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Auto verkauft, kein Versicherungsschutz

Diskussionsstatistik
eröffnet am 18.10.10 23:02:20
von
neuster Beitrag 19.10.10 14:46:39
von

Anzahl Beiträge: 23
Aufrufe gesamt: 268
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.160.545
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[ Seite: 123neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 18.10.10 23:02:20
Beitrag Nr.1 
(40.345.516)
Antwort
Zitat

Hallo,

vielleicht ist ja hier jemand der sich auskennt, ein Anwalt oder so, denn bei der Versicherung erreiche ich ja heute keinen mehr und bin etwas unruh.
Hier die Situation.
Habe ein Auto gehabt, welches meine ex auch nach unserer Trennung vor einem Jahr noch nutzte. Ich war Halter, sie Versicherungsnehmer.
Wir hatten vereinbart, dass sie mir jeden Monat einen bestimmten Betrag zahlt, um den Wertverlust auszugleichen, die Versicherungsprämie ging über ihren Namen von ihrenm Konto.
Nun hat sie seit einiger Zeit nicht mehr an mich gezahlt, wohl aber den Versicherungsbeitrag.
Habe iht nun am 7.10. das Auto weggenommen um damit zu einem Bekannten von mir zu fahren, welcher Autohändler ist.
Er hat das Fahrzeug gekauft, Datum 7.10. Da ich aber noch von der Bank ein Schriftstück mit der Ablösesumme brauchte, bin ich mit dem Auto wieder nach Hause gefahren. Habe dann meiner Ex den Verkauf mitgeteilt und gesagt, sie bekäme das Auto nicht mehr.
Letzte Woche kam dann der Brief mit der Ablösesumme und ich habe das Auto am 15.10. dem Händler übergeben ( im Kaufvertrag nachträglich dokumentiert ). Habe die Differenz von Ablösesumme zum Kaufpreis erhalten, Auslösung des Restkredites soll Händler direkt mit Bank machen.
Nun habe ich heute einen Brief von der Zulassungsstelle erhalten, dass das Auto seit 8.10. keinen Versicherungsschutz mehr hat.
Habe mit meiner Ex gesprochen, welche dann sagte, sie habe am 7.10. die Versicherung angerufen und mit sofortiger Wirkung gekündigt, da sie das Auto nicht mehr benutze. Nun die Fragen.

1. Durfte die Versicherung zum 8.10. ohne mein Einverständniss als Halter dies so machen?

2. Was wäre passiert, wenn ich innerhalb dieser Woche einen Unfall gehabt hätte?

3. Was passiert wenn der Händler z.B. morgen damit fährt ( er wollte noch die fällige Inspektion machen )und einen Unfall macht
( den Brief hat er noch nicht, kann also noch nicht abmelden )?

4. Wenn irgendwas passiert, wer ist haftbar zu machen, meine Ex, ich, der Händler, die Versicherung?

Danke im Voraus für eine Antwort.
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schrieb am 18.10.10 23:29:17
Beitrag Nr.2 
(40.345.649)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.516 von Dr.Steel am 18.10.10 23:02:20Verstehe ich richtig, daß bei euch Autos ohne Versicherung noch mit Kennzeichen herumfahren können ?? :eek::eek:

Aber du hast am 7. die Vereinbarung gekündigt, mir fallen wenig Gründe ein daß sie weiter Versicherung zahlen sollte oder nicht am 8. die Versicherung zu kündigen versucht (wie das ohne Abgabe der Kennzeichen geht sei dahingestellt).
Avatar
schrieb am 18.10.10 23:32:01
Beitrag Nr.3 
(40.345.663)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.516 von Dr.Steel am 18.10.10 23:02:20Bin kein Anwalt, aber die Sache scheint mir einfach: der Halter haftet. Das heisst Du, so lange das Auto irgendwo rumfährt und sogar steht auf öffentlichem Straßenland (Gefährdungshaftung, also auch wenn es wegen schlecht angezogener Bremse ins Rollen käme). Du als Halter bist verpflichtet für eine Haftpflichtversicherung zu sorgen, egal wie. Wurde nur das Geld bei Deiner Freundin / Ex abgebucht, oder lief wirklich der Vertrag über die (wenn sie ihn so racsh kündigen konnte, dann wohl letzteres). Du hättest also sofort nach ihrer Kündigung oder spätestens nachdem Du eben davon erfahrten hast Tage später Dich um neuen Vers Schutz bemühen müssen. Der Händler sollte nicht mit unversichertem Auto fahren! Liebe Grüsse aus Berlin und Viel Glück! (Frauen ... ts, hätte Dir mal früher Bescheid geben können) Joshua
Avatar
schrieb am 18.10.10 23:33:29
Beitrag Nr.4 
(40.345.667)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.663 von FahneImWind am 18.10.10 23:32:01P.S.: Die Halter / Versich Nehmer Trennung gibt es ja auch häufiger bei Eltern / Kind, wegen besonderer Tarife mit Ermässigung und so - zumindest früher war das mal so. LG
Avatar
schrieb am 18.10.10 23:38:32
Beitrag Nr.5 
(40.345.680)
Antwort
Zitat
Danke für die schnelle Antworten. Vertrag lief auf ihren Namen. Ich habe ihr geasagt, dass der Händler das Auto abmelden wird und sie dann automatisch aus der Versicherung rauskommt. Bin davon ausgegangen dass sie wegen 1-2 Wochen, ca. 10-20 Euro verschmerzen kann. Keine Ahnung warum sie sofort gekündigt hat. Wozu soll ich neue Versicherung machen für 3 Tage??? Aber es kann doch nicht sein, dass ich jetzt haften soll, wenn was passiert. Meiner Meinung nach hätte die Versicherrung die Kündigung nicht annehmen dürfen, oder???
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schrieb am 18.10.10 23:44:13
Beitrag Nr.6 
(40.345.699)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.680 von Dr.Steel am 18.10.10 23:38:32Das Inverkehrbringen eines Autos erfordert ZUlassung, dafür Vorlage Papiere, Kaufvertrag, Prüfbesch AU / HU und eben Versicherung. Innerhalb der Zulassungszeit kannst Du als Halter ja die Vers wechseln, könntest also (wovon die andere Vers nichts wüsste) bereits was neues, besseres abgeschlossen haben. Eine Kündigung SOFORT ist natl schnell durch, da für die Vers Risiken erlöschen - kein Problem. Ist ja nicht die Zulass behörde. Was meinst Du wie häufig Leute Wagen an / Ummelden mit mur grüner Karte, dann vers nicht bezahlen, damit erlischt die Police und wenn es kracht: Bargeld, muss man haften. DU bist der Halter, DU bist nach Recht verpflichtet Versicherung zu haben, wie und ob nur für ein paar Tage ist doch nach GEsetz egal - wenn es in den drei Tagen kracht muss ja jmd haften, oder? Wenn Du es dem KFZ Meister sagst und der wieder besseres Wissen das Risiko eingeht - nun gut. Wenn er es nicht weiß bzw. davon ausgeht dass versichert bist Du der Zahlende wenns knallt. Wer denn sonst? Deine Ex? Der Staat? Der gelackmeierte Unfallgegner ? Für letzteren kann das übrigens wirklich einmal sehr blöde werden.

