Antwort auf Beitrag Nr.: 39.243.969
von perry2 am 30.03.10 11:57:14Offensichtlich
niemand. Dann sind wir wohl nicht die einzigen, die im Rahmen einer
Steuerprüfung im besagten Reisebüro von dem Problem überrascht
wurden. Ich vermute aber, der Arbeitgeber hat die Beschäftigten
über den Sachverhalt zu informieren. Andererseits schützt
Unkenntnis vor Strafe nicht.
Perry