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    MyHammer Holding AG ! - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
    neuester Beitrag 24.04.24 16:54:39 von
    Beiträge: 21.197
    ID: 1.158.012
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      Avatar
      schrieb am 24.04.24 16:54:39
      Beitrag Nr. 21.197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.676.401 von Flieger65 am 24.04.24 16:42:55
      Zitat von Flieger65:
      Zitat von straßenköter: ...

      Das Verfahren zur Verschmelzung läuft bereits. In diesem werden die Bewertungen beider Unternehmen überprüft und bei Anpassungsbedarf gibt es eine Nachzahlung. Das zweite Verfahren wird es dann nach dem Gesellschafterausschluss geben.


      Ist es dann günstiger mit einer evtl. Anpassung der Abfindung auszusteigen oder sollte man dann noch das zweite Verfahren abwarten?


      Du kannst aus nichts mehr aussteigen. Das erste Verfahren hat mit dem zweiten Verfahren auch nichts zu tun.

      Zum besseren Verständnis: Wird im ersten Verfahren festgestellt, dass das Umtauschverhältnis besser zugunsten der MyHammer-Aktionäre ausfällt, dann gibt es eine Nachzahlung in Cash. Davon unberührt bleibt das zweite Verfahren, bei dem ja dann nur noch die Werthaltigkeit der Aktie Instapro II überprüft wird. Hier das gleiche Spiel. Kommt der Richter auf einen höheren Wert, dann gibt es eine Nachzahlung.

      Du kannst also jetzt nur noch zugucken und warten wie die Abfindung der Instapro II ausfällt und wie die Spruchverfahren enden.
      Avatar
      schrieb am 24.04.24 16:42:55
      Beitrag Nr. 21.196 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.676.329 von straßenköter am 24.04.24 16:34:03
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von Flieger65: Soll in dem anstehenden Spruchverfahren nicht das Umtauschverhältnis My Hammer / Instapro II von einem neutralen Gutachter geprüft werden?


      Das Verfahren zur Verschmelzung läuft bereits. In diesem werden die Bewertungen beider Unternehmen überprüft und bei Anpassungsbedarf gibt es eine Nachzahlung. Das zweite Verfahren wird es dann nach dem Gesellschafterausschluss geben.


      Ist es dann günstiger mit einer evtl. Anpassung der Abfindung auszusteigen oder sollte man dann noch das zweite Verfahren abwarten?
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      Avatar
      schrieb am 24.04.24 16:34:03
      Beitrag Nr. 21.195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.676.278 von Flieger65 am 24.04.24 16:28:24
      Zitat von Flieger65: Soll in dem anstehenden Spruchverfahren nicht das Umtauschverhältnis My Hammer / Instapro II von einem neutralen Gutachter geprüft werden?


      Das Verfahren zur Verschmelzung läuft bereits. In diesem werden die Bewertungen beider Unternehmen überprüft und bei Anpassungsbedarf gibt es eine Nachzahlung. Das zweite Verfahren wird es dann nach dem Gesellschafterausschluss geben.
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      Avatar
      schrieb am 24.04.24 16:28:24
      Beitrag Nr. 21.194 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.964 von straßenköter am 22.04.24 18:48:14Soll in dem anstehenden Spruchverfahren nicht das Umtauschverhältnis My Hammer / Instapro II von einem neutralen Gutachter geprüft werden?
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      Avatar
      schrieb am 23.04.24 10:12:27
      Beitrag Nr. 21.193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.665.097 von _Hajo am 23.04.24 08:02:37
      Zitat von _Hajo: Wenn hier 31,50€ rauskommen, können wir schon zufrieden sein. Zeitpunkt und Vorgehensweise mit Verschmelzung+SO sind rückblickend sehr günstig für die Amis.

      Hajo


      Die einzige Frage ist, wie sich die Zahlen 2023 gestaltet haben. Das schaut wohl eher positiv aus.

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      Avatar
      schrieb am 23.04.24 08:02:37
      Beitrag Nr. 21.192 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.964 von straßenköter am 22.04.24 18:48:14Wenn hier 31,50€ rauskommen, können wir schon zufrieden sein. Zeitpunkt und Vorgehensweise mit Verschmelzung+SO sind rückblickend sehr günstig für die Amis.

      Hajo
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      Avatar
      schrieb am 22.04.24 19:43:19
      Beitrag Nr. 21.191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.862 von JoeW am 22.04.24 18:33:04
      Zitat von JoeW: Zitat: Rechne eher mit 28 Euro je Aktie.

