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30.10.2009
ARQUANA International Print & Media AG
Neumünster
Veröffentlichung nach §37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Veröffentlichung nach §37q Abs. 2 Satz 1 WpHG:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluß der ARQUANA International
Print & Media AG, Neumünster, zum Abschlußstichtag 31.12.2006
fehlerhaft ist:
Die in den kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Verpflichtungen aus
Finanzierungsleasing sind um mindestens 1,3 Mio Euro zu gering
ausgewiesen. Im Rahmen des Erwerbs der J.P. Bachem GmbH & Co KG
wurden Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing entgegen IFRS 3.36
nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.