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Erst und Zweitwohnsitz

Diskussionsstatistik
eröffnet am 01.07.10 09:19:24
von
neuster Beitrag 01.07.10 13:17:36
von

Anzahl Beiträge: 18
Aufrufe gesamt: 371
Aufrufe heute: 1
Diskussionsnr.: 1.158.600
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 01.07.10 09:19:24
Beitrag Nr.1 
(39.761.605)
Antwort
Zitat
Folgender Fall, mein Bruder hat analog zum Arbeitsvertrag einen Zweitwohnsitz

Dies alels ist zeitlich befristet ( aktuell 1,5 jahre) damit er berufserfahrung nach dem Studium sammelt.

Jetzt hat die Frau vom Finanzamt vom Erstwohnsitz den Mietvertrag verlangt.

Er wohnt aber bei meinen Eltern die ein Haus haben. Was soll man da machen :confused: nachträglich was aufsetzen oder sagen wie es ist :confused: Ist ja nicht verwerflich....
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schrieb am 01.07.10 09:40:25
Beitrag Nr.2 
(39.761.770)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.761.605 von Latinl am 01.07.10 09:19:24Und den getürkten Vertrag würdigt das Finanzamt bei den Eltern:cool:

Das ist dann über&ausorganisiert:laugh:
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schrieb am 01.07.10 09:59:06
Beitrag Nr.3 
(39.761.910)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.761.605 von Latinl am 01.07.10 09:19:24Wenn das Haus für den Sohn einen abgeschlossenen Wohnbereich bietet hält jeder Vertrag einer Prüfung stand, egal welches Datum Du jetzt daraus schreibst, denke ich mal.

Wenn natürlich Bad und Küche geteilt werden und der Sohn nur so ein "Dachzimmerchen" hat und dafür Miete 600 Euro angibt, wird es bei einer Prüfung unangenehm.

Nur meine Meinung,
Gruß Bernie
Avatar
schrieb am 01.07.10 10:18:08
Beitrag Nr.4 
(39.762.057)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.761.910 von Bernecker1977 am 01.07.10 09:59:06ja gut als Student hat er schon immer bei Eltern gewohnt und nur für den zeitlichen Job eine Zweitwohnung genommen.

Kommt auch immer am Wochenede in den Schoß der Familie zurück.

Auch kein Bock da was aufzusetzen was nicht ist
( nachträglichen Mietvertrag etc.)
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owitschliwatschli
schrieb am 01.07.10 10:22:57
Beitrag Nr.5 
(39.762.100)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.057 von Latinl am 01.07.10 10:18:08Ein Vertrag alleine Nütz ja auch nicht wirklich was, er müsste ja auch die Zahlungen nachweisen. Der Bub soll die Wochenendheimfahrten absetzen und gut is. Mach ich seit fast 10 Jahren und fahr echt gut mit, alles andere gibt nur ein Knieschuss. Die Eltern muüssten ja auch schließlich die Mieteinahmen versteuern etc ....
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schrieb am 01.07.10 10:50:21
Beitrag Nr.6 
(39.762.291)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.100 von owitschliwatschli am 01.07.10 10:22:57stimmt schon

Er will ja auch nichts vom erstwohnsitz ansetzen, er will ja nur die Miete udn heimfahren vom erstwohnsitz angeben
Avatar
schrieb am 01.07.10 11:04:35
Beitrag Nr.7 
(39.762.363)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.291 von Latinl am 01.07.10 10:50:21Er will ja auch nichts vom erstwohnsitz ansetzen, er will ja nur die Miete udn heimfahren vom erstwohnsitz angeben

Entweder er zahlt er Miete, dann kann er das durch Quittung oder Kontoauszug nachweisen.
Oder er zahlt keine Miete, will aber trotzdem was nachweisen, dann wärs Beschiß und dafür gibts von mir keinen Rat.
Avatar
schrieb am 01.07.10 11:08:51
Beitrag Nr.8 
(39.762.377)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.363 von selbstaendiger am 01.07.10 11:04:35also nochmal beschiss gibts nicht.

Er wohnt schon immer daheim ( muttersöhnchen, großes Haus etc), letztes Jahr nach dem Studium musste er einen Job 400 km weiter weg annehmen ( müssen musste er nicht aber da er kein bock hatte hartz 4 zu beantragen da er AL nicht kriegt da student hat er den job angenommen).

Er ist am Arbeitsort als 2 Wohnsitz angemeldet. Dort zahlt er regulär Miete und hat jedes Wochenende Heimafahrten.

Es wurden nur die Heimfahrten und die Miete vom 2 Wohnsitz angesetzt was nicht beanstandet wurde und er auch nachweisen kann weil vorhanden.

Die verlangen aber den Mietvertrag vom 1 Wohnsitz, um diese Kernfrage dreht es sich. Haben die ein Problem mit das er daheim wohnt als 1 Wohnsitz ? oder zerschiesst man sich die Kosten die man angesetzt hat
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owitschliwatschli
schrieb am 01.07.10 11:10:51
Beitrag Nr.9 
(39.762.390)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.291 von Latinl am 01.07.10 10:50:21Was er nicht absetzten will, braucht er auch nicht anzugeben, interessiert keinen, schon gar kein Finanzamt. Discount wegen ... gibt es nicht.

Also, Fakt ist, dass er die Wochenendheimfahrten absetzen kann und sonst nüscht, mehr muss er auch nicht angeben.

Grundsätzlich, vorher mal überlegen wie Dinge steuertechnisch laufen und dann entscheiden wie es aussieht.

Ich hoffe er war wenigstens so clever eine Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen, wenn nicht Mahlzeit ...
Avatar
schrieb am 01.07.10 11:12:32
Beitrag Nr.10 
(39.762.398)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.761.910 von Bernecker1977 am 01.07.10 09:59:06Das Gesetz sagt dazu: Der "Erstwohnsitz" ist dort, wo der Lebensmittelpunkt sich darstellt.
Das heißt, wenn er nachweisen kann, daß er tatsächlich nur zum Arbeiten sich im Zweitwohnsitz aufhält und den Erstwohnsitz dort hat, wo er REGELMÄSSIG sich ausserhalb der Arbeitswoche sich aufhält (Eltern, Freunde) dann muß das Finanzamt das auch so akzepieren.

Schon deshalb ist ein Fahrtenbuch (Tankrechnungen sammeln) unablässig. Kann er das lückenlos nachweisen, ist auch der Nachweis erbracht, wo sich sein Erstwohnsitz befindet. Und dann reicht natürlich auch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung, deren Mietkosten jedoch im Einklang stehen müssen- wenn überhaupt Miete dafür bezahlt wurde. Auch hier besteht Nachweispflicht (monatliche Abbuchungen, die jedoch nur im Verhältnis zu berücksichtigen sind.) Viele Trixer fallen hier auf die Schnautze.

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