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    Mainova WKN 655346 Übernahme (Seite 5)

    eröffnet am 10.04.10 12:33:06 von
    neuester Beitrag 03.04.24 16:03:36 von
    Beiträge: 66
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      schrieb am 21.05.14 11:37:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Kann wer von der HV heute berichten
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 12:04:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      Nachricht vom 16.05.2014 | 13:54
      Mainova AG: Zwischenmitteilung des Mainova-Konzerns zum 31. März 2014


      Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      16.05.2014 13:54

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Zwischenmitteilung des Mainova-Konzerns zum 31. März 2014

      Rahmenbedingungen

      Konjunkturelle Entwicklung

      Nach der verhaltenen Entwicklung im Jahr 2013 befindet sich die deutsche
      Wirtschaft im Frühjahr 2014 im Aufschwung. Den vorläufigen Berechnungen des
      Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge wird das
      Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2014 um 1,8 % steigen. In den ersten drei
      Monaten war bereits ein kräftiges Wachstum in Höhe von 0,7 % im Vergleich
      zum Vorquartal zu verzeichnen. Getragen wird das Wachstum weiterhin
      insbesondere durch die Binnenwirtschaft, welche von der guten
      Arbeitsmarktlage, höheren Löhnen und steigendem Privatkonsum profitiert.

      Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels

      Im ersten Quartal 2014 war die Entwicklung der Energiegroßhandelspreise von
      außergewöhnlich milden Temperaturen, entsprechend schwacher
      Energienachfrage und einer entspannten Angebotsentwicklung an den Strom-
      und Brennstoffmärkten geprägt. Einzig der Preis für Emissionsrechte zeigte
      nach politischen Entscheidungen für eine Reform des europäischen
      Emissionshandelssystems im Vergleich zum Vorjahr einen leicht steigenden
      Verlauf.

      Der durchschnittliche Kohlepreis in der ARA (Antwerpen, Rotterdam,
      Amsterdam)-Region (API2) für den Frontjahreskontrakt zeigte sich im ersten
      Quartal mit 82,76 US-Dollar um rund 16 % günstiger als im ersten Quartal
      des Vorjahres. Preisdämpfend wirkten sich ein weiterhin sehr hohes Angebot
      am Weltmarkt bei ausbleibender Winterkälte in Europa und eher verhaltene
      Aussichten auf die künftige Nachfrage aus.

      Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im
      Folgejahr lag im ersten Quartal mit 101,56 USD-Dollar pro Barrel um 2,2 %
      unter dem des Vorjahresquartals. Während im Berichtszeitraum ein extrem
      nachfragestarker Winter in Nordamerika, leicht verbesserte
      Nachfrageaussichten und die Zuspitzung des Ukraine-Konfliktes
      zwischenzeitlich für Auftrieb sorgten, führten die ungebremst wachsende
      Ölproduktion in Nordamerika und die Erwartung steigender Ölexporte Irans
      und Libyens im späteren Jahresverlauf zu sinkenden Notierungen.

      Insbesondere die milden Temperaturen, eine sehr schwache Gasnachfrage und
      sehr hohe Bestände in europäischen Gasspeichern führten bei Erdgas im
      Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) zu einem Rückgang des
      Durchschnittspreises gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 4,8 %
      auf 25,64 Euro pro MWh.

      Einen deutlichen Rückgang verzeichnete der Preis des Grundlastkontrakts für
      das Strom-Kalenderjahr 2014, der im Mittel bei 36,11 Euro pro MWh und damit
      rund 14 % unter dem des Vorjahresquartals notierte. Ursächlich für die
      weiter fallende Preistendenz waren neben den sinkenden Preisen für die
      Brennstoffe Kohle und Gas der preisdämpfende Einfluss der erneuerbaren
      Energien und des milden Winterwetters auf die Spot-Preise.

      Eine Stabilisierung gegenüber dem Vorjahresquartal zeigten die Preise für
      Emissionsrechte (EU Allowances - EUA). Der durchschnittliche Preis des
      Terminkontrakts mit Fälligkeit im Dezember 2015 lag mit 6,17 Euro pro Tonne
      rund 23,3 % über dem des Vorjahresquartals.

      Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

      Im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der Energiewende hat das
      Bundeskabinett Eckpunkte für die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
      (EEG) verabschiedet. Mit der geplanten Reform soll der Kostenanstieg
      gebremst und die Integration der erneuerbaren Energien in den Markt
      vorangetrieben werden. Dazu sollen für die verschiedenen Arten erneuerbarer
      Energien verbindliche Ausbaukorridore festgelegt werden sowie die
      Fördersätze abgesenkt und Boni gestrichen werden. Ebenfalls ist geplant,
      die verpflichtende Direktvermarktung einzuführen. Die EEG-Reform soll nach
      derzeitigem Stand im August 2014 in Kraft treten. Aus Sicht der Mainova hat
      der Reformentwurf grundsätzlich richtige Ansatzpunkte, zum Beispiel dass
      die erneuerbaren Energien in den Markt geführt werden sollen. Entscheidend
      für das Gelingen der Energiewende ist es, die Kosten so gering wie möglich
      zu halten.

      Geschäftsverlauf

      Ertragslage

      Das Ergebnis vor Ertragsteuern liegt mit 34,0 Mio. Euro (Vorjahr 36,6 Mio.
      Euro) leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die deutlich wärmere
      Witterung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich ergebnismindernd in
      den witterungsabhängigen Segmenten Gas- und Wärmeversorgung sowie Erzeugung
      niedergeschlagen. Durch die konsequente Fortführung unseres
      Effizienzprogramms EINS konnte das Vorjahresergebnis in etwa erreicht
      werden.

      Umsatz und Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt entwickelt:

      Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 599,3 Mio. Euro liegen um
      80,7 Mio. Euro unter denen des Vorjahreszeitraums.

      Im Stromgeschäft war gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzrückgang in Höhe von
      7,6 Mio. Euro zu verzeichnen. Dieser ist überwiegend mengengetrieben und
      resultiert im Wesentlichen aus dem Vertriebsgeschäft. Aufgrund der
      gestiegenen Stromhandelsmengen bewegt sich der Absatz mit 2.801 Mio. kWh
      nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.

      Die Gaserlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 55,5 Mio. Euro auf 224,7
      Mio. Euro gesunken. Hauptgrund hierfür war die um 25,1 % geringere
      Gradtagszahl infolge der deutlich wärmeren Witterung, welche zu einem
      Absatzrückgang um 20,0 % auf 4.827 Mio. kWh führte.

      Der Umsatzrückgang im Wärmegeschäft um 11,3 Mio. Euro resultiert aus dem
      witterungsbedingt um 17,6 % auf 675 Mio. kWh niedrigeren Absatz.

      Die Wassererlöse sind mit 16,8 Mio. Euro nahezu unverändert zum Vorjahr.

      Vermögenslage

      Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2013
      um 1,2 % auf 2.902,1 Mio. Euro.

      Der Anstieg des langfristigen Vermögens um 15,7 Mio. Euro resultiert
      insbesondere aus höheren Buchwerten der nach der Equity-Methode
      bilanzierten Finanzanlagen durch die laufende Ergebnisfortschreibung. Bei
      den kurzfristigen Vermögenswerten führten die saisonal gestiegenen
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu einem Rückgang der
      Finanzmittel aus dem Cash Pooling.

      Auf der Kapitalseite ergibt sich insbesondere durch das Ergebnis nach
      Ertragsteuern in Höhe von 27,8 Mio. Euro, welches unterjährig noch nicht an
      die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde, eine
      Erhöhung des Eigenkapitals um 15,0 Mio. Euro auf 1.030,2 Mio. Euro.
      Gegenläufig wirkten sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten
      Effekte aus derivativen Finanzinstrumenten aus.

      Die kurz- und langfristigen Schulden erhöhten sich um insgesamt 18,7 Mio.
      Euro. Hauptgrund für den Anstieg waren die Stichtagsbewertung von
      derivativen Finanzinstrumenten sowie die Veränderung der sonstigen
      Verbindlichkeiten.

      Finanzlage

      Der Finanzmittelfonds verringerte sich gegenüber dem 31. Dezember 2013 um
      1,1 Mio. Euro auf 15,6 Mio. Euro (Vorjahr 10,7 Mio. Euro). Der
      Finanzmittelfonds besteht ausschließlich aus Kassenbeständen und
      Bankguthaben. Unter Berücksichtigung des Cash Pooling bei der Stadtwerke
      Frankfurt am Main Hodling GmbH ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe
      von 140,4 Mio. Euro (Vorjahr -6,6 Mio. Euro).

      Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von
      -14,1 Mio. Euro (Vorjahr -75,4 Mio. Euro) resultiert bei einem Ergebnis vor
      Ertragsteuern in Höhe von 34,0 Mio. Euro im Wesentlichen aus höheren
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Cashflow aus der
      Investitionstätigkeit liegt bei 18,0 Mio. Euro (Vorjahr 56,5 Mio. Euro).
      Dabei stehen dem Mittelzufluss aus dem Cash Pooling in Höhe von 31,1 Mio.
      Euro Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 15,9 Mio. Euro gegenüber.
      Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -5,0 Mio. Euro
      (Vorjahr 19,0 Mio. Euro) resultiert insbesondere aus planmäßigen
      Darlehenstilgungen.

