checkAd

    Oceanica - Zeit für den Sqeeze Out? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.05.10 18:32:37 von
    neuester Beitrag 01.12.14 17:46:34 von
    Beiträge: 56
    ID: 1.157.957
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.805
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0006901705 · WKN: 690170
    0,9100
     
    EUR
    -17,35 %
    -0,1910 EUR
    Letzter Kurs 25.09.15 Frankfurt

    Werte aus der Branche Verkehr

    WertpapierKursPerf. %
    1,0100+304,00
    12,790+19,42
    2,1400+16,30
    122,01+11,94
    11.751,00+11,03
    WertpapierKursPerf. %
    1,2600-11,89
    1,4300-12,27
    11,728-14,66
    0,6000-15,25
    63,00-25,44

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.05.10 18:32:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Günstiger könnte die Gelegenheit für den Großaktionär eigentlich nicht sein. Das Geschäftsmodell ist momentan wenig gefragt:

      Info von der Homepage:
      "Die Oceanica AG hält eine Reihe von Beteiligungen in der internationalen Containerschifffahrt.

      Sie ist als Stille Gesellschafterin und Kommanditistin an insgesamt 18 Kommanditgesellschaften beteiligt, die ihrerseits Eigentümer von in der Regel einem Containerschiff sind. Der jeweilige Anteil am Gesamtkapital dieser sogenannten Einschiffsgesellschaften beträgt zwischen 0,79 % und 9,52 %. Damit nimmt die Gesellschaft an den Chancen und Risiken der internationalen Containerschifffahrt teil.

      Die mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2002 erworbenen Beteiligungen stellen etwa die Hälfte der Aktiva der Oceanica dar. Die übrigen Mittel werden verzinslich angelegt."


      Die E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG besitzt per 31. Dezember 2009 98,73 % der Aktien!

      Jahresabschluss 2009:

      http://www.oceanica.de/download/Jahresabschluss_2009.pdf

      Zwischenmitteilung Q1 2010:

      http://www.oceanica.de/download/2010_Oceanica_Zwischenberich…
      Avatar
      schrieb am 22.05.10 22:50:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zur Kapitalbeschaffung wurde die Oceanica AG nicht genutzt, aber wieso sollte sie nicht in Zukunft noch dafür gebraucht werden? Wenn der Hauptaktionär ein paar Schiffsbeteiligungen kaufen möchte, kann er das im Sekundärmarkt bei seinen eigenen Kunden. Schiffsbeteiligungen kriegt man ja derzeit nachgeworfen.

      Idealkonstellation wäre statt einem Squeeze-out die Sacheinbringung weiterer Beteiligungen. Dann könnte im kommenden Schifffahrtsboom, irgendwann kommt wieder einer, eine spannende Börsenstory daraus werden. Die interessante Branche ist ja auf dem Kurszettel mehr als unterrepresentiert. Die Einbringung des eigenen Geschäfts, Platzierung von geschlossenen Fonds, wäre hingegen nicht so spannend. Mit MPC, HCI, Lloyd Fonds, feedback gibt es da genug (Probleme).
      Avatar
      schrieb am 23.05.10 08:05:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.570.634 von honigbaer am 22.05.10 22:50:46...in den letzten Jahren wurde eher Kapital aus dem Unternehmen abgeschöpt (siehe entsprechende Sonderdividenden in den letzten Jahren). Oceanica hatte mal 33 Beteiligungen an Schiffen, zum 31.12.2009 waren es nur noch 15.....
      Avatar
      schrieb am 23.05.10 20:27:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Geld ist noch genug in der Kasse.
      Und da ja im Platzierungsgeschäft des Hauptaktionärs ab 2009 Ebbe war, gab es auch keinen Grund, bei Oceanica stille Beteiligungen oder Kommanditanteile zu erwerben. Weder wurde in besonderem Ausmaß Kapital abgezogen, noch wurden die Beteiligungen gezielt abgebaut, die sind eben auch einfach ausgelaufen. Kein Wunder dümpelt Oceanica nur so vor sich hin.
      Avatar
      schrieb am 04.06.10 14:17:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.572.034 von honigbaer am 23.05.10 20:27:46...ach du meine Güte! Bei 4,15 Euro stehen über 4200 Aktien im Brief

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.06.10 18:33:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist doch schon die ganze Zeit, Briefkurs mit hoher Stückzahl.
      Wegen des langweiligen Geschäftsmodells mit 50% Bankguthaben und wegen des geringen Streubesitzes führt die Oceanica-Aktie ein Schattendasein. Phantasie kommt da nur rein, falls der Hauptaktionär die AG für irgendwelche Aktivitäten nutzt.
      Avatar
      schrieb am 22.07.10 15:53:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.634.668 von honigbaer am 04.06.10 18:33:12aus dem elektr. Bundesanzeiger:


      OCEANICA AG
      Hamburg
      Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
      ISIN: DE 000 690170 5
      Einladung zur Hauptversammlung

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 31. August 2010, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      I.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des Jahresabschlusses 2009

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2009.

      Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
      2.

      Gewinnverwendungsbeschluss

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von € 1.734.506,26 wie folgt zu verwenden:
      a)

      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,21 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt
      € 1.669.500,00
      b)

      Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von € 65.006,26 in die anderen Gewinnrücklagen.
      3.

      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2009:


      Anke Hennings, Hamburg,


      Felix von Buchwaldt, Hamburg.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

      Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2009:


      Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender,


      Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,


      Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
      6.

      Wahl des Aufsichtsrats

      Mit Beendigung der Hauptversammlung am 31. August 2010 endet die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind deshalb neu zu wählen.

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

      Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren


      Hans Jakob Kruse, Kaufmann, früherer Vorstand der Hapag-Lloyd AG, Hamburg


      Frank Bergert, Chief Financial Officer, E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG, Hamburg


      Dr. Joachim Freiherr v. Falkenhausen, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Latham & Watkins LLP, Hamburg

      für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.

      Herr Hans Jakob Kruse ist Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:


      Vorsitzender Aufsichtsrat bei der Deutschen Zweitmarkt AG


      Vorsitzender des Beirates der

      MS „OLIVIA“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

      MS „E.R. HAMBURG“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg


      Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der

      MS „ANDREAS RICKMERS“ Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

      MS „E.R. BERLIN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co KG, Hamburg


      Mitglied des Beirates der

      „LF-Flottenfonds V“, Hamburg

      Maritime Invest Beteiligung 1 GmbH & Co. KG, Hamburg

      Maritime Invest Beteiligung 2 GmbH & Co. KG, Hamburg

      Maritime Invest Beteiligung 3 GmbH & Co. KG, Hamburg

      MS „DORIAN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co KG, Hamburg

      MS „VULKAN“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

      MS „E.R. HONG KONG“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

      MS „E.R. SHANGHAI“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

      Reederei MS „E.R. DENMARK“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

      Reederei MS „E.R. SWEDEN“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

      MS „E.R. NEW YORK“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

      Herr Frank Bergert und Herr Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen sind nicht Mitglied in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.
      II.
      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
      III.
      Teilnahmebedingungen
      1.

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

      Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 10. August 2010, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.

      Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 24. August 2010, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.


      Anmeldestelle:


      OCEANICA AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS/Finanz- und Wertpapierabwicklung
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Fax-Nr.: +49-421-3603-153
      E-Mail: hv@neelmeyer.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
      2.

      Bedeutung des Nachweisstichtages

      Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
      3.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.

      Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.

      Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):


      OCEANICA AG
      Jörg Joester-von Samson
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de

      Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.

      Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 30. August 2010, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.

      Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

      Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
      IV.
      Rechte der Aktionäre
      1.

      Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 1.590.000 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

      Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 31. Juli 2010, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:


      OCEANICA AG
      Jörg Joester-von Samson
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de

      Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 31. Mai 2010, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
      2.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

      Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

      Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 16. August 2010, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten.


      OCEANICA AG
      Jörg Joester-von Samson
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de

      Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.

      Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

      Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
      3.

      Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
      V.
      Veröffentlichungen auf der Internetseite

      Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.



      Hamburg, im Juli 2010

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 19:52:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.861.881 von Muckelius am 22.07.10 15:53:08heute mittag gingen in Müchen 220 Aktien zum Kurs von 2,80 Euro über den Tisch...
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 16:38:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.899.389 von Muckelius am 29.07.10 19:52:26Bericht zum Halbjahr ist online:


      http://www.oceanica.de/download/Halbjahresfinanzbericht_2010…
      Avatar
      schrieb am 08.09.10 16:34:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.959.742 von Muckelius am 10.08.10 16:38:12Das NEBENWERTE-JOURNAL EXTRA berichtet über Oceanica. Überschrift: Selbst eine Liquidation ist nicht auszuschließen
      Avatar
      schrieb am 12.09.10 17:41:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Im Nebenwerteexpress habe ich nur gelesen verkaufen, lieber verkaufen, besser verkaufen oder so ähnlich. Also scheinbar wird jede Aktie gebraucht, wofür auch immer. Liquidation, da kriegt man als Minderheitsaktionär natürlich gleich eine Riesenangst, dabei wurde das ja offenbar gar nicht angekündigt, sondern nur nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.11.10 16:37:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.138.123 von honigbaer am 12.09.10 17:41:59kurze Zwischenmitteilung zum Q3 ist online verfügbar:

      http://www.oceanica.de/download/2010-Oceanica-Zwischenberich…
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.03.11 18:51:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.513.022 von Muckelius am 12.11.10 16:37:25heute Umsatz bei 2.30 Euro. Stücke im Geld zu 2 Euro. Wo soll das noch hinführen?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 17:43:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.188.052 von Muckelius am 11.03.11 18:51:52Oje: Gestern wurden in Hamburg 1000 Stück zum Kurs von 1,50 Euro gehandelt! :(
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.04.11 19:21:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.233.224 von Muckelius am 18.03.11 17:43:15der Jahresabschluss für 2010 ist online. Dividendenvorschlag 0,30 Euro pro Aktie.


