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Auto verkauft, kein Versicherungsschutz ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 18.10.10 23:02:20
von
neuster Beitrag 19.10.10 14:46:39
von

Anzahl Beiträge: 23
Aufrufe gesamt: 268
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.160.545
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[ Seite: 123neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 19.10.10 00:06:47
Beitrag Nr.11 
(40.345.748)
Antwort
Zitat
na hoffentlich benutzt er die rote auch, habe ihn jedenfalls über die Situation informiert.
Danke erstmal und gute Nacht.
Avatar
schrieb am 19.10.10 00:07:08
Beitrag Nr.12 
(40.345.750)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.727 von Dr.Steel am 18.10.10 23:57:20Seit wann kann man denn bei einem zugelassenen Fahrzeug die Versicherung kündigen?
Avatar
schrieb am 19.10.10 00:12:01
Beitrag Nr.13 
(40.345.761)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.750 von Versman am 19.10.10 00:07:08Kann und darf sind zwei Sachen. Waren ja zwei Vertragsparteien und Kündigende als Nichthalterin nicht verantwortlich. Auto hätte ja auch gesichert auf Privatgelände stehen können statt öffentl Straßenland. Macht dann zwar wenig Sinn KFZ Steuer weiterlaufen zu lassen, aber wenn nur vorübergehend und Ummeldegebühren (an/ab) teurer, dann egal, halt nur Vers kündigen bis wieder öffentl Strassenland geplant. Denke es ist logisch. Gefragt haben werden die NATÜRLICH schon, und NEUE, BESSERE Verträge angeboten - bleiben sie bei uns, etc. Aber da hat die Steel-Ex wahrscheinlich gesagt: mein Ex hat sich das Auto geholt, der ist Halter und kümmert sich. Tja, soll die Vers den dann belatschern? Machen die bestimmt auch noch, aber mit Zeitverzug. Na ja, viel Glück. Joshua
Avatar
schrieb am 19.10.10 00:12:37
Beitrag Nr.14 
(40.345.763)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.748 von Dr.Steel am 19.10.10 00:06:47Bin kein Dr. aber auch aus Berlin.
Aber könnte ich meine Ex nicht verklagen, da sie mich nicht informiert hat. Ich wusste ja nichts von ihrer Kündigung. Aber jetzt geh ich wirklich erstmal ins Bett.
Avatar
schrieb am 19.10.10 00:15:41
Beitrag Nr.15 
(40.345.769)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.763 von Dr.Steel am 19.10.10 00:12:37Was soll denn der Klagehintergrund sein? ISt ja nix passiert zum Glück. Sowas verstopft die Gerichte sinnlos. Mache ihr klar, dass sie andere Leute finanziell gefährdet hat, mach dir selber klar, dass Du als Halter eben für solche Belange zuständig bist. Staat / Versicherungen / Verträge regeln halt nicht alles bis ins KLeinste und man darf gemeinhin davon ausgehen dass ihr auch mal miteinander sprecht wenn ihr ein Auto teilt. Gute Nacht! Joshua
Avatar
schrieb am 19.10.10 00:20:20
Beitrag Nr.16 
(40.345.776)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.769 von FahneImWind am 19.10.10 00:15:41Und um es noch mal klarzustellen, ist ja doch von Belang: Natürlich hätte die Ex-Versicherung Deiner Ex die Folgen einer etwaigen Hirnblutung / Lähmung bei einem etwaigen Unfallopfer zunächst gezahlt (um es mal drastisch zu formulieren), ABER: Sie hätten dann sich an die gewandt und vesucht die Sache privatrechtlich zu klären. Und da würde ich mal sagen: Viel Spass! Verstehste? Aber nun schlaf mal gut. Und vergiss Deine Ex, was willste noch? Joshua
Avatar
schrieb am 19.10.10 00:21:44
Beitrag Nr.17 
(40.345.782)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.776 von FahneImWind am 19.10.10 00:20:20Tippfehler: Nicht: an DIE gewandt sondern an DICH gewandt ... Du bist ja Halter.
Avatar
schrieb am 19.10.10 06:27:26
Beitrag Nr.18 
(40.345.921)
Antwort
Zitat
An den Dr.Steel

Schon mal was von dem Sprichwort gehört: Alles was mit F angeht leiht man nicht her

Fahrzeug, Frau, Feuerzeug ...

Also mach dir jetzt nicht ins Hemd.

1.Ist nichts passiert
2.Den Händler wirst du wohl mittlerweile informiert haben, sprich rotes Kennzeichen
3.Wird dir das nicht noch einmal passieren
Avatar
schrieb am 19.10.10 11:21:54
Beitrag Nr.19 
(40.347.600)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.345.516 von Dr.Steel am 18.10.10 23:02:20Hallo Joshua,

habe Dir eine Mail geschrieben!!!
Avatar
schrieb am 19.10.10 11:59:13
Beitrag Nr.20 
(40.348.018)
Antwort
Zitat
Ich wußte nicht das man so einfach mal locker die Autoversicherunzg kündigen kann.
Also so was geht eigentlich nur über das Abmelden bei der Zulassungsstelle oder Versicherungswechsel nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Selbst bei ordentlicher Kündigung gibt es eine Frist einzuhalten.
Von heut auf morgen bei einer Kfz Versicherung auszusteigen geht nur über das Abmelden bei der Zulassungsstelle.....dachte ich zumindest.

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