Mainova WKN 655346 Übernahme (Seite 4)
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Mal sehen wohin die Reise geht
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.595.687 von daPietro am 18.04.15 20:16:00
GrußdeSade!
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GrußdeSade!
MAINOVA AKTIENGESELLSCHAFT
FRANKFURT AM MAIN
– ISIN DE0006553464 –
– WKN 655 346 –
– ISIN DE0006553407 –
– WKN 655 340 –
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 27. Mai 2015, 10:00 Uhr,
im Gesellschaftshaus des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung veröffentlicht und in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Herr Ewald Woste, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Thüga Aktiengesellschaft, München, legte mit Wirkung zum 31. Oktober 2014 sein Amt als Mitglied und 2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. Herr Bernd Rudolph, ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München, legte mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft am 22. Januar 2015 Herrn Dr. Christof Schulte und Herrn Dr. Matthias Cord zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 ist die jeweilige Bestellung befristet bis zum Ablauf der nächsten und damit der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Herr Thomas Raasch, Leiter des Bereichs Finanzwirtschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und Geschäftsführer der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main, legte ebenfalls mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An seiner Stelle wurde Frau Michaela Wanka, Schriesheim, am 12. März 2015 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Auch diese Bestellung ist entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 befristet bis zum Ablauf der nächsten und damit der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Daher ist die Wahl von drei Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 8 Abs. 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine Wiederwahl ist statthaft. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a)–c) aufgeführten Personen jeweils für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 für die verbleibende Amtszeit der Herren Woste, Rudolph und Raasch, also jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Herrn Dr. Christof Schulte, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München,
b)
Herrn Dr. Matthias Cord, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, Helmstedt,
c)
Frau Michaela Wanka, Unternehmensberaterin und Business Coach, Schriesheim.
Die Mandate der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird Folgendes erklärt:
Herr Dr. Christof Schulte und Herr Dr. Matthias Cord sind Mitglieder des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, die mit rund 24,5% am Grundkapital der Mainova Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen nach der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Mainova Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Mainova Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Mainova Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.
Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Christof Schulte als Nachfolger für Herrn Ewald Woste zum 2. Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Im Falle seiner Wahl soll diese Wahl bestätigt werden.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2015, 24:00 Uhr, anmelden:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2015, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von dem depotführenden Institut in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist Mittwoch, 6. Mai 2015, 0:00 Uhr, zu beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts aus den Inhaberaktien in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Inhaberaktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Inhaberaktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Inhaberaktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung bzw. die Berechtigung zum Erhalt der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre. Maßgeblich für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den Inhaberaktien sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung.
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht, das Stimmrecht sowie die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte sind demgemäß neben der vorgenannten Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und der an diesem Tag eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: mainova-hv2015@computershare.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts" erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine oder keine eindeutigen Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens Dienstag, den 26. Mai 2015, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 26. April 2015, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist oder sind und dass er oder sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten wird bzw. werden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bei Inhabern von Namensaktien genügt zum Nachweis die Eintragung im Aktienregister.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Information zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu machen, wenn sie ausschließlich an die nachfolgend angegebene Adresse gerichtet und spätestens am Dienstag, 12. Mai 2015, 24:00 Uhr, zugegangen sind:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 213-83020
E-Mail: hv2015@mainova.de
Unter der vorstehend angegebenen Adresse rechtzeitig zugegangene Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/gegenantraege zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge braucht der Vorstand nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des Kandidaten sowie bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns vorgelegt werden. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Diese Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 17. April 2015 bekannt gemacht worden.
Frankfurt am Main, im April 2015
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat)
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind wie nachfolgend angegeben Mitglied in
a)
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b)
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Konzernmandate gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG sind mit (K), der Vorsitz in einem der vorgenannten Gremien ist mit (V), der stellvertretende Vorsitz ist mit (stv V) gekennzeichnet.