      Ausblick

      Im Hinblick auf die Ergebnissituation des 1. Quartals 2014 lässt sich für
      die witterungs-abhängigen Segmente Gas- und Wärmeversorgung feststellen,
      dass die Zahlen unter unseren Erwartungen liegen. Durch die
      kompensatorischen Maßnahmen im Rahmen unseres Effizienzprogramms EINS gehen
      wir für das Geschäftsjahresergebnis 2014 von einer leichten Unterschreitung
      des Vorjahresergebnisses aus.



      16.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Mainova AG
      Solmsstraße 38
      60486 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Internet: www.mainova.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      http://www.dgap.de/dgap/News/ire/mainova-zwischenmitteilung-…
      Avatar
      schrieb am 18.11.13 15:28:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nachricht vom 18.11.2013 | 12:16
      Mainova AG: Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2013


      Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      18.11.2013 12:16

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2013

      Geschäft und Rahmenbedingungen

      Energiepolitik

      Der Umbau der Energieversorgung im Zuge der Energiewende wird die
      Wirtschaft und unsere Gesellschaft zunehmend prägen. Die Herausforderung
      besteht darin, den Gleichklang der Ziele Bezahlbarkeit,
      Versorgungszuverlässigkeit und Klimaschutz zu gewährleisten. Die Diskussion
      um die Kosten der Energiewende wurde mit dem Konzept zur sogenannten
      'Strompreisbremse' Anfang des Jahres politisch entfacht. Grundsätzliches
      Ziel dieses Konzepts ist die Stabilisierung der Strompreise für die
      Verbraucher. Dazu wurde eine Reihe von Vorschlägen wie die Reduzierung der
      Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien, die Senkung der
      Stromsteuer oder die stärkere Beteiligung der Industrie an den Kosten der
      Energiewende eingebracht. Wir halten es grundsätzlich für richtig, die
      Begrenzung der Kosten der Energiewende auf die politische Agenda zu setzen.
      Diesbezüglich haben wir schon zu Beginn der Energiewende Stellung bezogen
      und auf die Notwendigkeit von Kosteneffizienz bei der Umsetzung
      hingewiesen.

      Nachdem unsere Netzgesellschaft NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM)
      gemeinsam mit weiteren regionalen und überregionalen Netzbetreibern gegen
      die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Abwicklung der
      Netzentgeltbefreiung für stromintensive Betriebe geklagt hatte, hat das
      Oberlandesgericht Düsseldorf im März die Festlegung der BNetzA aufgehoben.
      Zudem urteilte das Gericht, dass es keine Rechtsgrundlage für die Befreiung
      der stromintensiven Betriebe von den Netzentgelten gibt. Durch die
      geplanten Änderungen der Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas sowie
      der Anreizregulierungsverordnung sollen die stromintensiven Verbraucher
      zukünftig über ein gestaffeltes Netzentgelt angemessen an den Kosten der
      Energiewende beteiligt werden. Zudem ist geplant, die Vorgaben für die
      Ermittlung der Netzkosten anzupassen und die Bedingungen für Investitionen
      in die Hochspannungsnetze zu verbessern.

      Einen weiteren Einfluss auf die Strompreisentwicklung hat der im Juli
      gefasste Beschluss des Europaparlaments, das Angebot für
      Emissionshandelszertifikate temporär zu verknappen ('Backloading'), um den
      Emissionshandelspreis zu erhöhen. Durch den Zertifikateüberschuss und den
      damit einhergehenden niedrigen CO2-Preis gingen vom Handel mit
      Emissionszertifikaten bisher kaum Investitionsanreize für klimafreundliche
      Technologien und Verfahren aus.