      Meinst du mit den 28 Euro je Aktie die MyHammer-Aktie, oder die Instapro 2-Aktie ?
      Instapro 2 hat ja seine eigenen, nicht börsengehandelten, Aktien mit 31,50 Euro angesetzt.


      Je Instapro II Aktie natürlich. myHammer gibt es nicht mehr. Und deren ehemaliger Börsenkurs also von myhammer, spielt keinerlei Rolle. 42 Euro halte ich für völliges Wunschdenken.
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 18:48:14
      Beitrag Nr. 21.190 ()
      Wenn die Amis freundlich sind, dann lassen sie einen Wert von 31,50€ ermitteln. Dann haben sie vielleicht auch keinen Diskussionsbedarf mit ihrem Prüfer. Ansonsten werden die bei dem stark gestiegene Zinsnivesu gute Jarten haben, einen tieferen Wert ermitteln zu lassen.
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      Avatar
      schrieb am 22.04.24 18:38:24
      Beitrag Nr. 21.189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.718 von jungster am 22.04.24 18:04:30
      Zitat von jungster: Was willst du tun, wenn dir weniger angeboten werden? Hast du eine Möglichkeit, deine Aktien zu behalten, außer immer weiter zu klagen?


      Das wird kaum möglich sein. Denn wir wurden ja bei den MyHammer-Aktien schon quasi ohne Rechte enteignet.
      Die Banken machen was sie wollen / sollen.
      Bei Thomas Cook wurden die Aktien zeitgleich bei allen Banken wertlos ausgebucht und man konnte sich auch nicht dagegen wehren. TC gibt es ja nun nicht mehr, die Gebäude in Oberursel stehen weiterhin leer. Aber mit der wertlosen Ausbuchung hatte ich ein Schreiben mit einer Zahl in Euro meiner Bank und konnte mit der Einkommenssteuererklärung im Folgejahr den Verlust mit Gewinnen gegenrechnen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 18:33:04
      Beitrag Nr. 21.188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.760 von Returnhunter am 22.04.24 18:11:20Zitat: Rechne eher mit 28 Euro je Aktie.

      Meinst du mit den 28 Euro je Aktie die MyHammer-Aktie, oder die Instapro 2-Aktie ?
      Instapro 2 hat ja seine eigenen, nicht börsengehandelten, Aktien mit 31,50 Euro angesetzt.
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      Avatar
      schrieb am 22.04.24 18:16:00
      Beitrag Nr. 21.187 ()
      Du kannst nichts tun. Es wird dieses Gutachten geben, und dafür wird man seine Aktien abgeben.

      Was dann an eventuell Abfindungen über das erste Spruch Verfahren (myHammer) und das zweite Spruch Verfahren (Verschmelzung Instapro zwei auf Instapro eins) rauskommen wird, muss man sehen.
      Das wird aber noch dauern……
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 18:11:20
      Beitrag Nr. 21.186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.352 von JoeW am 22.04.24 17:14:45
      Zitat von JoeW: Ich habe es mir einfacher gemacht und 27 Euro pro MyHammer-Aktie als Basis für die weiteren Berechnungen genommen.
      27 Euro * Anzahl meiner MyHammer-Aktien ergeben den Betrag xxxxxx Euro.
      Diesen Betrag von XXXXXX Euro dividiert durch die neue Anzahl Instapro 2-Aktien ergeben ziemlich genau 42 Euro pro Instapro 2-Aktie.
      Das ist der Mindestpreis für das erste Angebot. Mögliche Dividendenansprüche nicht mit eingerechnet.


      42 Euro halte ich für weit übertrieben. Operativ lief es zumindest in 2022 unter Plan. Dann sind seitdem die Zinsen gestiegen und die bewertungen anderer Unternehmen im mutzel maximal stabil geblieben. Rechne eher mit 28 Euro je Aktie.
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      Avatar
      schrieb am 22.04.24 18:04:30
      Beitrag Nr. 21.185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.352 von JoeW am 22.04.24 17:14:45Was willst du tun, wenn dir weniger angeboten werden? Hast du eine Möglichkeit, deine Aktien zu behalten, außer immer weiter zu klagen?
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      Avatar
      schrieb am 22.04.24 17:14:45
      Beitrag Nr. 21.184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.660.468 von JoeW am 22.04.24 13:03:04Ich habe es mir einfacher gemacht und 27 Euro pro MyHammer-Aktie als Basis für die weiteren Berechnungen genommen.
      27 Euro * Anzahl meiner MyHammer-Aktien ergeben den Betrag xxxxxx Euro.
      Diesen Betrag von XXXXXX Euro dividiert durch die neue Anzahl Instapro 2-Aktien ergeben ziemlich genau 42 Euro pro Instapro 2-Aktie.
      Das ist der Mindestpreis für das erste Angebot. Mögliche Dividendenansprüche nicht mit eingerechnet.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 14:46:00
      Beitrag Nr. 21.183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.660.468 von JoeW am 22.04.24 13:03:04Bei der Suche nach einem Kurs der Instapro 1 stiess ich auf folgende Seite:
      https://www.northdata.de/Instapro+I+AG,+Berlin/Amtsgericht+M…