Herr Dr. Christof Schulte, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
•
Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft, Essen
•
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, Kaiserslautern (stv V)
•
WEMAG AG, Schwerin (V)
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•
Aretz GmbH & Co. KG, Krefeld
•
Aqua Engineering GmbH, Selb
•
badenova AG & Co. KG, Freiburg im Breisgau
•
Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar
•
Energie Südbayern GmbH, München
•
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach (stv V)
•
Energieversorgung Limburg GmbH, Limburg
•
Energieversorgung Sylt GmbH, Westerland (Sylt)
•
erdgas schwaben gmbh, Augsburg
•
EVI Energieversorung Hildesheim GmbH & Co. KG, Hildesheim
•
Harz Energie GmbH & Co. KG, Osterode am Harz
•
Stadtwerk Tauberfranken GmbH, Bad Mergentheim (stv V)
•
SYNECO GmbH & Co. KG, München
•
Thüga Assekuranz Services München Versicherungsmakler GmbH, München (V)
•
Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, München
Herr Dr. Matthias Cord, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, Helmstedt
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•
Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz
•
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
•
Stadtwerke Hannover Aktiengesellschaft, Hannover
•
Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel
•
WEMAG AG, Schwerin
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•
Energie Südbayern GmbH, München
•
Energieversorgung Limburg GmbH, Limburg (stv V)
•
EKO2 GmbH, Koblenz
•
Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar (stv V)
•
erdgas schwaben gmbh, Augsburg
•
Gasversorgung Lahn-Dill GmbH, Wetzlar (stv V)
•
Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Jena
•
Stadtwerke Frankenthal GmbH, Frankenthal (stv V)
•
Stadtwerke Homburg GmbH, Homburg (stv V)
•
Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Neuss
•
Städtische Werke Energie + Wärme GmbH, Kassel
•
Städtische Werke Netz + Service GmbH, Kassel
•
Stadtwerke Zweibrücken GmbH, Zweibrücken (stv V)
•
SYNECO GmbH & Co. KG, München
•
Zwickauer Energieversorgung GmbH, Zwickau (stv V)
Frau Michaela Wanka, Unternehmensberaterin und Business Coach, Schriesheim
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
bundesanzeiger vom 17.04.2015
FRANKFURT AM MAIN
– ISIN DE0006553464 –
– WKN 655 346 –
– ISIN DE0006553407 –
– WKN 655 340 –
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 27. Mai 2015, 10:00 Uhr,
im Gesellschaftshaus des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung veröffentlicht und in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Herr Ewald Woste, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Thüga Aktiengesellschaft, München, legte mit Wirkung zum 31. Oktober 2014 sein Amt als Mitglied und 2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. Herr Bernd Rudolph, ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München, legte mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft am 22. Januar 2015 Herrn Dr. Christof Schulte und Herrn Dr. Matthias Cord zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 ist die jeweilige Bestellung befristet bis zum Ablauf der nächsten und damit der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Herr Thomas Raasch, Leiter des Bereichs Finanzwirtschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und Geschäftsführer der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main, legte ebenfalls mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An seiner Stelle wurde Frau Michaela Wanka, Schriesheim, am 12. März 2015 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Auch diese Bestellung ist entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 befristet bis zum Ablauf der nächsten und damit der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Daher ist die Wahl von drei Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 8 Abs. 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine Wiederwahl ist statthaft. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a)–c) aufgeführten Personen jeweils für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 für die verbleibende Amtszeit der Herren Woste, Rudolph und Raasch, also jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Herrn Dr. Christof Schulte, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München,
b)
Herrn Dr. Matthias Cord, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, Helmstedt,
c)
Frau Michaela Wanka, Unternehmensberaterin und Business Coach, Schriesheim.
Die Mandate der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird Folgendes erklärt:
Herr Dr. Christof Schulte und Herr Dr. Matthias Cord sind Mitglieder des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, die mit rund 24,5% am Grundkapital der Mainova Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen nach der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Mainova Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Mainova Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Mainova Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.
Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Christof Schulte als Nachfolger für Herrn Ewald Woste zum 2. Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Im Falle seiner Wahl soll diese Wahl bestätigt werden.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2015, 24:00 Uhr, anmelden:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2015, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von dem depotführenden Institut in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist Mittwoch, 6. Mai 2015, 0:00 Uhr, zu beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts aus den Inhaberaktien in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Inhaberaktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Inhaberaktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Inhaberaktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung bzw. die Berechtigung zum Erhalt der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre. Maßgeblich für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den Inhaberaktien sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung.
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht, das Stimmrecht sowie die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte sind demgemäß neben der vorgenannten Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und der an diesem Tag eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: mainova-hv2015@computershare.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts" erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine oder keine eindeutigen Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens Dienstag, den 26. Mai 2015, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 26. April 2015, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist oder sind und dass er oder sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten wird bzw. werden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bei Inhabern von Namensaktien genügt zum Nachweis die Eintragung im Aktienregister.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Information zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu machen, wenn sie ausschließlich an die nachfolgend angegebene Adresse gerichtet und spätestens am Dienstag, 12. Mai 2015, 24:00 Uhr, zugegangen sind:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 213-83020
E-Mail: hv2015@mainova.de
Unter der vorstehend angegebenen Adresse rechtzeitig zugegangene Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/gegenantraege zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge braucht der Vorstand nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des Kandidaten sowie bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns vorgelegt werden. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Diese Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 17. April 2015 bekannt gemacht worden.
Frankfurt am Main, im April 2015
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat)
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind wie nachfolgend angegeben Mitglied in
a)
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b)
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Konzernmandate gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG sind mit (K), der Vorsitz in einem der vorgenannten Gremien ist mit (V), der stellvertretende Vorsitz ist mit (stv V) gekennzeichnet.
