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Neuste Beiträge aus: Wie funktioniert das jetzt mit dieser neuen Aktiensteuer in Ö?

Diskussionsstatistik
eröffnet am 27.10.10 11:49:41
von
neuster Beitrag 31.08.11 09:05:35
von

Anzahl Beiträge: 56
Aufrufe gesamt: 3.925
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 1.160.780
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schrieb am 31.08.11 09:05:35
Beitrag Nr.56 
(42.024.433)
Antwort
Zitat
31.08.2011 07:49

'WP-KESt ist misslungen, die nächste Novelle kommt mit Sicherheit'
Peter Schiefer ist heute den letzten Tag Geschäftsführer des Aktienforums, er bleibt dem Kapitalmarkt aber erhalten

Per 1. September übernimmt Ulrike Haidenthaller das Aktienforum von Peter Schiefer. Den launigen Aus-/ Rückblick gabs im Cafe BE. Ein Auszug hier.

Cafe BE: Herr Schiefer, in Vorbereitung auf den Talk habe ich die Aktienforum-Website, die Sie ja einem Relaunch unterzogen haben, besucht und bin dort auf die Zusammensetzung des Aktienforum-Vorstands gestossen: Dass Robert Ottel den Vorsitz hat und Heinrich Schaller und Martin Grüll im Präsidium sitzen, wusste ich. Unter den weiteren Vorständen findet sich Ihr Name. Von der Geschäftsführung in den Vorstand?

Peter Schiefer: Der Geschäftsführer des Aktienforums war immer schon automatisch Mitglied des Vorstandes, hat aber primär die Aufgabe, den Verein operativ zu führen, während die anderen Vorstandsmitglieder, die diese Aufgabe ja ehrenamtlich machen, sich um die strategischen Fragen und wesentlichen Schwerpunktsetzungen kümmern.

Cafe BE: Ach so, verstehe, d.h. Frau Haidenthaller ist ab September dann auch Vorstand ...

Schiefer: Genau.

Cafe BE: Und haben Sie dann in Ihrer Jobdescription als Sprecher der IV auch gewisse Kapitalmarktaufgaben dabei?

Schiefer: Ich bleibe dem Kapitalmarkt sicher auf die .......http://www.boerse-express.com/cat/pages/1193440/fullstory
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schrieb am 30.03.11 17:41:48
Beitrag Nr.55 
(41.290.983)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.288.743 von marhah am 30.03.11 12:44:37wie gesagt, geh von meinem wissensstand aus:

kauf jänner, verkauf april: alte regelung, d.h. voll zu versteuern mit deinem persönlichen steuersatz (wenn du den gewinn offiziell versteuerst und nicht vergißt)

verlust: mit dem steuerausgleich geltend zu machen

Avatar
schrieb am 30.03.11 12:44:37
Beitrag Nr.54 
(41.288.743)
Antwort
Zitat
aber darf ich den Verlust gegenrechnen?

zb.
Kauf Jänner 2011 Verkauf April 2011 Gewinn: 3000€
Kauf Mai 2008 Verkauf April 2011 Verlust: 2000€

dh. es blieben nur 1000€ zu versteuern?

bzw. was bedeutet automatisch? Die Bank zieht vom Gewinn 25% ab und das muss ich mir über einen Steuerausgleich zurückholen (wenn ich aus einem anderen Verkauf Verlust gemacht habe)?

LG!
Avatar
schrieb am 30.03.11 12:03:32
Beitrag Nr.53 
(41.288.420)
Antwort
Zitat
wenn du 2011 gekauft hast und jetzt wieder verkauftst, musst du es eigenständig versteuern... automatisch funktioniert das erst ab 01.10.11

soweit meine info
Avatar
schrieb am 30.03.11 11:00:59
Beitrag Nr.52 
(41.287.861)
Antwort
Zitat
Ich habe da jetzt noch folgende Frage: Ich habe ein paar Käufe im Jahr 2011 getätigt und nun ist der Gewinn so, dass ich ihn gern realisieren würde. Bekanntlich fällt sowieso die Steuer an (auch, wenn es nicht das neue Gesetz gäbe, da es innerhalb eines Jahres stattfindet). Kann ich aber gleichzeitig ein paar Aktien, die ich vor 2011 gekauft habe (und länger als ein Jahr halte) verkaufen um den Verlust gegenzurechnen. Denn, wenn da so ist, kann es durchaus sinnvoll sein, die Leichen im Keller zu halten bis man sie zu einem günstigen Zeitpunkt den Verlust realisieren kann.

