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schrieb am 11.10.10 15:15:13
Quelle: jurablogs.de
Schwups, da kam mir nun von MLP eine einstweilige Verfügung des
Landgerichts Wiesbaden ins Büro geflattert.
Mir wurde untersagt, wörtlich oder sinngemäß gegenüber Dritten zu
behaupten, dass MLP eine sektenähnliche Struktur habe und wörtlich
oder sinngemäß gegenüber Dritten zu behaupten, MLP wende gegenüber
den bei ihr unter Vertrag stehenden Handelsvertretern
psychologische Druckmittel an, vergleichbar denen von sektenartigen
Vereinigungen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde mir ein
Ordnungsgeld in Höhe von € 250.000,– angedroht und für den Fall,
dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von bis zu
6 Monaten. Der Streitwert wurde auf € 100.000,– festgesetzt.
Wow, das saß!
Ich wette, als er die einstweilige Verfügung in den Händen hielt,
hat sich der MLP-Anwalt, Herr RA S. von der Kanzlei T. in H.
kräftig auf die Schenkel geklopft und gedacht, jetzt habe ich die
Jakobs im Sack und dabei auch noch ordentlich Gebühren
eingesammelt.
Doch weit gefehlt, war ich doch etwas irritiert, dass nach meinem
Dafürhalten das Unterlassungsgebot in rechtlicher Hinsicht nicht
haltbar ist. Jetzt bin ich im Medienzivilrecht besonders
ausgebildet und habe bei den besten Lehrern der Republik, Prof. Dr.
Schiedermair Artikel 5 Grundgesetz rauf unter runter studiert und
bei Prof. Dr. Walter Seitz alles gelernt, was man so im
Medienzivilrecht wissen muss und Juristen diesbezüglich eben wissen
müssten, wenn sie sich im Äußerungsrecht betätigen, nämlich, dass
es sich bei den von MLP angegriffenen Äußerungen zum einen um
Meinungsäußerungen handelt, diese Äußerungen zum anderen zur
Rechtsverteidigung meiner Mandanten aufgestellt wurden. Zudem
konnte ich keine Dringlichkeit als rechtliche Voraussetzung für den
Erlaß einer einstweiligen Verfügung erkennen, weil MLP meine
Schriftsätze schon Monate vorher vorlagen. Also kurzum, jeder der
sich im Äußerungsrecht auskennt, hätte wissen müssen, dass das
Vorbringen von MLP nicht ausreichend sein konnte um in diesem Fall
gegen mich zu obsiegen.
Seltsam mutete auch die Begründung der einstweiligen Verfügung,
meine Behauptungen seien leichtfertig aufgestellt worden, deren
Unhaltbarkeit offenkundig gewesen sei. Offenkundige
Unhaltbarkeit?
Unverschämt war das, hatte ich doch in meinen Schriftsätzen auf
über 30 Seiten dargelegt, wie es so ist, wenn man als Consultant
bei MLP beschäftigt ist. Und obwohl selbst die Antragsschrift des
Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. meinen Vortrag in den
gerichtlichen Schriftsätzen zitierte mit: „Durch ein ständiges
Vorführen vor allen Kollegen sind die Consultants einem hohen
psychologischen Druck im Hinblick auf die Erzielung der
vorgegebenen Umsätze ausgesetzt. Hierbei wendet die Klägerin
psychologische Druckmittel, vergleichbar denen von sektenartigen
Vereinigungen an“.
Im Übrigen kann ich untertrieben schon ein Paar eidesstattliche
Versicherungen von ehemaligen Consultants und Consultinnen
vorlegen, die eindrucksvoll darlegen, was passiert, wenn die
Zielvorgaben nicht erreicht werden. Das Übliche eben bei
Strukturvertrieben.
So, jetzt waren meine Behauptungen weder leichtfertig aufgestellt
noch handelte es sich bei diesen Äußerungen um falsche
Tatsachenbehauptungen, sondern vielmehr um Meinungsäußerungen. Die
einstweilige Verfügung konnte ich damit so nicht stehen lassen. Und
da Anwälte sich nicht selbst vertreten sollten, beauftragte ich
einer der besten Medienanwälte Deutschlands, meinen geschätzten
Kollegen RA Moser aus Berlin damit, Widerspruch einzulegen.