Herr Dr. Christof Schulte, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
•
Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft, Essen
•
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, Kaiserslautern (stv V)
•
WEMAG AG, Schwerin (V)
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•
Aretz GmbH & Co. KG, Krefeld
•
Aqua Engineering GmbH, Selb
•
badenova AG & Co. KG, Freiburg im Breisgau
•
Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar
•
Energie Südbayern GmbH, München
•
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach (stv V)
•
Energieversorgung Limburg GmbH, Limburg
•
Energieversorgung Sylt GmbH, Westerland (Sylt)
•
erdgas schwaben gmbh, Augsburg
•
EVI Energieversorung Hildesheim GmbH & Co. KG, Hildesheim
•
Harz Energie GmbH & Co. KG, Osterode am Harz
•
Stadtwerk Tauberfranken GmbH, Bad Mergentheim (stv V)
•
SYNECO GmbH & Co. KG, München
•
Thüga Assekuranz Services München Versicherungsmakler GmbH, München (V)
•
Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, München
Herr Dr. Matthias Cord, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, Helmstedt
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•
Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz
•
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
•
Stadtwerke Hannover Aktiengesellschaft, Hannover
•
Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel
•
WEMAG AG, Schwerin
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•
Energie Südbayern GmbH, München
•
Energieversorgung Limburg GmbH, Limburg (stv V)
•
EKO2 GmbH, Koblenz
•
Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar (stv V)
•
erdgas schwaben gmbh, Augsburg
•
Gasversorgung Lahn-Dill GmbH, Wetzlar (stv V)
•
Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Jena
•
Stadtwerke Frankenthal GmbH, Frankenthal (stv V)
•
Stadtwerke Homburg GmbH, Homburg (stv V)
•
Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Neuss
•
Städtische Werke Energie + Wärme GmbH, Kassel
•
Städtische Werke Netz + Service GmbH, Kassel
•
Stadtwerke Zweibrücken GmbH, Zweibrücken (stv V)
•
SYNECO GmbH & Co. KG, München
•
Zwickauer Energieversorgung GmbH, Zwickau (stv V)
Frau Michaela Wanka, Unternehmensberaterin und Business Coach, Schriesheim
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
bundesanzeiger vom 17.04.2015
Der Kurs stürzt ganz schön ab. Man fragt sich, was bei 10,84 Ausgleichszahlung (12,63 brutto) ein angemessener Kurs ist. Und Squeeze out Gefahr ist auch nicht von der Hand zu weisen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.618.476 von honigbaer am 19.12.14 19:19:36Unbegreifliche Entscheidung
Skandalträchtige Entscheidung vom OLG Frankfurt!
Beim OLG ist die Firma auf einmal 22% weniger wert, wie erklärt sich das?
Ein paar Cent mehr Ausgleich ist wohl auch nur ein Minimalaufschla.
Körperschaftsteuer ist zwar nur 15% und 5,5 % Soli hierauf.
Also etwa 10,63 statt 9,48. (Typisierung dürfte hier ohne Einfluss sein, da alles inländische Gewinne sind.)
Beim OLG ist die Firma auf einmal 22% weniger wert, wie erklärt sich das?
Ein paar Cent mehr Ausgleich ist wohl auch nur ein Minimalaufschla.
Körperschaftsteuer ist zwar nur 15% und 5,5 % Soli hierauf.
Also etwa 10,63 statt 9,48. (Typisierung dürfte hier ohne Einfluss sein, da alles inländische Gewinne sind.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.617.141 von R-BgO am 19.12.14 16:55:27fürchte, das ist de facto eine Kürzung, da
9,48/12,63=75,1%
nehme an, der Steuerabzug ist höher...
9,48/12,63=75,1%
nehme an, der Steuerabzug ist höher...
19.12.2014 13:34
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren Gewinnabführungsvertrag
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute seine rechtskräftige
Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den 2001 zwischen der Mainova
Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
geschlossenen Gewinnabführungsvertrag verkündet.
Das OLG Frankfurt am Main hat die von der Stadtwerke Frankfurt am Main
Holding GmbH angebotene Barabfindung von EUR 172,00 je Aktie bestätigt;
der von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu zahlende jährliche
Ausgleich wurde auf EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer,
Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgelegt.
Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist rechtskräftig. Das OLG
Frankfurt hat damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main
vom 25. Januar 2012 revidiert und Barabfindung und Ausgleich gegenüber der
Entscheidung des Landgerichts deutlich reduziert; das Landgericht Frankfurt
am Main hatte noch eine Barabfindung von EUR 220,52 je Aktie und die
Ausgleichszahlung auf jährlich EUR 18,25 brutto (vor typisierter
Ertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
festgesetzt. Gegenüber den ursprünglich im Gewinnabführungsvertrag
festgelegten Werten hat das OLG lediglich die Ausgleichszahlung erhöht.
Diese hatte EUR 9,48 je Aktie betragen, allerdings ohne dass von diesem
Betrag noch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen waren;
der Gewinnabführungsvertrag war noch vor der sog. Ytong-Rechtsprechung des
BGH (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01), geschlossen worden.
