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    Hausratsversicherung für ein leerstehendes Haus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.10 18:54:58 von
    neuester Beitrag 25.09.10 01:17:28 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.159.587
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      schrieb am 27.08.10 18:54:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich suche eine hausratsversicherung für ein leerstehendes haus, da der eigentümer verstorben ist und die erben noch nicht bekannt sind...kennt jemand eine versicherung die sowas anbietet?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.08.10 20:46:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      :confused:

      Meinst eine Gebäudeversicherung oder eine Gebäudehaftpflicht?

      Eine Hausratversicherung ohne Hausrat macht doch keinen Sinn.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.08.10 20:47:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.059.592 von ThorVestor am 27.08.10 20:46:46es ist ja noch hausrat drin
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.08.10 21:49:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.059.598 von invest2002 am 27.08.10 20:47:42Also Unbewohnt.

      Versichern tut dir das jede Versicherung, nur unbewohnte Objekte kosten das doppelte bis dreifache des normalen Tarifs.:(
      Avatar
      schrieb am 28.08.10 06:33:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.058.854 von invest2002 am 27.08.10 18:54:58Wenn von den "Erben" einer etwas unberechtigterweise rausholt zahlt die Versicherung den Schaden, wenn der Haupterbe zuvor eine Bestandsaufnahme des Inventars gemacht hat.

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      schrieb am 28.08.10 11:07:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wir hatten einen ähnlichen Fall: Für den Fall "unbewohnt" gibt es bei der Versicherung (hier: Debeka) einen besonderen Tarif, so dass sowohl bei der Gebäude- als auch Hausratversicherung eine Tarif-Umstufung erfolgte. Das war in unserem Falle ca. 50% mehr als vorher. Bitte unbedingt daran denken, sobald das Haus wieder bewohnt ist, wieder die Tarif-Rückstufung vornehmen zu lassen. Das geht nämlich nicht rückwirkend (wie ich jetzt weiß ...).
      Avatar
      schrieb am 28.08.10 18:23:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.058.854 von invest2002 am 27.08.10 18:54:58kennt jemand eine versicherung die sowas anbietet?

      Das bietet bestimmt jede Versicherung!
      Avatar
      schrieb am 29.08.10 09:48:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wo ist der Unterschied zwischen einer Wohnung/Haus mit einer Hausratwert 100.000 bewohnt... oder unbewohnt?

      Man versichert doch in beiden Fällen 100.000 Hausrat. Oder?

      Mir ist auch nicht bekannt, dass man an ein unbewohntes Haus mit Hausrat an der Eingangstür ein Schild machen muss, damit jeder weiß, dass das Haus unbewohnt aber möbliert ist.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.08.10 19:00:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.062.611 von no_ifs_ands_or_buts am 29.08.10 09:48:56Mir ist auch nicht bekannt, dass man an ein unbewohntes Haus mit Hausrat an der Eingangstür ein Schild machen muss, damit jeder weiß, dass das Haus unbewohnt aber möbliert ist.

      Auch ohne Schild merken die Menschen, dass ein Haus / Wohnung leer steht. :look:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.08.10 19:23:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.069.449 von Mariela am 30.08.10 19:00:33Das Haus ist nicht leerstehend.

      Das Haus ist unbewohnt.

      Ein paar Zeitschaltuhren für paar Euro und kein Fremder merkt, ob das Haus unbewohnt ist oder nicht. Ein paar Lampen dran, Radio, TV...

      Warum rufen solche Leute (Thread-Ersteller) nicht irgendeine Versicherung an und fragen dort nach, was möglich ist oder anders ist, bei einem unbewohnten Haus, anstatt in einem Börsenforum zu fragen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.08.10 19:37:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.069.588 von no_ifs_ands_or_buts am 30.08.10 19:23:04ganz einfach: weil die ursprüngliche versicherung gesagt hat, dass sie das haus nur für weitere 3 monate versichern kann und es nicht weiter versichern darf
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.08.10 20:41:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.069.659 von invest2002 am 30.08.10 19:37:37Danke für die Info!

      Man lernt doch NIE aus.


      Versicherung deckt nur 60 Tage problemlos Langzeiturlauber sollten vor der Reise ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung informieren. "Bleiben Haus oder Wohnung für längere Zeit unbewohnt, kann der Versicherungsschutz verloren gehen", warnt Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV). Sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werte das die Hausratversicherung als so genannte Gefahrerhöhung, im Schadensfall kann sie womöglich Zahlungen verweigern. Dies gelte auch, wenn Gebäude oder Gebäudeteile nicht mehr genutzt werden.

      Längere Abwesenheit der Versicherung anzeigen Blunck empfiehlt: Wer einen Langzeiturlaub plane, sollte der Versicherung mitteilen, dass das Haus oder die Wohnung für längere Zeit unbewohnt ist. Die Gesellschaft kann dann entscheiden, ob sie das Risiko gegen einen Risikozuschlag versichert oder den Vertrag kündigt. (BLZ
      Avatar
      schrieb am 30.08.10 20:46:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Und hier eine etwas andere Aussage.


      Unbewohnte Wohnung (langer Urlaub etc.)
      Anzuzeigen ist, wenn Ihre Wohnung beispielsweise mehr als 60 Tage unbewohnt bleibt und nicht beaufsichtigt wird.



      Quelle: http://www.hausratversicherung-angebote.de/hausratversicheru…
      Avatar
      schrieb am 31.08.10 16:11:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich halte das für ein riesiges problem, da es vielen nicht bewusst ist und ich bin sicher, dass so ein fall garnicht so selten ist...und noch eines wenn das haus nicht bewohnt ist...gleiches gilt für eine wohnung....dann verlangt die versicherung, die leitungswasser versichert, dass man alle rohre entleert und den haupthahn schliesst...den schaden an den leitungen bei einer solchen vorgehensweise will ich garnicht abschätzen...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.08.10 17:25:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.075.228 von invest2002 am 31.08.10 16:11:05dann verlangt die versicherung, die leitungswasser versichert, dass man alle rohre entleert und den haupthahn schliesst...


      Ich habe eine (nicht leere, sondern in einem pikobello Zustand) unbewohnte Wohnung ohne Probleme versichert! Hausrat! ;)

      Die Versicherung hat mich nicht danach gefragt, ob sie unbewohnt ist, darauf habe ich sie von mir extra aufmerksam gemacht… das war kein Problem!

      Sie hat auch nicht verlangt, dass ich die Rohre entleere und den Haupthahn schließe...

      Wasserschäden sind bei der Gebäudeversicherung zu versichern. :look:
      1 Antwort
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      schrieb am 31.08.10 17:34:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.075.999 von Mariela am 31.08.10 17:25:09welche versicherung...gerne per bm
      Avatar
      schrieb am 25.09.10 01:17:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      du kannst kein fremdes Eigentum in der Hausrat versichern. Wo kommen wir denn da hin? Wer ist denn im Schadensfall Anspruchsteller!?!??!?!

      Besorg dir einen Sicherheitsdienst ;-)


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