Zwischenzeitlich hatte ich noch die Gerichtskostenrechnung über €
1.284,– und den Kostenfestsetzungsbeschluss bezüglich der seitens
des Herrn RA S. von der Kanzlei T. aus H. angemeldeten
Anwaltsgebühren über € 1.818,46 erhalten und bezahlt.
Mit der Widerspruchbegründung hatten wir uns erlaubt, das
erkennende Gericht auf die Rechtslage hinzuweisen. Nämlich dass der
Rechtschutzsuchende gegenüber den Organen der Rechtspflege ohne
Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen
kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet
sind, sich im Prozess zu behaupten (BVerfG, NJW 1991, Seite
2074,2075) und das damit das Grundrecht der Meinungsfreiheit zum
Tragen kommt, das Recht auf einen wirkungsvollen Rechtschutz als
Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips.
Davon wollte jedenfalls Herr Richter am Landgericht Wiesbaden W.
nichts wissen und es sollte in der Widerspruchsverhandlung noch
schlimmer kommen.
Die Widerspruchsverhandlung
Dass die Widerspruchsverhandlung anders laufen würde als alle
mündlichen Verhandlungen vor Gericht in den 15 Jahren zuvor, ahnte
ich schon an den bösen Blicken von Herrn Richter W. in meine
Richtung, kaum dass wir im engen Gerichtssaal Platz genommen
hatten.
Um auszuschließen. dass es sich bei der ganzen Veranstaltung des
Kollegen S. von der Kanzlei T. aus H. nicht um dessen privates
Vergnügen handelte, sondern er das Verfahren tatsächlich in
Vertretung für MLP führte, bestanden wir zunächst einmal darauf,
dass der Kollege sich im einstweiligen Verfügungsverfahren mit
einer Originalvollmacht legitimiert. Hätte er die Originalvollmacht
nicht vorlegen können, wäre das Verfahren nämlich schon an dieser
Stelle zu meinen Gunsten beendet gewesen. Ich werde nie die
Schweißperlen auf dem Gesicht von Herrn RA S. von der Kanzlei T.
aus H. vergessen, die sich auf dessen Stirn sammelten, als es um
die Originalvollmacht ging, behauptete er dann, er habe sie bereits
mit der Antragsschrift bei Gericht eingereicht.
Nachdem Herr Richter am Landgericht W. in der Gerichtsakte nach
einer Originalvollmacht suchte und eine solche nicht finden konnte,
nahm Herr RA S. von der Kanzlei T. aus H. schließlich neben Richter
W. am Richtertisch Platz.
Jetzt suchten beide gemeinsam nach der Vollmacht, die keiner finden
konnte und die Schweißperlen auf der Stirn von Herrn RA S. von der
Kanzlei T. in H. waren jetzt schon dicke Schweißtropfen. Ich hörte
wie Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. und Richter W. sich in
einem Flüsterton unterhielten, wovon ich das meiste bis zu unserem
Tisch nicht verstehen konnte. Das aber, was ich verstehen konnte,
gab ich dann später zu Protokoll, nämlich die Äußerung von Richter
W. gegenüber RA S. von der Kanzlei T. in H. „Ich stehe auf Ihrer
Seite“. Und so war es ja auch, beide saßen kameradschaftlich Seite
an Seite am Richtertisch.
Plötzlich zischte es und Richter W. schmiss die Gerichtsakte zum
Kollegen Moser auf dessen Tisch mit den Worten „Da!“.
Offensichtlich war das als Aufforderung gemeint, selbst in der
Gerichtsakte nach der Originalvollmacht von MLP für Herrn RA S. von
der Kanzlei T. in H. zu suchen. RA Moser fragte noch nach, was er
denn mit der Gerichtsakte solle und suchte und konnte schließlich
auch keine Vollmacht finden.
