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    Magnum Ag Genußschein - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.10 18:38:24 von
    neuester Beitrag 12.09.18 12:09:45 von
    Beiträge: 413
    ID: 1.159.335
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    ISIN: DE0006501554 · WKN: 650155 · Symbol: MGU5
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      Avatar
      schrieb am 13.08.10 18:38:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      SdK vertritt die Interessen der Inhaber von Genussscheinen der Magnum AG

      Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird auf der für den
      26. August 2010 angesetzten Gläubigerversammlung der Genusscheininhaber
      (WKN: 650155) der Magnum AG teilnehmen und dort die Interessen ihrer
      Mitglieder vertreten.

      Die Magnum AG hat am 10. August 2010 die Inhaber der Genussscheine, welche
      zum 31. Dezember 2009 fällig geworden sind, zu einer Gläubigerversammlung
      eingeladen. Auf dieser Gläubigerversammlung soll unter anderem beschlossen
      werden, die Laufzeit der o.g. Genussscheine zu verlängern. Nachdem bisher
      kein Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2009 vorgelegt wurde und auch
      die Zinsen für das Jahr 2009 bisher nicht an die Genussscheininhaber
      bezahlt wurden, können die Genussscheininhaber nach Meinung der SdK über
      eine Laufzeitverlängerung nicht abstimmen, ohne dabei ihre
      Vermögensposition zu gefährden.

      Üblicherweise werden Maßnahmen wie die von der Magnum AG vorgeschlagene bei
      finanziellen Restrukturierungen angewendet. Geradezu kurios mutet aus Sicht
      der SdK die Begründung der Gesellschaft in diesem Fall an: Man trage damit
      dem Wunsch verschiedener Investoren Rechnung und wolle daher weiterhin die
      bewährten Genussscheine mit hoher Verzinsung anbieten, so die Gesellschaft.
      Auf den Internetseiten der Magnum AG wird dies wie folgt beschrieben:

      "Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Genussscheininhaber und
      Vermögensverwalter den Wunsch an uns herangetragen, die Laufzeit des
      Genussscheines WKN 650155 um mindestens zwei Jahre zu verlängern. Ein
      weiterer Grund ist, dass die Genussscheininhaber selbst und die
      Vermögensverwalter für ihre Kunden angesichts der derzeit unsicheren Lage
      auf dem Aktien- und Anleihemarkt und dem historisch niedrigen Zinsniveau an
      einer bewährten Anlage festhalten möchten."

      Für Investoren sollte diese Begründung nach Ansicht der SdK nicht
      nachvollziehbar sein. Erstens fehlt der Nachweis, dass sich das
      Anlagemodell der Magnum AG auch 2009 bewährt hat. Denn aufgrund des
      fehlenden Jahresabschlusses, der laut Unternehmensangaben erst am 31.
      August vorliegen soll, wurden bisher für 2009 keine Zinsen bezahlt. Ferner
      ist wegen des fehlenden Jahresabschlusses noch nicht einmal bekannt, wie
      hoch der Rückzahlungsanspruch der Genussscheininhaber im Falle einer
      Ablehnung der Laufzeitverlängerung wäre. Des Weiteren ist es aus Sicht der
      SdK nicht nötig, alle Investoren im Wege einer Gläubigerversammlung zu
      einer Laufzeitverlängerung und damit zum Verzicht auf die geplante
      Rückzahlung ihrer Einlage zu zwingen. Vielmehr könnte die Gesellschaft
      denjenigen Investoren, die das bewährte Modell schätzen, neue Genussscheine
      oder andere Fremdkapitalinstrumente anbieten. Damit könnte dann auch das
      Zinsniveau an das marktübliche Niveau angepasst werden, was sich günstig
      auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken würde. Denn wer zahlt
      freiwillig höhere Zinsen als der Markt erfordert?

      Mitglieder und interessierte Genussscheininhaber können sich unter
      info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 an die Geschäftsstelle
      der SdK wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

      München, den 13. August 2010
      Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Avatar
      schrieb am 22.08.10 13:24:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer ist auch betroffen und wer läßt sich (wie ich) auch von der SdK vertreten?:mad:
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 09:28:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also lt. Homepage gibt es 12 Prozent :cool:

      12% Ausschüttung zum 11. Mal in Folge

      Der Vorstand der Magnum AG gibt bekannt, dass aufgrund des Jahresergebnisses 2009 die Zahlung der Genussscheinzinsen in Höhe von 12% für beide Genussscheine (WKN 650155, WKN 325570) gesichert ist.

      Die Auszahlung der Zinsen erfolgt planmäßig am 1. September 2010.



      http://www.magnum-ag.de/cms/index.php?mid=16

      In diesem Niedrigzinsumgfeld ein sehr guter Deal!

      OGV
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 11:56:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.027.738 von omasgeldverwalter am 23.08.10 09:28:22Die Sdk vertritt nur zahlende Mitglieder. Ich habe denen meine Genußscheine zur Vertretung angeboten, aber die wollten Sie nicht haben - dh Sie vertreten keine Anlegerinteressen, denn dann müßte die Sdk ja für jedes zusätzliche Stimmrecht dankbar sein.

      Die Ausschüttung von mindesten 12% (+Verzugszinsen?) kommt laut Magnum in jdem Fall am 1.9 auf´s Konto.
      Darüber hinaus geht das Gerücht um, dass es einen schweizer Vermögensverwalter gibt, der die Scheine für 110% kaufen will-näheres erfahren die Genußscheininhaber von der Magnum AG.

      Wer sich einmal anshaut wie sich die Tochtergesellschaft MPH, die mehrheitlich der Magnum AG gehört, entwickelt (hat) der dürfte ohnehin keine Zweifel haben, dass die Ausschüttung auch im nächstem Jahr kommen.

      Von daher sind das wahrscheinlich momentan eher Kaufkurse.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 12:59:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.028.654 von Hammerschmidtchen am 23.08.10 11:56:03Gilt das Angebot von 110% für den Magnum-Genussschein mit der WKN 650155 oder für den mit der WKN 325570 oder für beide?

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      Avatar
      schrieb am 23.08.10 21:18:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie bewertet ihr die auf der Homepage veröffentlichten Bilanzkennzahlen nach HGB 2009 (vor allem im Vergleich zu dem im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten JA 2009)?!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 21:26:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.032.070 von ikbneu am 23.08.10 21:18:24Meine natürlich JA 2006 im eBUZ....
      Avatar
      schrieb am 26.08.10 20:27:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      War heute jemand von Euch bei der Gläubigerversammlung?

      Oder weiß was zum Ausgang?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.08.10 10:51:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.052.107 von ikbneu am 26.08.10 20:27:42War denn wirklich niemand aus dem Board am Donnerstag dabei?
      Avatar
      schrieb am 29.08.10 19:41:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.032.070 von ikbneu am 23.08.10 21:18:24Das Eigenkapital ist ja dann von ca. 38 Mio Euro auf etwas über 20 Mio Euro gesunken. Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, wenn man eine Kapitalherabsetzung ausschließt.

      1. Es wurden in der Zwischenzeit entsprechende Verluste fabriziert.

      2. Die Aktionäre haben sich eine oder mehrere Dividenden geleistet.

      Bei beiden Möglichkeiten ist eine Verlängerung nicht einzusehen. Ohne Veröffentlichung von Jahresabschlüssen geht das schon mal gar nicht. Insbesondere bei der zweiten wäre es angebracht, daß die Aktionäre Geld einschießen, wenn das benötigt wird und sie das gerade herausgezogen haben.
      Avatar
      schrieb am 30.08.10 07:36:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.052.107 von ikbneu am 26.08.10 20:27:42Die Gläubigerversammlung hat beschlossen, die Genußscheine zu verlängern.
      Der Mehrheitsanteilseigner Consale hatte die Mehrheit, die Kleinanleger waren bildeten die Minderheit.
      Avatar
      schrieb am 18.10.10 17:04:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      Habe ich im Zug gelesen

      reicher Wohnen in Berlin An der Spree gibt es einen Nachholbedarf bei Edel-Immobilien
      http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/auf-oberkante-genaeht-…

      und finde den Artikel sehr passend hier.

      OGV
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 10:12:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was soll man nun von der SDK halten? Erst die Vorwürfe der Kursmanipulation )z.B. unter http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,720058,00.ht… nachzulesen). Dann nichts als viel heiße Luft um die Magnum AG. Wie unnötig, dem Unternehmen geht es blendend! http://www.wallstreet-online.de/nachricht/3026070-magnum-ag-… Die die neuen GS-Bedingungen sind auf der Webseite des Unternehmens abrufbar und alle haben gewonnen.
      Bis auf die SDK.
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 12:11:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      DER AKTIONÄR ONLINE, Tipp des Tages:

      Gesunde Entwicklung

      Rasantes Umsatzwachstum bei deutlich steigendem Gewinn. Davon träumen viele Unternehmenslenker. DER AKTIONÄR hatte bereits im Sommer erklärt, dass das für Patrick Brenske, Vorstand der MPH Mittelständische Pharma Holding AG (WKN A0N F69) keine Träume mehr sind.

      Im ersten Jahr nach der Unternehmensgründung im November 2008 hat seine im Pharmabereich tätige Beteiligungsholding den Umsatz auf 62 Millionen Euro verfünffacht. Der operative Gewinn lag bei 6,1 Millionen Euro, wobei hier bedacht werden muss, dass das Rumpfgeschäftsjahr 2009 nur etwas mehr als drei Quartale andauerte. Im laufenden setzt sich dieser Trend eindrucksvoll fort. In den ersten neun Monaten wurden bereits ein Umsatz von 81,5 Millionen Euro und ein EBIT von 8,8 Millionen Euro erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss lag bei 7,6 Millionen Euro des gesamten Vorjahres

      Günstige Bewertung

      Cosmin Filker von GBC Research erwarten für das Gesamtjahr Umsätze in Höhe von 105,15 Millionen Euro und ein EBIT von 11,8 Millionen Euro. Daraus resultiert eine starke Marge von 11,2 Prozent. Unter dem Strich erwartet der Analyst einen Gewinn von 0,26 Euro je Aktie. Und ein Ende des Wachstums ist derzeit nicht in Sicht. "Wir sind der Meinung, dass sich das Unternehmenswachstum auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird und erwarten einen Anstieg der EBIT-Marge auf 13,5 Prozent", gibt auch der GBC-Analyst einen positiven Ausblick. 2011 sollte der Umsatz auf 133,5 Millionen Euro steigen und der Gewinn je Aktie auf 0,35 Euro klettern. Daraus resultiert ein 2011er-KGV von günstigen 6.

      Rasantes Wachstum

      Was macht die Gesellschaft so stark? Das derzeit einzige operativ tätige Portfolio-Unternehmen, Haemato Pharm, hat sich auf den Handel mit Arzneimitteln innerhalb der EU, den sogenannten Parallelimport, sowie auf die Herstellung und den Vertrieb von Nachahmerpräparaten (Generika) spezialisiert. "Damit ist MPH in einem Marktumfeld tätig, welches nicht nur als vergleichsweise krisenresistent gilt, sondern auch in den letzten Jahren ein dynamisches Wachstum aufgezeigt hat", so der GBC-Analyst. Durch auslaufende Patente und den steigenden Kostendruck werden immer mehr Generika verschrieben. "Das Produktportfolio der Haemato Pharm konnte seit 2008 von vier Zulassungen im Bereich der Parallelimporte über 40 im Vorjahr auf mittlerweile über 200 erweitert werden", erklärt Finanzvorstand Dr. Christian Pahl gegenüber dem AKTIONÄR. Ende des Jahres dürften es bereits mehr als 300 sein, 2011 weitere 150 mehr. Dazu kommen neun Zulassungen für die Herstellung von Generika. Der Schwerpunkt deckt hauptsächlich die Indikationsbereiche Onkologie, HIV, Rheuma und Diabetes ab.

      Neue Gesetzgebung

      "Besondere Impulse für diese Segmente sind in erster Linie vor dem Hintergrund der neuen Rabattverordnung zu erkennen", erklärt Filker. "Durch eine neue Gesetzgebung haben die Krankenkassen die Möglichkeit, direkt Rabattverträge mit den Pharmaunternehmen abzuschließen, um somit die eigenen Arzneimittelausgaben zu senken. Vor dem Hintergrund der Einsparbemühungen der Krankenkassen dürften damit besonders die Hersteller von Generika oder die Lieferanten von Parallelimporten profitieren", führt der Experte aus. Die Erhöhung des Zwangsrabatts auf Parallelimporte von sechs auf 16 Prozent treibt den MPH-Verantwortlichen keine Sorgenfalten auf die Stirn. Die Gesellschaft will diese Einschränkung durch die geschickte Einkaufspolitik kompensieren.



      Aktie unter Druck

      Ein Blick auf den Chart zeigt, dass die Aktie in den vergangenen Wochen deutlich unter Druck stand. Die Aufwärtsbewegung, die den Kurs im Frühjahr von 1,80 bis auf 3,20 Euro geführt hat, wurde wieder komplett abverkauft - trotz des rasanten Wachstums der Gesellschaft. Die Beteiligungsgesellschaften Magnum und Windsor, die 54,6 beziehungsweise 28,9 Prozent an der Gesellschaft halten, verkaufen nach Angaben von Finanzvorstand Pahl "keine Aktien zu den niedrigen Kursen".

      Zweite Chance nutzen

      Dank weiterer Zulassungen, dem Ausbau der Internationalisierung und der Erschließung neuer Kundensegmente dürfte MPH künftig weiter rasant bei Umsatz und Gewinn zulegen. Das sollte sich auf Sicht auch im Aktienkurs widerspiegeln. Die GBC-Analysten haben in einer aktuellen Studie ein Kursziel von 4,30 Euro ermittelt. DER AKTIONÄR legt die Meßlatte zunächst nicht ganz so hoch und sieht die erste Zielmarke bei 2,60 Euro - also rund 30 Prozent über dem aktuellen Niveau. Sollte die Aktie wider Erwarten weiter zurückfallen, sichert ein Stoppkurs bei 1,60 Euro die Position ab.

      Kurs — 11:08 27.10.10
      2,14 €

      Empf. Kurs
      2,05 €

      Ziel
      2,60 €

      http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/Gesunde-Entwicklung_id…
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 17:15:39
      Beitrag Nr. 15 ()
      Schön langsam kommt wieder Leben in die beiden Magnum-Genussscheine (WKN 650155 u. 325570).
      Warum der 650155er 5,00 € höher steht, wie der andere, ist mir unbegreiflich. Die GS-Bedingungen sind ja nach der Gläubigerversammlung zum 650155er jetzt identisch. Auf der Magnum-Homepage steht, dass die Ausschüttung auf die GS allein durch die Mieteinnahmen gesichert ist. Wenn ich richtig rechnen kann, beträgt die Rendite bei einem Kurs von 70 rund 17% p.a. Eigentlich besteht heuer kein Grund, die Ausschüttung wieder so spät (1.9.) vorzunehmen. Lassen wir uns überraschen.
      Avatar
      schrieb am 01.03.11 11:03:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich muss mich korrigieren: Nicht durch die Mieteinnahmen allein ist die Ausschüttung auf die Genussscheine gesichert, sondern durch die zu erwartenden Dividendeneinnahmen aus den Beteiligungen.

      Aus dem Beteiligungsgeschäft erwarten wir in 2011 hohe Dividendenerträge, mit denen allein
      die Ausschüttungen an die Genussscheininhaber bedient werden können.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.03.11 11:48:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.123.649 von Fred3 am 01.03.11 11:03:29Lt. Magnum-Homepage ist die Zinszahlung wie im Vorjahr am 1. September zu erwarten.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 15:16:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.281.566 von Siola1 am 29.03.11 11:48:48Das SCHWARZBUCH Börse 2010 der SdK berichtet auf S. 43 über die "12 %ige Traumrendite?" der Magnum AG-Genußscheine.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 18:59:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.367.991 von Siola1 am 14.04.11 15:16:34Und,was schreiben sie?
      Bist Du Mitglied?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.05.11 17:04:14
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.369.779 von bernieschach am 14.04.11 18:59:54Bin kein SdK-Mitglied.

      Im Schwarzbuch Börse wird über die Gläubigerversammlung am 26.8.10 berichtet: "...zentraler Diskussionspunkt...war das Geschäftsmodell der Magnum AG, welches die Zins- bzw. Rüchzahlung der Genussscheine sicherstellen soll. Dieses blieb jedoch ziemlich vage, was nicht nur an den damals noch nicht veröffentlichten Jahresabschlüssen 2007 bis 2009 lag, sondern auch der nichtssagenden Präsentation der Gesellschaft geschuldet war. Analog zur aktuellen Mitteilung über den Verlauf des Geschäftsjahres 2010 hieß es darin lediglich, dass die Magnum AG mit ihren Beteiligungen an der Windsor AG sowie der MPH Mittelständische Pharma Holding AG gut aufgestellt sei. Hinzu käme ein umfassendes Baulandreservoir von über 100.000 qm in Berlin, Leipzig, Dresden und München. Dr. Brenske erklärte zudem zum Fehlen jeglicher Bankkredite, dass vor allem die Genussscheinfinanzierung der AG bei durchschnittlichen Renditen von 28 % p.a. (!) problemlos zu stemmen sei....Zahlen blieben und bleiben damit Mangelware bei der "sich lediglich selbst kontrollierenden Wagnisgemeinschaft mit Gewinnchance"....Ein aus unserer Sicht hohes Maß an Intransparenz verbunden mit neuen Kündigungsmöglichkeiten auch nach Verlustteilnahme sorgt weiter für beträchtliche Risiken beim 12 %-Ewiggeld."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.05.11 19:56:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.509.418 von Siola1 am 16.05.11 17:04:14Die Transparenz kommt durch die börsennotierten Beteiligungen ja nun von alleine.
      Ich sehe jedenfalls keinen Grund,nicht zu investieren.
      Das credit rating wurde am 31.10.2007 mit bbb+ festgestellt.
      Die GS Scheine brauchen die überhaupt nicht mehr,das Eigenkapital dürfte mindestens bei 110 Millionen Euro liegen.
      Und zahlen tun sie 12% auf den Nennbetrag,nicht 28%.
      Es ist doch gut,dass viele Leute so übervorsichtig sind,dadurch ergeben sich Investmentchancen.
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 05:01:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zum Monatsende gibts wieder zuverlaessig die Bedienung mit 12..- bei einem Kurs von knapp 80 (s. Homepage)
      Aktuelle News
      12 % Ausschüttung zum 12. Mal in Folge

      Für unsere Genussscheine DE0003255709 und DE0006501554 erhalten die Inhaber gemäß § 2 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen auch für das Geschäftsjahr 2010 eine Ausschüttung von 12 % des Nennbetrages. Die Hauptversammlung, die u.a. über diese Ausschüttung beschließt, findet am 30.08.2011 statt, die Auszahlung erfolgt dann am 31.08.2011


      Die Scheine sind zum Ende naechsten Jahres kuendbar. Wenn es naechste Jahr nochmal die Ausschuettung gibt (zum 13. Mal in Folge), erhaelt man bis Ende 2012
      fuer 80.- Einsatz
      12.- August 2011
      12.- August 2012
      100.- Dezember 2012

      ... Das sind also etwa 50% Rendite in eineinhalb Jahren. Andererseits: Warum sollte man kuendigen, wenn die weiter zuverlaessig ausschuetten. Die Bilanz ist und bleibt stark und das GEschaeft (MPH) laeuft ja anscheinend auch zuverlaessig und weitgehend konjunkturunabhaengig.....
      Avatar
      schrieb am 07.08.11 16:56:51
      Beitrag Nr. 23 ()
      Also ganz genau gibt es die 100% erst 1 Tag nach der HV 2013,also in 2,063 Jahren.
      Das macht bei einem Kaufkurs von 80% (68,855% ohne Zinsen) eine laufende Verzinsung von 17,428%,das sind bei 2,063 Jahren 35,95%
      Dazu ein Kursgewinn von 45,23%
      Insgesamt sind das 81,18%
      Avatar
      schrieb am 17.10.11 13:51:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      Bei der Magnum-Beteiligung MPH ist lt. EamS v. 8.10.11 mit einem Dividendenschub für 2011 zu rechnen. Das könnte sich für die Magnum-Genussscheine positiv auswirken.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.11.11 09:08:49
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.220.690 von Fred3 am 17.10.11 13:51:49warum lag der Genussschein eigentlich in 2010 höher als heute,
      gibt es dafür einen Grund. Denke die Beteiligungen haben sich doch ganz
      gut entwickelt, müsste er dann nicht höher liegen.

      leider kenn ich mich bei Genussscheinen noch nicht so gut aus, hört sich aber interesant an
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.11 20:14:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.323.014 von smyl am 09.11.11 09:08:49das ist eine Frage des Vertrauens
      zudem sind die GS beidseitig,also auch von Magnum Ende 2012 kündbar,und dann zählt der Bilanzgewinn 2012,ob Zinsen bezahlt werden,bzw. ob überhaupt zu 100% zurückbezahlt wird
      beim derzeitigen Kurs sind die Risiken sehr sehr gut bezahlt
      Betrug kann man nie zu 100% ausschliessen,scheint mir aber sehr unwahrscheinlich
      Avatar
      schrieb am 13.11.11 13:01:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      würde gerne einsteigen, es ist einfach nur etwas seltsam wenn der Kurs nicht steigt.
      auf ariba gab es ein paar kritische stimmen, kennt jemand die Firma oder hat jemand vielleicht sogar geschaeftlich zu tun mit magnum oder mph. der internetauftritt ueberzeugt mich nicht. sehe da keine Bilder einer Firma und Produkte.
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 20:13:10
      Beitrag Nr. 28 ()
      Bin auch drin, will machen hoffen das die keine scheiße bauen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 20:40:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zitat von smyl: würde gerne einsteigen, es ist einfach nur etwas seltsam wenn der Kurs nicht steigt.
      auf ariba gab es ein paar kritische stimmen, kennt jemand die Firma oder hat jemand vielleicht sogar geschaeftlich zu tun mit magnum oder mph. der internetauftritt ueberzeugt mich nicht. sehe da keine Bilder einer Firma und Produkte.


      Wenn Du Dir nicht sicher bist,lass es lieber.
      Magnum ist kein börsennotiertes Unternehmen,die brauchen Dein Geld nicht mehr,die GS haben sie schon viele Jahre auf dem Markt und überweisen bisher pünktlich die Zinsen.Viel Transparenz darfst Du nicht erwarten.
      Avatar
      schrieb am 17.11.11 18:14:44
      Beitrag Nr. 30 ()
      Was ich nicht so ganz Nachvollziehen kann ist warum man nicht versucht sich günstiger über Bankkredite zu finanzieren. Die gibt es doch unter 12% zumindest wenn man nur ein teil darüber finanzieren würde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.11 19:17:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.365.246 von iggoperator am 17.11.11 18:14:44Bankkredite nehmen die bei Bedarf trotzdem auf,z.B. wenn sie die 100000 qm2 Bauland bebauen.
      Les Dir mal die Bedingungen der GS durch,Zinsen gezahlt werden nur bei Bilanzgewinn,falls grosse Verluste anfallen,kann der Nennwert bis 0 runtergestzt werden,die GS nehmen also voll am Bilanzverlust teil.
      So eine Finanzierung gilt bei Banken als EK,und damit kommen sie günstig an FK.
      Für ein kleines Unternehmen wie Magnum ist zuerst mal wichtig,überhaupt eine funktionierende Unternehmensfinanzierung auf die Beine zu stellen,ob sie jetzt eine Million mehr oder weniger bezahlen,ist beim jetzigen Stand nicht mehr so wichtig.
      Die Renditen liegen bei Kündigung Ende 2012 derzeit bei weit über 40% p.a.,und das bei 35% Umsatzwachstum bei lebensnotwendigen Medikamenten,100000 qm2 Bauland in Berlin,München,Dresden und Leipzig.
      Daran sieht man,dass die Masse der Menschen nicht in der Lage ist,sinnvoll mit Geld umzugehen,das ist das genaue Gegenteil zum Neuen Markt vor 10 Jahren.
      Avatar
      schrieb am 19.01.12 10:29:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hast du Erfahrung wie das mit der Kündigung läuft, habe bisher noch nie ein Genußschein gekündigt. Wie stelle ich das Praktisch an wenn ich den GS mit 3-monatiger zum ende 2012 Kündigen möchte?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.01.12 12:49:31
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.614.847 von iggoperator am 19.01.12 10:29:06Die Bedingungen sagen "urschriftliche" Kündigung mit dreimonatiger Frist. Eingangsdatum bei der Magnum AG zählt.

      Also lieber ein paar Tage zu früh.

      Ich sehe allerdings eine Gefahr: Wenn hier einzelne schon mit größeren sechsstelligen Summen im GS (Gesamtvolumen beträgt ja 10M€) investiert sind und sehr viele zum 31.12. kündigen, dann wird der Anschlussfinanzierungsbedarf nicht unerheblich, auch im Verhältnis zum EK der Magnum AG. Desweiteren muss gekündigt werden, bevor der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr fest steht. Das heißt, das mit ein paar buchhalterischen Tricks das Ergebnis für 2012 so gedrückt werden könnte, dass sich eine Rückzahlung zum Nennwert erübrigt. Gekündigt hat man dann aber bereits und ein Rücktrittsrecht existiert nicht. Weiterhin ist der Koupon im Verhältnis zum momentanen Kurs sehr beachtlich, so dass ich persönlich überlege den Schein zwei weitere Jahre zu halten.
      Avatar
      schrieb am 17.02.12 18:55:44
      Beitrag Nr. 34 ()
      So jetzt gehts ja ganz gut nach oben
      Avatar
      schrieb am 19.02.12 11:53:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      Zitat von soc.an.: Die Bedingungen sagen "urschriftliche" Kündigung mit dreimonatiger Frist. Eingangsdatum bei der Magnum AG zählt.

      Also lieber ein paar Tage zu früh.

      Ich sehe allerdings eine Gefahr: Wenn hier einzelne schon mit größeren sechsstelligen Summen im GS (Gesamtvolumen beträgt ja 10M€) investiert sind und sehr viele zum 31.12. kündigen, dann wird der Anschlussfinanzierungsbedarf nicht unerheblich, auch im Verhältnis zum EK der Magnum AG. Desweiteren muss gekündigt werden, bevor der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr fest steht. Das heißt, das mit ein paar buchhalterischen Tricks das Ergebnis für 2012 so gedrückt werden könnte, dass sich eine Rückzahlung zum Nennwert erübrigt. Gekündigt hat man dann aber bereits und ein Rücktrittsrecht existiert nicht. Weiterhin ist der Koupon im Verhältnis zum momentanen Kurs sehr beachtlich, so dass ich persönlich überlege den Schein zwei weitere Jahre zu halten.


      Also laut den Bilanzen sind derzeit noch 40 Millionen Nominale im Umlauf.Die Kündigungfrist für den 650155 ist Ende 2011 abgelaufen,es wäre mal interessant,wie hoch die Kündigungquote war.Ich denke nicht allzu hoch,denn schliesslich ist es eine relativ sichere und hochverzinsliche Anlage in diesen Zeiten.
      Wie auch immer,wenn Magnum einen Bilanzverlust für 2012 ausweisen würde,dann dürften sie auch keine Zinsen für 2012 auszahlen,auch nicht für die nicht-gekündigten GS.Zudem müsste der Nennwert aller GS herabgesetzt werden.Wenn MPH den Umsatz wie prognostiziert auf 180 Millionen steigern kann,sind Bilanzverluste nicht glaubwürdig und würde das Vertrauen in die Magnum ag(und damit auch das operative Geschäft der MPH) zutiefst untergraben oder sogar Klagen nach sich ziehen.Und das alles,um einige Millionen einzusparen,für so dumm halte ich das Management nicht.
      Als wenn z.B. 20 Millionen Nom. gekündigt würden,und sie würden den Nennwert auf 90% runtersetzen(mehr würde auf jeden Fall zu Klagen führen),und sich ja dann auch noch die Zinsen für 1 Jahr sparen,sind das lediglich 4,4 Millionen Euro.Die restlichen Zinsen müssten sie ja 1 Jahr später nachzahlen.Dafür verunsichern und verärgern sie alle GS Inhaber und wecken das Misstrauen aller Geschätspartner.Man muss sich klarmachen,dass Magnum über die letzten 13 Jahre ca. 60 Millionen Euro nur an Zinsen bezahlt hat.Das funktioniert.
      Eine Refinanzierung halte ich für problemlos über die derzeit gehaltenen Vermögenswerte darstellbar.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 10.07.12 13:20:13
      Beitrag Nr. 36 ()
      Wann ist denn bei dem Schein die nächste Ausschüttung

      Lesezeichen.
      Avatar
      schrieb am 23.07.12 19:16:38
      Beitrag Nr. 37 ()
      hallo 1erhardt,

      im q3 2012 sollte die nächste ausschüttung kommen! die zahlen für 2011 sind auf der hp veröffentlicht seit paar wochen! dies geschah auch wieder ohne das es jemand mitbekommen hat! einfach die 2010 zahlen gegen 2011 getauscht! zahlen sind aber okay und ähnlich wie 2010! ausschüttung dürfte nichts im wege stehen!

      die hv die über eine ausschüttung bestimmen muß, dürfte wohl wieder ende august stattfinden vermute ich mal!?!?

      mfg

      bastel
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.12 05:28:24
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.415.473 von Bastelzock am 23.07.12 19:16:38guten morgen,

      soeben gesehen auf der hp der magnum ag

      die hv findet am 31.08.2012 statt und die ausschüttung folgt dann am 03.09.2012!

      wie von mir erwartet...

      mfg

      bastel
      Avatar
      schrieb am 15.08.12 13:35:41
      Beitrag Nr. 39 ()
      Ich habe gekündigt und hoffe auf einen guten Ausgang.
      Avatar
      schrieb am 11.09.12 13:26:20
      Beitrag Nr. 40 ()
      :confused:

      Habt Ihr eigentlich immer eine Kündigungsbestätigung von Magnum AG erhalten? In der letzten Zeit (ca. 4 Wochen) kamen bei mir und anderen Bekannten gar keine Bestätigungen mehr zurück.

      Werde daher der Vorsicht halber nochmals eine Kündigung urschriftlich durch den Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Königswusterhausen zustellen lassen. Es soll schließlich niemand behaupten, dass bei dem Einschreiben-Rückschein nur heiße Berliner Luft enthalten war und kein Kündigungsschreiben.

      Angesichts der Rücklagen von über 23 Mio. Euro sollte eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Nennwert für die Rückzahlung der gekündigten Genüsse "angekratzt" wird und eine Zahlung <100% eintritt, eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit aufweisen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.09.12 16:35:21
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.590.143 von Nickeloma am 11.09.12 13:26:20
      Die Genusscheinbedingungen von Magnum AG verweisen auf §158 Aktiengesetz.

      Nur zur Sicherheit wollte ich nochmals fragen, ob angesichts der "fetten" Rücklagen von 23 Mio. Euro selbst bei unwahrscheinlichen Verlust für Geschäftsjahr 2012 nicht sinngemäß nach folgender Berechnung die Rücklagen in die Berechnung einzubeziehen ist:

      3) Der Gewinnanteil wird ausgeschüttet, soweit der Jahresüberschuss der Gesellschaft, erhöht um Gewinnvorträge und gemindert um Verlustvorträge und Zuführung zur gesetzlichen Rücklage, für die Gewinnanteile aller Arten von Genussscheinen und ggf. weiterer erfolgsabhängiger gleichrangiger Wertpapiere der Gesellschaft ausreicht. Reicht er nicht aus, erhöhen fehlende Beträge die Gewinnausschüttung des Folgejahres, ggf. späterer Folgejahre, soweit der nach Satz 1 korrigierte Jahresüberschuss des Folgejahres oder der Folgejahre ausreicht.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.09.12 09:48:51
      Beitrag Nr. 42 ()
      Gibt es keine Genussscheininhaber von Magnum mehr?

      Nochmals die Frage:
      Magnum AG führt ca. 23 Mio. Rücklagen - wird hier bei Kündigung zum 31.12.2012 ersthaft in Zweifel gezogen, dass bei Kündigung der Nennwert <100% zur Auszahlung gelangt?
      Avatar
      schrieb am 15.09.12 20:10:50
      Beitrag Nr. 43 ()
      Kann ich Dir nicht genau beantworten.
      Ich habe mal eine andere Frage.Man muss ja einen Depotauszug mitschicken,dass Magnum nachvollziehen kann,ob die gekündigte Anzahl im Depot ist.
      Meine Frage ist,ob man die Kopie selbst machen kann,oder nur die depotführende Bank.Worauf muss man dann achten,muss die Bank unterschreiben oder abstempeln?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 09:55:59
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ Nickeloma:

      Zu welchem Zeitpunkt hast du gekündigt?

      Eine Kündigung in 2012 wirkt ja erst zum 31.12.2014.
      Da schicken die jetzt noch keine Bestätigung raus...
      ==========================================================
      Die Laufzeit der Genussscheine ist unbefristet. Die Genussscheininhaber und die Magnum AG können die Genussscheine unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwölf Monaten jeweils zum Ende eines geraden Geschäftsjahres (bspw. 2012, 2014, 2016, etc.), erstmals zum 31.12.2012 kündigen. Die Kündigung durch die Magnum AG hat durch Bekanntmachung gem. § 11 zu erfolgen. Die Kündigung durch die Genussscheininhaber hat gegenüber der Magnum AG in Schriftform zu erfolgen. Die telekommunikative Übermittlung reicht nicht aus. Vorbehaltlich der Bestimmungen über die Teilnahme an einem etwaigen Jahresfehlbetrag gem. § 7 werden die Genussscheine zum Nennbetrag zurückgezahlt.
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 11:43:51
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die 12 Monate Kündigungsfrist gilt für den 1999 begebenen GS.
      Bei dem GS(325570),der 2003 begeben wurde sind es lediglich 3 Monate,kann also bis Ende September noch für 2012 gekündigt werden.
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 16:13:19
      Beitrag Nr. 46 ()
      Aus zahlreichen Klagen zum Thema Aktivlegitimation vor Gerichten im Zusammenhang mit Argentinien akzeptieren die Gerichte (und damit erst recht Magnum AG) als Nachweis einer Kündigung:
      - Zeitnahe Kaufbelege (d.h. Kauf und zeitnahe Kündigung)
      - Bankbestätigung über Bestand mit Angaben (Nominale, Datum
      WKNund Unterschrift
      - Computergedruckter Depotbestand bzw. Kopie von Monatsbestätigung - Auszug des Bankdepots ohne Unterschrift der Bank mag akzeptiert werden, ist aber nichts gerichtsfest (da fäschbar)
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 17:10:35
      Beitrag Nr. 47 ()
      Danke für die schnelle Antwort.
      Ich habe bisher nur handschriftlich gekündigt.Darauf teilte mir Magnum per email mit,dass sie noch eine Bestätigung der Bank brauchen und ich dann eine Kündigungsbestätigung bekomme.
      Muss die Unterschrift auf der Kopie des Depotauszugs im Original vorliegen,dann müsste mir die Bank die Unterlagen mit der Post schicken.Oder reicht auch eine elektronische Übermittlung per pdf?
      Eine weitere Möglichkeit,die aber vermutlich teuer ist,wäre wohl,das Ganze notariell beglaubigen zu lassen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.09.12 17:52:37
      Beitrag Nr. 48 ()
      Zitat von bernieschach: Die 12 Monate Kündigungsfrist gilt für den 1999 begebenen GS.
      Bei dem GS(325570),der 2003 begeben wurde sind es lediglich 3 Monate,kann also bis Ende September noch für 2012 gekündigt werden.



      Danke für die feine Abgrenzung zum 650155. Das war mir neu.
      Avatar
      schrieb am 17.09.12 09:45:58
      Beitrag Nr. 49 ()
      @BernieSchech
      Am Besten ist als Nachweis immer eine Bankbestätigung mit Unterschrift über den Bestand (kostet je nach Bank 10 Euro). Kopie habe ich dann an Magnum AG geschickt und Original behalten.

      Jetziger Kauf und Kündigung der Genüsse 325570 um 79,50% führt voraussichtlich zu Auszahlung von 120%Punkten innerhalb 1 Jahres:
      - Nennwert 100% (dürfte durch Rücklagen von 23 Mio. abgesichert sein, da müsste der MPH Kurs schon um rechnerisch cs. 40% nach den Bilanzdaten eincrashen, um den Nennwert mE in Frage zu stellen)
      - 12% Zinsen (Siehe MPH Entwicklung; Gesellschaft hälte ca. 50% der Genüsse in Eigenbestand, dass die effektive Zinszahlung der Genüsse sich quasi halbiert hat und 50% in die Rücklagen gehen)
      - 8% für Zeitraum 1.1. - 31.8.13 nach Genussscheinbedingungen (sofern kein Verlust oder quotaler Gewinn)
      Freue mich daher geistig schon auf die 120% und weitgehend kalkulierbaren Gewinne in 1 Jahr.

      Kaufen und Kündigen macht hier richtig Spass!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.12 23:56:15
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.611.394 von Nickeloma am 17.09.12 09:45:58Mal abgesehen davon, dass Emittenten nicht dazu verpflichtet sind, etwaige Verluste durch die Auflösung von Rücklagen aufzulösen, hängt die Verlustbeteiligung am Jahresergebnis, da helfen die Rücklagen nicht.


      Was ist außerdem mit dem §9:

      § 09
      Nachträgliche Änderungen
      Nachträglich kann die Teilnahme am
      Verlust und am Liquidationserlös
      sowie der Nachrang des Genussscheins
      (§ 07) nicht geändert sowie
      die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist
      (§ 03) nicht verkürzt
      werden. Alle anderen Genussrechtsbedingungen
      kann die Magnum AG
      durch einseitige Willenserklärung
      ändern bzw. anpassen. Diese Änderungen
      sind von der Magnum AG
      gemäß § 11 bekannt zu machen.
      Eine vorzeitige Rückzahlung ist der
      Magnum AG ohne Rücksicht auf entgegenstehende
      Vereinbarungen
      zurückzugewähren, sofern nicht das
      Kapital durch die Einzahlung anderen,
      zumindest gleichwertigen haftenden
      Eigenkapitals ersetzt worden ist.


      Das heißt doch, dass Magnum die Kündigungsfrist durch einseitige Willenserklärung verlängern kann, oder? Und selbst wenn die Kündigung zunächst akzeptiert werden sollte, kann Magnum die Rückzahlung mit der Begründung verweigern, dass eine Ersetzung mit gleichwertigem Eigenkapital nicht möglich ist. Wieso sollte Magnum die Genüsse nicht selbst aufkaufen, wenn in den nächsten 2 Wochen eine Kündigung problemlos möglich ist?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 07:50:50
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.619.115 von noch-n-zocker am 18.09.12 23:56:15Das kann Magnum natürlich nicht,denn dann bräuchte man erst gar keinen Vertrag machen.
      Der 650155 hatte eine Laufzeit von 10 Jahren und die wurde dann in einer Gläubigerversammlung von den Inhabern der GS verlängert.Magnum hat da nichts zu sagen.
      Der 325570 ist definitiv zum Jahresende zu kündigen und wird bei diesem idiotensicheren Geschäftsmodell wohl auch zu 100% zurückbezahlt plus Zinsen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 08:14:54
      Beitrag Nr. 52 ()
      Und noch was zum Rückkauf der GS durch Magnum.
      Erstens haben sie schon zurückgekauft,laut Bilanz 10 Millionen Nominale,können mittlerweile auch mehr sein.
      Und dann ist es natürlich so,dass das gehandelte Volumen viel zu gering ist,um hier grössere Bestände zu niedrigen Kursen zu kaufen.
      Da sind max. 2-3 Millionen Nominale p.a. möglich.
      Und bisher hatten sie für das Geld immer eine Verwendung,die mehr Rendite abwarf.
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 09:43:59
      Beitrag Nr. 53 ()
      Bis 2010 waren die Eigenbestände der Genüsse aus den Jahresbilanzen leicht ableitbar. In 2011 erfolgte eine Zusammenfassung zum Umlaufvermögen (inkl. der Grundstücke). Ich bin nach Publizierung des Abschlusses 2011 durch Magnum im Mai 2012 (die erst nach Owi-Anzeige beim Bundesamt der Justiz von mir 3 Monate später nach Androhnung auf Bußgeldverfahren durch Bundesamt der Justiz gegenüber Magnum im elektronischen Bundesanzeiger eingestellt wurde)zu der Meinung gekommen, dass bei Konstanz der Grundstücksgeschäfte zum Vorjahr die Eigenbestände der Genüsse bereits um die 50% des Gesamtnennwertes beider Papiere liegen muss.

      Magnum hat vor 3 Jahren durch die Verlängerung der Laufzeitbedingungen mit Gläubigerversammlung den Kurs durch Verunsicherung nach unten gedrückt und gleichzeitig die von ihr selbst verursachte Situation ausgenutzt Genüsse unter Nennwert börslich und ausserbörslich zu kaufen. Feine Sitten sind das nicht gerade....... durch bewusst verschwiegene Transparenz die Situation von Dritten vorsätzlich auszunutzen.

      Bei Windsor erfolgte gleiches bei den Windsorgenüssen. Die werden jedoch ausschließlich ausserbörslich von befreundeten Dritten gekauft. An der Börse gibt es faktisch keine Umsätze.
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 09:49:51
      Beitrag Nr. 54 ()
      Hatte gerade einen Tippfehler. Der Jahresabschluss 2010 wurde erst Mai 2012 publiziert. Die Eigenbestände der Genüsse sind nur bis Abschluss 2009 "leichter" erkennbar und ab 2010 im Umlaufvermögen wohl mit Grundstücken "verpackt".
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 11:02:41
      Beitrag Nr. 55 ()
      Aus dem Abschluss 2009:

      Sonstige Wertpapiere

      Die Wertpapiere der Gesellschaft sind eigene Anteile an der Gesellschaft in Höhe von (nom.) EUR 50.000 bzw. eigene Genussscheine in Höhe von (nom.) EUR 19.822.000,00
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 15:15:19
      Beitrag Nr. 56 ()
      Die Zahlen habe ich auch gelesen,aber in der derzeitigen Bilanz steht das nicht mehr.
      Ist mir aber egal,vorhin habe ich die fehlende Bankbestätigung an Magnum geschickt.Vielleicht faxe ich diese auch nochmal,sicher ist sicher.
      Aber mal eine andere Frage.Weiss jemand,welche Bilanzierung für den Gewinn oder Verlust zählt,was die Rückzahlung des Genussscheins betrifft?
      HGB oder IFRS?
      Ich bin mir relativ sicher,dass es HGB ist.
      Nickeloma,weisst Du genaueres?

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 16:24:31
      Beitrag Nr. 57 ()
      Die haben die Bilanzierung meines Wissens auf Grundlage von HGB für 2010 umgestellt, dass die eigenen gehaltenen Genüsse vom Marktwert auf Forderungswert umgestellt wurden und daher durch den ausserordentlichen Gewinn auch der gesamte Gewinn in 2010 neben MPH/Windsor so hoch ausgefallen ist.
      D.h. bei jedem Kauf von eigenen Genüssen <100% verbuchen die gleich einen zusätzlichen Gewinn durch Verbuchung zum Forderungswert.

      Das einzige Risiko bei dem Geschäftsmodell sehe ich bei starken Börsenschwankungen der einzigen größeren Beteiligung MPH unterhalb des bilanzierten Buchwertes irgendwo bei 2,5 - 2,6 Euro je Stammaktie - und das gerade in Jahren mit Kündigungstermin gekündigter Genüsse. Das gilt auch für die Folgejahre 2014, 2016 usw.
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 20:18:33
      Beitrag Nr. 58 ()
      Ohne mich im Einzelnen auszukennen,sind die Unterschiede zwischen IFRS und HGB schon erheblich.Man müsste mal bei Magnum direkt nachfragen.
      Da die Stammaktien nicht börsennotiert sind,wer bestimmt da den Wertansatz?
      Der Bilanzprüfer?
      Der Vorteil bei einer IFRS Bilanzierung scheint mir im Stichtag zu liegen,hier müsste es der 31.12.2012 sein.
      Extremszenarien(Lehmann o. grosser Krieg o.Pleite Japan o.ä.) lassen sich relativ leicht absichern.
      Die Rendite ist hier so hoch,dass man ruhig einige Prozent (möglicher)Gewinn als Versicherung investieren kann.Ich mach das über Dax Puts mit Basispreis 4500 und verschiedenen Laufzeiten.Da die IFRS Bilanzierung anscheinend doch stärker im Bereich des Möglichen liegt,werde ich das Gewicht mehr auf den 31.12.2012 legen.Sollte das Datum ohne Marktcrash vorübergehen,wird das Risiko geringer.(wenn IFRS)
      Das Problem bei Magnum sind die fehlenden Informationen,u.a. zum Immobiliengeschäft.
      Ich weiss nicht,ob sie die Grundstücke noch alle haben,wieviele Wohnbauprojekte laufen,usw.Man kann das Risiko nicht abschätzen.
      Insgesamt lässt sich das Investment aber hoffentlich gut handhaben.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 21:13:21
      Beitrag Nr. 59 ()
      Zitat von noch-n-zocker: Mal abgesehen davon, dass Emittenten nicht dazu verpflichtet sind, etwaige Verluste durch die Auflösung von Rücklagen aufzulösen, hängt die Verlustbeteiligung am Jahresergebnis, da helfen die Rücklagen nicht.


      Was ist außerdem mit dem §9:

      § 09
      Nachträgliche Änderungen
      Nachträglich kann die Teilnahme am
      Verlust und am Liquidationserlös
      sowie der Nachrang des Genussscheins
      (§ 07) nicht geändert sowie
      die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist
      (§ 03) nicht verkürzt
      werden. Alle anderen Genussrechtsbedingungen
      kann die Magnum AG
      durch einseitige Willenserklärung
      ändern bzw. anpassen. Diese Änderungen
      sind von der Magnum AG
      gemäß § 11 bekannt zu machen.
      Eine vorzeitige Rückzahlung ist der
      Magnum AG ohne Rücksicht auf entgegenstehende
      Vereinbarungen
      zurückzugewähren, sofern nicht das
      Kapital durch die Einzahlung anderen,
      zumindest gleichwertigen haftenden
      Eigenkapitals ersetzt worden ist.


      Das heißt doch, dass Magnum die Kündigungsfrist durch einseitige Willenserklärung verlängern kann, oder? Und selbst wenn die Kündigung zunächst akzeptiert werden sollte, kann Magnum die Rückzahlung mit der Begründung verweigern, dass eine Ersetzung mit gleichwertigem Eigenkapital nicht möglich ist. Wieso sollte Magnum die Genüsse nicht selbst aufkaufen, wenn in den nächsten 2 Wochen eine Kündigung problemlos möglich ist?
      Hat sich mal jemand mit diesem (wichtigen) Hinweis von nzz befasst??
      Diese Formulierung kenne ich bislang nur in Zusammenhang mit § 10 KWG:


      (5) Dem Ergänzungskapital kann Kapital nur dann zugerechnet werden, wenn
      1.
      es bis zur vollen Höhe am Verlust teilnimmt und das Institut berechtigt ist, im Falle eines Verlustes Zinszahlungen aufzuschieben,
      2.
      vereinbart ist, daß es im Falle des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Instituts oder der Liquidation des Instituts erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt wird,
      3.
      es dem Institut für mindestens fünf Jahre zur Verfügung gestellt worden ist,
      4.
      der Rückzahlungsanspruch nicht in weniger als zwei Jahren fällig wird oder auf Grund des Vertrags fällig werden kann,
      5.
      der Vertrag über die Kapitalüberlassung keine Besserungsabreden enthält, nach denen der durch Verluste während der Laufzeit der Kapitalgewährung ermäßigte Rückzahlungsanspruch durch Gewinne, die nach Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs entstehen, wieder aufgefüllt wird, und
      6.
      das Institut bei Abschluß des Vertrags auf die in den Sätzen 3 und 4 genannten Rechtsfolgen ausdrücklich und schriftlich hingewiesen hat.
      Das Institut darf sich die fristlose Kündigung der Verbindlichkeit für den Fall vorbehalten, daß eine Änderung der Besteuerung zu Zusatzzahlungen an den Kapitalgeber führt. Nachträglich können die Teilnahme am Verlust nicht zum Nachteil des Instituts geändert, der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt werden. Ein vorzeitiger Rückerwerb oder eine anderweitige Rückzahlung ist außer in den Fällen des Satzes 6 dem Institut ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren, sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderen, zumindest gleichwertigen haftenden Eigenkapitals ersetzt worden ist oder die Bundesanstalt der vorzeitigen Rückzahlung zustimmt; das Institut kann sich ein entsprechendes Recht vertraglich vorbehalten. Werden Wertpapiere über die Kapitalüberlassung begeben, ist nur in den Zeichnungs- und Ausgabebedingungen auf die in den Sätzen 3 und 4 genannten Rechtsfolgen hinzuweisen. Ein Institut darf sein in Wertpapieren verbrieftes Kapital im Sinne dieses Absatzes im Rahmen der Marktpflege in Höhe von bis zu 3 vom Hundert seines Gesamtnennbetrags oder im Rahmen einer Einkaufskommission erwerben. Ein Institut hat die Absicht, von der Möglichkeit der Marktpflege nach Satz 6 Gebrauch zu machen, der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen. Absatz 4 Satz 10 gilt entsprechend.

      Gretchenfrage m.E. gilt diese Regelung aus 10 KWG auch für die MAGNUM AG (kein KI)?

      Als praktisches Beispiel kenne ich Sparbriefe mit Nachrangabrede. Diese können vor Ablauf der Mindestlaufzeit nicht gekündigt werden; sind also beiderseits unkündbar....Es könnte also auch eine Kündigung VOR der Mindestlaufzeit gemeint sein; also beim 325570 wöllte einer / oder Magnum schon 2011 was zurückgeben...und das GING nicht.