Die angebotene Barabfindung hatte bereits ursprünglich EUR 172,00 betragen.
Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten
nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG Frankfurt im Bundesanzeiger
angenommen werden.
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren Gewinnabführungsvertrag
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute seine rechtskräftige
Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den 2001 zwischen der Mainova
Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
geschlossenen Gewinnabführungsvertrag verkündet.
Das OLG Frankfurt am Main hat die von der Stadtwerke Frankfurt am Main
Holding GmbH angebotene Barabfindung von EUR 172,00 je Aktie bestätigt;
der von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu zahlende jährliche
Ausgleich wurde auf EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer,
Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgelegt.
Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist rechtskräftig. Das OLG
Frankfurt hat damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main
vom 25. Januar 2012 revidiert und Barabfindung und Ausgleich gegenüber der
Entscheidung des Landgerichts deutlich reduziert; das Landgericht Frankfurt
am Main hatte noch eine Barabfindung von EUR 220,52 je Aktie und die
Ausgleichszahlung auf jährlich EUR 18,25 brutto (vor typisierter
Ertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
festgesetzt. Gegenüber den ursprünglich im Gewinnabführungsvertrag
festgelegten Werten hat das OLG lediglich die Ausgleichszahlung erhöht.
Diese hatte EUR 9,48 je Aktie betragen, allerdings ohne dass von diesem
Betrag noch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen waren;
der Gewinnabführungsvertrag war noch vor der sog. Ytong-Rechtsprechung des
BGH (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01), geschlossen worden.
Die angebotene Barabfindung hatte bereits ursprünglich EUR 172,00 betragen.
Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten
nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG Frankfurt im Bundesanzeiger
angenommen werden.
Nachricht vom 18.11.2014 | 10:10
Mainova AG: Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2014
Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
18.11.2014 10:10
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2014
Rahmenbedingungen
Energiepolitik
Der Geschäftsverlauf der Mainova unterliegt dem Einfluss einer Vielzahl
externer Faktoren. Neben Änderungen der politischen Rahmenbedingungen
wirken sich auch die konjunkturelle Entwicklung und der Verlauf der
Energiepreise maßgeblich auf unser Geschäft aus.
Gegenüber den im Zwischenbericht für das erste Halbjahr dargelegten
Änderungen der politischen Rahmenbedingungen, welche die
EU-Beihilfeleitlinien und die EEG-Novelle betreffen, haben sich keine
wesentlichen Änderungen ergeben.
Konjunkturelle Entwicklung
Nach dem schwungvollen Jahresbeginn mit einer Wachstumsrate des
Bruttoinlands-produkts (BIP) in Höhe von 0,7 % gegenüber dem Jahresende
2013, dem im zweiten Quartal ein unerwarteter Rückgang um 0,2 % folgte,
erwarten führende Wirtschaftsfor-schungsinstitute nach ihren vorläufigen
Berechnungen, dass die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal kein Wachstum
verzeichnen wird. Grund hierfür sind die abgeschwächten Konsumausgaben der
privaten Haushalte, die Investitionszurückhaltung der Unternehmen sowie die
verschlechterte Exportnachfrage. Vor diesem Hintergrund wird bis zum
Jahresende lediglich mit einer schwachen Belebung der deutschen Wirtschaft
und einem Wachstum des BIP für das Jahr 2014 in Höhe von 1,3 % gerechnet.
Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels
Die Energiegroßhandelspreise zeigten in den ersten neun Monaten eine
unterschiedliche Entwicklung. Während Strom und die Brennstoffe Kohle sowie
Erdgas Verluste aufwiesen, zeigte sich der durchschnittliche Ölpreis
stabil. Die Emissionsrechte hingegen verzeichneten einen Preisanstieg.
Allgemein preismindernd auf die Brennstoffnotierungen wirkten sich die
außergewöhnlich milden Temperaturen bei einer entsprechend geringen
Energienachfrage aus. Geopolitische Konflikte in der Ukraine und dem Nahen
Osten sorgten zeitweise für erhöhte Preisschwankungen.
Der durchschnittliche Kohlepreis für das Frontjahr in der ARA (Amsterdam,
Rotterdam, Antwerpen)-Region zeigte sich im Berichtszeitraum mit 80,70
US-Dollar pro Tonne um rund 11 % günstiger als im
Vorjahresvergleichszeitraum. Nach einem Preis zu Jahresbeginn von 86,61
US-Dollar pro Tonne schloss dieser das dritte Quartal mit 74,06 US-Dollar
ab. Dabei war am Weltmarkt ein weiterhin sehr hohes Angebot zu verzeichnen.
Neben dem milden Winter dämpften im Frühjahr deutlich gefallene Gaspreise
die Nachfrage nach Kohle für die Stromerzeugung. Im dritten Quartal
begünstigte die Aufwertung des US-Dollars gegenüber den Währungen großer
Kohleexporteure deren Ausfuhren.
