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MLP, Richter am LG Wiesbaden W und die einstweilige Verfügung

Diskussionsstatistik
eröffnet am 11.10.10 15:15:13
von
neuster Beitrag 08.05.12 00:56:38
von

Anzahl Beiträge: 61
Aufrufe gesamt: 4.734
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Diskussionsnr.: 1.160.405

MLP

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WKN: 656990
ISIN: DE0006569908
Symbol: MLP
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Xetra (EUR), 25.05.12 | 17:35
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[ Seite: 123567neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 11.10.10 15:15:13
Beitrag Nr.1 
(40.299.011)
Antwort
Zitat
Quelle: jurablogs.de


Schwups, da kam mir nun von MLP eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Wiesbaden ins Büro geflattert.

Mir wurde untersagt, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten, dass MLP eine sektenähnliche Struktur habe und wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten, MLP wende gegenüber den bei ihr unter Vertrag stehenden Handelsvertretern psychologische Druckmittel an, vergleichbar denen von sektenartigen Vereinigungen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde mir ein Ordnungsgeld in Höhe von € 250.000,– angedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten. Der Streitwert wurde auf € 100.000,– festgesetzt.

Wow, das saß!

Ich wette, als er die einstweilige Verfügung in den Händen hielt, hat sich der MLP-Anwalt, Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. kräftig auf die Schenkel geklopft und gedacht, jetzt habe ich die Jakobs im Sack und dabei auch noch ordentlich Gebühren eingesammelt.

Doch weit gefehlt, war ich doch etwas irritiert, dass nach meinem Dafürhalten das Unterlassungsgebot in rechtlicher Hinsicht nicht haltbar ist. Jetzt bin ich im Medienzivilrecht besonders ausgebildet und habe bei den besten Lehrern der Republik, Prof. Dr. Schiedermair Artikel 5 Grundgesetz rauf unter runter studiert und bei Prof. Dr. Walter Seitz alles gelernt, was man so im Medienzivilrecht wissen muss und Juristen diesbezüglich eben wissen müssten, wenn sie sich im Äußerungsrecht betätigen, nämlich, dass es sich bei den von MLP angegriffenen Äußerungen zum einen um Meinungsäußerungen handelt, diese Äußerungen zum anderen zur Rechtsverteidigung meiner Mandanten aufgestellt wurden. Zudem konnte ich keine Dringlichkeit als rechtliche Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung erkennen, weil MLP meine Schriftsätze schon Monate vorher vorlagen. Also kurzum, jeder der sich im Äußerungsrecht auskennt, hätte wissen müssen, dass das Vorbringen von MLP nicht ausreichend sein konnte um in diesem Fall gegen mich zu obsiegen.

Seltsam mutete auch die Begründung der einstweiligen Verfügung, meine Behauptungen seien leichtfertig aufgestellt worden, deren Unhaltbarkeit offenkundig gewesen sei. Offenkundige Unhaltbarkeit?

Unverschämt war das, hatte ich doch in meinen Schriftsätzen auf über 30 Seiten dargelegt, wie es so ist, wenn man als Consultant bei MLP beschäftigt ist. Und obwohl selbst die Antragsschrift des Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. meinen Vortrag in den gerichtlichen Schriftsätzen zitierte mit: „Durch ein ständiges Vorführen vor allen Kollegen sind die Consultants einem hohen psychologischen Druck im Hinblick auf die Erzielung der vorgegebenen Umsätze ausgesetzt. Hierbei wendet die Klägerin psychologische Druckmittel, vergleichbar denen von sektenartigen Vereinigungen an“.

Im Übrigen kann ich untertrieben schon ein Paar eidesstattliche Versicherungen von ehemaligen Consultants und Consultinnen vorlegen, die eindrucksvoll darlegen, was passiert, wenn die Zielvorgaben nicht erreicht werden. Das Übliche eben bei Strukturvertrieben.

