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schrieb am 26.09.09 16:32:25
Guten Tag, Aktionäre;
--- im Prospekt zur Kapitalerhöhung, die im Verhältnis von zehn zu
einundzwanzig stattfindet, findet sich folgender Warnhinweis "Die
Konsortialbanken sind berechtigt, unter bestimmten Umständen vom
Übernahmevertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vor
Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister
entfällt das Bezugsrecht. Eine Rückabwicklung von
Bezugsrechtshandelsgeschäften findet i.d.F. nicht statt...." ---
Das würde bedeuten, daß die über die Börse gekauften Bezugsrechte
als wertlos ausgebucht werden würden. Die Anleger, welche
Bezugsrechte zu derzeit ca. 4,90 Euro je Stück hinzukaufen, können
mit diesem Kaufgeschäft einen Totalverlust erleiden. --- Wie hoch
ist das Risiko einzuschätzen, daß die Konsortialbanken von dem
Rücktrittsrecht Gebrauch machen werden? --- Sollen wir Aktionäre
--- auch unter Berücksichtigung der hohen Mindestgebühren für den
Bezugsrechtskauf und den Bezug der jungen Aktien --- von dieser
Kapitalerhöhung besser Abstand nehmen?
Viele Grüße
Thomas Zürn
schrieb am 26.09.09 21:40:15
Antwort auf Beitrag Nr.:
38.063.327 von ThomasZuern am 26.09.09
16:32:25Ich habe leider nicht die Zeit, mich intensiver
mit der Materie auseinanderzusetzen. Der Passus ist mir bisher noch
nicht bekannt und klingt schon so, daß er aus einer möglichen
Interessenslage erwachsen ist.
Wieviele Bezugsrechte kauft denn ein Altaktionär hinzu? Das können
doch so viele nicht sein.
Mal anders gedacht: Wie wäre es, die gehaltenen Bezugsrechte über
die Börse zu verkaufen und statt dessen Altaktien ex Bezugsrecht zu
erwerben? Wäre man dann nicht auf der "sicheren" Seite?
Gruß
Silberpfeil
schrieb am 27.09.09 17:13:41
Antwort auf Beitrag Nr.:
38.063.825 von Silberpfeil1 am 26.09.09
21:40:15an der Börse kosten die Altaktien ex Bezugsrecht
ca. 6,90 Euro. Dagegen liegt der Bezugspreis für die jungen Aktien
bei nur 4,50 Euro. Das Problem für die Aktionäre, welche nur wenige
Aktien der Deutsche Wohnen AG besitzen, liegt darin, daß sie eine
größere Menge an Bezugsrechten kaufen müssen, damit die
Mindestgebühr nicht so sehr ins Gewicht fällt. Wer z.B. nur drei
Aktien hat, könnte auf die Idee kommen 77 Bezugsrechte
hinzuzukaufen, und mit den vorhandenen 80 Bezugsrechten könnten 168
junge Aktien bezogen werden. Dann gibt es noch das Recht auf eine
Mehrzuteilung von jungen Aktien zu 4,50 Euro, wobei ein gesonderter
Antrag gestellt werden muß. Dieser Mehrzuteilungsantrag kann nur
von denjenigen Aktionären gestellt werden, die sich am Bezug der
jungen Aktien mittels den Bezugsrechten beteiligt haben. Das
Verlustrisiko würde im geschilderten Fall für den Anleger bei
377,30 Euro (+ 12,-- Euro Mindestgebühren) liegen, sofern die
Konsortialbanken von der Kapitalerhöhung zurücktreten würden.
Viele Grüße
Thomas
schrieb am 27.09.09 19:12:18
Antwort auf Beitrag Nr.:
38.065.180 von ThomasZuern am 27.09.09
17:13:41Ich fürchte, ich habe das Problem noch nicht
erkennen können.
Grobes Beispiel:
"Damaliger" Kauf 10 Altaktien à 11,80 = 118,00
Zeichnung 21 Neuaktien à 4,50 = 94,50
Summe: 212,50
Macht einen Durchschnitt von 6,86 je Aktie.
Aktuell können ohne das geschilderte Problem Altaktien über die
Börse zu 6,90 erworben werden - also fast preisgleich.
Das ist, soweit ich das wahrgenommen habe, die Fragestellung dieser
Diskussion. Oder geht es doch eher um die Mehrzuteilungsoption?