      http://www.oceanica.de/download/OCEANICA-AG-Jahresabschluss_…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.05.11 07:31:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.418.758 von Muckelius am 27.04.11 19:21:47Zwischenmitteilung zum Q1 2011 ist ebenfalls schon online:

      http://www.oceanica.de/download/2011-Oceanica-Zwischenberich…
      Avatar
      schrieb am 08.05.11 09:04:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ist okay finde ich
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 16:12:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.469.874 von herrmannkrages am 08.05.11 09:04:00aus dem elektr. Bundesanzeiger:



      OCEANICA AG
      Hamburg
      Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
      ISIN: DE 000 690170 5
      Einladung zur Hauptversammlung


      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 31. August 2011, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      I.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des Jahresabschlusses 2010

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2010.

      Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
      2.

      Gewinnverwendungsbeschluss

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von € 2.431.083,75 wie folgt zu verwenden:
      a)

      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,30 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt
      € 2.385.000,00
      b)

      Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von € 46.083,75 in die anderen Gewinnrücklagen.
      3.

      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

      Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2010:


      Anke Hennings, Hamburg,


      Felix von Buchwaldt, Hamburg.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

      Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2010:


      Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender,


      Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,


      Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

      II.
      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

      III.
      Teilnahmebedingungen
      1.

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

      Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 10. August 2011, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.

      Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 24. August 2011, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.


      Anmeldestelle:
      OCEANICA AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS – FWA / Corporate Actions
      Am Markt 14 – 16
      28195 Bremen
      Fax-Nr.: +49-421-3603-153
      E-Mail: hv@neelmeyer.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
      2.

      Bedeutung des Nachweisstichtages

      Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
      3.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.

      Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.

      Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):


      OCEANICA AG
      Jörg Joester-von Samson
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de

      Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.

      Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 30. August 2011, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.

      Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

      Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.

      IV.
      Rechte der Aktionäre
      1.

      Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 379.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

      Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 31. Juli 2011, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:


      OCEANICA AG
      Jörg Joester-von Samson
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de

      Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 31. Mai 2011, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
      2.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und 127 AktG

      Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.

      Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 16. August 2011, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten:


      OCEANICA AG
      Jörg Joester-von Samson
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de

      Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.

      Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

      Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
      3.

      Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
      4.

      Weitergehende Erläuterungen

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de.

      V.
      Veröffentlichungen auf der Internetseite

      Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.



      Hamburg, im Juli 2011

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 21.07.11 18:03:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      98,73% der 7.950.000 Aktien hat der Hauptaktionär, für den Streubesitz bleiben so gerade mal 100.000 Aktien. Die 30 Cent Dividende sind etwa 2,35 Mio für den Hauptaktionär, das ist zehn mal so viel wie der Kurswert der Aktien, die sich derzeit im Streubesitz befinden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.08.11 18:20:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.825.499 von honigbaer am 21.07.11 18:03:04aus Gründen der Vollständigkeit anbei Link zum Halbjahresbericht:

      http://www.oceanica.de/download/Oceanica_Halbjahresfinanzber…
      Avatar
      schrieb am 27.10.11 18:05:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.02.12 16:17:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.268.106 von Muckelius am 27.10.11 18:05:56die Aktie sendet mal ein Lebenszeichen. Kurs heute mit fast 10% im Plus auf 2,40 Euro
      Avatar
      schrieb am 22.02.12 19:37:09
      Beitrag Nr. 23 ()
      ...die Angaben des vorherigen Posting bezogen sich auf Handelsplatz Frankfurt. An den anderen Handelsplätzen ging es hoch bis auf 2,614 Euro
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 15:56:53
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.791.202 von Muckelius am 22.02.12 19:37:09Kurs nun bei über 3 Euro :confused:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.03.12 17:35:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.802.986 von Muckelius am 24.02.12 15:56:53Geldkurs bei ca. 3,20 Euro.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.03.12 18:14:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.835.005 von Muckelius am 01.03.12 17:35:26Kurs nun bei fast 4 Euro :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 16:24:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.866.286 von Muckelius am 07.03.12 18:14:29Jahresabschluss 2011 ist online:

      http://www.oceanica.de/download/OCEANICA-AG-Jahresabschluss-…
      Avatar
      schrieb am 30.04.12 20:48:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      Aus dem Jahresüberschuss 2011 soll eine Dividende von € 0,21 je
      Aktie ausgeschüttet werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.12 15:17:11
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.105.789 von honigbaer am 30.04.12 20:48:41Mitteilung zum Q1 ist online:

      http://www.oceanica.de/download/2012-Oceanica-Zwischenberich…
      Avatar
      schrieb am 14.06.12 17:20:57
      Beitrag Nr. 30 ()
      Oceanica AG: Forderungsausfall