So, jetzt waren meine Behauptungen weder leichtfertig aufgestellt noch handelte es sich bei diesen Äußerungen um falsche Tatsachenbehauptungen, sondern vielmehr um Meinungsäußerungen. Die einstweilige Verfügung konnte ich damit so nicht stehen lassen. Und da Anwälte sich nicht selbst vertreten sollten, beauftragte ich einer der besten Medienanwälte Deutschlands, meinen geschätzten Kollegen RA Moser aus Berlin damit, Widerspruch einzulegen. Zwischenzeitlich hatte ich noch die Gerichtskostenrechnung über € 1.284,– und den Kostenfestsetzungsbeschluss bezüglich der seitens des Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. angemeldeten Anwaltsgebühren über € 1.818,46 erhalten und bezahlt.

Mit der Widerspruchbegründung hatten wir uns erlaubt, das erkennende Gericht auf die Rechtslage hinzuweisen. Nämlich dass der Rechtschutzsuchende gegenüber den Organen der Rechtspflege ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (BVerfG, NJW 1991, Seite 2074,2075) und das damit das Grundrecht der Meinungsfreiheit zum Tragen kommt, das Recht auf einen wirkungsvollen Rechtschutz als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.

Davon wollte jedenfalls Herr Richter am Landgericht Wiesbaden W. nichts wissen und es sollte in der Widerspruchsverhandlung noch schlimmer kommen.

Die Widerspruchsverhandlung

Dass die Widerspruchsverhandlung anders laufen würde als alle mündlichen Verhandlungen vor Gericht in den 15 Jahren zuvor, ahnte ich schon an den bösen Blicken von Herrn Richter W. in meine Richtung, kaum dass wir im engen Gerichtssaal Platz genommen hatten.

Um auszuschließen. dass es sich bei der ganzen Veranstaltung des Kollegen S. von der Kanzlei T. aus H. nicht um dessen privates Vergnügen handelte, sondern er das Verfahren tatsächlich in Vertretung für MLP führte, bestanden wir zunächst einmal darauf, dass der Kollege sich im einstweiligen Verfügungsverfahren mit einer Originalvollmacht legitimiert. Hätte er die Originalvollmacht nicht vorlegen können, wäre das Verfahren nämlich schon an dieser Stelle zu meinen Gunsten beendet gewesen. Ich werde nie die Schweißperlen auf dem Gesicht von Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. vergessen, die sich auf dessen Stirn sammelten, als es um die Originalvollmacht ging, behauptete er dann, er habe sie bereits mit der Antragsschrift bei Gericht eingereicht.

Nachdem Herr Richter am Landgericht W. in der Gerichtsakte nach einer Originalvollmacht suchte und eine solche nicht finden konnte, nahm Herr RA S. von der Kanzlei T. aus H. schließlich neben Richter W. am Richtertisch Platz.

Jetzt suchten beide gemeinsam nach der Vollmacht, die keiner finden konnte und die Schweißperlen auf der Stirn von Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. waren jetzt schon dicke Schweißtropfen. Ich hörte wie Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. und Richter W. sich in einem Flüsterton unterhielten, wovon ich das meiste bis zu unserem Tisch nicht verstehen konnte. Das aber, was ich verstehen konnte, gab ich dann später zu Protokoll, nämlich die Äußerung von Richter W. gegenüber RA S. von der Kanzlei T. in H. „Ich stehe auf Ihrer Seite“. Und so war es ja auch, beide saßen kameradschaftlich Seite an Seite am Richtertisch.

Plötzlich zischte es und Richter W. schmiss die Gerichtsakte zum Kollegen Moser auf dessen Tisch mit den Worten „Da!“. Offensichtlich war das als Aufforderung gemeint, selbst in der Gerichtsakte nach der Originalvollmacht von MLP für Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. zu suchen. RA Moser fragte noch nach, was er denn mit der Gerichtsakte solle und suchte und konnte schließlich auch keine Vollmacht finden.

Zwischenzeitlich hatte Richter W. die Sitzung kurz unterberochen und Herr RA S. von der Kanzlei T. aus H. nutzte die Gelegenheit um nach Wiesloch zu telefonieren und dort zu veranlassen, dass eine auf ihn ausgestellte Prozessvollmacht an das Landgericht gefaxt wird. Herr Richter W. war so freundlich, die Vollmacht für Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. in der Geschäftsstelle des Gerichts abzuholen. Nachdem die Sitzung fortgesetzt wurde, beantragte jetzt Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. als vollmachtloser Vertreter zugelassen zu werden und erklärte zu Protokoll, dass er für die Erklärung, die er als vollmachtloser Vertreter abzugeben habe, einstehen werde, ebenso wie die Verfahrenskosten.