      Wie seht ihr das?
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 21:29:46
      Beitrag Nr. 60 ()
      Reicht eine handschriftliche Kündigung per Einschreiben?
      Avatar
      schrieb am 19.09.12 22:04:17
      Beitrag Nr. 61 ()
      Mach Dir mal keinen Kopf,die Refinanzierung ist Sache von Magnum.Müssen Sie halt MPH Aktien verkaufen,oder Grundstücke,oder,oder,oder.
      Die haben genügend Vermögenswerte.
      Und ja,es muss handschriftlich gekündigt werden,und Du brauchst eine Bestätigung der depotführenden Bank über die gekündigte Stückzahl.
      Avatar
      schrieb am 20.09.12 17:56:51
      Beitrag Nr. 62 ()
      Gibt es andere Betroffene die bislang trotz Kündigung KEINE Nachricht von Magnum AG erhalten haben? Ich ärgere mich langsam, dass ich auf meine formgerechten Kündigungen mit Zustellung Einschreiben/Rückschein sowie Gerichtsvollzieher mit Bankbestätigung seit 5 Wochen keine Antwort/Bestätigung erhalten habe.

      Gibt es ferner überhaupt "glückliche" Beteiligte, die es überhaupt schon einmal geschafft haben, Hr. Brenske (Vorstand) oder Frau Gunkel (kfm. Leitung) an das Telefon zu bekommen (nachdem eine Frau vom Typ Sekretärin stets abwimmelt)?
      Avatar
      schrieb am 20.09.12 19:21:48
      Beitrag Nr. 63 ()
      Das mit dem Gerichtsvollzieher fand ich interessant,kannte ich noch nicht.Da mir Magnum aber per email indirekt den Eingang der Kündigung bestätigt hat,hat sich das erübrigt.
      Die Kündigungsbestätigung wird schon noch kommen,bis zum Übertrag der Genusscheine werden eh noch viele Monate ins Land gehen,nehme ich mal an.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 20.09.12 20:39:57
      Beitrag Nr. 64 ()
      2 Fragen:

      1.) An welche Adresse habt ihr das Einschreiben geschickt?

      2.) Die Rückzahlung erfolgt zu 112%, oder? In den Bedingungen kann ich keinen Passus finden, dass die (gekündigten) Genüsse auch noch vom 01.01.13 bis 31.08.13 verzinst werden.:confused:
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 07:09:11
      Beitrag Nr. 65 ()
      Lassen wir uns überraschen.
      In der ursprünglichen Version des 1999 aufgelegten GS,wird angegeben,dass vom Laufzeitende bis zur Fälligkeit Zinsen bezahlt werden.
      Beim 325570 steht das nicht,ist aber möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 08:06:54
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ich hatte bei Anfrage zu WKN 325570 vor 1 Jahr schriftlich die Bestätigung per mail erhalten, dass auch analog dem anderen Papier der Zeitraum 1.1. bis 31.8.13 mit 8% verzinst wird.
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 10:23:07
      Beitrag Nr. 67 ()
      Wow,dann lohnt sich das ja mal richtig.
      Ich habe heute morgen eine email an Magnum geschickt mit Bitte um Auskunft über die für die Rückzahlung der GS relevante Bilanzierungsform.Wenn ich eine Antwort bekomme,stelle ich sie hier ein.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 14:57:38
      Beitrag Nr. 68 ()
      Siehe Publikation im www.bundesanzeiger.de Abschluss 2010 (letzter publizierter Abschluss)

      Der Jahresabschluss der Magnum AG, 12529 Schönefeld wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 15:46:10
      Beitrag Nr. 69 ()
      Sollte das zutreffen,wird der Aktienkurs von mph praktisch keine Rolle spielen,da nach HGB nur nachhaltige Wertänderungen zu einer Anpassung der Bilanz führen.Das müsste also das Geschäftsmodell von mph direkt betreffen,z.B. ein europaweites Verbot der Parallelimporte.
      HGB würde auch insofern passen,da die Stammaktien ja alle von Magnum gehalten werden und nicht börsennotiert sind.
      Kritisch könnte es eventuell für den Immobilienanteil werden,sollten die Preise aus irgendeinem Grund in den Sturzflug übergehen,was derzeit mehr als unwahrscheinlich ist.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 18:54:32
      Beitrag Nr. 70 ()
      @bernieschach

      So ganz scheinz es bei der Bewertung nicht zu sein. In 2009 erfolgt der Crash, dass - aus der Erinnerung der Kommentierung des Abschlusses von Magnum - nur deshalb keine Abschreibung nach dem Abschluss 2009 erfolgte, da zwar am Bilanzstichtag 31.12.2009 eine signifikante Verringerung unterhalb des Börsenwertes erfolgte, die zur Abschreibung geführt hätte; da aber bis zur Abschlusserstellung der Kurs wieder das Level zum Buchwert (ca. 2,55 Euro je Aktie orientiert an den Vorzugspapieren)erreicht hatte, musste keine Abschreibung 2009 vorgenommen werden. 2010 wurde das Level in diesem Bereich zum 31.12.2010 auch "gekratzt" und zur Zeit pirscht die Vorzugsaktie beharrlich auf dem Niveau von 2,50 Euro herum. Auf dem gegenwärtigen Niveau kann "nichts passieren".

      Die Windsorpakete an mph stehen bei ca. 1,6 Euro laut Aussagen der HV in den Büchern und sollen jetzt an Dritte (Fonds) vertickt werden. Wird das Paket um die 2,50 transferiert, entsteht ein weiterer dicker Gewinn im mph-Konzern, dass ich bis zum 31.8.2013 mit dem Traum von 120% für die gekündigten Genüsse gut weiterschlafen kann......
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 19:02:40
      Beitrag Nr. 71 ()
      Das passt aber nicht zur HGB Bilanzierung.
      Quartalsstichtage,die sich auf den Aktienkurs beziehen gibt es nur bei der IFRS Bilanzierung.
      Jetzt sind wir so schlau,wie vorher.
      Mal sehen,ob ich eine Antwort von Magnum bekomme.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 21.09.12 19:15:16
      Beitrag Nr. 72 ()
      Zudem,MPH ist doch erst Mitte 2009 an die Börse gebracht worden(unter 1 Euro pro Aktie),wie sollte der Kurs damals mit 2,5 Euro in den Bilanzen stehen.Am Jahresende 2009 lag der Kurs ca. bei 1,5 Euro,Ende 2010 bei ca. 2,5 Euro,Ende 2011 bei 2,6 Euro.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 24.09.12 16:39:47
      Beitrag Nr. 73 ()
      Kündigungsbestätigung habe ich heute von Magnum erhalten.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 25.09.12 10:55:07
      Beitrag Nr. 74 ()
      per Post oder per Mail?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 25.09.12 19:53:06
      Beitrag Nr. 75 ()
      per Post

      Gruss
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.09.12 07:47:33
      Beitrag Nr. 76 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.644.500 von bernieschach am 25.09.12 19:53:06Habe meie auch inerhalb von ca 3 Wochen erhalten. e kommn nochmals 12% fürdas GJ 2012 hinzu.
      Avatar
      schrieb am 26.09.12 08:27:36
      Beitrag Nr. 77 ()
      ...also keine 20% (12 plus 8/12 für 2013 bis zur Rückzahlung); sondern nur 12%; also 112% Rückzahlung?
      Avatar
      schrieb am 26.09.12 10:24:04
      Beitrag Nr. 78 ()
      wenn die Rückzahlungsbedingungen des 325570 identisch zum 650155 sind,dann bekommt man die 12% Zinsen des GJ 2012 plus 8% für die 8 Monaten vom 1.1.13 bis 30.9.13.
      Aber auch nur,wenn keine Bilanzverluste anfallen,wovon man wohl ausgehen kann,ansonsten gibt es keine Zinsen und auch keine 100% Tilgung.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 26.09.12 11:39:12
      Beitrag Nr. 79 ()
      Die Bedingungen des 325570 sind eben nicht identisch mit dem 650155 und enthalten die "Verzinsungsklausel" wie beim 650155 eben nicht.

      Der zurück zu
      zahlende Betrag wird vom Ende
      der Laufzeit der Genussscheine
      bis zur Fälligkeit entsprechend
      dem Ausschüttungsanspruch für
      das Geschäftsjahr 2009 verzinst.
      Avatar
      schrieb am 26.09.12 16:35:26
      Beitrag Nr. 80 ()
      Mann,die setzen solche Schrieben möglicherweise zwischen dem Kaffeetrinken und dem Abendessen auf,also erwarte mal nicht zuviel.
      Nickeloma hat darüberhinaus geschrieben,dass er per email bestätigt bekommen hat,dass die Verzinsung identisch ist.
      Also glaube es,oder lasse es.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 07:36:23
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.648.512 von bernieschach am 26.09.12 16:35:26Es gibt noch die 12% für ds GJ 2012; "mehr" aber nict, da gekündigt !

      Wenn alles klappt auch nicht schlecht
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 10:57:33
      Beitrag Nr. 82 ()
      Mir hat man wiegesagt ausdrücklich mit Rubum "Der Vorstand" schriftlich bestätigt, dass es für die WKN 325570 auch die Verzinsung für den Zeitraum 1.1.13 bis zum Ausschüttungstermin gibt.
      Avatar
      schrieb am 29.09.12 22:46:57
      Beitrag Nr. 83 ()
      Zitat von bernieschach: Kündigungsbestätigung habe ich heute von Magnum erhalten.

      Gruss


      ....ebenfalls erhalten.:)

      Leider ohne weitere Details zur Abwicklung. Vermute, das wird Magnum selbst noch nicht wissen. Vielleicht wird ja wieder ein "Dritter" oder die Bank als Zahlstelle eingeschaltet.
      Avatar
      schrieb am 01.10.12 17:50:46
      Beitrag Nr. 84 ()
      Das ist ganz einfach.
      Wir bekommen zu gegebener Zeit(vermutlich irgendwann 2013) eine Depotnummer samt Bank mitgeteilt und darauf müssen die GS übertragen werden.Dazu muss man nur ein Formular ausfüllen,den Rest macht die Bank.
      Anfang September bekommen wird dann das Geld.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 13.10.12 10:17:29
      Beitrag Nr. 85 ()
      Haben alle von euch ihre Kündigungsbestätigung erhalten?
      Avatar
      schrieb am 13.10.12 18:48:33
      Beitrag Nr. 86 ()
      Bis auf eine kleine Differenz - ja!

      Die Einziehung kann auf verschiedene Art durch das Bankhaus in Bremen als Zahlstelle erfolgen:
      a) Überweisung der Papiere
      b) Einziehung ähnlich Lastschriftverfahren (was mir am liebsten wäre)

      Steuerlich kann die Variante a) besser sein, da ein steuerlicher Übertrag erst einmal mit dem zuletzt gehandelten Geldkurs erfolgt.

      Das hier an anderer Stelle diskutierte Notarbeispiel ist hinfällig, da nach den Anleihebedingungen das Bankhaus als Zahlstelle benannt wurde.
      Avatar
      schrieb am 16.10.12 12:51:59
      Beitrag Nr. 87 ()
      Was für ein Bankhaus in Bremen?
      In den GS Bedingungen steht als Zahl- und Hinterlegungsstelle eine Fürst Fugger Privatbank,Augsburg drin.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 17.10.12 09:40:31
      Beitrag Nr. 88 ()
      Die Fürst Fugger Privatbank wurde von der Bank in Bremen aufgekauft.

      Eigentlich wäre dann Magnum AG aufgefordert gewesen, diesen Tatbestand im Bundesanzeiger zu publizieren....

      Hatte vor 3 Monaten das Bankhaus in Bremen angerufen, welches die Kundenbeziehung zu Magnum AG bestätigt hat. Allerdings wurden die über die Kündigungsaktion noch nicht von Magnum AG informiert und einbezogen...
      Avatar
      schrieb am 18.10.12 12:12:15
      Beitrag Nr. 89 ()
      Bei der WKN des 1. Genusses ist mit Änderung der Bedingungen durch die Gläubigerversammlung das Bankhaus in Bremen im Bundesanzeiger einst publiziert worden; nicht aber bei WKN 325570 (ein Verstoß gegen Bedingungen durch Magnum AG)

      (6) Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen.“
      Avatar
      schrieb am 08.11.12 21:25:10
      Beitrag Nr. 90 ()
      Früher gabs von Magnum wenigstens noch einen Minibericht über die Entwicklung des Geschäftsjahres bzw. Fortschrittsbericht. Es ist hier ziemlich mau geworden. Nächste Woche stehen am 15.11. die 3Q Zahlen von MPH an.

      Wer unter der sog. beauty-farm als neue Magnum-Tochter googelt, wird erstaunt feststellen, dass Dr. Peter Brenske als Geschäftsführer zuständig ist und sich hier sogar um Bewerbungen von Praktikanten "persönlich" kümmert. An Stelle von Praktikanten-Vorstellungsgesprächen und der Festlegung einer Strategie von Botox-Spritzen und Brustvergrößerungen wäre es angebracht, dass er als anscheinend nicht ausgelasteter Magnum Vorstand etwas mehr berichtet.
      Avatar
      schrieb am 17.11.12 11:48:47
      Beitrag Nr. 91 ()
      Weiß jemand, auf welcher Grundlage Magnum AG ihre Beteiligungsergebnisse "konsolidiert"?

      Bei MPH ergab ein Anruf, dass die Beteiligung von Windsor mit 52% Anteilswert zu 100% in ihr Ergebnis einfliesst.

      Wie sieht es dann bei der Magnum AG aus, die ja auch >50% an der mph Holding halten? Gehen dann auch 100% von mph in die Jahresergebnisse ein oder der quotale Anteil?
      Avatar
      schrieb am 17.11.12 17:03:41
      Beitrag Nr. 92 ()
      Eigentlich ist ja nur das Ergebnis nach Minderheiten interessant.
      Wenn bei Magnum mit den Immobilienprojekten nichts schief gegangen ist(sofern sie überhaupt welche umgesetzt haben),wird sich so oder so ein deutlicher Bilanzgewinn ergeben.
      Es müsste mit diesen Zahlen von MPH für die volle Rückzahlung reichen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 07.12.12 17:47:17
      Beitrag Nr. 93 ()
      In München hat diese Tage von der WKN 325570 jemand 300K zu 85 zum Kauf gesucht. Vielleicht kauft Magnum AG selbst über die Börse zurück?
      Avatar
      schrieb am 07.12.12 21:22:34
      Beitrag Nr. 94 ()
      Ich vermute, das dies so ist.

      Besonders in Stuttgart und München.

      Kann nur gut sein für die Magnum AG und die Halter der 325570.:)
      Avatar
      schrieb am 22.01.13 11:02:51
      Beitrag Nr. 95 ()
      Der Jahresabschluss 2011 wurde durch die Magnum AG nicht fristkonform beim elektronischen Bundesanzeiger bis Ende 2012 durch die GEsellschaft publiziert. Deshalb erfolgte Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beim Bundesamt der Justiz.

      Die nächsten 2 - 3 Monate müsste langsam auch publiziert werden, wie die Abwicklung der gekündigten Papiere erfolgen soll. Bei einem Übertrag von Wertpapieren kann es zu steuerlichen Problemen kommen, wie ich diese Tage bei der comdirectbank erlebt habe. Es erfolgte ein Übertrag mit Eigentümerwechsel (Folge: steuerliche Entgeltpflicht), dass nach Pauschalberechnung 1/3 der Anschaffungskosten als Steuergrundlage herangezogen worden ist. Zudem muss die Steuer-ID des Empfängers bekannt sein.

      Hat es eigentlich schon mal jemand geschafft, bei der "Bude" jemanden ans Telefon zu bekommen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.01.13 10:59:29
      Beitrag Nr. 96 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.047.868 von Nickeloma am 22.01.13 11:02:51Guten Morgen Nickolema. Du hast die 0 vorgewählt? Ich frage so komisch, da ich bisher immer einen Ansprechpartner hatte.
      Eine große Firma kann es sich heutzutage nicht leisten das Telefon einfach klingeln zu lassen. Soweit mein Kommentar dazu.

      Mit Grüßen
      Avatar
      schrieb am 23.01.13 11:09:16
      Beitrag Nr. 97 ()
      @betriebswirt

      Dann nenne doch mal Deinen Ansprechpartner/-in bei der Magnum AG. Wenn bei mir nach 1 Jahr nach etwa 20 Versuchen immer nur eine Sekretariatstussi von Magnum AG ans Telefon geht und wegen "Abwesenheit" eine Verbindung ablehnt, stimmt dies jedenfalls bedenklich. Es wird vielmehr deutlich, dass dies bei Magnum AG Dauerzustand ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.01.13 13:11:24
      Beitrag Nr. 98 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.052.992 von Nickeloma am 23.01.13 11:09:16Noch einmal halle an Nickolema. An jeden Namen mit dem ich telefoniere erinner ich mich nicht. Nur den letzten vor wenigen Wochen, Frau Harmjanz. Ich hatte als zweite Möglichkeit auch einmal die Schriftform gewählt und bekam Antwort. Ja die gute alte Post gibt es noch. Gelbe kleine Kästen an jeder zweiten Straßenecke :D
      Der Jahresabschluss wurde fristgerecht eingereicht und nur aus organisatorischen Gründen noch nicht veröffentlicht. Dies ist mein Kenntnisstand.

      Mit Grüßen
      Avatar
      schrieb am 23.01.13 13:53:11
      Beitrag Nr. 99 ()
      Aussage - Betriebswirt : Der Jahresabschluss wurde fristgerecht eingereicht und nur aus organisatorischen Gründen noch nicht veröffentlicht

      Klingt ja fast als würde hinter dem NICK "betriebswirt" Frau Elke G.(Dipl.-Kauffrau) von Magnum AG in Person stecken, um den Verstoß gegen die Publizitätsvorschriften durch solche Postings zu rechtfertigen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.01.13 15:24:40
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.053.780 von Nickeloma am 23.01.13 13:53:11:confused: Das wird mir zu albern. Dachte Du wolltest einen sachlichen Austausch. Viel Spass mit der Namensspekulation wenn Dir das etwas gibt.

      Ohne Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 11:09:42
      Beitrag Nr. 101 ()
      Zitat von Nickeloma: Der Jahresabschluss 2011 wurde durch die Magnum AG nicht fristkonform beim elektronischen Bundesanzeiger bis Ende 2012 durch die GEsellschaft publiziert. Deshalb erfolgte Antrag auf Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beim Bundesamt der Justiz.

      Die nächsten 2 - 3 Monate müsste langsam auch publiziert werden, wie die Abwicklung der gekündigten Papiere erfolgen soll. Bei einem Übertrag von Wertpapieren kann es zu steuerlichen Problemen kommen, wie ich diese Tage bei der comdirectbank erlebt habe. Es erfolgte ein Übertrag mit Eigentümerwechsel (Folge: steuerliche Entgeltpflicht), dass nach Pauschalberechnung 1/3 der Anschaffungskosten als Steuergrundlage herangezogen worden ist. Zudem muss die Steuer-ID des Empfängers bekannt sein.

      Hat es eigentlich schon mal jemand geschafft, bei der "Bude" jemanden ans Telefon zu bekommen?


      Steuerlich ist das doch klar,die Bank kennt schliesslich den Kaufkurs der Genussscheine.Und da sie vermutlich zu 100% zurückbezahlt werden,musst Du auf den Gewinn natürlich Steuern in Deutschland zahlen,das wird vermutlich am Tage der Gutschrift abgezogen.Bei den Zinsen ist es eh klar.
      Und der Übertrag von Wertpapieren geht schnell,vor Allem wenn beide Depots in Deutschland liegen.Ich hatte mal einige Zertifikate von Gamag mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit.
      Magnum muss uns natürlich die Depotdaten mitteilen,auf welches die GS übertragen werden sollen,und dann muss die entsprechende Weisung an die Bank gehen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.13 18:44:06
      Beitrag Nr. 102 ()
      Die korrekte steuerliche Abwicklung setzt jedoch voraus, dass die Zahlstelle Korrespondenz mit der Depotbank der Genusscheininhaber führt. Eine Überweisung von Wertpapieren an die Zahlstelle ohne Kenntnis des Realisierungserlöses durch die Zahlstelle führt zu einer pauschalen Versteuerung bei Ausbuchung und Überweisung, die von der individuellen Berechnung Realisierungserlös abzgl. Anschaffungskosten abweicht.

      Die technische Überweisung ist natürlich kein Problem (wenn man die Empfängerdaten kennt) sondern die steuerliche Abrechnung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.13 20:06:56
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.083.747 von Nickeloma am 30.01.13 18:44:06Bei den Gamag Zertifikaten wurde von flatex soweit ich mich noch erinnern kann der letzte börsengehandelte Kurs genommen,und die Differenz zum Kaufkurs war dann die Grundlage für die steuerliche Gutschrift,da es ein Verlustgeschäft war.
      Der einige Wochen später von Gamag festgestellte Wert zum Monatsende(damals gleich Jahresende) war wenige Prozent höher,und der Betrag wurde überwiesen und damit war die Sache erledigt.Das war vorteilhaft für mich.
      Also pauschal wurde da nichts besteuert.
      Magnum soll einfach rechtzeitig bekanntgeben,ob sie die Zinsen für 2012 bezahlen,denn dann ist klar,dass der GS zu 100% zurückbezahlt wird.
      Das werden sie wahrscheinlich auch machen,der Übertrag der GS kann ja auch noch im August erfolgen.
      Ich kann mir nicht vorstellen,dass eine so klare Angelegenheit unnötig kompliziert wird.
      Ich habe aber wenig Erfahrung mit solchen Dingen.
      Avatar
      schrieb am 02.02.13 08:19:47
      Beitrag Nr. 104 ()
      Je länger ich darüber nachdenke,desto unklarer wird es für mich.
      Kann mir das jemand beantworten?
      Da ich in dem Magnum GS all-in bin kann ich anfallende Gewinnsteuern erst bezahlen,wenn die Gutschrift von Magnum erfolgt.
      Das kann aber erst einige Wochen nach dem Übertrag (Verkauf) sein.
      Wie wird das gehandhabt?
      Zieht die Bank die Steuer erst mit Geldeingang ab?
      Oder macht man das dann selber in der Steuererklärung am Jahresende?
      Oder geht die ganze Transaktion dann gar nicht?

      Gruss
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.02.13 11:36:03
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.095.420 von bernieschach am 02.02.13 08:19:47Oh Mann, wieso spendest Du Dein Geld nicht einfach für einen guten Zweck? Dann bist Du die quälende Unsicherheit los und hast auch noch was Gutes getan? :rolleyes:

      Zu einen haben wir im deutschen Steuerrecht das Zuflußprinzip. Die Steuer wird also erst erhoben, wenn Dir der Gewinn zugeflossen ist. Zum anderen werden Wertpapiergeschäfte grundsätzlich Zug um Zug abgewickelt. Du gibst die Genüsse also erst her, wenn die Kohle fließt. Oder wolltest Du auch noch dieser latent insolvenzgefährdeten Bude die Genüsse ohne Gegenleistung überlassen?

      Bei exotischen Papieren bedienen sich die Emittenten gerne des Bankhaus Martin in Göttingen, die sich darauf spezialisiert haben, bei solchen Transaktionen eine Treuhänderfunktion zu übernehmen. Hab ich schon ein paar Mal ohne Probleme gemacht.
      Avatar
      schrieb am 02.02.13 16:03:29
      Beitrag Nr. 106 ()
      Gut,dann habe ich alles richtig gemacht.
      Avatar
      schrieb am 02.02.13 16:11:23
      Beitrag Nr. 107 ()
      Ich war mir deshalb unsicher,weil bei den Gamag Zertifikaten der Übertrag einige Wochen vor der Gutschrift erfolgte.
      Also nix Zug um Zug,sondern mit Verzug.
      Ist dort aber völlig normal.
      Und da der Depotübertrag an eine fremde Person im deutschen Steuerrecht als Verkauf gewertet wird,fällt eben am Tag des Übertrags die Gewinnsteuer an,dachte ich zumindest.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 13.02.13 12:02:58
      Beitrag Nr. 108 ()
      Gestern und heute werden die Magnum-Genüsse wieder "paketweise" mit 150K - 200K Order in Stuttgart und München um 96% aufgekauft...
      Avatar
      schrieb am 14.02.13 12:03:39
      Beitrag Nr. 109 ()
      Auf der Magnum-Homepage steht


      Magnum

      Als Holding mit langjähriger Erfahrung investiert die Magnum in erfolgreiche Beteiligungen.

      Bei ihren Investments konzentriert sich die Magnum auf zwei weitgehend von konjunkturellen Schwankungen unabhängige Branchen in Deutschland, mit Ausrichtung auf die beiden wichtigen Grundbedürfnisse – Wohnen und Gesundheit.

      Der Fokus liegt dabei auf einer langfristigen Wertentwicklung und einem hohen Leistungspotenzial durch organisches Wachstum der Beteiligungen.

      Mit ihrem bisherigen Geschäftsansatz hat die Magnum bewiesen, dass eine sehr gute Rendite nicht unbedingt mit einem hohen Risiko verbunden sein muss.


      Schaut man sich die Beteiligungen an

      MPH



      Windsor



      kann man als Betriebswirt sehr zufrieden sein :D

      Rücklauf im Chart kann man als Anleger locker abwarten und zum Zukauf nutzen. Meine Meinung nur.

      Mit Grüßen
      Avatar
      schrieb am 11.03.13 12:30:10
      Beitrag Nr. 110 ()
      Nunumehr wurde mit etwas Verspätung der Jahresabschluss 2011 publiziert. Die bisher im Eigenbestand von Magnum gehaltenen Genüsse wurden anscheinend "eingezogen", dass sich der im Umlauf befindliche Wert von 60 Mio. auf 38,8 Mio. Genüsse reduziert hat. Entsprechend kam es zu einer Bilanzverkürzung der Aktiva (Genüsse) und Passiva (Verbindlichkeiten).

      Ein solcher Einzug (sofern er tatsächlich erfolgt ist), wäre evtl. wiederum publizitätspflichtig gewesen und müsste mit den DAten von Clearstream Banking AG übereinstimmen. Ansonsten wäre die Bilanzierung falsch. Andere Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 12.03.13 23:02:23
      Beitrag Nr. 111 ()
      Hier der Magnum AG Jahresabschluss 2011:

      Magnum Aktiengesellschaft

      Schönefeld

      Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

      BILANZ



      AKTIVA











      Euro


      Gesamtjahr/Stand
      Euro


      Euro


      Vorjahr
      Euro





      A. Anlagevermögen








      I. Immaterielle Vermögensgegenstände


      8.349,00




      3.481,00




      II. Sachanlagen


      361.434,79




      369.025,79




      III. Finanzanlagen


      55.130.513,62


      55.500.297,41



      23.454.275,67




      B. Umlaufvermögen








      I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


      7.844.435,01




      48.947.112,23




      II. Wertpapiere


      56.107,50




      10.486.080,00




      III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


      149.785,85


      8.050.328,36



      1.444.856,31




      C. Rechnungsabgrenzungsposten



      12.582,71



      8.572,40




      Summe Aktiva



      63.563.208,48



      84.713.403,40




      PASSIVA











      Euro


      Gesamtjahr/Stand
      Euro


      Euro


      Vorjahr
      Euro





      A. Eigenkapital








      I. Gezeichnetes Kapital


      500.000,00




      500.000,00




      ./. eigene Anteile


      0,00




      -50.000,00




      II. Gewinnrücklagen


      50.000,00




      -2.225.000,00




      III. Bilanzgewinn


      19.493.906,68


      20.043.906,68



      16.033.370,65




      B. Rückstellungen




      149.500,00



      119.260,00




      C. Verbindlichkeiten



      43.369.801,80



      70.335.772,75




      Summe Passiva



      63.563.208,48



      84.713.403,40


      ANHANG

      I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

      Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind Vermerke zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang ausgewiesen.

      Der Jahresabschluss der Magnum AG, 12529 Schönefeld wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB auf­gestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG beachtet.

      Die Magnum AG ist eine sog. kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB. Zwar gelten unabhängig von der tatsächlichen Größenordnung Gesellschaften stets als große, wenn sie einen organisierten Markt i. S. des § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihnen ausgegebene Wertpapiere i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nehmen. Die Magnum AG hat zwar Genussscheine ausgegeben, jedoch im sog. Freiverkehr; dieser ist kein organisierter Markt i. S. des § 2 Abs. 5 WpHG (siehe WP-Handbuch 2006, Band I F 67 bzw. S. 441/442). Damit bleibt es bei der Qualifizierung der Magnum AG als „kleine Kapitalgesellschaft“.

      Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Ausgestaltung des Anhanges werden in Anspruch genommen.

      Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

      Die folgenden Grundsätze und Methoden wurden angewandt:

      1. Gliederungsgrundsätze

      Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

      2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

      Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

      Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

      Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

      Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

      Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

      Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

      Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

      Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

      Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

      Ø Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll aufwandswirksam erfasst.

      Ø Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 betragen, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung bis zum 31. Dezember 2009 ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je 20 % aufgelöst. Es wird insofern auf § 6 Abs. 2a EStG 2008 verwiesen. Diese Regelung wird hilfsweise auch für den Jahresabschluss nach HGB verwandt. Nach Ansicht des IDW kann der Sammelposten auch in der Handels-bilanz übernommen werden, wenn er von untergeordneter Bedeutung ist.

      Ø Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. um außer-planmäßige Abschreibungen vermindert. Auf den Beteiligungsansatz wurden im Berichtsjahr keine Ab- bzw. Zuschreibungen vorgenommen. Zum Bilanzstichtag liegt der Börsenkurs etwa bei 60 % dieser Anschaffungskosten. Dennoch wurde nicht auf diesen Börsenkurs abgewertet, weil der Börsenkurs zum Bilanzer-stellungsstichtag weit über dem Beteiligungsansatz lag.

      Ø Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

      Ø Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag.

      Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

      Ø Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

      II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

      Anlagevermögen

      Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

      Eigenkapital

      Gezeichnetes Kapital

      Die eigenen Anteile in Höhe von EURO 50.000,00 wurden im Berichtsjahr in vereinfachter Form ohne Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Glättung der Aktienzahl eingezogen mit der Folge, dass sich der auf die einzelnen übrigen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals entsprechend erhöht. Das Grundkapital der Gesellschaft bleibt bei EURO 500.000,00, eingeteilt in nunmehr nur noch 450.000 Stückaktien. Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber.

      Gewinnrücklagen

      Die Gewinnrücklage entspricht nunmehr nur noch der gesetzlichen Rücklage in Höhe von TEUR 50. Die nach BilMoG im Vorjahr gebildeten verrechneten anderen Gewinnrücklagen aus dem Erwerb eigener Anteile (./.TEUR 2.275) wurden in Folge der Einziehung der eigenen Anteile im Berichtsjahr auf TEUR 0 glattgestellt.

      Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten in dem nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt.

      Verbindlichkeitenspiegel (Vorjahreswerte in Klammer)











      Verbindlichkeiten / Restlaufzeit


      insgesamt

      Euro


      bis 1 Jahr

      Euro


      1 bis 5 Jahre

      Euro




      Genussscheinkapital


      38.600.000,00


      0,00


      0,00






      (60.000.000,00)


      (0,00)


      (0,00)




      Verbindlichkeiten gegenüber
      Kreditinstituten


      158,48

      (32.297,89)


      158,48

      (32.297,89)


      0,00

      (0,00)




      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen


      117.920,56

      (1.063.702,41)


      117.920,56

      (1.063.702,41)


      0,00

      (0,00)




      Sonstige Verbindlichkeiten


      4.651.722,76


      4.651.722,76


      0,00






      (9.239.772,45)


      (9.239.772,45)


      (0,00)




      Summe


      43.369.801,80


      4.769.801,80


      0,00






      (70.335.772,75)


      (10.335.772,75)


      (0,00)










      Verbindlichkeiten / Restlaufzeit


      1 bis 5 Jahre

      Euro


      über 5 Jahre

      Euro




      Genussscheinkapital


      0,00


      38.600.000,00






      (0,00)


      (60.000.000,00)




      Verbindlichkeiten gegenüber
      Kreditinstituten


      0,00

      (0,00)


      0,00

      (0,00)




      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen


      0,00

      (0,00)


      0,00

      (0,00)




      Sonstige Verbindlichkeiten


      0,00


      0,00






      (0,00)


      (0,00)




      Summe


      0,00


      38.600.000,00






      (0,00)


      (60.000.000,00)


      Haftungsverhältnisse

      Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

      Sonstige Pflichtangaben

      Im Geschäftsjahr erfolgte die Leitung der Gesellschaft durch den Alleinvorstand

      Dr. Peter Brenske, Grünwald

      Zum 31. Dezember 2011 beliefen sich die Forderungen der Gesellschaft an den Vorstand auf TEUR 65.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht im Geschäftsjahr aus folgenden Mitgliedern:

      Prof. Dr. Dr. Sabine Meck (Vorsitzende, Hochschullehrerin und Wissenschaftsjournalistin)

      Peter Kalveram, München (Stellvertreter, Rechtsanwalt)

      Stefan Krach, Berlin (Rechtsanwalt)

      Berlin, 20. Juni 2012

      Vorstand





      Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.08.2012
      Avatar
      schrieb am 22.03.13 11:15:40
      Beitrag Nr. 112 ()
      Ich werde mal eine Anfrage bei Clearstream Banking bzw. der Deutschen Börse AG stellen, wie hoch das offiziel gemeldete ausstehende Volumen der beiden Genüsse ist.

      Wenn die Summe nicht mit den 38,8 Mio. Euro des Jahresabschlusses von Magnum AG identisch sein sollte und noch mit 60 Mio. Euro gemeldet würde, liegt womöglich eine falsche Bilanzierung vor. (Steuervorteile bei Gewerbesteuer oder welche Gründe auch immer hierfür eine der Ursachen sein könnten?)

      Jedenfalls muss erst einmal eine offizielle Bestätigung der Börsenverantwortlichen her!
      Avatar
      schrieb am 22.03.13 18:47:31
      Beitrag Nr. 113 ()
      Wie beurteilt ihr die veröffentliche Bilanz inhaltlich?
      Avatar
      schrieb am 23.03.13 09:07:45
      Beitrag Nr. 114 ()
      Zitat von Nickeloma: Ich werde mal eine Anfrage bei Clearstream Banking bzw. der Deutschen Börse AG stellen, wie hoch das offiziel gemeldete ausstehende Volumen der beiden Genüsse ist.

      Wenn die Summe nicht mit den 38,8 Mio. Euro des Jahresabschlusses von Magnum AG identisch sein sollte und noch mit 60 Mio. Euro gemeldet würde, liegt womöglich eine falsche Bilanzierung vor. (Steuervorteile bei Gewerbesteuer oder welche Gründe auch immer hierfür eine der Ursachen sein könnten?)

      Jedenfalls muss erst einmal eine offizielle Bestätigung der Börsenverantwortlichen her!


      Ja, mach das mal bitte.

      Meiner Meinung nach ist (zumindest 2011) zutreffend bilanziert worden.

      Magnum hat 2011 (und vorher) am Markt börslich weit unter dem Nennwert 21,2 Mio. eingesammelt. Diese erscheinen nicht mehr als Verbindlichkeiten; sondern nun auf der Aktivseite im Finanzanlagevermögen (A III).
      Avatar
      schrieb am 24.03.13 21:27:57
      Beitrag Nr. 115 ()
      Nickeloma,

      du hast natürlich recht: vor der festen Endfälligkeit dürfen die Genüsse grundsätzlich nicht saldiert werden.

      Wenn die Stücke aber tatsächlich bereits eingezogen worden sind, dann ist die Darstellung (insbesonderen aufgrund der nunmehr in beiden Serien 650155 und 325570 fehlenden "regulären Endfälligkeit" UND des Gläubigerkündigungsrechtes) durchaus als ein "zutreffendes Bild der Vermögens- und Schuldlage" anzuerkennen.

      Noch eine Frage:

      Die Windsor-Aktien sind wohl 2012 veräußert worden?

      PS.: An der Rückzahlung unser gekündigten 325570 habe ich keine Zweifel. :)
      Avatar
      schrieb am 25.03.13 09:34:47
      Beitrag Nr. 116 ()
      In meinem BWL-Studium vor X-Jahren gab es zum Bilanzrecht noch Schlagworte wie Saldierungsverbot, Wahrheit und Klarheit bei den Bilanzierungsregeln, die hier für diesen Fall nicht vorliegen. Zudem erfolgt eine drastatische Bilanzverkürzung möglicherweise mit dem Ziel Gewerbesteuern zu Lasten des Finanzamtes zu umgehen und die Bilanz zu Lasten Dritter intransparent zu machen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.13 12:13:47
      Beitrag Nr. 117 ()
      Die Saldierung der eigenen gehaltenen Genuesse durch die Magnum AG resultiert anscheinend durch Aenderungen des BilanzModernisierungsgesetzes ab 2010. Magnum AG hatte anscheind nur eine lange Leitung, dass die Auswirkungen nicht bereits 2010 sondern erst 2011 zu Buche schlagen.


      Auf Grund der Regelungen des BilMoG erfolgte zum 1. Januar 2010 eine Kürzung des gezeichneten Kapitals um den Nennwert der im Depot der Gesellschaft geführten Eigenen Anteile.
      Avatar
      schrieb am 22.04.13 07:58:27
      Beitrag Nr. 118 ()
      Unter Rubrik "Verschiebebahnhof" innerhalb des Konzerns wurde nach dem Windsor-Geschäftsbericht 2012 angeblich Ende 2012 ein weniger lukratives Projekt Rungestr. durch die Magnum AG übernommen.
      Avatar
      schrieb am 22.04.13 15:05:49
      Beitrag Nr. 119 ()
      da würde ich eher ein "angeblich weniger lukratives Projekt" sagen.
      Das Grundstück liegt soviel ich weiss an der Spree in absoluter Toplage.Das könnte ein inoffizieller Teil des Kaupreises der Hameato Pharm sein.
      Avatar
      schrieb am 25.04.13 18:04:46
      Beitrag Nr. 120 ()
      Hat von euch schon jemand neue Info´s zur Abwicklung der gekündigten 325570 am 01.09.2013?

      Dank an euch.
      Avatar
      schrieb am 27.04.13 10:29:03
      Beitrag Nr. 121 ()
      Hatte mal angerufen, wo die Empfangstelefonistin (die keine Vollmacht hat) rumgegluckert hat, dass die Inhaber der Genüsse(die gekündigt haben) nochmals ca. 2 Monate vor dem Ausschüttungstermin angeschrieben werden; also etwa Ende Juni 2013. Wenn bis Mitte Juli noch keine Infos vorliegen, sollte Krach geschlagen werden.

      Vorher hatten die vom Zeitablauf auch noch nie Ihre ERgebnisse publiziert. MPH Geschäftstergebnisse kommen erst im Mai und Hauptversammlungen Windsor + MPH sind auch erst um den Juni.
      Avatar
      schrieb am 04.06.13 06:53:25
      Beitrag Nr. 122 ()
      Hat schon jemand Infos wegen der Kündigung erhalten?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.06.13 18:51:06
      Beitrag Nr. 123 ()
      nein,vor der MPH HV wird da wahrscheinlich auch nichts kommen.
      Ich habe ja immer noch bedenken,ob die den Übertrag so gestalten,dass keine vorzeitige Steuerzahlung ausgelöst wird.Laut der biw Bank gibt es 2 Möglichkeiten,aber das muss vorher bankseitig eingestellt werden.Die eine ist direkt gegen cash,die andere weiss ich nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 06.06.13 12:49:47
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.778.763 von Nickeloma am 04.06.13 06:53:25Die Genussscheine wurden immer ausgeschüttet. Hier mußt Du einfach etwas Geduld haben. Panik ist jedoch unangebracht. Rechnerisch ist der Wert an MPH 100 Millionen wert. Das entspricht dann Rating AAA+ :cool:

      Finde ich sicherer als jetzt noch im Dax einzusteigen wenn Du einen Tipp hören willst.

      Mit Grüßen
      Avatar
      schrieb am 06.06.13 18:13:38
      Beitrag Nr. 125 ()
      es geht bei der Kündigung und dem Übertrag ja zunächst mal um den Ausstieg zu 120% incl. Zinsen,wesentlich mehr als die Börse ermöglichen würde.
      Einsteigen kann man danach natürlich wieder.
      Avatar
      schrieb am 07.06.13 13:56:04
      Beitrag Nr. 126 ()
      Spätestens 6 - 8 Wochen vor dem 31.8. sollte Klarheit bestehen,
      wie die gekündigten Anleihen Zug-um-Zug technisch abgewickelt werden. Durch Urlaub in den Sommerferien und Bankbearbeitungszeit (Einzelfälle von 3 Wochen keine Seltenheit) kann es sonst zu Problemen kommen.

      Des Weiteren erscheint mir die Notwendigkeit, dass bei der WKN 325570 sogar noch Publikationen im Bundesanzeiger nach den Genussbedingungen zwingend notwendig sind (beispielsweise greift hier noch die Fugger Bank als Zahlstelle, die faktisch keine Zahlstellenfunktion mehr führt). Wer würde schon Wertpapiere an eine andere Bank vorschüssig überweisen, die keine Rechtsgrundlage nach den GEnussscheinbedingungen führt??
      Avatar
      schrieb am 08.06.13 22:45:48
      Beitrag Nr. 127 ()
      Zitat von bernieschach: es geht bei der Kündigung und dem Übertrag ja zunächst mal um den Ausstieg zu 120% incl. Zinsen,wesentlich mehr als die Börse ermöglichen würde.
      Einsteigen kann man danach natürlich wieder.


      Aufpassen bitte: Ausstieg bei unseren gekündigten Teilen ist 112% OHNE weiter Zinsen (nicht 120%).
      Avatar
      schrieb am 09.06.13 18:24:42
      Beitrag Nr. 128 ()
      das hatten wir doch schon,beide Genussscheine werden zu 120% zurückgezahlt,Nickeloma hatte das glaube ich mal geschriebennach Anfrae bei Magnum.
      Ist doch auch logisch,12% für 2012 und 8% anteilig für 2013
      Avatar
      schrieb am 09.06.13 20:48:06
      Beitrag Nr. 129 ()
      Exakt so, wie Bernieschach es schreibt.

      Bei der WKN 6xxxxx steht dies explizit im Prospekt drin, dass für den Zeitraum 1.1. - 31.8.2013 über das Geschäftsjahr der KÜndigung hinausgehend jeder Monat mit 1% extra, also 8% bezahlt werden.

      Bei der WKN 325570 steht dies zwar nicht explizit drin; dies macht aber auch nichts aus, da die Verzinsung der 12% sich auf das Jahr 2012 bezieht und der Rest für 2013 analog zu verzinsen ist.

      Im Übrigen hatte ich einst eine schriftliche Anfrage an Magnum AG gestellt und mit Rubum "Der Vorstand" eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass bei der WKN 325570 auch die 8% gezahlt werden.

      Meine Anwaltskanzlei hält dies für "gerichtsfest", falls wider erwarten die 8% bei der WKN 325570 gestrichen werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.06.13 18:28:59
      Beitrag Nr. 130 ()
      @ Nickeloma,

      kannst du bitte das Dokument (ggf. mit geschwärzten bzw. OHNE Klarnamen) hier einstellen?

      Danke schön.
      Avatar
      schrieb am 15.06.13 11:19:51
      Beitrag Nr. 131 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.815.659 von Nickeloma am 09.06.13 20:48:06Das ist wohl falsch. In jedem Fall wird das anders von Magnum gesehen. Habe damals bei meiner Kündigung nachgefragt.
      Man bekommt die Verzinsung für 2012; fällig am Tag nahc JA-Festslellung
      Avatar
      schrieb am 15.06.13 11:59:47
      Beitrag Nr. 132 ()
      Ich befürchte eben auch, dass es "nur" 112 gibt.:(

      8% mehr oder weniger ist auf meinen gekündigten Bestand nicht unerheblich.

      Wer kann uns nun "amtlich" aufklären?
      Avatar
      schrieb am 15.06.13 12:26:36
      Beitrag Nr. 133 ()
      Anbei ein Teilausschnitt des damaligen SChreibens - zu 3 wird ausdrücklich bestätigt, dass die Zeit in 2013 gesondert abgerechnet wird (betreffend den hier zu 325570 angefragten Genussschein).


      Der zurückzuzahlende Betrag ist am 01. Bankarbeitstag nach dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung
      fällig, der der Jahresabschluss des Geschäftsjahres, zu welchem die Kündigung erfolgte,
      vorgelegt wird.
      Der zurückzuzahlende Betrag wird vom Ende der Laufzeit der Genussscheine bis zur Fälligkeit
      entsprechend dem Ausschüttungsanspruch für das Geschäftsjahr, zu welchem die Kündigung
      erfolgte, verzinst.

      Die Verzinsung umfasst den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zur tatsächliche Auszahlung bzw. Rückzahlung.

      Der Zins bemisst sich an der Ausschüttungshöhe für das Geschäftsjahr 2012 und wird
      anteilig ermittelt.
      Konkret bedeutet das, dass Sie 1. Ihr eingesetztes Kapital, 2. die Ausschüttung für das
      Geschäftsjahr 2012 sowie 3. die anteilige Verzinsung vom 01.01.2013 bis zum tatsächlichen
      Rückzahlungstag erhalten.

      Die Ausschüttung erfolgt dann für das Geschäftsjahr 2011 voraussichtlich Ende August 2012, nach
      der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss per 31.12.2011 beschließt.
      Gleiches gilt auch für das Geschäftsjahr 2012.
      Die Rückzahlung und Ausschüttung erfolgt dann voraussichtlich Ende August 2013, nach der
      Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss per 31.12.2012 beschließt.

      In der Hoffnung, Ihre Fragen umfassend beantwortet zu haben, verbleiben wir
      mit freundlichen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 26.06.13 07:51:08
      Beitrag Nr. 134 ()
      Bei einigen Genussscheininhabern, die gekündigt haben, ist Post von Magnum AG zwischenzeitlich eingegangen; bei manchen jedoch nicht.
      Seltsam, welche selektive und einseitige Informationspolitik die Gesellschaft betreibt. Seriös finde ich dies jedenfalls nicht!!
      Avatar
      schrieb am 26.06.13 12:42:54
      Beitrag Nr. 135 ()
      Ein weiteres Beispiel zum Thema Informationspolitik der Magnum AG.
      Auf der Webseite der Gesellschaft, auf die ich täglich einmal sehe, war gestern der letzte Artikel/Beitrag aus dem Frühjahr 2013 publiziert.

      Nunmehr erscheinen heute zwei kleinere zwischenzeitlich eingestellte Postings, die RÜCKDATIERT eingestellt wurden.

      Soll das eine seriöse Informationspolitik sein???
      Avatar
      schrieb am 26.06.13 17:09:40
      Beitrag Nr. 136 ()
      die sind weder börsennotiert,noch brauchen sie Geld
      Du wirst Deine Zinsen bekommen und Dein Geld zurück
      mehr kannst Du von so einem Laden nicht erwarten,und vermutlich sind die meisten GS Inhaber damit zufrieden
      ausserdem ist es doch so,dass die auf ihrer hompage schreiben können was sie wollen,stimmen muss es deshalb nicht
      Avatar
      schrieb am 01.07.13 17:19:25
      Beitrag Nr. 137 ()
      Warten wir jetzt einmal die WM-Mitteilungen ab, was in den nächsten ca. 2 Wochen hinsichtlich des KÜndigungsprozedere veröffentlicht wird.

      Vermutlich müssen die Wertpapiere vorschüssig auf das Sperrdepot der Zahlstelle in Bremen transferiert werden, dass mit dem Überweisungstransfer eine Steuerbelastung eintritt. Vor dem Überweisungsauftrag werde ich mit meiner Bank die steuerlichen Auswirkungen abklären...

      Es ist natürlich ein unschönes Gefühl etwas vorschüssig zu überweisen, ohne genau zu wissen, wieviel Geld hierfür im Einzelnen gezahlt wird.

      Das Betriebsergebnis für das Vorjahr als Auszahlungsgrundlage wurde die letzten Jahre ca. 4 - 5 Wochen vor dem Ausschüttungstermin mitgeteilt.
      Avatar
      schrieb am 07.07.13 10:53:54
      Beitrag Nr. 138 ()
      Habe das Schreiben zur Kündigungsrücknahme auch erhalten.

      Sehe aber nach wie vor nicht, ob es nach dem Depotübertrag nun 12 oder 20% dazu gibt.

      Bin langsam am verzweifeln.:mad:

      Falls es nur die 112% gibt, könnte man ja die Kündigung zurückziehen, oder?
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 10:01:39
      Beitrag Nr. 139 ()
      Ich gehe von 20% aus,alles andere macht doch nach den Aussagen der Magnum ag und den GS Bedingungen keinen Sinn.Auch beim 325570 steht doch ein Absatz über die Berechnung der Zinsen für Zeiträume ungleich 1 Geschäftsjahr drin.Der einzige Fall,wo dieses auftritt,ist der Kündigungsfall.
      Magnum hat bei der Wahl des Zeitpunktes der Zinszahlung alle Freiheiten,die könnten die Hauptversammlung und die Auszahlung auch auf Mitte Dezember des folgenden Jahres legen.Glaubst Du,dass das irgendjemand mitmachen würde,wenn dann diese Zeit nicht wenigstens verzinst würde?
      Ich denke nicht,dass eine vorzeitige Steuer ausgelöst wird.Wenn es 2 Möglichkeiten gibt,diese zu vermeiden,kann ich mir nicht vorstellen,dass die beteiligten Banken diese nicht auch nutzen.Das ist doch alles Standard.
      Ansonsten müsste in meinem Fall die Bank die Summe vorstrecken oder das Finanzamt den Betrag für einige Wochen stunden.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 18:01:47
      Beitrag Nr. 140 ()
      @BernieSchach
      Der Zeitpunkt zum ABhalden der HV ist gesetzlich definiert und begrenzt.
      Durch die Funktion als Zahlstelle "Bankhaus Neemeyer" bzw. "Bankhaus fugger" nach den Genusscheinbedingungen ist der Ablauf weitgehend geregelt, dass bei Kündigung ein Dritter wie Notar und Treuhänder faktisch ausscheidet.

      Irgendwo scheint ein einfaches Prozedere anscheinend doch nicht so einfach zu sein, da zwischen Zahlstelle und Magnum AG anscheinend nach heutiger telefonischer Rücksprache die Details im Einzelnen wohl immer noch nicht geregelt sind und in spätestens 1 bis 2 Wochen die Publizierung in den Wertpapiermitteilungen und vorauss. zugleich dem elektronischen Bundesanzeiger publiziert sein muss.