      Oceanica AG / Schlagwort(e): Sonstiges

      14.06.2012 17:17

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      OCEANICA AG

      Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170

      ISIN: DE 000 690170 5

      Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:

      Forderungsausfall

      Zwei Schifffahrtsgesellschaften, gegen die die Oceanica
      Darlehensforderungen hat, verkaufen derzeit ihre Schiffe. Wie die
      Gesellschaften uns heute mitgeteilt haben, wird der Verkaufserlös nicht zur
      vollständigen Rückführung der Darlehen über gesamt EUR 1,5 Mio. ausreichen.
      Der Anteil pro Aktie am erwarteten Ausfall beträgt EUR 0,11 Euro. Trotz
      teilweiser Abschreibung der Darlehensforderungen in 2012 wird weiterhin ein
      handelsrechtlicher Überschuss der OCEANICA AG für 2012 erwartet.

      Hamburg, den 14. Juni 2012

      Der Vorstand

      OCEANICA AG


      14.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Oceanica AG
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-3008-0
      Fax: 040-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de
      Internet: www.oceanica.de
      ISIN: DE0006901705
      WKN: 690170
      Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.12 17:19:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.284.514 von Muckelius am 14.06.12 17:20:57Oceanica AG / Schlagwort(e): Personalie

      09.07.2012 13:41

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      OCEANICA AG

      Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170

      ISIN: DE 000 690170 5

      Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:

      Amtsniederlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden

      Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Hans Jakob Kruse, hat heute aus
      gesundheitlichen Gründen sein Aufsichtsratmandat mit sofortiger Wirkung
      niedergelegt.

      Hamburg, den 9. Juli 2012

      Der Vorstand

      OCEANICA AG


      09.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Oceanica AG
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-3008-0
      Fax: 040-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de
      Internet: www.oceanica.de
      ISIN: DE0006901705
      WKN: 690170
      Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 01.08.12 17:17:20
      Beitrag Nr. 32 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.08.12 13:47:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.446.376 von Muckelius am 01.08.12 17:17:20
      Oceanica AG: Dividendenbekanntmachung


      Oceanica AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung

      31.08.2012 13:06

      Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
      DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------



      Dividendenbekanntmachung

      OCEANICA AG, Hamburg

      Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
      ISIN: DE 000 690170 5

      Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 31. August 2012
      hat beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von
      EUR 1.715.492,62 eine Dividende von EUR 0,21 je Stückaktie, d.h. bei einer
      Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien insgesamt EUR
      1.669.500,00 an die Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden
      Bilanzgewinn von EUR 45.992,62 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

      Die Dividende wird ab dem 3. September 2012 unter Abzug von 25 %
      Kapitalertragsteuer und des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden
      Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) über die Clearstream
      Banking AG, Frankfurt am Main, auf die bei den einzelnen Depotbanken
      geführten Konten der Aktionäre ausgezahlt.

      Die Besteuerung der Dividende erfolgt nach den Vorschriften des
      Einkommen-steuergesetzes bzw. Körperschaftsteuergesetzes.

      Die Auszahlung der Dividende erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und
      Solidaritätszuschlag, wenn die Aktionäre ihrer Depotbank eine
      'Nichtveranlagungs-bescheinigung' des für sie zuständigen Finanzamtes
      eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die
      ihrer Depotbank einen 'Freistellungs-auftrag' erteilt haben, soweit das in
      diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge
      aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

      Hamburg, im August 2012

      Der Vorstand
      OCEANICA AG


      31.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Oceanica AG
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-3008-0
      Fax: 040-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de
      Internet: www.oceanica.de
      ISIN: DE0006901705
      WKN: 690170
      Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 31.08.12 14:05:42
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo kann man diese aktien heute noch für die dividende zu bekommen kaufen ist es eine gute aktie
      Avatar
      schrieb am 01.09.12 15:55:55
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ja, aber "heute" ist ja heute schon gestern, also am Montag nicht mehr.
      Normalerweise kauft man als Dividendenjäger auch nicht am Tag der HV, sondern 2 Wochen oder länger vorher.