Na nu, was war denn das? Der Kollege Moser und ich blickten uns an und konnten uns ein Schmunzeln nicht verkneifen als Herr RA Moser zu Protokoll erklärte, dass wir eine solche Vorgehensweise für nicht statthaft hielten und im übrigen bestritten, dass ein Herr Dr. K. von der MLP-Zentrale, der die Fax-Vollmacht offensichtlich unterzeichnet hatte, überhaupt vertretungsberechtigt ist. Ein vollmachtloser Vertreter im einstweiligen Verfügungsverfahren? Wir waren der Meinung, dass ist ein rechtliches „no go“ aber Richter W. sah das offensichtlich anders, als er Beschluss verkündete, dass Herr RA. S. von der Kanzlei T. aus H. in diesem Verfahren als vollmachtloser Vertreter mit der Maßgabe zugelassen werde, dass er für den Fall, dass eine Originalvollmacht nicht unverzüglich nachgereicht werde, er für die durch dieses Verfahren entstehenden Kosten persönlich einzustehen hat.

Jetzt war es an der Zeit auch die Äußerung „Ich stehe auf Ihrer Seite“ anzusprechen, denn irgendwie schien mir das Ganze mittlerweile „too much“. Zwar waren die unsichtbaren, zarten Bande im Gerichtssaal schon vorher zu erahnen. Ich wollte dieses Thema an dieser Stelle doch gerne geklärt haben.

Das war jetzt offensichtlich für Richter W. „too much“, denn er unterbrach erneut die Sitzung und verließ wütend nach Luft schnappend, dabei über Stühle und Tische polternd, den engen Gerichtssaal.

***

Folge 2 „Die Selbstablehnung und wie schnell man zur Straftäterin wird“ können Sie bald hier nachlesen.

Eine Anmerkung erlaube ich mir bereits an dieser Stelle: Ich weiß, dass sowohl MLP als auch die Kollegen von der Kanzlei T. in H. hier fleißig mitlesen. Das freut mich sehr, aber bevor sich bei Herrn RA S. von der Kanzlei T. in H. wieder die Schweißperlen sammeln und noch eine bebende Unterlippe hinzukommt, um im Jargon unseres Verteidigungsministers zu bleiben, weise ich darauf hin, dass Herrn RA Moser zustellungsbevollmächtigt ist.

Yes, we do!
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schrieb am 12.10.10 09:17:31
Beitrag Nr.2 
(40.302.928)
Antwort
Zitat
Die Geschichte beschreibt, wie MLP den eigenen Untergang betreibt.

sektenähnliche Methoden
unfähige Justitiare
befreundete, befangene Richter
Druck gegen Mitarbeiter
Druck gegen Rechtsanwälte der Mitarbeiter

AUSGETRAGEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT!

Avatar
schrieb am 12.10.10 09:53:00
Beitrag Nr.3 
(40.303.157)
Antwort
Zitat
Guten Morgen zusammen,

ist es nicht schön, wenn man nach einer gut geruhten Nacht morgens mit dem richtigen Bein aufsteht, die Sonne vom blauen Himmel strahlt und man beim ersten Blick in den Computer feststellen darf, dass Frau J. aus W. wieder ihre Hasstiraden gegen MLP ablässt? Besser kann ein Tag doch gar nicht beginnen.

Nun bin ich zwar ein äußerst toleranter mit Mensch mit viel Verständnis für unterschiedliche Meinungen. Wenn ich allerdings etwas überhaupt nicht ab kann, dann ist es Unehrlichkeit und die verzerrte Darstellung von Tatsachen.

Deshalb ist es mir ein Vergnügen, die von Frau J. aus W. im www.handelsvertreter-blog.de angekündigte Serie um die wenigen mir bekannten Fakten zu ergänzen. Da mein Wissen dazu (noch) einigermaßen beschränkt ist, verspreche ich an dieser Stelle meinen zahllosen Anhängern, dass ich mich gerne bemühen werde, noch mehr Fakten zusammenzutragen, solange diese wunderbare Serie läuft.