      Ansonsten ist je nach Abwicklungsprozedere der gekündigten Papiere der Termin "30.8.2013" zur ordnungsgemäßen Abwicklung in Frage zu stellen; hier würde sich Magnum AG ggf. schadensersatzpflichtig machen ...
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 18:07:29
      Beitrag Nr. 141 ()
      Auszug zum Aktiengesetz:
      . I.Allg. einmal jährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres zur Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. Damit i.d.R. verbunden ist die Verhandlung über die Gewinnverwendung (§ 120 I, III AktG).

      Damit muss die Kohle spätestens am ersten Werktag Sept. 2013 für die regulären Zinsen und die gekündigten Papiere am Erfüllungsort Bankkonto sein!!
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 19:10:31
      Beitrag Nr. 142 ()
      gut,das wusste ich noch nicht
      Avatar
      schrieb am 08.07.13 19:14:53
      Beitrag Nr. 143 ()
      trotzdem ist es so,dass sie innerhalb der ersten 8 Monate den Zeitpunkt der HV selbst bestimmen können.
      Bevor MPH an die Börse gebracht wurde,war die HV im Februar.
      Avatar
      schrieb am 16.07.13 21:56:39
      Beitrag Nr. 144 ()
      So...Mitte Juli.

      Jemand von euch schon was von der Depotbank gehört?

      Gibts schon Magnum-Zahlen für 2012?
      Avatar
      schrieb am 18.07.13 05:29:05
      Beitrag Nr. 145 ()
      Bislang nur lauwarme Magnum-Luft ohne WM-Mitteilungen, ohne elektronischen Bundesanzeiger und ohne Publizierung der Zahlen (Internetseite oder sonstwie).

      Vielleicht spekulieren die damit, dass einige Genusscheininhaber in der Urlaubszeit sind und bei nur wenigen (knappen) Restwochen einen Transfer der gekündigten Papiere urlaubsbedingt nicht schaffen können und damit die Kündigung damit hinfällig wird???
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 19:39:34
      Beitrag Nr. 146 ()
      Sehe aber nach wie vor nicht, ob es nach dem Depotübertrag nun 12 oder 20% dazu gibt.

      ... mE unzweifelhaft eindeutig,
      12% für GJ 2012 plus 8% anteilige Verzinsung für die absehbare Restlaufzeit Jan-Aug 2013, bzw. lt. WP-Prospekt 360/360.

      Ich denke nicht,dass eine vorzeitige Steuer ausgelöst wird.

      ... bei Depotübertrag wandern die Anschaffungsdaten über TaxBox mit, eine individuelle Gewinn/Verlust-Abrechnung wird das abwickelnde Bankhaus aber ziemlich sicher nicht durchführen. Einige Banken/Broker werden vermutlich wieder auf die blöde Idee einer Pauschalbesteuerung kommrn, aber grundsätzlich sollte keine AbgSt für die Rückzahlung fällig werden, sondern der WP-Übertrag soll bzw. zwingt eigentlich in die Veranlagung. Kann allerdings sein, dass auf die Zinszahlung sehr wohl pauschal AbgSt abgezogen wird. Mit der man dann ebenfalls in die Veranlagung muss, da sie in keiner bankseitigen JSt-Bescheinigung erfasst wird.

      Ansonsten müsste in meinem Fall die Bank die Summe vorstrecken oder das Finanzamt den Betrag für einige Wochen stunden.

      ... nee, das geht so mal garnicht.
      Allenfalls bankseits noch auf Lombard oder Dispo. Das FA ist auf dieser Ebene (vor Erklärung und Veranlagung) selbst nicht beteiligt und stundet daher auch keine AbgSt-Vorauszahlungen auf Bankebene.

      Ansonsten ist je nach Abwicklungsprozedere der gekündigten Papiere der Termin "30.8.2013" zur ordnungsgemäßen Abwicklung in Frage zu stellen; hier würde sich Magnum AG ggf. schadensersatzpflichtig machen ...

      ... voraussichtlich HV am 30.8., GS exA dann per Montag 2.9. - ansonsten liefe die 12%-Verzinsung natürlich weiter. Außerordentliche Abwicklungen sind fast immer mit Verzögerungen und entsprechendem Theater verbunden.

      Gibts schon Magnum-Zahlen für 2012?

      ... natürlich nicht, die werden sicher erst zur HV kommen.

      Vielleicht spekulieren die damit, dass einige Genusscheininhaber in der Urlaubszeit sind und bei nur wenigen (knappen) Restwochen einen Transfer der gekündigten Papiere urlaubsbedingt nicht schaffen können und damit die Kündigung damit hinfällig wird???

      ... so viele werden sicher nicht im Dschungel, Regenwald, Sahara oder in den Outbacks unterwegs sein. Den Depotübertrag veranlassen geht durchaus auch zwischen zwei Sangria-Eimern durch. Oder notfalls sogar mittels eines kurzentschlossen im Hotelbett auf dem rhythmisch wippenden Arschgeweih abgestellten Fax. Schwierig würde es nur, wenn man im Urlaub gezielt oder unwissentlich unter ein schweres Kaliber (also "MAGNUM" bzw. "BBW" = Big Beautiful Woman) gerät. Da muss man halt Prioritäten schon bei der Planung setzen: Erst der Übertrag von Wertpapieren, danach der Übertrag von Alkoholika, anschließend der Übertrag von Körperflüssigkeiten mit ggf. außerbörslich übertragbaren Infektionskrankheiten.
      Avatar
      schrieb am 19.07.13 23:09:13
      Beitrag Nr. 147 ()
      Wie es steuerlich am Besten geht, habe ich im Vorfeld bereits mit der Bank abgestimmt. Am Besten auf dem Formular "unentgeltlich" mit Vermerk Treuhandkonto angeben. Dann erfolgt erst einmal keine Besteuerung bei Ausbuchung.
      Avatar
      schrieb am 21.07.13 15:28:52
      Beitrag Nr. 148 ()
      Mir ist folgendes aufgefallen: in den Genussscheinbedingungen der WKN 650155 vom Oktober 2010 findet man unter §3 (Laufzeit): "Der zurück zu zahlende Betrag wird vom Ende der Laufzeit der Genussscheine bis zur Fälligkeit entsprechend dem Ausschüttungsanspruch für das Geschäftsjahr in welchem die Kündigung erfolgte, verzinst." Diesen Satz hat man wohl aus den alten Bedingungen (Juni 1999) übernommen. Jedoch wurden die befristeten Genussscheine ja inzwischen in unbefristete Genussscheine geändert. Das heißt es gibt kein "Ende der Laufzeit". Oder es ist so zu deuten, dass Ende der Laufzeit gleich Datum der Kündigung gemeint ist. In den Genussscheinbedingungen der WKN 325570 fehlt dieser Satz in § 3 übringens.

      Auf meine Anfrage bei der Magnum AG, ob die gesamte Ausschüttung (auch für den Zeitraum 01.01.2013 bis 30.08.2013) mit der Rückzahlung der Genussscheine am 02.09.2013 erfolgt, habe ich bisher keine Antwort erhalten.
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 17:27:59
      Beitrag Nr. 149 ()
      Sehr schön, koltesp!

      Eben dieser Satz fehlt beim 325570 und darauf könnte sich die Magnum AG vor Gericht berufen und somit "nur" die 112% auszahlen.

      Freiwillig zahlen die keine 120%....obwohl dies bei Genüssen der üblichen Verkehrssitte entspricht. Die muss man dann mE einklagen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.13 17:28:48
      Beitrag Nr. 150 ()
      Übrigens...jemand schon was von seiner Depotbank gehört?
      Avatar
      schrieb am 23.07.13 18:32:23
      Beitrag Nr. 151 ()
      Zitat von ikbneu: Sehr schön, koltesp!

      Eben dieser Satz fehlt beim 325570 und darauf könnte sich die Magnum AG vor Gericht berufen und somit "nur" die 112% auszahlen.

      Freiwillig zahlen die keine 120%....obwohl dies bei Genüssen der üblichen Verkehrssitte entspricht. Die muss man dann mE einklagen.


      Dafür steht der Satz mit der Berechnung des Zinses im Falle ungleich 1 Geschäftsjahr drin.
      Da die Zinsen von Anfang an immer für 1 Geschäftsjahr bezahlt wurden,gibt es diese Möglichkeit nur im Falle der Kündigung.
      Das ist so offensichtlich,dass ich mir nicht vorstellen kann,dass es die Magnum ag auf eine Klage ankommen lassen würde.Das wäre nämlich eine offensichtliche Täuschung.
      In den GS sind schliesslich nicht nur Kleinanleger investiert.
      Zudem war der 325570 von Anfang an auf unendlich gestellt,so dass sie die Kündigungsmöglichkeit vermutlich nicht betonen wollten.Zudem entsteht der Magnum ag doch überhaupt kein Nachteil,der einzige Unterschied zur Nichtkündigung besteht darin,dass die Zinsen 1 Jahr später bezahlt werden müssten.
      Die Sache ist eigentlich klar.
      Zudem betreibt Magnum seine Geschäfte fast ausschliesslich in Deutschland.Stell Dir mal vor,was das für ein Gesichtsverlust in diesem wirtschaftlichen Umfeld bedeuten würde,wenn solche Sachverhalte,die bei GS Standard sind vor Gericht geklärt werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 23.07.13 18:46:33
      Beitrag Nr. 152 ()
      ...der einzige Unterschied zur Kündigung ....
      muss es heissen
      Avatar
      schrieb am 23.07.13 19:38:34
      Beitrag Nr. 153 ()
      Ich warte ab, was die machen. Sollte nicht 120% gezahlt werden werde ich die Angelegenheit mir anschauen und ggf. (als Rechtsanwalt) Klagen.

      Ich habe bei Magnum angefragt und auch keine Antwort erhalten.
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 10:18:53
      Beitrag Nr. 154 ()
      soeben Telefonat mit Magnum AG
      Eine frdl. und nette Dame, Fr. Kl., hat mir mitgeteilt, dass die Ausführung der gekündigten Genüsse läuft, sich diese aber abwicklungstechnisch noch um einige Tage verzögert - wohl bis Ende Juli 2013.

      Also .... alles im Lot ... einfach warten ... Geld kommt zu 120% ... als 100% Nennbetrag und 20% Zinsen!!
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 18:44:20
      Beitrag Nr. 155 ()
      Gerüchten und Aussagen zufolge hat der Vorstand von Magnum bislang noch keinen rechtsgültigen Vertrag mit der Zahlstelle in Bremen geschlossen, dass die Zahlstelle für die Abwicklung bei den Genüssen auf Grundlage von ausserordentlichen Kündigungen noch keine Vertragsgrundlage führt.

      Wenn dem so ist, klingt dies nach Dilletantismus seitens der Magnum AG.
      Avatar
      schrieb am 26.07.13 09:05:06
      Beitrag Nr. 156 ()
      Magnum spekuliert erst einmal darauf, das möglichst viele die Kündigung zurückziehen.

      Ich befürchte, vor Mitte Septemper wird da GAR NICHTS passieren.
      Avatar
      schrieb am 27.07.13 07:54:28
      Beitrag Nr. 157 ()
      Gibt es eigentlich auf der Homepage was Neues oder neue Info´s?
      Avatar
      schrieb am 27.07.13 10:34:26
      Beitrag Nr. 158 ()
      Am Montag soll ein Schreiben rausgehen. Hinterlegungsstelle wird das Bankhaus Neelmeyer... Antwort kam gestern Abend per mail von Magnum.
      Avatar
      schrieb am 27.07.13 12:49:20
      Beitrag Nr. 159 ()
      Gestern erhielt ich Antwort von der Magnum AG:

      Per 02.09.2013 erhalten die Genussscheininhaber, die ihre Genussscheine zum 31.12.2012 gekündigt haben, folgende Beträge:

      1. Rückzahlung des Nominalwertes
      2. Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 12% p.a. jeweils für die WKN 650155 und WKN 325570
      3. Anteilige Verzinsung vom 01.01.2013 bis 01.09.2013 in Höhe von 12 % p.a. für die WKN 650155.
      Avatar
      schrieb am 27.07.13 13:13:46
      Beitrag Nr. 160 ()
      Soll man das so verstehen, dass für die WKN 325570 die anteilige Zahlung von 8% nicht gezahlt wird? Hier würde ich in diesem Falle den Rechtsweg bestreiten und Klage beim Landgericht auf Zahlung einreichen lassen.
      Avatar
      schrieb am 28.07.13 07:24:36
      Beitrag Nr. 161 ()
      Hast du einen so hohen gekündigten Bestand, das sich für dich eine Klage vorm LG lohnt, Nickeloma?

      Ich bin relativ sicher, das Magnum hier (leider :() recht hat.

      Aber diese explizite Formulierung über die zusätzliche Verzinsung wie beim 650155 § 3 Abs.1 letzter Satz fehlt beim 325570.

      @bernieschach: Der Satz beim 325570 bedeutet mE etwas anderes: das ist eine Regelung für (künftige) Geschäftsjahre, die kleiner als ein Kalenderjahr sind, also wenn zB die Magnum AG zum 30.06. ihre Geschäftstätigkeit aufgeben würde; würde es nur 6% geben.

      Hätte ich doch damals lieber die 650155 gekauft...shit!!
      Avatar
      schrieb am 28.07.13 07:26:32
      Beitrag Nr. 162 ()
      Zitat von cebulonby: soeben Telefonat mit Magnum AG
      Eine frdl. und nette Dame, Fr. Kl., hat mir mitgeteilt, dass die Ausführung der gekündigten Genüsse läuft, sich diese aber abwicklungstechnisch noch um einige Tage verzögert - wohl bis Ende Juli 2013.

      Also .... alles im Lot ... einfach warten ... Geld kommt zu 120% ... als 100% Nennbetrag und 20% Zinsen!!


      du hast also die 650155, stimmts?
      Avatar
      schrieb am 28.07.13 07:27:22
      Beitrag Nr. 163 ()
      Zitat von T-L-O: Am Montag soll ein Schreiben rausgehen. Hinterlegungsstelle wird das Bankhaus Neelmeyer... Antwort kam gestern Abend per mail von Magnum.


      Hälst du die 325570?
      Avatar
      schrieb am 28.07.13 12:15:23
      Beitrag Nr. 164 ()
      Nach der Antwort der Magnum AG ist eigentlich klar, dass für den Genussschein 325570 (freiwillig) keine anteiligen Zinsen für den 01.01. bis 31.08. gezahlt werden.

      Man müsste die Genussscheinbedingungen also daraufhin rechtlich überprüfen lassen und dann, wenn Aussichten auf erfolg bestehen, eine Sammelklage anstreben. Bei mir geht es um Zinsen i.H.v. ca. 5.000 Euro (nach Steuern), die mir durch die Lappen gehen.

      Auf der anderen Seite habe ich seit 2004 immer 12% Zinsen bekommen. Wenn die Rückzahlung jetzt auch problemlos klappt, war das eine sehr gute Kapitalanlage.

      Eventuell werde ich später auch wieder in den Genussschein 650155 einsteigen. Hier sind meiner Meinung nach die Sicherheiten besser, als beim 325570.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.07.13 13:04:33
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.128.363 von koltesp am 28.07.13 12:15:23Welcher Antwort bitte ?
      Die (anteiligen) Zinsen sind bis zur Fälligkeit der Rückzahlung zu zahlen. Fällig ist diese ein Tag der HV.
      Avatar
      schrieb am 28.07.13 18:49:01
      Beitrag Nr. 166 ()
      to whom it may concern ....
      Mal ganz still aufpassen.
      Ich halte beide Genussscheine, sowohl die 325 570 als auch die 650 155

      Beim 325 570 wird seitens Magnum AG im Bestätigungsschreiben zur Kündigung ausgeführt:
      "... Der zurückzuzahlende Betrag ist am 01. Bankarbeitstag nach dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung fällig, der der Jahresabschluss des Geschäftsjahres, zu welchem die Kündigung erfolgte, vorgelegt wird.
      Der zurückzuzahlende Betrag wird vom Ende der Laufzeit der Genusscheine bis zur Fälligkeit entsprechend dem Ausschüttungsanspruch für das Geschäftsjahr, zu welchem die Kündigung erfolgte, verzinst...."

      Beim 650 155 lautet die Passage ebenso!!

      Diese Aussagen sind klar und eindeutig!
      Ich verstehe daher die Aufregung nicht!
      Einfach warten!! Gezahlt wird in beiden Fällen 120%!!

      Also, bitte keine Ängste mehr schüren!! Das ist unseriös!! und bringt auch nichs, denn wer gekündigt hat, kann ja jetzt nichts anderes machen, als warten ...
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 11:30:03
      Beitrag Nr. 167 ()
      Zitat von cebulonby: Beim 325 570 wird seitens Magnum AG im Bestätigungsschreiben zur Kündigung ausgeführt:
      "... Der zurückzuzahlende Betrag ist am 01. Bankarbeitstag nach dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung fällig, der der Jahresabschluss des Geschäftsjahres, zu welchem die Kündigung erfolgte, vorgelegt wird.
      Der zurückzuzahlende Betrag wird vom Ende der Laufzeit der Genusscheine bis zur Fälligkeit entsprechend dem Ausschüttungsanspruch für das Geschäftsjahr, zu welchem die Kündigung erfolgte, verzinst...."


      @cebulonby: Ich habe auch von der Magnum AG Bestätigungen für die Kündigung der beiden Genussscheine (325570 und 650155) erhalten. Da steht das aber nicht drin.

      Kannst du das vielleicht einscannen und hier im Forum hochladen, damit ich das schwaz-auf-weiß lesen kann?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 11:34:38
      Beitrag Nr. 168 ()
      Zitat von 007coolinvestor: Welcher Antwort bitte ?


      Siehe meinen Beitrag 159
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 13:29:15
      Beitrag Nr. 169 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.132.349 von koltesp am 29.07.13 11:30:03... kann ich leider nicht ...
      aber wenn es zum rechtlichen Streit kommen sollte, stelle ich die Schreiben gerne zur Verfügung....
      Ich gehe aber zuversichtlich davon aus, dass Magnum alle gekündigten Genüsse in gleicher Weise zurückzahlen wird und es daher nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird....
      denn..... Magnum hätte viel zu verlieren ... das ganze Geschäftsmodell ... siehe mph , haemato und alle, die noch folgen werden ... würden dann nicht mehr gekauft!! Magnum würde dort viel Geld verlieren, wenn es (offensichtliche) Unregelmäßigkeiten gäbe!
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 16:48:05
      Beitrag Nr. 170 ()
      Zitat von cebulonby: ... kann ich leider nicht ...
      aber wenn es zum rechtlichen Streit kommen sollte, stelle ich die Schreiben gerne zur Verfügung....
      Ich gehe aber zuversichtlich davon aus, dass Magnum alle gekündigten Genüsse in gleicher Weise zurückzahlen wird und es daher nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird....


      Für den Fall, dass dem nicht so ist, würde ich gerne, bevor es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt auf das Angebot zurück kommen, denn wenn es ja von Magnum selbst so kommuniziert wurde, dann müssen sie sich auch daran halten, wenn man es ihnen schwarz-auf-weiß vorlegt. Meine Zuversicht steigt wieder.
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 19:05:40
      Beitrag Nr. 171 ()
      Der Erste der Post von dem Bankhaus aus Bremen bekommt, kann die Kernaussagen gerne hier einstellen. Danke.
      Avatar
      schrieb am 29.07.13 21:14:01
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 17:03:47
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 17:51:05
      Beitrag Nr. 174 ()
      Gleiches bei mir auch.

      Ich stehe jedenfalls Gewehr bei Fuß und werde bei Kenntnis der Nichtzahlung der Zinsen von 1.1.13 bis Anfang Sept. 13 für WKN 325570 sofortige Klage durch meine Anwaltskanzlei einreichen lassen
      Avatar
      schrieb am 31.07.13 16:48:14
      Beitrag Nr. 175 ()
      Mittlerweile wurde WKN 650155 vom Handel eingestellt. Auf Nachfrage bei meiner Bank lagen in den Bankdatenbanken keine Gründe hierfür vor.
      Avatar
      schrieb am 31.07.13 19:34:38
      Beitrag Nr. 176 ()
      650 155 ----> was issn hier los????
      Avatar
      schrieb am 31.07.13 19:38:37
      Beitrag Nr. 177 ()
      Habe auch via gelber Post Schreiben zum Ablauf Rückgabe 325570 erhalten.

      Etwas kurios, das ich meiner Bank die Kündigung anzeigen muss, da mit die Depotbank (bei mir dwp) die Stücke dann sperren und in die andere WKN umbuchen kann.

      Wie erwartet, NUR 100% zzgl. 12% Verzinsung für 2012.:(
      Avatar
      schrieb am 01.08.13 22:58:43
      Beitrag Nr. 178 ()
      Zitat von cebulonby: to whom it may concern ....
      Mal ganz still aufpassen.
      Ich halte beide Genussscheine, sowohl die 325 570 als auch die 650 155

      Beim 325 570 wird seitens Magnum AG im Bestätigungsschreiben zur Kündigung ausgeführt:
      "... Der zurückzuzahlende Betrag ist am 01. Bankarbeitstag nach dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung fällig, der der Jahresabschluss des Geschäftsjahres, zu welchem die Kündigung erfolgte, vorgelegt wird.
      Der zurückzuzahlende Betrag wird vom Ende der Laufzeit der Genusscheine bis zur Fälligkeit entsprechend dem Ausschüttungsanspruch für das Geschäftsjahr, zu welchem die Kündigung erfolgte, verzinst...."

      Das kann ich nicht bestätigen. Bei mir findet sich dieser Satz in keinem der drei (Bestätigung, Kündigungsrücknamenagebot und Ankündigung der Abwicklung) Schreiben. Sind unterschiedliche Kündigungsbestätigungen für den 325570 versandt worden? Das sollten wir rausfinden.

      Ich bin mir relativ sicher dass Magnum sich - was die anteilige Verzinsung des 325570 für 2013 angeht - auf die Hinterbeine stellen wird. Allerindgs dürfte die rechtliche Lage alles andere als eindeutig sein.

      Hat sich schon jemand darum gekümmert?
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 07:27:19
      Beitrag Nr. 179 ()
      Es sollte zunächst Klarheit geschaffen werden, ob die 8% durch die Gesellschaft bezahlt werden oder verweigert werden. Durch das blumige und teils schwammige Schreiben der Gesellschaft kann es noch durchaus sein, dass die 8% Bestandteil des Rückzahlungsbetrages sind.

      Bei den Wertpapiermitteilungen vom Bankhaus Neelmeyer ist zwar die konkrete ABwicklung benannt und was die Banken im Zuge der Sperreinrichtung dem Bankhaus noch mitteilen müssen (diverse Kundendaten, WKN, Nominale); jedoch keine Beträge, die zur Zahlung gelangen.

      Damit wird die Klarheit und die Faktenlage - sofern die Gesellchaft keine hinreichende Publizierung vornimmt - erst am 2.9.2013 geschaffen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 10:01:52
      Beitrag Nr. 180 ()
      Hat sich schon jemand darum gekümmert?

      ... hab mal angerufen, nachgefragt und drauf hingewiesen, dass Nichtzahlung von 2013er Zins und/oder Ungleichbehandlung der beiden GS zu Klagen und unnötigem Ärger führen würde. Zumal die Prospektformulierungen schwammig sind (360/360stel für "angebrochene" Jahre greifen nur im Kündigungsfall). Wurde dankend entgegengenommen, an die Geschäftsleitung weitergegeben, soll dort besprochen und entschieden werden. Anschließend Rückruf - der so kurzfristig natürlich noch nicht erfolgen konnte.
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 18:31:36
      Beitrag Nr. 181 ()
      Durch die Unterschiede zwischen den beiden in dieser Woche zugesandten Schreiben zu WKN 650155 (mit Aufführung der 8%) und WKN 325570 ohne explizite Erwahrung der Zinsen im Gegensatz zu 650155 steht zu vermuten, dass bei der WKN 325570 vermutlich nicht gezahlt werden soll.

      Persönlich liegt mir eine Bestätigung aus dem Jahre 2011 vor, in dem auf Anfrage explizit bestätigt wird, dass für die WKN 325570 die 8% bis zum Zeitpunkt der Zahlung nach Kündigung für 2013 bezahlt werden.

      Eine befragte Anwaltskanzlei rechnet daher mit sehr guten Klagechancen zu diesem Fall und werde bei Nichtzahlung in Sept. 2013 Klage einreichen. Des Weiteren reiche ich über die Anwaltskanzlei bei Nichtzahlung wegen Verdacht auf Kapitalanlagebetrug Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft für Schönefeldt ein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 18:34:43
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.171.847 von Nickeloma am 02.08.13 18:31:36Ich würde mich auch beim Pabst wegen unchristlicher Verhaltensweise Beschwerde einreichen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 20:09:11
      Beitrag Nr. 183 ()
      Persönlich liegt mir eine Bestätigung aus dem Jahre 2011 vor, in dem auf Anfrage explizit bestätigt wird, dass für die WKN 325570 die 8% bis zum Zeitpunkt der Zahlung nach Kündigung für 2013 bezahlt werden.

      ... dann mail oder fax den Schrieb doch einfach in Kopie da hin und verweise auf die direkte/indirekte Zahlungsverpflichtung - damit wäre alles schon im Vorfeld und ohne weiteres Theater geklärt und bereinigt.

      Allein in der Zeit die man mit einer Klage zwangsläufig zubringen würde, kann man die Magnum GS schon je mindestens dreimal traden und 2x12 oder mehr statt nur 1x8 Punkte dabei vereinnahmen.

      Ich würde mich auch beim Pabst wegen unchristlicher Verhaltensweise Beschwerde einreichen

      ... auf jeden Fall, die Kirche hat extrem stark nachgelassen. Früher gehörte Foltern, Massenmorden und Hexenverbrennen wie Kreuzzüge, Eroberungen, Ausbeutung, Plündern und Reichwerden zum christlich guten Ton. Heute gehts in diese total langweilige Richtung ökosozialistische Gutmenschenkirche für geistig Arme und monetär Minderbemittelte. Braucht man sich doch nicht wundern, dass Taliban oa soviel Zulauf haben. Zumal da die Jenseitsqualität mitsamt 72 Jungfrauen deutlich besser ist als wie ewig nur Jauchzen und Frohlocken - was mit youtube-videos zB vom russischen Autoverkehr heute ohnehin im Diesseits schon viel besser klappt.

      Aber zurück zu Magnum, denke schon, dass es überflüssigen Aufwand für alle Beteiligten spart, wenn das im Vorfeld abgeklärt wird. Je mehr Leute dahingehend intervenieren, desto eher regelt sich das im Sinne der Gläubiger.
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 21:03:38
      Beitrag Nr. 184 ()
      Mit Betreff "Gläubigerkündigungsmöglichkeit" bekam ich heute Post von der Postbank: Die Gesellschaft bietet den Genussscheininhabern (WKN 325570)ein Rückkaufangebot zu 100 % zzgl. Zinsen vom 01.01.2012 bis 01.09.2013, Zahlbarkeitstag voraussichtlich am 02.09.2013.

      Auf der Magnum-webside finde ich keine Info hierzu.
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 21:13:33
      Beitrag Nr. 185 ()
      Zitat von Siola1: Mit Betreff "Gläubigerkündigungsmöglichkeit" bekam ich heute Post von der Postbank: Die Gesellschaft bietet den Genussscheininhabern (WKN 325570)ein Rückkaufangebot zu 100 % zzgl. Zinsen vom 01.01.2012 bis 01.09.2013, Zahlbarkeitstag voraussichtlich am 02.09.2013.

      Auf der Magnum-webside finde ich keine Info hierzu.


      Ja, kam auch über die Sparkassen/dwp so an.

      Es handelt sich natürlich NICHT um ein Rückkaufsangebot zu 100, sondern um das Abwicklungsprozedere für die bereits gekündigten 325570...Weisung muuss bis 15.08. erfolgt sein (und kostet auch noch Gebühren :().
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 21:19:13
      Beitrag Nr. 186 ()
      Zitat von Nickeloma: Durch die Unterschiede zwischen den beiden in dieser Woche zugesandten Schreiben zu WKN 650155 (mit Aufführung der 8%) und WKN 325570 ohne explizite Erwahrung der Zinsen im Gegensatz zu 650155 steht zu vermuten, dass bei der WKN 325570 vermutlich nicht gezahlt werden soll.

      Persönlich liegt mir eine Bestätigung aus dem Jahre 2011 vor, in dem auf Anfrage explizit bestätigt wird, dass für die WKN 325570 die 8% bis zum Zeitpunkt der Zahlung nach Kündigung für 2013 bezahlt werden.

      Eine befragte Anwaltskanzlei rechnet daher mit sehr guten Klagechancen zu diesem Fall und werde bei Nichtzahlung in Sept. 2013 Klage einreichen. Des Weiteren reiche ich über die Anwaltskanzlei bei Nichtzahlung wegen Verdacht auf Kapitalanlagebetrug Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft für Schönefeldt ein.



      Könnten wir uns ggf. zu einer Sammelklage "zusammenraufen"?
      Ich wäre interessiert.


      Ich gehe davon aus, das wenn jeder von uns einzeln klagt, die Kosten relativ hoch sind in Relation zu den erstrittenen 8%, oder?


      Ob eine Rechtsschutzversicherung hier die Kosten trägt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.08.13 21:55:48
      Beitrag Nr. 187 ()
      Vor 2 bis 3 Monaten gab es einen BGH-Beschluss, dass die Ausschlussklauseln zu Wertpapiergeschäften der meisten Rechtsschutzversicherungen unwirksam sind. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, hat gute Chancen, dass die Streitsache Magnum AG mit abgedeckt ist.

      Wahrscheinlich macht es Sinn, dass erst einmal schnell Klagen eingereicht werden und der Rest erst einmal abwartet, bis das erste Urteil vorliegt. Verjährungsseitig dürfte hier nichts anbrennen, da ein erstes Urteil des Landgerichtes Potsdam nach einem guten Jahr vorhanden sein sollte.

      @Albondy
      Trotz Nachweis und Verweis auf die einstige schriftlichen Zusicherung hält sich die Gesellschaft zu dem 8%-Thema gegenwärtig bedeckt und äußert sich schlicht und einfach beim 325570 gar nicht. Die Masse der Leute hat die 325570 und nicht den anderen Genussschein, dass bei geschätzten 10 Mio. Nennwert gekündigte Genüsse der 325570 es für die Gesellschaft um ca. 800 T€ geht.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 09:47:59
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.172.801 von ikbneu am 02.08.13 21:19:13Ich habe den 325570 nicht gekündigt und habe dies eigentlich auch nicht vor.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 10:34:21
      Beitrag Nr. 189 ()
      Ich möchte Siola1 und Nickeloma bitten, und alle anderen auch, die etwas schriftliches zu der Zinszahlung für die WKN 325570 für den Zeitraum 01.01.2013 bis 01.09.2013 vorliegen haben, ob direkt von der Magnum AG oder einer anderen Quelle, dass sie diese Dokumente hier ins Forum stellen. Eine Möglichkeit sollte sich da doch finden (z.B. Foto mit Handy/Smartphone, Scan auf der Arbeit oder im Copyshop).

      So lässt sich vielleicht doch die Sache noch im Vorfeld abklären, ohne rechtliche Schritte vornehmen zu müssen.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 11:07:21
      Beitrag Nr. 190 ()
      Hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall: In den Genussscheinbedingungen dieser Gesellschaft stand zur Handhabung der Verzinsung für die Zeit vom gekündigten Datum (31.12.2011) bis zur Zahlung nach der HV (Anfang September 2012) nichts drin. Eine Verzinsung erfolgte trotzdem. Ich denke nicht, dass jene Gesellschaft gezahlt hätte, wenn sie nicht dazu verpflichtet gewesen wäre.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 13:25:01
      Beitrag Nr. 191 ()
      Heute neue Post von der Postbank: "Aufgrund neuer Informationen handelt es sich nicht um ein aktuelles Angebot, sondern um die technische Abwicklung für die Rückzahlung der Genussscheine, die bereits zum 31.12.2012 gegenüber der Gesellschaft gekündigt wurden...."
      Also wurde ich irrtümlich angeschrieben.

      Habe vom ersten Schreiben mit der Angabe "zzgl. Zinsen vom 01.01.2012 bis 01.09.2013" einen Scan gemacht, wo kann man den hier hochladen? Sende ihn gerne auch jemandem direkt z.B. per Mail-Anhang oder Fax.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 13:38:23
      Beitrag Nr. 192 ()
      Hatte bereits einen Ausschnitt zu der Bestätigung der Zinsen für 325570 hier eingestellt. Das ganze Schreiben ist deutlich länger und mit persönlichen Daten befüllt. Falls die Zinsen nicht gezahlt werden und die Sache vor Gericht geht, kann man mich nach dem 9.9. gerne kontaktieren, um hier einen Weg zu finden.

      Ich werde wiegesagt Sept. 2013 bei Nichtzahlung beim LG Potsdam Klage einreichen lassen.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 14:23:13
      Beitrag Nr. 193 ()
      Trotz Nachweis und Verweis auf die einstige schriftlichen Zusicherung hält sich die Gesellschaft zu dem 8%-Thema gegenwärtig bedeckt und äußert sich schlicht und einfach beim 325570 gar nicht. Die Masse der Leute hat die 325570 und nicht den anderen Genussschein, dass bei geschätzten 10 Mio. Nennwert gekündigte Genüsse der 325570 es für die Gesellschaft um ca. 800 T€ geht.

      ... schätze die Summe gekündigter GS sehr viel geringer ein, lt GB 2011 stehen von beiden zusammen noch rund 38.6 Mio offen, seinerzeit bei der Versammlung gab es eine große Mehrheit für Prolongation, angeblich lag ein hoher Anteil als Cashcow bei kleinen Instis und privaten Family Offices, entsprechend gering dürfte die Neigung zur Kündigung sein. Zumal die Kurserholung bis an und zuletzt über Pari seitdem keinen großen Vorteil einer Kündigung mehr einbringt. Was zum spätestmöglichen Kündigungszeitpunkt noch deutlich anders aussah.

      Dass sich "die Gesellschaft zu dem Thema bedeckt hält", sollte nicht verwundern, wahrscheinlich konsultieren die selbst grad leicht verwirrt ihre beratenden Anwälte zur diffus ungeklärten Rechtslage. Goodwill wäre hier durchaus denkbar und muss zudem gegen den grade halbwegs überwundenen Imageschaden gerechnet werden. Derlei außerreguläre Abwicklungen sind oft genug auch bei viel größeren Unternehmen mit Affentheater, Unklarheiten und bankseitigen Abwicklungs- und Abrechnungsproblemen verbunden. Was durch die AbgSt mitsamt nachfolgenden BMF-Schreiben noch kräftig verstärkt wurde. Davon ab ist das intransparente kreuz- und quer-beteiligte Klitschen-Geflecht ohnehin seit jeher fast eine halbe Blackbox, JB kommt regelmäßig spätestmöglich und ist nun wahrlich nicht sehr detailliert aussagekräftig, ebenso die in letzter Zeit ziemlich ganz wieder eingeschlafene IR.

      Hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall: In den Genussscheinbedingungen dieser Gesellschaft stand zur Handhabung der Verzinsung für die Zeit vom gekündigten Datum (31.12.2011) bis zur Zahlung nach der HV (Anfang September 2012) nichts drin. Eine Verzinsung erfolgte trotzdem. Ich denke nicht, dass jene Gesellschaft gezahlt hätte, wenn sie nicht dazu verpflichtet gewesen wäre.

      GS-Bedingungen waren/sind grundsätzlich relativ frei gestaltbar, eine irgendwie geartete Verpflichtung zur Verzinsung ruhenden Kapitals nach Laufzeit/Geschäftsjahres-Ende oder bei Kündigung existiert formaljuristisch nicht. Zwar ist die Zahl übriggebliebener Scheine in dem sterbenden Segment stark gesunken, es gab/gibt aber GS sowohl mit im Prospekt ausgewiesener voller Zinsfortzahlung, als auch mit auf zB nur den 6M-Euribor reduzierter Restlaufzeitverzinsung sowie mit dividendenähnlicher Zahlweise, bei der schlicht kein Anspruch auf zusätzliche Zinsfortzahlung besteht. Bei möglichem Wandel oder Kündigung entfällt zuweilen die zusätzliche Zahlung auch schon prospektgemäß ganz, denn die Laufzeit endet nunmal mit dem Geschäftsjahr und jede Kündigung erfolgt auf Jahresultimo und nicht zum Termin der HV.

      Ergo wäre jede Klage, die sich auf eine Grundsatzverpflichtung zur Zinszahlung für die Zeit zwischen Laufzeitende (!) und Rückzahlung bezieht, von vornherein witzlos und zum Scheitern verurteilt. Das gleiche gilt für jeden Versuch, die Konditionen des einen Magnum GS als Übertrag auf den anderen anzuwenden. Sofern im Prospekt kein definitiver Anspruch festgeschrieben ist, besteht rechtlich auch keiner - so einfach ist das.

      Anders verhält es sich nur, wenn die Restzeitverzinsung wie behauptet vorher schon offiziell verbindlich schriftlich zugesagt wurde. Und mit einiger Mühe ließe sich aus dem Prospekt-Passus mit der 360/360stel Zahlweise bei "gebrochenen Zinsjahren" indirekt eine dann aber durchaus strittige Ankündigung bzw. Willenserklärung ableiten - da dieser Fall eben nur bei regulärer Kündigung oder ggf noch bei unterjähriger Auflösung oder Insolvenz der Gesellschaft auftreten kann.

      Wahrscheinlich macht es Sinn, dass erst einmal schnell Klagen eingereicht werden

      ... sorry, aber das ist nun völliger Unfug. Da der voraussichtliche Zahlungstermin 2.9.2013 kalendarisch noch nichtmal erreicht ist und Zahlung wie Nichtzzahlung offen im Raum stehen, kann selbstverständlich niemand heute schon auf vertragswidrig unterlassene Zahlung eines ohnehin teils noch ungeklärten Anspruchs klagen. Alles was momentan Sinn macht, ist die Magnum AG mit ggf vorhandenen schriftlichen Zusagen an ihre dann durchaus reale Zahlungsverpflichtung sowie möglichen Image-Folgeschaden erinnern und das Ganze damit schon im Vorfeld ohne weiteres Theater abklären und auflösen.

      Die Anwaltsschwemme hat zwar zu allerlei skurrilen anwaltlichen ABM-Massnahmen vom Abmahn-Unwesen bis zum graumarktfähigen Pseudo-"Anlegerschutz" geführt, aber eine Klageerhebung noch vor der faktischen Entstehung des eigentlichen Klagegrunds führt denn irgendwie doch etwas zu weit bei der Justitia hinter die Binde.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 16:54:34
      Beitrag Nr. 194 ()
      Naja,kleinere Instis werden bei diesen Umsätzen sicher keine Freude haben,über die Börse zu verkaufen.
      Über das gekündigte Volumen kann man keine sinnvollen Aussagen machen,das kann schon erheblich sein.

      Zum Anderen macht die Anwendung der 360/360stel Zählweise bei einer Insolvenz wohl keinen Sinn,denn die Frage von Zinszahlungen aufgrund erfolgreichem Geschäft dürfte dann weniger von Interesse sein.
      Also bleibt nur der Fall der regulären Kündigung oder die unterjährige Auflösung der Gesellschaft.Der zweite Grund ist aber zu dünn,um so einen Absatz zu rechtfertigen.
      Man darf nämlich nicht vergessen,dass die Verzinsung vom Laufzeitende bis zur Rückzahlung in der Praxis den NORMALFALL darstellt.Bei den meisten GS wird so verfahren,und das dürfte auch der Magnum ag bekannt sein.
      Daher muss in den GS Bedingungen stehen,wenn der Schuldner dieses nicht leisten möchte.Dann wäre es eindeutig.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 18:54:33
      Beitrag Nr. 195 ()
      Zitat von Siola1: Habe vom ersten Schreiben mit der Angabe "zzgl. Zinsen vom 01.01.2012 bis 01.09.2013" einen Scan gemacht, wo kann man den hier hochladen? Sende ihn gerne auch jemandem direkt z.B. per Mail-Anhang oder Fax.

      Unter "Beitrag bearbeiten" gibt es die Möglichkeit Bilder hochzuladen.
      Den Scan also einfach als Bild (.jpg) speichern und dann als Beitrag hochladen und posten. So sollte es funktionieren.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 19:04:18
      Beitrag Nr. 196 ()
      In den Genussscheinbedingungen der WKN 325570 steht in §2 Abs. 1: „Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechtes eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorausgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 12% des Nennbetrages der Genussscheine.“

      Weiter steht in §3 Abs. 2: "Die gekündigten Genussscheine verbriefen bis zum Wirksamwerden der Kündigung ihre vollen Rechte."

      Das Genussrecht des Genussscheininhabers an der WKN 325570 besteht also bis zur Fälligkeit = 01.09.2013 und müsste daher auch bis zu diesem Datum mit 12% p.a. verzinst werden.

      Oder habe ich hier einen Denkfehler?
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 19:21:54
      Beitrag Nr. 197 ()
      Zitat von Nickeloma: Hatte bereits einen Ausschnitt zu der Bestätigung der Zinsen für 325570 hier eingestellt. Das ganze Schreiben ist deutlich länger und mit persönlichen Daten befüllt.

      Bevor ich zu Rechtsmitteln greife, möchte ich lieber einen gütlichen Weg einschlagen.

      Ein Forumsbeitrag reicht jeoch kaum aus, um bei einer Gesellschaft Forderungen geltend zu machen bzw. seine Rechte einzufordern. Zudem ist wichtig, das gesamte Schreiben und den Kontext zu kennen. Bei so etwas bin ich immer etwas skeptisch. Hinterher stellt sich heraus, dass alles ein großes Missverständnis war. Alles schon vorgekommen. Persönliche Daten sollten natürlich anonymisiert (gelöscht oder unleserlich gemacht) werden.
      Gerne gebe ich dir auch meine private E-Mailadresse an die du das Schreiben mit dem so wichtigen Inhalt hinmailen kannst.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 19:24:04
      Beitrag Nr. 198 ()
      Habe heute Post von der Spardabank Berlin erhalten:

      Als Inhaber der 12% Magnum AG Genussscheine Serie 2 03/unbegrenzt haben Sie die Möglichkeit, die Rückzahlung der zum 31.12.2012 gekündigten Genussscheine zu 100% nom. zu verlangen. Aufgelaufene Zinsen werden für 2012
      zusätzlich gezahlt. Eine anteilige Zinszahlung für 2013 ist nicht vorgesehen. Die Annahmefrist endet am 19.08.2013.

      Da ich keinerlei Erfahrung habe, worum es hierbei geht, bitte ich um Eure
      Hilfe: Hat Magnum die Genussscheine generell gekündigt ? Wo steht soetwas ?
      Ich habe von mir aus keine Scheine gekündigt. Ist es sinnvoll, das Angebot
      zur Umbuchung in WKN A1X3XB anzunehmen ? Was hat es damit auf sich ? Was
      passiert, wenn ich das Angebot nicht annehme ?

      Vielen Dank für Euren Rat
      Angelina
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 19:33:09
      Beitrag Nr. 199 ()
      Zitat von Angelina77: Habe heute Post von der Spardabank Berlin erhalten:

      Als Inhaber der 12% Magnum AG Genussscheine Serie 2 03/unbegrenzt haben Sie die Möglichkeit, die Rückzahlung der zum 31.12.2012 gekündigten Genussscheine zu 100% nom. zu verlangen. Aufgelaufene Zinsen werden für 2012
      zusätzlich gezahlt. Eine anteilige Zinszahlung für 2013 ist nicht vorgesehen. Die Annahmefrist endet am 19.08.2013.

      Da ich keinerlei Erfahrung habe, worum es hierbei geht, bitte ich um Eure
      Hilfe: Hat Magnum die Genussscheine generell gekündigt ? Wo steht soetwas ?
      Ich habe von mir aus keine Scheine gekündigt. Ist es sinnvoll, das Angebot
      zur Umbuchung in WKN A1X3XB anzunehmen ? Was hat es damit auf sich ? Was
      passiert, wenn ich das Angebot nicht annehme ?

      Vielen Dank für Euren Rat
      Angelina

      Hallo Angelina, wenn nicht gekündigt wurde, ist dieses Schreiben gegenstandslos. Steht ja auch explizit so im Text. Das heißt für dich: einfach ignorieren.

      Sehr interessant für dieses Forum ist allerdings der Satz: "Eine anteilige Zinszahlung für 2013 ist nicht vorgesehen." Denn genau darüber wird hier eifrig diskutiert.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 21:54:30
      Beitrag Nr. 200 ()
      Da kann ich BernieSchach mit seinem nachfolgenden Beitrag nur zustimmen.Bei der Insolvenz regelt das Insolvenzrecht ohnehin die Höhe der Zinsforderungen bis zum Tag der Insolvenzanmeldung. Damit scheidet dieser Grund auch aus. Deshalb ist die 360/360 Regelung mE eindeutig genug, um hieraus die Begründung der anteiligen Zinsen abzuleiten.


      Zum Anderen macht die Anwendung der 360/360stel Zählweise bei einer Insolvenz wohl keinen Sinn,denn die Frage von Zinszahlungen aufgrund erfolgreichem Geschäft dürfte dann weniger von Interesse sein.
      Also bleibt nur der Fall der regulären Kündigung oder die unterjährige Auflösung der Gesellschaft.Der zweite Grund ist aber zu dünn,um so einen Absatz zu rechtfertigen.
      Man darf nämlich nicht vergessen,dass die Verzinsung vom Laufzeitende bis zur Rückzahlung in der Praxis den NORMALFALL darstellt.Bei den meisten GS wird so verfahren,und das dürfte auch der Magnum ag bekannt sein.
      Daher muss in den GS Bedingungen stehen,wenn der Schuldner dieses nicht leisten möchte.Dann wäre es eindeutig.
      Avatar
      schrieb am 03.08.13 23:39:14
      Beitrag Nr. 201 ()
      Das Postbank-Schreiben:
      Avatar
      schrieb am 04.08.13 11:25:45
      Beitrag Nr. 202 ()
      Eine bekannte Bank aus NRW hat den Vogel abgeschossen: Sehr geehrter Depotkunde, in Ihrem Wertpapierdepot werden Genussscheine der Magnum AG verwahrt (WKN 650 155). Als Inhaber der 12% Magnum AG Genussscheine 99/unbegrenzt haben Sie die Möglichkeit, die Rückzahlung der zum 31.12.2012 gekündigten Genussscheine zu 100% des Nominalwertes zu verlangen. Aufgelaufene Zinsen werden für das Geschäftsjahr 2012 zusätzlich gezahlt. Eine anteilige Zinszahlung für das Geschäftsjahr 2013 ist gemäß den Anleihebedingungen nicht vorgesehen. - Auf einem vorgefertigen Antwortschreiben soll dann der Kunde die Bank beauftragen die Genusscheine zu kündigen. Toll!
      Avatar
      schrieb am 04.08.13 19:12:21
      Beitrag Nr. 203 ()
      Zum Anderen macht die Anwendung der 360/360stel Zählweise bei einer Insolvenz wohl keinen Sinn,denn die Frage von Zinszahlungen aufgrund erfolgreichem Geschäft dürfte dann weniger von Interesse sein.

      ... eventuell für theoretische Zinsansprüche in der Forderungsanmeldung.

      Der zweite Grund ist aber zu dünn,um so einen Absatz zu rechtfertigen.

      ... denke ich nicht, denn bei quasi endloser Laufzeit kommt sehr wohl eine unterjährige Auflösung der Gesellschaft im Zeitlauf in Betracht, für die dieser Passus keineswegs schwammig ist sondern greifen würde.

      Man darf nämlich nicht vergessen,dass die Verzinsung vom Laufzeitende bis zur Rückzahlung in der Praxis den NORMALFALL darstellt.Bei den meisten GS wird so verfahren,und das dürfte auch der Magnum ag bekannt sein.

      ... spielt mE absolut keine Rolle, was "allgemeingültig" oder "der Normalfall" ist. Bevor Tierkapital allgemein gesellschaftsfähig wurde, hat man GS als "Zwitter zwischen Aktie und Anleihe" bezeichnet. Was prinzipiell zutrifft und den breiten Gestaltungsspielraum in Prospekten und Konditionen ausmacht und rechtfertigt. Entsprechend unterscheiden sich anleiheähnliche und aktienähnliche sowie befristete und endlose GS. Es gilt aber individuell immer nur das, was im jeweiligen Prospekt steht, und eine Zinsfortzahlungsklausel findet sich beim 325570 nunmal explizit nicht.

      Das Argument des "Normalsfalls" ist nicht schlagend, mit der exakt gleichen Begründung könnte Magnum sonst auch den Zinssatz halbieren, da "im Normalfall" auf GS nur zwischen 5.50% und 7.50% Coupons gezahlt werden. Auch sonst unterscheiden sich die Konditionen der beiden Magnum GS in einigen Punkten grundsätzlich. Prospektkonditionen dürfen sich selbstverständlich unterscheiden und sind nicht von einem WP aufs andere oder auf einen fiktiven "Normalfall" übertragbar.

      Die Mehrzahl der ehemals gut 250 handelbaren GS war anleiheähnlich und hatte die Restzeitverzinsung im Prospekt - was aber keinerlei Einfluss auf alle sonstigen mit auf Euribor reduzierter oder ganz ohne Zinsfortzahlung hatte und hat. Dein "Normalfall" wäre zudem ein GS mit fester Laufzeit, ein unbefristet prospektierter GS besitzt kein Laufzeitende, sondern nur die Kündigungsmöglichkeit.

      Daher muss in den GS Bedingungen stehen,wenn der Schuldner dieses nicht leisten möchte.Dann wäre es eindeutig.

      ... leider auch das definiziv nicht. Was alles nicht gilt, braucht auch nicht im Prospekt stehen, sondern nur das was für genau dieses eine Wertpapier zutrifft. Nichtstattfindende Veranstaltungen brauchen nicht extra plakatiert werden.

      Das Genussrecht des Genussscheininhabers an der WKN 325570 besteht also bis zur Fälligkeit = 01.09.2013 und müsste daher auch bis zu diesem Datum mit 12% p.a. verzinst werden.
      Oder habe ich hier einen Denkfehler?


      ... mE ja, Wirksamkeit der fristgerechten Kündigung war per 31.12.2012, lediglich die Rückzahlung erfolgt wie bei Aktiendividenden erst nach der HV - alles im übrigen ohne allgemeines Laufzeitende oder Fälligkeit.