      Nicht nur bezüglich der Energiekosten sondern auch im Hinblick auf die
      Versorgungszuverlässigkeit stehen wir vor großen Herausforderungen. Um
      diese dauerhaft gewährleisten zu können, muss die Integration der
      erneuerbaren Energien in das bestehende System deutlich verbessert werden.
      Mit Blick auf die Versorgungszuverlässigkeit ist die von der
      Bundesregierung verabschiedete Reservekraftwerksverordnung im Juli in Kraft
      getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Die Verordnung
      regelt das Verfahren und die Bedingungen von Kraftwerksstilllegungen sowie
      die Vergütung der Kraftwerke in der Netzreserve. Unseres Erachtens ist die
      Verordnung als Übergangslösung zur Schaffung von Rechtssicherheit im
      Hinblick auf den Umgang mit Reservekraftwerken zweckmäßig. Für die Zeit
      danach plädieren wir für einen Markt, der die Vorhaltung von Leistung
      honoriert und die Effizienz der Energienutzung betont. Bereits vor
      Inkrafttreten der Reservekraftwerksverordnung wurde für das
      Gemeinschaftskraftwerk in Irsching in Abstimmung mit der BNetzA eine
      Vereinbarung geschlossen, die für das Vorhalten von Kraftwerksleistung
      zugunsten der Netzstabilität in den nächsten 3 Jahren eine Vergütung durch
      den Übertragungsnetzbetreiber vorsieht.

      Konjunkturelle Entwicklung

      Nach dem verhaltenen Jahresbeginn mit einer Wachstumsrate des
      Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,1 % gegenüber dem Jahresende 2012 und von
      0,7 % im zweiten Quartal 2013 erwarten führende
      Wirtschaftsforschungsinstitute nach ihren vorläufigen Berechnungen, dass
      die deutsche Wirtschaft auch im dritten Quartal dem moderaten Aufwärtstrend
      folgen wird. Da das starke zweite Quartal jedoch durch Nachholeffekte
      insbesondere in der Bauwirtschaft gekennzeichnet war, wird für das dritte
      Quartal mit einem schwächeren Wachstum von 0,2 % gerechnet. Positive
      Impulse kommen weiterhin vorwiegend aus den steigenden Konsumausgaben der
      Haushalte, bedingt durch die günstige Arbeitsmarktsituation sowie höhere
      Einkommen.

      Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels

      Die Energiegroßhandelspreise zeigten in den ersten neun Monaten
      unterschiedliche Preisentwicklungen. Während die Preise für Rohöl und
      Erdgas keine signifikanten Änderungen im Vergleich zum entsprechenden
      Vorjahreszeitraum und zum Jahresbeginn aufwiesen, verzeichneten die Preise
      für Strom, Kohle und Emissionsrechte Wertverluste im zweistelligen
      Prozentbereich.

      Der durchschnittliche Kohlepreis für das Frontjahr 2014 in der ARA
      (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)-Region (API2) zeigte sich mit 90,99
      US-Dollar pro Tonne um 14,0 % günstiger als im Vorjahreszeitraum. Nach
      einem Start bei 102,18 US-Dollar pro Tonne schloss der Frontjahreskontrakt
      das dritte Quartal mit 83,33 US-Dollar pro Tonne ab. Ausschlaggebend für
      das relativ niedrige Preisniveau in den vergangenen Monaten war das
      bestehende Überangebot an Kohle auf dem Weltmarkt.

      Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im
      Folgejahr lag zum Ende des dritten Quartals bei 102,29 US-Dollar pro Barrel
      und somit um 4,2 % unter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Während zu
      Beginn des Jahres zunächst Spannungen im Nahen Osten und positive
      Wirtschaftsdaten - insbesondere aus China - die Notierungen stützten,
      wirkten sich im zweiten Quartal stetige Angebotsverbesserungen
      preisdämpfend aus. Insbesondere die politischen Unruhen in Ägypten und
      Syrien führten im dritten Quartal wieder zu steigenden Preisen.

      Nahezu unverändert zum Vorjahr zeigte sich der durchschnittliche
      Erdgaspreis im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) in Höhe von 26,69 Euro
      pro MWh. Im Vergleich zum Jahresbeginn verzeichnete der Frontjahreskontrakt
      bis Ende September einen leichten Preisrückgang um 3,0 % auf ein Niveau von
      26,52 Euro pro MWh. Während ein sinkender Gasbedarf - insbesondere von
      Kraftwerken - und ein tendenziell verbessertes Erdgasangebot im Sommer
      belastend wirkten, verhinderten eine hohe Nachfrage aufgrund der
      Einspeicherung für den Winter, der feste Ölpreisverlauf in den letzten
      Monaten und hohe Gasnotierungen in Asien größere Preiskorrekturen.

      Einen Rückgang um 21,1 % verzeichnete der durchschnittliche Preis des
      Grundlastkontrakts für das Strom-Kalenderjahr 2014, der im Mittel bei 39,53
      Euro pro MWh notierte. Hauptgrund für die rückläufige Entwicklung waren
      sinkende CO2-und Kohlenotierungen sowie der preisdämpfende Einfluss
      erneuerbarer Energien auf die Spotpreise.