Zwischenzeitlich hatte Richter W. die Sitzung kurz unterberochen
und Herr RA S. von der Kanzlei T. aus H. nutzte die Gelegenheit um
nach Wiesloch zu telefonieren und dort zu veranlassen, dass eine
auf ihn ausgestellte Prozessvollmacht an das Landgericht gefaxt
wird. Herr Richter W. war so freundlich, die Vollmacht für Herrn RA
S. von der Kanzlei T. aus H. in der Geschäftsstelle des Gerichts
abzuholen. Nachdem die Sitzung fortgesetzt wurde, beantragte jetzt
Herr RA S. von der Kanzlei T. in H. als vollmachtloser Vertreter
zugelassen zu werden und erklärte zu Protokoll, dass er für die
Erklärung, die er als vollmachtloser Vertreter abzugeben habe,
einstehen werde, ebenso wie die Verfahrenskosten.
Na nu, was war denn das? Der Kollege Moser und ich blickten uns an
und konnten uns ein Schmunzeln nicht verkneifen als Herr RA Moser
zu Protokoll erklärte, dass wir eine solche Vorgehensweise für
nicht statthaft hielten und im übrigen bestritten, dass ein Herr
Dr. K. von der MLP-Zentrale, der die Fax-Vollmacht offensichtlich
unterzeichnet hatte, überhaupt vertretungsberechtigt ist. Ein
vollmachtloser Vertreter im einstweiligen Verfügungsverfahren? Wir
waren der Meinung, dass ist ein rechtliches „no go“ aber Richter W.
sah das offensichtlich anders, als er Beschluss verkündete, dass
Herr RA. S. von der Kanzlei T. aus H. in diesem Verfahren als
vollmachtloser Vertreter mit der Maßgabe zugelassen werde, dass er
für den Fall, dass eine Originalvollmacht nicht unverzüglich
nachgereicht werde, er für die durch dieses Verfahren entstehenden
Kosten persönlich einzustehen hat.
Jetzt war es an der Zeit auch die Äußerung „Ich stehe auf Ihrer
Seite“ anzusprechen, denn irgendwie schien mir das Ganze
mittlerweile „too much“. Zwar waren die unsichtbaren, zarten Bande
im Gerichtssaal schon vorher zu erahnen. Ich wollte dieses Thema an
dieser Stelle doch gerne geklärt haben.
Das war jetzt offensichtlich für Richter W. „too much“, denn er
unterbrach erneut die Sitzung und verließ wütend nach Luft
schnappend, dabei über Stühle und Tische polternd, den engen
Gerichtssaal.
***
Folge 2 „Die Selbstablehnung und wie schnell man zur Straftäterin
wird“ können Sie bald hier nachlesen.
Eine Anmerkung erlaube ich mir bereits an dieser Stelle: Ich weiß,
dass sowohl MLP als auch die Kollegen von der Kanzlei T. in H. hier
fleißig mitlesen. Das freut mich sehr, aber bevor sich bei Herrn RA
S. von der Kanzlei T. in H. wieder die Schweißperlen sammeln und
noch eine bebende Unterlippe hinzukommt, um im Jargon unseres
Verteidigungsministers zu bleiben, weise ich darauf hin, dass Herrn
RA Moser zustellungsbevollmächtigt ist.
Yes, we do!
schrieb am 12.10.10 09:17:31
Die Geschichte beschreibt, wie MLP den eigenen Untergang
betreibt.
sektenähnliche Methoden
unfähige Justitiare
befreundete, befangene Richter
Druck gegen Mitarbeiter
Druck gegen Rechtsanwälte der Mitarbeiter
AUSGETRAGEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT!
schrieb am 12.10.10 09:53:00
Guten Morgen zusammen,
ist es nicht schön, wenn man nach einer gut geruhten Nacht morgens
mit dem richtigen Bein aufsteht, die Sonne vom blauen Himmel
strahlt und man beim ersten Blick in den Computer feststellen darf,
dass Frau J. aus W. wieder ihre Hasstiraden gegen MLP ablässt?
Besser kann ein Tag doch gar nicht beginnen.
Nun bin ich zwar ein äußerst toleranter mit Mensch mit viel
Verständnis für unterschiedliche Meinungen. Wenn ich allerdings
etwas überhaupt nicht ab kann, dann ist es Unehrlichkeit und die
verzerrte Darstellung von Tatsachen.
