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    Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ???? (Seite 33)

    eröffnet am 23.02.10 10:28:35 von
    neuester Beitrag 31.10.23 13:52:59 von
    Beiträge: 818
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      schrieb am 30.12.22 12:30:28
      Beitrag Nr. 498 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.996.631 von straßenköter am 30.12.22 12:05:04Zur Klarstellung, die Berechnung des Zuschlags aus den aufgelaufenen Zinsen unterliegt keinem bestimmten Stichtag zu dem dieser fixiert wird, sondern erfolgt quasi laufend täglich.

      Reichst Du also heute Aktien in den BGAV ein, so wird der Zinsberechnung für das aktuelle Geschäftsjahr der Zeitraum vom 01.04.2022 bis heute (bzw. bis zum Valutatag der Einreichung) zugrundegelegt.
      Kabel Deutschland Holding | 93,50 €
      1 Antwort
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      schrieb am 30.12.22 12:05:04
      Beitrag Nr. 497 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.996.484 von Bauglir am 30.12.22 11:46:41
      Zitat von Bauglir: Für die Verrechnung von Ausgleich und Zinsen betrachtest Du immer das jeweilige Geschäftsjahr.

      Sofern Geschäfts- und Kalenderjahr identisch sind, lautet die Antwort also ja.

      Das Geschäftsjahr von Kabel Deutschland endet am 31.3..

      In dem Fall saldierst Du also z.B. die aufgelaufenen Zinsen vom 1.4.2021 bis 31.03.2022 mit der Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2021/22.

      Es bleiben 0,31 EUR „übrig“, um die sich die Abfindung erhöht hat.

      Für die anderen Geschäftsjahre seit bestehen des Vertrags gehst Du analog vor.


      Danke. Dann fixieren wir den nächsten Zuschlag bei KD am 31.03.2023. Wenigstens etwas Gutes, falls die Zinsen immer noch da stehen, wo sie jetzt stehen.
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      6 Antworten
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      schrieb am 30.12.22 11:46:41
      Beitrag Nr. 496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.996.247 von straßenköter am 30.12.22 11:19:22
      Für die Verrechnung von Ausgleich und Zinsen betrachtest Du immer das jeweilige Geschäftsjahr.

      Sofern Geschäfts- und Kalenderjahr identisch sind, lautet die Antwort also ja.

      Das Geschäftsjahr von Kabel Deutschland endet am 31.3..

      In dem Fall saldierst Du also z.B. die aufgelaufenen Zinsen vom 1.4.2021 bis 31.03.2022 mit der Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2021/22.

      Es bleiben 0,31 EUR „übrig“, um die sich die Abfindung erhöht hat.

      Für die anderen Geschäftsjahre seit bestehen des Vertrags gehst Du analog vor.
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      schrieb am 30.12.22 11:19:22
      Beitrag Nr. 495 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.996.199 von Bauglir am 30.12.22 11:14:36
      Zitat von Bauglir: Verrechnet wird stets die Nettoausgleichszahlung des Vertrags. Es verbleiben also 2,43 EUR an Zinsen.


      Wie wird das eigentlich genau umgesetzt? Guckt man für die Berechnung der Zinskomponente immer auf den Zins zum 31.12. eines Jahres?
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      Avatar
      schrieb am 30.12.22 11:14:36
      Beitrag Nr. 494 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.995.482 von SquishyLady am 30.12.22 09:09:52Verrechnet wird stets die Nettoausgleichszahlung des Vertrags. Es verbleiben also 2,43 EUR an Zinsen.
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      schrieb am 30.12.22 09:09:52
      Beitrag Nr. 493 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.990.652 von Aktienduffy am 29.12.22 12:37:45
      Zitat von Aktienduffy: dass ab 1.1.2023 die ausgleichszahlung quasi 5,6 EUR beträgt, die 3,17 bekommt man gleich der rest erhöht den andienungsfloor.

      Der "Rest" wären dann also 2,43€.
      Oder muss man auf die Bruttozahlung von EUR 3,77 abstellen (Rest dann "nur" 1,83)?
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      schrieb am 29.12.22 13:32:28
      Beitrag Nr. 492 ()
      Vodafone hat vantage tower teilweise verkauft, bzw. In eine neue Gesellschaft eingebunden. Sie sind im Moment vieles am neu strukturieren, da die schuldenquote zu hoch ist. Es kann sich daher auch ganz einfach nur um ein Indiz der Konzernumstrukturierung handeln.
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      schrieb am 29.12.22 13:07:09
      Beitrag Nr. 491 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.990.652 von Aktienduffy am 29.12.22 12:37:45
      Zitat von Aktienduffy: in dem fall gibt es aber auch den effekt, dass die steigenden zinsen für die dauer des noch laufenden spruchverfahrens einen positiven effekt haben, nämlich, dass ab 1.1.2023 die ausgleichszahlung quasi 5,6 EUR beträgt, die 3,17 bekommt man gleich der rest erhöht den andienungsfloor.

      ergo ist die Kabel Deutschland auf diesem Level ein 6% vodafone floater mit optionalität nach oben


      Ja genau. Die BuG-Fälle werden natürlich noch interessanter. In diesem Fall ging es mir aber um den möglichen SO und eine Neubewertung der Aktie auf aktueller Zahlenbasis. Und da, so meine ich, ist die Fantasie nach oben nun kleiner geworden. Um Ausgleichszahlungen zu kassieren ist die Aktie aber sicherlich extrem interessant für Portfolioverwalter. 😉 Ich persönlich habe auch einige BuG Fälle im Bestand, verkaufe aber zumeist ein bis zwei Monate nach Vorlage des Gutachtens wenn der Kurs sich auf der neuen Basis eingependelt hat. Danach investiere ich das freigewordene Kapital in neue Fälle. Beim SO gehe ich aber auch gerne auf Spruchstelle.
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      schrieb am 29.12.22 13:01:30
      Beitrag Nr. 490 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.989.953 von Bauglir am 29.12.22 10:43:48Ich hatte es eher so gemeint, dass die Kenner aus diesen internen Abläufen bei Vodafone Schlüsse ziehen können, ob ein SO näher gerückt ist. Diese werden dann sicherlich die Nachfrage nach den Aktien erhöhen und, wenn es dann gut gemacht wird, den Kurs nur langsam steigen lassen. Aber er wird dann steigen.
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      schrieb am 29.12.22 12:37:45
      Beitrag Nr. 489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.987.625 von sergiodq am 28.12.22 19:39:45in dem fall gibt es aber auch den effekt, dass die steigenden zinsen für die dauer des noch laufenden spruchverfahrens einen positiven effekt haben, nämlich, dass ab 1.1.2023 die ausgleichszahlung quasi 5,6 EUR beträgt, die 3,17 bekommt man gleich der rest erhöht den andienungsfloor.

      ergo ist die Kabel Deutschland auf diesem Level ein 6% vodafone floater mit optionalität nach oben
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