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Hausratsversicherung für ein leerstehendes Haus ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 27.08.10 18:54:58
von
neuster Beitrag 25.09.10 01:17:28
von

Anzahl Beiträge: 17
Aufrufe gesamt: 854
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.159.587
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 30.08.10 19:37:37
Beitrag Nr.11 
(40.069.659)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.069.588 von no_ifs_ands_or_buts am 30.08.10 19:23:04ganz einfach: weil die ursprüngliche versicherung gesagt hat, dass sie das haus nur für weitere 3 monate versichern kann und es nicht weiter versichern darf
Avatar
no_ifs_ands_or_buts
schrieb am 30.08.10 20:41:22
Beitrag Nr.12 
(40.070.112)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.069.659 von invest2002 am 30.08.10 19:37:37Danke für die Info!

Man lernt doch NIE aus.


Versicherung deckt nur 60 Tage problemlos Langzeiturlauber sollten vor der Reise ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung informieren. "Bleiben Haus oder Wohnung für längere Zeit unbewohnt, kann der Versicherungsschutz verloren gehen", warnt Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV). Sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werte das die Hausratversicherung als so genannte Gefahrerhöhung, im Schadensfall kann sie womöglich Zahlungen verweigern. Dies gelte auch, wenn Gebäude oder Gebäudeteile nicht mehr genutzt werden.

Längere Abwesenheit der Versicherung anzeigen Blunck empfiehlt: Wer einen Langzeiturlaub plane, sollte der Versicherung mitteilen, dass das Haus oder die Wohnung für längere Zeit unbewohnt ist. Die Gesellschaft kann dann entscheiden, ob sie das Risiko gegen einen Risikozuschlag versichert oder den Vertrag kündigt. (BLZ


Avatar
no_ifs_ands_or_buts
schrieb am 30.08.10 20:46:09
Beitrag Nr.13 
(40.070.145)
Antwort
Zitat
Und hier eine etwas andere Aussage.


Unbewohnte Wohnung (langer Urlaub etc.)
Anzuzeigen ist, wenn Ihre Wohnung beispielsweise mehr als 60 Tage unbewohnt bleibt und nicht beaufsichtigt wird.



Quelle: http://www.hausratversicherung-angebote.de/hausratversicheru…
Avatar
schrieb am 31.08.10 16:11:05
Beitrag Nr.14 
(40.075.228)
Antwort
Zitat
ich halte das für ein riesiges problem, da es vielen nicht bewusst ist und ich bin sicher, dass so ein fall garnicht so selten ist...und noch eines wenn das haus nicht bewohnt ist...gleiches gilt für eine wohnung....dann verlangt die versicherung, die leitungswasser versichert, dass man alle rohre entleert und den haupthahn schliesst...den schaden an den leitungen bei einer solchen vorgehensweise will ich garnicht abschätzen...
Avatar
schrieb am 31.08.10 17:25:09
Beitrag Nr.15 
(40.075.999)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.075.228 von invest2002 am 31.08.10 16:11:05dann verlangt die versicherung, die leitungswasser versichert, dass man alle rohre entleert und den haupthahn schliesst...


Ich habe eine (nicht leere, sondern in einem pikobello Zustand) unbewohnte Wohnung ohne Probleme versichert! Hausrat! ;)

Die Versicherung hat mich nicht danach gefragt, ob sie unbewohnt ist, darauf habe ich sie von mir extra aufmerksam gemacht… das war kein Problem!

Sie hat auch nicht verlangt, dass ich die Rohre entleere und den Haupthahn schließe...

Wasserschäden sind bei der Gebäudeversicherung zu versichern. :look:




Avatar
schrieb am 31.08.10 17:34:40
Beitrag Nr.16 
(40.076.081)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.075.999 von Mariela am 31.08.10 17:25:09welche versicherung...gerne per bm
Avatar
schrieb am 25.09.10 01:17:28
Beitrag Nr.17 
(40.209.401)
Antwort
Zitat
du kannst kein fremdes Eigentum in der Hausrat versichern. Wo kommen wir denn da hin? Wer ist denn im Schadensfall Anspruchsteller!?!??!?!

Besorg dir einen Sicherheitsdienst ;-)

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