      Was die diversen Banken dazu schriftlich verzapfen, ist teils eher grober Unfug als sachgerechte Information, und auf jeden Fall in keiner Weise als rechtsverbindliche Zusage misszuverstehen. Ähnliches gilt sogar für allgemeine Auskünfte der IR - die zudem garnicht berechtig ist, einzelnen Investoren feste Zusagen oder separate Informationen individuell zukommen zu lassen.

      Auch wenn das keine Begeisterung auslöst, komme ich langsam aber sicher zu dem Schluss, dass auf den von vornherein unbefristeten und kündbaren 325570 grundsätztlich keine Restzeitverzinsung vorgesehen war, während der laufzeitbefristete und zustimmungspflichtig prolongierte 650155 diese Klausel von Anfang an enthalten hat, was bei der Prolongation dann für eine Kündigungsmöglichkeit beibehalten und mit übernommen wurde.

      Tatsächlich reale Ansprüche lassen sich daraus wohl nicht erfolgversprechend ableiten. Einen "normalfälligen" 20%igen Zinsanspruch einklagen, der im Wertpapierprospekt weder erwähnt wird noch auf endlose Laufzeit je vorgesehen war, dürfte bei einem in Finanzmarktangelegenheiten üblicherweise relativ inkompetenten Richter im ökosozialistischen neuen Deutschland durchaus amüsant werden.
      Avatar
      schrieb am 04.08.13 19:35:19
      Beitrag Nr. 204 ()
      Hallo, ich habe zwar noch kein Schreiben meiner Bank erhalten, finde aber auch im elektronischen Bundesanzeiger keine Mitteilung über die Kündigung zum 31. 12. 2012, die nach den Genussscheinbedingungen verpflichtend wäre.
      Das Umtauschangebot ist nach den vorherigen Beiträgen auch befristet bis 15. oder 19. August, also vor der Hauptversammlung. Ein Zahlungsanspruch entsteht aber erst am Folgetag nach der Hauptversammlung!
      Dr. Brenske hat ja mittlerweile schon allerhand Genussscheine eingesammelt, also ich halte mal durch, bis im Bundesanzeiger eine Kündigung zu finden ist.
      Avatar
      schrieb am 04.08.13 20:22:13
      Beitrag Nr. 205 ()
      Zitat von guepie: Hallo, ich habe zwar noch kein Schreiben meiner Bank erhalten, finde aber auch im elektronischen Bundesanzeiger keine Mitteilung über die Kündigung zum 31. 12. 2012, die nach den Genussscheinbedingungen verpflichtend wäre.
      Das Umtauschangebot ist nach den vorherigen Beiträgen auch befristet bis 15. oder 19. August, also vor der Hauptversammlung. Ein Zahlungsanspruch entsteht aber erst am Folgetag nach der Hauptversammlung!
      Dr. Brenske hat ja mittlerweile schon allerhand Genussscheine eingesammelt, also ich halte mal durch, bis im Bundesanzeiger eine Kündigung zu finden ist.


      Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger würde nur erfolgen, wenn MAGNUM gekündigt hätte.

      Es haben aber die Inhaber (teilweise) gekündigt.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 09:15:56
      Beitrag Nr. 206 ()
      albondy, kann es sein, dass Du für die Gegenseite schreibst?
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 10:12:47
      Beitrag Nr. 207 ()
      Nein, albondy schreibt ganz sicher nicht für Magnum.

      An dieser Stelle ein fettes Lob an albondy für die sehr ausführliche Darstellung der Sachlage.

      Genau wie albondy schreibt, sehe ich die Rechtslage auch.

      Man könnte allenfalls noch versuchen, Magnum dieser Tage im Vorfeld der Abwicklum am 02.09.2013 zu einer anlegerfreundlichen (aber rechtlich freiwilligen, da kein Vertragsbestandteil) Zahlung beim 325570 zu bewegen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 10:32:09
      Beitrag Nr. 208 ()
      kann es sein, dass Du für die Gegenseite schreibst?

      ... na freilich :)
      Oder ich mach mir evtl. nur keine unrealistischen Illusionen bzw. erwäge überflüssige Klagen mit denen man allenfalls prospektgemäß auf den Bauch fällt. Außerdem gehört der unanständige Kaufmann nicht auf die Gerichtsbank.

      Man hätte das besser schon vorab geklärt, aber der erwähnte "NORMALFALL" hat mich erst drauf gebracht, dass beide Magnum grundsätzlich verschieden konzipiert waren - Prospekte lesen bildet zuweilen. Liegt wohl auch dran, dass dieser "Normalfall" bei GS und anderen Tieren krisenhalber heute fast schon zum seltenen Ausnahmefall geworden ist.

      Kündigen des auf Crashkurs gekauften Bestands war auch überflüssig, weil bankseits kein Sperrvermerk draufkam und die Bank den inzwischen mehrfach gewinnträchtig gedrehten Bestand first in first out längst weggebucht hat, sodass leider fast nur steuerrelevante Geldwechselei bleibt. Wenigstens merk ich mir das fürs nächste Mal.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 12:40:48
      Beitrag Nr. 209 ()
      Es soll mir doch keiner erzählen, dass jemand völlig grundlos hier ellenlange Beiträge schreibt.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 15:04:50
      Beitrag Nr. 210 ()
      Zitat von albondy: kann es sein, dass Du für die Gegenseite schreibst?

      ... na freilich :)
      Oder ich mach mir evtl. nur keine unrealistischen Illusionen bzw. erwäge überflüssige Klagen mit denen man allenfalls prospektgemäß auf den Bauch fällt. Außerdem gehört der unanständige Kaufmann nicht auf die Gerichtsbank.

      Man hätte das besser schon vorab geklärt, aber der erwähnte "NORMALFALL" hat mich erst drauf gebracht, dass beide Magnum grundsätzlich verschieden konzipiert waren - Prospekte lesen bildet zuweilen. Liegt wohl auch dran, dass dieser "Normalfall" bei GS und anderen Tieren krisenhalber heute fast schon zum seltenen Ausnahmefall geworden ist.

      Kündigen des auf Crashkurs gekauften Bestands war auch überflüssig, weil bankseits kein Sperrvermerk draufkam und die Bank den inzwischen mehrfach gewinnträchtig gedrehten Bestand first in first out längst weggebucht hat, sodass leider fast nur steuerrelevante Geldwechselei bleibt. Wenigstens merk ich mir das fürs nächste Mal.


      Ach Quatsch,schau mal bei Börse Stuttgart bei Basiswissen Genussscheine.Dort sind die meisten GS gelistet.
      Dort wird die Verzinsung bei GS bis zur Rückzahlung als Tatsache ohne Einschränkungen bestätigt.
      Es ist der Normalfall.
      Zudem steht in den GS Bedingungen "Ausschüttungen",also plural.Damit kann kein singuläres Ereignis wie eine Auflösung gemeint sein.
      Zudem werden die Zeitpunkte des Endes der Geschäftsjahre ab 2012 genannt.
      Unter praktischen Gesichtspunkten können damit nur die Künigungsfälle gemeint sein,alles andere ist theoretischer Nonsens.
      Ich vermute,dass für die Magnum ag die Verzinsung bis zur Rückzahlung so selbstverständlich war(oder ist),dass sie eine weitere Erwähnung bei einem GS mit unbestimmter Laufzeit völlig überflüssig erschien.
      Und vermutlich ging es allen Instis und grösseren Investoren genauso,die damals gezeichnet haben.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 15:12:12
      Beitrag Nr. 211 ()
      ..,dass ihr eine weitere...
      muss es heissen
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 16:10:51
      Beitrag Nr. 212 ()
      Vielen Dank an Siola1 für das Posten der Mitteilung von der Postbank. Ich gehe davon aus, dass die Banken die Informationen aus Reuters, Bloomberg oder von WM haben. Meines Wissens werden diese Meldungen direkt von den Emittenten an die Informationsdienste gegeben. Daher finde ich es sehr interessant, dass hier ganz unterschiedliche Meldungen zu Tage kommen. Aber diese Schreiben der Banken sind meines Wissens auch nicht rechtsverbindlich. Hier müsste geprüft werden, wo die Meldung ihren Ursprung hat, und ob die Bank nicht eventuell etwas falsch übernommen hat.

      Letztendlich hängt doch alles davon ab, was Nickeloma tatsächlich schriftlich in Händen hält und ob dieses Schreiben - wenn original von der Magnum AG - verwertbar für eine Forderung gegenüber dem Emittenten ist.

      In den Genussscheinbedingungen der WKN 325570 habe ich noch folgendes interessantes gefunden: §3 Abs. 4: Im Falle einer Kündigung können nach dem Ende des Geschäftsjahres, mit dessen Ablauf die Kündigung wirksam wurde, keine Nachzahlungsansprüche gemäß § 02 Absatz 2geltend gemacht werden.

      Damit ist klar, dass keine Zinsen nach dem 31.12.2012 gezahlt werden und die Magnum AG auch keine 8% für 2013 bezahlen wird.

      albondy lag also richtig.

      Trotzdem interessiert mich weiterhin, was Nickeloma als "Trumpf" auf der Hand hat. Ich habe da leider so meine Befürchtungen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 16:33:16
      Beitrag Nr. 213 ()
      das stimmt so nicht.
      §2 bedeutet,dass bei Kündigung z.B. Ende 2014 und einem im Geschäftsjahr 2014 eintretenden Bilanzverlust kein Nachzahlungsanspruch besteht,wenn in 2015 wieder Gewinne gemacht würden.Das gibt es nur bei Nichtkündigung.Gleichzeitig würde bei Kündigung auch die Verzinsung bis zur Rückzahlung entfallen.
      Mit Ende der Laufzeit ändert sich am 31.12. das Risiko für den Gläubiger.Der Kredit wird zum Nachrangfremdkapital,aber ohne den bilanziellen Risiken eines Genussscheines weiter ausgesetzt zu sein.Gleichwohl kann der Schuldner mit dem Geld arbeiten und ist auch bei der Rückzahlung innerhalb der ersten 8 Monate völlig frei.
      Bei der Magnum ag ist es aber so,dass die bilanziellen Risiken durch die MPH Beteiligung noch weiter bestehen.Denn bei MPH können bis zur Bilanzerstellung auch im neuen Geschäftsjahr noch Umstände eintreten,die noch im alten Geschäftsjahr bilanziert werden müssen,da dort die Ursachen liegen.Alles nicht so einfach.
      Deshalb wird normalerweise auch verzinst,oder wo gibt es am Kapitalmarkt für ein mittelständisches Unternehmen 8 Monate Geld geschenkt?
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 16:34:05
      Beitrag Nr. 214 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.183.153 von koltesp am 05.08.13 16:10:51koltesp, Nachzahlungsansprüche entstehen dann, wenn einmal eine Ausschüttung ausgefallen oder nur teilweise erfolgt ist. Das ist aber hier nicht der Fall und besagt also gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 16:51:42
      Beitrag Nr. 215 ()
      Das ist korrekt, aber durch diesen Satz wird auch definiert, wann die Kündigung wirksam wird, nämlich mit Ende des Geschäftsjahres, also zum 31.12.2012, und nicht mit der Fälligkeit am 02.09.2013. Damit entfallen auch die Genussrechte der Genussscheininhaber nach dem 31.12.2012 (siehe § 3 Abs. 3). Das Genussrecht besteht nur bis zum 31.12.2012!
      Also gibt es keine Verzinsung ab dem 01.01.2013.

      Ist für mich jetzt jedenfalls klar.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 16:52:55
      Beitrag Nr. 216 ()
      War wieder zu ungenau.
      Wenn Ende 2012 gekündigt wird,ist es ab 2013 normales Fremdkapital.
      Trotzdem bestehen bei allen Aktivitäten der Magnum ag auch in 2013 noch bilanzielle Risiken,sofern die Ursachen dafür in 2012 zu finden sind.Wie das in der Praxis gehandhabt wird,weiss ich nicht,da gibt es sicher viel Spielraum zur Interpretation.
      Man findet in Geschäftsberichten deshalb meistens immer den Passus,dass "keine aussergewöhnlichen Umstände bis zur Bilanzerstellung aufgetreten sind".
      Alles was danach geschieht,ist dann für die gekündigten GS aus bilanzieller Sicht egal.

      Etwas offtopic,zeigt aber,dass auch nach dem 31.12. noch Risiken bestehen,die bezahlt werden sollten.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 17:03:22
      Beitrag Nr. 217 ()
      Zitat von koltesp: Das ist korrekt, aber durch diesen Satz wird auch definiert, wann die Kündigung wirksam wird, nämlich mit Ende des Geschäftsjahres, also zum 31.12.2012, und nicht mit der Fälligkeit am 02.09.2013. Damit entfallen auch die Genussrechte der Genussscheininhaber nach dem 31.12.2012 (siehe § 3 Abs. 3). Das Genussrecht besteht nur bis zum 31.12.2012!
      Also gibt es keine Verzinsung ab dem 01.01.2013.

      Ist für mich jetzt jedenfalls klar.


      Daran ist gar nichts klar.
      GS Bedingungen sind ähnlich einer Bedienungsanleitung.Da stehen keine theoretischen Möglichkeiten aus irgendeinem Paralleluniversum drin,sondern praktisch relevante Dinge.Alles andere ist Täuschung.
      Und mit etwas Nachdenken kann man erkennen,dass der Passus zur anteiligen Verzinsung im Plural nur in Kündigungsfällen eine praktische Anwendung hat.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 17:40:48
      Beitrag Nr. 218 ()
      Wenn du dich auf §2 Abs 5 beziehst, dann geht es in diesem Absatz lediglich um die "Zinsberechnungsmethode", die anzuwenden ist, und nicht um einen konkreten Fall, wie etwa die Kündigung der Genussscheine. Das ist also reine Theorie ohne den Bezug auf einen reellen Fall.

      Relevant sind folgende Punkte:
      A: Welches Genussrecht hat der Genussscheininhaber (siehe § 2 Abs. 1)
      B: Bis wann hat der Genusscheininhaber bei Kündigung der Genussscheine ein Genussrecht (siehe § 3 Abs 3)
      C: Wann wird die Kündigung der Genussscheine wirksam (siehe § 3 Abs. 4)

      Damit ist alles klar definiert, was für einen Zinsanspruch wichtig ist. Ob diese Bedingungen dem Wertpapiergesetz standhalten, kann ich nicht beurteilen. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Bedingungen von der Börsenaufsicht geprüft wurden, bevor sie genehmigt wurden. Sonst hätte es wohl keine Zulassung gegeben.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 18:20:16
      Beitrag Nr. 219 ()
      Es ist der Normalfall mit der Verzinsung,ob Du es glaubst oder nicht.
      Es geht um den Eindruck,den man auf potentielle Investoren ausübt.
      Es gibt GS,da steht nur drin,dass der Zeitraum von der Kündigung bis zur Rückzahlung verzinst wird,ohne die 360/360 Klausel.Woran liegt das?
      Können dort Insolvenz oder Auflösung oder was weiss ich nicht vorkommen?
      Sind die GS Bedingungen unvollständig?
      Meiner Meinung nach liegt der Grund darin,dass beide Formulierungen die gleiche Situation beschreiben.
      Es liegt doch nahe,dass ich bei einem GS mit begrenzter Laufzeit den Kündigungsfall konkreter ausformuliere,als bei unbestimmter Laufzeit.
      Zudem,da man Menschen eine gewisse Intelligenz und Logik unterstellen kann,kann man nicht Passagen reinschreiben,die nur in einer konkreten Situation(nämlich bei Kündigungen) einen praktisch relevanten Sinn ergeben,und dann hinterher von Nichts wissen wollen.Das ist unseriös oder einfach Täuschung.
      Die Magnum ag hat das eigentlich nicht nötig,und daher erwarte ich,dass der Zeitraum bis zur Rückzahlung verzinst wird.
      Wie das dann evtl. vor Gericht bewertet wird,ist natürlich eine andere Frage,aber da gibt es zum Glück noch andere Dokumente.
      Das reicht jetzt aber mal zu dem Thema.
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 19:01:33
      Beitrag Nr. 220 ()
      Hallo Ihr Lieben,

      wie klug ist es, das Rückkaufangebot der Banken anzunehmen ?
      Ist es nicht sinnvoller, in der derzeitigen Zinssituation,
      die Genussscheine zu behalten ?

      Bitte um Euren Rat
      Angelina
      Avatar
      schrieb am 05.08.13 19:13:15
      Beitrag Nr. 221 ()
      wenn Du nicht letztes Jahr gekündigt hast,kannst Du jetzt nicht an die Magnum ag zurückgeben.


      Ich habe mir mal die Windsor GS Bedingungen durchgelesen,und zwar die ab 2005 und die geänderten ab 2010.
      Und da fällt auf,dass Windsor zunächst angibt,dass der Zeitraum von der Kündigung bis zur Rückzahlung NICHT verzinst wird.
      Ab 2010 war die Magnum ag dann wieder mit 25% beteiligt und siehe da,die Verzinsung wurde von 8% auf 9% erhöht und es wird angegeben,dass die Laufzeit von der Kündigung bis zur Rückzahlung VERZINST wird.
      So gesehen sind die GS Bedingungen des 325570 einfach völlig unklar.
      Das Wesentliche zur Rückzahlung fehlt.
      Avatar
      schrieb am 06.08.13 00:20:55
      Beitrag Nr. 222 ()
      > Börse Stuttgart bei Basiswissen Genussscheine

      ... logisch wird da der Normalfall erklärt, damit die Leute wenigstens das Grundprinzip zeitversetzter Zahlungen mit Flathandel und Laufzeitende um Monate vor der Rückzahlung kapieren. Gilt aber selbstverständlich alles nur für plain vanilla GS.

      > Dort sind die meisten GS gelistet.

      ... eher ein trauriges Resteverf....n von ehemals (korrigiert) über 350 handelbaren GS. Vom kümmerlich verbliebenen Rest ist mindestens die Hälfte längst weit von jedem "Normalfall" entfernt. Details spar ich mir, lies bei Interesse die Tierhalterbibel "Renditeperlen aus dem Scherbenhaufen" von den geschätzten BB/WPF-Kollegen
      http://www.amazon.de/Renditeperlen-aus-Scherbenhaufen-Bankhy…
      (nur eine Literaturempfehlung, keine regelwidrig kommerzielle Werbung)

      > Ich habe mir mal die Windsor GS Bedingungen durchgelesen

      ... zwischendrin lag mW noch eine Gläubigerversammlung mit ua SchVG, Prolongation auf Endlos mit weiter jährlich einseitigem Kündigungs- oder Wandelrecht. Dafür musste, genau wie beim 650155, dem gläubigerversammelten Volk zusätzlich Brot und Spiele geboten werden.

      Aber schön dass auch dieses quasi verschwägerte Thema auf den Tisch kommt. Kündigung ist hier eindeutig und kein diskutables Thema. Offen wäre die Frage, wie es sich bei Wandlung verhält. "Normalfall" bei vielen Convertibles ist, dass im Wandlungsfall keine Zinszahlung mehr erfolgt, weil man die gegen Aktienlieferung auf Bezugspreus mit eintauscht. Wie ist es hier, Aktienandienung nur auf den Nennwert, plus Jahreszins, plus Restlaufzeitverzinsung ?
      (erster Call/Wandel-Termin aktuell bis spätestens 30.9. mit 3-Monatsfrist auf Jahresultimo 2013)
      Avatar
      schrieb am 06.08.13 11:33:29
      Beitrag Nr. 223 ()
      albondy, jetzt hast Du es ja endlich geschafft: Der Kurs vor allem des WKN 325 570 leidet unter Deinem Geschreibsel. Vielleicht war es ja das, was Du bezwecken wolltest? Gratulation!
      Avatar
      schrieb am 06.08.13 18:49:55
      Beitrag Nr. 224 ()
      NÄCHSTE AUSSCHÜTTUNG AM 02.09.2013

      --------------------------------------------------------------------------------

      Für unsere Genussscheine DE0003255709 und DE0006501554 erhalten die Inhaber gemäß § 2 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen auch für das Geschäftsjahr 2012 eine Ausschüttung von 12 % des Nennbetrages. Die Hauptversammlung, die u.a. über diese Ausschüttung beschließt, findet am 30.08.2013 statt, die Auszahlung erfolgt dann am 02.09.2013.

      Schönefeld, 31.07.2013

      ==================================================================

      Damit sollten die 112% beim 325570 sicher sein.
      Avatar
      schrieb am 06.08.13 23:25:00
      Beitrag Nr. 225 ()
      Zitat von Fred3: albondy, jetzt hast Du es ja endlich geschafft: Der Kurs vor allem des WKN 325 570 leidet unter Deinem Geschreibsel. Vielleicht war es ja das, was Du bezwecken wolltest? Gratulation!


      Vielleicht hat Albondy von Magnum ein paar der sogenannten Potenzpillen als Werbegeschenk für das zunächst überzeugend klingende Geschreibsel erhalten??:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 07.08.13 11:49:50
      Beitrag Nr. 226 ()
      Klarstellung zur technischen Abwicklung der Rückzahlung von gekündigten Genussscheinen

      Zum Stichtag 31.12.2012 haben Genussscheininhaber von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Genussscheine zu kündigen.

      Gemäß Genussscheinbedingungen erfolgt die Rückzahlung zum Nominalwert einschließlich der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2012 am ersten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2012 beschließt, folglich also am 02.09.2013.

      Im Zuge der Bearbeitung der Wertpapiermitteilungen bei den betreffenden Depotbanken ist eine falsche Information übertragen wurden, so dass in einem ersten Schreiben der Depotbanken an ihre Kunden ein tatsächlich nicht abgegebenes Rückkaufangebot offeriert wurde.

      Hiermit stellen wir als Emittent (Magnum AG) klar, dass es sich nicht um ein Rückkaufangebot handelt, sondern lediglich um die Bekanntgabe der technischen Details für die Rückzahlungsabwicklung der Genussscheine, die bereits per 31.12.2012 gegenüber der Magnum AG gekündigt wurden.

      Ein entsprechendes korrigiertes Schreiben wurde bereits an die Genussscheininhaber am 01.08.2013 versandt.

      Wir können uns an dieser Stelle für den nicht durch uns verschuldeten Fehler nur entschuldigen und bestätigen unseren Genussscheininhabern hiermit nochmals die termingerechte Rückzahlung der Genussscheine.

      Der Vorstand

      http://www.magnum-ag.de/presse-news/ansicht-presse-news/klar…
      Avatar
      schrieb am 07.08.13 12:28:04
      Beitrag Nr. 227 ()
      koltesp ist also Magnum. Das ist ja höchst interessant. Man lese in diesem Zusammenhang seinen Beitrag Nr. 212 vom 5.8.2013. Kombiniere: Selbst bei Magnum ist man nicht sicher, ob klagende GS-Inhaber bei Nichtzahlung nicht obsiegen würden.
      Avatar
      schrieb am 07.08.13 16:01:53
      Beitrag Nr. 228 ()
      Quatsch...koltesp hat lediglich den Artikel hier eingestellt.

      Er hat nichts mit Magnum zu tun.
      Avatar
      schrieb am 07.08.13 16:46:38
      Beitrag Nr. 229 ()
      Avatar
      schrieb am 11.08.13 14:33:14
      Beitrag Nr. 230 ()
      Wird jemand Klage erheben ?
      Avatar
      schrieb am 12.08.13 07:49:21
      Beitrag Nr. 231 ()
      Die Firma Magnum AG liest fleißig in diesem Forum mit.
      Daher sollten potentielle Kläger hier entsprechend vorsichtig agieren.
      Avatar
      schrieb am 12.08.13 19:20:29
      Beitrag Nr. 232 ()
      Mittlerweile kann ich mitteilen, dass zum Zeitpunkt der Nichtzahlung der Zinsen 1.1. - 2.9.13 um den 2.9.2013 durch meine Anwaltskanzlei Klage beim Landgericht Potsdam eingereicht wird und ich über das Ergebnis der Klage durch das Landgericht Mitteilung in WO machen werde. Selbst zuvor erfolgte schriftliche Zusicherungen werden von Magnum ex-post als "geistiger Irrtum" von offensichtlich unfähigen Mitarbeiterinnen der eigenen Gesellschaft abgetan.

      Magnum AG lässt sich durch eine MÜnchener Anwaltskanzlei vertreten.
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 08:40:05
      Beitrag Nr. 233 ()
      Hallo Nickeloma, bitte Boardmails checken. Danke.
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 13:11:38
      Beitrag Nr. 234 ()
      Die Firma Magnum AG liest fleißig in diesem Forum mit.

      ... na was für ein Andrang,
      weil garantiert auch die US NSA, der britische GCHQ, der Mossad und die deutschen Dienste hier überall mitlesen, um uns vor dem täglichen Terror von Al-Quaida, Magnum und anderen wirksam zu schützen.

      Daher sollten potentielle Kläger hier entsprechend vorsichtig agieren.

      ... Vorsicht ist die Mutter aller Porzellankisten, und Konspiration in Zeiten wie diesen erste Bürgerpflicht. Überall lauern schon Terroristen mit Coupon-Sprenggürteln, Saalordner und Türsteher der Magnum AG und Politiker mit Wahlzetteln und gefakten Doktorhüten. Speziell impotentielle Kläger sollten unbedingt präventiv sogenannte Potenzmittel, Anabolika und Steroide einwerfen.

      Mittlerweile kann ich mitteilen, dass zum Zeitpunkt der Nichtzahlung der Zinsen 1.1. - 2.9.13 um den 2.9.2013 durch meine Anwaltskanzlei Klage beim Landgericht Potsdam eingereicht wird

      ... viel Glück damit. Es wäre das erste Mal, dass eine im WP-Prospekt ausdrücklich nicht erwähnte Leistung bzw. Zahlung erfolgreich eingeklagt würde. Falls das gelingt, gehts anschließend sofort weiter gegen McDonalds, weil dort kein Jägerschnitzel serviert wird, onwohl es ausdrücklich nicht auf der Karte steht. Die Begründung des "Normalfalls laut Basiswissen" ist Humbug, denn die Konditionen für Nachrangkapital sind stets individuell und an vielen Beispielen erkennbar sehr unterschiedlich ausgestaltet.

      Selbst zuvor erfolgte schriftliche Zusicherungen werden von Magnum ex-post als "geistiger Irrtum" von offensichtlich unfähigen Mitarbeiterinnen der eigenen Gesellschaft abgetan.

      ... Investor-Relations-Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht als offizielle Adhoc-Mitteilungen der Geschäftsführung herausgegeben werden, steht manchmal sogar mit auf der IR-Seite. Und als "individuelle Beratung" oder "bevorzugende Information einzelner Anleger" sowieso nicht statthaft. Eine schlichte Verwechselung mit 650155 ist ohne Weiteres anzunehmen. Uns hat die kleine Lady den gleichen Unsinn erzählt und sich vermutlich damit selbst einen schönen Knick in die Karriere gebügelt. Gerichtsfest verbindlich ist das so wenig wie Auskünfte von Pförtnern oder Türstehern zur Politik ihrer Geschäftsleitung.

      Unter normalen Umständen hätte eine Klage auf prospektwidrige Zinsfortzahlung nach Kündigung und Laufzeitende als quasinormales "Gewohnheitsrecht" keinerlei realistische Chancen. Nichtmal das "Risiko-Argument" zählt, denn auch Dividenden liegen bis zur Auskehrung nach HV und Beschluss grundsätzlich unverzinst herum und tragen im bereits abgeschlossenen Geschäftsjahr nur noch das allgemeine Risiko von Bilanzbetrug über HV-Ablehnung bis Insolvenz. Aber in unserem degenerierten, zunehmend minderheitenrechtsorientierten und EU-Recht-zerfressenen Justizsystem geht praktisch nichts mehr was nicht ginge - ist also auch eine minderamüsante Form von Spekulation.

      Da ganz Potsdam, vermutlich incl. Amtsgericht, inzwischen fast allein Günther Jauch gehört, vielleicht klappts sogar auf dem Rechtsweg. Was der Richter im aktuellen Zinsumfeld grundsätzlich zu der Idee sagt, dass statt 12% eher 20% fällig und "im Normalfall" angebracht wären, sei dahingestellt. Als Trostpreis ist auf jeden Fall noch die "geistig verirrte" IR-Tussi kurzfristig vakant und nach der Verhandlung wahrscheinlich erfolgreich spontan abschleppbar. So take your Pills and make your Kills ...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 14:07:40
      Beitrag Nr. 235 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.238.819 von albondy am 13.08.13 13:11:38Bravo albondy!

      Wieder einmal ein sehr gelungener Beitrag. Kenne Dich als stiller Mitleser aus dem Bondboard, kann nur sagen, der Mann/die Frau ist vom Fach!

      Sehe das grundsätzlich ähnlich. Leute mit gefährlichem Halbwissen machen hier ohne substanzielle Basis Stimmung. Ich als Genußscheininhaber finde es nicht lustig, dass solche dummen Spekulationen mit Androhungen von Klage als vermeintliche Stärke die Kurse belasten!

      Sicher, Magnum ist nicht gerade das, was man transparent und offen nennt. Da gibt es Defizite. Dennoch bin ich überzeugt, daß hier Leute arbeiten, die sehr genau wissen, wie man erfolgreiches operatives Geschäft betreibt. Und das bitteschön ist meine Grundmotivation hier investiert zu sein. Sollte jemand einen langfristigen trackrecord aufweisen, der overall signifikant ü12% p.a. liegt, dann bitte melden, ansonsten Klappe halten und nicht sinnlos Leute verunsichern.
      Avatar
      schrieb am 13.08.13 21:48:48
      Beitrag Nr. 236 ()
      Albondy sollte sich gegen seine widersprüchlichen Aussagen, die hier getroffen werden, zur Abhilfe seiner Stimmungsschwankungen ein paar Pillen aus dem MPH Konzern beschaffen...

      Albondy schrieb am 19.07.13 19:39:34
      Beitrag Nr.146
      ... mE unzweifelhaft eindeutig,
      12% für GJ 2012 plus 8% anteilige Verzinsung für die absehbare Restlaufzeit Jan-Aug 2013, bzw. lt. WP-Prospekt 360/360

      schrieb am 03.08.13 14:23:13 Beitrag Nr.193
      Anders verhält es sich nur, wenn die Restzeitverzinsung wie behauptet vorher schon offiziell verbindlich schriftlich zugesagt wurde. Und mit einiger Mühe ließe sich aus dem Prospekt-Passus mit der 360/360stel Zahlweise bei "gebrochenen Zinsjahren" indirekt eine dann aber durchaus strittige Ankündigung bzw. Willenserklärung ableiten - da dieser Fall eben nur bei regulärer Kündigung oder ggf noch bei unterjähriger Auflösung oder Insolvenz der Gesellschaft auftreten kann
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 18:11:36
      Beitrag Nr. 237 ()
      Klasse Beitrag, viel Wahres drin.
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 18:12:20
      Beitrag Nr. 238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.243.885 von Nickeloma am 13.08.13 21:48:48Auch klasse!
      Avatar
      schrieb am 15.08.13 18:17:36
      Beitrag Nr. 239 ()
      Seit dem "Coup" mit dem SchVG traue ich Magnum nicht einen Schritt mehr ueber den Weg. Das an den Tag gelegte Geschaeftsgebahren entspricht nicht meiner Vorstellung von ehrbaren Kaufleuten, egal ob sie nun mehr als 12% jaehrliche Rendite erzielen oder nicht. Ich warte nach Auszahlung der 12% Anfang Dezember nur noch auf Kurse nahe Hundert, um den Schrott los zu werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.08.13 08:48:00
      Beitrag Nr. 240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.259.717 von CalFlyer am 15.08.13 18:17:36Hi, die Ausschüttung der 12% ist übrigens Anfang September und nicht Anfang Dezember. Anfang Dezember kommt der Nikolaus und der bringt die Rute.
      Avatar
      schrieb am 17.08.13 12:27:52
      Beitrag Nr. 241 ()
      FÜR DEN ANDEREN MAGNUM GENUSSCHEIN IST DAS KLAR GEREGELT:
      MAGNUM AG
      Schönefeld
      Abstimmungsergebnisse der Gläubigerversammlung vom 26. August 2010
      Am 26. August 2010 fand im InterCityHotel Berlin-Brandenburg Airport, Raum Ikarus, Am Seegraben 2, 12529 Schönefeld, die Versammlung der Gläubiger der von der Magnum AG begebenen Genussscheine

      Genussscheine 1999/2009 Nr. 01 bis Nr. 10.000
      Genussscheine 2002/2009 Nr. 10.001 bis Nr. 20.000
      Genussscheine 2003/2009 Nr. 20.001 bis 30.000

      ISIN DE 0006501554 (WKN 650155)

      statt.

      Die Gläubigerversammlung fasste folgende Beschlüsse:

      Punkt 1 der Tagesordnung:
      Beschlussfassung über den Vorsitz der Versammlung

      In der Gläubigerversammlung waren bei Abstimmung über Punkt 1 der Tagesordnung insgesamt 17.365 Genussscheine à 1.000,00 EUR, das entspricht 17.365.000,00 EUR des Genussscheinkapitals, entsprechend 30.000 ausstehende Genussscheine im Nennwert von 30.000.000,00 EUR mit ebenso vielen Stimmen, das sind 57,88 % der Genussscheine und Stimmen, vertreten. Die Versammlung war daher beschlussfähig.

      Die Anzahl der gültig abgegebenen Stimmen betrug 17.360, das entspricht 57,87% des gesamten Grundkapitals und 99,97% des vertretenen Grundkapitals. Die Gläubigerversammlung beschloss gegen 806 Nein-Stimmen mit 16.554 Ja-Stimmen, somit ca. 95,3571% des vertretenen Grundkapitals, also mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte, Herrn Stefan Krach zum Vorsitzenden der Versammlung zu wählen. Die Abstimmung erfolgte mittels elektronischer Stimmkarten.

      Punkt 2 bis Punkt 2g der Tagesordnung

      In der Gläubigerversammlung waren bei Abstimmung zu Punkt 2, 2a, 2b, 2c, 2d, 2e, 2f und 2g der Tagesordnung insgesamt 17.536 Genussscheine à 1.000,00 EUR, das entspricht 17.536.000,00 EUR des Genussscheinkapitals, das entspricht 58,45% des gesamten Genussscheinkapitals, vertreten. Die Versammlung war daher weiterhin beschlussfähig.

      Punkt 2 der Tagesordnung

      Beschlussfassung über die Optierung zur Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes 2009

      Die Gläubigerversammlung beschloss mit 17.531 gültig abgegebenen Stimmen gegen 930 Nein-Stimmen mit 16.601 Ja-Stimmen, also mit einer Mehrheit von ca. 94.6951%, somit mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte Folgendes:

      „Die Gläubigerversammlung beschließt, von den Wahlmöglichkeiten des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 Gebrauch zu machen und gemäß § 24 Abs. 2 SchVG zur Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 zu optieren.“

      Punkt 2a der Tagesordnung:
      Beschlussfassung über die Änderung der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine 1999/2009, 2002/2009 und 2003/2009 ISIN DE 0006501554 (WKN 650155)

      Hier: Änderung von § 03 der Genussscheinbedingungen

      Die Gläubigerversammlung beschloss mit 17.531 gültig abgegebenen Stimmen gegen 930 Nein-Stimmen mit 16.601 Ja-Stimmen, also mit einer Mehrheit von ca. 94.6951%, somit mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte Folgendes:

      § 03 der Genussscheinbedingungen wird wie folgt neu gefasst:

      „(1)
      Die Laufzeit der Genussscheine ist unbefristet. Die Genussscheininhaber und die Magnum AG können die Genussscheine unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwölf Monaten jeweils zum Ende eines geraden Geschäftsjahres (bspw. 2012, 2014, 2016, etc.), erstmals zum 31.12.2012 kündigen. Die Kündigung durch die Magnum AG hat durch Bekanntmachung gem. § 11 zu erfolgen. Die Kündigung durch die Genussscheininhaber hat gegenüber der Magnum AG in Schriftform zu erfolgen. Die telekommunikative Übermittlung reicht nicht aus. Vorbehaltlich der Bestimmungen über die Teilnahme an einem etwaigen Jahresfehlbetrag gem. § 7 werden die Genussscheine zum Nennbetrag zurückgezahlt.

      Der zurückzuzahlende Betrag ist am 01. Bankarbeitstag nach dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung fällig, der der Jahresabschluss des Geschäftsjahres, zu welchem die Kündigung erfolgte, vorgelegt wird. Der zurückzuzahlende Betrag wird vom Ende der Laufzeit der Genussscheine bis zur Fälligkeit entsprechend dem Ausschüttungsanspruch für das Geschäftsjahr, zu welchem die Kündigung erfolgte, verzinst.
      (2)
      Im Falle einer Kündigung können nach dem Ende des Geschäftsjahres, mit dessen Ablauf die Kündigung wirksam wurde, keine Nachzahlungsansprüche gemäß § 02 Absatz 2 geltend gemacht werden.“
      Punkt 2b der Tagesordnung:
      Beschlussfassung über die Änderung der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine 1999/2009, 2002/2009 und 2003/2009 ISIN DE 0006501554 (WKN 650155)

      Hier: Änderung von § 02 Abs. 6 der Genussscheinbedingungen

      Die Gläubigerversammlung beschloss mit 17.531 gültig abgegebenen Stimmen gegen 930 Nein-Stimmen mit 16.601 Ja-Stimmen, also mit einer Mehrheit von ca. 94.6951%, somit mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte Folgendes:

      § 02 Abs. 6 der Genussscheinbedingungen wird wie folgt geändert:

      „(6)
      Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen.“
      Punkt 2c der Tagesordnung:
      Beschlussfassung über die Änderung der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine 1999/2009, 2002/2009 und 2003/2009 ISIN DE 0006501554 (WKN 650155)

      Hier: Einfügung eines neuen Absatzes 2a in § 02 der Genussscheinbedingungen

      Die Gläubigerversammlung beschloss mit 17.531 gültig abgegebenen Stimmen gegen 930 Nein-Stimmen mit 16.601 Ja-Stimmen, also mit einer Mehrheit von ca. 94.6951%, somit mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte Folgendes:

      Folgender § 02 Abs. 2a der Genussscheinbedingungen wird eingefügt:

      „Für das Geschäftsjahr 2011 und für das Geschäftsjahr 2012 wird die Ausschüttung garantiert.“

      Punkt 2d der Tagesordnung:
      Beschlussfassung über die Änderung der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine 1999/2009, 2002/2009 und 2003/2009 ISIN DE 0006501554 (WKN 650155)

      Hier: Änderung von § 04 der Genussscheinbedingungen

      Die Gläubigerversammlung beschloss mit 17.531 gültig abgegebenen Stimmen gegen 930 Nein-Stimmen mit 16.601 Ja-Stimmen, also mit einer Mehrheit von ca. 94.6951%, somit mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte Folgendes:

      § 04 der Genussscheinbedingungen erhält folgende neue Fassung:

      „(1)
      Magnum AG kann das Genussscheinkapital uneingeschränkt für alle nach ihrer Satzung zulässigen Zwecke einsetzen.
      (2)
      Wird das Genussscheinkapital für die Finanzierung von Immobilien eingesetzt, wird Magnum AG zu Gunsten eines von Magnum AG als Vertreter der Genussscheininhaber zu bestellenden Treuhänders nachrangige Grundschulden an den mit Genussscheinkapital finanzierten Immobilien der Magnum AG (oder von mit der Magnum AG verbundenen Unternehmen, z.B. Immobilienprojektgesellschaften) bestellen.“
      Punkt 2e der Tagesordnung:
      Beschlussfassung über die Änderung der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine 1999/2009, 2002/2009 und 2003/2009 ISIN DE 0006501554 (WKN 650155)

      Hier: Änderung von § 09 der Genussscheinbedingungen

      Die Gläubigerversammlung beschloss mit 17.531 gültig abgegebenen Stimmen gegen 930 Nein-Stimmen mit 16.601 Ja-Stimmen, also mit einer Mehrheit von ca. 94.6951%, somit mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte Folgendes:

      § 09 der Genussscheinbedingungen wird wie folgt neu gefasst:

      „(1)
      Die Inhaber der Genussscheine können Änderungen der Genussscheinbedingungen nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG, insbesondere Maßnahmen gem. § 5 Abs. 3 SchVG durch Mehrheitsbeschluss zustimmen.
      (2)
      Die Inhaber der Genussscheine beschließen entweder in einer Gläubigerversammlung oder im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung. Für eine Gläubigerversammlung gelten die Regelungen des § 09 a, für eine Abstimmung ohne Versammlung der § 18 SchVG. Bei der Beschlussfassung gewährt jeder Genussschein eine Stimme.“
      Punkt 2f der Tagesordnung:
      Beschlussfassung über die Änderung der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine 1999/2009, 2002/2009 und 2003/2009 ISIN DE 0006501554 (WKN 650155)

      Hier: Neueinfügung von § 09a der Genussscheinbedingungen

      Die Gläubigerversammlung beschloss mit 17.531 gültig abgegebenen Stimmen gegen 930 Nein-Stimmen mit 16.601 Ja-Stimmen, also mit einer Mehrheit von ca. 94.6951%, somit mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte Folgendes:

      Folgender § 09a der Genussscheinbedingungen wird neu eingefügt:

      „ § 09a Gläubigerversammlung

      (1)
      Die Gläubigerversammlung ist mindestens 14 Tage vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf sich die Genussscheininhaber anzumelden haben, einzuberufen.
      (2)
      Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Genussscheininhaber berechtigt, die sich vor der Gläubigerversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Magnum AG unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung zugehen.
      (3)
      Die Genussscheininhaber müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises der Inhaberschaft durch das depotführende Institut.“
      Punkt 2g der Tagesordnung:
      Beschlussfassung über die Änderung der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine 1999/2009, 2002/2009 und 2003/2009 ISIN DE 0006501554 (WKN 650155)

      Hier: Änderung von § 11 der Genussscheinbedingungen

      Die Gläubigerversammlung beschloss mit 17.531 gültig abgegebenen Stimmen gegen 930 Nein-Stimmen mit 16.601 Ja-Stimmen, also mit einer Mehrheit von ca. 94.6951%, somit mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte Folgendes:

      § 11 der Genussscheinbedingungen wird wie folgt geändert:

      „Bekanntmachungen der Magnum AG, die die Genussscheine betreffen, erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger.“



      Schönefeld im August 2010

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 16:19:12
      Beitrag Nr. 242 ()
      FÜR DEN ANDEREN MAGNUM GENUSSCHEIN IST DAS KLAR GEREGELT

      ... für 325570 ist das auch KLAR geregelt,
      es gilt das gleiche Gesetz wie beim Speed-Dating: "Nur wo Papi drauf steht. ist auch Papi drin" oder andersrum, was nicht im Prospekt drinsteht wird auch nicht ausgeteilt, weder freiwillig noch auf Klagebasis. Denn was vertraglich nicht vereinbart wurde, muss auch nicht geleistet werden. Bei CoBk/EH/FraHyp war es genau andersrum und daher dort die Klagen auch erfolgreich.

      Seit dem "Coup" mit dem SchVG traue ich Magnum nicht einen Schritt mehr ueber den Weg.

      ... Änderung SchVG war mE zur Prolongation erforderlich, dafür gabs dann auch den Bonus für die mehrheitliche Zustimmung (anfangs garantierte Ausschüttungen, kürzere Kündigungsfristen plus dauerhafter Erhalt der prospektgemäßen alten Restlaufzeitverzinsung auch bei theoretischer Endloslaufzeit).

      gegen seine widersprüchlichen Aussagen, die hier getroffen werden, zur Abhilfe seiner Stimmungsschwankungen ein paar Pillen aus dem MPH Konzern

      ... siehe Datum, weder widersprüchlich noch Stimmungsschwankungen, sondern im Zeitlauf das was man beim Speed-Dating und in der Finanzmathematik "Iteration" nennt, schrittweises Annähern an das korrekte Resultat.

      Iterativ nähere ich mich außerdem der Erkenntnis, dass es sich bei der vermeintlichen "Anwaltskanzlei" in Wahrheit um eine Apotheke mit kostenlos unverbindlicher Rechtsberatung während der umsatzarmen langweiligen Nachtdienste handelt, leicht erkennbar an den verzweifelten Versuchen bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit irgendwem irgendwelche überflüssigen Pillen andrehen zu wollen.

      Der Drops ist längst gelutscht, natürlich steht es jedem frei, sich mit fortgesetzten Beschwerden an den zuständigen Arzt oder Apotheker oder Anwalt zu wenden und notfalls mit entsprechenden Risiken und Nebenwirkungen über die Instanzen für acht Punkte bis nach Karlsruhe zu gehen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 19:58:39
      Beitrag Nr. 243 ()
      albondy
      „in der Finanzmathematik "Iteration" nennt, schrittweises Annähern an das korrekte Resultat.“
      Naja, eher eine Drehung um 180 Grad.

      Nickeloma,
      vor Gericht und auf hoher See ..... Falls Klage, tippe ich auf einen Vergleich. Magnum zahlt die Hälfte deiner Forderung und beide Parteien tragen ihre Anwaltskosten.
      Avatar
      schrieb am 19.08.13 22:49:20
      Beitrag Nr. 244 ()
      In einem der Anwaltsschreiben von Magnum AG wurde das Thema "Gleichbehandlung" unter den Genusscheininhabern gefordert, was hieße, dass bei Sieg vor Gericht durch Genusscheininhaber auch Nichtkläger davon profitieren würden ....
      Avatar
      schrieb am 20.08.13 00:11:34
      Beitrag Nr. 245 ()
      eher eine Drehung um 180 Grad

      ... gute Güte was kompliziert einen halben Donut zu erklären,
      beim ersten Mal hatte ich die freigiebige IR-Lady telefonisch befragt,
      beim zweiten nur den Prospekt 325570 gelesen,
      erst beim dritten Iterationsschritt bzgl Stichwort "Normalfall" dann beide Prospekte mitsamt Umständen verglichen. Dreimal ist Friesenrecht, und das üblicherweise beim dritten Date.

      In einem der Anwaltsschreiben von Magnum AG wurde das Thema "Gleichbehandlung" unter den Genusscheininhabern gefordert, was hieße, dass bei Sieg vor Gericht durch Genusscheininhaber auch Nichtkläger davon profitieren würden ....

      ... formal sind beide GS und beide Prospekte ohne Zweifel ungleich. Und das dürfen sie auch, gab es in der Vergangenheit oft genug. Viele inzwischen ausgelaufene Bank-GS stammten zB von ganz unterschiedlichen im Zeitlauf übernommenen Instituten und wurden von der verantwortlichen Bank i.d.R. individuell prospektgemäß "ungleich" zu ihren jeweiligen Konditionen abgewickelt.

      Entsprechend wäre strategisch hier allenfalls sinnvoll (und bestenfalls noch im Vorfeld), die Moralkeule des neudeutsch sozialgerechten "Gleichbehandlungs-Wahns" zu nutzen - was von der formalen auf die moralische und öffentlichkeitswirksame Public-Relations-Ebene zieht. Das kann natürlich auch jenseits eines finanzjuristischen Nicht-Anspruchs funktionieren - feministischer Arbeitstitel "Equal Pay Day" - würde dann aber auch einen dauerhaften Präzedenzfall schaffen, der alle zwei Jahre wieder genutzt werden kann.
      Avatar
      schrieb am 27.08.13 23:30:54
      Beitrag Nr. 246 ()
      Mein Motto: Nicht Reden sondern Handeln, weshalb gegen Magnum AG bereits Klage vor dem zuständigen Landgericht zur Zahlung der anteiligen Zinsen 1.1. - 2.9.13 von WKN 325570 bereits eingereicht wurde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.08.13 18:00:29
      Beitrag Nr. 247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.338.411 von Nickeloma am 27.08.13 23:30:54Aktenzeichen ?

      ... da würden wir uns natürlich gerne dranhängen

      Gerne können wir bei Mitteilung der Klagebegründnug und Replik von Magnum dies diskutieren.
      Avatar
      schrieb am 31.08.13 14:17:12
      Beitrag Nr. 248 ()
      Hallo Nickeloma,

      bitte Boardmail einsehen und wenn Interesse bitte melden.
      Avatar
      schrieb am 31.08.13 18:34:34
      Beitrag Nr. 249 ()
      Fuer die gekuendigten Genuesse ging heute eine Gutschrift mit Valuta 2.9.13 bei meiner Bank ein; allerdings nur die Nominale zu 100% und keine Zinsen. Warten wir mal die naechsten Tage ab.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 10:46:26
      Beitrag Nr. 250 ()
      > allerdings nur die Nominale zu 100% und keine Zinsen.

      ... die meinige schreibt erst gut, wenn das Kapital real eingegangen ist (ergo i.d.R. keine Gutschriften mit nachfolgendem Storno bei Nichtzahlung oder Verzug). Da steht mit Valuta 2.9. bereits alles auf dem Konto, Zinsen 325570 und 650155 plus Einlösung der Kündigung mitsamt prospektgemäßem Zins. Also in Summe alles wie gewohnt fristgerecht eingetroffen, nur der Jahresbericht 2012 fehlt wie üblich noch.

      > Mein Motto: Nicht Reden sondern Handeln

      ... da ist man sich ja ausnahmsweise einig.
      Mir hat das Handeln seit Januar 2013 incl. Zinsgutschriften rund 50 Punkte realisierte Erträge pro Hundert eingebracht. Von denen allerdings noch der Kursabschlag per 2.9. exA in Abzug zu bringen wäre. Ohne Frage kein Grund zur Klage. Was nicht als Bescheidenheit ausgelegt werden sollte, sondern dass gelegentliches antizyklsiches Weiterhandeln mit Sicherheit deutlich mehr einbringen wird als mit geringen Erfolgsaussichten hinter acht Punkten herzuklagen. Störend sind nur die regelmäßig vielen Teilausführungen sowohl beim Einsammeln wie Abverkaufen.

