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schrieb am 18.10.10 23:02:20
Hallo,
vielleicht ist ja hier jemand der sich auskennt, ein Anwalt oder
so, denn bei der Versicherung erreiche ich ja heute keinen mehr und
bin etwas unruh.
Hier die Situation.
Habe ein Auto gehabt, welches meine ex auch nach unserer Trennung
vor einem Jahr noch nutzte. Ich war Halter, sie
Versicherungsnehmer.
Wir hatten vereinbart, dass sie mir jeden Monat einen bestimmten
Betrag zahlt, um den Wertverlust auszugleichen, die
Versicherungsprämie ging über ihren Namen von ihrenm Konto.
Nun hat sie seit einiger Zeit nicht mehr an mich gezahlt, wohl aber
den Versicherungsbeitrag.
Habe iht nun am 7.10. das Auto weggenommen um damit zu einem
Bekannten von mir zu fahren, welcher Autohändler ist.
Er hat das Fahrzeug gekauft, Datum 7.10. Da ich aber noch von der
Bank ein Schriftstück mit der Ablösesumme brauchte, bin ich mit dem
Auto wieder nach Hause gefahren. Habe dann meiner Ex den Verkauf
mitgeteilt und gesagt, sie bekäme das Auto nicht mehr.
Letzte Woche kam dann der Brief mit der Ablösesumme und ich habe
das Auto am 15.10. dem Händler übergeben ( im Kaufvertrag
nachträglich dokumentiert ). Habe die Differenz von Ablösesumme zum
Kaufpreis erhalten, Auslösung des Restkredites soll Händler direkt
mit Bank machen.
Nun habe ich heute einen Brief von der Zulassungsstelle erhalten,
dass das Auto seit 8.10. keinen Versicherungsschutz mehr hat.
Habe mit meiner Ex gesprochen, welche dann sagte, sie habe am 7.10.
die Versicherung angerufen und mit sofortiger Wirkung gekündigt, da
sie das Auto nicht mehr benutze. Nun die Fragen.
1. Durfte die Versicherung zum 8.10. ohne mein Einverständniss als
Halter dies so machen?
2. Was wäre passiert, wenn ich innerhalb dieser Woche einen Unfall
gehabt hätte?
3. Was passiert wenn der Händler z.B. morgen damit fährt ( er
wollte noch die fällige Inspektion machen )und einen Unfall
macht
( den Brief hat er noch nicht, kann also noch nicht abmelden )?
4. Wenn irgendwas passiert, wer ist haftbar zu machen, meine Ex,
ich, der Händler, die Versicherung?
Danke im Voraus für eine Antwort.
schrieb am 18.10.10 23:29:17
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.345.516 von Dr.Steel am 18.10.10
23:02:20Verstehe ich richtig, daß bei euch Autos
ohne Versicherung noch
mit Kennzeichen herumfahren
können ??

Aber du hast am 7. die Vereinbarung gekündigt, mir fallen wenig
Gründe ein daß sie weiter Versicherung zahlen sollte oder nicht am
8. die Versicherung zu kündigen versucht (wie das ohne Abgabe der
Kennzeichen geht sei dahingestellt).
schrieb am 18.10.10 23:32:01
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.345.516 von Dr.Steel am 18.10.10
23:02:20Bin kein Anwalt, aber die Sache scheint mir
einfach: der Halter haftet. Das heisst Du, so lange das Auto
irgendwo rumfährt und sogar steht auf öffentlichem Straßenland
(Gefährdungshaftung, also auch wenn es wegen schlecht angezogener
Bremse ins Rollen käme). Du als Halter bist verpflichtet für eine
Haftpflichtversicherung zu sorgen, egal wie. Wurde nur das Geld bei
Deiner Freundin / Ex abgebucht, oder lief wirklich der Vertrag über
die (wenn sie ihn so racsh kündigen konnte, dann wohl letzteres).
Du hättest also sofort nach ihrer Kündigung oder spätestens nachdem
Du eben davon erfahrten hast Tage später Dich um neuen Vers Schutz
bemühen müssen. Der Händler sollte nicht mit unversichertem Auto
fahren! Liebe Grüsse aus Berlin und Viel Glück! (Frauen ... ts,
hätte Dir mal früher Bescheid geben können) Joshua
schrieb am 18.10.10 23:33:29
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.345.663 von FahneImWind am 18.10.10
23:32:01P.S.: Die Halter / Versich Nehmer Trennung gibt
es ja auch häufiger bei Eltern / Kind, wegen besonderer Tarife mit
Ermässigung und so - zumindest früher war das mal so. LG
schrieb am 18.10.10 23:38:32
Danke für die schnelle Antworten. Vertrag lief auf ihren Namen. Ich
habe ihr geasagt, dass der Händler das Auto abmelden wird und sie
dann automatisch aus der Versicherung rauskommt. Bin davon
ausgegangen dass sie wegen 1-2 Wochen, ca. 10-20 Euro verschmerzen
kann. Keine Ahnung warum sie sofort gekündigt hat. Wozu soll ich
neue Versicherung machen für 3 Tage??? Aber es kann doch nicht
sein, dass ich jetzt haften soll, wenn was passiert. Meiner Meinung
nach hätte die Versicherrung die Kündigung nicht annehmen dürfen,
oder???
schrieb am 18.10.10 23:44:13
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.345.680 von Dr.Steel am 18.10.10
23:38:32Das Inverkehrbringen eines Autos erfordert
ZUlassung, dafür Vorlage Papiere, Kaufvertrag, Prüfbesch AU / HU
und eben Versicherung. Innerhalb der Zulassungszeit kannst Du als
Halter ja die Vers wechseln, könntest also (wovon die andere Vers
nichts wüsste) bereits was neues, besseres abgeschlossen haben.