Gruß
Silberpfeil
schrieb am 28.09.09 17:15:01
Antwort auf Beitrag Nr.:
38.065.552 von Silberpfeil1 am 27.09.09
19:12:18Sein Problem ist, dass es eine Mindestgebühr bei
Banken gibt.
Meine Bank beispielsweise will mindestens 26 Euro je Geschäft.
Wenn er nun sagen wir 50 Aktien hält, dann hat er auch 50
Bezugsrechte. Diese zu verkaufen ,würde ja ca 230 Euro bringen und
davon gehen dann schon gut 26 Euro ab-
Also nicht so tolle. Und nun überlegt er dann gleich 400
Bezugsrechte hinzuzukaufen, wofür er dann ca 1,800 Euro bezahlt,
und die 26 Euro wären nur ca 1,5 % Kosten gegenüber fast 10% wenn
er verkauft.
Ich denke ja manchmal genauso.
Sorry, aber es ist Quatsch! Weil eben diese 26 Euro im Verhältnis
zu Kursgewinne oder Verlusten nichts ist.
Wenn du noch mehr Stücke willst, kaufe die Aktien, dann haste auch
das Problem nicht, falls die Konsortialbanken zurücktreten sollten
und verkaufe deine Stücke.
Dann biste maximal eben eine Mindestprovision los und bist auf der
sicheren Seite.
schrieb am 29.09.09 17:52:08
Antwort auf Beitrag Nr.:
38.070.722 von gate4share am 28.09.09
17:15:01Bei einem Bezugsrecht von zehn zu einundzwanzig
hat nicht jeder Aktionär eine Zahl von Altaktien, bei welcher der
Bezug von jungen Aktien ohne Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten
genau aufgeht. Was mich jedoch beunruhigt, ist die Klausel der
Konsortialbanken. Wenn ein Aktionär tatsächlich -wie geschildert -
400 Bezugsrechte zu ca. 1.826,-- Euro kaufen würde, könnte dieses
investierte Geld zu 100 Prozent verloren sein. --- Ist diese
Regelung nicht sittenwidrig? --- Wie groß ist die
Wahrscheinlichkeit, daß die Konsortialbanken vor der Eintragung der
Kapitalerhöhung ins Handelsregister zurücktreten werden? Könnte die
Sache mit der Mehrzuteilungsoption nicht auch ein Lockmittel sein,
damit die Aktionäre die Bezugsrechte der Deutschen Wohnen AG
kaufen? Falls die Kapitalerhöhung zurückgenommen wird, sind auch
die Mehrzuteilungsoptionen hinfällig. ---
Viele Grüße
Thomas Zürn
schrieb am 29.09.09 18:30:27
Antwort auf Beitrag Nr.:
38.079.049 von ThomasZuern am 29.09.09
17:52:08Also ich glaube schon, sollten die
Konsortialbanken, dann tatsächlich zurücktreten könenn, dass der
Kunde bzw. Aktionär dann auch ncht schlechter gestellt wird.
Im Übrigens gehe ich auch davon, dass der Zeitpunkt für einen evtl
Rücktritt schon länger abgelaufen ist.
Wenn du da aber solche Befürchtungen hegst, dann liest es doch
nach.
Es gibt, bzw. muss es geben, einen grossen dicken Prospekt zu dem
Angebot der Kapitalerhöhung. Vielleicht kannste den bei Deutsche
Wohnen runterladen, auf jeden Fall schicken sie dir den, oder ich
habe früher auch mal sowas über meine örtliche Bank, die Sparkasse
bekommen.
Da steht das sicherlich mit allen begrünungen und Eventualtäten
drin.
schrieb am 29.09.09 18:50:40
Antwort auf Beitrag Nr.:
38.079.363 von gate4share am 29.09.09
18:30:27Im Prospekt steht ganz deutlich, daß die
Konsortialbanken vor der Eintragung der Kapitalerhöhung ins
Handelsregister; dem 7. Oktober 2009, zurücktreten können. Eine
nähere Begründung, unter welchen Umständen das "Kann" in Frage
kommt, finde ich nirgendwo. --- Für die Mehrzuteilungsoption fällt
tatsächlich nur der Bezugspreis von 4,50 Euro pro junge Aktie der
Deutschen Wohnen AG an. Hierfür werden keine Bezugsrechte benötigt;
- die Beteiligung am vorherigen Bezug ist aber die
Grundvoraussetzung für die Abgabe der Erklärung, über die
Mehrzuteilung weitere Aktien beziehen zu wollen. Allerdings wird
hierbei repartiert. Das heißt, wer zweihundert Aktien über die
Mehrzuteilung bestellt, kann gegebenenfalls nur vier, sieben , elf
oder dreißig Stück zugeteilt bekommen. Mindestgebühren fallen dafür
auch noch an.