      Nach einem starken Abwärtstrend zu Jahresbeginn erholte sich der Preis für
      Emissionsrechte (EU Allowances -EUA) aufgrund der positiven Abstimmung des
      EU-Parlaments zum 'Backloading'. Nach einem Tiefststand bei 2,89 Euro pro
      Tonne schloss der Terminkontrakt mit Fälligkeit im Dezember 2014 bei 5,17
      Euro pro Tonne. Die Schwäche zu Jahresbeginn war zunächst auf das
      Ausbleiben politischer Signale zur Eindämmung des Überangebots an
      Emissionsrechten durch europäische Entscheidungsträger zurückzuführen.
      Maßgeblich für den ab Mitte April einsetzenden Aufwärtstrend waren Käufe
      von Stromerzeugern und spekulativ orientierten Marktteilnehmern sowie ein
      reduziertes Angebot an Zertifikaten aus europäischen Auktionsprogrammen. Im
      Vergleich zum Vorjahreszeitraum sank der Durchschnittspreis um 42,4 % auf
      4,62 Euro pro Tonne.

      Geschäftsentwicklung des Mainova-Konzerns

      Ertragslage

      Das Ergebnis vor Ertragsteuern ist von 61,4 Mio. Euro(1) im Vorjahr auf
      85,4 Mio. Euro gestiegen. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf
      den Verkauf einer Immobilie zurückzuführen. Durch den aus unserem
      Effizienzprogramm EINS resultierenden Rückgang des Personalaufwands und der
      sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein positiver Ergebniseffekt zu
      verzeichnen.

      Im Stromgeschäft konnten positive Preis- und Mengeneffekte im Vertrieb den
      Ergebnisrückgang aus der Vermarktung der Eigenerzeugung durch sinkende
      Spreads nicht vollständig kompensieren. Das Ergebnis im Gasgeschäft ist
      weiterhin durch hohe Netz- und Bezugskosten belastet.

      +++++++++++++++++
      (1) Anpassung des Vorjahresergebnisses um 24,5 Mio. Euro aufgrund
      geänderter Bilanzierung des Regulierungskontos und erstmaliger Anwendung
      des IAS 19 (rev. 2011)
      +++++++++++++++++

      Die Umsatzerlöse und der Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt
      entwickelt:

      Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 1.599,4 Mio. Euro liegen
      um 183,5 Mio. Euro über dem Vorjahreszeitraum.

      Im Stromgeschäft konnte ein Umsatzanstieg um 115,9 Mio. Euro erzielt
      werden. Durch Kundengewinne sowie Mengenzuwächse im Bereich der
      Individualkunden und Energiepartner stieg der Absatz um 14,9 % auf 5.057
      Mio. kWh. Zudem machten sich insbesondere die aufgrund der höheren
      EEG-Umlage gestiegenen Preise bemerkbar. Im Stromhandelsgeschäft wirkten
      sich trotz einer Steigerung der Stromhandelsmengen um 7,4 % auf 3.194 Mio.
      kWh deutlich geringere Notierungen sowohl auf dem Terminals auch auf dem
      Spotmarkt umsatzmindernd aus.

      Die Gaserlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 55,1 Mio. Euro auf 481,4 Mio.
      Euro gestiegen. Hauptgrund für diese Entwicklung war die um 12,4 % auf
      10.112 Mio. kWh gestiegene Absatzmenge aufgrund der der deutlich kühleren
      Witterung. Dies zeigt sich in der um 13,3 % höheren Gradtagszahl.
      Kundengewinne bei Individualprodukten und Energiepartnern sowie höhere
      Preise wirkten sich ebenfalls positiv auf die Erlöse aus. Zudem erhöhten
      die Ende 2012 aufgenommenen Gaseigenhandelsaktivitäten den Gasumsatz.

      Im Wärmegeschäft führten insbesondere die witterungsbedingte
      Absatzsteigerung um 13,2 % auf 1.428 Mio. kWh, höhere Preise bei
      Individualprodukten sowie Vorperiodeneffekte zu einem Umsatzanstieg um 17,3
      Mio. Euro auf 102,0 Mio. Euro.

      Die Preissenkungen aus dem Wasserkartellverfahren werden durch
      Absatzsteigerungen sowie Vorperiodeneffekte überkompensiert. Daraus
      resultiert ein um 3,9 Mio. Euro über dem Vorjahr liegender Wasserumsatz.

      Vermögenslage

      Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2012
      um 52,3 Mio. Euro auf 2.719,7 Mio. Euro.

