Antwort auf Beitrag Nr.:
39.762.377 von Latinl am 01.07.10
11:08:51Wenn er die Heimfahrten angerechnet haben will,
dann muß er dem Finanzamt nachweisen, daß sein Lebensmittelpunkt
zuhause bei den Eltern und eben nicht an seinem Zweitwohnsitz ist.
Das ist am einfachsten durch einen auch im Zahlungsfluß
nachweisbaren Mietvertrag. Der ist zwar keine Bedingung, nur legt
halt eine monatlich nachweisbare Ausgabe den Schluß nahe, daß ihr
ein gewisser Gegenwert, nämlich der Aufenthalt zuhause, zugrunde
liegt. Ohne Zahlungen wären sämtliche Belege/Bescheinigungen gut,
die den Schluß nahelegen, daß er noch im elterlichen Wohnort
integriert ist. Beispielsweise durch Nachweis jeglicher
Heimfahrkosten, km-Stand-Aufstellung, karteileichenfreie
Vereinsmitgliedschaften, Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen,
heimische Quittungen aller Art, usw..