Viele Grüße
Thomas
schrieb am 29.09.09 20:03:08
Meiner Meinung nach ist diese Passage nur aus Vorsichts- und
Haftungsgründen im Prospekt gelandet. Prospekte sind ja nicht
deshalb so dick, weil der Anleger unbedingt lesen will, was ihn bei
den beworbenen Finanzinstrumenten erwartet, sondern weil die
Beteiligten dazu verpflichtet oder zumindest gedrängt werden, all
diese Angaben zu machen und auch noch die unwahrscheinlichsten
Risiken zu nennen. Denn wenn sie das nicht tun und eines der
unwahrscheinlichen Risiken verwirklicht sich, würden die
Beteiligten gegenüber Erwerbern der Finanzinstrumente haften. Das
wollen alle vermeiden. In der Realität wird es mit ziemlicher
Sicherheit nicht zu einem Rücktritt vom Übernahmevertrag kommen.
Dieser dürfte nur bei ganz groben Verfehlungen von Seiten der
Deutsche Wohnen möglich sein, etwa, wenn über den Wert des
Unternehmens totale Fehlangaben gemacht worden sind oder es die
beiden institutionellen Investoren aus Luxemburg gar nicht gíbt
etc. Dass eine Rückabwicklung von Bezugsrechtsgeschäften dann nicht
stattfindet, ist eigentlich auch klar, weil derjenige, der Dir die
Bezugsrechte verkauft, ja auch nichts dafür kann, wenn der Vertrag
gekündigt wird. Was mit den Bezugsrechten dann passiert, weiß ich
allerdings auch nicht so genau. Immerhin müsste der Aktienkurs dann
in der Theorie wieder steigen, da ja der verwässernde Effekt der
Kapitalerhöhung auch wegfiele.
Sinnvoll wäre es, wenn Altaktien dann anhand des Bezugsrechts
umverteilt werden. Soll heißen: Wenn jemand seine Bezugsrechte
verkauft und eine Verringerung seines Anteils an der AG gegen Cash
hingenommen hat, wird aus seinem Depot der entsprechende Anteil
Altaktien ausgebucht und denen, die die Bezugsrechte nachweisen,
ihren Anteil also gleich hoch halten oder sogar erhöhen wollten,
zugeteilt. Ist aber nur eine Idee. Ob das wirklich so laufen würde,
bzw. überhaupt technisch möglich wäre, weiß ich (noch) nicht.
Aber wie auch immer: Wenn die Konsortialbanken vom Übernahmevertrag
zurücktreten und damit die Kapitalerhöhung platzt, wird Dir sowieso
egal sein, was mit erworbenen Bezugsrechten ist. Was meinst Du, was
mit dem Kurs passiert, wenn eine als notwendig erachtete
Kapitalerhöhung um EUR 250 Mio bei so einem Unternehmen wie der
Deutschen Wohnen (Marketcap ex Bezugsrechte ca. € 175 Mio) abgesagt
wird? Dann kanst Du Dir hunderte Aktien mit dem Geld für Deine
Bierchen am Wochenende kaufen. Und dann weißt Du immer noch nicht,
ob Du das Geld nicht lieber doch in Bier hättest investieren
sollen. Das kann nämlich höchstens schal werden, eine Deutsche
Wohnen ohne Kapitalerhöhung kann dagegen ganz geschmeidig auch in
die Insolvenz laufen.
Deshalb dürfte diese Passage im Prospekt zwar eine gewisse
Berechtigung haben, aber in der Realität meiner Meinung nach
wahrscheinlich keine Auswirkungen bekommen, wenn es nicht ganz,
ganz, ganz komisch und dumm läuft.
Schönen Gruß, aub
schrieb am 30.09.09 01:36:10
Antwort auf Beitrag Nr.:
38.079.544 von ThomasZuern am 29.09.09
18:50:40Hast du denn so einen mind 30 seitigen Prospekt
gelesen?
Mit allen Zahlen der letzten Jahre, und sehr sehr vielen
Verlustaufklärungsachen?
Das ist der vollständige Prospekt und ich gehe davon aus, dass die
vreinbarung mit den Konsortalbanken da komplett enthalten ist.
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