      Auf der Vermögensseite entfällt der Anstieg nahezu ausschließlich auf die
      langfristigen Vermögenswerte. Dabei hat sich das Sachanlagevermögen durch
      den Erwerb von Photovoltaikanlagen und den Ausbau unseres
      Windparkportfolios um 64,2 Mio. Euro erhöht. Dagegen haben insbesondere die
      Ausschüttungen der Vorjahresergebnisse die Beteiligungsbuchwerte der nach
      der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen um 16,8 Mio. Euro gemindert.

      Auf der Kapitalseite ergibt sich insbesondere durch das Ergebnis nach
      Ertragsteuern in Höhe von 70,7 Mio. Euro, welches unterjährig noch nicht an
      die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde, eine
      Erhöhung des Eigenkapitals um 64,4 Mio. Euro auf 1.025,1 Mio. Euro.
      Gegenläufig wirkten sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten
      Effekte aus der Stichtagsbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus.
      Bei den Schulden gab es eine Verschiebung vom kurzfristigen zum
      langfristigen Bereich. Während die langfristigen Schulden um 63,2 Mio. Euro
      gestiegen sind, war ein Rückgang der kurzfristigen Schulden um 75,3 Mio.
      Euro zu verzeichnen. Die Zunahme der langfristigen Finanzschulden um 39,7
      Mio. Euro ist durch die Finanzierung der Investitionen in erneuerbare
      Energien verursacht. Bei den kurzfristigen Schulden führte insbesondere der
      Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 43,1 Mio.
      Euro und der kurzfristigen Finanzschulden um 26,4 Mio. Euro zu der
      Verminderung.

      Finanzlage

      Nach Bereinigung des Ergebnisses vor Ertragsteuern in Höhe von 85,4 Mio.
      Euro um nicht zahlungswirksame Sachverhalte ergibt sich ein Mittelzufluss
      aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 139,8 Mio. Euro.

      Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt -70,3 Mio. Euro. Für den
      Erwerb von Anlagevermögen sind Mittel in Höhe von 83,3 Mio. Euro
      aufgewendet worden. Diese betreffen im Bau befindliche Windparks sowie
      Projekte für den Ausbau und den Erhalt der Verteilnetze für die Strom-,
      Gas-, Wasser-und Wärmeversorgung. Ferner sind im Rahmen des Erwerbs von
      Tochterunternehmen 13,5 Mio. Euro abgeflossen. Die Zuflüsse aus dem Verkauf
      von Assets in Höhe von 23,7 Mio. Euro wirkten sich positiv aus.

      Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -40,6 Mio. Euro. Dem
      Mittelabfluss aus der Abführung des Vorjahresgewinns an die SWFH in Höhe
      von 51,4 Mio. Euro und der planmäßigen Tilgung von Krediten in Höhe von
      31,2 Mio. Euro steht im Wesentlichen ein Mittelzufluss aus der Aufnahme von
      Darlehen in Höhe von 31,3 Mio. Euro und aus Baukostenzuschüssen in Höhe von
      12,0 Mio. Euro gegenüber.

      Der Finanzmittelfonds in Höhe von 94,4 Mio. Euro setzt sich aus den
      Forderungen aus der Konzernfinanzierung in Höhe von 89,9 Mio. Euro sowie
      den liquiden Mitteln in Höhe von 13,6 Mio. Euro abzüglich der
      Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung in Höhe von 9,1 Mio. Euro
      zusammen.

      Ausblick

      Bei einer nach wie vor schwierigen Lage an den Energie- und Absatzmärkten
      gehen wir davon aus, das Vorjahresergebnis wie geplant leicht zu
      übertreffen. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die eingeleiteten
      Effizienzmaßnahmen im Rahmen des Projekts EINS.



      18.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Mainova AG
      Solmsstraße 38
      60486 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Internet: www.mainova.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      http://www.dgap.de/dgap/News/ire/mainova-zwischenmitteilung-…
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 20:14:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      Avatar
      schrieb am 29.05.13 16:21:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zum letzten Mal nach 18 Jahren leitete Petra Roth die heutige Hauptversammlung als ARV. Bereits im Vorfeld der heutigen AR-Wahlen hatte man den neuen ARV Becker, den Kämmerer der Stadt Ffm gewählt, obwohl die Hauptversammlung erst heute wählte und an Wahlvorschläge nicht gebunden war. -Der Streubesitz hat sich weiter verringert, ein Squeeze out sei jedoch derzeit nicht geplant.- Ausführlich ging V Dr. Alsheimer auf das beendete Wasserkartellverfahren ein, hier sei in Hessen der Gesetzgeber gefragt, meinte er.

