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    Neue Mitglieder gesucht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.10.09 13:06:07 von
    neuester Beitrag 19.04.10 21:17:13 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.153.661
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      Avatar
      schrieb am 14.10.09 13:06:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Unser Investmentclub möchte sich vergrößern.
      Deshalb suchen wir neue Mitglieder, um mit größerem Anlagevolumen eine bessere Risikostreuung zu erreichen
      und die anteiligen Kosten weiter zu reduzieren.

      Derzeit umfasst unser Club elf Mitglieder und verfügt über ein Anlagevolumen von 80.000 EUR.
      Unser Club ist Mitglied im DSW und nutzt zur Clubverwaltung die Internetplattform von TeamInvest.
      Durch die Nutzung von TeamInvest wird eine Doppelbesteuerung vermieden und der Club abgeltungssteuersicher geführt.

      Wir suchen neue Mitglieder speziell im Großraum Köln, GL, SU, GM, AK, WW.

      Unser Club ist keine Zockerbude, sondern wir versuchen u.a. mit dividendenstarken Aktien eine durchschnittliche Performance von 7 bis 12 % zu erreichen.

      Bei Interesse einfach BM.

      Manfred Wagner
      Avatar
      schrieb am 28.01.10 19:01:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da ich keinen Thread eröffnen darf und die alten Threads inzwischen historisch sind, stelle ich die Insolvenz des Süddeutschen Aktienclubs mal hier hinein


      1 IN 569/09:
      I. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Süddeutscher Aktienclub GdbR,
      vertr. durch den Geschäftsführer Hans-Dieter Moeller, Burgunderweg 1, 69198 Schriesheim wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 18.01.2010 um 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Herr Rechtsanwalt Dr. Mark Schüssler,O 4, 13-16, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/120780
      II. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.03.2010 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
      Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
      unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Montag, den 12.04.2010, 09.00 Uhr
      im Gebäude des Amtsgerichts Mannheim, 68149 Mannheim, Schloss, Westflügel, 2. Stockwerk, Raum 232.Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
      •die Person des Insolvenzverwalters,
      •die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
      und soweit erforderlich über folgende Gegenstände:
      • Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs.2 InsO),
      •Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs.3 InsO),
      •Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
      •Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
      •besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
      insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand;
      eine Beteiligung d. Schuldn. an einem anderen Unternehmen, die zur Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll;
      die Aufnahme eines Darlehens, das die masse erheblich belasten würde;
      Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert,
      •Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
      •Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),
      •die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
      und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse
      (§ 207 InsO). Gemäß § 160 Abs.1 Satz 3 InsO ergeht folgender Hinweis:
      Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO als erteilt.

      Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de
      Avatar
      schrieb am 07.02.10 01:30:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.174.385 von les_flics am 14.10.09 13:06:07Schade, leider seid ihr nicht im Norden angesiedelt... sonst gerne!
      Avatar
      schrieb am 19.04.10 20:17:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      planen Sie erweitern?
      Avatar
      schrieb am 19.04.10 21:17:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.363.440 von WladimirW am 19.04.10 20:17:02würde gerne, nicht als fester club, loses austauschen vielleicht einmal im monat im umkreis von hamburg vielleicht beim glas wein oder so....
      gruß dukati01


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