Deshalb ist es mir ein Vergnügen, die von Frau J. aus W. im
www.handelsvertreter-blog.de angekündigte Serie um
die wenigen mir bekannten Fakten zu ergänzen. Da mein Wissen dazu
(noch) einigermaßen beschränkt ist, verspreche ich an dieser Stelle
meinen zahllosen Anhängern, dass ich mich gerne bemühen werde, noch
mehr Fakten zusammenzutragen, solange diese wunderbare Serie
läuft.
Bevor ich loslege, sei angemerkt, dass sich Frau J. aus W.
bekanntlich gerne als Kämpferin für Meinungsfreiheit geriert.
Postings, die unbequeme Wahrheiten enthalten und ihr deshalb nicht
in den Kram passen, aber sofort löschen lässt. Die geneigten Leser
seien deshalb darauf hingewiesen, dass das ein oder andere Posting
hier möglicherweise ziemlich schnell wieder verschwinden wird.
Also fangen wir mal an:
1.) Wer der Quelle dieses anonym geposteten Beitrags folgt, stellt
schnell fest, dass es sich bei der Autorin um eine Frau J. aus W.
handelt.
2.) Frau J aus W. unterhält eigentlich schon einen eigenen, sehr
amüsanten Blog - nämlich hier:
http://www.heidrun-jakobs-blog.de/.
3.) Da sich für dessen Inhalte aber offenbar niemand zu
interessieren scheint, hat Frau J. aus W. ihre Ergüsse auch gleich
bei
www.jurablogs.de und bei
http://www.handelsvertreter-blog.de/.
4.) Da auch das nicht reicht, soll der Text nun also auch bei w:0
für Erheiterung sorgen. Wer ihn hier gepostet haben könnte, weiß
neben dem Verfasser nur der liebe Gott. Das Gerücht, hinter dem im
Posting genannten Autor könnte ebenfalls Frau J. aus W. stecken,
halte ich jedenfalls für sehr weit hergeholt.
5.) Wer sich die Mühe macht, mal ein bißchen zu googeln, wird
feststellen, dass das Thema, über das hier berichtet wird,
offensichtlich
zwei Jahre alt ist. Eine - vor allem im
Internetzeitalter - durchaus aktuelle Debatte also.
6.) Wer genau liest, wird darüber hinaus feststellen, dass sich der
Text von Frau J. aus W. fast ausschließlich mit
Nebenkriegsschauplätzen beschäftigt. Offensichtlich geht der Dame
mächtig einer ab, wenn ein Anwalt versehentlich keine
Originalvollmacht vorlegen kann. Ich wünsche ihr daher, dass ihr
das noch häufiger passiert und wenigstens auf diesem Weg ein
bisschen Lust in ihr Leben einkehrt.
7.) Abschließend sei fairerweise festgestellt, dass ich es von
Seiten MLP für hochgradig schwachsinnig erachte, sich 2008
ernsthaft mittels einer einstweiligen Verfügung gegen die absurde
Behauptung zu wehren, das Unternehmen sei eine "sektenartige
Vereinigung". Das ist etwa so falsch, als würde man behaupten, Frau
J. aus W. sei eine erfolgreiche Anwältin.
Ich freue mich nun auf die weitere Kreativität von Frau J. aus W.,
die ich gerne versuchen werde, weiterhin zu kommentieren. Zudem bin
ich sehr gespannt, ob sie denn die von ihr so hochgelobte
Meinungsfreiheit auch für dieses Posting gelten lässt.
Have a nice day!
schrieb am 12.10.10 17:59:11
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.303.157 von 83094 am 12.10.10
09:53:00ich habe mir auch die zeit genommen, den ganzen
quatsch zu lesen, für (winkel-)advokaten vielleicht ganz witzig,
aber für normale menschen völlig belanglos. von juristen für
juristen halt.
darf ich jetzt "sekte" sagen oder nicht? was passiert, wenn´s der
USW hört?
gäääähn
interna
schrieb am 12.10.10 18:54:28
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.307.244 von gras-plus-halm am 12.10.10
17:59:11Meine Erfahrungen mit MLP zeigen leider auf, daß
ich den Begriff "sekentartig" noch für nicht ausreichend halte.
Es ist schon erstaunlich, wie nicht nur ich sondern auch viele
Kollegen damals sukzessive "eingenordet" wurden. Auch ich verlor
nach und nach den Bezug zur Außenwelt und reagierte ähnlich wie
83094 auf Kritik an MLP.