Danke schon mal jetzt für eine kompetente Antwort.

LG!

PS: Bevor jemand fragt ich habe ein paar ATEC im Keller (ja ich weiß jetzt auch, dass das ein Fehler war ;))
Avatar
schrieb am 02.02.11 08:24:56
Beitrag Nr.51 
(40.965.734)
Antwort
Zitat
01.02.2011 15:14

Wertpapier-KESt - Banken schätzen Chancen auf 'deutlich' über 50 Prozent
Durchschnittliche Entscheidungszeit des VfGH beläuft sich auf neun Monate

In der Kreditwirtschaft wird die Chance, das Gesetz wegen Umsetzungsmängeln zu Fall zu bringen, auf deutlich mehr als 50 Prozent geschätzt. Die Banker haben sich dafür auch mit einem Gutachten bewaffnet. Der WU-Professor Claus Staringer hat in einer Expertise die wichtigsten Gründe für die Beschwerde aufgelistet. Dass die Banken mit der Abzugssteuer in eine "Haftungsfalle" gerieten, ist eine weitere Sorge der Banker.

Das Finanzministerium hingegen ist zuversichtlich, dass dieses Gesetz "keinen Angriffspunkt bietet."

"Wir haben alle Lehren aus dem letzen Erkenntnis vor zehn Jahren gezogen und jetzt eingearbeitet", sagte Ministeriumssprecher Harald Waiglein am Dienstag zur APA. "In dieser Hinsicht sollte das wasserdicht sein." Mit den Banken und Experten habe es mehrere Gesprächsrunden gegeben, auch was die Kosten betreffe. Im Finanzressort ist man der Auffassung, dass die Kosten vertretbar sind. Es stehe aber jedem frei, die Höchstrichter anzurufen.
Prozedere beim VfGH
Sobald der Antrag der Banken zur Wertpapier-KESt beim VfGH eingelangt ist (bis Montag war das noch nicht der Fall), wird dieser einem Richter zugeteilt. Dieser führt das Vorver­fahren, in dem Stellungnahmen etwa von Bundesregierung, Finanzministe­rium etc. eingeholt werden können. Eventuell wird auch den Antragstellern die Möglichkeit für eine weitere Stellung­nahme gegeben. Da dafür jeweils rund sechs bis acht Wochen Zeit einge­räumt werden, braucht das Verfahren seine Zeit. Im Durchschnitt sind es neun Monate.

Ist die Recherche zu Ende, schreibt der Richter seine Entscheidung. Für diese benötigt er dann die Mehrheit der übrigen Verfassungsrichter (insgesamt 14). Kann keine Mehrheit gefunden werden, muss die Entscheidung neu geschrieben werden. Die Beratungen und Abstimmungen werden meist im Rahmen der regulären Beratungswochen (Sessionen) getätigt. In der zweiten Jahres­hälfte sind diese für Ende September und Ende November anberaumt. ..http://www.boerse-express.com/cat/pages/935135/fullstory
Avatar
schrieb am 19.12.10 13:28:15
Beitrag Nr.50 
(40.734.571)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.701.381 von lyta am 13.12.10 16:42:15:eek: obs das schon war ??
kann ich net glauben :rolleyes:
kommt sicher wieder was dazwischen + dann simma wider am anfang der diskussion :(



19.12.2010 09:42

Wertpapier-KESt - Nächste Woche wird sie beschlossen
"Weihnachtspaket" der Regierung landet rechtzeitig unterm Christbaum

Der Nationalrat läutet kommende Woche das Budget-Finale ein. Am Montag, Dienstag und Mittwoch werden zunächst das Budgetbegleitgesetz beschlossen, das u.a. Wertpapier-KESt und Bankenabgabe vorsieht, dann die einzelnen Ressortbudgets im Detail debattiert und am Schluss das "Bundesfinanzgesetz 2011" endgültig abgestimmt. Am Donnerstag ist dann noch der Bundesrat am Zug, der dem Budgetbegleitgesetz ebenfalls seinen Segen geben muss. Das "Weihnachtspaket" der Regierung landet damit rechtzeitig für die Feiertage unter dem Christbaum.