      Einen ausführlichen Bericht von der heutigen HV können Mitglieder bereits jetzt im vereinsinternen Forum plaza lesen. Ein Kurzbericht wird in Kürze in der Rubrik " Aus der Arbeit" hier zu lesen sein:

      www.investors-communication-group.de

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      Avatar
      schrieb am 27.05.13 22:10:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      MAINOVA AKTIENGESELLSCHAFT
      FRANKFURT AM MAIN
      – ISIN DE0006553464 –
      – WKN 655 346 –
      – ISIN DE0006553407 –
      – WKN 655 340 –

      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
      Mittwoch, den 29. Mai 2013, 10:00 Uhr,

      im Hotel "The Westin Grand Frankfurt" (Ballsaal),
      Konrad-Adenauer-Straße 7, 60313 Frankfurt am Main,

      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung

      ein.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

      Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung veröffentlicht und in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
      5.

      Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

      Frau Dr. Manuela Rottmann, Stadträtin a.D., legte mit Wirkung zum 12. September 2012 ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft am 11. Dezember 2012 Frau Rosemarie Heilig zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung ist befristet bis zum Ablauf der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, so dass eine Wahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist.

      Frau Dr. Petra Roth, Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main a.D., hat mit Wirkung zum 30. Mai 2013 ihr Amt als Mitglied und Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt, so dass eine Wahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist.

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 8 Abs. 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) und b) aufgeführten Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen
      a)

      Frau Rosemarie Heilig, Stadträtin der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für die verbleibende Amtszeit von Frau Dr. Manuela Rottmann, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2014,
      b)

      Herrn Klaus Oesterling, Fraktionsgeschäftsführer, Frankfurt am Main, mit Wirkung ab 30. Mai 2013 für die verbleibende Amtszeit von Frau Dr. Petra Roth, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2014.

      Frau Rosemarie Heilig ist seit 28. Januar 2013 Mitglied des Aufsichtsrats der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, die mit der Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hat. Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH ist die Stadt Frankfurt am Main.

      Der Aufsichtsrat hat bereits ein amtierendes Aufsichtsratsmitglied, Herrn Uwe Becker, Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main, als Nachfolger für Frau Dr. Petra Roth zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

      Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Mandaten der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

      Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, anmelden:
      Mainova Aktiengesellschaft
      c/o Computershare Operations Center
      Prannerstraße 8
      80333 München
      Telefax: +49 89 30903-74675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de


      Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von dem depotführenden Institut in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist Mittwoch, 8. Mai 2013, 0:00 Uhr, zu beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts aus den Inhaberaktien in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Aktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Inhaberaktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung bzw. die Berechtigung zum Erhalt der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre. Maßgeblich für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den Inhaberaktien sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung.

      Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht, das Stimmrecht sowie die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte sind demgemäß neben der vorgenannten Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und der an diesem Tag eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

      Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung eines Dritten

      Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.

      Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
      Mainova Aktiengesellschaft
      c/o Computershare Operations Center
      Prannerstraße 8
      80333 München
      Telefax: +49 89 30903-74675
      E-Mail: mainova-hv2013@computershare.de


      Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.

      Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft

      Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts" erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens Montag, 27. Mai 2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
      Mainova Aktiengesellschaft
      c/o Computershare Operations Center
      Prannerstraße 8
      80333 München
      Telefax: +49 89 30903-74675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de


      Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.

      Rechte der Aktionäre

      Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 28. April 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
      Mainova Aktiengesellschaft
      Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
      Solmsstraße 38
      60486 Frankfurt am Main


      Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist/sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten werden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bei Inhabern von Namensaktien genügt die Eintragung im Aktienregister.

      Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Information zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich gemacht.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge müssen Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthalten, bedürfen aber keiner Begründung. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachfolgend angegebene Adresse zu richten und müssen spätestens am Dienstag, 14. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
      Mainova Aktiengesellschaft
      Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
      Solmsstraße 38
      60486 Frankfurt am Main
      Telefax: +49 69 213-83020
      E-Mail: hv2013@mainova.de


      Unter der vorstehend angegebenen Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/gegenantraege zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

      Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

      Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

      Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).

      Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

      Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich.

      Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.

      Die Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.

      Diese Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 19. April 2013 bekannt gemacht worden.



      Frankfurt am Main, im April 2013

      Mainova Aktiengesellschaft

      Der Vorstand



      Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat)

      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:

      Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind wie nachfolgend angegeben Mitglied in
      a)

      anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie
      b)

      vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

      Konzernmandate gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG sind mit (K), der Vorsitz in einem der vorgenannten Gremien ist mit (V) gekennzeichnet.