      Der Aktienkurs liegt derzeit in der Nähe des Eigenkapitals, die Schiffsbeteiligungen (hier teils stille Beteiligung des Initiators) sind natürlich risikobehaftet, aber die Ausfälle hielten sich bei Oceanica bisher in Grenzen. Da der Hauptaktionär aber vermutlich den Ausschluss der Minderheitsaktionäre oder eine Neuausrichtung anstreben wird, könnte sich die Kursentwicklung jederzeit von Dividende und Gewinnsituation abkoppeln.
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 16:12:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      Do, 27.09.1216:03
      DGAP-Adhoc: Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft (deutsch)

      Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft

      Oceanica AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Sonstiges

      27.09.2012 16:02

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      OCEANICA AG

      Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170

      ISIN: DE 000 690170 5

      Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:

      Auflösung der Gesellschaft

      Der Vorstand der OCEANICA AG hat heute beschlossen, dem Aufsichtsrat und
      den Aktionären die Auflösung der Gesellschaft vorzuschlagen, da die Prüfung
      verschiedener Geschäftsmodelle zur Belebung der Geschäftsaktivitäten im
      gegenwärtigen Marktumfeld zu keinem positiven Ergebnis geführt hat. Die
      außerordentliche Hauptversammlung wird noch in diesem Jahr stattfinden.

      Hamburg, den 27. September 2012

      Der Vorstand

      OCEANICA AG


      27.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Oceanica AG
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-3008-0
      Fax: 040-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de
      Internet: www.oceanica.de
      ISIN: DE0006901705
      WKN: 690170
      Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 17:20:59
      Beitrag Nr. 37 ()
      Mehr als 1,20 € /Aktie kommen da "nach Kosten" nie als Liquidationserlös bei raus.
      Avatar
      schrieb am 07.11.12 16:12:27
      Beitrag Nr. 38 ()
      aus dem Bundesanzeiger:


      OCEANICA AG
      Hamburg
      Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
      ISIN: DE 000 690170 5
      Einladung zur Hauptversammlung



      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 18. Dezember 2012, um 11.00 Uhr im Renaissance Hamburg Hotel, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.


      I.
      Tagesordnung
      1.

      Beschluss über die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft

      Die Gesellschaft soll mit Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgelöst und abgewickelt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:


      Die Gesellschaft wird zum Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgelöst.
      2.

      Wahl des Prüfers für die Abwicklungseröffnungsbilanz

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:


      Zum Abschlussprüfer der Eröffnungsbilanz der Abwicklung auf den 1. Januar 2013 wird die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestellt.
      3.

      Wahl zum Aufsichtsrat

      Herr Hans Jakob Kruse hat mit Schreiben vom 4. Juli 2012, bei der Gesellschaft eingegangen am 9. Juli 2012, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat am 22. August 2012 Herrn Albert Schumacher zum Aufsichtsratsmitglied bestellt.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Albert Schumacher, Kaufmann, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, für die Amtszeit bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Herr Schumacher ist Mitglied in keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien.
      II.
      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
      III.
      Teilnahmebedingungen
      1.

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der außerordentlichen Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

      Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 27. November 2012, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.

      Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 11. Dezember 2012, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.


      Anmeldestelle:

      OCEANICA AG

      c/o Bankhaus Neelmeyer AG

      FMS – FWA/Corporate Actions

      Am Markt 14–16

      28195 Bremen

      Fax-Nr.: +49-421-3603-153

      E-Mail: hv@neelmeyer.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
      2.

      Bedeutung des Nachweisstichtages

      Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
      3.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.

      Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.

      Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):


      OCEANICA AG

      Jörg Joester-von Samson

      Hohe Bleichen 12

      20354 Hamburg

      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000

      E-Mail: info@oceanica.de

      Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.

      Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 17. Dezember. 2012, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.

      Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

      Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
      IV.
      Rechte der Aktionäre
      1.

      Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 379.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

      Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 17. November 2012, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:


      OCEANICA AG

      Jörg Joester-von Samson

      Hohe Bleichen 12

      20354 Hamburg

      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000

      E-Mail: info@oceanica.de

      Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 18. September 2012, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
      2.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und 127 AktG

      Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.

      Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 03. Dezember 2012, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten.


      OCEANICA AG

      Jörg Joester-von Samson

      Hohe Bleichen 12

      20354 Hamburg

      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000

      E-Mail: info@oceanica.de

      Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.

      Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

      Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
      3.

      Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
      4.

      Weitergehende Erläuterungen

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de.
      V.
      Veröffentlichungen auf der Internetseite

      Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.



      Hamburg, im November 2012

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.12 18:58:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.797.267 von Muckelius am 07.11.12 16:12:27Mitteilung zum Q3 ist online:

      http://www.oceanica.de/download/Zwischenbericht300912.pdf
      Avatar
      schrieb am 07.12.12 13:25:31
      Beitrag Nr. 40 ()
      Nachricht vom 07.12.2012 | 10:19
      Oceanica AG: Absage der außerordentlichen Hauptversammlung


      Oceanica AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

      07.12.2012 10:19

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      OCEANICA AG

      Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170

      ISIN: DE 000 690170 5

      Ad-hoc-Mitteilung gem. § 15 WpHG:

      Absage der außerordentlichen Hauptversammlung
      am 18. Dezember 2012

      Durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 7. November
      2012 hat der Aufsichtsrat der OCEANICA AG eine außerordentliche
      Hauptversammlung einberufen.
      Der Vorstand hat heute beschlossen, diese für den 18. Dezember 2012, 11:00
      Uhr vorgesehene außerordentliche Hauptversammlung abzusagen.