Bevor ich loslege, sei angemerkt, dass sich Frau J. aus W. bekanntlich gerne als Kämpferin für Meinungsfreiheit geriert. Postings, die unbequeme Wahrheiten enthalten und ihr deshalb nicht in den Kram passen, aber sofort löschen lässt. Die geneigten Leser seien deshalb darauf hingewiesen, dass das ein oder andere Posting hier möglicherweise ziemlich schnell wieder verschwinden wird.

Also fangen wir mal an:

1.) Wer der Quelle dieses anonym geposteten Beitrags folgt, stellt schnell fest, dass es sich bei der Autorin um eine Frau J. aus W. handelt.

2.) Frau J aus W. unterhält eigentlich schon einen eigenen, sehr amüsanten Blog - nämlich hier: http://www.heidrun-jakobs-blog.de/.

3.) Da sich für dessen Inhalte aber offenbar niemand zu interessieren scheint, hat Frau J. aus W. ihre Ergüsse auch gleich bei www.jurablogs.de und bei http://www.handelsvertreter-blog.de/.

4.) Da auch das nicht reicht, soll der Text nun also auch bei w:0 für Erheiterung sorgen. Wer ihn hier gepostet haben könnte, weiß neben dem Verfasser nur der liebe Gott. Das Gerücht, hinter dem im Posting genannten Autor könnte ebenfalls Frau J. aus W. stecken, halte ich jedenfalls für sehr weit hergeholt.

5.) Wer sich die Mühe macht, mal ein bißchen zu googeln, wird feststellen, dass das Thema, über das hier berichtet wird, offensichtlich zwei Jahre alt ist. Eine - vor allem im Internetzeitalter - durchaus aktuelle Debatte also.

6.) Wer genau liest, wird darüber hinaus feststellen, dass sich der Text von Frau J. aus W. fast ausschließlich mit Nebenkriegsschauplätzen beschäftigt. Offensichtlich geht der Dame mächtig einer ab, wenn ein Anwalt versehentlich keine Originalvollmacht vorlegen kann. Ich wünsche ihr daher, dass ihr das noch häufiger passiert und wenigstens auf diesem Weg ein bisschen Lust in ihr Leben einkehrt.

7.) Abschließend sei fairerweise festgestellt, dass ich es von Seiten MLP für hochgradig schwachsinnig erachte, sich 2008 ernsthaft mittels einer einstweiligen Verfügung gegen die absurde Behauptung zu wehren, das Unternehmen sei eine "sektenartige Vereinigung". Das ist etwa so falsch, als würde man behaupten, Frau J. aus W. sei eine erfolgreiche Anwältin.

Ich freue mich nun auf die weitere Kreativität von Frau J. aus W., die ich gerne versuchen werde, weiterhin zu kommentieren. Zudem bin ich sehr gespannt, ob sie denn die von ihr so hochgelobte Meinungsfreiheit auch für dieses Posting gelten lässt. :D

Have a nice day! :)
Avatar
schrieb am 12.10.10 17:59:11
Beitrag Nr.4 
(40.307.244)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.303.157 von 83094 am 12.10.10 09:53:00ich habe mir auch die zeit genommen, den ganzen quatsch zu lesen, für (winkel-)advokaten vielleicht ganz witzig, aber für normale menschen völlig belanglos. von juristen für juristen halt.

darf ich jetzt "sekte" sagen oder nicht? was passiert, wenn´s der USW hört?

gäääähn
Avatar
schrieb am 12.10.10 18:54:28
Beitrag Nr.5 
(40.307.681)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.307.244 von gras-plus-halm am 12.10.10 17:59:11Meine Erfahrungen mit MLP zeigen leider auf, daß ich den Begriff "sekentartig" noch für nicht ausreichend halte.

Es ist schon erstaunlich, wie nicht nur ich sondern auch viele Kollegen damals sukzessive "eingenordet" wurden. Auch ich verlor nach und nach den Bezug zur Außenwelt und reagierte ähnlich wie 83094 auf Kritik an MLP.

Heute bin ich über meine damalige Haltung bestürzt und froh, daß es mir gelungen ist, mich seit ca. Anfang 1999 freizuschwimmen, was in meiner Kündigung im September 2000 mündete.

