Antwort auf Beitrag Nr.:
41.077.515 von beobachter1 am 21.02.11
15:40:52Hallo beobachter1,
dazu von der Württembergische (Fußnoten etc. sind ja wichtig):
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Auch eine Pflegebedürftigkeit löst den Versicherungsfall ordentlich
aus.
§3 Versicherungsbedingungen (Württembergische)
(1) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen
pflegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, so
gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.
[...]
(4) Der Pflegefall wird nach Anzahl der Punkte eingestuft. Wir
leisten bei 3 oder mehr Punkten. [...]
Liegt eine Pflegebedürftigkeit länger als 6 Monate vor, und bezieht
sich diese auf mindestens 3 gewöhnliche und regelmäßig
wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, liegt
Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vor. Die versicherte BU
Rente wird ausgezahlt.
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Aus
(1) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen
pflegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, so
gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.
folgt nicht zwangsläufig die BU. Telefonieren könntest auch Du noch
sehr gut, wenn Du auch sonst nicht fit wärest oder auch am PC
arbeiten und
(wieder Württembergische):
(4) Der Pflegefall wird nach Anzahl der Punkte eingestuft.
Wir
leisten bei 3 oder mehr Punkten. [...]
Ja, es ist nicht so wahrscheinlich. Doch wer so viel verspricht wie
bei MLP (wir haben das beste für Sie), der muß sich daran auch
messen lassen (das gilt auch für uns und Du weißt, was ich
meine!).
Beste Grüße - interna