      Einer Klage auf Ausschüttung einer prospektgemäß ausdrücklich nicht zugesagten Kapitalverzinsung räume ich allenfalls eine Unter-5%-Zufalls-Chance ein. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungs- oder "Antidiskriminierungs"-Gesetz) gilt explizit nicht für Genussrechtskapital sondern zielt direkt auf Kernqualitäten der deutschen Wirtschaft wie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, konsequentes Mobbing, Burnout für alle, und (ab nach der fast alternativlosen "Eurorettungs-Wahl") endlos fortgeschriebene Wohlstands-Transferleistungen. Die neue "Toleranzgesellsschaft" fordert damit konsequent sinnfrei absolute Nichttoleranz gegenüber jeder Form von Intoleranz. Alle sind gleich, nur manche noch etwas gleicher.

      Aber versuch ruhig Dein Glück auf dem unkalkulierbaren Rechtsweg und halte den Rest der Welt weiter auf dem Laufenden.
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 15:49:11
      Beitrag Nr. 251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.362.725 von Nickeloma am 31.08.13 18:34:34Die Zinsen für 2012 kommen noch hinzu; nur nicht anteilig für 2013
      Avatar
      schrieb am 07.09.13 08:03:47
      Beitrag Nr. 252 ()
      Rückzahlung der gekündigten 325570 ist pünkltlichst am Montag problemlos erfolgt.:)

      Sind die 2012er Zahlen schon raus?
      Avatar
      schrieb am 08.09.13 10:50:21
      Beitrag Nr. 253 ()
      > Sind die 2012er Zahlen schon raus?

      ... das wird wie üblich dauern.
      Durch die Verschiebungen in dem Kreuz-und-Quer-Beteiligungs-Geflecht blickt man eh nicht wirklich durch.
      Avatar
      schrieb am 09.09.13 11:04:37
      Beitrag Nr. 254 ()
      Weiß jemand ob bei den gekündigten 650155 auch Zinsen für 2013 gezahlt wurden?
      Avatar
      schrieb am 09.09.13 12:10:18
      Beitrag Nr. 255 ()
      Natürlich wurden bei der WKN 650155 Zinsen für 2013 bezahlt. Habe bei beiden GS welche gekündigt gehabt. Bei der WKN 325570 gab's nur Zinsen für 2012, beim anderen GS Zinsen für 2012 und anteilig für 2013.
      Avatar
      schrieb am 09.09.13 18:19:37
      Beitrag Nr. 256 ()
      ich war hier mit meiner Einschätzung ziemlich falsch gelegen.
      Mein Gewinn reduziert sich damit um 13%,mein Depotwert wäre mit der Ausschüttung 5% höher.
      trotzdem war es mit Abstand mein bestes Investment ever
      und wer weiss,was bei der Klage rauskommt
      Avatar
      schrieb am 27.10.13 09:59:56
      !
      Dieser Beitrag wurde von k.maerkert moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 29.10.13 09:41:17
      Beitrag Nr. 258 ()
      Die Kennzahlen für 2012 sind veröffentlicht (www.magnum-ag.de, Investor Relations).
      Avatar
      schrieb am 29.10.13 17:40:28
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: Veröffentlichung von persönlichen Daten
      Avatar
      schrieb am 11.01.14 17:38:42
      Beitrag Nr. 260 ()
      Am vergangenen Freitag hatte ich beim Magnum AG bei der offiziellen Firmentelefonnummer angerufen. Entgegengenommen wurde der Anruf von der Beautyfarm M1 in der Fasanenstr. mit der Bemerkung "wir kennen keine Magnum AG". Vielleicht lässt sich die Firmenleitung dort gerade die Brust vergrößern oder Botox Spritzen?? (LoL!)

      Wie in den vergangenen Jahren hat Magnum AG bei der Publizierung des Jahresabschlusses 2012 mit der Pflicht zur Veröffentlichung bis 31.12.2013 im elektronischen Bundesanzeiger gegen die gesetzlichen Auflagen verstossen. Hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beim Bundesamt der Justiz in Bonn beantragt.

      Also: Weniger M1-Aktivitäten und mehr den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.01.14 12:40:36
      Beitrag Nr. 261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.210.837 von Nickeloma am 11.01.14 17:38:42M1 Med Beauty sitzt in der Fasanenstrasse und steht mit der MPH in Zusammenhang. Dies kann man in dieser Diskussion nachlesen MPH mit super Zahlen
      Ob hier ein Praktikant eine voreilige Auskunft erteilte oder hier eine falsche Weiterleitung stattfand, kann sicher niemand jetzt beantworten. Ich hatte vor einer Woche beim Wählen der Telekom-Hotline (ISDN schaltet alle zwei Wochen das Fax ab) kurioserweise eine Metzgerei am anderen Ende der Leitung :eek: so Sachen gibt es!

      Deine zweite Frage kannst Du belegen? Gerne per Boardmail.

      Hochachtungsvoll
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 15:49:31
      Beitrag Nr. 262 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.210.837 von Nickeloma am 11.01.14 17:38:42Beim Bundesanzeiger gibt es derzeit Datenstau. Mit Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen ist zu rechnen. Ruf dort ggf. an und erfrage ob die Daten eingegangen sind. Ein Kollege von mir hatte selbige Vermutung und wurde dahingehend aufgeklärt.

      OGV
      Avatar
      schrieb am 11.02.14 14:56:38
      Beitrag Nr. 263 ()
      Der Magnum Vorstand betätigt sich anscheinend auch als Eigentümer eines Reistalls bei München, wo auch dessen verbandelter Anwalt Peter Kalveram agiert.

      Reitstall Großhöhenrain Verwaltungs GmbH

      Feldkirchen-Westerham OT Riedbichl

      Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

      Bilanz zum 31. Dezember 2011

      Aktiva









      Stand am 31.12.2011


      Stand am 31.12.2010





      A. Umlaufvermögen







      I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

      8.253,15

      7.801,05



      B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

      19.166,29

      17.776,06





      27.419,44

      25.577,11




      Passiva









      Stand am 31.12.2011


      Stand am 31.12.2010




      A. Eigenkapital







      I. Gezeichnetes Kapital

      25.564,59

      25.564,59



      II. Bilanzverlust

      - 44.730,88

      - 43.340,65



      III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

      19.166,29

      17.776,06





      0,00

      0,00



      B. Rückstellungen







      sonstige Rückstellungen

      600,00

      600,00



      C. Verbindlichkeiten







      sonstige Verbindlichkeiten (Gesellschafterverrechnungskonto)

      26.819,44

      24.977,11





      27.419,44

      25.577,11


      Anhang zum 31. Dezember 2011

      der Firma Reitstall Großhöhenrain Verwaltungs-GmbH

      1. Allgemeine Angaben

      Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

      2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

      Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die durch die Geschäftsführung getroffenen Maßnahmen zu einer positiven Fortführungsprognose führen.

      Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

      Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden vorgenommen.

      Der Ansatz sonstiger Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

      Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

      3. Angaben zur Bilanz

      Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Zur Vermeidung der Überschuldung wurde eine Rangrücktrittserklärung über T€ 20 erteilt.

      Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag i.H.v. € 43.340,65 enthalten.

      Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor. Eine Sicherung durch Grundpfandrechte ist nicht erfolgt.

      Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern liegen i.H.v. € 26.819,44 vor.

      4. sonstige Angaben

      Geschäftsführer der Gesellschaft ist






      Herr Dr. Peter Brenske, Kaufmann in Grünwald.


      Ein Aufsichtsrat oder Beirat ist satzungsgemäß nicht bestellt
      Avatar
      schrieb am 14.02.14 16:00:25
      Beitrag Nr. 264 ()
      > Reitstall Großhöhenrain

      ... und was soll uns das jetzt genau sagen ?
      (außer dass Herr Brenske mitsamt Schwiegertochter halbwegs bemühte Dressurturnierreiter sind)

      Etwas themenrelevanter wär wenigstens noch, dass der Junior gerade eine MPH-Tochter zum Parallelimport von teuren Pferdemedikamenten aufgezogen hat.

      Zwar ist Dressur nun wirklich nicht mein Ding, trotzdem lassen wir Unternehmern doch ihre privaten Hobbies. Verdächtig wirds erst dann wenn das Hobby zufällig häßlich morgenurinfarbene Maseratis, Weltenrettung per Graumarktgenussschein zusammen mit zahllosen Freunden von Prokon-Milliardenverlusten oder nackte Mädels in überdimensionierten Champagnerkelchen sind.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.02.14 14:54:54
      Beitrag Nr. 265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.454.375 von albondy am 14.02.14 16:00:25Liebe Community,

      wir schlagen auch vor sich wieder direkt auf das Ausgangsthema und die Aktie zu beziehen. Alles andere lenkt nur vom eigentlichen Thema weg.

      Besten Dank und Freundliche Grüße
      m.klemm
      Avatar
      schrieb am 25.02.14 16:14:52
      Beitrag Nr. 266 ()
      Zitat von Fred3: Die Kennzahlen für 2012 sind veröffentlicht (www.magnum-ag.de, Investor Relations).


      Da schaue ich ebenso. Bisher! Gerade das Thema entdeckt - gefällt mir.

      DerSeher2000
      Avatar
      schrieb am 11.03.14 06:14:58
      Beitrag Nr. 267 ()
      Im elektronischen Bundesanzeiger ist mittlerweile der Abschluss 2012 publiziert.

      Für 2013 wurden anscheinend knapp 9,5 Mio Genüsse gekündigt, dass rund 29 Mio. Nennwert Genüsse noch ausstehend sind.
      Avatar
      schrieb am 12.03.14 19:38:17
      Beitrag Nr. 268 ()
      > Für 2013 wurden anscheinend knapp 9,5 Mio Genüsse gekündigt, dass rund 29 Mio. Nennwert Genüsse noch ausstehend sind.

      ... dabei sollte es wohl zunächst auch ungefähr bleiben, die meisten der GS-Kündigungen dürften aus weit unter Pari erfolgten Käufen mit einer sich noch zum Kündigungszeitpunkt bietenden guten Gelegenheit zur Gewinnmitnahme resultiert haben - was bei späteren Kaufkursen um/über Pari momentan keinen Sinn mehr macht.
      Avatar
      schrieb am 15.03.14 18:41:44
      Beitrag Nr. 269 ()
      das lohnt sich doch immer noch
      den 650155 konnte man im letzten Jahr um die 100% kaufen,nachdem klar war,dass die Haemato ag in 2014 ein sehr gutes Jahr haben wird,aufgrund der sinkenden Zwangsrabatte
      das gibt der Magnum ag mit ihren sonstigen Vorhaben etwas Vorsprung:p
      sind bei Kündigung immerhin 32% in 1,8 Jahren
      und das für ein relativ solides Geschäft,auch wenn ein Teil etwas intransparent ist
      der Kauf der Haemato ag Aktie dürfte aber besser sein,dafür aber weniger Diversifikation
      ich habe eine Mischung aus beiden Investments

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.03.14 12:52:02
      Beitrag Nr. 270 ()
      > das lohnt sich doch immer noch
      > den 650155 konnte man im letzten Jahr um die 100% kaufen,
      > sind bei Kündigung immerhin 32% in 1,8 Jahren


      ... der Anreiz dafür, zwischen 65.- bis 75.- oder auch darüber noch deutlich unter Pari gekaufte Bestände sowie mit Ablauf und Ende der mit der Prolongation vereinbarten Garantie-Ausschüttungen lag in der Vergangenheit sicher deutlich höher als heute.

      Man hatte 2013 / hätte 2014 dabei den Vorteil, die 8 Punkte des jeweils letztlaufenden Geschäftsjahrs vorzeitig statt erst mit der nächsten Ausschüttung zu erhalten.

      Dem stehen aber auch einige Nachteile gegenüber. Bei einem aktuellen Kauf zu Pari mit Kündigung bis 12.2014 per 12.2015 würden kumulierte Ausschüttung und Rückzahlung erst Ende September 2016 erfolgen und man wäre somit über einen langen Zeitraum relativ gebunden - auch wenn die Bank ggf. keinen Sperrvermerk draufpackt und eine erfolgte Kündigung evtl. wieder rückgängig gemacht werden kann. Die zukünftige Unternehmens- und Kursentwicklung in dieser Zeit kennen wir nicht.

      Dazu kommt, dass sich große Teile des Restvolumens offenbar in relativ festen Händen befinden. Schon jetzt darf man sich mangels Liquidität mit Geduld ein Sammelkörbchen für Teilausführungen nehmen, wenn man 25k möglichst günstig (also ex Spread nicht von der Briefseite) einkaufen will. Auf Dauer besteht ergo das vermehrte Risiko des schleichenden Austrocknens - man bekommt gekündigte Bestände zuküftig vielleicht garnicht oder nur mit einiger Mühe am Markt zurückgekauft.

      Ob das den Vorteil der vorzeitig eingenommenen 8 Punkte auch zukünftig noch wert sein wird, muss natürlich jeder für selbst entscheiden und ist wie auch die zukünftige Volatilität nicht wirklich berechenbar.
      Avatar
      schrieb am 16.03.14 19:44:26
      Beitrag Nr. 271 ()
      möglicherweise zieht die Magnum ag die gekündigten GS nicht ein,sondern gibt sie wieder in den Markt
      gekündigt werden können die GS übrigens immer zum 31.12 der geraden Jahre,also 2014,16,usw.
      nur die Kündigungsfristen unterscheiden sich
      den 650155 bekomme ich voraussichtlich im September 2015 zu 120% zurückbezahlt,da ich noch in 2013 gekauft und gekündigt habe
      plus die 12% in 2014,das ist im Vergleich zu anderen Investments relativ viel.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 16.03.14 20:06:14
      Beitrag Nr. 272 ()
      Wer jetzt den WKN 325570 kauft, zahlt ca. 101% und führt zugleich durch den Flathandel einen anteiligen Zinsanteil vom 1.9.13. - 15.03.14 von knapp 6,5%-Punkten. Damit werden effektiv die Papiere unter pari gekauft, dass mit Kündigung bis Jahresende immer noch 5% "Kündigungsgewinn" für das Aufwandsprozedere drin sind. Dass ist doch etwas, was die Kündigung lohnenswert macht.....
      Avatar
      schrieb am 17.03.14 16:24:31
      Beitrag Nr. 273 ()
      > Wer jetzt den WKN 325570 kauft, zahlt ca. 101% und führt zugleich durch den Flathandel einen anteiligen Zinsanteil vom 1.9.13. - 15.03.14 von knapp 6,5%-Punkten. Damit werden effektiv die Papiere unter pari gekauft, dass mit Kündigung bis Jahresende immer noch 5% "Kündigungsgewinn" für das Aufwandsprozedere drin sind. Dass ist doch etwas, was die Kündigung lohnenswert macht.....

      ... sorry, aber so kann und sollte man bei GS nicht rechnen.
      Das zugrundeliegende Geschäftsjahr läuft hier vom 1.1. bis 31.12., im aktuellen Kurs wären also enthalten:
      # 12% Ausschüttung für GJ 2013 - sofern der Gewinn ausreicht, sowie
      # anteilige zweieinhalb Monate Ausschüttung für das laufende GJ 2014 - sofern der Gewinn dafür ebenfalls ausreichen wird.
      Nur auf dieser Basis kann man trotz zeitversetzter Ausschüttung eine halbwegs allgemein anleihevergleichbare Rendite errechnen.

      Das Herausrechnen von kumulierten Zinsen vom Zeitpunkt der letzten Ausschüttung an macht eigentlich nur Sinn bei flat gehandelten Wandelanleihen oder Banknachrängen, wo nichtexistenter Stückzins tatsächlich von Zahltag zu Zahltag im Kurs kumuliert eingepreist ist.

      Es bleibt damit bei dem Vorteil, dass (auch nur bei dem einen Schein) acht Monate Zins vorzeitig mit der Kündigung und nicht erst beim nächsten Zinstermin ausgeschüttet werden.

      > möglicherweise zieht die Magnum ag die gekündigten GS nicht ein,sondern gibt sie wieder in den Markt

      ... das sollte irgendwo dem nächsten Geschäftsbericht direkt oder wenigstens aus den Zahlen zu entnehmen sein. Wenn die betreffenden GS (incl. Ausschüttung) weiter im Eigenbestand geführt werden, könnten sie bei Bedarf oder zu Über-Pari-Kursen zurück in den Markt verkauft werden. Wenn sie jedoch einmal gelöscht wurden, geht das nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 21.03.14 09:47:34
      Beitrag Nr. 274 ()
      Hallo,

      weiß jemand von Euch, wie hoch das zur Bedienung (2013er Ausschüttung) relevante Genußscheinvolumina ist?

      Besten Dank!
      Avatar
      schrieb am 21.03.14 16:44:42
      Beitrag Nr. 275 ()
      Nach dem Abschluss 2012 sollten es knapp 29 Mio. Euro Nennwert ausstehendes Kapital sein.

      Wäre es deutlich mehr, müsste ich mir fast anfangen, Sorgen zu machen, da der zur Ausschüttung erforderliche Gewinn schwerer zu erwirtschaften wäre. Bei MPH ist das Ergebnis auf 18 Cent je Aktie durch die Umstrukturierung eingebrochen, dass für magnum als Hauptaktionär über die MPH-Dividenden sonst zu wenig Geld in die Kasse erwirtschaftet würde.
      Avatar
      schrieb am 21.03.14 16:55:24
      Beitrag Nr. 276 ()
      Danke Nick,

      so hatte ich das aus den Daten im el. Bundesanzeiger auch recherchiert.
      Nach Daten der vorläufigen MPH Zahlen 2013 stehen die von Dir bereits genannten 0,18c/Aktie an Gewinn. Habe heute mit der IR-Abteilung gesprochen. An den Stämmen hält Magnum nach wie vor 100% , an den Vorzügen allerdings nur noch 21%. Soweit ich richtig gerechnet habe, bräuchte man 0,13c/Aktie Dividendenausschüttung, um den Ausschüttungsbedarf bei Magnum (mithin etwa 3,5mio) zu refinanzieren.

      Die Frage(n) die ich mir stelle:
      Kann es praktisch sein, dass, obwohl die MPH 0,18c/Aktie Gewinn gemacht hat, die Ausschüttung an Dividenden gar nicht stattfindet >>> zum Leidwesen der Magnum Genußscheininhaber?! Ich denke, rechtlich machbar, wäre aber böse Verprellung für die Genüsse, mit allen Konsequenzen. Ein kleines theoretisches Restrisiko bleibt auch noch, dass die vorläufigen MPH Zahlen noch revidiert werden müssen.

      Für mich aber genauso wichtig (wenn nicht wichtiger), der Ausblick. Die MPH ist meines Erachtens die einzige wirkliche cash cow der Magnum. Sollte hier das Geschäftsmodell kriseln, wirds eng. Ich stelle mir sowieso die Frage, wofür es die Magnum mit Ihren teuren Genüssen überhaupt noch gibt, wenn man übe die MPH meines Erachtens sich am Markt u.U. günstiger refinanzieren könnte.

      Nichts falsches denken, ich bin seit gut 4 Jahren Genußscheininhaber, versuche aber immer die Nase nach bösen Überraschungen zu schärfen.....

      Grüße!
      Avatar
      schrieb am 23.03.14 08:13:12
      Beitrag Nr. 277 ()
      Geld ist halt nicht alles,auch bei einem Herr Brenske nicht.
      Zudem haben sie ja möglicherweise noch ihr Bauträgergeschäft für Wohnungneubau.Auch da können Gewinne und Verluste anfallen.
      Zudem können sie Haemato ag Aktien verkaufen und die stillen Reserven heben.
      Wie sich das dann alles in der Bilanz niederschlägt,weiss ich nicht.
      Da Genussscheine eine typisch deutsche Errungenschaft ist,sollte die HGB Bilanzierung zählen.Das würde auch bedeuten,dass ich mir über einen möglicherweise abstürzenden Aktienkurs seitens der MPH zum Stichtag 31.12.14 keine Gedanken machen muss,da im Gegensatz zu IFRS nur nachhaltige Wertveränderungen zählen.
      Die Frage hat mir die Magnum ag nicht beantwortet.
      Das letzte Mal hatte ich deshalb die letzten Wochen in 2012 mit Dax Puts abgesichert,um einen heftigen Marktcrash abzusichern,der ja zu jedem Zeitpunkt eintreten kann.
      Wenn nämlich ein tiefer Aktienkurs der MPH zum Stichtag relevant wäre,kann es fies werden,was die Genussscheine betrifft.
      Und das trotz operativer Gewinne in allen Geschäftsbereichen.
      So nun seit so nett und schreibt,dass ich mir deshalb keine Sorgen machen muss,da die HGB Bilanzierung zählt.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 23.03.14 10:04:09
      Beitrag Nr. 278 ()
      Nach diversen Abschlüssen von Magnum ist nicht nur der Stichtag 31.12. zur Bewertung maßgebend sondern auch der Zeitraum bis zur Testierung durch den Prüfer. In Einzeljahren lag der Wert der Beteiligungen zum 31.12. unter Einstandspreis; im ersten Halbjahr erfolgte folgend eine Werterholung des Aktienkurses, dass mit Hinweis auf diesen Umstand von einer Abschreibung abgesehen wurde.

      Im Übrigen hat Magnum wie Bernie bereits schreibt noch andere Geschäfte wie z.B. ein Grundstück, welches mit rund 9% Zinsen im Konzern verpachtet ist. Die 3,5 Mio. Euro für die Ausschüttung sowie die Kosten des Overhead für die Verwaltung sollten daher bei gutem Willen kein Problem sein.
      Avatar
      schrieb am 23.03.14 11:17:01
      Beitrag Nr. 279 ()
      Ja,das hast Du mir vor einigen Monaten schon geschrieben.
      Es gibt also beim Zeitpunkt keinen exakten Tag,an dem der Aktienkurs der MPH bewertet wird.
      Aber was ist,wenn der Aktienkurs am 31.12.14 hoch ist,und im nächsten 1/2 Jahr stark verliert?Ist das dann noch für 2014 relevant?
      Wahrscheinlich ist das jetzt nur Theorie,aber ich würde es einfach gerne genau wissen.
      Nach meinem Verständnis bedeutet HGB Bilanzierung,dass der Aktienkurs überhaupt keine Rolle spielt,sondern ausschliesslich das operative Geschäft.Wenn es da zu erkennbar nachhaltigen Einschnitten kommt,müssen die Bilanzen angepasst werden(Geschäftswerte,usw.)
      Da mag der Aktienkurs ein Anhaltspunkt für den Prüfer sein,aber kein relevantes Kriterium.
      Und bzgl. des Bauträgergeschäftes der Magnum ag.Haben die nur die Grundstücke gekauft(was ja auch kein schlechtes Geschäft gewesen ist),oder auch mal was gebaut?
      mögliche Projekte,die derzeit umgesetzt werden,sehe ich auch bei fehlenden Informationen recht entspannt,da das Umfeld immer noch gut ist.Umsätze,die in 2014 bilanziert werden stammen aus Projekten,die wohl schon 2013 im Verkauf und der Umsetzung waren,denn bilanziert wird erst bei Wohnungsübergabe.Die Risiken bestehen dann in der pünktlichen Fertigstellung aber nicht mehr bei den Verkaufspreisen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 23.03.14 12:24:20
      Beitrag Nr. 280 ()
      ich habe mal etwas nachgelesen.
      nach HGB ist das Niederstwertprinzip entscheidend.

      die strenge Variante betrifft das Umlaufvermögen,wo nicht zwischen dauerhafter und vorübergehender Wertminderung unterschieden werden darf.
      da wäre ein fallender Aktienkurs zum Stichtag tatsächlich ein Problem.

      die gemässigte Variante betrifft das Anlagevermögen,wo eine nicht-nachhaltige Wertminderung nicht abgeschrieben werden darf.

      laut der Magnum ag Bilanz befinden sich die wesentlichen Werte im Anlagevermögen,was bedeutet,dass die weniger strenge Variante greift.
      Letztlich liegt es im Ermessen des Herrn Brenske und des Prüfers,ob eine dauerhafte Wertminderung vorliegt.Das wird vorrangig das operative Geschäft betreffen,wie von mir vermutet.Der Aktienkurs wird möglicherweise ein Anhaltspunkt sein.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 23.03.14 13:06:03
      Beitrag Nr. 281 ()
      es muss natürlich heissen "würde das operative Geschäft betreffen"
      nichts davon ist derzeit absehbar
      Avatar
      schrieb am 24.03.14 14:54:20
      Beitrag Nr. 282 ()
      Da weder MPH und noch Magnum oder sonst in dem Verbund, wirklich Geld in nächster Zeit braucht, wäre es kein Problem die Genusscheininhaber zu "verprellen"!

      Also ich halte es nicht nur für möglich, sondern sogar für wahrscheinlich, dass MPH nichts ausschüttet, damit man eben Geld für den Ausbau der Kliniken etc, zu haben.

      Damit hätte Magnum wohl keinen Gewinn in der Grössenordnung gemacht, so, dass man keine Zinsen ausschütten muss.
      Das wäre sinig, aus Sicht der magnum, meine ich!
      Avatar
      schrieb am 24.03.14 15:39:55
      Beitrag Nr. 283 ()
      Hallo Gate4share,

      Deine Ausführung hat, zugegebener Maßen, etwas verführerisches, nur:

      so wie ich die Genußscheinbedingungen lese, IST eine Ausschüttung vorzunehmen (unabhängig vom cash-Bestand der Magnum). Sie ist nur dann NICHT oder vermindert vorzunehmen, wenn eine solche Ausschüttung zu einem BILANZVERLUST führen würde.

      Meines Erachtens ist hier ein Tricksen (Gewinne der Beteiligungen nicht abfordern, Magnum "leer" klaufen lassen) nicht unmittelbar umsetzbar. Im 12er Abschluß der Magnum wurden mehr als 22mio Bilanzgewinn ausgewiesen. Da sollte die 3,5mio Ausschüttung kein Grundsein.......
      Avatar
      schrieb am 24.03.14 18:36:24
      Beitrag Nr. 284 ()
      Natürlich weiss ich auch nicht wie es sein wird!

      Meine ja nur, dass es möglich sein könnte, weil man ja wohl in den nächsten Jahren diese Genusscheine, wenn überhaupt nochmals irgendwann, nicht brauchen kann.
      Eben 12% Zinsen ist so hoch, auch wenn es grosses Risikokapital wäre!

      Auch kenne ich die genauen Bedingungen nicht, aber meine doch, dass auf den Gewinn, in dem jewiligen Jahr abgezielt wird.
      Da man aber eine Beteiligung an der AG nicht konsolidiert sondern man nur die Ausschütung zu den Gewinne zählen kann, wäre der Gewinnbeitrag von der MPH gleich Null, w enn keine Ausschüttung vorgenommen wird.
      Und das MPH keine Ausschüttung vornimmt, ist ja durchaus möglich, auch nicht unbedingt unwahrscheinlich, sondern sogar sehr wahrscheinlich, wenn Magnum dadurch einen grossen Teil der Genusscheininhaber, die man jedes Jahr mit 12% Ausschüttung befriedigen muss, los wird.

      Und sonst könnte ja die Magnum auch mal in diesem Jahr keinen Gewinn sondern nur Verluste gemacht haben!

      Will ja nur die Möglichkeit darstellen, wie wahrscheinlich das ist, muss schliesslich jeder selber beurteilen, bei der Entscheidung ob er kauft, oder eben nicht verkauft!
      Also den mehr 12% Rendite steht hier schon auch ein Risiko gegenüber, dass es diese evtl doch nicht gibt.

      Glaube auch eine Nachzahlung ist nicht vorgesehen, schlimmstenfalls, dafür sehe ich hier aber keinerlei Anlass, könnte sogar die Rückzahlung nicht erfolgen oder nur teilweise erfolgen.
      Aber da gibt es keinen sichtbare Gefahr, jetzt.
      Avatar
      schrieb am 24.03.14 20:50:38
      Beitrag Nr. 285 ()
      HasenPower hat m.E. Recht, dass durch die Definition auf Bilanzverlust und die dicken Reserven von >22 Mio. Euro zum gegenwärtigen Zeitpunkt eigentlich nichts anbrennen kann (da müsste der mph Kurs schon unter 2 Euro liegen)
      Avatar
      schrieb am 25.03.14 10:56:00
      Beitrag Nr. 286 ()
      Also meine, dass die Höhe der Reserven keine Rolle spielt, wenn es um die Zinsausschüttung geht.

      Die Reserven sind wichtig, wenn man eine hohe Sicherheit haben möchte, dass die Anleihe auch zurück gezahlt wird, weil auch das bei einer Hybridanleihe nicht unbedingt garantiert wird. Also um die Rückzahlung braucht man sich wohl keine Sorge machen, ob es die Zinsen gibt, ist meiner Ansicht nach Zweifelhaft. Und wenn MPH keine Dividende zahlt, könnte es sein, dass es keine Zinsausschüttung für 2013 gibt.
      Sollte MPH Dividende ausschütten ist es schon sehr wahrscheinlich, dass es eine Zinsausschüttgung stattfindet.

      Aber, ich meine, Magnum und diese ganze Gruppe wäre doch eher froh, wenn sie diese Genussscheine los wäre. Auch wenn man das Geld braucht, gibt es heute sicher eine Quelle- über Banken, Anleihen sich sehr viel günstiger zu finanzieren.

      Also wenn Magnum sowas vorhat, dann wäre jetzt die ideale Gelegenheit!

      Es kann ja durchaus sein, dass Magnum sich immer gerecht und korrekt gegenüber seinen Genusscheininhabern und Aktinären verhalten will.

      Dann wird man das nicht machen, obwohl man es darf und kann!
      Avatar
      schrieb am 25.03.14 10:56:37
      Beitrag Nr. 287 ()
      Magnum kann darüber entscheiden, ob MPH eine Dividende ausschüttet!
      Avatar
      schrieb am 29.03.14 17:08:17
      Beitrag Nr. 288 ()
      > Da weder MPH und noch Magnum oder sonst in dem Verbund, wirklich Geld in nächster Zeit braucht, wäre es kein Problem die Genusscheininhaber zu "verprellen"!
      > Magnum und diese ganze Gruppe wäre doch eher froh, wenn sie diese Genussscheine los wäre.


      ... seit wann genau brauchen denn laufende, erst Recht expandierende Unternehmen kein Geld mehr ??

      Allein lt. der Website-Informationen wird derzeit geprüft, 90.000 qm Wohn- und Nutzfläche auf dem erworbenen Bauland zu projektieren. Die HAEMATO Vet GmbH ist grad erst gegründet worden, M1 Med Beauty Berlin GmbH soll bundesweit in mehrere Großstädte expandieren, Windsor Real Estate AG kauft und saniert weiter Wohn- und Gewerbeimmobilien und plant dazu in Ärztehäuser und Kliniken zu investieren, der Anteil gekündigter GS muss laufend weiter bedient werden, usw.

      Stetiger Kapitalbedarf scheint hier ergo völlig unzweifelhaft, dazu hatte Magnum noch 2013 angeboten, erfolgte Kündigungen bei an und über Pari gestiegenen Kursen wieder rückgängig zu machen, und Haemato hat sein erstes GS-Kündigungs- und Wandlungsrecht Ende 2013 auch noch nicht genutzt. Von finanzbedarfsfreiem Frohsinn also keine Rede. Davon ab ist das ganze eh mischfinanziert, Haemato hatte die Bankverbindlichkeiten zuletzt gegen Null gefahren, MPH mit inzwischen 28 Mio Ende 2012 beileibe nicht, zu Magnum müsste man in die Bilanz kucken, zu den diversen GmbH´s ebenso.

      > Glaube auch eine Nachzahlung ist nicht vorgesehen

      ... Nachzahlungspflicht ohne zusätzliche Weiterverzinsung steht im WP-Prospekt.

      > dass die Anleihe auch zurück gezahlt wird, weil auch das bei einer Hybridanleihe nicht unbedingt garantiert wird. Also um die Rückzahlung braucht man sich wohl keine Sorge machen, ob es die Zinsen gibt, ist meiner Ansicht nach Zweifelhaft.

      ... Genussscheine sind weder Anleihen noch Hybridanleihen und können am Verlust teilnehmen. Umgekehrt wird also eher ein Schuh draus, Zinszahlungen wären nachzuholen, im Verlustfall könnte dazu der Nennwert reduziert und müsste später vorrangig wieder aufgefüllt werden. Rückzahlung ist prinzipiell nicht vorgesehen, da theoretische Endlos-Laufzeit mit regelmäßig einseitigem Kündigungsrecht. Wer in einem Verlustfall kündigt, würde nur den reduzierten Nennwert erhalten und dazu seinen Zinsnachzahlungsanspruch verlieren. Putzigerweise hängt hier prospektgemäß die Ausschüttung am Bilanzverlust, der Nennwert theoretisch am Jahresfehlbetrag.

      Schonmal in diesem Thread geschrieben, auch wenn der Genuss per se eine aussterbende Gattung ist, etwas "Basiswissen über GS" schadet nix - wie es zB im WPF mit diversen weiterführenden Links zusammengetragen wurde, Prospekte hält die Börsse Stuttgart bereit: http://www.wertpapier-forum.de/topic/27053-genussscheine-gru…

      > Magnum kann darüber entscheiden, ob MPH eine Dividende ausschüttet!

      ... ach ja - mit gerade mal 25% Anteil ?
      (50% Streubesitz, 25% Haemato AG - an der MPH selbst wiederum 70% hält)

      Zitiere mal einen Auszug von comdirect zur Kreuz-und-Quer-Beteiligungs- und Verflechtungsstruktur allein aus der Perspektive von MPH:

      > Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG beteiligt sich an Unternehmen, die auf die beiden Wachstumssegmente "Pharma"- und "Healthcaremarkt" fokussiert sind. Im Segment "Pharma" agiert die HAEMATO PHARM AG, die patentfreie und patengeschützte Wirkstoffe für Indikationen in den Bereichen Onkologie, HIV, Rheuma, Neurologie und Herz-Kreislauf anbietet. Im Segment "Healthcare" ist das Veterinär-Geschäft der HAEMATO Vet GmbH, der Healthcare Solutions GmbH und der Nutri Care GmbH zusammengefasst. Dabei berät Healthcare Solutions Apotheken, während Nutri Care Beratungsdienstleistungen im Bereich Medikation anbietet. MPH ist seit Mai 2012 mehrheitlich an der HAEMATO AG (vorher Windsor AG) beteiligt, zu der wiederum die Töchter Simgen GmbH (Generika und Auslandsgeschäft) und die Pharmigon GmbH (Produktion von patientenindividuellen Medikationen) gehören. Über HAEMATO wird zudem der Bereich Gesundheitsimmobilien abgedeckt.

      Natürlich existieren personelle Verflechtungen, weil das ganze teils intransparente Gebilde letztendlich eine Art Familienunternehmen darstellt - in dem Magnum zwar mit tonangebend aber nicht "Alleinherrscher" ohne Berücksichtigung von Interessen der verbundenen Unternehmen ist. Eine einseitig alleinige Anhängigkeit von MPH-Dividenden existiert in dem diversifizierten Geflecht auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 29.03.14 19:08:00
      Beitrag Nr. 289 ()
      ... im letzten Satz muss es natürlich "Abhängigkeit" und nicht Anhängigkeit oder Anhänglichkeit heißen :)

      > seit so nett und schreibt,dass ich mir deshalb keine Sorgen machen muss

      Um auch das noch (ohne Gewähr) zu beantworten:

      > Da Genussscheine eine typisch deutsche Errungenschaft ist,sollte die HGB Bilanzierung zählen.

      ... die maßgeblichen Prospekte sind älter, als IFRS als verbindlicher europäischer Standard überhaupt existiert. Ergo müsste auch ohne explizite Erwähnung da noch immer HGB gelten - wie auch bei den Bank-GS. Bin aber kein Jurist.

      > Das letzte Mal hatte ich deshalb die letzten Wochen in 2012 mit Dax Puts abgesichert,um einen heftigen Marktcrash abzusichern,der ja zu jedem Zeitpunkt eintreten kann.

      ... das hätte selbst bei einem zu dem Zeitpunkt nach gerade gelungenem Ausbruch über 7000 nicht sehr wahrscheinlichen DAX-Crash nur unter höchst glücklichen Umständen funktionieren können. Eine GS-Ausschüttung via auch nur partieller Beteiligung an einem vergleichsweise winzigen Pharma-Nebenwert aus dem Freiverkehr zur Jahreswechselrally mit DAX-Puts absichern, ist schon ein sehr gewagtes und eher theoretisches Konstrukt - weil allein die großen Indices schon nicht immer im prozentualen Gleichschritt laufen, geschweige denn kleinere Einzelwerte aus einer Beteiligungsholding. Hedgen ist ohnehin schwierig, Diversifizierung im eigenen Depot scheint mir da deutlich sicherer und einfacher - aber muss auch jeder für sich selbst entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 30.03.14 14:15:02
      Beitrag Nr. 290 ()
      Möchte nicht auf alles dezidiert eingehen!

      Letztlich muss der Anleger/Spekulant , das ist ja die ureigene Aufgabe der Spekulation entscheiden, wem oder was er glauben will.

      Magnum hält 100% der Stammaktien der MPH, nur Stammaktien sind stimmberechtigt. Es ist schön, wenn man meint andere müssten sich über Genüsse informieren, und selbe kennt man wohl nicht mal den Unterschied zwischen Stamm- und Vorzugsaktien oder weiss gar nicht, dass alle Stammaktien von Magnum gehalten werden.


      Hinsichtlich das Finanzbedarfs müsste nam wissen was man vor hat. Abe es ist ganz bestimmt nicht die Intension, in grossem Stil, Geld was man mit 12% verzinst in heutige operatives Geschäft zu investieren, weil man diese Verzinsung nur noch mit sehr wenigen Geschäftsmodellen erwirtschaften kann.

      Magnum hat ja zusammen mit der damaligen Windsor AG die CR Capital real estate AG gegründet, die nun als Bauträger in Berlin tätig ist.
      In den Geschäftsberichten dieser AG ist zu lesen, dass viele Grundstücke "gesichert" seien.
      Ich weiss es nicht, aber es könnte damit gemeint sein, dass man die Grundstücke von Magnum entsprechend , wenn man sie braucht kaufen kann.
      Die Frage ist auch, warum sollte Magnum bauen? Will man bauen und die Mieteinnahmen vereinnnahmen? Oder, ist es nicht sehr viel lukrativer, Eigentumswohnungen zu erstellen, und diese dann zu verkaufen?

      Wenn man Eigentumswohnungen verkauft, dann hat man diese i.R. bei Baubeginn grösstenteils verkauft und dann bedarf es, wenn das Grundstück bezahlt ist, keinerlei weiterer Gelder für den Bau, weil gemäss Makler- und Bauträgerverordnung entsprechend ratierliche Zahlungen der Käufer eingehen, dass damit dann die gesamten Bauleistungen termingerecht gezahlt werden können!


      Abschliessend möchte ich wiederholen, dass es wohl keiner jetzt weiss, aber es die Möglichkeit gibt, dass MPH keine Dividende ausschüttet und dann hätte wahrscheinlich die Magnum keinen hohen Gewinn und es könnte sein, dass dann keine Ausschüttung möglich ist.

      Könnte sein, kann aber auch nicht!
      Avatar
      schrieb am 30.03.14 18:18:25
      Beitrag Nr. 291 ()
      > Magnum hat ja zusammen mit der damaligen Windsor AG die CR Capital real estate AG gegründet

      ... die ist ehemals als REIT geplant längst nicht mehr Teil des Magnum Beteiligungsportfolios (inzwischen 99.2% Streubesitz, Abgaben gut erkennbar am Kursverlauf und bis heute keine überzeugenden Zahlen).

      > Magnum hält 100% der Stammaktien der MPH, nur Stammaktien sind stimmberechtigt.

      ... nur aus diesen ansonsten bedeutungs- und dividendenlosen Stämmen resultiert die im letzten Absatz erwähnte relative Dominanz - was aber nix dran ändert, dass man auch damit die Berücksichtigung von Interessen der verbundenen Unternehmen vernachlässigen kann. In einem Beteiligungsholding-Geflecht darf man nicht beliebig herumhacken wie die Axt im Wald. Ein Streichen der MPH-Dividende würde Haemato mit treffen, die freien Aktionäre vergrätzen und über in Folge sinkenden Aktienkurswert zum Schluss doch wieder ins eigene Portfolio zurückfallen. Damit muss man vorsichtiger agieren wie als Single ohne dranhängende Kreuz-und-Quer-Beteiligungen. Was in den letzten Jahren ohne Zweifel ganz gut funktioniert hat - ohne Garantie auf ewige Fortsetzung.

      Davon ab resultiert der MPH-Ertragsrückgang 2013 großteils aus wegfallenden Sondereffekten durch Immobilienverkäufe in 2012 - im langjährigen Schnitt ist das vorläufige Ergebnis zwar schwächer aber lange noch nicht katastrophal. Vermutlich werden sie die Dividende kürzen aber nicht ausfallen lassen - meine Meinung und natürlich ohne Gewähr.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 12:36:46
      Beitrag Nr. 292 ()
      Im Zuge der gestiegenen Aktienkurse von Haemato ziehen auch die Magnum AG Genüsse an und werden heute immerhin für beide Genüsse bei 107 - 108% gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 12:37:46
      Beitrag Nr. 293 ()
      Was ist los bei Magnum, dass plötzlich die Genussscheine so stark anziehen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 12:39:37
      Beitrag Nr. 294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.899.978 von Fred3 am 30.04.14 12:37:46Da war wieder jemand schneller als ich.
      Avatar
      schrieb am 02.05.14 17:34:34
      Beitrag Nr. 295 ()
      > Im Zuge der gestiegenen Aktienkurse von Haemato ziehen auch die Magnum AG Genüsse an und werden heute immerhin für beide Genüsse bei 107 - 108% gehandelt.

      > Was ist los bei Magnum, dass plötzlich die Genussscheine so stark anziehen?


      ... nachrichtlich mW nix Neues - außer dass die wo kürzlich zu 101, 102 und 104 nix kaufen wollten, eher ohne Sinn und Verstand plötzlich 107 und 108 dafür bezahlen. Die letzte Nachricht kam von MPH, dass man zwar Dividende zahlt, aber noch nicht sagen will, wieviel. Hab die letzten noch zu 96 gekauften Magnums erstmal rausgekegelt - bis zur Ausschüttung geht noch viel Zeit ins Land.

      Das sind halt die (legalen) Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb eines Geflechts kommunizierender Röhren und Gesellschaften mit Überkreuzbeteiligungen, dass man Windsor/Haemato erstmal schön Umsatz machen und verdienen lassen hat, sodass die Aktie seit 2012 in der Spitze um +400% zulegen konnte.

      Auf der Basis böte der Anstieg eine günstige Gelegenheit, das Kündigungs- und Wandelrecht des Haemato-WGS A0EQVT wahrzunehmen und (üblicherweise) ohne weitere GS-Zahlung für 2014 den Restbestand (~5.3 Mio NW) in einem Jahr in stark gestiegene Aktien (3Mon-Durchschnittskurs) zu wandeln. Im GS-Prospekt steht zwar dazu nichts Genaues, man gibt jedoch i.d.R. seine bisherigen Renten-Ansprüche und Rechte ab im Tausch und Wandel für die Aktien.

      Nur meine brückentägliche Meinung - natürlich ohne Gewehr, .357 Magnum Colt Python oder Kosakensäbel ...
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 14:23:04
      Beitrag Nr. 296 ()
      Zwischenmitteilung

      --------------------------------------------------------------------------------

      Wir können erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2013 zurückblicken. Das Jahresergebnis wird sich voraussichtlich auf Vorjahresniveau bewegen.

      Die Ausschüttung für beide Genussscheine (WKN 325 570 und WKN 650 155) in Höhe von 12 % p.a. ist somit sichergestellt. Die ordentliche Hauptversammlung der Magnum AG, in der der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2013 vorgelegt und über die Gewinnverwendung Beschluss gefasst wird, findet am 29.08.2014 statt. Die Ausschüttung erfolgt am 1. September 2014.


      Die endgültigen Zahlen per 31.12.2013 werden voraussichtlich Mitte Juli 2014 vorliegen, nachdem das Ergebnis unserer Beteiligung an der MPH Mittelständische Pharma Holding AG feststeht. Deren ordentliche Hauptversammlung wird am 27.06.2014 über eine Ausschüttung an die Aktionäre beschließen.


      Ein wesentlicher Teil unseres Ergebnisses wird durch die MPH Mittelständische Pharma Holding AG bestimmt. Für das Geschäftsjahr 2013 hat die MPH AG bereits ihr vorläufiges IFRS Ergebnis bekanntgegeben. Der vorläufige IFRS-Gesamtumsatz betrug ca. 226,84 Mio. € und der vorläufige IFRS-Konzernjahresüberschuss ca. 7,49 Mio. €.

      Dr. Peter Brenske - Schönefeld, 08.05.2014
      Avatar
      schrieb am 22.05.14 14:23:22
      Beitrag Nr. 297 ()
      Zwischenmitteilung

      --------------------------------------------------------------------------------

      Wir können erneut auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2013 zurückblicken. Das Jahresergebnis wird sich voraussichtlich auf Vorjahresniveau bewegen.

      Die Ausschüttung für beide Genussscheine (WKN 325 570 und WKN 650 155) in Höhe von 12 % p.a. ist somit sichergestellt. Die ordentliche Hauptversammlung der Magnum AG, in der der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2013 vorgelegt und über die Gewinnverwendung Beschluss gefasst wird, findet am 29.08.2014 statt. Die Ausschüttung erfolgt am 1. September 2014.


      Die endgültigen Zahlen per 31.12.2013 werden voraussichtlich Mitte Juli 2014 vorliegen, nachdem das Ergebnis unserer Beteiligung an der MPH Mittelständische Pharma Holding AG feststeht. Deren ordentliche Hauptversammlung wird am 27.06.2014 über eine Ausschüttung an die Aktionäre beschließen.


      Ein wesentlicher Teil unseres Ergebnisses wird durch die MPH Mittelständische Pharma Holding AG bestimmt. Für das Geschäftsjahr 2013 hat die MPH AG bereits ihr vorläufiges IFRS Ergebnis bekanntgegeben. Der vorläufige IFRS-Gesamtumsatz betrug ca. 226,84 Mio. € und der vorläufige IFRS-Konzernjahresüberschuss ca. 7,49 Mio. €.

      Dr. Peter Brenske - Schönefeld, 08.05.2014
      Avatar
      schrieb am 23.05.14 19:15:19
      Beitrag Nr. 298 ()
      http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/genussscheine-einzeln…


      Hier der Link danke es Hinweises von BerniSch.. auf den Artikel in der Wirtschaftswoche
      Avatar
      schrieb am 26.05.14 17:03:34
      Beitrag Nr. 299 ()
      Ausschüttung ist immer gut, noch dazu wenn der Hauptaktionär hiervon profitiert und neue Potenziale erschließen kann. Nur so kann langfristig Wachstum erlangt werden.

      Save the date 27.06.

      OGV
      Avatar
      schrieb am 26.05.14 20:28:24
      !
      Dieser Beitrag wurde von m.klemm moderiert. Grund: Beitrag ohne Quelle
      Avatar
      schrieb am 27.05.14 12:10:55
      Beitrag Nr. 301 ()
      > albondy mir ist völllig schleierhaft, warum die versuchst meine Aussagen, anderes darstellen willst, bzw. versuchst zu relativieren!

      ... primär ging es um die spekulative Idee, die aktuelle Ausschüttung könnte gezielt entfallen um die Genusssscheine irgendwie rasieren zu können. Das ist für die 2013er Zahlung nicht passiert.

      > Es ist nun einfach so, dass Windsor und Magnum die CR AG gegründet haben. In dieser Aussage ist nicht drin, dass diese Gründe auch heute noch die Mehrheit, oder überhaupt Aktien halten.

      ... CR ist schlicht kein Thema mehr, da waren (vermutlich) die eher zweit- und drittklassigen Immobilien drin ausgelagert und sind aus der Beteiligungsholding in Streubesitz übergegangen.

      > Jedoch, bin ich mir sehr, sehr sicher, dass in diesem ganzen Firmengeflecht, es eine natürlich Person gibt, die mit Titel und Vor -und Nachnamen bekannt ist, die alle Strippen zieht und je nach Lage der einzelnen Unternehmen für Aktienkäufe einer anderen Gesellschaft sorgt, oder eben Abgaben plant.

      ... daran zweifelt niemand, das ist in einer familiengeführten Beteiligungsholding mit (siehe Wirtschaftswoche) "geringer Transparenz" absolut üblich und im gesetzlichen Rahmen völlig legal.

      > Gleichzeitig wird versucht durch Berichte, Studien, Veröffentlichungen, und sogar Verkäufe oder Ankäufe die Zahlen entsprechend aussehen zu lassen.

      ... genau das "Berichtsunwesen" fällt hier aber sichtlich sehr minimalistisch aus. Letztendlich kann man Bewegungen teils erkennen, teils nur vermuten. Ziel dürfte aber sein, das ganze Geflecht einigermaßen stabil durch die Zeiten zu fahren - was sich bis dato anhand der langjährigen Ausschüttungs-Kontinuität und partieller Verlagerung vom Immobilien- auch erfolgreich in den Pharma-, Healthcare und Beauty-Sektor gezeigt hat.

      Die ehemals vergleichbare "Salvator" fährt dagegen vergleichsweise Crashkurs, hat das GS-Kapital inzwischen über Jahre ausschüttungsfrei bis runter in die 60%-Zone verlustbeteiligt und setzt mit Mologen in der Pharmaforschung monokulturell und spekulativ auf "Sieg oder Untergang".

      > Artikel in der Wirtschaftswoche

      ... der ist nun wieder typisch WiWo, oberflächlich aus vorhandenen Prospekten und längst bekannten Berichten zusammengeschustert, teils sachlich falsch und insgesamt eher dürftig - erfüllt aber reichlich spät noch die früheren saisonalen GS-Medienberichtspflichten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.14 19:31:30
      Beitrag Nr. 302 ()
      Zitat von albondy: ... im letzten Satz muss es natürlich "Abhängigkeit" und nicht Anhängigkeit oder Anhänglichkeit heißen :)

      > seit so nett und schreibt,dass ich mir deshalb keine Sorgen machen muss

      Um auch das noch (ohne Gewähr) zu beantworten:

      > Da Genussscheine eine typisch deutsche Errungenschaft ist,sollte die HGB Bilanzierung zählen.

      ... die maßgeblichen Prospekte sind älter, als IFRS als verbindlicher europäischer Standard überhaupt existiert. Ergo müsste auch ohne explizite Erwähnung da noch immer HGB gelten - wie auch bei den Bank-GS. Bin aber kein Jurist.

