Antwort auf Beitrag Nr.:
39.900.531 von R-BgO am 29.07.10
22:55:23Aus für deutsches Glücksspiel-Monopol
Das deutsche Monopol sei ab sofort ungültig so der EuGH, unter
anderem weil es nicht ausreichend gegen Spielsucht schütze.
Letztes Update am 08.09.2010, 11:29
Für deutsche Glücksspielautomaten gilt derzeit das Monopol
nicht.
Das deutsche Monopol für Glücksspiel und Sportwetten ist unzulässig
und gilt ab sofort nicht mehr. Dies hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Als Grund gab das
Höchstgericht vor allem die mangelhafte Schutzwirkung gegen
Spielsucht an.
Derzeit betrieben die Inhaber der deutschen Monopole
Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Und für andere, noch
gefährlichere Spiele, beispielsweise an Automaten, gelte das
Monopol nicht. "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive
Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol
nicht mehr gerechtfertigt werden kann", heißt es in einer
Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe "nicht weiter
angewandt werden".
Die höchsten EU-Richter stellten fest, grundsätzlich dürfe zwar ein
EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die
Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die
Spielsucht bekämpft werden solle. Aber deutsche Gerichte, bei denen
derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter gegen das Monopol
anhängig sind, hätten "Grund zu der Schlussfolgerung, dass die
deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und
systematischer Weise begrenzt".
Artikel vom 08.09.2010 11:00 | apa, dpa | cd |