      Die postalische Adresse der Instapro 1 ist identisch mit der Instapro 2 und MyHammer.

      Franklinstr. 28/29, D-10587 Berlin
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 13:03:04
      Beitrag Nr. 21.182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.656.372 von 1234luft am 21.04.24 13:06:05Das wird ja ein richtig verschachtelter Dreisatz.
      31,50 Euro pro Instapro 2
      22,02 Euro + 2,xx Euro Nachschuss über das Spruchverfahren
      X?X Euro / USD pro Instapro 1
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      Avatar
      schrieb am 21.04.24 13:06:05
      Beitrag Nr. 21.181 ()
      spruchstellenblog rechtsanwalt arendts
      Freitag, 19. April 2024
      Der Vorstand der Instapro II AG erhält Verlangen der Instapro I AG nach umwandlungsrechtlichem Squeeze-out
      Pressemitteilung

      Berlin, 10. April 2024 – Die Instapro I AG (“Instapro I”) hat dem Vorstand der Instapro II AG (“Instapro II”) das Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Instapro II auf die Instapro I durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Instapro II über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Instapro II als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Instapro I den übrigen Aktionären der Instapro II für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Instapro I zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

      Die Instapro I hat bestätigt, dass sie unmittelbar eine Beteiligung von über 90 % am Grundkapital der Instapro II hält und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist. Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Instapro II und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Instapro I bzw. der Instapro II ab. Die Instapro I wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

      ______________

      Anmerkung der Redaktion:

      Das Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG läuft beim LG Berlin unter dem Aktenzeichen 102 O 108/22.
      Posted by RA Martin Arendts at 16:29 Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!In Twitter freigebenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen
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      Avatar
      schrieb am 16.04.24 18:38:42
      Beitrag Nr. 21.180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.629.714 von Flieger65 am 16.04.24 18:09:56Wenige Tage vor dem Delisting / Übernahmeangebot war der Preis kurzfristig über 27 Euro pro MyHammer-Aktie gestiegen. Die Instapro wollen uns weich kochen, da es keinen Handel und damit keine objektive Bewertung der Instapro-Aktie gibt.

      Hier warte ich bis zum absoluten Ende >>> der Chart der Audi-AG spricht für sich.
      https://www.wallstreet-online.de/aktien/audi-aktie
      Avatar
      schrieb am 16.04.24 18:09:56
      Beitrag Nr. 21.179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.629.138 von JoeW am 16.04.24 16:57:09Hallo,
      ich habe damals das Delisting-Angebot zu 22,02 Euro/MH Aktie nicht angenommen,in der Erwartung das die MH Aktie bei einem Spruchverfahren wesentlich besser abschneidet.
      Ist diese Hoffnung jetzt eine Illusion oder können wir hier Glück haben?
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      Avatar
      schrieb am 16.04.24 16:57:09
      Beitrag Nr. 21.178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.628.058 von Flieger65 am 16.04.24 14:54:27Der Split 4:1 war am 13. Juni 2014 und damit Jahre vor dem Einstieg der Amis bei MyHammer. Hier war das Umtauschverhältnis 14 MyHammer zu 9 Instapro 2.
      Die Instapro2 hat sich mit 31,50 Euro bewerten lassen. Das vor mehr als 2 Jahren angestrebte Spruchverfahren sieht eine Neubewertung der MyHammer-Aktie mit einem ca. 2 Euro höheren Wert pro Aktie vor. Wenn dieses Spruchverfahren ausgestanden ist, so besteht die Hoffnung, dass diese Differenz bar ausgezahlt wird.