Kleiner Trost: Damit - wie bereits von Fondsvertretern in Aussicht gestellt - im Fall der Wertpapier-KESt vor den VfGH gegangen werden kann, braucht es ein beschlossenes Gesetz.

Die Regierung plant im kommenden Jahr :::::http://www.boerse-express.com/cat/pages/926508/fullstory



WP-KESt: 15 Antworten von Werner Faymann auf 15 Fragen des Börse Express

http://www.be24.at/blog/entry/652163/wp-kest-15-antworten-vo…
Avatar
schrieb am 13.12.10 16:42:15
Beitrag Nr.49 
(40.701.381)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.699.968 von wotuzu17 am 13.12.10 14:02:42

Gut dass ich keine Fonds habe - ich wüsste nicht wie ich da die Steuer berechnen sollte! Geschweige denn Fondssparpläne!

ich hab auch 2 fonds -- angeblich fallen die NICHT unter deises gesetz..sagt mein banker ...:rolleyes:
Avatar
schrieb am 13.12.10 14:11:19
Beitrag Nr.48 
(40.700.035)
Antwort
Zitat
Zitat von wotuzu17Würde mich nicht wundern wenn diese Pflaumen die Regeln noch 3 mal ändern bis Oktober 2011 ändern


es kommen sicherlich noch genügend änderungen bis oktober.... ich hab mir ein depot im ausland eröffnet, und alle neuen transaktionen werden über das depot gemacht... in einem land wo es keine besteuerung von aktiengewinnen gibt und....

die österreichische politikelite ist :mad::cry:

Avatar
schrieb am 13.12.10 14:02:42
Beitrag Nr.47 
(40.699.968)
Antwort
Zitat
Vollkommener Schwachsinn ist das alles zusammen. :mad: Wenn man sich wenigstens auf eine Einheitliche Regelung hätte einigen können.

Gut dass ich keine Fonds habe - ich wüsste nicht wie ich da die Steuer berechnen sollte! Geschweige denn Fondssparpläne!

Würde mich nicht wundern wenn diese Pflaumen die Regeln noch 3 mal ändern bis Oktober 2011 ändern
Avatar
schrieb am 13.12.10 08:43:50
Beitrag Nr.46 
(40.697.957)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.682.057 von raven-666 am 09.12.10 16:34:21du sagst es ... + es hat schon angefagnen :rolleyes:


Heftige Kritik an Wertpapier-Steuer
Als ungerecht und willkürlich wird die neue 25-Prozent-Abgabe bezeichnet. Verfassungsklagen sind angekündigt.

Von realisierten Kursgewinnen zieht die Finanz künftig 25 Prozent ab. Verluste können nur im selben Jahr gegengerechnet werden.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen im Jänner Aktien, die Ihnen Berater zum Kauf empfehlen - also etwa OMV, voestalpine oder Post. Ihr Ziel: Die Beteiligung an großen heimischen Konzernen, die stabil genug sind, um auch Krisen zu überstehen. In zwanzig Jahren, wenn Sie in Pension gehen, soll dieses Investment durch Verkäufe eine private Zusatzrente darstellen.

Als Spekulant werden Sie sich dabei wohl nicht fühlen. Der Gesetzgeber sieht das aber anders: Mit Jahreswechsel wird eine neue Steuer auf sämtliche Wertpapiere eingeführt. Von lukrierten Gewinnen werden künftig 25 Prozent für die Finanz abgezogen. Wie lange das Papier im Besitz des Anlegers war (drei Tage oder zwanzig Jahre) ist dabei unerheblich.

Die Details

Aktien und Wertpapierfonds Wer ab Jahreswechsel kauft und bis 30. September 2011 mit Gewinn verkauft, unterliegt der bisherigen Regelung. Das bedeutet, dass der Gewinn der persönlichen Einkommensteuer (bis zu 50 Prozent) zu unterziehen ist. Wer nach Ende September verkauft, unterliegt der 25-prozentigen Wertpapier-Kapitalertragsteuer.