      Grund ist, das der Vorstand ein ihm kürzlich vorgelegtes
      Schifffahrtskonzept zunächst daraufhin überprüfen wird, ob dies eine
      sinnvolle Investition für die OCEANICA AG sein könnte.

      Hamburg, den 7. Dezember 2012

      Oceanica AG

      Der Aufsichtsrat


      07.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Oceanica AG
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-3008-0
      Fax: 040-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de
      Internet: www.oceanica.de
      ISIN: DE0006901705
      WKN: 690170
      Börsen: Regulierter Markt in München; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.04.13 17:13:25
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.902.482 von Muckelius am 07.12.12 13:25:31anbei Link zum Jahresabschluss 2012

      http://www.oceanica.de/download/OCEANICA-AG-Jahresabschluss-…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.05.13 16:11:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.542.223 von Muckelius am 30.04.13 17:13:25Oceanica AG: Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2013


      Oceanica AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      08.05.2013 10:00

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------


      OCEANICA AG, Hamburg

      Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG
      für den Zeitraum 1. Jan. 2013 bis 31. März 2013

      Geschäftsentwicklung
      Die Engagements der OCEANICA AG erstrecken sich weitgehend auf die
      internationale Containerschifffahrt.

      Es gibt keine neuen Erkenntnisse darüber, dass sich die im Lagebericht des
      Jahresabschlusses per 31.12.2012 abgegebenen Prognosen und sonstigen
      Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft für das
      Geschäftsjahr 2013 wesentlich verändert haben.

      Im ersten Quartal 2013 wurde, wie im Jahresabschluss erwähnt, eine
      gekündigte stille Beteiligung über TEUR 895 zurückgeführt. Für zwei weitere
      Stille Beteiligungen wurden Darlehen über insgesamt TEUR 1.785 gewährt.

      In der für den 18. Dezember 2012 einberufenen außerordentlichen
      Hauptversammlung sollte die Liquidation der Gesellschaft beschlossen
      werden. Die Hauptversammlung wurde abgesagt, da zunächst geprüft werden
      sollte, ob ein neues Schifffahrtskonzept eine sinnvolle Investition für die
      OCEANICA AG sein kann. Dieses Schiffahrtskonzept sieht die Übernahme von
      notleidenden Schiffen in Zusammenarbeit mit Banken vor. Die Überprüfung des
      Konzepts dauert noch an und wird auch noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.

      Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
      Die für die Ermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage angewandten
      Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechen den im
      HGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 der OCEANICA AG dargestellten
      Methoden.

      Der Überschuss für das 1. Quartal 2013 betrug TEUR 8 und ergab sich im
      Wesentlichen aus Zinsen auf Stille Beteiligungen und Darlehen abzüglich
      abgegrenzter laufender Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Steuern vom
      Einkommen und Ertrag.

      Das Bankguthaben erhöhte sich im Wesentlichen durch Rückzahlung einer
      stillen Beteiligung
      um TEUR 848 auf TEUR 10.229.

      Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
      besteht, erhöhten sich um die Zinsen der Stillen Beteiligungen für das 1.
      Quartal 2013 auf TEUR 934.

      Es ergeben sich keine Ereignisse nach dem 31. März 2013, über die zu
      berichten wäre.

      Hamburg, 2.Mai 2013
      Der Vorstand



      08.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Oceanica AG
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Deutschland
      Internet: www.oceanica.de

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      --------------------------------------------------------------------------
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.07.13 19:23:24
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.592.675 von Muckelius am 08.05.13 16:11:31aus dem Bundesanzeiger:


      OCEANICA AG
      Hamburg
      Wertpapier-Kenn-Nr. 690 170
      ISIN: DE 000 690170 5
      Einladung zur Hauptversammlung



      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 27. August 2013, 11.00 Uhr, in den Räumen des Renaissance Hamburg Hotels, Saal Passat, Große Bleichen 36, 20354 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      I.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des Jahresabschlusses 2012

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2012.

      Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der OCEANICA AG, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg, und im Internet unter www.oceanica.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. Das Verlangen ist an die vorstehend genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.
      2.

      Gewinnverwendungsbeschluss

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von € 1.290.239,63 wie folgt zu verwenden:
      a)

      Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,16 je auf den Inhaber lautender Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.950.000 dividendenberechtigter Stückaktien sind das insgesamt
      € 1.272.000,–
      b)

      Einstellung des verbleibenden Bilanzgewinns von € 18.239,63 in die anderen Gewinnrücklagen.
      3.