Heute bin ich über meine damalige Haltung bestürzt und froh, daß es
mir gelungen ist, mich seit ca. Anfang 1999 freizuschwimmen, was in
meiner Kündigung im September 2000 mündete.
So, lieber 83094, denke mal über alles nach. Wer mich seit 2001 bei
der FiNet-AG kennt, wird mir sicher zustimmen, daß ich auch dort
sehr kritisch bin und mich nicht mehr verbiegen lasse. Einmal war
schon einmal zu viel und ich wünsche es jedem, sich geistig auch
mal frei zu machen.
Frau Jakobs wird wie ich Ihre Gründe haben, so gegenüber MLP
eingestellt zu sein. Ich weiß eben ein wenig mehr über sie als
83094 und andere und kann Frau Jakobs daher mehr als gut
verstehen.
Wer es als MLPler anders sieht, möge sich mal für eine Woche
zurückziehen und dann folgende Fragen beantworten?
a) Wie oft habe ich ein schlechtes Gefühl im Bauch, wenn eine
Montagsrunde bevorsteht?
b) Wie wurde bisher mit offener Kritik am System umgegangen?
c) Wie werden EX-MLPler von innen gesehen?
d) Welche Kontakte habe ich mit EX-MLPer und habe ich mir in Ruhe
angeschaut, wie diese in der Zeit "danach" leben?
...
Fazit: Für mich ist MLP ein von L ziemlich genial (und leider auch
perfide) geführte Menge von Menschen, die durch ein sehr
systematisches Wiederholen von Dingen wie
Wir sind die Besten!
Wir werden alle reich!
Alle anderen haben unrecht (Gerd Frieg und der Hammer)!
aber auch
Mache Umsatz!
Warum bist Du im Bereich x so schlecht?
meiner Meinung nach häufig leider den Bezug zur Welt hier draußen
abgeschnitten bekommen haben und wer dann weiß, wie Gruppen wie
DVAG
Zeugen Jehovas
Scientology
konservative Kreise der Parteien (fast aller!)
andere religöse Gruppen (insbesondere bei den Katholiken und
manchen Moslems - siehe Artikel in der FASZ von heute)
...
funktionieren, der darf sich dann selber beantworten, ob und wenn
ja in welchem Maße MLP sektenartige Wesenszüge zeigt.
Zum Glück gibt es nicht nur in allen oben aufgeführten Gruppen (und
insbesondere auch bei den Moslems, habe da viele sehr angenehme
Menschen kennengelernt) Menschen, die sich nicht haben verbiegen
lassen.
Abschließend noch mal mein ausdrücklicher Dank an meine Frau,
meinen Vater und die anderen, die mir damals (bis 2000) Kontra
gaben, wenn ich mal wieder zu blauäugig war! Ohne Euch wäre ich
evtl. dabeigeblieben!
schrieb am 12.10.10 20:22:19
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.307.681 von interna am 12.10.10
18:54:28Mein Liebster,
Du hast bis heute nicht gemerkt, dass Du noch immer eine Brille auf
der Nase hast - nur diesmal nicht pro, sondern contra blau.
Fanatiker nennt man Menschen wie Dich. Anders lassen sich mehr als
10.000 (in Worten: ZEHNTAUSEND) Postings in 10 Jahren (!) wohl kaum
erklären.
Aber konzentrieren wir uns in diesem Thread doch lieber auf die
Serie von Frau J. aus W.. Das ist viel amüsanter.
Ich bin gespannt, was als Nächstes kommt.
schrieb am 12.10.10 23:23:55
Einmal Strukki immer Strukki. Ist wie mit dem Rauchen. Man kommt
NIE davon richtig weg, auch wenn man es aufgegeben hat. Ist jemand
ein Fanatiker der aufgehört hat zu Rauchen?
