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schrieb am 08.11.11 15:32:09
habe mir mal ein Stück zum Zugucken besorgt...
schrieb am 19.05.12 13:34:46
Wirklich nix los -- vor ein paar Tagen sind zumindest mal ein paar
(n.m.E. so 20 - 30) Stücke für 378.- gehandelt worden ...
schrieb am 19.05.12 15:32:29
Meinte hier in der Runde zu dem Wert..
schrieb am 17.06.12 13:19:38
15.06.2012 18:02
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG,
übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rückstellung Wasserkartellverfahren
Das seit 10 Jahren laufende Wasserkartellverfahren wird
voraussichtlich zum
30.06.2012 durch einen Vergleich zwischen der Mainova AG und
der
Landeskartellbehörde vor dem OLG Frankfurt am Main beendet.
Die Mainova AG hatte gegen die im Jahr 2007 gegen sie ergangene
Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde beim
Oberlandesgericht
(OLG) Frankfurt Beschwerde eingelegt. Auf Grund der Entscheidung
des
Bundesgerichtshofs (BGH) im Wasserpreisverfahren gegen den
Wetzlarer
Energieversorger enwag hatten sich die Chancen einer Entscheidung
des
Gerichtes zu Gunsten der Mainova AG ebenfalls verringert, so dass
bereits
im Jahresabschluss 2009 eine Risikovorsorge in Höhe von 51,25
Millionen
Euro gebildet wurde.
Der nun in Aussicht genommene Vergleich führt im Geschäftsjahr 2012
zu
einer weiteren Ergebnisbelastung in Höhe von rund 25 Millionen
Euro. Damit
kann das für 2012 prognostizierte Ergebnis auf Vorjahresniveau
nicht mehr
erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich damit aus dem Wasserkartellverfahren für die
Mainova
bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2014 eine Belastung in
Höhe von
rund 76 Millionen Euro.
Aufgrund der Vergleichsvereinbarung gesunkenen Wasserpreise wird
das
bereits ertragsschwache Wassergeschäft zukünftig defizitär
sein.
schrieb am 18.06.12 11:49:57
Gibt es bei Mainova einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag und wenn ja, welche Parameter hat dieser?
schrieb am 18.06.12 12:25:16
Antwort auf Beitrag Nr.:
43.294.022 von straßenköter am 18.06.12
11:49:57Dividende beträgt 9,48 und kam zuletzt aus dem
steuerlichen Einlagenkonto, ohne Steuerabzug
schrieb am 17.08.12 23:25:13
vzfk irrt, denn die diesjährige HV hatte nur den Abschluss eines
Gewinnabführungsvertrags mit einerm Tochterunternehmen der Mainova
zum Gegenstand. Es besteht hier keine 100% Beteiligung und der
Beschluss wurde angefochten, für die Mainova Aktien wird das aber
ohne Bedeutung für Abfindung oder Ausgleichszahlung sein.
Seit 01.01.2001 besteht allerdings tatsächlich ein
Beherrschungsvertrag, der die Mainova AG zur Abführung des Gewinns
an die Stadtwerke Frankfurt Holding verpflichtet. Die freien
Aktionäre erhalten die Ausgleichszahlung in Höhe von 9,48 und haben
das Recht, ihre Aktien dem Hauptaktionär für 172,00 Euro
anzudienen. Laut Geschäftsbericht befanden sich zum 31.12.2011 noch
17.410 MAinova Aktien im Streubesitz, 0,31% des Grundkapitals. In
einem Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt wurde 2012 die
Abfindung auf 220,52 Euro angehoben, die Ausgleichszahlung auf
13,41 Euro, allerdings w8urde gegen diesen Beschluss Beschwerde
eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG fortgesetzt wird.
Zwar würde, wenn die Entscheidung Bestand hat, eine Nachzahlung von
Ausgleichszahlungen erfolgen, allerdings kann sich das Verfahren
noch hinziehen und der Abfindungsbetrag liegt weiterhin unterhalb
des aktuellen Börsenkurses.
schrieb am 15.03.13 20:24:12
Mainova Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Bekanntmachung
Gemäß §§ 248a Satz 1, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass das
Landgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 18.12.2012 (AZ: 3-05
O 96/12) über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen der Aktionäre
Caterina Steeg, Metropol Vermögensverwaltungs- und
Grundstücks-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn
Karl-Walter Freitag, Hagen Crusius, als Minderjähriger vertreten
durch Frau Karen und Herrn Rainer Crusius, und JKK
Beteiligungs-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn
Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, mit der Nebenintervenientin FCKW AG,
vertreten durch deren Vorstand, Herrn Prof. Dr. Leonhard Knoll,
gegen die Mainova Aktiengesellschaft entschieden hat.
Der auf der Hauptversammlung vom 06.06.2012 gefasste Beschluss zum
Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Abschluss eines Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrages
zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der NRM Netzdienste
Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main) wurde für nichtig erklärt. Die
Mainova Aktiengesellschaft trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Da das Oberlandesgericht Frankfurt durch Beschluss vom 04.12.2012
(AZ: 3 AktG 3/12) im Freigabeverfahren festgestellt hat, dass die
vorgenannten Klagen der Eintragung des Beschlusses in das
Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel des
Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt
lassen, hat die Mainova Aktiengesellschaft auf die Einlegung der
Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main
verzichtet. Das Urteil ist daher rechtskräftig.
Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang
stehen, wurden nicht getroffen.
Frankfurt am Main, im Februar 2013
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 15.03.2013
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