Der Durchschnittspreis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im Folgejahr
lag im Zeitraum Januar bis September mit 103,21 US-Dollar pro Barrel in
etwa auf dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Während in der
ersten Jahreshälfte zunächst ein kalter Winter in Nordamerika, global
verbesserte Konjunkturaussichten sowie die Konflikte in der Ukraine und dem
Irak für steigende Preise sorgten, gaben die Notierungen bis Ende September
aufgrund gesenkter Nachfrageperspektiven sowie eines erhöhten Angebots
nach.
Der durchschnittliche Erdgaspreis für das Frontjahr im Marktgebiet NCG
(NetConnect Germany) verzeichnete in den ersten neun Monaten des Jahres
gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum einen Wertverlust von 6,6 % auf
24,92 Euro pro MWh. Ursächlich für den Preisverfall waren insbesondere sehr
milde Temperaturen bei gleichzeitig niedriger Gasnachfrage sowie
Rekordfüllstände in europäischen Gasspeichern. Der russisch-ukrainische
Konflikt und die Sorge vor Beeinträchtigungen des Gastransports von Ost
nach West in den Wintermonaten verhinderten einen weiteren Preisrückgang.
Der durchschnittliche Preis für Emissionsrechte (EU Allowances - EUA) des
Terminkontrakts mit Fälligkeit im Dezember 2015 lag mit 5,99 Euro um rund
30 % über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das Marktgeschehen wurde
maßgeblich von der europäischen Politik bestimmt. Stützend wirkten sich
hier erste Fortschritte bei den Bemühungen zu einer Reform des CO2-Handels
aus.
Einen durchschnittlichen Rückgang um rund 11 % verzeichnete der Preis des
Grundlastkontrakts für das Strom-Kalenderjahr 2015, der im Mittel bei 35,24
Euro pro MWh notierte. Hauptgrund für die weiter fallenden Preise im
Vergleich zum Vorjahr waren neben den sinkenden Preisen für die Brennstoffe
Kohle und Gas der dämpfende Einfluss der schwachen Energienachfrage der
ersten Jahreshälfte sowie der Einspeisung erneuerbarer Energien.
Geschäftsverlauf
Ertragslage
Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) beläuft sich auf 63,4 Mio. Euro
(Vorjahr 85,4 Mio. Euro). Durch den im Vergleich zu den letzten zehn Jahren
überdurchschnittlich warmen Witterungsverlauf und das dadurch unter Druck
geratene Gas- und Wärmegeschäft liegt das EBT unter dem Vorjahr. Darüber
hinaus ist eine zunehmende Wettbewerbsintensität in allen Bereichen des
Kerngeschäfts zu spüren. Ferner waren im Vorjahr positive Einmaleffekte aus
Anlagenverkäufen in Höhe von rund 20 Mio. Euro enthalten.
Die Umsatzerlöse und der Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt
entwickelt:
Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 1.493,3 Mio. Euro lagen
um 106,1 Mio. Euro unter dem Vorjahreszeitraum.
Im Stromgeschäft war ein Umsatzrückgang in Höhe von 27,1 Mio. Euro auf
840,9 Mio. Euro zu verzeichnen. Dieser resultierte vor allem aus dem
Vertriebsgeschäft, das insbesondere bei den Individualprodukten durch den
Wegfall eines Großkunden einen Absatzrückgang um 9,0 % auf 4.603 Mio. kWh
aufwies. Gegenläufig wirkten sich gestiegene Preise durch die Weitergabe
der EEG-Umlage an die Kunden aus. Die Erlöse aus Stromhandelsaktivitäten
bewegten sich auf Vorjahresniveau.
Die Gaserlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 59,3 Mio. Euro auf 389,3
Mio. Euro gesunken. Hauptgrund für den Rückgang war die um 27,7 % geringere
Gradtagszahl infolge der deutlich wärmeren Witterung, welche zu einem
Absatzrückgang um 25,2 % auf 7.561 Mio. kWh führte. Höhere
Gashandelsumsätze wirkten dem Rückgang nur zum Teil entgegen.
Der Umsatzrückgang im Wärmegeschäft um 18,9 Mio. Euro auf 83,1 Mio. Euro
resultierte aus dem witterungsbedingt um 21,1 % auf 1.127 Mio. kWh
gesunkenen Absatz.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres
2013 um 137,1 Mio. Euro auf 2.731,3 Mio. Euro.
Auf der Vermögensseite entfiel der Rückgang mit 118,7 Mio. Euro überwiegend
auf die kurzfristigen Vermögenswerte. Ursächlich hierfür waren saisonal und
witterungsbedingt rückläufige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Gegenläufig erhöhten sich die sonstigen Vermögenswerte aufgrund höherer
Forderungen aus dem Cash Pooling.