      > Das letzte Mal hatte ich deshalb die letzten Wochen in 2012 mit Dax Puts abgesichert,um einen heftigen Marktcrash abzusichern,der ja zu jedem Zeitpunkt eintreten kann.

      ... das hätte selbst bei einem zu dem Zeitpunkt nach gerade gelungenem Ausbruch über 7000 nicht sehr wahrscheinlichen DAX-Crash nur unter höchst glücklichen Umständen funktionieren können. Eine GS-Ausschüttung via auch nur partieller Beteiligung an einem vergleichsweise winzigen Pharma-Nebenwert aus dem Freiverkehr zur Jahreswechselrally mit DAX-Puts absichern, ist schon ein sehr gewagtes und eher theoretisches Konstrukt - weil allein die großen Indices schon nicht immer im prozentualen Gleichschritt laufen, geschweige denn kleinere Einzelwerte aus einer Beteiligungsholding. Hedgen ist ohnehin schwierig, Diversifizierung im eigenen Depot scheint mir da deutlich sicherer und einfacher - aber muss auch jeder für sich selbst entscheiden.


      Da ich mir über die bilanziellen Konsequenzen eines Crashs nicht im Klaren war,war das hedgen natürlich sinnvoll.
      Das betrifft das Wohngsbaugeschäft sowie die Aktienkurse von MPH.Nebenwerte fallen aufgrund der geringeren Liquidität normalerweise stärker als Blue-Chips,völlig unabhängig von fundamentals.
      Auch unverkaufte Wohnungen können in einer Stichtagsbetrachtung 20% oder mehr weniger Wert sein,das sollte seit 2009 klar sein.
      Wenn man nichtmal weiss,ob man dem Schuldner vertrauen kann,erhöhen sich die gefühlten Risiken erheblich,wenn man noch einen Crash annimmt.
      Diversifizieren könnte man vielleicht mit Staatsanleihen,das bindet aber zuviel Kapital und der ausgleichende Effekt dürfte begrenzt sein.
      Naturkatastrophen oder Terroranschläge können jederzeit eintreten,daher time ich nicht.
      Bis 103% hat es für mich letztes Jahr Sinn gemacht,den 650155 zu kaufen,zu kündigen und dann ab ca.Oktober 2014 bis April 2015 zumindest teilweise abzusichern.
      Ich setze hier grosse Teile meines Vermögens ein,da es mir halbwegs berechenbar erscheint,und da will ich die Risiken möglichst klein halten.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 28.05.14 17:00:44
      Beitrag Nr. 303 ()
      > Wenn man nichtmal weiss,ob man dem Schuldner vertrauen kann,erhöhen sich die gefühlten Risiken erheblich

      ... mit dem Vertrauen ist in den letzten Jahren auch eine Sache für sich geworden. Zinsrepression und Notenbanken haben die Risiken überall deutlich erhöht.

      > Diversifizieren könnte man vielleicht mit Staatsanleihen,das bindet aber zuviel Kapital und der ausgleichende Effekt dürfte begrenzt sein.

      ... die gegenläufige Korrelation Aktien zu Bunds hat sich (wie manche andere) auch schon teils bzw besser zeitweise aufgelöst. Absichern ist schwieriger geworden, seit die Notenbanker fast alles beeinflussen.

      > Ich setze hier grosse Teile meines Vermögens ein,da es mir halbwegs berechenbar erscheint,und da will ich die Risiken möglichst klein halten.

      ... jeder muss wissen was er tut und wieviel man sich in welcher Lebenslage und Marktsituation jeweils zumutet. Bei Magnum sollte man dann auch das ganze Geflecht soweit wie möglich mit im Auge behalten. Mir wäre eine relative Monokultur in jeder Assetklasse heute zu riskant. Stattdessen versuche ich, die jährliche Durchschnittsrendite über Diversifikation und eine Mischung aus "sicheren" und riskanteren Anlagen plus ergänzendes Trading breitgestreut zu erreichen und sofern möglich günstige Einstiege für längeres Halten zu nutzen. Wird aber auch zunehmend schwieriger, weil die wenigen verbliebenen lukrativeren Renditen immer illiquider werden. Manche schnelle Gewinnmitnahme hatte den Nachteil, später nicht wieder günstig reinzukommen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.14 08:44:39
      Beitrag Nr. 304 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.052.312 von albondy am 27.05.14 12:10:55Albondy ich weiss nicht was du damit bezweckst mir ständig zu widersprechen!

      Aus deinem Posting:

      Gate4share> Es ist nun einfach so, dass Windsor und Magnum die CR AG gegründet haben. In dieser Aussage ist nicht drin, dass diese Gründer auch heute noch die Mehrheit, oder überhaupt Aktien halten.

      albondy:.. CR ist schlicht kein Thema mehr, da waren (vermutlich) die eher zweit- und drittklassigen Immobilien drin ausgelagerte und sind aus der Beteiligungsholding in Streubesitz übergegangen.

      Ich weiss nicht ,wie du darauf kommst, dass in der CR die von dir negativ gekennzeichneten Immobilien ausgelagert wurden.
      Und selbst wenn, deshalb hat doch CR Capital Real Estate trotzdem zusammen mit Windsor damals gegründet!

      Selber hatte ich zeitweise um 200 tsd Aktien der CR Capital Real Estate, mein Durchschnittseinstand lag nachher bei 0,399 und ich hatte dann ne ganze Menge um o,86 verkauft, aktuell ist der Kurs ca 0,92.

      Da du auch wohl gar nicht weiss, was dieses Unternehmen macht, aber gleichwohl mir widersprechen willst, sage ich dir, dass dieses Unternehmen im Bauträgergeschäft tätig ist.
      Es ist richtig, dass man auch wohl rendite schwache und problematische Immobilien am anfang "auf Auge gedrückt bekam"
      Man musste einige Objekt verkaufen, damit man Kapital frei hat, um das Eigenkapital für die Bauträgerobjekt zusammen zu bekommen.
      Man hat auch die sehr interessanten Betriebsräume im Gewerbegebiet von haemato und mph, die eine sehr gute Rendite bringen.

      Aber auch eine Villa, die wir hier einer sagte , von Dr Brenske bewohnt wird, die nur 2 % Mietrendite einbringt! Das geht nun wirklich nicht!

      Hoffe albondy es gibt nicht wieder etwas was du für erforderlich hälst zu korrigieren!
      Avatar
      schrieb am 01.06.14 17:52:31
      Beitrag Nr. 305 ()
      > Hoffe albondy es gibt nicht wieder etwas was du für erforderlich hälst zu korrigieren!

      ... doch, sicher:
      Ich habe selbst schlicht übersehen, dass man unter jeden Beitrag hier besser
      "Nur meine Meinung - Irrtum vorbehalten - Keine Handlungsempfehlung"
      drunterpappt, um nicht gleich "strafrechtlich verfolgt" oder sonstwie kritisch belangt zu werden. Werde ich aber auch in Zukunft nicht jedesmal tun - ist allerdings der Grund warum ich hier nur in einer Handvoll Threads lese oder sehr gelegentlich schreibe - der allgemeine Umgangston sagt mir insgesamt nicht unbedingt zu.
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 10:06:07
      Beitrag Nr. 306 ()
      Nun, du tuest nun betimmt nichts dazu, dass der Umgangston hier freundlicher ist!
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 12:18:12
      Beitrag Nr. 307 ()
      Nun, du tuest nun betimmt nichts dazu, dass der Umgangston hier freundlicher ist!
      Avatar
      schrieb am 20.06.14 23:25:10
      Beitrag Nr. 308 ()
      > Nun, du tuest nun betimmt nichts dazu, dass der Umgangston hier freundlicher ist!

      ... bin hier sicher nicht als Pausenclown unterwegs.

      > ich weiss nicht was du damit bezweckst mir ständig zu widersprechen!

      ... doppelt hält scheints alles besser:
      Vorrangig ging es um die Punkte, erstens dass eine Mehrheit in Stammaktien nicht dazu führen wird, das ganze Geflecht damit aus dem Gleichgewicht bringen zu wollen, und zweitens dass diesbezüglich sowohl eine Dividendenstreichung als auch ein Ausschüttungsausfall bei den GS ohne Not mehr als unwahrscheinlich sind. Beides hat sich inzwischen bestätigt. CR spielt aktuell kaum noch eine Rolle, da mehrheitlich in Streubesitz.

      Davon ab sind die Gedanken frei und Meinungsäußerungen grundsätzlich (noch) erlaubt, selbst wenn sie manchmal anderen Ansichten inhaltlich sogar widersprechen.

      Noch widersprüchlicher scheint mir momentan die markteigene Logik von "Magnum-Genießern". Bis zur Ankündigung der 2013er Ausschüttung herrschte relative Unsicherheit mit Kursen um 100.- bzw 98-102.- herum. Inzwischen ist die Ausschüttung 2014 überwiegend fast völlig eingepreist. Und anschließend wird mit relativer Sicherheit erneute Unsicherheit ob der Ausschüttung 2015 für das GJ 2014 aufkommen. Zumal in der Blackbox des Gesamtgeflechts sichtlich erneut vehement kräftig umgerührt wird - mit welchem Ziel und Zweck auch immer. Bleibt nur als Fazit, dass die aktuell gehandelten Kurse und Umsätze fast nur sinnfreie Geldwechselei darstellen. Entsprechend bin ich raus, hab die 2014er Magnum-Prozente realisiert und anderweitig reinvestiert und werde trotz absehbar näherkommendem Anlagenotstand auch wenn dann erst unter Pari wieder einsteigen. Andere Meinungen, auch widersprüchliche, sind selbstverständlich akzeptabel.

      Noch eine ganze Oktave skurriler entwickelt sich mE das Schwester-Vehikel Haemato GS A0EQVT - da sind die Kurse exA mit bezahlt umgesetzten 105.- bis 106.50 gut vier Wochen nach der letzten Ausschüttung wieder auf dem vorherigen Cum-Niveau angekommen. Wenn der ausstehende GS-Rest bis 30.9/1.10. auf den 31.12.14 gecallt werden sollte, gibt es nach meinem Prospektverständnis keine weitere Ausschüttung und auch keine Pari-Nennwert-Tilgung, sondern grobe Richtung HV Mai 2015 wahrscheinlich den Wandel in wahlweise eine der Aktien des Geflechts zu einem heute noch nicht feststehenden später zu ermittelnden Durchschnittskurs. Haemato selbst hat gegen Mai-Hoch rund 20% verloren und kippelt auf der eher weichen 4-Euro-Unterstützung herum - da liegt sicher irgendwo ein tieferer Sinn drin, der mir ähnlich wie die grundgesetzliche "Würde des Menschen" aktuell relativ unauffindbar bleibt.

      PS: Das Zitat fängt an mir zu gefallen, daher gildet mit Dank an den Erfinder:
      "Nur meine Meinung - Irrtum vorbehalten - Keine Handlungsempfehlung"
      Avatar
      schrieb am 21.06.14 13:25:10
      Beitrag Nr. 309 ()
      ich habe meine Haemato ag Aktien um die 5,2 Euro verkauft,nachdem die Umsätze im 1.Quartal nicht so hoch waren,wie ich es erwartet habe.
      Trotzdem ist das ein solider Ertragsstrom,selbst wenn in den nächsten 3 Quartalen nur 2 Mill. hängen bleiben,reicht das wieder locker für die Zinsen in 2014.
      Ich hoffe,das die sonstigen Aktivitäten bei der MPH ag gewinnseitig mal in die Gänge kommen,ansonsten steigt das Risiko auf Sicht der nächsten Jahre,da die Politik macht,was sie will.Und wenn sich die Herren und Damen darin einig sind,die Medikamentenpreise wieder zu senken,da z.B. die Defizite der Krankenkassen steigen,erhöhen sie die Rabatte halt wieder.
      Trotzdem,auf die kurze Frist eine der berechenbarsten Investments aus meiner Sicht.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 20.07.14 21:18:29
      Beitrag Nr. 310 ()
      http://www.sommerberg-llp.de/erfolge/accessio/

      Da bezeichnet unter der obigen Quelle ein Unternehmen die Magnum AG als Schrottanleihen und Pleite. Wohl schlecht recherchiert.....
      Avatar
      schrieb am 07.08.14 11:03:09
      Beitrag Nr. 311 ()
      NÄCHSTE AUSSCHÜTTUNG AM 01.09.2014


      Für unsere Genussscheine DE0003255709 und DE0006501554 erhalten die Inhaber gemäß § 2 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen auch für das Geschäftsjahr 2013 eine Ausschüttung von 12 % p.a. des Nennbetrages. Die Hauptversammlung, die u.a. über diese Ausschüttung beschließt, findet am 29.08.2014 statt, die Auszahlung erfolgt dann am 01.09.2014.

      Dr. Peter Brenske - Schönefeld, den 05.08.2014
      Avatar
      schrieb am 30.08.14 16:09:25
      Beitrag Nr. 312 ()
      Zinsen wurden heute mit Valuta 1.9.14 durch die comdefectbank bereits gutgeschrieben.
      Avatar
      schrieb am 23.10.14 15:56:45
      Beitrag Nr. 313 ()
      Mittlerweile hat die Gesellschaft auf der Webseite die "Kennzahlen" 2013 eingestellt. Und wieder ist das Eigenkapital um ein paar Millionen angestiegen.
      Avatar
      schrieb am 01.07.15 20:07:23
      Beitrag Nr. 314 ()
      Die vertrauenwürdige Gesellschaft will den Inhabern der Anleihe 650155 nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz RÜCKWIRKEND die Zinsen 12% und dann auch im KÜndigungsfalle die ca. anteiligen 8% halbieren.

      Einladung über die Depotbanken zur Abstimmung kommt die nächsten Tage bzw. ist im Bundesanzeiger publiziert.

      Hoffe, dass alle trotz Sommerwetter und Urlaubszeit dagegenstimmen. In die Familie Brenske habe ich jedenfalls keinerlei Vertrauen mehr... das dürfte denen bei eingesparten Zinsen im Millionenbereich auch egal sein.
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 11:24:00
      Beitrag Nr. 315 ()
      MAGNUM AG

      Schönefeld



      Abstimmung ohne Versammlung
      Aufforderung zur Stimmabgabe

      durch die Magnum AG, Schönefeld
      betreffend folgende Genussscheine:
      Genussscheine 1999/2009 Nr. 01 bis Nr. 10.000
      Genussscheine 2002/2009 Nr. 10.001 bis 20.000
      Genussscheine 2003/1009 Nr. 20.001 bis 30.000
      ISIN DE0006501554 (WKN 650155)

      Die Magnum AG, Schönefeld, (im Folgenden auch die “Emittentin”) fordert hiermit die Inhaber der vorbezeichneten Genussscheine (nachfolgend auch die “Gläubiger”) zur

      Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung

      innerhalb des Zeitraums beginnend am 14.. Juli 2015, 15:00 Uhr und endend am 17. Juli 2015 um 15:00 Uhr

      auf.



      I.


      Hintergrund für die Aufforderung zur Stimmabgabe und Erläuterung des Beschlussgegenstands:

      Seit Auflegung des Genussscheins hat die Emittentin regelmäßig eine jährliche Ausschüttung von 12 % des Nennbetrags der Genussscheine geleistet. Bei dem heutigen Zinsumfeld und einer Verzinsung von Festgeldern nur marginal über 0 % und der teilweisen Einführung negativer Zinsen ist ein Ausschüttungssatz von 12 % nicht mehr marktkonform. Die Emittentin schlägt daher vor, die jährliche Ausschüttung auf 6 % des Nennbetrags der Genussscheine festzulegen. Damit wird den Genussscheininhabern immer noch eine äußerst attraktive Verzinsung geboten.

      Mit der hiermit ausgesprochenen Aufforderung zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung soll eine marktgerechte Ausschüttung erreicht werden. Die Emittentin und der mit der Abstimmungsleitung beauftragte Notar Ralf Kieslich, Berlin (nachfolgend auch der “Abstimmungsleiter”) schlagen daher unter II. vor, dass die Gläubiger der Reduktion der Ausschüttung von derzeit 12 % jährlich auf 6 % jährlich ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 zustimmen.

      Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung:

      Auf die Genussscheine findet das Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 (nachfolgend “SchVG”) Anwendung. Die Gläubiger können gem. § 09 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG durch Mehrheitsbeschluss zustimmen. Gem. § 09 Abs. 2 der Genussscheinbedingungen beschließen die Gläubiger entweder in einer Gläubigerversammlung oder im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung. Für eine Abstimmung ohne Versammlung gelten die Regelungen des § 18 SchVG. Bei der Beschlussfassung gewährt jeder Genussschein eine Stimme.



      II.


      Beschlussgegenstand der Abstimmung ohne Versammlung und Vorschlag zur Beschlussfassung:

      Beschlussfassung über die Reduktion der jährlichen Ausschüttung von 12 % des Nennbetrags der Genussscheine gem. § 02 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen auf 6 % jährlich mit Wirkung ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 (einschl.):

      Die Emittentin und der Abstimmungsleiter schlagen hiermit den Gläubigern vor, Folgendes zu beschließen:

      § 01 Abs. 1 (Ausschüttung) der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine

      Genussscheine 1999/2009 Nr. 01 bis Nr. 10.000
      Genussscheine 2002/2009 Nr. 10.001 bis Nr. 20.000
      Genussscheine 2003/2009 Nr. 20.001 bis Nr. 30.000

      ISIN DE0006501554 (WKN 650155)

      wird wie folgt neu gefasst:

      “(1)

      Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6 % des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 (einschl.).



      III.


      Die Emittentin stimmt hiermit unwiderruflich und im Voraus der Änderung der Genussscheinbedingungen, wie in dem Beschlussvorschlag unter II. vorgesehen, zu.



      IV.


      Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung sowie Art und Form der Abgabe der Stimmen:




      1.


      Die Abstimmung ohne Versammlung wird von dem Notar Ralf Kieslich, Berlin, („Abstimmungsleiter") geleitet, der von der Emittentin dazu beauftragt worden ist.



      2.


      Die Gläubiger können ihre Stimme gegenüber dem Abstimmungsleiter innerhalb des Zeitraums beginnend am 14. Juli 2015 um 15:00 Uhr und endend am 17. Juli 2015 um 15:00 Uhr (der „Abstimmungszeitraum") in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB")) in deutscher oder englischer Sprache abgeben („Stimmabgabe"). Als Stimmabgabe gilt die Abgabe der Erklärung samt deren Zugang beim Abstimmungsleiter. Vor Beginn oder nach Ablauf des Abstimmungszeitraums beim Abstimmungsleiter zugehende Stimmabgaben werden nicht berücksichtigt.



      3.


      Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse:






      Notar
      Ralf Kieslich



      - Abstimmungsleiter -



      “Magnum Genussschein – Abstimmung ohne Versammlung”
      Ernst-Reuter-Platz 10
      10587 Berlin, Deutschland
      Telefax: 0049 32121904444
      E-Mail: berlinnotar@gmail.com


      Der Stimmabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:







      Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Ziffer V.2, sofern dieser noch nicht im Rahmen der Anmeldung gemäß Ziffer IV. 5 übermittelt worden ist






      Vollmacht gemäß Ziffer VI., sofern der Gläubiger von einem Dritten vertreten wird, sofern diese noch nicht im Rahmen der Anmeldung gemäß Ziffer IV. 5 übermittelt worden ist




      4.


      Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Gläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das auf der Internetseite der Emittentin (http://www.magnum-ag.de unter dem Abschnitt „Investor Relations") ab dem 06. Juli 2015, ab spätestens 12:00 Uhr, zum Abruf verfügbar sein wird. Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung dieses Formulars ab. In das Formular für die Stimmabgabe werden auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte und beim Abstimmungsleiter zugegangene Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen i.S.v. Ziffer VIII. aufgenommen werden.



      5.


      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden die Gläubiger aber gebeten, sich zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung bei dem Abstimmungsleiter per Post, Fax oder E-Mail an die unter Ziffer IV. 3 genannte Adresse bis spätestens 09. Juli 2015 anzumelden. Der Anmeldung sind bereits folgende Unterlagen beizufügen:







      Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Ziffer V.2






      Vollmacht gemäß Ziffer VI., sofern der Gläubiger von einem Dritten vertreten wird





      V.


      Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte, Nachweise:




      1.


      Zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Inhaber der bezeichneten Genussscheine berechtigt.



      2.


      Für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis der Inhaberschaft durch das depotführende Institut aus (§ 10 Abs. 3 SchVG).



      3.


      Dieser Nachweis muss klarstellen, dass der Gläubiger im Zeitpunkt der Abstimmung legitimiert ist. Für den Fall, dass der Gläubiger sich vorab gemäß Ziffer IV.5. bereits angemeldet hat, ist zur Erleichterung und Beschleunigung der Prüfung der Teilnahmeberechtigung der Zeitpunkt der Anmeldung für den Nachweis der Teilnahmeberechtigung ausreichend. An der Abstimmung ohne Versammlung nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe der von ihm gehaltenen Genussscheine teil.




      VI.


      Vertretung bei der Abstimmung ohne Versammlung durch Bevollmächtigte:

      Die Gläubiger, die nicht persönlich an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchten, können sich bei Abstimmung ohne Versammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Für die Vollmacht ist Textform genügend. Auch im Fall der Vertretung reicht für den Nachweis der Berechtigung ein in Textform erstellter Nachweis der Inhaberschaft durch das depotführende Institut aus.



      VII.


      Beschlussfähigkeit und Auszählung der Stimmen:




      1.


      Bei der Abstimmung ohne Versammlung ist Beschlussfähigkeit gegeben, wenn die Gläubiger, hinsichtlich derer dem Abstimmungsleiter innerhalb des Abstimmungszeitraums Stimmerklärungen jedweder Art zugegangen sind, mindestens die Hälfte des Gesamtnennbetrages der ausstehenden Genussscheine vertreten. Genussscheine, deren Stimmrechte ruhen, zählen nicht zu den ausstehenden Genussscheinen.



      2.


      Sofern der Abstimmungsleiter nach Ablauf des Abstimmungszeitraums die mangelnde Beschlussfähigkeit feststellen sollte, kann gemäß § 18 Abs. 4 S.. 2 SchVG eine Gläubigerversammlung zum Zweck der erneuten Beschlussfassung einberufen werden; die Versammlung gilt als zweite Gläubigerversammlung i..S.v. § 15 Abs. 3 SchVG. Diese zweite Gläubigerversammlung ist beschlussfähig. Für einen Beschluss, zu dessen Wirksamkeit eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, müssen die Anwesenden jedoch mindestens 25 % des Gesamtnennbetrages der ausstehenden Genussscheine vertreten. Genussscheine, deren Stimmrechte ruhen, zählen nicht zu den ausstehenden Genussscheinen.



      3.


      Die Auszählung der Stimmen wird im Wege des Additionsverfahrens durch Auszählung aller Stimmen vorgenommen.




      VIII.


      Gegenanträge und Ergänzungsverlangen:




      1.


      Jeder Gläubiger ist berechtigt, zu dem in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe vorgeschlagenen Gegenstand der Beschlussfassung nach Maßgabe der Vorschriften des SchVG und der Genussscheinbedingungen eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (,‚Gegenantrag").



      2.


      Gläubiger, deren Genussscheine zusammen 5 % der ausstehenden Genussscheine erreichen, können nach Maßgabe der Vorschriften des SchVG und der Genussscheinbedingungen verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden ("Ergänzungsverlangen").



      3.


      Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen sind an den Abstimmungsleiter zu richten und können per Post, Fax oder E-Mail an die unter Ziffer IV. 3 genannte Adresse übermittelt werden.



      4.


      Etwaige ordnungsgemäß gestellte und rechtzeitig zugegangene Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen werden unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin (http://www.magnum-ag.de, unter dem Abschnitt „Investor Relations") den anderen Gläubigern zugänglich gemacht werden und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.




      IX.


      Unterlagen:

      Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Gläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin (http://www.magnum-ag.de, unter dem Abschnitt „Investor Relations") zur Verfügung:







      Diese Aufforderung zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung;






      Die Genussscheinbedingungen in der Fassung vom 26. August 2010;






      Formular für die Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (wird erst ab dem 06. Juli 2015, ab spätestens 12:00 Uhr zur Verfügung gestellt).


      Auf Verlangen eines Gläubigers, das an die Emittentin per Post, per Fax oder per Email an folgende Adresse:






      Magnum AG
      Abteilung Investor Relations
      Lilienthalstr. 3d
      12529 Schönefeld, Deutschland
      Telefax: 0049 30 8847-1829
      E-Mail: info@magnum-ag.de


      zu richten ist, werden Abschriften der vorgenannten Unterlagen diesem Gläubiger unverzüglich und kostenlos übersandt.





      Schönefeld, im Juni 2015

      Magnum AG

      Der Vorstand






      Auch der von der Magnum AG, Schönefeld beauftragte Notar Ralf Kieslich, Berlin fordert als Abstimmungsleiter die Inhaber der bezeichneten Genussscheine zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums beginnend am 14. Juli 2015 um 15:00 Uhr und endend am 17. Juli 2015 um 15:00 Uhr nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern II. bis IX. auf und unterbreitet den Beschlussvorschlag unter der vorstehenden Ziffer II.






      Berlin, im Juni 2015




      Notar Ralf Kieslich
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 14:49:11
      Beitrag Nr. 316 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.097.066 von Nickeloma am 02.07.15 11:24:00Bei dem heutigen Zinsumfeld und einer Verzinsung von Festgeldern nur marginal über 0 % und der teilweisen Einführung negativer ist ein Ausschüttungssatz von 12 % nicht mehr marktkonform. Die Emittentin schlägt daher vor, die jährliche Ausschüttung auf 6 % des Nennbetrags der Genussscheine festzulegen. Damit wird den Genussscheininhabern immer noch eine äußerst attraktive Verzinsung geboten.

      ... marktüblich und "marktkonform" wäre hier ein attraktives Rückkaufangebot - andere haben oder hatten das gleiche Problem schließlich auch.

      Die Emittentin und der mit der Abstimmungsleitung beauftragte Notar Ralf Kieslich, Berlin (nachfolgend auch der “Abstimmungsleiter”) schlagen daher unter II. vor, dass die Gläubiger der Reduktion der Ausschüttung von derzeit 12 % jährlich auf 6 % jährlich ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 zustimmen.

      ... sicher nicht unter der eher unverschämten Prämisse "rückwirkend auf GJ 2014". Ob das nach gut 6 Monaten laufendem Handel unter den bis dato gegebenen Konditionen überhaupt rechtmäßig wäre, steht auf einem juristisch anderen Blatt. Käufer des Jahres 2015 wären vorsätzlich getäuscht und mit einer rückwirkenden Änderung eindeutig benachteiligt worden, Verkäufer unter Annahme von 12% Ausschüttung parallel mit den gehandelten Kursen entsprechend ahnungslos bevorteilt.

      Jeder Gläubiger ist berechtigt, zu dem in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe vorgeschlagenen Gegenstand der Beschlussfassung nach Maßgabe der Vorschriften des SchVG und der Genussscheinbedingungen eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (,‚Gegenantrag").

      ... na also, Juristen an die Front.

      Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Gläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin (http://www.magnum-ag.de, unter dem Abschnitt „Investor Relations") zur Verfügung:

      ... angebracht wäre, zuvor auch noch die aktuellen Zahlen bekanntzugeben.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 16:55:17
      Beitrag Nr. 317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.098.725 von albondy am 02.07.15 14:49:11Gilt diese Zinssatzänderung auch für den 325570?:confused:

      Beim 650155 hat die Magnum AG (über Vermittler und Dritte und in der eigenen Bilanz auf der Passivseite) die Mehrheit an den Scheinen, so das diese Änderung sicher durch geht...Leider.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 17:03:30
      Beitrag Nr. 318 ()
      Die erste Grundsatzfrage ist bereits, ob der Beschluss aus 2010 zum Wechsel in den sog. Opt-In nach Schuldverschreibungsgesetz von 2009 für Genusscheine zulässig war.

      Nach diversen Urteilen - u.a. OLG Frankfurt - sind Genussscheine vom Schuldverschreibungsgesetz nach 1989 ausgeschlossen. Damit hätte womöglich gar kein Opt-In nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz durchgeführt werden dürfen.

      Des Weiteren bestehen für die Fälle mit Kündigung rechtliche Zweifel, ob das SVG für die Fälle mit Kündigung greifen kann (noch dazu rückwirkend). (Schlagwort zur Urteilssuche über Google : Rolf Solarworld OLG Frankfurt).

      Für Fälle ohne Kündigung ist dann natürlich die Frage, ob dies in der Art rückwirkend zulässig ist.


      Ich habe diesbezüglich eine Anwaltskanzlei beauftragt, um eine rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 17:54:16
      Beitrag Nr. 319 ()
      OLG Frankfurt, 28.04.2006 - 20 W 158/06

      Demnach könnte bereits die Abstimmung in 2010 zum Opt-In durch Magnum unzulässig gewesen sein. Und was dann möglicherweise unzulässig ist, kann zur Folge haben, dass die gesamte Abstimmung nunmehr auch nichtig sein könnte.

      Juristen an die Front!
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 18:41:00
      Beitrag Nr. 320 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.100.084 von ikbneu am 02.07.15 16:55:17
      Zitat von ikbneu: Gilt diese Zinssatzänderung auch für den 325570?:confused:


      ... nein, natürlich nicht. 650155 ist weniger liquide, dh deutlich weniger Streubesitz. Eventuell lagen dessen Geldkurse 2015 deswegen kontinuierlich höher, weil sich jemand anteilig unbedingt noch Stimmprozente zukaufen wollte.

      Beim 650155 hat die Magnum AG (über Vermittler und Dritte und in der eigenen Bilanz auf der Passivseite) die Mehrheit an den Scheinen, so das diese Änderung sicher durch geht...Leider.

      ... nur falls sie vorab mit beteiligten Institutionellen alles schon irgendwie ausgekungelt haben. Die im eigenen Bestand zählen uU wegen offensichtlichem Interessenkonflikt nicht mit. Aber selbst dann wären die Instis schön blöd ohne bis dato erkennbare Gegenleistung oder reale wirtschaftliche Erfordernisse einfach so zuzustimmen.

      Ein seltenes Talent für finanzrechtlich fragwürdige Ideen haben die "Mini-Magnaten" allerdings schon. Das gleiche gilt fürs gelungene Timing mitten in Sommerferien und Poststreik. Hier gabs die letzten 4 Wochen genau zweimal Briefpost, dabei wurde auch nur das erkennbar Allernötigste überhaupt zugestellt.

      Wie gesagt, rückwirkend geht mE auch börsenrechtlich absolut nicht - da kann vermutlich jeder mit Aussicht auf Erfolg klagen, der seit der letzten Ausschüttung unter letztendlich falschen Annahmen und Voraussetzungen (zu) teuer ein- oder zugekauft hat.

      Die Margen und Erträge der Einzelunternehmen sind teils erkennbar dünner geworden. Natürlich sind 12% ein Anachronismus. Bertelsmann zahlt aber auch heute noch satte 15%, Dräger pro GS zur dauernden Freude der Aktionäre die zehnfache VZ-Dividende. Beide hatten aber schon mit Rückkaufangeboten reagiert und damit den Streubesitz deutlich reduziert - was der normale Weg wäre.

      Möglicherweise probieren sie es 2016 mit dem 325570er auch - und bis Ende September wäre dazu mW der Haemato-GS-Rest callable (mit Wandel in Aktien).

      Disclaimer: hab wegen der zeitweilig überhöhten Kurse längst keine 650155 mehr im Bestand, sondern mit reduziertem Volumen und Gewinnmitnahme in 325570 geswitcht. Genuss ist halt eine untergehende Gattung aus besseren Zeiten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 19:23:49
      Beitrag Nr. 321 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.100.849 von albondy am 02.07.15 18:41:00Rein betriebswirtschaftlich kann man der Argumentation der Magnum AG folgen.

      Aber warum dann nicht ein Rückkauf zu 120 bzw. eine Kündigung durch Magnum zu 110?

      Ich vermute echte Ertrags- bzw. Liquiditätsprobleme.

      Die Abstimmung beeinflusst ja auch noch den HGB-Jahresabschluss 2014, indem ja die 12 bzw. 6 Prozent noch als Verbindlichkeit abzugrenzen wären. Das heisst, der JA ist auch noch nicht fertig....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 20:35:24
      Beitrag Nr. 322 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.101.065 von ikbneu am 02.07.15 19:23:49Rein betriebswirtschaftlich kann man der Argumentation der Magnum AG folgen.

      .. bliebe die Frage, warum sie statt Bankverbindlichkeiten immer die 12% präferiert haben. Banken schauen dem ganzen Geflecht deutlich kritischer auf die Finger als Gläubiger das bei der teils relativ dürftigen Berichterstattung je tun könnten. Alles hat seinen Preis, und Bankschulden generieren eben entsprechend stärkere Abhängigkeiten.

      Aber warum dann nicht ein Rückkauf zu 120 bzw. eine Kündigung durch Magnum zu 110?

      ... Magnum selbst hat kein Kündigungsrecht. Angebot zum freiwilligen Rückkauf bleibt als Alternative.

      Ich vermute echte Ertrags- bzw. Liquiditätsprobleme.

      ... primätes Problem hier ist dass die GS (anders als sonst üblich) vorrangig sind, die Ausschüttungen also vor denen an die Eigner bzw Aktionäre der AG liegen.

      Soweit einsehbar, haben die "Einzelteile" 2014 zwar weniger aber weiter Gewinne gemacht. Immobilien incl. der billig zurückgekauften CR sollten per se aktuell kein Problem sein. Die Generika-Pillendreherei hat wie schon gesagt überall etwas kleinere Margen - die man aber mit deutlich höherer Produktion 2015 wieder kompensieren will.

      Die Abstimmung beeinflusst ja auch noch den HGB-Jahresabschluss 2014, indem ja die 12 bzw. 6 Prozent noch als Verbindlichkeit abzugrenzen wären. Das heisst, der JA ist auch noch nicht fertig....

      ... sollte aber wenn man mit offenen Karten spielen will.
      Avatar
      schrieb am 05.07.15 11:07:42
      Beitrag Nr. 323 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.098.725 von albondy am 02.07.15 14:49:11
      Zitat von albondy: ... sicher nicht unter der eher unverschämten Prämisse "rückwirkend auf GJ 2014". Ob das nach gut 6 Monaten laufendem Handel unter den bis dato gegebenen Konditionen überhaupt rechtmäßig wäre, steht auf einem juristisch anderen Blatt. Käufer des Jahres 2015 wären vorsätzlich getäuscht und mit einer rückwirkenden Änderung eindeutig benachteiligt worden, Verkäufer unter Annahme von 12% Ausschüttung parallel mit den gehandelten Kursen entsprechend ahnungslos bevorteilt.

      Das sehe ich genauso. Die rückwirkende Änderung der Ausschüttung zu beschließen, ist eine klare Täuschung der Anleger. Hier habe ich große Bedenken, ob dies rechtmäßig wäre.

      Die Auswirkungen der Bekanntgabe der Abstimmung über die Änderung der Genussscheinbedingungen sieht man ja deutlich am Kurseinbruch vom Freitag. Da die Ausschüttung von 12% in den Kurs eingepreist war, ist die Reaktion nachvollziehbar, die Genussschein sofort zu verkaufen. Für diejenigen, die Mitteilung Ihrer Bank erst am Freitagnachmittag bekommen haben, bedeutet das große Kursverluste.

      Auch wenn 12% Ausschüttung, gemessen am aktuellen Zinsniveaus, sehr viel sind, ist eine Halbierung aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen. Schließlich handelt es sich um Genüsse und nicht um Zinsen. Das wäre so, als würde man die Dividenden auch an das aktuelle Zinsniveau anpassen. Zudem ist das mit der Anlage verbundene Risiko des Gläubigers angemessen zu berücksichtigen. Eine Anpassung zwischen 8% und 10% würde ich als marktgerecht empfinden.

      Warum nur die Ausschüttung für den Genussschein WKN 650155 gesenkt werden soll, ist auch nicht nachvollzehbar. Was für diesen Genussschein gilt, trifft für den Anderen genauso zu.

      Ich habe gleich am Freitagnachmittag einen Gegenantrag eingereicht. Kann ja nicht schaden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.15 17:06:33
      Beitrag Nr. 324 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.112.879 von koltesp am 05.07.15 11:07:42Die rückwirkende Änderung der Ausschüttung zu beschließen, ist eine klare Täuschung der Anleger. Hier habe ich große Bedenken, ob dies rechtmäßig wäre.

      ... ist es sicher nicht.
      M.E. wären dann sämtliche Umsätze 2015 sowie alle auf dieses Jahr erfolgten Kündigungen unter völlig falschen Voraussetzungen zustande gekommen. Wäre für Betroffene ein klarer Fall für die Börsenaufsicht.

      Mit Pferden können sie sichtlich besser umgehen als mit den Finanzmärkten.

      Immerhin gibts inzwischen ein "FAQ zur Abstimmung" auf der Webseite:
      http://www.magnum-ag.de/news/ansicht-presse-news/faq-genusss…
      dass ich aber als hauptsächlich unprofessionelles Geschwafel bezeichnen würde - zumal konkrete Zahlen weiter komplett fehlen. Eine Abstimmung ohne zugrundeliegende Basisinformationen zur Finanz- und Ertragssituation ist wie Wahlen ohne zuvor klar dargestellte Parteiprogramme.

      Wieviel GS insgesamt und wieviel von beiden Emissionen jeweils noch offen stehen, bleibt unbekannt - die letzten Zahlen dazu sind von Ende 2012. Aktueller Stand und jährliche Zinslast im Verhältnis zum Ertrag bleiben unkalkulierbar.

      Auch wenn 12% Ausschüttung, gemessen am aktuellen Zinsniveaus, sehr viel sind, ist eine Halbierung aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen.

      ... "rechtfertigen" könnte man wenn überhaupt nur etwas mit konkreten Zahlen. So bleibt es der fragwürdige Versuch, erstmal versuchsweise nur den illiquideren 650155 zu rasieren, falls das geklappt hat anschließend den 325570.

      Zudem ist das mit der Anlage verbundene Risiko des Gläubigers angemessen zu berücksichtigen. Eine Anpassung zwischen 8% und 10% würde ich als marktgerecht empfinden.

      ... es ist und bleibt Nachrangkapital mit Verlustbeteiligungs-Risiko. Lediglich die jährliche Ausschüttung rangiert vorrangig vor der der Eigner. Was hier ein maßgeblicher Grund für Verdruss sein dürfte. Ein Zweiter ist, dass regelmäßig zusätzliches Kapital zur Bedienung von Kündigungen gebraucht wird. Wobei die Grundkonstruktion an sich schon seltsam genug ist. Die Ausschüttung hängt am Bilanzverlust, der Nennwert jedoch uU am Jahresfehlbetrag.

      Zitat:
      Da sich die Magnum AG mittlerweile deutlich günstiger am Kapitalmarkt finanzieren könnte, hatte sie eine Kündigung des Genussscheins erwogen und diese Überlegung mit einigen großen Investoren erörtert. Von Seiten der Investoren, die die zuverlässige Historie des Magnum-Genussscheins schätzen, wurde angeregt, statt einer Kündigung einen marktgerechten Zinssatz beschließen zu lassen.

      ... eine Blackbox ohne regelmäßig zuverlässige Berichterstattung und mit ständigen Quasi-Bilanzmanipulationen durch Beteiligungsverschiebungen in einem Geflecht aus wechselnden Kreuz-und-Quer-Beteiligungenist per se nicht Kapitalmarktfähig. Weder eine Bank noch eine Anleihe-Konsortialbank oder eine der deutschen Ratingklitschen würde sich das so bieten lassen. Und selbstverständlich auch kein "Großinvestor".

      Nochmal: Magnum kann aktuell nicht kündigen und ist abgesehen von einem Mehrheitsbeschluss der Gläubiger auch nicht berechtigt, die Konditionen zu verändern - schon garnicht rückwirkend. Vor jeder Abstimmung braucht es konkrete Angaben zur Finanzsituation als unabdingbare Basis einer Entscheidungsfindung. Es ist börsenrechtlich verboten und strafbar, die zitierten angeblich "großen Investoren" separat resp. vorab besser zu informieren. Sollte das in Form der erwähnten "Erörterungen" bereits geschen sein, wäre auch das ein Fall für die Börsenaufsicht.

      Tatsächliche Großinvestoren geben sich zudem nicht mit einer Klitsche ab, die vermutlich inzwischen längst keine 20 Mio GS-Kapital mehr vorzuweisen hat und sich ansonsten komplett intransparent zur laufenden Finanz- und Ertragslage gibt.

      Kündigen könnte Magnum erst wieder auf Ende 2016 mit 12 Monaten Frist und Rückzahlung dann im folgenden Geschäftsjahr - mit bzw ohne dann weiter fortlaufende Verzinsung. Eine Reduzierung der jährlichen Ausschüttung tangiert dieses Kündigungsrecht außerdem nicht. Insofern besteht durchaus Verhandlungsspielraum - der aber mit einer Abstimmung ohne Zahlen, Fakten und Alternativen nicht gegeben wäre.

      Warum nur die Ausschüttung für den Genussschein WKN 650155 gesenkt werden soll, ist auch nicht nachvollzehbar. Was für diesen Genussschein gilt, trifft für den Anderen genauso zu.

      ... nicht ganz - eine Gläubigermehrheit kann die Konditionen "ihres" Papiers durch Beschluss verändern - das gilt dann aber weder für andere GS noch für deren Gläubiger bzw Halter gleich mit. Und siehe FAQ - der andere soll ebenfalls rasiert werden.

      Fest steht bis dato nur, dass es zum 1.9.2015 keinerlei Ausschüttung geben wird - da die "HV" dazu "voraussichtlich" erst später im September stattfinden soll. Und man bis dahin wahrscheinlich versuchen wird, beide Scheine mit "kollektivem Goodwill ohne reale Informationgrundlage" oder bereits ausgekungelter Mehrheit zu reduzieren. Ob ein testierter Abschluss 2013 überhaupt vorliegt, -im Bundesanzeiger steht bis dato nichts- bleibt ebenso offen wie die Zahlen von 2014 sowie die ausstehenden Volumina mitsamt Zinslast beider GS.

      Ich habe gleich am Freitagnachmittag einen Gegenantrag eingereicht. Kann ja nicht schaden.

      ... sicher nicht. Erinnere mich aber noch gut an das dilettantische Theater mit auch damals angeblichen "großen Investoren" seinerzeit um die Prolongation. Und an die im Verlauf aufgrund der desaströs unprofessionellen Informationspolitik entstandenen Kurseinbrüche. Damals bin ich dick eingestiegen - inzwischen ist auch ohne Kündigungen durch Gewinnmitnahmen, Trading und Risiko-Abbau zum Glück kaum noch was an Bestand davon übrig geblieben. Zurückgekauft wird möglicherweise und auch erst dann, wenn konkrete Zahlen auf dem Tisch liegen und/oder die Verhältnisse verlässlich kalkulierbar geklärt sind - oder falls die Kurse zwischenzeitlich wieder deutlicher abrauchen sollten.

      Die Rentenmärkte haben sich insgesamt stark verändert. 12% sind ohne Zweifel ein Anachronismus - die permanent mangelhafte Desinformationspolitik einer intransparenten Blackbox-Klitsche in altbacken-dilettantischer Herrenreiter-Manier inzwischen aber längst mindestens genauso. Dazu passen exakt die 12% - weniger würde absolut "kapitalmarktgerecht" eine deutlich höhere Transparenz und Professionalität des Schuldners erfordern.
      Avatar
      schrieb am 07.07.15 23:13:52
      Beitrag Nr. 325 ()
      In einem älteren Interview in der Wirtschaftswoche hat Brenske Senior vor über 1 Jahr die ausstehenden Genüsse der WKN 650155 auf rund 9 Mio. Euro und die WKN 325570 auf rund 20 Mio. Euro festgelegt.

      Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss von 2013 wurde auch nicht leicht abrufbar im elektronischen Bundesanzeiger sondern im Unternehmensregister hinterlegt, der für ein paar Euro und einem aufwendigen Anmeldeverfahren abgefordert werden muss. Aus dem Gedächtnis haben sich die Daten des Interviews bestätigt. Neben den Genüssen bestehen noch ca. 10 Mio. sonstige Verbindlichkeiten; der Rest deckt sich zwangsweise mit den Kennzahlen der Magnum-Webseite. Durch die fetten Rücklagen müsste der MPH-Kurs schon auf unter 1,50 Euro fallen, ehe man sich ernsthafte Sorgen machen muss.

      Die Hauptversammlung muss innerhalb der ersten acht Monate nach dem Aktiengesetz stattfinden. Nach den Genusscheinbedingungen erfolgt die Zahlung folgend am ersten Werktag. Sofern die Hauptversammlung später als das Aktiengesetz vorsieht stattfindet erfolgt und die Zahlung verschoben wird, besteht ggf. ein ausserordentlicher Kündigungsgrund der Anleihen. Hier stellt sich die Überlegung eine ausserordentliche Kündigung auszusprechen.

      Ich konnte nach diversen Recherchen jedenfalls keinen Fall mit einer solchen Art von rückwirkenden Abstimmung nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 2009 betreffend von Anleihen und erst recht nicht von Genüssen finden, nachdem das Geschäftsjahr bereits abgeschlossen war. Sofern eine Kündigung bereits erfolgt ist, sprechen ferner gute Gründe dafür, dass die Genussscheininhaber nach einer rechtlichen Würdigung nicht mehr Bestandteil einer kollektiven Abstimmung sind. Die Kündigung erfolgte schließlich zum 31.12.2014 und das Geschäftsjahr ist de facto abgeschlossen.

      Solche Punkte kann man natürlich nach der Abstimmung auch als Widerspruch zu Protokoll beim Notar bringen; Gerichtsstand ist übrigens das Landgericht Cottbus. Als Anwalt von Magnum marschiert in der Regel der Anwalt aus dem Aufsichtsrat von Magnum AG an.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 01:20:56
      Beitrag Nr. 326 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.134.551 von Nickeloma am 07.07.15 23:13:52... schau an, man hat plötzlich spät abends bemerkt, dass man mit der dilettqantischen Informationspolitik wieder nur allgemeine Verunsicherung statt für die gewünschte Zustimmung notwendiges Vertrauen geschaffen hat:

      07.07.2015 19:15 Age: 5 Stunden
      Ausschüttung

      Für unsere Genussscheine DE0003255709 und DE0006501554 erhalten die Inhaber gemäß § 2 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen auch für das Geschäftsjahr 2014 eine Ausschüttung.

      Die Ausschüttung wird voraussichtlich im Laufe des Monats September 2015 erfolgen.

      Dr. Peter Brenske - Schönefeld, den 07.07.2015


      In einem älteren Interview in der Wirtschaftswoche hat Brenske Senior vor über 1 Jahr die ausstehenden Genüsse der WKN 650155 auf rund 9 Mio. Euro und die WKN 325570 auf rund 20 Mio. Euro festgelegt.

      ... das sind praktisch die alten Werte per 31.12.2012 (Auszug JB Bundesanzeiger zusammenkopiert):

      Genussscheinkapital 38.600.000,00 Vorjahr
      Verbindlichkeiten daraus bis 1 Jahr (= lfd. Kündigungen) 9.532.500,00
      Genussscheinkapital 29.067.500,00


      Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss von 2013 wurde auch nicht leicht abrufbar im elektronischen Bundesanzeiger sondern im Unternehmensregister hinterlegt, der für ein paar Euro und einem aufwendigen Anmeldeverfahren abgefordert werden muss. Aus dem Gedächtnis haben sich die Daten des Interviews bestätigt. Neben den Genüssen bestehen noch ca. 10 Mio. sonstige Verbindlichkeiten; der Rest deckt sich zwangsweise mit den Kennzahlen der Magnum-Webseite. Durch die fetten Rücklagen müsste der MPH-Kurs schon auf unter 1,50 Euro fallen, ehe man sich ernsthafte Sorgen machen muss.

      ... Zitat dazu wörtlich aus dem Prospekt:

      § 11 Bekanntmachung:
      Bekanntmachungen der MAGNUM AG, die die Genussscheine betreffen, erfolgen im Bundesanzeiger.


      ... Zahlen in kostenpflichtigen Wirtschaftsdiensten entsprechen nicht dem Kriterium einer Ver-öffentlich-ung. Schon garnicht dann wenn man dazu mit der Bitte um Zinsreduzierung daherkommt. Vorabinformation einzelner Gläubiger verstößt gegen den Grundsatz jeder Investor Relations, nämlich (selbst oft genug seitens diverser IR´s erklärt bekommen) dass alle Investoren bzw Gläubiger gleichzeitig und damit chancengleich Zugangsmöglichkeiten zu kursrelevanten Informationen erhalten müssen. Steht irgendwo im Börsengesetz.

      Nebenbei: der "Bilanzgewinn" ist nicht etwa die Gewinnrücklage.
      Sehr wohl aber die Basis einer prospektgemäß bis zum möglichen Bilanzverlust fortbestehenden Ausschüttungspflicht - während ein Jahresfehlbetrag hier prospektgemäß eben nicht auf die Ausschüttung sondern per eventueller Entnahme allenfalls direkt auf den Nennwert (und damit nur indirekt anteilig auf den gezahlten Zins per Anno) wirken kann. Genau andersrum als es sonst bei vielen GS üblich war, wo zunächst die Ausschüttung entfiel und erst danach ggf noch der Nennwert reduziert wurde.

      Das Geplärre um Tsipras und Varoufakis hat zwar teils medienwirksam dazu beigetragen, das Opfer/Täter-Prinzip sowie das Verhältnis Schuldner/Gläubiger versuchsweise um 180 Grad zu drehen - trotzdem geht es hier darum, dass der Emittent ein Entgegenkommen der Gläubiger erreichen möchte - und das funktioniert nunmal nicht ohne kalkulierbare Zahlen- und vor allem Vertrauensbasis mit einer kurzfristig angesetzten und alternativlosen Hauruck-Abstimmung.
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 05:04:23
      Beitrag Nr. 327 ()
      Sorry, dass ich so blöde hier frage!

      Habe nun schon zig seiten hier gelesen, an zwei Börsen geschaut und auch bei der Magnum AG geschaut aber finde keine Möglichkeit der Kurs- und Handelseinheiten.
      Wo kann man denn Kurse und gehandeltes Volumen sehen?

