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Erst und Zweitwohnsitz ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 01.07.10 09:19:24
von
neuster Beitrag 01.07.10 13:17:36
von

Anzahl Beiträge: 18
Aufrufe gesamt: 422
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.158.600
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

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owitschliwatschli
schrieb am 01.07.10 11:20:43
Beitrag Nr.11 
(39.762.461)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.398 von Dorfrichter am 01.07.10 11:12:32Das ist richtig mit dem Lebensmittelpunkt!

Allerdings, kann er die Miete des zweiten Wohnistzes nur absetzten, wenn der gemäß doppelter Haushaltsführung nachweisen kann, das er zwei Haushalte unterhält. Meinem Verständnis nach kann er dies nicht, da ein Zimmer bei den Eltern nicht als Haushalt zählt, zumal er keine Miete gezahlt hat.
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schrieb am 01.07.10 11:27:09
Beitrag Nr.12 
(39.762.503)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.461 von owitschliwatschli am 01.07.10 11:20:43ja gut wenn die dem die miete streichen kann mans verschmerzen. Ja jedes We ist er heimgefahrem mal mit dem eigenem Auto mal mit der Bahn.

Km Stand ( da checkheft gepflegt) und Bahnbeleg sollten ja ausreichend sein.

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schrieb am 01.07.10 11:32:41
Beitrag Nr.13 
(39.762.539)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.377 von Latinl am 01.07.10 11:08:51Wenn er die Heimfahrten angerechnet haben will, dann muß er dem Finanzamt nachweisen, daß sein Lebensmittelpunkt zuhause bei den Eltern und eben nicht an seinem Zweitwohnsitz ist. Das ist am einfachsten durch einen auch im Zahlungsfluß nachweisbaren Mietvertrag. Der ist zwar keine Bedingung, nur legt halt eine monatlich nachweisbare Ausgabe den Schluß nahe, daß ihr ein gewisser Gegenwert, nämlich der Aufenthalt zuhause, zugrunde liegt. Ohne Zahlungen wären sämtliche Belege/Bescheinigungen gut, die den Schluß nahelegen, daß er noch im elterlichen Wohnort integriert ist. Beispielsweise durch Nachweis jeglicher Heimfahrkosten, km-Stand-Aufstellung, karteileichenfreie Vereinsmitgliedschaften, Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen, heimische Quittungen aller Art, usw..
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schrieb am 01.07.10 11:35:57
Beitrag Nr.14 
(39.762.552)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.398 von Dorfrichter am 01.07.10 11:12:32Das hast Du schön geschrieben :kiss:
Avatar
owitschliwatschli
schrieb am 01.07.10 11:40:51
Beitrag Nr.15 
(39.762.586)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.539 von selbstaendiger am 01.07.10 11:32:41Als Begründung reicht normalerweise schon die Angabe einer Freundin und Sportverein im Einzugsgebiet des Erstwohnsitzes.
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schrieb am 01.07.10 12:55:04
Beitrag Nr.16 
(39.763.054)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.461 von owitschliwatschli am 01.07.10 11:20:43da ein Zimmer bei den Eltern nicht als Haushalt zählt, zumal er keine Miete gezahlt hat.

Ich schrieb ja, da die "Miete" in einem "angemessenen Verhältnis stehen muß, daß auch monatliche Überweisungen stattgefunden haben müssen. Ist dies aber nicht der Fall, so existiert überhaupt kein 2. Wohnsitz. Pech gehabt.

Wenn er trotzdem auf diese Tour reitet, wird er irgendwann richtigerweise mit enormen Rückzahlungen belastet werden.
Avatar
schrieb am 01.07.10 12:58:15
Beitrag Nr.17 
(39.763.077)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.762.586 von owitschliwatschli am 01.07.10 11:40:51Danke euch, ich werde den Ausgang mal posten,

zur not wird er die besoffenen Dorfkirmes Pics von Facebook ausdrucken und hin schicken :D
Avatar
schrieb am 01.07.10 13:17:36
Beitrag Nr.18 
(39.763.205)
Antwort
Zitat
So Leute

Bruder hat angerufen, alles easy :D


Er hat gesagt wies ist. sie wird evtl die Miete des 2 Wohnsitzes streichen. Weiß sie aber noch nicht. Da er noch Studienkosten hat, kommt er trotzdem in den genuß der Rückerstattung aller Lohnsteuer :D

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