      Hier kann man noch einiges nachlesen:
      https://www.vzfk.de/myhammer-holding-ag-widerspruch-hv-am-23…
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      Avatar
      schrieb am 16.04.24 14:54:27
      Beitrag Nr. 21.177 ()
      Anstehende Barabfindung
      Hallo,
      das damalige MH Angebot lag damals vor der Verschmelzung bei 22 Euro/Aktie.
      Können wir jetzt auf ein besseres Abfindungsangebot erwarten als vor dem Split 4:1 oder ist das eine Illusion?
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      Avatar
      schrieb am 16.04.24 11:17:18
      Beitrag Nr. 21.176 ()
      Sehr interessant. Dann haben die myhammer Aktionäre bald zwei spruchverfahren gegen instapro I laufen. Denke nicht, dass wir hier die 31 Euro sehen werden. Die Peers sind doch deutlich im Kurs geschrumpft. Zinsen höher. rechne eher mit 20 Euro.
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 22:10:00
      Beitrag Nr. 21.175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.379 von JoeW am 15.04.24 18:46:38Ich denke diese Hoffnung kann man getrost beerdigen. Zur Not hat der Hund die Gewinne gefressen. Nichts scheint mehr unmöglich.

      Hajo
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 20:49:20
      Beitrag Nr. 21.174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.997 von straßenköter am 15.04.24 20:19:53Gemäß Handelsregister Auszug hat die Instapro 11.625.466,00 Aktien, im Zuge der Verschmelzung wurden diese erhöht. Laut den Unterlagen zum Spruch Verfahren sind 1.097.610 Aktien im Streubesitz zum Zeitpunkt der Verschmelzung gewesen.

      Wenn ich richtig gerechnet habe, müsste zum Zeitpunkt der Verschmelzung die Instapro etwas über 90 % der Aktien gehabt haben. Meiner Meinung nach war Scherzer so im Bereich 60.000 Aktien. Das war zumindest die Stückzahl, die in Berlin auf den Hauptversammlungen vor Ort war.
      Wenn man die Berichte von Scherzer durchliest und das Anlehnung Volumen durch den Aktienkurs von 20,22 € teilt kommen an kommt man auf etwas über 60.000 Aktien.
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 20:46:14
      Beitrag Nr. 21.173 ()
      Mein Hirn ist löchrig. Nach der letzten HV hatte ich einen Bericht geschrieben und auch etwas zum Anteilsbesitz ausgeführt.

      "Der Mehrheitsaktionär war mit 3.869.859 + 7.058.091 Stimmen angemeldet. Bei 11.625.466 Aktien entspricht dies 94% aller Aktien. Allein Herr Dr. Weimann vom VzfK hat knapp 5% der Aktien vertreten, darunter 40.000 Aktien der Scherzer AG."

      Wenn man jetzt davon ausgeht, dass Valora kürzlich ein Übernahmeangebot durchgeführt hat, dann liegt der Gedanke nah, dass das Angebot für die Mutter unterbreitet wurde und dabei auch die Marke von 95% gefallen sein könnte.
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 20:27:33
      Beitrag Nr. 21.172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.997 von straßenköter am 15.04.24 20:19:53
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von straßenköter: Ja, sie brauchten ja noch Stücke zum Squeeze Out und die erforderliche Stückzahl dürfte nur bei einer Adresse zu holen gewesen sein.


      Oder habe ich das falsch in Erinnerung, dass sie dchon genügend Stücke hatten?

      Denke auch hatten sie schon.
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 20:19:53
      Beitrag Nr. 21.171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.670 von straßenköter am 15.04.24 19:31:11
      Zitat von straßenköter: Ja, sie brauchten ja noch Stücke zum Squeeze Out und die erforderliche Stückzahl dürfte nur bei einer Adresse zu holen gewesen sein.


      Oder habe ich das falsch in Erinnerung, dass sie dchon genügend Stücke hatten?
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 19:31:11
      Beitrag Nr. 21.170 ()
      Ja, sie brauchten ja noch Stücke zum Squeeze Out und die erforderliche Stückzahl dürfte nur bei einer Adresse zu holen gewesen sein.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 19:20:04
      Beitrag Nr. 21.169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.577 von straßenköter am 15.04.24 19:15:09Du meinst, weil die Instapro sonst nicht auf die 90 % hätte kommen können?

      In den Unterlagen zum Spruch Verfahren ist eine Aktienzahl der Minderheit Aktionäre von 1.097.610 Stück genannt
      Avatar
      schrieb am 15.04.24 19:16:48
      Beitrag Nr. 21.168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.484 von Frankenland am 15.04.24 19:02:03Das denke ich auch, sonst würden die ja ihr eigenes damals angefertigte Gutachten als absurd darstellen.

      Die Verschmelzung wurde rückwirkend zum Ende des Geschäftsjahres 2021 vollzogen, liege ich da richtig?
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