      Frau Rosemarie Heilig
      a)

      Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main (K)

      Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main (K)
      b)

      AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)

      DRK – Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH, Mannheim

      FÄZ Fachärztezentrum Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (V)

      FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main

      Hospital zum heiligen Geist GmbH, Frankfurt am Main (V)

      Hospital-Service & Catering GmbH, Frankfurt am Main (V)

      HP Hospital-Pflege GmbH, Frankfurt am Main (V)

      Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main (V)

      Krankenhaus Nordwest GmbH, Frankfurt am Main (V)

      Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main (V)

      Regionalpark Ballungsraum RheinMain Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Flörsheim am Main

      Regionalpark Rhein-Main Süd-West Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)

      Regionalpark Rhein-Main Taunushang Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Homburg v. d. Höhe

      RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main

      Gemeinnützige Umwelthaus GmbH, Wiesbaden

      Zentrale Errichtungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)

      Mitgliedschaft in Betriebskommissionen im Sinne von §§ 6 f. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes):

      Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main

      Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main

      Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main

      Kita Frankfurt, Frankfurt am Main

      Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst, Frankfurt am Main (V)

      Herr Klaus Oesterling
      a)

      Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main (K)
      b)

      tiQs traffiQ-Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main

      traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main

      ebundesanzeiger vom 19.04.2013
      Avatar
      schrieb am 15.03.13 20:24:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Mainova Aktiengesellschaft
      Frankfurt am Main
      Bekanntmachung

      Gemäß §§ 248a Satz 1, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass das Landgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 18.12.2012 (AZ: 3-05 O 96/12) über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen der Aktionäre Caterina Steeg, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Hagen Crusius, als Minderjähriger vertreten durch Frau Karen und Herrn Rainer Crusius, und JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, mit der Nebenintervenientin FCKW AG, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Prof. Dr. Leonhard Knoll, gegen die Mainova Aktiengesellschaft entschieden hat.

      Der auf der Hauptversammlung vom 06.06.2012 gefasste Beschluss zum Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrages zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main) wurde für nichtig erklärt. Die Mainova Aktiengesellschaft trägt die Kosten des Rechtsstreits.

      Da das Oberlandesgericht Frankfurt durch Beschluss vom 04.12.2012 (AZ: 3 AktG 3/12) im Freigabeverfahren festgestellt hat, dass die vorgenannten Klagen der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen, hat die Mainova Aktiengesellschaft auf die Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main verzichtet. Das Urteil ist daher rechtskräftig.

      Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.



      Frankfurt am Main, im Februar 2013

      Mainova Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      ebundesanzeiger vom 15.03.2013
      Avatar
      schrieb am 17.08.12 23:25:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      vzfk irrt, denn die diesjährige HV hatte nur den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit einerm Tochterunternehmen der Mainova zum Gegenstand. Es besteht hier keine 100% Beteiligung und der Beschluss wurde angefochten, für die Mainova Aktien wird das aber ohne Bedeutung für Abfindung oder Ausgleichszahlung sein.

      Seit 01.01.2001 besteht allerdings tatsächlich ein Beherrschungsvertrag, der die Mainova AG zur Abführung des Gewinns an die Stadtwerke Frankfurt Holding verpflichtet. Die freien Aktionäre erhalten die Ausgleichszahlung in Höhe von 9,48 und haben das Recht, ihre Aktien dem Hauptaktionär für 172,00 Euro anzudienen. Laut Geschäftsbericht befanden sich zum 31.12.2011 noch 17.410 MAinova Aktien im Streubesitz, 0,31% des Grundkapitals. In einem Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt wurde 2012 die Abfindung auf 220,52 Euro angehoben, die Ausgleichszahlung auf 13,41 Euro, allerdings w8urde gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG fortgesetzt wird.

      Zwar würde, wenn die Entscheidung Bestand hat, eine Nachzahlung von Ausgleichszahlungen erfolgen, allerdings kann sich das Verfahren noch hinziehen und der Abfindungsbetrag liegt weiterhin unterhalb des aktuellen Börsenkurses.
      Avatar
      schrieb am 18.06.12 13:28:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Aber gibt es einen BuG?
      Laut http://www.vzfk.de/spruchverfahren/anstehende-spruchverfahre…gibt es aber einen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.12 12:25:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.294.022 von straßenköter am 18.06.12 11:49:57Dividende beträgt 9,48 und kam zuletzt aus dem steuerlichen Einlagenkonto, ohne Steuerabzug
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      Mainova WKN 655346 Übernahme