      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

      Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres 2012:


      Anke Hennings, Hamburg,

      Felix von Buchwaldt, Hamburg.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

      Mitglieder des Aufsichtsrates waren während des Geschäftsjahres 2012:


      Hans Jakob Kruse, Hamburg, Vorsitzender (bis zum 4. Juli 2012),

      Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen, Hamburg
      (ab dem 27. August 2012 Vorsitzender)

      Frank Bergert, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender,

      Albert Schumacher (ab 22. August 2012)

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HANSA PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
      6.

      Wahl zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 9 Abs. 1 der Satzung und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

      Mit Schreiben vom 4. Juli 2012, bei der Gesellschaft eingegangen am 9. Juli 2012, hat Herr Hans Jakob Kruse sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Herr Albert Schumacher wurde durch das Amtsgericht Hamburg am 22. August 2012 zum Aufsichtsratsmitglied bestellt und soll nun der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,

      Herrn Albert Schumacher, Kaufmann, Hamburg, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Herr Schumacher ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

      Abgesehen davon, dass Herr Albert Schumacher bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der OCEANICA AG ist und bis zum 30. Juni 2012 Geschäftsführer der Verwaltung E.R. Capital Holding GmbH war, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Albert Schumacher einerseits und der OCEANICA AG bzw. mit dieser verbundenen Unternehmen, den Organen der OCEANICA AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der OCEANICA AG beteiligten Aktionär andererseits.
      II.
      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.950.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
      III.
      Teilnahmebedingungen
      1.

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

      Als Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 6. August 2013, 00.00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag“), beziehen.

      Die Anmeldung muss zusammen mit dem Nachweis spätestens bis 20. August 2013, 24.00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingehen.


      Anmeldestelle:
      OCEANICA AG
      c/o Bankhaus Neelmeyer AG
      FMS - FWA / Corporate Actions
      Am Markt 14–16
      28195 Bremen
      Fax-Nr.: +49-421-3603-153
      E-Mail: hv@neelmeyer.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
      2.

      Bedeutung des Nachweisstichtages

      Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit – unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber – weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
      3.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der OCEANICA AG benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß Nr. III.1 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.

      Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

      Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Weiterhin steht den Aktionären ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zum Download zur Verfügung.

      Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung (im Folgenden die „Kommunikationswege“):


      OCEANICA AG
      Jörg Joester-von Samson
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de

      Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten durch Vorlage einer Vollmacht erfolgen.

      Die OCEANICA AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum 26. August 2013, 18.00 Uhr (MESZ), auf einem der vorgenannten Kommunikationswege eingehen.

      Erhalten die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf mehreren Kommunikationswegen Vollmacht und Weisungen, wird die zeitlich zuletzt zugegangene ordnungsgemäß erteilte Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Bei nicht ordnungsgemäß erteilten Vollmachten werden die Stimmrechtsvertreter die Stimmen in der Hauptversammlung nicht vertreten. Soweit Weisungen nicht korrekt ausgefüllt oder nicht eindeutig erteilt werden, werden in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

      Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) nicht ausüben. In Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren werden die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter sich in diesen Fällen der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Antrag- und Fragenstellung ist ausgeschlossen.
      IV.
      Rechte der Aktionäre
      1.

      Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (d.h. 379.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

      Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der OCEANICA AG zu richten. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum 27. Juli 2013, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:


      OCEANICA AG
      Jörg Joester-von Samson
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de

      Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 27. Mai 2013, 24.00 Uhr (MESZ), Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.oceanica.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
      2.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

      Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden.

      Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis 12. August 2013, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu richten.


      OCEANICA AG
      Jörg Joester-von Samson
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Fax-Nr.: +49-40-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de

      Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung werden von der Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse www.oceanica.de zugänglich gemacht.

      Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, z. B. weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend, jedoch braucht der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Prüfers und beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

      Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung übersandt werden, können nur wirksam in der Hauptversammlung selbst gestellt werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt.
      3.

      Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

      Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund besteht.
      4.

      Weitergehende Erläuterungen

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de.
      V.
      Veröffentlichungen auf der Internetseite

      Die Informationen gemäß § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oceanica.de zugänglich.



      Hamburg, im Juli 2013

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 16:51:28
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.028.755 von Muckelius am 11.07.13 19:23:24kurzer Zwischenbericht zum 30.09.13 ist verfügbar:

      http://www.oceanica.de/download/Zwischenbericht300913.pdf
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 18:47:14
      Beitrag Nr. 45 ()
      ...nun doch wieder Auflösung...



      DGAP-Adhoc: Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft (deutsch)

      zurück

      Do, 05.12.13 17:41

      Oceanica AG: Auflösung der Gesellschaft

      Oceanica AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Sonstiges

      05.12.2013 17:40

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      In der heutigen Aufsichtsratssitzung hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des
      Vorstandes diskutiert, ob die Gesellschaft abgewickelt werden soll.