      Das ist ja echt toll, dass ihr hier schon jahrelang 12 % Verzinsung bekommen habt. Auch 6 % sind noch sehr gut, aber warum sollte man freiwillig, ohne Gegenleistung auf 6 % Zinsen verzichten?
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 09:53:30
      Beitrag Nr. 328 ()
      Am ersten Werktag im Sept. 2015 haben die Gelder valutakonform unabhängig von einer Abstimmung nach dem Schuldverschreibungsgesetz SPÄTESTENS dem Konto durch die depotführende Bank gutgeschrieben zu sein, da der späteste abzuhaltende Termin einer Hauptversammlung nach dem Aktiengesetz innerhalb von acht Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erfolgen hat.

      Sofern dies nicht erfolgt, macht sich die Gesellschaft schadensersatzpflichtig und die nicht gekündigten Genussscheine können möglicherweise ausserordentlich gekündigt werden.

      Aktiengesetz
      § 120 Entlastung;
      1) Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 19:45:06
      Beitrag Nr. 329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.136.591 von Nickeloma am 08.07.15 09:53:30
      Zitat von Nickeloma: Am ersten Werktag im Sept. 2015 haben die Gelder valutakonform unabhängig von einer Abstimmung nach dem Schuldverschreibungsgesetz SPÄTESTENS dem Konto durch die depotführende Bank gutgeschrieben zu sein, da der späteste abzuhaltende Termin einer Hauptversammlung nach dem Aktiengesetz innerhalb von acht Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erfolgen hat.

      Sofern dies nicht erfolgt, macht sich die Gesellschaft schadensersatzpflichtig und die nicht gekündigten Genussscheine können möglicherweise ausserordentlich gekündigt werden.

      Aktiengesetz
      § 120 Entlastung;
      1) Die Hauptversammlung beschließt alljährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

      ... eine außerordentliche Kündigung würde mE praxis-üblicherweise (immer?) zum "Nennwert plus aufgelaufene Zinsen" erfolgen. Sie löst bei einem flat-notierten Wertpapier ergo nicht das Problem von (buch-mäßigen) Kursverlusten und das der momentan strittigen bzw noch diskutablen Ausschüttungen. Bin aber kein Bankjurist, der das professionell statt nur aus Erfahrung beurteilen könnte.

      Die "versammlungslose Abstimmung" scheint vordergründig zwar bequem. Vermeidet aber auch -wie kürzlich anschaulich bei PNE Wind vorgeführt- Streitigkeiten um Formalien und Gültigkeit sowie korrekte Auszählung von Stimmen. Bei PNE wurden kurzfristig sogar die Stimmzettel beschlagnahmt und die Versammlungsräume von der seitens erbitterter Streithähne herbeigerufenen Polizei versiegelt. Für Stimmung ist nicht nur beim großen Grexit sondern auch bei kleinen Klitschen oft gesorgt.

      Eindeutiger Nachteil dieser Vversammlungsform ist, dass vor Abstimmung sicher keine aktuellen Zahlen mehr bekanntgegeben werden und außer den Vorab-Gegenanträgen keine sinnvoll vernünftige Diskussion über Alternativen oder Kompromisse möglich ist. Das ist und bleibt leider schräg.
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 23:10:28
      Beitrag Nr. 330 ()
      Auszug des Jahresabschlusses der Magnum AG aus dem Unternehmensregister für das Jahr 2013 (schwer auffindbar gegenüber dem e-Bundesanzeiger mit verspäteter Publizierung durch Magnum am 4.2.2015):

      Aktiva:
      Anlagevermögen 51.872.159 Euro (vermutlich die Beteiligungen MPH und Co.)
      Umlaufvermögen 12.667.085 Euro (vermutlich Wertpapiere oder Grundstücke)
      Rechnungsabgr. 8.496,98 Euro
      Summe Aktiva: 64.547.742 Euro

      Passiva:
      Eigenkapital 24.863.618
      Rückstellungen 108.523 Euro
      Verbindlichkeiten 39.575.600 Euro (damit mind. 10 Mio. Fremdverbindlichkeiten
      im KOnzern neben den Genüssen)
      Summe Passiva: 64.547.742 Euro

      Nach Rücksprache mit dem Bundesamt der Justiz wurden die komprimierten Zahlen für kleine Gesellschaften (Kriterium: Umsatz, Mitarbeiter, Bilanzsumme) publiziert.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.07.15 23:46:56
      Beitrag Nr. 331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.144.727 von Nickeloma am 08.07.15 23:10:28
      Zitat von Nickeloma: Verbindlichkeiten 39.575.600 Euro (damit mind. 10 Mio. Fremdverbindlichkeiten
      im KOnzern neben den Genüssen)

      ... wenn ich es recht erinnere, waren es zuvor noch 1.xx Mio.
      Daraus könnte man folgern, dass die gekündigten 9.xx Mio GS mit Bankkrediten oder solchen aus dem Geflecht verbundener Unternehmen refinanziert wurden. Was wiederum heißt, dass das vermutlich günstiger ist als die 12% p.A. der Genüsse. Sodass eine relative Wahrscheinlichkeit besteht, dass im Fall einer mehrheitlichen Ablehnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (mit Wirkung im GJ 2017 ?) gekündigt wird. Aber das ist rein spekulativ gedacht, da nicht transparent nachvollziehbar.

      Habe nun schon zig seiten hier gelesen, an zwei Börsen geschaut und auch bei der Magnum AG geschaut aber finde keine Möglichkeit der Kurs- und Handelseinheiten. Wo kann man denn Kurse und gehandeltes Volumen sehen?

      ... in jedem Bankinformationssystem und auf den 3 bzw 4 Börsenplätzen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 09:07:03
      Beitrag Nr. 332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.144.883 von albondy am 08.07.15 23:46:56
      Zitat von albondy:
      Zitat von Nickeloma: Habe nun schon zig seiten hier gelesen, an zwei Börsen geschaut und auch bei der Magnum AG geschaut aber finde keine Möglichkeit der Kurs- und Handelseinheiten. Wo kann man denn Kurse und gehandeltes Volumen sehen?

      ... in jedem Bankinformationssystem und auf den 3 bzw 4 Börsenplätzen.


      Bitte nenne mir eine Börsenseite und was ich eingeben muss um beide genussscheine zu finden.

      Bei den Börsen Frankfurt und Stuttgart, lässt sich nur ein Genusschein finden. und das auch nur nach sehr intensiver Suche und nicht durch das Stichwort "Magnum".
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 10:58:30
      Beitrag Nr. 333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.156.049 von gate4share am 10.07.15 09:07:03Bitte nenne mir eine Börsenseite und was ich eingeben muss um beide genussscheine zu finden.

      Bei den Börsen Frankfurt und Stuttgart, lässt sich nur ein Genusschein finden. und das auch nur nach sehr intensiver Suche und nicht durch das Stichwort "Magnum".


      ... jede beliebige Bank/Broker-Infoseite und die Börsenplätze per WKN 325570 und 650155. Letztere nur Stu, Ddf und Muc.
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 15:38:57
      Beitrag Nr. 334 ()
      Heute wurde mein Gegenantrag im Bundesanzeiger veröffentlicht:

      Magnum Aktiengesellschaft
      Schönefeld

      Folgender GEGENANTRAG wurde zur Abstimmung ohne Versammlung betreffend den
      Magnum Genussschein WKN 650155 im Abstimmungszeitraum 14.07.2015, 15:00 Uhr bis 17.07.2015, 15:00 Uhr gestellt:

      § 01 Abs. 1 (Ausschüttung) der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine
      Genussscheine 1999/2009 Nr. 01 bis Nr. 10.000
      Genussscheine 2002/2009 Nr. 10.001 bis Nr. 20.000
      Genussscheine 2003/2009 Nr. 20.001 bis Nr. 30.000
      ISIN DE0006501554 (WKN 650155)
      wird wie folgt neu gefasst:
      (1)
      Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6 % des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2015.

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 10.07.15 19:56:18
      Beitrag Nr. 335 ()
      Am sinnvollsten ist es konsequent mit NEIN zu stimmen.

      Gutgemeinte Gegenanträge kosten letztlich hier nur Stimmen.
      (Anmerkung: Abgesehen davon, dass "friends and family" sowieso für ein entsprechendes Ergebnis analog 2010 sorgen könnten...)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 13:13:15
      Beitrag Nr. 336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.162.004 von Nickeloma am 10.07.15 19:56:18
      Zitat von Nickeloma: Am sinnvollsten ist es konsequent mit NEIN zu stimmen.

      Gutgemeinte Gegenanträge kosten letztlich hier nur Stimmen.

      Ein Beschluss zur Änderung der Genussscheinbedingungen kommt doch nur zustande, wenn eine Ja-Quote von über 75% erreicht wird (qualifizierter Mehrheitsbeschluss), oder? Wichtig ist also, dass viele Gläubiger nicht für den 1. Beschlussantrag stimmen. Sie können aber duchaus für den Gegenantrag stimmen, denn auch diese Stimmen würden den Beschluss verhindern, wenn daduch nicht die erfoderliche qualifizierte Mehrheit erreicht wird.

      Ein Beschluss zur Herabsetzung der Ausschüttung von 12% auf 6% würde, wenn ich das richtig verstanden habe, eine Kündigung der Genusscheine durch die Magnum AG verhindern. Bleibt die Ausschüttung bei 12% wird man die Genussschein zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen, was ja auch nachvollziehbar ist.

      Wenn man mir für 2014 12% bezahlt, und dann die Ausschüttung auf 6% herabsetzt, wäre das für mich in Ordnung. Aber die Ausschüttung rückwirkend für 2014 herabzusetzen halte ich, wie ich bereits geschrieben habe, für rechtswidrig. Sollte der Beschluss zustande kommen, ein Fall für die Börsenaufsicht.
      Avatar
      schrieb am 11.07.15 18:40:58
      Beitrag Nr. 337 ()
      Zu welchem nächstmöglichen Zeitpunkt könnte die Magnum AG den 650155 kündigen?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 12:34:20
      Beitrag Nr. 338 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.166.099 von ikbneu am 11.07.15 18:40:58Die Magnum AG könnte die Genussscheine unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwölf Monaten jeweils zum Ende eines geraden Geschäftsjahres kündigen, also zum 31.12.2016.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 12:45:47
      Beitrag Nr. 339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.168.391 von koltesp am 12.07.15 12:34:20Die Magnum AG hat ja bereits auf Ihrer Internetseite veröffentlicht, dass es für 2014 eine Ausschüttung gibt. Jetzt hängt es also von der Abstimmung ab, ob 6% oder 12%. Die Gläubiger haben es in der Hand.

      Es gibt noch einen weiteren Punkt, den ich für kritisch erachte:
      Auf Ihrer Internetseite hat die Magnum AG veröffentlicht, dass Sie eine Kündigung des Genussscheins erwogen und diese Überlegung bereits im Vorfeld mit einigen großen Investoren erörtert haben. Von Seiten der Investoren, wäre angeregt worden, statt einer Kündigung einen marktgerechten Zinssatz beschließen zu lassen. Hier hat also ein Informationsaustausch mit einigen wenigen Investoren stattgefunden, mit der Folge eines Informationsvorsprungs (Stichwort: Insiderinformationen) für eine bestimmte Gruppe von Gläubigern.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.07.15 20:18:16
      Beitrag Nr. 340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.168.448 von koltesp am 12.07.15 12:45:47Die Magnum AG könnte die Genussscheine unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwölf Monaten jeweils zum Ende eines geraden Geschäftsjahres kündigen, also zum 31.12.2016.

      ... den einen mit drei den andern mit zwölf Monaten Frist vorher, ergo 12.2015 und 9.2016 mit Wirkung auf 2017. Den "Zinsvorteil" des einen könnte man mit erneuter Vorverlegung des HV-Termins (lag ganz früher mal im Februar) auch noch fast wieder egalisieren.

      Die Magnum AG hat ja bereits auf Ihrer Internetseite veröffentlicht, dass es für 2014 eine Ausschüttung gibt. Jetzt hängt es also von der Abstimmung ab, ob 6% oder 12%. Die Gläubiger haben es in der Hand.
      Es gibt noch einen weiteren Punkt, den ich für kritisch erachte:
      Auf Ihrer Internetseite hat die Magnum AG veröffentlicht, dass Sie eine Kündigung des Genussscheins erwogen und diese Überlegung bereits im Vorfeld mit einigen großen Investoren erörtert haben. Von Seiten der Investoren, wäre angeregt worden, statt einer Kündigung einen marktgerechten Zinssatz beschließen zu lassen. Hier hat also ein Informationsaustausch mit einigen wenigen Investoren stattgefunden, mit der Folge eines Informationsvorsprungs (Stichwort: Insiderinformationen) für eine bestimmte Gruppe von Gläubigern.


      ... beides wie ich schon sagte - "rückwirkende Zinsreduktion" geht börsenrechtlich eigentlich garnicht und ist grundsätzlich so nicht zustimmungsfähig. Insiderinformation ist und bleibt per se strafbar. Beides vorab kombiniert zu einer vorhergeplanten schließlichen Abstimmungsmehrheit geht mal überhaupt nicht.

      In 650155 gingen 2015 Umsätze bis 115.99 - das riecht förmlich nach präventiven kleinen Insidergeschäften. Wäre ich da Käufer gewesen hätte ich bereits um entsprechende Ermittlungen der Börsenaufsicht auf unerlaubte Insidergeschäfte aufgrund jetzt auch noch schriftlich zugegebenem widerechtlich gewährten Informationsvorsprung einzelner Gläubiger gebeten - oder gleich Strafanzeige erstattet. Fragt man sich schon, ob die bei Magnum eigentlich überhaupt noch wissen was sie tun :)

      Die "6%- oder 12%-Frage" ist ebenfalls eher idiotisch nach Herrenreiter-Art. Eine marktkonforme Realität läge irgendwo in der oberen Mitte - mit aktuell umständehalber klar wieder steigender Tendenz.

      Ein 20 oder 25 Mio Senior Mini-Bond zu 6% wäre markttechnisch unter den hier gebenen Voraussetzungen schonmal völlig unplazierbar. Ein deutlicher Aufschlag für nachrangiges Tierkapital mit möglichem Zinsausfall und/oder Kapitalverlustbeteiligung muss selbstverständlich oben draufgerechnet werden, realistisch 2 bis 2.5%. Ebenso einmalige Plazierungskosten von 10-15% und laufende Kosten für eine zukünftig akzeptable IR und konsolidiert bilanzielle Transparenz jenseits des eindeutig nicht kapitalmarktfähig praktizierten Blackbox-Gehabes im Geflecht.

      Halbwegs vergleichbare Genüsse, allerdings mit deutlich mehr bilanzieller Transparenz, funktionierender Investor Relations und selbstverständlich regelmäßiger und zeitnaher Quartalsberichterstattung wären die schon erwähnten rentenähnlichen Bertelsmann mit 15%, Dräger mit 10facher Vorzugsdividende, PCC mit 8.75% bei vierteljährlicher Zahlung, SeniVita mit aktuell 8% oder aus dem eigenen Stall der kleine Schwester-Wandel-GS von Haemato mit 9% bei möglicher Kündigung uU mit Wandel in Aktien statt Cash-Rückzahlung.

      Deren "Emittenten-Qualität" erreicht Magnum bis dato aber bei Weitem nicht, stattdessen verstricken sie sich jetzt auch noch aus Dummheit oder Dreistigkeit in unzweifelhaft strafbare Handlungen. Kreditgebende Banken kucken sich diesen Dilettantismus grinsend an und senken selbstverständlich direkt ihr (internes) Rating und erhöhen in Folge konsequent die Zinsen.

      Eine "kapitalmarktkonforme" Zielzone für Nachrangkapital läge hier mE allenfalls vielleicht noch mit viel Wohlwollen zwischen 8.50 und 9.50% - bei zusätzlich deutlich verbesserter Transparenz. Spannend bleibt, wann die Anlegerschutzanwälte dieses interessante kleine Thema trotz Sommerloch endlich auch für sich entdecken :)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.07.15 18:12:06
      Beitrag Nr. 341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.170.077 von albondy am 12.07.15 20:18:16Also in der PM vom 07.07.2015 heißt es ganz eindeutig:

      "Für unsere Genussscheine DE0003255709 und DE0006501554 erhalten die Inhaber gemäß § 2 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen auch für das Geschäftsjahr 2014 eine Ausschüttung.

      Die Ausschüttung wird voraussichtlich im Laufe des Monats September 2015 erfolgen.

      Dr. Peter Brenske - Schönefeld, den 07.07.2015"

      .......... und in § 2 Abs. 1 steht nun einmal ohne wenn und aber, dass die Ausschüttung 12 Prozent beträgt. Also 12 Prozent für 2014 und keine Diskussion.

      Für die Zukunft sehe ich auch keine Notwendigkeit einer kapitalmarktadäquaten Zinsanpassung auf 6 Prozent zuzustimmen. Das würde ich nur, wenn ich mir umgekehrt vorstellen könnte, dass die Magnum (oder irgendein anderer Gläubiger) kommt und sagt: Jungs, die Zinsen am Kapitalmarkt sind so durch die Decke gegangen, wir legen Euch auf den vereinbarten Zins jetzt freiwillig nochmal was drauf. Aber dazu reicht meine Phantasie nun wirklich nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.15 22:06:14
      Beitrag Nr. 342 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.177.316 von NN88 am 13.07.15 18:12:06... und in § 2 Abs. 1 steht nun einmal ohne wenn und aber, dass die Ausschüttung 12 Prozent beträgt. Also 12 Prozent für 2014 und keine Diskussion.

      ... keine Diskussion ist (leider) automatisch angesagt, bei einer versammlungslosen Abstimmung mit nur zwei eher ungängigen Alternativen.

      12% bedeuten möglicherweise baldige Kündigung, 6% sind unter den gegebenen Umständen klar zu wenig - siehe oben.

      Gekonnt inszeniertes Ungeschick läßt grüßen.
      Rückwirkend kürzen geht nicht, Vorab-Insiderinformation geht absolut nicht. Noch weniger wenn im Vorfeld aufgrund eines Informationsvorteils noch Positionen zu Lasten unwissender Anleger bereinigt und/oder passende Stimmverhältnisse etwa gezielt aufgebaut wurden.

      Trotzdem, ich hantier lang genug mit Distressed Debt und Insolvenzquoten, um inzwischen schon jeden denkbaren Schwachfug auf Gläubigerversammlungen und in Abstimmungen gesehen zu haben - mit oder ohne Diskussion. Allerdings sind dabei meist die Schuldner intelligenter vorgegangen, die Gläubiger dagegen oft weniger, bis hin zur sinnlos kollektiven Selbstenteignung.

      Was hier dabei rauskommt, wird man sehen.
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 19:37:51
      Beitrag Nr. 343 ()
      Magnum AG 12%Rendite
      Magnum AG möchte die Zinsen für die in 99 erstmals ausgegebenen Genußscheine nachträglich für das Geschäftsjahr 2014 auf 6% ändern. Nach den Bedingungen für diese Scheine müssen sie sich die Genehmigung der Gläubiger einholen.
      Aus diesem Grunde findet eine Abstimmung ohne Versammlung statt. Auf der Magnum Seite kann man unter News / Abstimmung ohne Versammlung sich das Procedere mal durchlesen.
      Auch die entsprechenden Anträge kann man auf dieser Seite runterladen (Investor Relations - download ).
      Frist 14 bis 17.7.2015.

      Einer hat einen Gegenantrag gestellt, den die Magnum im Bundesanzeiger veröffentlichen mußte. Dieser sieht vor, auch für 2014 noch die vollen 12% zu zahlen. Ich schätze mal, dass im Bundesanzeiger nicht der Originaltext, sondern nur der antragstellende Inhalt aufzuführen ist.

      Wenn man sich die Bedingungen der zweiten Genußscheinserie (325570) mal ansieht, so kann Magnum, ohne die Gläubiger zu fragen, Änderungen des Zinssatzes vornehmen.

      Meines Erachtens wollen die nicht mehr so viel Kohle rausrücken.

      Den nicht eingelösten Genußscheinen stehen die Magnum als Schuldner und die Inhaber der Scheine als Gläubiger gegenüber. Nicht so bei den in den letzten Jahren durch die Magnum zurückgekauften Genußscheinen. Da gibt es schlicht und einfach den Gläubiger nicht mehr. Hier heißt es Obacht zu geben, wenn diese plötzlich an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen. Dann würden die Firmeninteressen im Vordergrund stehen und man würde mit 6% abgespeist.

      Inwieweit das strafrechtlich (Betrug) zu würdigen ist, kann ich nicht beurteilen.
      Auch nicht sehr nobel vom Managment der Magnum immer noch mit 12% zu werben, aber diesen Zinssatz rückwirkend ändern zu wollen. Meines Erachtens können Änderungen dieser Art nur mit Wirkung für die Zukunft vorgenommen werden.

      Die Scheine mit der WKN 650155 waren glaube ich 2010 oder 2011 fällig. Alle Inhaber wollten ihr Geld zurück. Darüber gab es eine Abstimmung, ob man die Fälligkeit nicht in eine unbefristete Fälligkeit umwandeln sollte. Stimmberechtigt war das an der Hauptversammlung teilnehmende Kapital. Mit weit über 90% wurde für die unbefristete Fälligkeit gestimmt. Für mich hatte dies den faden Beigeschmack, dass auch die bereits zurückgekauften Genussscheine an der Abstimmung teilgenommen haben.

      Bin gespannt, was da auf einem noch zukommt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.07.15 21:11:59
      Beitrag Nr. 344 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.186.724 von brauckie am 14.07.15 19:37:51Wenn man sich die Bedingungen der zweiten Genußscheinserie (325570) mal ansieht, so kann Magnum, ohne die Gläubiger zu fragen, Änderungen des Zinssatzes vornehmen.

      ... definitiv nicht.

      Meines Erachtens wollen die nicht mehr so viel Kohle rausrücken.

      ... wer will das schon.

      Den nicht eingelösten Genußscheinen stehen die Magnum als Schuldner und die Inhaber der Scheine als Gläubiger gegenüber. Nicht so bei den in den letzten Jahren durch die Magnum zurückgekauften Genußscheinen. Da gibt es schlicht und einfach den Gläubiger nicht mehr. Hier heißt es Obacht zu geben, wenn diese plötzlich an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen. Dann würden die Firmeninteressen im Vordergrund stehen und man würde mit 6% abgespeist.

      ... das hängt davon ab, ob die Gekündigten gelöscht oder weiter im Eigenbestand gehalten werden. Der letzten Bilanz im Bundesanzeiger kann man entnehmen, dass gelöscht wurde. D.h. die ca. 9 Mio zählten und zählen nicht mehr zum GS-Kapital. Wieviel danach von den verbleibenden 29 Mio noch gekündigt wurde und wie damit verfahren wurde, ist aktuell nicht zu ermitteln.

      Inwieweit das strafrechtlich (Betrug) zu würdigen ist, kann ich nicht beurteilen.

      ... kein Betrug lt. Gesetz, hier greifen andere Vorschriften.

      Bin gespannt, was da auf einem noch zukommt.

      ... spannender was da noch auf Magnum und einzelne angeblich "große" Gläubiger zukommt:

      Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
      § 13 Insiderinformation
      (1) Eine Insiderinformation ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen. Eine solche Eignung ist gegeben, wenn ein verständiger Anleger die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde.


      ... das betrifft alle Umsätze sogar rückwirkend bis 2.9.2014, die bei einer rückwirkenden Zinsreduzierung komplett unter falschen Voraussetzungen getätigt worden wären. Dazu kommt die selbst publizierte gezielte Insider-Vorab-Information einzelner Gläubiger. Insiderhandel ist in Deutschland eine Straftat.

      Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, Insiderinformationen zeitnah zu veröffentlichen (sogenannte Ad-hoc-Publizität), um einer möglichen Weiterverbreitung der Insiderinformationen an Dritte zuvorzukommen und Insiderhandel damit zu unterbinden. Hier wurde das genaue Gegenteil praktiziert.
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 19:15:55
      Beitrag Nr. 345 ()
      Ja es ist eindeutig nicht in Ordnung was Magnum hier macht!

      Aber rechtskräftig wird das erst durch ein rechtstaatliches Urteil festgelegt und das wird es, meiner Meinung nach, wohl nie geben! Denn kaum jemand, die Kleingläubiger schon gar nicht, wird hier Klagen einreichen oder sonstwie tätig werden.
      Was Verstösse betrifft, einzelne Investorengruppen, bzw. hier Gläubigergruppen mit bevorzugten Infos versucht zu haben, wird das, wenn das überhaupt mal zustande kommt, evtl ein Bussgeld verhängt. Deshalb bekommt aber kein Gläubiger doch seine 12 % .

      Es ist schade, aber ich sehe kommen, dass man eine Mehrheit findet die mit der Zinsreduktion einverstanden sind. man wird da auch die stimmenmehrheit schon haben, ob man hier mit tatsächlich einem Familine- und Konzernfremden Grossinvestor verhandelt hat, oder die Genüsse innerhalb von befreundeten Firmen oder natürlicher Personen hält, ist dabei nicht vordergründig.

      Ja alle wissen, dass es nicht in Ordnung ist, aber keiner wird ein paar tausend Euro Prozesskostenrisiko eingehgen, um evtl mal 600 Euro mehr Zinsen zu erhalten!

      Man kann zwar locker sagen, dann sollen sich doch zig Leute zusamem finden.....klar das wäre sinnig, aber kommt in der Realtiät nicht zustande!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.07.15 20:44:12
      Beitrag Nr. 346 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.194.578 von gate4share am 15.07.15 19:15:55Es ist schade, aber ich sehe kommen, dass man eine Mehrheit findet die mit der Zinsreduktion einverstanden sind.

      ... ist relativ wahrscheinlich was den 650155 mit weniger Restvolumen und Streubesitz betrifft. Beim 325570 sieht das schon etwas anders aus.

      Was Verstösse betrifft, einzelne Investorengruppen, bzw. hier Gläubigergruppen mit bevorzugten Infos versucht zu haben, wird das, wenn das überhaupt mal zustande kommt, evtl ein Bussgeld verhängt.

      ... abwarten. Privatanleger-Kleinkram wie das teils seltsame Gehabe mancher Makler oder Derivat-Emittenten interessiert das BAFin grundsätzlich nicht. Komischerweise sind sie aber, vermutlich inspiriert von der US SEC, bei Insidergeschäften immer sofort hellhörig und erstaunlich fix beweglich.

      Insiderhandel ist keine Ordnungswidrigkeit sondern Straftat, je nach Ausmaß reicht das Strafmaß von meist höheren Geldstrafen bis zu 5 Jahren "Big House". Neben BAFin ist auch die Geschäftsführung des jeweiligen Börsenplatzes für zweifels- und manipulationsfrei ordnungsgemäßen Handel nach WPHG und eigener Börsenordnung verantwortlich, dazu kommt die Börsenaufsichtsbehörde im zuständigen Landesfinanzministerium. Plus Anlegerschutz und Finanzpresse, die sich im Sommerloch natürlich langweilen.

      keiner wird ein paar tausend Euro Prozesskostenrisiko eingehgen

      ... bei einem "Offizialdelikt" ist eine private Klage mit eigenem Kostenrisiko vordergründig erstmal nicht erforderlich.

      Letztendlich gehts hier auch nicht darum, sich unbedingt auf dauerhaft 12% pA zu verbeißen. Sondern um ein faires und nach WPHG auch ordnungsgemäßes Procedere statt alternativloser Hauruck-Abstimmung, willkürlich rückwirkender Kürzung, unsachlichen Behauptungen plus Insiderinformation nach Gutsherrenart.

      Nebenbei bzgl. der im FAQ-Text erwähnten "marktkonformen 6% oder auch nur 4%" - hab mal spaßeshalber in der Datenbank den Mittelwert aller aktuellen Coupons (also nicht Renditen) von rund 125 vergleichbaren kleinen Klitschen-Emissionen und "Mittelstands-Anleihen" ausrechnen lassen: Durchschnitt 6.92% per Anno, und das sind teils besicherte, teils viertel- oder halbjährlich auszahlende und dazu überwiegend "Seniors" und kein Nachrang-GS-Kapital mit möglicher Verlustbeteiligung. Dafür aber großteils mit regelmäßiger Quartals- oder wenigstens Halbjahres-Berichterstattung und funktionierenden Investor Relations. Somit bleiben 8.50% bis 9.50% hier durchaus angemessen, marktgerecht und diskutabel.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.15 19:00:56
      Beitrag Nr. 347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.195.154 von albondy am 15.07.15 20:44:12Ich bin der Meinung, dass im Falle eines Beschlusses über die rückwirkende Herabsetzung der Ausschüttung eine Anzeige bei der Börsenaufsicht schon etwas bewirken könnte und die Angelegenheit dort genauer untersucht wird.
      Beim Thema Insiderinformationen sollten bei jeder Aufsicht die Alarmglocken läuten. Eventuell gibt es auch Genussscheininhaber, die eine Rechtschutzversicherung haben? Und auch die SdK könnte man mit ins Boot nehmen.

      Jeder, der Magnum Genussscheine WKN 650155 im Depot hat, wird sich doch über den seit der Mitteilung zu der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung eingesetzten Kursrusch zwischen dem 30.06. und 03.07. ärgern. Wer z.B. Anfang Februar 2015 zu 108 gekauft hat, um so mehr.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.07.15 19:12:42
      Beitrag Nr. 348 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.203.272 von koltesp am 16.07.15 19:00:56Ich hoffe, dass es genügend Gläubiger gibt, die über soviel Intelligenz verfügen, dass sie, nach der offiziellen Ankündigung der Ausschüttung für 2014 zumindest für den Gegenantrag stimmen. Damit käme es im September zur Ausschüttung von 12% und der Genussschein würde ab nächstem Jahr mit einer jährlichen Ausschüttung von 6% weiterlaufen. Ich bin auch davon überzeugt, dass der Kurs dann rasch wieder da wäre, wo er hingehört.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.15 10:28:50
      Beitrag Nr. 349 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.203.365 von koltesp am 16.07.15 19:12:42
      Zitat von koltesp: Ich hoffe, dass es genügend Gläubiger gibt, die über soviel Intelligenz verfügen, dass sie, nach der offiziellen Ankündigung der Ausschüttung für 2014 zumindest für den Gegenantrag stimmen. Damit käme es im September zur Ausschüttung von 12% und der Genussschein würde ab nächstem Jahr mit einer jährlichen Ausschüttung von 6% weiterlaufen. Ich bin auch davon überzeugt, dass der Kurs dann rasch wieder da wäre, wo er hingehört.


      Bin skeptisch, ob das schlau ist!

      Denn damit erklärt man sich freiwillig einverstanden, dass man in künftigen jahern nur 6 % bekommt, statt vertraglich vereinbarter 12 %.

      Normalerweise kann man geschlossene Verträge nicht einfach so verändern, auch dann nicht, wenn sich das Zinsgefüge massiv geändert hat.
      Und hier einfach zu zustimmen man will nur 6 % haben statt 12 % und für 2014 nochmals 12 % bekommt , "tut nicht Not":

      Klar ist das besser, als sofort "nur" 6 %, auch schon für die Ausschüttung für 2014.
      Aber nur weil der Vorschlag extrem unverschämt, oder sogar ungesetzlich oder unstatthaft ist, muss man ja nicht die zweit schlechtere Alternativ wählen.

      Wenn man weniger Zinsen zahlen will, muss man eine Gegenleistung anbieten. Es ist eindeutig besser dagegen zu stimmen, als sich mit der dauerhaften Reduzierung auf 6 % einverstanden zu erklären, zumal ja auch dann wol 6 %, wie einige hier sagen, für diese Gesellschaft nicht marktgerecht ist, sondern ehr 8 bis 10 %.

      Die AG könnte ja ein Rückkaufangebot zu 130 % , was immer noch günstiger ist, als noch Jahrelang 12 % zahlen zu müssen, machen!
      Dann hätten auch die Käufer, die anfang des Jahres 118 % gezahlt haben keinen Verlust.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.07.15 10:45:31
      Beitrag Nr. 350 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.207.301 von gate4share am 17.07.15 10:28:50
      Zitat von gate4share: Die AG könnte ja ein Rückkaufangebot zu 130 % , was immer noch günstiger ist, als noch Jahrelang 12 % zahlen zu müssen, machen!
      Dann hätten auch die Käufer, die anfang des Jahres 118 % gezahlt haben keinen Verlust.

      ...oder die Genussscheine kündigen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.15 17:29:24
      Beitrag Nr. 351 ()
      Gibt es schon ein Abstimmungsergebnis?
      Avatar
      schrieb am 18.07.15 17:16:29
      Beitrag Nr. 352 ()
      Die nächsten Tage dürfte das Abstimmungsergebnis über den e-Bundesanzeiger publiziert werden.

      Danach sind folgende Schritte möglich:

      1) Widerspruch beim Notar (kostet nichts!) und ist förderlich, wenn später ein Dritter Anfechtungsklage einreicht. Dabei wird von mir auch Antrag gestellt, die einzelnen Abstimmungsergebnisse beim Notar selbst einzusehen.

      2) Anfechtungsklage beim Landgericht Cottbus binnen 30 Tage nach Publizierung (vor allem für Rechtsschutzversicherte oder Großinvestoren interessant).
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.07.15 19:10:41
      Beitrag Nr. 353 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.216.145 von Nickeloma am 18.07.15 17:16:29Außerdem sehe ich die Möglichkeit für die Gläubiger eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Änderung der Genussscheinbedingungen durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (Börsenaufsicht) und durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzufragen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.07.15 17:45:37
      Beitrag Nr. 354 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.216.409 von koltesp am 18.07.15 19:10:41Ich habe am 15.07.2015 per Fax einen Gegenantrag gestellt.
      Nach dem Faxprotokoll ist der Antrag erfolgreich übermittelt worden.
      Der Gegenantrag enthält auch meine Unterschrift. Es wurde weder das Abstimmungsformular, noch der Gegenantrag auf der Homepage der Magnum AG veröffentlicht. Auch im Bundesanzeiger war nichts zu sehen.
      Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Frist, bis wann der Gegenantrag
      einzureichen ist.
      Ich stelle hier mal meinen Antrag zur Einsichtnahme mit der Bitte um Angabe, was ich aus meiner Sicht falsch gemacht habe oder was falsch gelaufen sein könnte.

      ____________________________________________________________________________________


      Jürgen Brauckhoff 44359 Dortmund, den 15.07.2015
      Remigiusstr. 3
      44359 Dortmund
      Telf.: 0231/333564
      E-Mail: brauckie@onlinehome.de


      Notar Ralf Kieslich
      – Abstimmungsleiter –
      Ernst-Reuter-Platz 10
      10587 Berlin, Deutschland
      Telefax: 0049 32121904444
      E-Mail: berlinnotar@gmail.com



      Betr.: “Magnum Genussschein – Abstimmung ohne Versammlung”



      Folgender GEGENANTRAG wird zur Abstimmung ohne Versammlung betreffend den Magnum Genussschein WKN 650155 im Abstimmungszeitraum 14.07.2015, 15:00 Uhr bis 17.07.2015, 15:00 Uhr gestellt:
      § 01 Abs. 1 (Ausschüttung) der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine Genussscheine 1999/2009 Nr. 01 bis Nr. 10.000
      Genussscheine 2002/2009 Nr. 10.001 bis Nr. 20.000
      Genussscheine 2003/2009 Nr. 20.001 bis Nr. 30.000
      ISIN DE0006501554 (WKN 650155) wird wie folgt neu gefasst:


      (1) Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 12 % des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 und 2015

      (2)Wird der Zinssatz rückwirkend unter 12% festgestellt, sollte den Genussscheininhabern auf der kommenden Hauptversammlung die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung mit kurzfristiger Fälligkeit (zwei Monate) eingeräumt werden.


      Begründung:

      Zinsänderungen können nur mit Wirkung für die Zukunft und nicht rückwirkend vorgenommen werden. Für das Jahr 2014 hatte die Magnum AG mit 12 % Rendite geworben und führt dies unverändert auch noch bis heute fort. Potenzielle Käufer gehen weiterhin von 12% Rendite aus, obwohl eine Halbierung dieses Zinses das Bestreben schon für das Geschäftsjahr 2014 ist.

      Sollte wider Erwarten eine rückwirkende Zinsänderung zum Tragen kommen, sollte den Inhabern der Genusssscheine eine vorzeitige Kündigung und Rückzahlung gegenüber der Magnum AG möglich gemacht werden.


      Unklarheiten und Probleme bei der praktischen Umsetzung

      Aufgrund der generellen Verweisung in § 18 Abs. 1 SchVG auf die Vorschriften über die Einberufung und Durchführung einer Gläubigerversammlung sind die Besonderheiten des Abstimmungsverfahrens ohne Versammlung im Gesetz allerdings unzureichend geregelt. Unklar ist etwa, bis zu welchem Zeitpunkt Gegenanträge gestellt werden können. Sofern Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen gestellt werden, ist ein bereits auf der Website des Emittenten veröffentlichtes Stimmabgabeformular ggf. auch mehrfach zu aktualisieren. Insoweit stellt sich die Frage, wie Stimmabgaben unter Verwendung „überholter” Stimmabgabeformulare zu behandeln sind.

      Hoffnung

      Ich hoffe nicht, dass die von der Magnum AG zurückgekauften Genussscheine an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen werden. Durch den Zurückkauf tritt die Magnum AG nicht in die Gläubigerstellung ein.

      Berechtigung zur Abgabe des Gegenantrags

      Anlage: Sperr- und Hinterlegungsbescheinigung



      Unterschrift Ort, Datum

      Dortmund, den 15.07.2015

      Jürgen Brauckhoff
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.07.15 18:24:19
      Beitrag Nr. 355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.219.076 von brauckie am 19.07.15 17:45:37
      Widerspruch Magnum AG
      Die Bekanntmachung der Beschlussfassung auf der Seite der Magnum AG enthält
      dieser Formulierung. „Die Beschlussfassung erfolgte mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit.“

      Das ist für mich recht dürftig und wenig aussagekräftig. Nach dem SchVG müssen bei der ersten Hauptversammlung mehr als 50% für einen Antrag sein. Eine Abstimmung ohne Versammlung
      wäre in Anlehnung an dieser Vorschrift auch mit mehr als 50% beschlussfähig.

      Die Genussscheine der ersten Serie beinhaltet ein Volumen von 30.000.000 €.
      Für mich stellen sich folgende Fragen! Bei welcher Größenordnung ist man beschlussfähig?
      Die Teilnehmenden werden dem Antrag des Emittenten zu ihrem Nachteil wohl nicht zugestimmt haben. Insofern besteht die widerlegbare Vermutung, dass die Magnum AG mit den zurückgekauften Genussscheinen zu ihren Gunsten mit gewählt hat.
      Anders kann ich mir das nicht erklären.
      Ich werde wohl auch Widerspruch beim benannten Notar einreichen.
      Gibt es bestimmte Formvorschriften, wie der Antrag zu stellen ist?
      Welche Auskünfte und Nachweise kann ich verlangen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.07.15 18:29:03
      Beitrag Nr. 356 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.219.076 von brauckie am 19.07.15 17:45:37
      Zitat von brauckie: Ich habe am 15.07.2015 per Fax einen Gegenantrag gestellt.
      Nach dem Faxprotokoll ist der Antrag erfolgreich übermittelt worden.
      Der Gegenantrag enthält auch meine Unterschrift. Es wurde weder das Abstimmungsformular, noch der Gegenantrag auf der Homepage der Magnum AG veröffentlicht. Auch im Bundesanzeiger war nichts zu sehen.
      Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Frist, bis wann der Gegenantrag
      einzureichen ist.

      Gegenanträge und Ergänzungsverlangen:
      Etwaige ordnungsgemäß gestellte und rechtzeitig zugegangene Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen werden unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin (http://www.magnum-ag.de, unter dem Abschnitt „Investor Relations") den anderen Gläubigern zugänglich gemacht werden und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

      Ich vermute, dass ein Gegenantrag nur dann "rechtzeitg" eingereicht wurde, wenn er vor dem Abstimmungszeitraum eingereicht wurde und der Emittent ausreichend Zeit hatte, den Gegenantrag auf seiner Webseite und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dies war bei deinem Gegenantrag, der erst am 15.07.2015 eingereicht wurde, nicht der Fall.

      Zitat von brauckie: (1) Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 12 % des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 und 2015

      (2)Wird der Zinssatz rückwirkend unter 12% festgestellt, sollte den Genussscheininhabern auf der kommenden Hauptversammlung die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung mit kurzfristiger Fälligkeit (zwei Monate) eingeräumt werden.

      Hier befürchte ich zu dem, dass der Gegenantrag zu spät gestellt wurde, bei der Formulierung einige inhaltliche Probleme (rot markiert), die zur Folge hätten, dass über den Gegenantrag in dieser Form nicht abgestimmt werden könnte.
      Avatar
      schrieb am 19.07.15 18:50:56
      Beitrag Nr. 357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.219.178 von brauckie am 19.07.15 18:24:19
      Zitat von brauckie: Die Bekanntmachung der Beschlussfassung auf der Seite der Magnum AG enthält
      dieser Formulierung. „Die Beschlussfassung erfolgte mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit.“

      Das ist für mich recht dürftig und wenig aussagekräftig. Nach dem SchVG müssen bei der ersten Hauptversammlung mehr als 50% für einen Antrag sein. Eine Abstimmung ohne Versammlung
      wäre in Anlehnung an dieser Vorschrift auch mit mehr als 50% beschlussfähig.

      Eine Veränderung der Fälligkeit oder der Verringerung der Zinsen erfordert nach dem SchVG eine "qualifizierte Mehrheit" (75% der abgegebenen, gültigen Stimmen).
      http://www.gesetze-im-internet.de/schvg/__5.html

      Über Beschlüsse, zu deren Wirksamkeit eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, müssen mindestens 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen abstimmen.
      http://www.gesetze-im-internet.de/schvg/__15.html
      Avatar
      schrieb am 19.07.15 20:17:36
      Beitrag Nr. 358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.219.178 von brauckie am 19.07.15 18:24:19
      Zitat von brauckie: Die Bekanntmachung der Beschlussfassung auf der Seite der Magnum AG enthält diese Formulierung. „Die Beschlussfassung erfolgte mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit.“ Das ist für mich recht dürftig und wenig aussagekräftig.

      ... der bei dieser Blackbox-Klitsche übliche Weg nichtssagender Desinformation.

      Die Genussscheine der ersten Serie beinhaltet ein Volumen von 30.000.000 €.
      Für mich stellen sich folgende Fragen! Bei welcher Größenordnung ist man beschlussfähig?

      ... 30 Mio war das anfangs prospektierte Volumen. Per 12.2013 waren davon nach Kündigungen noch rund 9 Mio übrig - der Rest sollte damals aber gelöscht worden sein. Konkrete aktuelle Zahlen existieren nicht bzw wurden absichtlich nicht öffentlich publiziert, sodass man wie üblich nichts kalkulieren kann.

      Die Teilnehmenden werden dem Antrag des Emittenten zu ihrem Nachteil wohl nicht zugestimmt haben. Insofern besteht die widerlegbare Vermutung, dass die Magnum AG mit den zurückgekauften Genussscheinen zu ihren Gunsten mit gewählt hat. Anders kann ich mir das nicht erklären.

      ... wenn es vorher per Insider-Information abgesprochen und auf eine sichere Zustimmungsmehrheit ohne nennenswerte Kleinanlegerbeteiligung entsprechend vorbereitet war, mag das uU dennoch hinkommen. Gegen einen (ggf. rechtsgültigen) Mehrheitsbeschluss ist trotz zuvor seltsamen Zustandekommens leider meist recht schwer anzugehen - so schwachsinnig der auch sein mag, siehe WGF.

      Eine real zustande gekommene Abstimmungsmehrheit segnet auch zuvor fragwürdiges Vorgehen als "quasi akzeptiert" mit ab und nimmt Widersprüchen ziemlich den Wind aus den Segeln. Viele Kleinanleger werden das ganze relativ informationsfreie Hauruck-Verfahren mitten im Sommerloch garnicht mitbekommen, geschweige denn angemessen qualifizert darauf reagiert haben. Für den 650155 ist jetzt wohl die Stunde der Juristen, hinsichtlich Börsenhandelsrichtlinien, Wertpapierhandelsgesetz und Insiderinformation.
      Avatar
      schrieb am 19.07.15 20:33:33
      Beitrag Nr. 359 ()
      Da wird die Abstimmung zum 325570 ja auch diese Woche kommen....
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.07.15 19:23:21
      Beitrag Nr. 360 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.219.628 von ikbneu am 19.07.15 20:33:33
      Zitat von ikbneu: Da wird die Abstimmung zum 325570 ja auch diese Woche kommen....


      Aus meiner Sicht braucht bei der zweiten Serie nicht abgestimmt werden, denn
      aus § 9 der Genussscheinbedingungen zu WKN 325570 können nachträgliche Änderungen
      der Bedingungen einseitig durch die Magnum AG vorgenommen werden.

      Ob das rechtskonform ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 10:50:30
      Beitrag Nr. 361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.226.672 von brauckie am 20.07.15 19:23:21allerdings dürfte eine rückwirkende Erklärung nicht möglich sein...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 14:01:08
      Beitrag Nr. 362 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.226.672 von brauckie am 20.07.15 19:23:21Aus meiner Sicht braucht bei der zweiten Serie nicht abgestimmt werden, denn aus § 9 der Genussscheinbedingungen zu WKN 325570 können nachträgliche Änderungen der Bedingungen einseitig durch die Magnum AG vorgenommen werden.
      Ob das rechtskonform ist, vermag ich nicht zu beurteilen.


      ... dieser schwammige "§ 9" geistert in verschiedenen Versionen durch alle Prospektvariationen. Juristischer Murks wie die Prospekte insgesamt. So eine Klausel ist selbstverständlich unwirksam, denn sie stünde sonst im direkten Widerspruch zu fast allem vorher vertraglich Festgelegten und dazu der jahrelang praktizierten praktischen Auslegung.

      Stell Dir mal einen Vertrag vor, wo am Ende steht dass alles zuvor Geschriebene und Vereinbarte jederzeit einseitig geändert oder willkürlich außer Kraft gesetzt werden kann. Dann wäre der ganze Vertrag von vorn bis hinten gleich hinfällig, daran ändert auch keine "Salvatorische Klausel" etwas.

      Auch wenn die sich gern als "Mittelständler mit guter Bonität" sehen würden, die ganze Klitsche mitsamt IR und dem im Zeitlauf mehrfach demonstrierten dillettantischen Gemurkse ist nicht kapitalmarktfähig. Steht auch irgendwo in einem Prospekt sogar wörtlich drin: "... eine sich lediglich selbst kontrollierende Wagnisgemeinschaft mit Gewinnchance". Wobei die "Kontrolle" inzwischen mangels angemessener Berichterstattung völlig einseitig und intransparent geworden ist.
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 15:16:45
      Beitrag Nr. 363 ()
      Mittlerweile erfolgte auch die Publizierung im E-Bundesanzeiger. Jetzt steht das Rasieren der WKn 325570 zur Abstimmung an.

      Mein Vertrauen in den Laden inkl. MPH, Haemato und CR Real Estate und der für den Börsengang irgendwann vorgesehenen Beautyfarm ist gleich Null. Nach der Aktion bei den Genüssen wird das Unternehmen von mir jedenfalls keinen Euro mehr erhalten. Schade, dass ich auf einen Bekannten nicht gehört habe, der mich vor den "Brenskes" dringend gewarnt hat.



      MAGNUM AG

      Schönefeld



      Bekanntmachung über die Beschlussfassung der Genussscheininhaber im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung

      betreffend folgende Genussscheine:

      Genussscheine 1999/2009 Nr. 01 bis Nr. 10.000
      Genussscheine 2002/2009 Nr. 10.001 bis 20.000
      Genussscheine 2003/2009 Nr. 20.001 bis 30.000
      ISIN DE0006501554 (WKN 650155).

      Die Inhaber der vorbezeichneten Genussscheine (nachfolgend auch die „Gläubiger“) der Magnum AG, Schönefeld haben in der Zeit vom 14. Juli 2015, 15:00 Uhr bis zum 17. Juli 2015, 15:00 Uhr im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung Folgendes beschlossen:

      § 02 Abs. 1 (Ausschüttung) der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine

      Genussscheine 1999/2009 Nr. 01 bis Nr. 10.000
      Genussscheine 2002/2009 Nr. 10.001 bis 20.000
      Genussscheine 2003/2009 Nr. 20.001 bis 30.000
      ISIN DE0006501554 (WKN 650155)

      wird wie folgt neu gefasst:

      (1)
      Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6 % des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 (einschl.).

      Die Beschlussfassung erfolgte mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit.




      Schönefeld, im Juli 2015

      Magnum AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 21.07.15 19:08:24
      Beitrag Nr. 364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.216.145 von Nickeloma am 18.07.15 17:16:29
      Zitat von Nickeloma: Danach sind folgende Schritte möglich:

      1) Widerspruch beim Notar (kostet nichts!) und ist förderlich, wenn später ein Dritter Anfechtungsklage einreicht. Dabei wird von mir auch Antrag gestellt, die einzelnen Abstimmungsergebnisse beim Notar selbst einzusehen.

      2) Anfechtungsklage beim Landgericht Cottbus binnen 30 Tage nach Publizierung (vor allem für Rechtsschutzversicherte oder Großinvestoren interessant).


      Habe wenig Erfahrung in solchen Dingen, bin aber nicht gewillt, vorzeitig die Waffen zu strecken. Wollte mit der kostenlosen Variante ( Widerspruch an den Abstimmungleiter Ralf Kieslich) beginnen. Zustellung per Einschreiben mit Rückschein oder reicht auch ein Fax mit dem Zugang des Protokolls aus?.
      Bin für jeden weiteren Hinweis und auch für Textberichtigung sowie Ergänzung meines Widerspruchs dankbar. Hier mal das Unreine:
      ____________________________________________________________________________________

      Gegen den Beschluss vom Juli 2015 der Genussscheininhaber der Magnum AG im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung erhebe ich Widerspruch.
      Die Bekanntgabe der Beschlussfassung im Bundesanzeiger nur mit dem Hinweis auf die gesetzlich erreichte Mehrheit zu begründen, erscheint mir wenig informativ.
      Das Ergebnis der Abstimmung ist aus meiner Sicht ausreichend zu erläutern.
      Stand der Genussscheinverpflichtungen der Magnum AG in Euro zu Beginn der Wahl.
      Davon Anteil der bereits gekündigten Genussscheine.
      Wieviel Genussscheinkapital hat an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen?
      Anzahl der ungültigen Stimmen, die nicht gezählt wurden.
      Stimmen für und gegen den Antrag.

