingestellt haben. Den aktuellen Newsletter finden Sie unter dem nachstehenden Link Newsletter Deikon GmbH i.I. auf der rechten Seite unter der Rubrik „Weitere Unterlagen“. Bitte melden Sie sich mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Nachnamen oben rechts auf dieser Seite an, um die Rubrik „Weitere Unterlagen“ zu öffnen. Hier finden Sie dann den Newsletter Nr. 47.


      Gibt es da etwas Interessantes zu berichten was wir ALLE wissen sollten?
      Avatar
      schrieb am 14.03.17 10:26:46
      Beitrag Nr. 457 ()
      Zwischenzeitlich hat der Insolvenzverwalter Dr. Andreas Ringstmeier den Schlussbericht im Insolvenzverfahren der DEIKON GmbH i.I. 71 IN 354/12 beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
      (So zumindest die Information auf der DEIKON Webseite)

      Halleluja, eine Quote von rd. 45% - ich bin begeistert. :):):)
      Avatar
      schrieb am 10.04.17 13:33:00
      Beitrag Nr. 458 ()
      Verzug im Zeitplan?
      Ursprünglich hieß es, dass es im April zu einem Schluss des Verteilungsverzeichnisses kommen soll (was Voraussetzung für die Ausschüttung ist). Allerdings hat Ringtsmeier auch damit gerechnet, den Schlussbericht Ende Januar 2017 an das Insolvenszgericht zu schicken.
      Der Schlussbericht, den man sich zuschicken lassen kann, ist allerdings auf den 6. März datiert. Haben wir dementsprechen schon fünf Wochen Verzug im eigentlichen Zeitplan?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.04.17 14:21:46
      Beitrag Nr. 459 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.709.464 von nicefreak am 10.04.17 13:33:00In der Tat ist der Schlußbericht auf den 06.03.2017 datiert. Ich gehe jedoch persönlich davon aus, das das Insolvenzgericht und der Insolvenzverwalter bemüht sein werden, die entsprechenden Ausschüttungen noch vor dem 30.06.2017 vorzunehmen, da ja die Depot-Sperren der Anleihen bis zum 30.06.2017 terminiert wurden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.17 10:01:47
      Beitrag Nr. 460 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.717.369 von wfeder am 11.04.17 14:21:46
      Es geht voran: Fragen zur Quote
      Heute war bei mir ein Schreiben vom Amtsgericht Köln im Briefkasten, mit meinem Auszug der Insolvenztabelle. Ich sehe das mal als ein gutes Zeichen, dass der Prozess allmählich zum Abschluss kommt und ddie Auszahlung so langsam näher rückt :eek:

      Dementsprechend würde ich natürlich gerne wissen, mit welcher Auszahlung zu rechnen ist. Im Forum wurde von 45% geschrieben, worauf beziehen die sich?

      In der Insolvenztabelle steht einmal ein "angemeldeter Betrag" (setzt sich bei mir aus Wert der Anleihen + ein wenig Zinsen zusammen), der Einfachheit halber nehmen wir mal an, dies sind 1000 Euro.
      Dann gibt es noch einen "aktuell festgestellten Betrag" (hier wird die "abgesonderte Befriedigung geltend gemacht", soweit ich es verstehe, wir die bereits erfolgte Ausschüttung abgezogen). Auch hier, nehmen wir mal an, dass es der einfacherern Rechnung wegen 870 Euro sind.

      Auch mal angenommen, Ringstmeier würde alles direkt ausschütten, würde ich dann 391,50 Euro (45% von 870) bekommen, oder 320 Euro (45% von 1000, abzüglich der bereits erfolgten "Befriedigung")?

      Besten Dank für die Nachhilfe!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.17 12:30:28
      Beitrag Nr. 461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.917.480 von nicefreak am 11.05.17 10:01:47Ob es am Ende 45% werden wird sich zeigen, laut Schlussbericht laufen ja noch Prozesse.

      Die endgültige Quote wird aber dann auf den aktuell festgestellten Betrag gezahlt, somit dein Beispiel (würde ich dann 391,50 Euro (45% von 870) bekommen)
      Avatar
      schrieb am 24.05.17 11:28:11
      Beitrag Nr. 462 ()
      Schlusstermin
      Das Amstgericht hat im Insolvenzverfahren der DEIKON der Schlussverteilung zugestimmt.

      Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschliesslich der Änderung früherer Anmeldungen wird bestimmt auf

      Freitag, 21.07.2017, 09:30 Uhr

      im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.

      Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 1304 aus.
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 19:44:31
      Beitrag Nr. 463 ()
      kann mir mal einer sagen, was mit den Anteilen ist, die derzeit gesperrtem jeweiligen Depot lagern? Werden die wertlos, eingezogen, gelöscht oder was auch immer, wenn die anteilige Auszahlung erfolgt ist?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.17 20:09:54
      Beitrag Nr. 464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.106.410 von darkship am 08.06.17 19:44:31eingezogen, wertlos oder gelöscht werden die nicht.
      Die Teile harren m.E. weiterhin in deinem depot aus und warten auf die endgültige Schlussauskehrung am Ende des Insolvenzverfahrens. Jetzt sollen ja ca 40 ausgezahlt werden, am Ende dann noch mal ca 5 ( Stand heute) oder noch ein klein wenig mehr, falls die lezten Prozesse positiv verlaufen.
      Avatar
      schrieb am 20.08.17 13:00:13
      Beitrag Nr. 465 ()
      bei meinen Leuten ist bereits Geld eingetroffen - bei wem sonst noch?
      Ergibt sich bei alledem ein neuer Stand der Dinge?
      Avatar
      schrieb am 23.09.17 11:03:23
      Beitrag Nr. 466 ()
      Ich möchte mich nochmals an die hier Fachkundigen wenden.
      Es wurde ohne einen weiteren Kommentar geschweige denn eine schriftliche Abrechnung ein Betrag für die 1. Tranche überwiesen, der aber KEINESWEGS die von meli17 beschriebene Höhe erreicht.
      Hat einer die "Schlussrechnung des Insolvenzverwalters" des Insolvenzverwalters bei der abschließenden Gläubigerversammlung (Schlusstermin) einsehen können und kann daher dazu etwas Näheres sagen? Wie viel wurde nun tatsächlich für die einzelnen Tranchen ausgezahlt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.09.17 10:53:26
      Beitrag Nr. 467 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.807.377 von darkship am 23.09.17 11:03:23Es wurden ziemlich genau 40% der offenen und durch den Insolvenzverwalter festgestellten Forderungen aller Gläubiger (also nicht nur der Anleihegläubiger) ausgeschüttet. Wie der Verwalter auf diese Quote gekommen ist, hat er im Schlußbericht dargestellt und auch auf dem Schlußtermin am 21.07.2017 beim Amtsgericht Köln dargestellt.

      Einen Teil dieser "Insolvenzmasse" hat der Insolvenzverwalter einbehalten um noch offene Prozesse weiterzuführen. Sollte es da in den nächsten 1- 2 Jahren eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen geben, wird es eine weitere Ausschüttung geben, die dann aber meiner Ansicht nach nur noch im einstelligen Prozentbereich liegen wird.
      Avatar
      schrieb am 02.06.18 15:44:47
      Beitrag Nr. 468 ()
      dehistorize
      Avatar
      schrieb am 30.08.18 13:06:50
      Beitrag Nr. 469 ()
      Frage an die Community: ist das Papier A0EPM0 noch irgendetwas wert oder sollte man es aus dem Depot ausbuchen lassen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.18 13:48:41
      Beitrag Nr. 470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.570.958 von darkship am 30.08.18 13:06:50
      Zitat von darkship: Frage an die Community: ist das Papier A0EPM0 noch irgendetwas wert oder sollte man es aus dem Depot ausbuchen lassen?


      Das Papier ist an sich nichts mehr wert. Die möglicherweise in 1-2 Jahren noch erfolgende Zahlung des Insolvenzverwalters geht nur an zur Inso angemeldete Bestände. Die Zahlung läuft nicht über die Depotbanken, sondern erfolgt direkt auf das Girokonto. Insofern könnte man die Papiere ausbuchen lassen. Man könnte aus Sicherheitsgründen damit aber auch noch auf die letzte Zahlung warten.


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