Grüsse! Joshua aus berlin
Avatar
schrieb am 18.10.10 23:45:33
Beitrag Nr.7 
(40.345.702)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.699 von FahneImWind am 18.10.10 23:44:13In was biste denn Dr.?
Avatar
schrieb am 18.10.10 23:57:20
Beitrag Nr.8 
(40.345.727)
Antwort
Zitat
Also kann ich mich nicht bei der Tussi von der Versicherung beschweren??
Die hätte doch aber mich als Halter fragen müssen ob ich die Versicherung übernehme oder wo das Auto versichert ist???? Ich platze vor Wut gegen meine Ex.
Avatar
schrieb am 18.10.10 23:59:22
Beitrag Nr.9 
(40.345.734)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.702 von FahneImWind am 18.10.10 23:45:33Übrigens hat der Händler sicher eine rote Nummer für mal eben eine Fahrt um die Ecke zur Inspektion. Und noch zu:

1. Durfte die Versicherung zum 8.10. ohne mein Einverständniss als Halter dies so machen?

Umgekehrt - wenn Deine Ex die Halterin gewesen wäre, dann hätte ohne sofortige Neuversicherung für Übergangsfrist noch die alte gehaftet, sich also dann auch für das Thema interessiert. In dem Falle aber war Vers Kundin nicht Halterin also auch nicht mehr Hafterin - no problem aus Sicht der Vers.

2. Was wäre passiert, wenn ich innerhalb dieser Woche einen Unfall gehabt hätte?

Das wäre ziemlich blöde gewesen für Dich, ich denke nicht dass eine Weiterhaftung des alten Vertrages leicht einzufordern gewesen wäre - hier aber Frage für echten Juristen (ist ja auch recht theoretisch zum Glück)

Josh
Avatar
schrieb am 19.10.10 00:05:41
Beitrag Nr.10 
(40.345.745)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.727 von Dr.Steel am 18.10.10 23:57:20Problem habe ich ja gerade im Folgenden dargestellt. Problem ist natl dass versicherungssysteme nicht ausgestaltet sind um den Irrsinn kaputt gegangener Beziehungen auszumergeln (sorry, Beileid, aber vor Gesetzt seid ihr einfach verschiedene Vertragspartner). Es gibt allerdings recht besondere Eigenheiten in Bezug auf due Gefährundgshaftung bei KFZ. Das begründet sich aufgrund Masse, Geschwindigkeit - ist eben was anderes als ein ramming mit Dreirad oder Fahrrad. Da versicherungsfreie Unfallverursacher leider nicht selten, muss auch immer wieder zunächst mal jmd die Opfer entschädigen (in der Regel dann doch die alte Vers - die aber vesucht sich natl das Geld auch wiederzuholen). Ähnliche Problematik auch bei unklarer Schuldfrage aber asymmetrischen verkehrsteilnehmern, da soringt wegen Gefährdungshaftung auch mal KFZ Haftpflicht ein ohen es immer streng juristisch mit Schuld des Halters zu tun haben, also auch wenn Schuld Fussgänger möglich. UNd besonders natl bei: Handbremse löst sich, Auto rollt auf Spielende Kinder, hinterher war es dann einfraglich technischer Defekt und keiner will verantwortlich gewesen sein. Ne, so geht es nicht. Halter haftet, Vers subsidiar, abhängig von Vertrag. Bin Notarzt, habe echt schon allerhand Schwachsinn erlebt. Man kann nicht so dumm denken wie ... nun ja. Biste ooch n Doktor, oder ist der Nick was anderes? Wohl anderes, oder? LG Joshua

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