      Bislang kann nur von einseitigen und intransparenten Informationen der Magnum AG ausgegangen werden. Kaum zu glauben, dass die Masse der an der Wahl teilnehmenden Gläubiger auf die Hälfte der Rendite verzichtet und das auch noch rückwirkend für 2014.

      Bei einer späteren, möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise rückwirkender Änderungen von Verträgen auch noch gerichtlich abgesegnet wird.

      Meinem Widerspruch kann in der Weise abgeholfen werden, dass die Bedingungen des Genussscheins zu WKN 650155 keine Zinsänderungen erfahren.

      Mit freundlichen Grüßen
      _____________________________________________________________________________________

      Sammelklage für Kleinanleger wäre auch für mich eine Alternative. Kenne mich aber auf diesem Terrain nicht aus. Wenn jemand in der Richtung bereits tätig geworden ist, würde ich natürlich nur, wenn derjenige dazu bereit wäre, mit ins Boot einsteigen.
      Habe mal was von privaten Nachrichten, die sich Forenmitglieder zukommen lassen, gehört. Gibt es sowas hier auch und wenn ja wie?
      Avatar
      schrieb am 25.07.15 11:06:08
      Beitrag Nr. 365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.230.749 von T-L-O am 21.07.15 10:50:30Ich finde die Vorgänge um die Abstimmung auch undurchsichtig und würde mich einem Widerspruch/ ev. auch einer Klage anschließen. Das muss nur juristisch sauber formuliert werden, sonst fallen wir damit auf den Bauch. Also eher mit Hilfe eines Anwaltes.

      Zu bedenken ist dabei, dass bei einer Anfechtung der Beschlüsse die Magnum Ag vermutlich jegliche Auszahlung bis zum Abschluss des Verfahrens zurückstellen wird. Vielleicht wäre das der Magnum garnicht so unrecht, denn ich könnte mir vorstellen, dass sie ziemlich klamm sind.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.07.15 17:15:36
      Beitrag Nr. 366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.264.007 von NN88 am 25.07.15 11:06:08
      Zitat von NN88: Ich finde die Vorgänge um die Abstimmung auch undurchsichtig und würde mich einem Widerspruch/ ev. auch einer Klage anschließen. Das muss nur juristisch sauber formuliert werden, sonst fallen wir damit auf den Bauch. Also eher mit Hilfe eines Anwaltes.

      Zu bedenken ist dabei, dass bei einer Anfechtung der Beschlüsse die Magnum Ag vermutlich jegliche Auszahlung bis zum Abschluss des Verfahrens zurückstellen wird. Vielleicht wäre das der Magnum garnicht so unrecht, denn ich könnte mir vorstellen, dass sie ziemlich klamm sind.


      Habe bereits per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch eingelegt.
      Da die Magnum AG auf der Homepage die runterzuladende Datei zum Verfahrensablauf bereits gelöscht hat, habe ich meinen Widerspruch sowohl an die Firma als auch an den Notar geschickt.
      Ich meine noch so schwach in Erinnerung zu haben, dass der Widerspruch nicht an den Abstimmungleiter, sondern an die Magnum AG zu richten ist.
      Für ein Klageverfahren ist der Widerspruch unerlässliche Voraussetzung. Wird meinem Widerspruch nicht stattgegeben, so beginnt nach meinem Kenntnisstand die Frist für die Einreichung einer Klage.
      Ich werde mich weiter erkundigen und dann weiter berichten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.07.15 12:09:10
      Beitrag Nr. 367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.265.339 von brauckie am 25.07.15 17:15:36Habe wenig Erfahrung in solchen Dingen

      ... Erfahrungen sammeln sich im Lauf der Zeit von selbst. Ich habs trotzdem nicht mit Paragraphen und halte diesbzgl. lieber die Klappe.

      Sammelklage für Kleinanleger wäre auch für mich eine Alternative.

      ... Anleger-Sammelklagen sind in D grundsätzlich nicht zugelassen - teils aber umgehbar mittels einer gemeinsamen anwaltlichen Vertretung.

      mit der kostenlosen Variante (Widerspruch an den Abstimmungleiter Ralf Kieslich) beginnen.

      ... sinnvoll, zunächst die Rechtmäßigkeit der Abstimmung zu überprüfen. Womit schon die Trilogie laufenden Schwachsinns beginnt - denn per se wäre es kein Problem, nicht mal Aufwand gewesen, wenigstens diese Basisdaten (ausstehende GS-Volumina, ggf. Eigenbestand, prozentuale Abstimmungsteilnahmen und Ergebnisse) vernünftig zu kommunizieren statt unprofessionell grundlos Misstrauen zu erzeugen. Der Notar wird für die Klitsche sicher nicht seine überaus einträgliche Kammerzulassung riskieren, trotzdem sollten die Umstände der Abstimmung geklart werden.

      Zweite und dritte ebenfalls kostenlose Varianten wären die Klärung der Fragen

      # ist eine rückwirkende Herabsetzung des Coupons für das abgelaufene Geschäftsjahr eines flat-notierten Nachrangpapiers mit Wertpapierhandels- und Börsengesetz sowie Börsenordnungen der betreffenden Handelsplätze konform - schließlich haben damit alle börslichen Umsätze seit 9.2014 preislich unter falschen Voraussetzungen stattgefunden.

      # wurde zwecks gezielter Sicherstellung einer Abstimmungsmehrheit durch Vorab-Information einzelner Gläubiger gegen 13 und 15 WPHG verstoßen (selbst erwähnte offensichtliche Insider-Information mit ggf. folgendem Insiderhandel).

      Die Handelsüberwachung ist meist eher dürftig und agiert gegenüber Privaten grundsätzlich unverbindlich - ohne jede Stellungnahme zu bilateralen Auseinandersetzungen. An die (interne) Marktaufsicht der Börsengeschäftsführung kommt man als Privatinvestor nur indirekt und über die Hausbank ran. Einfacher und direkt geht es via der Börsenaufsichtsbehörden der Länder:
      http://www.boersenaufsicht.de/
      Nachfragen kostet nichts, sinnvoll natürlich vorrangig dann, wenn man seit 9.2014 teuer gekauft hat und sich damit "rückwirkend" zu Recht geschädigt fühlt.

      Also eher mit Hilfe eines Anwaltes.

      ... besser entsprechend qualifizierten Fachanwalts.

      Zu bedenken ist dabei, dass bei einer Anfechtung der Beschlüsse die Magnum Ag vermutlich jegliche Auszahlung bis zum Abschluss des Verfahrens zurückstellen wird.

      ... mE geht das bei Einzelklagen nicht. Sonst würde niemand mehr was zahlen sondern alle nur noch prozessieren => Anwaltsparadies.

      Die Ausschüttung für 2014 bereits verbindlich zusagen ist zwar ein kleiner Schritt, für eine weiterhin vertrauenswahrende Kommunikation allerdings deutlich zu wenig. Die Pharma-Margen sind erkennbar dünner geworden, das Grundanliegen einer zeitgemäßen Anpassung vorrangig vor Gesellschafterzahlungen rangierender Zinsansprüche ist durchaus nachvollziehbar und wäre sogar diskutabel gewesen. In der präsentierten Form aber absolut unprofessionell und vom Procedere wie vom Informationsgehalt inakzeptabel.
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 12:40:59
      Beitrag Nr. 368 ()
      http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/genussscheine-zuverla…

      Im Artikel vom 20.4.2014 in der Wirtschaftswoche benennt Brenske die zirkulierenden Papiere von den Genüssen mit WKn 650155 auf 9,5 Mio. Euro Nennwert und von WKn 325570 auf Euro 21Mio. Euro Nennwert.

      Dies deckt sich mit den Jahresabschlüssen, die im elektronischen Bundesanzeiger publiziert worden sind.

      Nach den ERgebnissen des Notars Kieslich liegen folgende notariellen Ergebnisse vor:

      Abstimmungsberechtigt: 13.828.000 (=56,006% der Genüsse)

      11.030 Ja Stimmen (=79,765%)
      2.052 Nein Stimmen (= 14,839%)
      746 Gegenantrag (= 5,396%)

      Damit wird deutlich, dass höchstwahrscheinlich die zuvor gekündigten Anleihen entgegen dem Interview der Wirtschaftswoche nicht vernichtet worden sind, sondern von Magnum AG selbst bei der Abstimmung eingesetzt worden sind und ansonsten das Ergebnis mit >75% in keinem Fall erreicht worden wäre.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 12:50:34
      Beitrag Nr. 369 ()
      Aus dem Protokoll des Notars Kieslich:

      "Bis zum Ende des Abstimmungszeitraums haben unter Vorlage eines Nachweises der Inhaberschaft durch das betreffende depotführende Institut 13.828 Genussscheine im Nennbetrag von je Euro 1.000 an der Abstimmun teilgenommen, also rechnerisch Euro 13.828.000,00 des insgesamt valutierten Genussscheinkapitals. Insgesamt haben damit 56,006% der gesamten ausstehenden Genussscheine - mit Ausnahme der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Genussscheine - an der Abstimmung teilgenommen".

      Wundersame Vermehrung seit dem Interview von Brenske von 9,5 Mio. - wurden die gekündigten Papiere von Magnum AG an einen Dritten zur Abstimmung übetragen? Fragen über Fragen, die sich aus diesem ERgebnis stellen?
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 17:28:31
      Beitrag Nr. 370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.289.435 von Nickeloma am 29.07.15 12:40:59
      Zitat von Nickeloma: Im Artikel vom 20.4.2014 in der Wirtschaftswoche benennt Brenske die zirkulierenden Papiere von den Genüssen mit WKn 650155 auf 9,5 Mio. Euro Nennwert und von WKn 325570 auf Euro 21Mio. Euro Nennwert.

      Dies deckt sich mit den Jahresabschlüssen, die im elektronischen Bundesanzeiger publiziert worden sind.

      Abstimmungsberechtigt: 13.828.000 (=56,006% der Genüsse)

      Damit wird deutlich, dass höchstwahrscheinlich die zuvor gekündigten Anleihen entgegen dem Interview der Wirtschaftswoche nicht vernichtet worden sind, sondern von Magnum AG selbst bei der Abstimmung eingesetzt worden sind und ansonsten das Ergebnis mit >75% in keinem Fall erreicht worden wäre.

      Insgesamt haben damit 56,006% der gesamten ausstehenden Genussscheine - mit Ausnahme der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Genussscheine - an der Abstimmung teilgenommen


      ... an sich gibt es bei gekündigten oder am Markt zurückgekauften Bonds/GS/Aktien immer nur zwei Möglichkeiten - entweder sie werden komplett gelöscht oder im Eigenbestand, dann aber auch in der Bilanz, weiter geführt.

      Theoretisch besteht (Prospekt §5) aber auch noch die Möglichkeit, als nichtöffentliches "Private Placement" an per (Zitat) "Erörterung" zuvor insider-informierte Interessenten (sog. angebliche "Großinvestoren", mE eher kleinere institutionelle Adressen) gleiche oder ähnliche (bereits zuvor abgesprochene quasi 6%er?) GS neu ausgegeben wurden.

      Solange es keine vernünftigen aktuellen Zahlen, Daten und Fakten dazu gibt, kann man auch das schlicht nicht beurteilen. Oder man soll das auch extra nicht. Entsprechender Kapitalbedarf für weitere Investitionen (Wachstum M1 Beauty sowie Verdoppelung der Generika-Produktions-Kapazitäten 2015 plus CR Real Estate Projektierung) sowie für erfolgte GS-Kündigungen war und ist sicher vorhanden.

      Ist halt hier wie bei Beauties und Models: die sind nicht zickig, bloß andauernd hungrig.

      Offiziell überall um Vertrauen und mit Bonität werben, um es dann ohne Not mit unprofessionell fragwürdigen Aktionen und mehr als mangelhaften Investor Relations alle paar Jahre wieder konsequent zu vernichten, ist auch ein Talent das nicht jedem Herrenreiter von Geburt an mitgegeben ist. Ein paar frühere Bekannte machen heute erfolgreich in "Topmanagement-Kursen mit Pferden" - eventuell sollte man den reitsportlichen Brenske´s mal einen entsprechenden Tip geben ("Consulting und Coaching mit pferdegestützter Führungskräfte-Entwicklung").
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 19:12:23
      Beitrag Nr. 371 ()
      Ich weiss nicht,was ich von dem Laden halten soll
      irgendwie so,wenn ich 2011 eine Eigentumswohnung in einem Gründerzeithaus gekauft habe und jetzt beschlossen wird eine Styropordämmung draufzukleben.
      Eine erhebliche Wertsteigerung ist schon vorhanden und trotzem bekommt man das Kotzen.
      Für diejenigen,die erst seit Kurzem investiert sind,ist es sicher noch schlimmer,da dürfte dann das Kotzen überwiegen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 19:27:40
      Beitrag Nr. 372 ()
      Wer Intersse hat und mir die Fax.Nr. oder mail-Adresse zumailt bekommt das Notarprotokoll zugeschickt.

      Die ausstehenden Genusscheine wurden übrigens mit 24.690.000 unter 1.5 benannt.
      Zieht man davon die zuvor in 2014 von Brenske benannten 14,5 Mio. ab, wurden faktisch - und teile die Theorie von Albondy - ziemlich glatt 10 Mio. Euro Nennwert durch PrivatePlacement an Friends& Co. der Familie platziert.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 19:32:12
      Beitrag Nr. 373 ()
      Tippfehler: 24,69 Mio. laut Protokoll des Notars unter 1.5
      ./. 9,5 Mio. laut Brenske-Interview in 2014 (und zugleich 2012 Jahresabschluss)
      = 15 Mio. neue Genussscheine der WKN 650155 an "Großinvestoren" der Familie
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.07.15 21:34:57
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODivator moderiert. Grund: Nennung privater Daten - Schutzlöschung
      Avatar
      schrieb am 30.07.15 00:03:13
      Beitrag Nr. 375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.294.055 von brauckie am 29.07.15 21:34:57
      Zitat von brauckie: Kann man sich auch sogenannte private Nachrichten zukommen lassen? Wenn ja, wie geht das?


      ... ganz oben im "Kopf" der Seite auf "Mein W.O.", dann normal einloggen und da ist die Postbox als "Reiter" - mit den allgemein üblichen Funktionen. Nutze das hier relativ selten und komm nur halbwegs mit klar. Man kann/sollte ggf die Option zur Mail-Benachrichtigung wählen, dann verpasst man nix Aktuelles.

      Die eigene Mailadresse würde ich besser nicht öffentlich posten. Die werden extern systematisch "abgegrast" und man bekommt dann ggf eine Menge unerwünschten Spam aus aller Welt.

      Noch was, spekulativ weiter gedacht, obwohl meine "Kompetenz" da eigentlich schon längst endet:

      Bei einem "Private Placement" geht das Angebot zum Bezug nicht-öffentlich an eine Auswahl BAFin-registrierter Institutioneller plus ggf an ein paar ebenfalls registrierte sog. "qualifizierte Privatinvestoren" (i.d.R. sind das einige wenige Family Offices).

      Inwieweit damit die allgemeine Adhoc-Publizitätspflicht nach WPHG resp. das gesetzliche Verbot einer "Insider-Information" teilweise eingeschränkt oder sogar kurzzeitig außer Kraft gesetzt wird, kann ich nicht beurteilen. Das ist per se ein seltener Grenzfall, denn völlig ohne Vorab-Informationen könnte man natürlich nichts außerbörslich plazieren. Es setzt zur Beurteilung den Kenntnisstand eines qualifizierten Finanzfachjuristen voraus. Zumindest jede Form ggf. darauf folgenden Insiderhandels (Verkäufe, Zukäufe oder Umschichtungen) sowie jede einseitige Erlangung von Vorteilen durch den vorinformierten Personen/Institutionenkreis dürften trotzdem weiter unter ein striktes Verbot fallen.

      = 15 Mio. neue Genussscheine der WKN 650155

      ... ohne die man die deutliche Abstimmungsmehrheit wohl nicht hätte erreichen können. Eigentlich müssten die dann aber auch neue "Seriennummern" (oberhalb von 30.001) haben - nachzuprüfen aber wieder nur falls mal zufällig konkrete Zahlen oder Meldungen dazu publiziert werden.

      Irgendwie schon lächerlich, dass diesbezüglich nichts vernünftig und halbwegs angemessen kommuniziert wird. Das provoziert Misstrauen ganz direkt und entgegen der ständig behaupteten "Bonität".
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.08.15 14:33:11
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODivator moderiert. Grund: Wortwahl bitte angenehmer gestalten
      Avatar
      schrieb am 03.08.15 17:39:13
      Beitrag Nr. 377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.293.287 von Nickeloma am 29.07.15 19:32:12
      Zitat von Nickeloma: Tippfehler: 24,69 Mio. laut Protokoll des Notars unter 1.5
      ./. 9,5 Mio. laut Brenske-Interview in 2014 (und zugleich 2012 Jahresabschluss)
      = 15 Mio. neue Genussscheine der WKN 650155 an "Großinvestoren" der Familie


      Wo kann ich das Brenske-Interview aus 2014 finden bzw nachlesen?
      Avatar
      schrieb am 03.08.15 18:07:47
      Beitrag Nr. 378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.294.721 von albondy am 30.07.15 00:03:13
      Zitat von albondy: Bei einem "Private Placement" geht das Angebot zum Bezug nicht-öffentlich an eine Auswahl BAFin-registrierter Institutioneller plus ggf an ein paar ebenfalls registrierte sog. "qualifizierte Privatinvestoren" (i.d.R. sind das einige wenige Family Offices).

      Inwieweit damit die allgemeine Adhoc-Publizitätspflicht nach WPHG resp. das gesetzliche Verbot einer "Insider-Information" teilweise eingeschränkt oder sogar kurzzeitig außer Kraft gesetzt wird, kann ich nicht beurteilen. Das ist per se ein seltener Grenzfall, denn völlig ohne Vorab-Informationen könnte man natürlich nichts außerbörslich plazieren. Es setzt zur Beurteilung den Kenntnisstand eines qualifizierten Finanzfachjuristen voraus. Zumindest jede Form ggf. darauf folgenden Insiderhandels (Verkäufe, Zukäufe oder Umschichtungen) sowie jede einseitige Erlangung von Vorteilen durch den vorinformierten Personen/Institutionenkreis dürften trotzdem weiter unter ein striktes Verbot fallen.

      = 15 Mio. neue Genussscheine der WKN 650155

      ... ohne die man die deutliche Abstimmungsmehrheit wohl nicht hätte erreichen können. Eigentlich müssten die dann aber auch neue "Seriennummern" (oberhalb von 30.001) haben - nachzuprüfen aber wieder nur falls mal zufällig konkrete Zahlen oder Meldungen dazu publiziert werden.


      Wusste gar nicht, dass es sowas gibt. Für mich hätte die Ausgabe neuer GS zu WKN 650155 im Bundesanzeiger angezeigt werden müssen. Hatte mal folgende Rechnung für mich aufgestellt:

      Bilanz lt. Bundesanzeiger für das Jahr 2012
      Ausstehende Genussscheinverpflichtungen 38,600.000 Euro
      abzüglich GS mit Laufzeit unter einem Jahr 9.500.000 Euro
      verbleibende GS-Verpflichtungen 29.100.000 Euro

      Das sind die Verpflichtungen für beide Genussscheine Ende 2012.
      Die Zeit bis zur Wahl (2013 bis 7/2015) ohne Abstimmung bleibt hier mal unberücksichtigt, obwohl davon auszugehen ist, dass die Magnum GS zurückgekauft und auch weitere gekündigte zurückzahlen musste.

      An der Wahl ohne Abstimmung nur für den Genusschein 650155 haben 56,006% lt. Protokoll teilgenommen. Somit bestanden GS-Schulden von 24.690.000€ (100%) nur für den 650 Schein.
      Zieht man die von den 29.100.000 € lt Bilanz ab, so entfallen auf den anderen Schein nur noch 4,4 Millionen. Für mich ist das nicht mehr glaubwürdig. Es besteht die Möglichkeit neue GS herauszugeben. Siehe Bericht von Albondy. Sollten das fremde Gläubiger sein, so würden die der Zinsänderung nicht zustimmen. Logischer erscheint mir die Übertragung von GS an dem Unternehmen gewogene nahe Angehörigen. Dabei wäre zu unterscheiden zwischen unentgeltlichen und teilentgeltlichen Übertragungen. Das hätte weitreichende steuerliche Konsequenzen zur Folge. Neben sogenannten verdeckten Gewinnausschüttungen (erhöhen das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen der Magnum AG ) wäre da noch die Schenkungssteuer zu beachten. Heißt im Klartext, dass dem Unternehmen durch die Übertragung der GS auf Angehörige auch 15 Millionen zufließen. Ist das nicht der Fall, hätte das die bereits erwähnten Konsequenzen zur Folge.
      Kann mir einer einen Kapitalmarktanwalt in der Nähe von Cottbus empfehlen oder hat schon jemand anwaltlichen Beistand in Anspruch genommen?
      Avatar
      schrieb am 04.08.15 08:09:51
      Beitrag Nr. 379 ()
      @Bauckie

      Das Interview von Brenske in 2014 ist von mir bereits mit Link zur Wirtschaftswoche eingestellt. Ansonsten googeln mit Schlagwort Wirtschaftswoche und Magnum für 2014.

      (Fach-)Anwälte in Cottbus zu finden, dürfte schwer sein. Da gibt es nur Spreewaldgurken. Eine Anfechtung - für welche Dir nur noch wenige Tage Zeit bleiben, da am 21.7. die Publizierung erfolgt ist - kann hinsichtlich des Streitwertes und der Folgen sehr kostenintensiv sein und ist daher gut zu überlegen.

      Alternativ bleibt Dir eine Strafanzeige und eine Meldung bei der BaFin. Die kostet Nichts.
      Avatar
      schrieb am 04.08.15 15:11:22
      Beitrag Nr. 380 ()
      Aus dem Interview der Wirtschaftswoche April 2014 - hier wird abgestritten, dass eine Neuausgabe von Genüssen geplant ist, was mehr für die These spricht, dass widerrechtlich und fragwürdig ausgebuchte Anleihen zur Sicherung der Stimmrechtsmehrheit wieder in Umlauf an Dritte gebracht worden sind.

      Zuverlässige Ausschüttung


      Zum Ausgleich für den Mangel an Transparenz gibt es eine hohe Ausschüttung. Deren Historie, immerhin, flößt Vertrauen ein: Für beide an der Börse notierten

      Genussscheine gab es in jedem Jahr seit Auflegung die versprochenen zwölf Prozent Ausschüttung auf den Nennwert – zwölfmal in Folge für den 1999 aufgelegten ersten und achtmal in Folge für den 2003 aufgelegten zweiten Schein. Außerdem tilgte Magnum insgesamt bereits rund die Hälfte der einst 60 Millionen Euro Nennwert schweren Scheine. Aktuell sind noch 9,5 Millionen Euro an Volumen des Scheines mit der Kennnummer DE0006501554 im Umlauf sowie 21 Millionen des Scheines DE0003255709. Bei Kursen von gut 100 Prozent rentieren die Papiere mit annähernd zwölf Prozent. „Derzeit planen wir keine Auflage von Genussscheinen. Eine Kündigung der sich noch im Umlauf befindlichen Genussscheine durch die Magnum AG ist ebenfalls nicht geplant“, so Vorstandschef Peter Brenske
      Avatar
      schrieb am 04.08.15 17:53:55
      Beitrag Nr. 381 ()
      Ob das Angehörige sind,an die die neuen GS übertragen wurden,wäre ich mir nicht so sicher.
      Da werden einige Personen und Verwaltungen dabei sein,die von Anfang an investiert waren und lange Jahre hohe Zinsen kassiert haben,und daher die 6% Zinsen akzeptieren.
      Vermutlich werden diese auch einen besseren Einblick in die derzeitige Bonität der Magnum ag bekommen haben,da mir die Zinsen zu niedrig erscheinen.
      Als normale Anleihe vielleicht,aber nicht als GS.
      Es wäre sicher interessant den Vorgängen auf den Grund zu gehen,obwohl ich nicht glaube,dass viel dabei herauskommt.
      Da ich keine Versicherung habe,die sowas übernimmt,werde ich mich damit abfinden müssen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.15 21:52:17
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.294.721 von albondy am 30.07.15 00:03:13> Dieser Beitrag wurde von MODivator moderiert. Grund: Wortwahl bitte angenehmer gestalten

      ... erstens wurde hier nicht "moderiert" sondern grundlos gelöscht.

      Zweitens bitte ich um Wiedereinstellung des Inhalts, da es sich um eine aktuelle stichwortartige Zusammenfassung des zuvor hier gemeinsam erarbeiteten -dank mehr als mangelhafter Kommunikation des Unternehmens- bis dato noch immer vermutlichen Sachstands handelt.

      Nebenbei bemerkt: Institutionelle Rentenhändler verwenden das Wort "Klitsche" bzw "Klitschenbond" für Emittenten bzw Emissionen unter 150-200 Mio Volumen. Angesichts der zahlreichen Betrügereien, Skandale und Pleiten sprechen manche inzwischen auch von "Mittelstandsdreck" oder "M-Bond-Schrott".

      Möglicherweise ist Ihnen diesbezüglich auch der für Hochzinspapiere seit vielen Jahrzehnten weltweit professionell gebräuchliche Begriff "Junkbonds" geläufig. https://de.wikipedia.org/wiki/Junk-Bond

      Ein Unternehmen, dass seine Kapitalgeber unzweifelhaft überaus "unangenehm", intransparent bis konspirativ, teils möglicherweise sogar am Rande der börsenrechtlichen Legalität behandelt, verdient in der darauf folgenden sachgerechten Kommentierung sicherlich keinerlei lyrische Prosa.
      Avatar
      schrieb am 06.08.15 17:38:32
      Beitrag Nr. 383 ()
      Lieber albondy, viele Foren verstehen "moderieren" als löschen.

      Wie wir im allgemeine eine Moderation verstehen, handelt wohl nie irgendwo ein Moderator in den verschiedenen Net-Foren.

      Zu den unangenehmer Wortwahl muss man wohl auch dem "Löschen" recht geben.

      Finde sehr gut, dass du eine zusammenfassung in Stichworten hier gemacht hast. Also ich komme ja wohl dahinter. aber andere, die das hier lesen und sich vorher auch nciht gross damit beschäftigen, lesen hier mal diese Darstellung dann etwas anderes und wissen am ende gar nicht wie es nun genau ist.
      Deshalb sollte immer noch mal eine Zusammenfassung da sein, die es einfach darstellt, wie es "richtig " ist.

      Die Wortwahl sollte auch da möglichst sachlich und objektiv sein. Es mag sein, dass man wütend über diees handeln ist, aber in der Zusamemnfassung sollte eben sachlich gehandelt werden.

      Daneben hat es schon häufiger bei Wertpapieren aus dem Umfeld hier gegeben, dass man Postings hier löschen liess. Unter andern wohl auch mit Drohungen , da gerichtliche Verfügungen vor zu legen. Und das Risiko will man überhaupt gar nicht erst eingehen, weil dann schon oft mehrere 1000de Gerichtskosten zu zahlen sind.

      Deshalb löscht man wohl ganz pauschal, wenn eine Anforderung kommt, oder auch schon wenn man meint, es könnte auch nur Ansatzweise beanstandungswürdig sein.

      Meine aber insgesamt wird hier sehr verantwortlich moderiert!

      Nun du, albondy bist jetzt das Opfer evtl einer zu grossen Vorsicht, aber das muss man dann hier mal hinnehmen und man sollte dann rein sachlich sich äussern.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 16:24:18
      Beitrag Nr. 384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.347.611 von gate4share am 06.08.15 17:38:32> viele Foren verstehen "moderieren" als löschen.

      ... da ist schon eine kleiner Unterschied.

      Box- und Kampfsport wirkt z.B. charakterbildend und ist lehrreich: Wenn man einen Gegner im Ring "moderiert", sieht der hinterher bloß etwas anders aus wie vorher. Wenn man ihn aber "löscht", isser weg. Das heißt, im Kopf brennt zwar noch Licht, es ist aber kurzzeitig keiner mehr zu Haus.

      Die Wortwahl sollte auch da möglichst sachlich und objektiv sein.

      ... m.E. allein situationsangemessen. Was wiederum vorrangig von der Kommunikation des jeweiligen Unternehmens mit seinem Geldgebern abhängt - die hier unter aller Sau und ohne Zweifel im Widerspruch zum WPHG nach Gutsherrenart angesiedelt war. Die sog. "IR" war weder telefonisch erreichbar, noch wurden Mails beantwortet, der letzte detaillierte Jahresabschluss im Bundesanzeiger datiert von Ende 2012. Das alles zusammengenommen liegt weit unterhalb von Mittelstands- und Junk-Bond-Niveau. Daran ändern auch "angenehm nette Worte" nichts.

      > Ob das Angehörige sind,an die die neuen GS übertragen wurden,wäre ich mir nicht so sicher.
      > Da werden einige Personen und Verwaltungen dabei sein,die von Anfang an investiert waren und lange Jahre hohe Zinsen kassiert haben,und daher die 6% Zinsen akzeptieren.
      > Vermutlich werden diese auch einen besseren Einblick in die derzeitige Bonität der Magnum ag bekommen haben,da mir die Zinsen zu niedrig erscheinen.
      > Als normale Anleihe vielleicht,aber nicht als GS.


      ... eine Kapitaleinlage der Gesellschafter in Form neuer GS hätte den klaren Vorteil, dass damit deren Ausschüttungsansprüche bei sinkenden Margen teils gleich- statt nachrangig zu den GS-Ausschüttungen wären. Hätte ich in der Situation vermutlich ähnlich gemacht, aber völlig anders und ohne unnötige Kollateralschäden und Bonitätsverluste kommuniziert. Die sog. "Großinvestoren" mögen ebenfalls beteiligt sein. Deren separate Vorab- bzw Überhaupt-Information verstößt gegen die zeit- und chancengleiche Publizitätspflicht nach WPHG. Daran ändert auch die Absicht eines Public Placements nichts grundsätzlich. Denn man hätte anschließend sofort auch den Streubesitz allgemein ausreichend informieren müssen.

      Ich resp wir (Family Office) handeln (und traden) das Zeugs seit es auf dem Markt ist, zeitweilig als es tief abgestürzt war mit "unvernünftig" hohen Beständen und Umsätzen sowie über 15 Jahre kumuliert entsprechend weit überdurchschnittlichen Erträgen. Trotzdem - dummkommen lass ich mir als Eigenkapitalgeber grundsätzlich nicht. Blackbox ist Trash und bleibt Trash, und von der früher handelbaren Liquidität ist kaum noch was übrig. Vom eigenen langjährigen Durchschnittsbestand ist heute nur noch ein Bruchteil übrig. Und auch der geht noch über die Wupper, wenn sich Unternehmenskommunikation und Datenstand nicht ziemlich zügig wieder krass verbessern.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 14:50:32
      Beitrag Nr. 385 ()
      albondy , das ist schön und gut dargestellt was du sagst und durchaus nachvollziehbar, wenn man es sich nicht schon automatisch denken könnte.

      Nur eines muss man sehen, wallstreet online ist ein Forum, was eben uns die möglichkeit lässt, hier etwas zu schreiben. Und doch musste man in der Vergangenheit schon ne menge Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zahlen, weil man nicht sofort etwas löschte, was ein anderer gern gelöscht haben möchte.

      So ist nun leider unser Rechtswesen in Deutschland, dass es überall auch Leute gibt, die sich mit tricks und Winkeladvokatenmentalitt Vorteile aus rechtlichen Vorgaben Vorteile erstreiten.

      Wallstreet online muss aber sehen, dass sie nicht diesen auf dem Leim gehen und unnötig hohe Kosten zu tragen haben, weil diese, hier sich besser auskennen und nur abzocken wollen.

      _____

      Du solltest vielleicht auch gegenüber der AG, dem Wertpapierherausgeber, bzw. Schuldner gegenüber ähnliches mitteilen.
      Eigentlich müsste man sich dessen bewusst sein, aber vielleicht sieht man es nicht in dem Ausmasse wie es tatsächlich ist.
      Avatar
      schrieb am 25.08.15 17:04:14
      Beitrag Nr. 386 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.361.756 von albondy am 09.08.15 16:24:18> wenn sich Unternehmenskommunikation und Datenstand nicht ziemlich zügig wieder krass verbessern.

      ... immerhin ausnahmsweise jemand erreicht:
      # Ausschüttungen sollen per 1.9. nach der HV am 31.8. kommen
      # 2014er Zahlen dann ebenfalls
      # beide GS mit 6%, 325570 also allein abgeändert mittels des schwammigen Paragraphen (siehe Beitrag Nr. 360) und ohne Abstimmung
      # JB 2013 sollte längst im Bundesanzeiger stehen, wird geprüft
      # aktuell ausstehende GS-Volumina ließen sich adhoc per Telefon nicht ermitteln
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.08.15 17:40:49
      Beitrag Nr. 387 ()
      Kennzahlen 2014 - > http://www.magnum-ag.de/kennzahlen.html

      Gruß Schulzi64
      Avatar
      schrieb am 27.08.15 23:45:02
      Beitrag Nr. 388 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.485.173 von albondy am 25.08.15 17:04:14Änderung der GS-Bedingungen für den 325570 sind im Bundesanzeiger publiziert worden, Publikationspflicht nach §11 somit nachgekommen. Eine Woche (!) vor der Auszahlung rückwirkend (!) die Bedingungen zu ändern ist schlichtweg eine Frechheit und untergräbt jedwede Form von Vertrauensverhältnis. Viel Spaß bei der weiteren (Re-)finanzierung über den Kapitalmarkt.
      Avatar
      schrieb am 28.08.15 09:29:03
      Beitrag Nr. 389 ()
      @albondy

      Der Jahrsabschuss 2013 ist nicht im elektronischen Bundesanzeiger sondern zulässig im Unternehmensregister für Dritte kostenpflichtig abrufbar und mit Verspätung publiziert worden. Dabei ist zugleich von Erleichterungen die Option für kleine Gesellschaften (mit wenig aussagekräftigen komprimierten Zahlen) gewählt worden.

      In den Genussscheinbedingungen steht jedoch explizit, dass eine Veröffentlichung im e-Bundeanzeiger und eben nicht im Unternehmensregister erfolgt. Damit ein klarer Verstoß gegen die Genussscheinbedingungen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.15 09:38:08
      Beitrag Nr. 390 ()
      Da scheint der Magnum AG nur der kleine Lapsus passiert zu sein, dass eine anscheinend falsche Veröffentlichung erfolgt ist. Der Zinssatz wurde nach der Publizierung im Bundesanzeiger jedenfalls publizitätswirksam nicht angepasst. Wenn bis Montag keine Korrektur erfolgt, steht der aussrichtsreiche Klageweg offen, da somit noch 12% greifen und bei Zahlung von 6% der Rest eingeklagt werden kann.

      MAGNUM AG
      Schönefeld
      Bekanntmachung über die Änderung der Genussscheinbedingungen

      betreffend folgende Genussscheine:


      Genussscheine Serie 2/2003 Nr. 1 bis 100.000
      Genussscheine Serie 2/2004 Nr. 100.001 bis 300.000
      ISIN DE 000 325 5709 (WKN 325 570)

      Gemäß § 09 der Genussscheinbedingungen wird hiermit § 02 Abs. 6 der Genussscheinbedingungen geändert und wie folgt neu gefasst:

      (6)

      Die Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen.



      Schönefeld, im August 2015

      Magnum AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.08.15 12:17:14
      Beitrag Nr. 391 ()
      Es gab 2 Publizierungen - hier die doch erfolgte Publizierung zum Zinssatz, bei der ich persönlich nicht glaube, dass eine solch einseitige noch dazu rückwirkende Festlegung im Gutsherrenstil juristisch abgesichert ist. Sollte dies dennoch der Fall sein, könnte die Gesellschaft im Gutsherrenstil bestimmen, dass der Zins auf 0% abgesenkt wird oder der Nennwert deutlich reduziert wird. Das Vertrauen in die Gesellschaft und die Familie Brenske besteht ohnehin nicht mehr.



      Schönefeld
      Bekanntmachung über die Änderung der Genussscheinbedingungen

      betreffend folgende Genussscheine:


      Genussscheine Serie 2/2003 Nr. 1 bis 100.000
      Genussscheine Serie 2/2004 Nr. 100.001 bis 300.000
      ISIN DE 000 325 5709 (WKN 325 570)

      Gemäß § 09 der Genussscheinbedingungen wird hiermit § 02 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen dahingehend geändert, dass die Genussscheininhaber für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorausgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6% des Nennbetrags der Genussscheine erhalten.

      § 02 Abs. 1 der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine


      Genussscheine Serie 2/2003 Nr. 1 bis 100.000
      Genussscheine Serie 2/2004 Nr. 100.001 bis 300.000
      ISIN DE 000 325 5709 (WKN 325 570)

      wird wie folgt neu gefasst:

      (1)

      Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorausgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6% des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 (einschließlich).



      Schönefeld, im August 2015

      Magnum AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.08.15 19:50:09
      Beitrag Nr. 392 ()
      das wäre wirklich ein Witz,wenn das juristisch möglich ist
      nur "rückwirkend" liegt bei Genussscheinen immer im Auge des Betrachters,da ja die Hauptversammlung erst den notwendigen Bilanzgewinn offiziell feststellen kann
      die Ankündigungen der Aussschüttung im Vorfeld sind immer nur Versprechungen
      trotzdem,einseitige Änderungen sind einfach lächerlich
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.08.15 15:23:55
      Beitrag Nr. 393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.513.397 von bernieschach am 28.08.15 19:50:09> Eine Woche (!) vor der Auszahlung rückwirkend (!) die Bedingungen zu ändern ist schlichtweg eine Frechheit und untergräbt jedwede Form von Vertrauensverhältnis. Viel Spaß bei der weiteren (Re-)finanzierung über den Kapitalmarkt.

      ... so ist es.

      > bei der ich persönlich nicht glaube, dass eine solch einseitige noch dazu rückwirkende Festlegung im Gutsherrenstil juristisch abgesichert ist.
      > das wäre wirklich ein Witz,wenn das juristisch möglich ist


      ... möglich (und damit "legal") ist in D heute leider fast alles, was nicht im breiten öffentlichen Interesse des meist zwar eigenkapitalfreien aber dafür doppelt lautstarken Mainstreams liegt.

      Die Details der dubiosen Transaktionen juristisch korrekt zu werten und mit Auslegungen der geltenden Börsengesetze sowie Prospekt- und Handelsrichtlinien abzugleichen, übersteigt meine Kompetenz. Wer 2014/2015 daraus einen Schaden realisiert hat und klagen will, braucht einen hoch qualifizierten Fachanwalt.

      Nüchternes Fazit bleibt, dass man so mit privaten Kapitalgebern und Streubesitz nicht umgeht. Sollten sie die und deren finanzielle Unterstützung zukünftig je wieder dringend brauchen, dürfte das hoffentlich komplett ins Leere gehen. Ich hab die Cashcow mit zeitweisen Bedenken jahrelang gemolken - die zukünftig unangemessen zinsreduzierte "Halbfett-Plörre" ohne erkennbare Bonität können sie unter den gegebenen Umständen gern für sich behalten und den Pferden ins Futter mischen.

      > nur "rückwirkend" liegt bei Genussscheinen immer im Auge des Betrachters,da ja die Hauptversammlung erst den notwendigen Bilanzgewinn offiziell feststellen kann

      ... gäbe es aktuelle Zahlen, könnte man sogar ausrechnen, wieviel des "Jahresgewinns" 2014 allein der Zinslastreduktion geschuldet ist. Aussagefähige Berichte, Zahlen oder notwendige AdHoc´s verspätet oder garnicht mehr prospektgemäß zu veröffentlichen, gehört zum "Stil des Hauses" - nur so konnte man die bisher noch kalkulierbaren Mehrheiten rückwirkend einfach austricksen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.08.15 10:53:06
      Beitrag Nr. 394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.517.003 von albondy am 29.08.15 15:23:55> aktuelle Zahlen

      ... wenigstens von MPH:
      http://www.mph-ag.de/de/investor-relations/veroeffentlichung…
      Avatar
      schrieb am 01.09.15 11:50:30
      Beitrag Nr. 395 ()
      Ich kann nur jedem empfehlen der den Geschussschein WKN 325570 hat
      gegen die Ausschüttungsredzierung schriftlich Widerspruch einzulegen und dies auch durch Magnum bestätigen zu lassen. Damit hält man sich die weitere Vorgehensweise offen und pofitiert event. von ausstehenden Gerichtsurteilen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.09.15 17:12:39
      Beitrag Nr. 396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.530.535 von Klippe am 01.09.15 11:50:30... so langsam kommen die beiden Halbfett-Genüsse wieder in Kursregionen, wo sich der Rückkauf mit 2016 anschließender Kündigung zu Pari lohnt, um wenigstens noch einmal die gewohnten "alten Renditen" zu realisiseren.

      Kurse erstes Halbjahr übertrieben, zweites untertrieben - die da jetzt noch verkaufen sind aber auch durchtrieben :)
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 10:11:28
      Beitrag Nr. 397 ()
      Kann mir jemand die Kündigungsmöglichkeiten für beide Genußscheine mitteilen?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 11:44:35
      Beitrag Nr. 398 ()
      versuch mal eigenständig die Genussscheinbedingungen zu finden
      es gibt bei den Kündigungsfristen und bei der Verzinsung im Kündigungsfall Unterschiede.

      albondy,wenn die (jungen)Flüchtlinge ihre Familien nachholen,wird das deutsche Gesundheitssystem nicht mehr finanzierbar sein
      die Medikamentenpreise in Deutschland werden sich dann ganz schnell den Preisen im restlichen Europa angleichen.
      Ohne die Haemato ag kann man die MPH und den Magnum GS vergessen.
      Der Firmenwert der MPH in der Magnum Bilanz wird mit deutlich unter 2,4 Euro in irgendeinem Jahresabschluss angegeben
      kann also bei 1 oder bei 2 Euro liegen
      das kann noch einige Jahre gutgehen oder auch nicht
      und irgendwann greifen bei GS dann auch gesetzliche Vorgaben
      Herr Brenske dürfte sich auch nicht scheuen,bilanzielle Verluste weiterzugeben
      das nach IFRS angegeben EK der Magnum ag dürfte hauptsächlich auf dem Papier existieren
      bei 20-25% p.a. bei Kündigung würde ich wieder investieren
      vorher nicht
      in 2 Jahren kann sehr viel passieren
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 11:45:12
      Beitrag Nr. 399 ()
      versuch mal eigenständig die Genussscheinbedingungen zu finden
      es gibt bei den Kündigungsfristen und bei der Verzinsung im Kündigungsfall Unterschiede.

      albondy,wenn die (jungen)Flüchtlinge ihre Familien nachholen,wird das deutsche Gesundheitssystem nicht mehr finanzierbar sein
      die Medikamentenpreise in Deutschland werden sich dann ganz schnell den Preisen im restlichen Europa angleichen.
      Ohne die Haemato ag kann man die MPH und den Magnum GS vergessen.
      Der Firmenwert der MPH in der Magnum Bilanz wird mit deutlich unter 2,4 Euro in irgendeinem Jahresabschluss angegeben
      kann also bei 1 oder bei 2 Euro liegen
      das kann noch einige Jahre gutgehen oder auch nicht
      und irgendwann greifen bei GS dann auch gesetzliche Vorgaben
      Herr Brenske dürfte sich auch nicht scheuen,bilanzielle Verluste weiterzugeben
      das nach IFRS angegeben EK der Magnum ag dürfte hauptsächlich auf dem Papier existieren
      bei 20-25% p.a. bei Kündigung würde ich wieder investieren
      vorher nicht
      in 2 Jahren kann sehr viel passieren
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.10.15 22:49:46
      Beitrag Nr. 400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.775.720 von bernieschach am 05.10.15 11:45:12
      Zitat von bernieschach: versuch mal eigenständig die Genussscheinbedingungen zu finden


      ... Börse Stuttgart, kein Problem.

      > es gibt bei den Kündigungsfristen und bei der Verzinsung im Kündigungsfall Unterschiede.

      ... korrekt, siehe Prospekte.

      > albondy,wenn die (jungen)Flüchtlinge ihre Familien nachholen,wird das deutsche Gesundheitssystem nicht mehr finanzierbar sein
      die Medikamentenpreise in Deutschland werden sich dann ganz schnell den Preisen im restlichen Europa angleichen.


      ... Generika dürften dann um so mehr interessant werden. Beauty läuft wie geschnitten Haut. Nur den Zeitpunkt fürs IPO darf man nicht vorzeitig vermasseln - sprich erst im nächsten Hausse-Zyklus ansiedeln, wird dauern.

      > irgendwann greifen bei GS dann auch gesetzliche Vorgaben

      ... ???

      > Herr Brenske dürfte sich auch nicht scheuen,bilanzielle Verluste weiterzugeben

      ... zunächst müsste mal der Bilanzgewinn aufgebraucht werden.

      > das nach IFRS angegeben EK der Magnum ag dürfte hauptsächlich auf dem Papier existieren

      ... im direkten Gegensatz dazu hat jemand grad via Private Placement und reichlich "neue" GS relativ viel frisches Kapital da reingeschoben - sicher nicht ohne tieferen Zahlen-Einblick oder um es kurzfristig spekulativ zu versenken.

      > in 2 Jahren kann sehr viel passieren

      ... das ohne Zweifel - aber das gilt ebenso für den gesamten Finanzmarkt und Merkel´s Wunderland der Nächstenliebe und der zukünftig "großen militärischen Lösungen".

      PS: Maria-Elisabeth Schaeffler hat ebenfalls grad deutlich gemacht, wie der deutsche Privatanleger insgesamt heute zu sehen ist: arbeitsintensiv, anstrengend, störend nervig und prinzipiell überflüssig. Das exakt Gleiche gilt für zahlreiche jüngere Bond-IPO´s mit 100k oder 200k Minimum Batch sowie die institutionellen teils rabattierten "Aufstockungen" kleiner-gestückelter Anleihen. Plaziert wird zunehmend nur noch institutionell. Damit muss man entweder leben oder sich mit Publikumsfonds abspeisen lassen. Risiko ist immer auch eine Kurs-Frage.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.09.16 13:48:42
      Beitrag Nr. 401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.798.943 von albondy am 07.10.15 22:49:46Ich habe erst gestern die 650155 noch einmal nachgekauft. Bekomme ich noch die Ausschüttung für 2015?

      Danke.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.16 08:46:58
      Beitrag Nr. 402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.183.379 von ikbneu am 01.09.16 13:48:42
      Zitat von ikbneu: Ich habe erst gestern die 650155 noch einmal nachgekauft. Bekomme ich noch die Ausschüttung für 2015?
      Danke.

      ... zweite von unten:
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-08/38445385…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-08/38445385…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.16 09:40:51
      Beitrag Nr. 403 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.189.460 von albondy am 02.09.16 08:46:58Vielen Dank, albondy!

      Mitteilung bezieht sich aber leider nur auf auf die 325570.

      Kann ich noch hoffen mit meiner 650155, welche ich am 31.08. gekauft habe?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.09.16 14:02:19
      Beitrag Nr. 404 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.190.210 von ikbneu am 02.09.16 09:40:51
      Zitat von ikbneu: Vielen Dank, albondy!

      Mitteilung bezieht sich aber leider nur auf auf die 325570.

      Kann ich noch hoffen mit meiner 650155, welche ich am 31.08. gekauft habe?

      ... sollte für beide identisch gelten - ich habe auf beide die Ausschüttung mit Valuta 1.9. gutgeschrieben bekommen. Bei einer so klaren Cum/Ex-Handelsregelung sollte es "eigentlich" keine Probleme geben, trotzdem würde ich die Bank ggf auch HUeSt und Makler telefonisch befragen.
      Avatar
      schrieb am 01.07.17 20:55:49
      Beitrag Nr. 405 ()
      Hat jemand zufällig auch den 325570 per 31.12.2016 gekündigt?
      Avatar
      schrieb am 03.07.17 17:36:44
      Beitrag Nr. 406 ()
      ja
      mein dritter Durchgang nach 2012 und 2014
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.17 20:12:53
      Beitrag Nr. 407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.254.286 von bernieschach am 03.07.17 17:36:44und schon Abwicklungsinstruktionen erhalten?
      Avatar
      schrieb am 10.07.17 14:14:16
      Beitrag Nr. 408 ()
      zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehe ich davon aus,das der Laden nicht abgewickelt werden muss.:laugh:
      da mein Vertrauen bei der letzten Runde aber auch etwas gelitten hat,habe ich diesesmal über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen
      viel rumzutricksen seitens der Magnum ag gibt es diesesmal nicht.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 06.06.18 15:09:11
      Beitrag Nr. 409 ()
      noch jemand dabei?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.18 15:46:24
      Beitrag Nr. 410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.921.561 von R-BgO am 06.06.18 15:09:11Ja. Muss mich mal aufraffen, einen Brief zu schreiben, um um die Rücknahme zu bitten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.18 18:37:31
      Beitrag Nr. 411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.995.259 von cktest am 15.06.18 15:46:24Ich halte nach wie vor einige. Habe aber 2016 den Großteil gekündigt. Die einseitige „Anpassung“ der Bedingungen hat mich sehr geärgert und verunsichert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.18 08:15:35
      Beitrag Nr. 412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.996.615 von soc.an. am 15.06.18 18:37:31Ich hatte meine zwar erst gekauft, als der Kupon schon auf 6% heruntergesetzt war, aber natürlich schafft ein Unternehmen so nicht unbedingt Vertrauen in seine Anleihen... und was spräche dagegen, den Kupon noch weiter herabzusetzen?
      Avatar
      schrieb am 12.09.18 12:09:45
      Beitrag Nr. 413 ()
      Friedhof der Irrelevanz


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