Pflicht zur Macht?
Politiker müssen sich, an die Macht gekommen, fragen lassen: Stehen
sie für
die Werte der Klientel, die sie an die Macht gebracht hat, oder
wollen sie
sich allen gefällig erweisen, also gegebenenfalls einer Mehrheit,
die genau
jene Werte ablehnt, deretwegen sie von einer anderen (relativen)
Mehrheit
gewählt wurden.
Der naive (deshalb aber nicht notwendig dumme) politische und
moralische
Verstand würde einem einflüstern: Wenn ein Regierender nicht
verwirklichen
kann, was er für richtig hält, wenn er, sich einer Mehrheit
beugend, genau
das Gegenteil von dem durchführen soll, was durchzuführen er sich
angeblich
angeschickt hatte, dann muss er sein Amt zurückgeben. Als Oskar
Lafontaine
den sozialdemokratischen Parteivorsitz niederlegte, moserten
viele
angeblich linke Sozialdemokraten, er habe sie im Stich gelassen.
Dabei
hatte Lafontaine zuvor ausdrücklich benannt, unter welchen
Umständen er aus
der Partei austreten würde: wenn diese mit der Agenda 2010 und mit
Hartz
IV, die er nicht vertreten kann, in den Bundestagswahlkampf
zöge.
Wenn das Selbstverständliche unüblich geworden ist
Genau das war dann der Fall, und Lafontaine hat die angekündigte
Konsequenz
gezogen. Er tat das Selbstverständliche, das unüblich geworden ist.
Er
hielt sein Wort. Er scheint als einer der Letzten in der Politik
noch den
Sinn eines Konditionalsatzes zu begreifen. Er verließ seine Partei,
als er
erkennen musste, dass sich die Werte, die er für unverzichtbar
hielt, in
Schröders SPD nicht verwirklichen ließen. Ist das so schwer zu
verstehen?
Ist es absurd, auch von grünen Politikern zu erwarten, dass sie
vergleichbar handeln?
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann
und die
meisten führenden Politiker seiner Partei haben sich, ehe
Kretschmann in
sein Amt gewählt wurde, mehrfach für einen Bürgerentscheid
ausgesprochen.
Meinten sie den erhofften Schleichweg zur Verhinderung von
Stuttgart 21
oder meinten sie, weit darüber hinaus, eine radikaldemokratische,
eine
basisdemokratische Politik?
Wie glaubwürdig sind eigentlich die Grünen, wenn sie
Volksabstimmungen
befürworten und sich zugleich für einen
Bundespräsidentschaftskandidaten
Joachim Gauck starkmachen, der lange vor der Volksabstimmung bei
"Beckmann"
in der ARD die Politik aufgefordert hat, das Bahnprojekt Stuttgart
21 trotz
der Bürgerproteste zu realisieren. In jahrelangen Prozessen
seien
Entscheidungen zu dem Milliardenvorhaben gefallen, die bekannt
gewesen
seien. "Und diese Entscheidungen jetzt nicht zu vollziehen, das
wäre ja
fast eine Straftat. Die Politiker, die jetzt sagen, ich baue
einfach nicht
weiter, die dürfen das gar nicht tun, wenn sie sich selbst ernst
nehmen."
Kann man zugleich die Berücksichtigung von Bürgerprotesten
propagieren und
diese Berücksichtigung für eine Straftat halten? Kann man
direkte
Demokratie predigen und zugleich einen Kandidaten unterstützen, der
ein
entschiedener Gegner von direkter Demokratie ist – jedenfalls wenn
sie
nicht in der DDR stattfindet?