Grüße aus der Freiheit, aus der Freiheit der geistigen
Umklammerung.
schrieb am 13.10.10 12:05:44
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.309.433 von MahatmaG am 12.10.10
23:23:55Geschäftsgebaren und die Auserkraftsetzung des
Grundgesetzes: Ein uns allen bekannter Finanzdienstleister hat es
sich auf die Fahne geschrieben, Premiummarke zu sein. Darum setzt
man auch auf den Umstand Akademiker beraten Akademiker, also auf
Augenhöhe. Als Akademiker kommt man nicht umhin sich im Laufe der
Zeit mit dem Grundgesetzt auseinander zu setzen und da ist freie
Meinungsäußerung fest verankert ebenso wie das Recht auf Ausbildung
und freie Berufswahl. Ich kann nur allen empfehlen sich darauf zu
besinnen, es gibt auch andere Möglichkeiten Kunden zu beraten und
kann sich dabei treu bleiben. Wer glaubt es geht ihm wegen der
Entgleisung eines Einzelnen schlecht (GL), hat die Situation nicht
erkannt, den der Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken, hat zu
mir einmal ein Vorstand gesagt! Der gleiche Vorstand war es der
auch gesagt hat, er mag kritische Mitarbeiter, weil sie ein
Unternehmen nach vorne bringen, nicht die Ja-Sager und
Hintenrum-Hetzer. Weil ein Mitarbeiter der sich kritisch
auseinander setzt hat das Unternehmen im Fokus, es ist ihm nicht
egal, er möchte etwas bewegen und wenn man als Unternehmen Kritik
zur Veränderung nutzt, kann man auch beim Mitarbeiter
"einfordern".
Und von uns allen wertgeschätzter 83094, klein ist nur wer sich
klein macht. Wie klein muss ein Unternehmen sein, wo solche
Winkelzüge nötig hat, warum fürchtet man diese Anwältin überhaupt?
Wenn ich als Unternehmen sauber arbeite, gegenüber Kunden und
Mitarbeitern, dann kann kommen wer will ich trete ihm mit offenem
Visier gegenüber. Das Unternehmen will doch Geld sparen, ich
schlage vor man vollzieht einen geistigen Richtungswechsel dies
würde enorme Anwaltskosten sparen. Weil ganz ehrlich die Plattform
könnte so herausragend sein, wenn nicht die ganzen
Randerscheinungen zum Himmel stinken würden. Warum sonst würden die
Berater des Unternehmens, einem Freund, dieses nicht als
Arbeitgeber empfehlen? Wenn man als Berater nicht stolz ist im
Unternehmen zu arbeiten und keine Identifikation empfindet, muss
man als "Kopf" eines Unternehmens die Bremse ziehen. Leider steht
mein "Vorstand" kurz vor der Rente, er wäre für die Wieslöcher eine
Bereicherung gewesen wo sie doch angeblich noch einen suchen
müssen? In diesem Sinne ohne politisch sein zu wollen: Ein Hoch auf
die Demokratie und unser Grundgesetz
interna
schrieb am 15.10.10 17:20:28
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.311.742 von Barka am 13.10.10
12:05:44Guten Abend Barka,
meine volle Zustimmung. Doch was nun?
Es liegt an uns, für seriöse Richter, für ein funktionierendes
Rechtssystem zu sorgen. An Frau Jakobs geht damit die Aufforderung,
uns darüber zu informieren, wenn solche Verhandlungen stattfinden.
Dann liegt es an uns, daß wir EX-MLPler dort mal in größerer Zahl
erscheinen und gute Journalisten einladen.
Denn ich darf doch davon ausgehen, daß jeder Richter
- unabhängig
- unbestechlich
- fair
ist und daher die Öffentlichkeit immer Willkommen heißt!
Also Leute, wann finden welche Verhandlungen statt?
schrieb am 15.10.10 18:22:36
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.331.438 von interna am 15.10.10
17:20:28Interessantes Modell, über eine erhöhte Präsenz
bei Verhandlungen für seriöse Richter und ein funktionierendes
Rechtssystem sorgen zu wollen. Da kann ich nur sagen:
Kann es sein, dass Du Richter vielleicht immer dann für NICHT
seriös ansiehst, wenn sie Entscheidungen fällen, die Dir nicht in
den Kram passen?
Was die Verhandlungen angeht, würde ich übrigens nicht unbedingt
Frau Jakobs fragen. Denn ohne Mandanten gibt es ja auch selten
Verhandlungen.
Happy weekend!