Antwort auf Beitrag Nr.:
40.079.112 von dickdiver am 01.09.10
08:26:46Hallo,
da ich bedingt durch die 10 Tage Freischaltefrist keine eigenen
Beiträge erstellen darf und ein doch sehr ähnlich gelagertes
Problem besitze erlaube ich mir meine Frage in diesem Thread hier
zu formulieren.
Leider bin ich auch einer derjenigen Menschen die sich in jungen
Jahren von ihrem Versicherungsmakler beim Abschluss einer
Kapitallebensversicherung über den Tisch haben ziehen lassen. Bei
der betreffenden Versicherung handelt es sich ebenfalls um ein
Produkt von Clerical Medical, den Wealthmaster Classic.
Mittlerweile ist mir klar das eine solche keinen Sinn mehr für mich
macht (und das wohl auch niemals der Fall gewesen ist) unter
anderem deshalb da bei Renditewerten von 0,x Prozent selbst bei
weiterem Beitragszahlungen die Verwaltungskosten mein
gutgeschriebenes Kapital übersteigen (soll heißen meine jährlichen
Beiträge sind größer als die in diesem Zeitraum erfolgte
Wertsteigerung des Vertrags).
Ein Verkauf kommt nicht in Frage da die Laufzeit mehr als 25 Jahre
beträgt und somit ausgeschlossen ist.
Ich entrichte seit 4 Monaten keine Beiträge mehr so dass vom
Versicherungsunternehmen mein Vertrag automatisch Beitragsfrei
gestellt wurde. Da aber wie schon erwähnt höhere
Verwaltungsgebühren anfallen als was mir an Gewinnanteilen
gutgeschrieben wird ist abzusehen das ich so nur noch mehr Verluste
einfahre und es demnach nur eine Übergangslösung sein kann.
Ich habe mich aus diesem Grund für die einzig verbliebene Lösung -
eine Kündigung - entschieden und diesbezüglich folgende
Fragen.:
1.) In der jährlichen Information zur Lebensversicherung gibt es
einmal einen Vertragswert und Rückgabewert (letzterer ist natürlich
geringfügig niedriger) und beinhaltet laut dem Kleingedruckten eine
Rückgabeanpassung. Ist das eine andere Bezeichnung für die
Stornogebühren bzw. sind diese darin schon enthalten oder fallen
diese noch zusätzlich an?
2.) Die Zinsen einer Kapitallebensversicherung müssen versteuert
werden wenn diese noch keine 12 Jahre läuft auch wenn der
Kapitalanleger weniger Geld von seinem Versicherer zurückbekommt,
als er eingezahlt hat. Werden diese direkt ans Finanzamt abgeführt
oder müssen diese erst nachträglich entrichtet werden (ich bin
Student und habe deswegen noch einige Euro Freibetrag übrig)?
3.) Einer der Gründe weshalb der Vertrag nicht schon gekündigt
wurde war das ich noch die demnächst fällige Jahresaufstellung
abwarten wollte damit ich den Vertragswert schwarz auf weiß zur
Verfügung habe und nicht bei der Berechnung übers Ohr gehauen
werde. Wie dickdiver aber ja bereits schrieb hat CM einige
anhängige Verfahren zu bewältigen was mich jetzt etwas stutzig
macht ob hierdurch die Rückgabewerte nicht künstlich erniedrigt
werden um Kunden von einer Kündigung in diesen Zeiten abzuhalten.
Gibt es hierbei einen gesetzlich vorgeschriebenen Rückaufswert der
sich am Vertragswert berechnet (bisher war die Differenz immer
einige hundert Euro) oder kann CM diesen beliebig festlegen?
4.) Gibt es noch andere Formalitäten zu beachten oder reicht eine
einfache förmliche Kündigung die per Einschreiben an das
Versicherungsunternehmen zugestellt wird?
Mir ist klar das einige der gestellten Fragen sicher auch mein
Makler beantworten könnte. Allerdings bin ich auf diesen nicht mehr
all zu gut zu sprechen und habe das Gefühl ein Gespräch unter vier
Augen könnte unter Umständen ein brisantes Ende nehmen

.
Schonmal Danke für die Antworten
PetM