Der Anstieg des Eigenkapitals um 37,5 Mio. Euro resultierte überwiegend aus
dem Ergebnis nach Ertragsteuern, welches noch nicht an die Stadtwerke
Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde. Gegenläufig wirkten
sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Effekte aus der
Stichtagsbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus. Die
Eigenkapitalquote lag mit 38,5 % über dem Niveau zum 31. Dezember 2013
(35,4 %).
Die lang- und kurzfristigen Finanzschulden haben sich durch
Darlehenstilgungen um 25,7 Mio. Euro verringert. Bei den übrigen
kurzfristigen Schulden führte vor allem der Rückgang der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen um 72,6 Mio. Euro und der übrigen
Verbindlichkeiten um 98,3 Mio. Euro zu der Verminderung der Schulden um
insgesamt 174,6 Mio. Euro. Die gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen waren im Wesentlichen durch den geringeren Energiebezug in
den Sommermonaten begründet. Der Rückgang der übrigen kurzfristigen
Verbindlichkeiten war überwiegend auf die zum Jahresabschluss noch
enthaltenen und inzwischen beglichenen Verbindlichkeiten aus
Gewinnabführung sowie auf geringere Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen.
Finanzlage
Nach Bereinigung des EBT in Höhe von 63,4 Mio. Euro um nicht
zahlungswirksame Effekte ergab sich ein Mittelzufluss aus der laufenden
Geschäftstätigkeit in Höhe von 184,6 Mio. Euro.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit belief sich auf 100,7 Mio.
Euro. Für den Erwerb von Anlagevermögen sind Mittel in Höhe von 53,4 Mio.
Euro aufgewendet worden. Des Weiteren erfolgte ein Mittelabfluss aus
Geldanlagen im Rahmen des Cash Pooling mit der SWFH in Höhe von 56,0 Mio.
Euro.
Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 85,8 Mio. Euro
war insbesondere durch die Gewinnabführung an die SWFH in Höhe von 58,7
Mio. Euro und die planmäßige Tilgung von Krediten in Höhe von 29,5 Mio.
Euro verursacht.
Der Finanzmittelfonds in Höhe von 14,9 Mio. Euro setzte sich aus
Kassenbeständen und Bankguthaben zusammen. Unter Berücksichtigung der
Guthaben aus dem Cash Pooling bei der SWFH ergab sich ein
Finanzmittelbestand in Höhe von 226,7 Mio. Euro.
Ausblick
Aufgrund der überdurchschnittlich warmen Witterung der ersten Monate
zeichnet sich zum Jahrsende ein deutlicher Rückgang der Absatzmengen in der
Gas- und Wärmeversorgung ab. Infolgedessen liegt das erwartete operative
Ergebnis beider Segmente unter dem Vorjahresergebnis. Die übrigen Segmente
werden sich in etwa auf Planniveau bewegen, wobei das Wassergeschäft
aufgrund der kartellrechtlichen Verfügung kein positives Ergebnis
erwirtschaften wird. Auch die Geschäftsentwicklung in unserem
Beteiligungssegment verläuft planmäßig.
Unter der Prämisse einer durchschnittlichen Witterung im letzten Quartal
2014 sowie einer dem Vorjahr entsprechenden Chancen- und Risikosituation
rechnen wir für das Geschäftsjahr 2014 mit einem leicht unter Plan
liegenden Ergebnis.
18.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Mainova AG: Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2014
Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
18.11.2014 10:10
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service
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Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2014
Rahmenbedingungen
Energiepolitik
Der Geschäftsverlauf der Mainova unterliegt dem Einfluss einer Vielzahl
externer Faktoren. Neben Änderungen der politischen Rahmenbedingungen
wirken sich auch die konjunkturelle Entwicklung und der Verlauf der
Energiepreise maßgeblich auf unser Geschäft aus.
Gegenüber den im Zwischenbericht für das erste Halbjahr dargelegten
Änderungen der politischen Rahmenbedingungen, welche die
EU-Beihilfeleitlinien und die EEG-Novelle betreffen, haben sich keine
wesentlichen Änderungen ergeben.
Konjunkturelle Entwicklung
Nach dem schwungvollen Jahresbeginn mit einer Wachstumsrate des
Bruttoinlands-produkts (BIP) in Höhe von 0,7 % gegenüber dem Jahresende
2013, dem im zweiten Quartal ein unerwarteter Rückgang um 0,2 % folgte,
erwarten führende Wirtschaftsfor-schungsinstitute nach ihren vorläufigen
Berechnungen, dass die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal kein Wachstum
verzeichnen wird. Grund hierfür sind die abgeschwächten Konsumausgaben der
privaten Haushalte, die Investitionszurückhaltung der Unternehmen sowie die
verschlechterte Exportnachfrage. Vor diesem Hintergrund wird bis zum
Jahresende lediglich mit einer schwachen Belebung der deutschen Wirtschaft
und einem Wachstum des BIP für das Jahr 2014 in Höhe von 1,3 % gerechnet.
Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels
Die Energiegroßhandelspreise zeigten in den ersten neun Monaten eine
unterschiedliche Entwicklung. Während Strom und die Brennstoffe Kohle sowie
Erdgas Verluste aufwiesen, zeigte sich der durchschnittliche Ölpreis
stabil. Die Emissionsrechte hingegen verzeichneten einen Preisanstieg.
Allgemein preismindernd auf die Brennstoffnotierungen wirkten sich die
außergewöhnlich milden Temperaturen bei einer entsprechend geringen
Energienachfrage aus. Geopolitische Konflikte in der Ukraine und dem Nahen
Osten sorgten zeitweise für erhöhte Preisschwankungen.
Der durchschnittliche Kohlepreis für das Frontjahr in der ARA (Amsterdam,
Rotterdam, Antwerpen)-Region zeigte sich im Berichtszeitraum mit 80,70
US-Dollar pro Tonne um rund 11 % günstiger als im
Vorjahresvergleichszeitraum. Nach einem Preis zu Jahresbeginn von 86,61
US-Dollar pro Tonne schloss dieser das dritte Quartal mit 74,06 US-Dollar
ab. Dabei war am Weltmarkt ein weiterhin sehr hohes Angebot zu verzeichnen.
Neben dem milden Winter dämpften im Frühjahr deutlich gefallene Gaspreise
die Nachfrage nach Kohle für die Stromerzeugung. Im dritten Quartal
begünstigte die Aufwertung des US-Dollars gegenüber den Währungen großer
Kohleexporteure deren Ausfuhren.
Der Durchschnittspreis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im Folgejahr
lag im Zeitraum Januar bis September mit 103,21 US-Dollar pro Barrel in
etwa auf dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Während in der
ersten Jahreshälfte zunächst ein kalter Winter in Nordamerika, global
verbesserte Konjunkturaussichten sowie die Konflikte in der Ukraine und dem
Irak für steigende Preise sorgten, gaben die Notierungen bis Ende September
aufgrund gesenkter Nachfrageperspektiven sowie eines erhöhten Angebots
nach.
Der durchschnittliche Erdgaspreis für das Frontjahr im Marktgebiet NCG
(NetConnect Germany) verzeichnete in den ersten neun Monaten des Jahres
gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum einen Wertverlust von 6,6 % auf
24,92 Euro pro MWh. Ursächlich für den Preisverfall waren insbesondere sehr
milde Temperaturen bei gleichzeitig niedriger Gasnachfrage sowie
Rekordfüllstände in europäischen Gasspeichern. Der russisch-ukrainische
Konflikt und die Sorge vor Beeinträchtigungen des Gastransports von Ost
nach West in den Wintermonaten verhinderten einen weiteren Preisrückgang.
Der durchschnittliche Preis für Emissionsrechte (EU Allowances - EUA) des
Terminkontrakts mit Fälligkeit im Dezember 2015 lag mit 5,99 Euro um rund
30 % über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das Marktgeschehen wurde
maßgeblich von der europäischen Politik bestimmt. Stützend wirkten sich
hier erste Fortschritte bei den Bemühungen zu einer Reform des CO2-Handels
aus.
Einen durchschnittlichen Rückgang um rund 11 % verzeichnete der Preis des
Grundlastkontrakts für das Strom-Kalenderjahr 2015, der im Mittel bei 35,24
Euro pro MWh notierte. Hauptgrund für die weiter fallenden Preise im
Vergleich zum Vorjahr waren neben den sinkenden Preisen für die Brennstoffe
Kohle und Gas der dämpfende Einfluss der schwachen Energienachfrage der
ersten Jahreshälfte sowie der Einspeisung erneuerbarer Energien.
Geschäftsverlauf
Ertragslage
Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) beläuft sich auf 63,4 Mio. Euro
(Vorjahr 85,4 Mio. Euro). Durch den im Vergleich zu den letzten zehn Jahren
überdurchschnittlich warmen Witterungsverlauf und das dadurch unter Druck
geratene Gas- und Wärmegeschäft liegt das EBT unter dem Vorjahr. Darüber
hinaus ist eine zunehmende Wettbewerbsintensität in allen Bereichen des
Kerngeschäfts zu spüren. Ferner waren im Vorjahr positive Einmaleffekte aus
Anlagenverkäufen in Höhe von rund 20 Mio. Euro enthalten.
Die Umsatzerlöse und der Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt
entwickelt:
Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 1.493,3 Mio. Euro lagen
um 106,1 Mio. Euro unter dem Vorjahreszeitraum.