      Geplant ist, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen,
      die Auflösung zu beschließen.

      Hamburg, den 5. Dezember 2013

      Der Vorstand

      OCEANICA AG


      05.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Oceanica AG
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-3008-0
      Fax: 040-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de
      Internet: www.oceanica.de
      ISIN: DE0006901705
      WKN: 690170
      Börsen: Regulierter Markt in München; Frankfurt in Open Market

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 22:22:36
      Beitrag Nr. 46 ()
      Davon war ja schon früher die Rede, und zwischendurch hatte man doch noch einmal eine Nutzung des Börsenmantels angedacht. Mich wundert es, dass es keine Ideen für eine Schifffahrts-AG gibt. Probleme hat die Branche genug und das Börsenkapital sollte eigentlich willkommen sein. Aber scheinbar stehen alle mit dem Rücken zur Wand und eine Offensive zur Kapitaleinwerbung traut sich niemand zu.
      Avatar
      schrieb am 04.03.14 15:47:54
      Beitrag Nr. 47 ()
      Oceanica AG: Jahresabschluss 2013 - Dividende


      Oceanica AG / Schlagwort(e): Dividende/Jahresergebnis

      04.03.2014 14:33

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      In der heutigen AR Sitzung hat der Vorstand dem Aufsichtsrat einen
      Gewinnverwendungsvorschlag vorgelegt, in dem der Vorstand vorschlägt, den
      Jahresüberschuss 2013 in Höhe von EUR 796.097,47 sowie einen Anteil von
      EUR 4.609.902,53 aus anderen Gewinnrücklagen in den Bilanzgewinn
      einzustellen und diesen Betrag in Höhe von EUR 5.406.000,00 entsprechend
      einer Dividende von EUR 0,68 je Aktie auszuschütten. Der Aufsichtsrat hat
      dem Vorschlag zugestimmt.


      Hamburg, 4. März 2014


      Der Vorstand

      OCEANICA AG


      04.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Oceanica AG
      Hohe Bleichen 12
      20354 Hamburg
      Deutschland
      Telefon: 040-3008-0
      Fax: 040-3008-2000
      E-Mail: info@oceanica.de
      Internet: www.oceanica.de
      ISIN: DE0006901705
      WKN: 690170
      Börsen: Regulierter Markt in München; Frankfurt in Open Market

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 18:35:50
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.562.019 von Muckelius am 04.03.14 15:47:54erstaunliche Umsätze zu einem erstaunlichen Kursniveau heute...3,50 Euro, 2,95 Euro, 2,75 Euro.

      Mehr als 2 Euro dürfte die Aktie (vor Ausschüttung) eigentlich nicht wert sein, wenn man mal in die Bilanz schaut....,oder????
      Avatar
      schrieb am 13.03.14 20:49:59
      Beitrag Nr. 49 ()
      Du vergisst, dass ein sauberer Mantel auch noch ein paar Euro wert sein kann.
      Avatar
      schrieb am 19.03.14 12:53:51
      Beitrag Nr. 50 ()
      Weiß jemand wann oceanica die Dividende zahlt also wann die HV ist?
      Und wie hoch die Dividende ist?
      Vielen Dank an euch
      Avatar
      schrieb am 04.04.14 16:31:36
      Beitrag Nr. 51 ()
      man hat es eilig...

      Geschäftsbericht für 2013 und Einladung zur Hauptversammlung wurden veröffentlicht
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 07:11:12
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.768.139 von Muckelius am 04.04.14 16:31:36Gestern wurden doch glatt wieder 500 Aktien gehandelt - zum Kurs von 2,52 Euro.
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 17:46:27
      Beitrag Nr. 53 ()
      Umsatz bei 2,66 Euro in der Aktie. Ich rate zur Studie der Bilanz 2013, um zu beziffern, was die Aktie vor Dividendenauschüttung und Liquidationsbeschluss auf der Haupversammlung wirklich wert ist...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.04.14 18:47:49
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.794.699 von Muckelius am 09.04.14 17:46:27Mitteilung zum Q1 2014 ist schon online:

      http://www.oceanica.de/download/Zwischenbericht310314.pdf
      Avatar
      schrieb am 01.12.14 16:32:59
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.794.699 von Muckelius am 09.04.14 17:46:27...hab ich gelesen bin aber nicht schlau genug einzuschaetzen wie hoch der Liquidationserloes + Div. sein koennte :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.12.14 17:46:34
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hä? Die Liquidationseröffnungsbilanz ist doch auf der Homepage verfügbar. Eigenkapital etwa 1,10 je Aktie, vorhanden vor allem als Bankguthaben von etwa 1,05 je Aktie. Nennenswerte Phantasie aus Beteiligungs- oder Zinsgewinnen dürfte deshalb nicht mehr bestehen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Oceanica - Zeit für den Sqeeze Out?