So, lieber 83094, denke mal über alles nach. Wer mich seit 2001 bei der FiNet-AG kennt, wird mir sicher zustimmen, daß ich auch dort sehr kritisch bin und mich nicht mehr verbiegen lasse. Einmal war schon einmal zu viel und ich wünsche es jedem, sich geistig auch mal frei zu machen.

Frau Jakobs wird wie ich Ihre Gründe haben, so gegenüber MLP eingestellt zu sein. Ich weiß eben ein wenig mehr über sie als 83094 und andere und kann Frau Jakobs daher mehr als gut verstehen.

Wer es als MLPler anders sieht, möge sich mal für eine Woche zurückziehen und dann folgende Fragen beantworten?


a) Wie oft habe ich ein schlechtes Gefühl im Bauch, wenn eine Montagsrunde bevorsteht?
b) Wie wurde bisher mit offener Kritik am System umgegangen?
c) Wie werden EX-MLPler von innen gesehen?
d) Welche Kontakte habe ich mit EX-MLPer und habe ich mir in Ruhe angeschaut, wie diese in der Zeit "danach" leben?

...


Fazit: Für mich ist MLP ein von L ziemlich genial (und leider auch perfide) geführte Menge von Menschen, die durch ein sehr systematisches Wiederholen von Dingen wie

Wir sind die Besten!
Wir werden alle reich!
Alle anderen haben unrecht (Gerd Frieg und der Hammer)!

aber auch

Mache Umsatz!
Warum bist Du im Bereich x so schlecht?

meiner Meinung nach häufig leider den Bezug zur Welt hier draußen abgeschnitten bekommen haben und wer dann weiß, wie Gruppen wie


DVAG
Zeugen Jehovas
Scientology
konservative Kreise der Parteien (fast aller!)
andere religöse Gruppen (insbesondere bei den Katholiken und manchen Moslems - siehe Artikel in der FASZ von heute)
...

funktionieren, der darf sich dann selber beantworten, ob und wenn ja in welchem Maße MLP sektenartige Wesenszüge zeigt.

Zum Glück gibt es nicht nur in allen oben aufgeführten Gruppen (und insbesondere auch bei den Moslems, habe da viele sehr angenehme Menschen kennengelernt) Menschen, die sich nicht haben verbiegen lassen.

Abschließend noch mal mein ausdrücklicher Dank an meine Frau, meinen Vater und die anderen, die mir damals (bis 2000) Kontra gaben, wenn ich mal wieder zu blauäugig war! Ohne Euch wäre ich evtl. dabeigeblieben!

Avatar
schrieb am 12.10.10 20:22:19
Beitrag Nr.6 
(40.308.252)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.307.681 von interna am 12.10.10 18:54:28Mein Liebster,

Du hast bis heute nicht gemerkt, dass Du noch immer eine Brille auf der Nase hast - nur diesmal nicht pro, sondern contra blau. Fanatiker nennt man Menschen wie Dich. Anders lassen sich mehr als 10.000 (in Worten: ZEHNTAUSEND) Postings in 10 Jahren (!) wohl kaum erklären.

Aber konzentrieren wir uns in diesem Thread doch lieber auf die Serie von Frau J. aus W.. Das ist viel amüsanter.

Ich bin gespannt, was als Nächstes kommt.
Avatar
schrieb am 12.10.10 23:23:55
Beitrag Nr.7 
(40.309.433)
Antwort
Zitat
Einmal Strukki immer Strukki. Ist wie mit dem Rauchen. Man kommt NIE davon richtig weg, auch wenn man es aufgegeben hat. Ist jemand ein Fanatiker der aufgehört hat zu Rauchen?

Grüße aus der Freiheit, aus der Freiheit der geistigen Umklammerung.