Im Stromgeschäft war ein Umsatzrückgang in Höhe von 27,1 Mio. Euro auf
840,9 Mio. Euro zu verzeichnen. Dieser resultierte vor allem aus dem
Vertriebsgeschäft, das insbesondere bei den Individualprodukten durch den
Wegfall eines Großkunden einen Absatzrückgang um 9,0 % auf 4.603 Mio. kWh
aufwies. Gegenläufig wirkten sich gestiegene Preise durch die Weitergabe
der EEG-Umlage an die Kunden aus. Die Erlöse aus Stromhandelsaktivitäten
bewegten sich auf Vorjahresniveau.
Die Gaserlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 59,3 Mio. Euro auf 389,3
Mio. Euro gesunken. Hauptgrund für den Rückgang war die um 27,7 % geringere
Gradtagszahl infolge der deutlich wärmeren Witterung, welche zu einem
Absatzrückgang um 25,2 % auf 7.561 Mio. kWh führte. Höhere
Gashandelsumsätze wirkten dem Rückgang nur zum Teil entgegen.
Der Umsatzrückgang im Wärmegeschäft um 18,9 Mio. Euro auf 83,1 Mio. Euro
resultierte aus dem witterungsbedingt um 21,1 % auf 1.127 Mio. kWh
gesunkenen Absatz.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres
2013 um 137,1 Mio. Euro auf 2.731,3 Mio. Euro.
Auf der Vermögensseite entfiel der Rückgang mit 118,7 Mio. Euro überwiegend
auf die kurzfristigen Vermögenswerte. Ursächlich hierfür waren saisonal und
witterungsbedingt rückläufige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Gegenläufig erhöhten sich die sonstigen Vermögenswerte aufgrund höherer
Forderungen aus dem Cash Pooling.
Der Anstieg des Eigenkapitals um 37,5 Mio. Euro resultierte überwiegend aus
dem Ergebnis nach Ertragsteuern, welches noch nicht an die Stadtwerke
Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde. Gegenläufig wirkten
sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Effekte aus der
Stichtagsbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus. Die
Eigenkapitalquote lag mit 38,5 % über dem Niveau zum 31. Dezember 2013
(35,4 %).
Die lang- und kurzfristigen Finanzschulden haben sich durch
Darlehenstilgungen um 25,7 Mio. Euro verringert. Bei den übrigen
kurzfristigen Schulden führte vor allem der Rückgang der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen um 72,6 Mio. Euro und der übrigen
Verbindlichkeiten um 98,3 Mio. Euro zu der Verminderung der Schulden um
insgesamt 174,6 Mio. Euro. Die gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen waren im Wesentlichen durch den geringeren Energiebezug in
den Sommermonaten begründet. Der Rückgang der übrigen kurzfristigen
Verbindlichkeiten war überwiegend auf die zum Jahresabschluss noch
enthaltenen und inzwischen beglichenen Verbindlichkeiten aus
Gewinnabführung sowie auf geringere Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen.
Finanzlage
Nach Bereinigung des EBT in Höhe von 63,4 Mio. Euro um nicht
zahlungswirksame Effekte ergab sich ein Mittelzufluss aus der laufenden
Geschäftstätigkeit in Höhe von 184,6 Mio. Euro.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit belief sich auf 100,7 Mio.
Euro. Für den Erwerb von Anlagevermögen sind Mittel in Höhe von 53,4 Mio.
Euro aufgewendet worden. Des Weiteren erfolgte ein Mittelabfluss aus
Geldanlagen im Rahmen des Cash Pooling mit der SWFH in Höhe von 56,0 Mio.
Euro.
Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 85,8 Mio. Euro
war insbesondere durch die Gewinnabführung an die SWFH in Höhe von 58,7
Mio. Euro und die planmäßige Tilgung von Krediten in Höhe von 29,5 Mio.
Euro verursacht.
Der Finanzmittelfonds in Höhe von 14,9 Mio. Euro setzte sich aus
Kassenbeständen und Bankguthaben zusammen. Unter Berücksichtigung der
Guthaben aus dem Cash Pooling bei der SWFH ergab sich ein
Finanzmittelbestand in Höhe von 226,7 Mio. Euro.
Ausblick
Aufgrund der überdurchschnittlich warmen Witterung der ersten Monate
zeichnet sich zum Jahrsende ein deutlicher Rückgang der Absatzmengen in der
Gas- und Wärmeversorgung ab. Infolgedessen liegt das erwartete operative
Ergebnis beider Segmente unter dem Vorjahresergebnis. Die übrigen Segmente
werden sich in etwa auf Planniveau bewegen, wobei das Wassergeschäft
aufgrund der kartellrechtlichen Verfügung kein positives Ergebnis
erwirtschaften wird. Auch die Geschäftsentwicklung in unserem
Beteiligungssegment verläuft planmäßig.
Unter der Prämisse einer durchschnittlichen Witterung im letzten Quartal
2014 sowie einer dem Vorjahr entsprechenden Chancen- und Risikosituation
rechnen wir für das Geschäftsjahr 2014 mit einem leicht unter Plan
liegenden Ergebnis.
18.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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