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Freitag 21.Oktober 2011
Mehr Schutz vor Versicherungsmaklern
Der Bundestags-Finanzausschuss deckelt die Vermittlungsprovisionen
/ Gesetz kommt 2012.
BERLIN (AFP). Die schwarz-gelbe Bundesregierung will Verbraucher
künftig stärker vor Missbrauch bei der Vermittlung von
Versicherungen schützen.
Der Finanzausschuss des Bundestages
stimmte am Mittwoch für eine Begrenzung der Provisionen, die
Versicherungsunternehmen Maklern für die Vermittlung privater
Kranken- und Lebensversicherungen zahlen. Eine weitere
Neuregelung soll zugleich verhindern, dass Makler einem Kunden kurz
nach Vertragsabschluss vermeintlich bessere Versicherungen
anbieten, um erneut eine Provision zu kassieren.
Zum einen sollen Versicherer künftig für den Abschluss einer
privaten Krankenversicherung nicht mehr als neun Monatsbeiträge
Provision zahlen dürfen. Damit soll den Vermittlern der Anreiz
genommen werden, sich allein wegen hoher Provisionen Kunden
abzujagen.
Die Vorschrift umfasst auch andere geldwerte
Vorteile, um zu vermeiden, dass die Deckelung der Provision durch
andere Vergünstigungen umgangen wird.
Während Versicherungsmakler früher maximal Provisionen in Höhe von
zwölf Monatsbeiträgen erhalten hätten, seien
heute 14
Monatsprämien und mehr nicht selten, erklärte der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Klaus-Peter
Flosbach. Manche Versicherer zahlten sogar
noch drei
Monatsbeiträge Provision mehr, wenn ein Vermittler besonders gut
verdienende Arbeitnehmer gewinne. Dies habe dazu geführt, dass
die Kosten für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung von
1999 bis 2009 von im Schnitt 7,5 auf 8,9 Monatsbeiträge gestiegen
seien. Hohe Provisionen gehen vor allem zu Lasten der Verbraucher,
da diese mit den ersten Versicherungsbeiträgen bezahlt werden.
Die Neuregelung sieht zudem vor, dass ein Teil der Provision an den
Versicherer zurückgezahlt werden muss, wenn ein Vertrag auf
Initiative des Kunden endet. Dafür soll der Zeitraum für die
sogenannte
Stornohaftung verlängert werden. So soll
verhindert werden, dass Vermittler Kunden in den ersten Jahren nach
Abschluss einer privaten Kranken- oder Lebensversicherung den
Wechsel zu einem anderen Anbieter empfehlen, nur um dadurch
zusätzliche Provisionen zu erzielen. Das neue
Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht soll nächste
Woche im Bundestag verabschiedet werden und am
1. April 2012 in
Kraft treten.