Antwort auf Beitrag Nr.:
41.259.623 von 83094 am 24.03.11
13:12:06Es geht anscheinend auch ohne den
Straftatbestand der Beleidigung, schon eine kleine
Verbesserung.
Nochmal: es ist total irrelevant. Abgesehen davon, dass da jemand
noch nicht den Stil des Unternehmens im Umgang mit Ehemaligen
verstanden hat. Da kehrt man dann nämlich sehr plötzlich zum "Sie"
zurück, korrespondiert nur noch mit der Rechtsabteilung und hat
Zugang zu nichts mehr. Ich habe nie im GB gestanden und bin auch
damals sehr entspannt gegangen. Aber beim Ausscheiden kennen die
keine Verwandten, wenn irgendwas strittig ist. Schon garnicht, wenn
es erkennbar SEHR plötzlich endet. Und sich um einen Vorstand
handelt. Man erinnere sich nur an den Umgang mit Ulf B. damals (ach
ne, der war ja auch selber Schuld).
Das ist der Teil der titanblauen Unternehmenskultur, den nur die
Ehemaligen erleben dürfen (ich nicht besonders, wie gesagt). Und
weshalb bestimmt jeder zweite davon mit denen vor Gericht landet.
Bei Beratern werden dann z.B. sofort die Kunden neu verteilt. Und
Wadenbeisserei ist Standard, entweder war einer ein Verräter oder
ein Looser oder, oder, oder.
Dieses schöne Erwachen blüht Ihro Heiligkeit auch irgendwann, viel
Spass dann. Risikofaktoren z.B.
- zu wenig Umsatz / zu viele Storni (was haben sich da Leute lange
sicher gefühlt und sind sehr tief gefallen)
- Streß mit dem neuen GL (herrlich, was da schon an Frust geschoben
wurde)
- die Erkenntnis, dass auf W-O womöglich in weiten Teilen die
Wahrheit steht
u.v.m.
Ach ne, das kann ja wie alles andere was hier geschrieben wird, gar
nicht sein, sorry ;-)
Ausserdem verschwende ich gerade meine Zeit, fast so schlimm wie
Montagsrunden :-)