Eine Kündigung SOFORT ist natl schnell durch, da für die Vers
Risiken erlöschen - kein Problem. Ist ja nicht die Zulass behörde.
Was meinst Du wie häufig Leute Wagen an / Ummelden mit mur grüner
Karte, dann vers nicht bezahlen, damit erlischt die Police und wenn
es kracht: Bargeld, muss man haften. DU bist der Halter, DU bist
nach Recht verpflichtet Versicherung zu haben, wie und ob nur für
ein paar Tage ist doch nach GEsetz egal - wenn es in den drei Tagen
kracht muss ja jmd haften, oder? Wenn Du es dem KFZ Meister sagst
und der wieder besseres Wissen das Risiko eingeht - nun gut. Wenn
er es nicht weiß bzw. davon ausgeht dass versichert bist Du der
Zahlende wenns knallt. Wer denn sonst? Deine Ex? Der Staat? Der
gelackmeierte Unfallgegner ? Für letzteren kann das übrigens
wirklich einmal sehr blöde werden.
Grüsse! Joshua aus berlin
schrieb am 18.10.10 23:57:20
Also kann ich mich nicht bei der Tussi von der Versicherung
beschweren??
Die hätte doch aber mich als Halter fragen müssen ob ich die
Versicherung übernehme oder wo das Auto versichert ist???? Ich
platze vor Wut gegen meine Ex.
schrieb am 18.10.10 23:59:22
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.345.702 von FahneImWind am 18.10.10
23:45:33Übrigens hat der Händler sicher eine rote Nummer
für mal eben eine Fahrt um die Ecke zur Inspektion. Und noch
zu:
1. Durfte die Versicherung zum 8.10. ohne mein Einverständniss als
Halter dies so machen?
Umgekehrt - wenn Deine Ex die Halterin gewesen wäre, dann hätte
ohne sofortige Neuversicherung für Übergangsfrist noch die alte
gehaftet, sich also dann auch für das Thema interessiert. In dem
Falle aber war Vers Kundin nicht Halterin also auch nicht mehr
Hafterin - no problem aus Sicht der Vers.
2. Was wäre passiert, wenn ich innerhalb dieser Woche einen Unfall
gehabt hätte?
Das wäre ziemlich blöde gewesen für Dich, ich denke nicht dass eine
Weiterhaftung des alten Vertrages leicht einzufordern gewesen wäre
- hier aber Frage für echten Juristen (ist ja auch recht
theoretisch zum Glück)
Josh
schrieb am 19.10.10 00:05:41
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.345.727 von Dr.Steel am 18.10.10
23:57:20Problem habe ich ja gerade im Folgenden
dargestellt. Problem ist natl dass versicherungssysteme nicht
ausgestaltet sind um den Irrsinn kaputt gegangener Beziehungen
auszumergeln (sorry, Beileid, aber vor Gesetzt seid ihr einfach
verschiedene Vertragspartner). Es gibt allerdings recht besondere
Eigenheiten in Bezug auf due Gefährundgshaftung bei KFZ. Das
begründet sich aufgrund Masse, Geschwindigkeit - ist eben was
anderes als ein ramming mit Dreirad oder Fahrrad. Da
versicherungsfreie Unfallverursacher leider nicht selten, muss auch
immer wieder zunächst mal jmd die Opfer entschädigen (in der Regel
dann doch die alte Vers - die aber vesucht sich natl das Geld auch
wiederzuholen). Ähnliche Problematik auch bei unklarer Schuldfrage
aber asymmetrischen verkehrsteilnehmern, da soringt wegen
Gefährdungshaftung auch mal KFZ Haftpflicht ein ohen es immer
streng juristisch mit Schuld des Halters zu tun haben, also auch
wenn Schuld Fussgänger möglich. UNd besonders natl bei: Handbremse
löst sich, Auto rollt auf Spielende Kinder, hinterher war es dann
einfraglich technischer Defekt und keiner will verantwortlich
gewesen sein. Ne, so geht es nicht. Halter haftet, Vers subsidiar,
abhängig von Vertrag. Bin Notarzt, habe echt schon allerhand
Schwachsinn erlebt. Man kann nicht so dumm denken wie ... nun ja.
Biste ooch n Doktor, oder ist der Nick was anderes? Wohl anderes,
oder? LG Joshua
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