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PKV Wegfall der 3 Jahres Frist Jahresarbeitsentgeltgrenze

Diskussionsstatistik
eröffnet am 24.06.10 19:21:03
von
neuster Beitrag 30.09.10 07:41:34
von

Anzahl Beiträge: 7
Aufrufe gesamt: 391
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.158.490
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schrieb am 24.06.10 19:21:03
Beitrag Nr.1 
(39.733.300)
Antwort
Zitat
Hallo Zusammen,

ich möchte mit euch mal eine Diskussion zu o.g. Thema beginnen.

Glaubt Ihr das bei der akteullen Situation (Bundesrat / Koalition ) der Wegfall dieses jahr kommt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart?

Man ließt es wird im Herbst für den 01.01.2011 entschieden.

Meine Frage hierzu: wenn es zum 01.01.2011 entscheiden wird und man im jahr 2010 über JAEG liegt ist man dann schon ab 01.01.2011 frei, oder muss mann dann das Jahr 2011 überschreiten?

Habt Ihr andere Neuigkeiten hierzu?

Ich freue mich auf die Diskussion
Avatar
schrieb am 25.06.10 18:12:53
Beitrag Nr.2 
(39.739.263)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.733.300 von DjRushVIC am 24.06.10 19:21:03Einfach!

Es gibt einen Termin im Spätsommer, wo die Verantwortlichen der Politik sich mit dem PKV verband zusammensetzen und es gibt ein ganz Bündel von Themen.

Nach meiner Kenntnis ist das nur ein Punkt!

Ob das dann zum 01.01.2011 kommt oder im Rahmen einer großen SGB V Reform zum 01.01.2012, das ist alleine ein Thema der Verantwortlichen!

Anmerkung - nach der Hotel Nummer ist es aber für die Verantwortlichen sehr schwierig (also politisch) solche Maßnahmen isoliert durchzuführen!

P.S.: Glauben kann man an Gott (wie man ihn auch immer nennt), die Mutter Erde, an Götter! Marius Müller Westernhagen sagte, dass er an die Deutsche Bank glaubt, weil die in bar auszahlt. Na gut!

Hier geht es nicht um Glaubensfargen, sondern um politisches Kalkül und mögliche Folgen einer Entscheidung - fpr die Politik und die PKV!

Eigentlich müssten wir in der PKV im BVereich Arbeitnehmer wieder die Zahlen von 2006 erreichen, da ja genug Menschen schon drei Jahre drüber sein müssten. Nimmt man die Grenze jetzt weg, dann ergibt sich unter Umständen ein starker Anstieg im Übertrittsgeschäft - mitten in einer politischen Diskussion über das Gesundheitssystem an sich - politisch nicht gerade klug!

Wenn überhaupt dann am 01.01.2012, denke und mutmaße ich!

P.P.S.: Trotz einer weiteren Abnahme der natürlichen Personen in Deutshcland und einer Abnahme der Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, hat die PKV im Jahr 2009 ein Nettowachstum in der Vollversicherung!

derKVProfi
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schrieb am 25.08.10 10:26:49
Beitrag Nr.3 
(40.041.068)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.739.263 von CreInPhan am 25.06.10 18:12:53Ja ich fürchte auch, dass es nicht isoliert betrachtet wird - obwohl zu dem Thema Verfassungsbeschwerden vorlagen und Klagen anhängig sind.

Interessant ist dieses Urteil:
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=…
Avatar
schrieb am 27.08.10 15:27:34
Beitrag Nr.4 
(40.056.901)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.739.263 von CreInPhan am 25.06.10 18:12:53Hallo Herr Müller,

was für Themen sind denn da noch geplant?
Wichtig wäre m.E. vor allem, das man sich auch im PKV Bereich mal Gedanken zu Möglichkeiten der Kosteneindämmung macht. Also z.B. die Möglichkeit Rabattverträge mit Anbietern (z.B. Pharmaherstellern) zu schließen, wie es die GKVs m.W. bereits können.
Wissen Sie ob so etwas angedacht ist?
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schrieb am 28.08.10 13:39:04
Beitrag Nr.5 
(40.061.176)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.056.901 von Midas2000 am 27.08.10 15:27:341. GOÄ / GOZ Novelle
2. Zulässigkeit von Preisverhandlungen zwischen PKV und Ärzten (zurzeit strikt verboten) und anderen leistungsanbietern im Gesundheitswesen
3. Abrgenzung von Wahltarifen und Zusatzangeboten zwischen Kasse und PKV
4. AMNOG Übertragung auf PKV
5. Beitragszahlung / -höhe / -zuschuss BTN bei Hartz IV Bezug!

Die SGB V Änderung im Entwurf des GKV-FinG in § 6 und 9 SGB V sind im Text eindeutig - aber es ist ein Referentenentwurf, also noch kein Gesetzesentwurf im Sinne einer BT-Drucksache und es ist vor allem och nicht durch die Instanzen und verabschiedet!

Das was oben steht ist alles wichtiger, als dieser blödsinnige 3-Jahres-Kram!

Unter uns - die Abschaffung des 3-Jahres-Moratoriums führt nur zu einer Wachstumsblase in der PKV, die die Neiddebatte nur wieder befeuert und den Gegnern des deutschen Gesundheitswesens (also den Bürgerversicherungsjunkies - alle gleich behandeln - DDRisierung der Gesellschaft) in die Hände spielt!


TM
derKVProfi

P.S.: Friseusen an die Macht! ;)
Avatar
schrieb am 28.08.10 13:48:07
Beitrag Nr.6 
(40.061.191)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.041.068 von GuentherFranz am 25.08.10 10:26:49GF, das ist ein Einzelfall, der in einem Punkt so unglücklich gelaufen ist, dass die Richter so entscheiden mussten!

Wäre die Meldung der Pflicht am 01.10.2007 gelaufen, wäre der Mann pflichtig geworden und geblieben!

Man könnte sagen - Fehler im Verwaltungsakt!

Dieses Urteil ist kaum übertragbar, weil der Fall, der sich darauf beruft, ähnlich gelagert sein müsste!!

Man achte bitte auf die genaue Begründung, weshalb das Urteil so ausfällt, wie es ausfällt!

Es gibt aber einige Punkte, die man insgesamt bedenken sollte, wie die Rückkehr langjährig PKV Versicherter, die nicht in die Kasse zurückwollen in Verbindung mit der eigentlichen Absicht des Gesetzgebers! Wenn die man die Begründung des GKV-WSG betrachtet, dann müsste man diesen Personen allen ein außerordentliches Befreiungsrecht einräumen! Aber selbst das ist im GKV-FinG berücksichtigt! Also im Referentenentwurf!

TM
derKVProfi
Avatar
schrieb am 30.09.10 07:41:34
Beitrag Nr.7 
(40.236.798)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.061.191 von CreInPhan am 28.08.10 13:48:07Endlich! Endlich ist der Spuk mit der 3 Jahres Frist zum 1.1.2011 vorbei. Bin gespannt wie die Verfahren vor den Sozialgerichten entschieden werden. Die übermäßige Benachteiligung langjähriger PKV Versicherter kann ja nicht einfach übergangen werden. Da sind Anwartschaftskosten von über 5000 EURO für die PKV Versicherten aufgelaufen.

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