Antwort auf Beitrag Nr.:
43.211.679 von Aldy am 25.05.12
15:20:20Das einzig Positive in dem Schreiben vom BWMi
ist die Formulierung "wollen" bei "Strategie festhalten wollen." -
das könnte man so interpretieren, dass sie zwar wollen, aber es
vielleicht nicht schaffen werden - tja, die Hoffnung stirbt eben
zuletzt :-).
Ich muss mal etwas Werbung für die zweite Sammelklage beim Obersten
Verwaltungsgericht zum 7.Juni machen, damit sich die Anwaltskosten
und Gerichtskosten auf möglichst viele Personen aufteilen. Schon ab
ungefähr sechs Klägern werden die Gesamtkosten pro Person nur
dreistellig.
http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.de/2012/05/ganz-kurz-kann-ich-ihnen-die.html?showComment=1337941150609#c2325434274428469204
Die Frist wird am 8 Juni abgelaufen sein, daher muss die Klage also
am 7.Juni eingereicht werden! Ein bisschen Vorlauf benötigt der
Anwalt auch, also meldet euch bitte nicht alle kurz vor knapp. Er
braucht
"1) ein Schriftstück von der Bank über den Ankauf der Anleihe
(ISIN, Nominalwert, Ankaufspreis, Zinsen, Laufzeit, Rendite
usw),
2) Beschreibung der Tauschanleihen ,damit die Differenz zwischen
dem Nominalpreis der ersten Anleihe und der Tauschanleihen
dargestellt werden kann.
3) Name, Nachname, Vatername, Adresse, Geburtsdatum usw des
Bonds-Anlegers."
In Griechenland lebende Personen hatten nur jeweils 60 Tage Frist,
außerhalb lebende Betroffene 90 Tage. Laut
http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/anlagestrategie/anleihentausch-griechische-rentner-leiden-unter-schuldenschnitt/6552444.html
haben zum ersten Termin 24.04.12 schon 7.000 von 11.000 geklagt und
laut dem griechischen Anwalt haben dann nochmal sehr viele gegen
den Beschluss vom 9.März geklagt (also 9.März + 60 Tage). Also
dürfte fast jeder betroffene Grieche und die ganzen Verbände,
Pensionkassen usw. geklagt haben, die nicht freiwillig getauscht
haben (dafür haben die Immobilien als Ausgleich bekommen). Dies
finde ich sehr interessant bezüglich der Aussage von Samaras, dass
er einen Weg kennt (den er aber nicht sagen darf), die
zwangsgeCACten zu entschädigen. Nichtgriechen sind anscheinend sehr
wenige dabei; in Deutschland wird auch keine "Werbung" für diese
Klage vor dem Symvoulio tis Epikratias (das Handelsblatt hat
fälschlicherweise Areopag geschrieben) gemacht, so wie das in
Griechenland wohl der Fall war. Es würde also nicht allzu viel Geld
an uns Ausländer fließen, wenn alle Klagenden entschädigt würden.
Das ist meine stille Hoffnung; alternativ kann man dann immer noch
was anderes machen, da die Gerichtsentscheidung wahrscheinlich
schnell genug erfolgt. Um in Straßburg klagen zu dürfen, ist es
sogar nötig diese Klage zuerst gemacht zu haben.
In diesem Zusammenhang interessant finde ich auch die Klage vor dem
selbigen Gericht (Symvoulio tis Epikratias) gegen die
Immobiliensonderabgabe
http://www.griechenland-blog.gr/2011/jaehrliche-sonderabgabe-bis-20-euro-pro-qm-auf-immobilien-in-griechenland/5603/
http://www.griechenland-blog.gr/2011/klagen-gegen-neue-immobiliensteuer-in-griechenland/5931/
Leider habe ich noch nichts dazu gefunden, aber es hat mir jemand
:-) glaubwürdig erzählt, dass nur die Klagenden diese Sonderabgabe
nun nicht zahlen müssen. Vielleicht haben sich auch deshalb
praktisch alle Griechen für die Klage gegen das CAC-Gesetz
entschieden.
Es wird nur einen dreistelligen Betrag kosten, wenn sich noch ein
paar Mitkläger finden, dann werde ich es auch riskieren. Er hat mir
geschrieben, dass keine weiteren Kosten (außer eventuell ein paar
Euro für eine Prozessvollmacht) hinzu kommen werden; die
Gerichtskosten sind fix 240,- pro Sammelklage und es besteht auch
kein Risiko, dass die bei verlorenem Prozeß höher werden.
Also Leute, das Geld ist doch besser investiert als in einen
Knock-Out-Optionsschein oder ähnlich verrückte Investments. Wie man
aus dem Anwortschreiben vom BWMi sehen kann, sind nur Samaras und
teilweise Venizelos gewillt die Umtauschunwilligen zu entschädigen,
von einer anderen Seite braucht man nichts zu erwarten. An ein
politisch unabhängiges Gericht kann ich nicht recht glauben.