Avatar
schrieb am 13.10.10 12:05:44
Beitrag Nr.8 
(40.311.742)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.309.433 von MahatmaG am 12.10.10 23:23:55Geschäftsgebaren und die Auserkraftsetzung des Grundgesetzes: Ein uns allen bekannter Finanzdienstleister hat es sich auf die Fahne geschrieben, Premiummarke zu sein. Darum setzt man auch auf den Umstand Akademiker beraten Akademiker, also auf Augenhöhe. Als Akademiker kommt man nicht umhin sich im Laufe der Zeit mit dem Grundgesetzt auseinander zu setzen und da ist freie Meinungsäußerung fest verankert ebenso wie das Recht auf Ausbildung und freie Berufswahl. Ich kann nur allen empfehlen sich darauf zu besinnen, es gibt auch andere Möglichkeiten Kunden zu beraten und kann sich dabei treu bleiben. Wer glaubt es geht ihm wegen der Entgleisung eines Einzelnen schlecht (GL), hat die Situation nicht erkannt, den der Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken, hat zu mir einmal ein Vorstand gesagt! Der gleiche Vorstand war es der auch gesagt hat, er mag kritische Mitarbeiter, weil sie ein Unternehmen nach vorne bringen, nicht die Ja-Sager und Hintenrum-Hetzer. Weil ein Mitarbeiter der sich kritisch auseinander setzt hat das Unternehmen im Fokus, es ist ihm nicht egal, er möchte etwas bewegen und wenn man als Unternehmen Kritik zur Veränderung nutzt, kann man auch beim Mitarbeiter "einfordern".
Und von uns allen wertgeschätzter 83094, klein ist nur wer sich klein macht. Wie klein muss ein Unternehmen sein, wo solche Winkelzüge nötig hat, warum fürchtet man diese Anwältin überhaupt? Wenn ich als Unternehmen sauber arbeite, gegenüber Kunden und Mitarbeitern, dann kann kommen wer will ich trete ihm mit offenem Visier gegenüber. Das Unternehmen will doch Geld sparen, ich schlage vor man vollzieht einen geistigen Richtungswechsel dies würde enorme Anwaltskosten sparen. Weil ganz ehrlich die Plattform könnte so herausragend sein, wenn nicht die ganzen Randerscheinungen zum Himmel stinken würden. Warum sonst würden die Berater des Unternehmens, einem Freund, dieses nicht als Arbeitgeber empfehlen? Wenn man als Berater nicht stolz ist im Unternehmen zu arbeiten und keine Identifikation empfindet, muss man als "Kopf" eines Unternehmens die Bremse ziehen. Leider steht mein "Vorstand" kurz vor der Rente, er wäre für die Wieslöcher eine Bereicherung gewesen wo sie doch angeblich noch einen suchen müssen? In diesem Sinne ohne politisch sein zu wollen: Ein Hoch auf die Demokratie und unser Grundgesetz
Avatar
schrieb am 15.10.10 17:20:28
Beitrag Nr.9 
(40.331.438)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.311.742 von Barka am 13.10.10 12:05:44Guten Abend Barka,

meine volle Zustimmung. Doch was nun?

Es liegt an uns, für seriöse Richter, für ein funktionierendes Rechtssystem zu sorgen. An Frau Jakobs geht damit die Aufforderung, uns darüber zu informieren, wenn solche Verhandlungen stattfinden. Dann liegt es an uns, daß wir EX-MLPler dort mal in größerer Zahl erscheinen und gute Journalisten einladen.

Denn ich darf doch davon ausgehen, daß jeder Richter

- unabhängig
- unbestechlich
- fair

ist und daher die Öffentlichkeit immer Willkommen heißt!


Also Leute, wann finden welche Verhandlungen statt?
Avatar
schrieb am 15.10.10 18:22:36
Beitrag Nr.10 
(40.331.937)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.331.438 von interna am 15.10.10 17:20:28Interessantes Modell, über eine erhöhte Präsenz bei Verhandlungen für seriöse Richter und ein funktionierendes Rechtssystem sorgen zu wollen. Da kann ich nur sagen: :laugh:

Kann es sein, dass Du Richter vielleicht immer dann für NICHT seriös ansiehst, wenn sie Entscheidungen fällen, die Dir nicht in den Kram passen?

Was die Verhandlungen angeht, würde ich übrigens nicht unbedingt Frau Jakobs fragen. Denn ohne Mandanten gibt es ja auch selten Verhandlungen. :D

Happy weekend! :lick:

[ Seite: 123567neuster Beitrag ]

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