Anleihen, Zertifikate, Derivate Diese Wertpapiere werden erst ab Anschaffung ab 1. Oktober 2011 von der neuen Steuer erfasst. Für Käufe bis dahin können daher Kursgewinne nach einem Jahr Spekulationsfrist steuerfrei realisiert werden.

Zinsen und Dividenden Hier ändert sich nichts. Sie unterliegen wie bisher der 25-prozentigen KESt. Die neue Wertpapier-Steuer wird automatisch - wie bisher bei Sparbuchzinsen oder Dividenden - von der Bank abgezogen und an die Finanz überwiesen. Viel schwieriger wird es, wenn Anleger Verluste mit Wertpapieren erlitten haben. Denn diese können von der depotführenden Bank nicht automatisch mit Gewinnen gegengerechnet werden. Das muss jeder Anleger im Rahmen seiner Steuererklärung selbst machen. Ganz wichtig dabei: Verlustvorträge auf eines der nächsten Jahre sind nicht möglich. Ebenso wenig die Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften. Kosten (etwa Depotspesen) bleiben unberücksichtigt.

Willkür

KURIER So die künftige Gesetzeslage. Anleger-Vertreter wettern genau so dagegen wie Experten aus der heimischen Finanzwelt. Für Peter Brezinschek, Chefanalyst der Raiffeisen Bank International und Mitglied im Staatsschuldenausschuss, ist die neue Steuer "ein willkürlicher Akt, den Anleger nochmals zu schröpfen". Ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) würden ohnehin der KESt unterliegen. Bei Aktien komme dazu, dass sie Risikokapital darstellen, das Anleger Unternehmen zur Verfügung stellen. Das Risiko des Totalverlusts trage aber ganz allein der Anleger. Noch ein Gegenargument: Vermögensgegenstände wie Immobilien, Kunstwerke, Oldtimer oder Gold sind von der neuen Steuer nicht erfasst - was als Ungleichbehandlung kritisiert wird.

"Grundsätzlich ist es richtig, alle Einkommensarten zu erfassen, aber nicht in dieser Form", sagt auch Robert Ottel, Finanzvorstand bei der voestalpine und Präsident des Aktienforums. Die Steuer sei überhastet konstruiert und nicht zielgerichtet. Ottel ortet in Österreich "eine Feindseligkeit gegenüber dem Kapitalmarkt". Wertpapiere würden in der aktuellen Diskussion auf "das Spekulantentum reduziert".

"Wer fürs Alter vorsorgt, ist doch kein Spekulant", ärgert sich Brezinschek. Anleger, die Geld für später auf die Seite legen und nicht sofort für Konsum ausgeben, würden ......http://kurier.at/wirtschaft/anlage/2057384.php
Avatar
schrieb am 09.12.10 16:34:21
Beitrag Nr.45 
(40.682.057)
Antwort
Zitat
d.h. die diskussion wird spätestens im August wieder anfangen, was tun, wie tun.....
Avatar
schrieb am 09.12.10 12:40:55
Beitrag Nr.44 
(40.679.740)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.678.966 von mo52 am 09.12.10 11:14:48:kiss: chen danke .. jetzt blick ich da schon eher durch ;)
Avatar
schrieb am 09.12.10 11:14:48
Beitrag Nr.43 
(40.678.966)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.677.546 von lyta am 09.12.10 08:06:44Wenn du zwischen dem 1.1.2011 u. 30.9.2011 kaufst u. in der Zeit wieder verkaufst, dann wird dir von bj nicht die Kest abgezogen.

In der Beilage heute im Kurier steht: Anleger die ab Jahreswechsel kaufen u. vor dem Herbst verkaufen unterliegen wie bisher der einjährigen Spekulationsfrist.

Da aber der Verkauf innerhalb eines Jahres passiert, so käme da scheinbar noch die alte ESt Versteuerung zum tragen.
Avatar
schrieb am 09.12.10 08:06:44
Beitrag Nr.42 
(40.677.546)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.677.384 von mo52 am 09.12.10 06:44:36:eek: + bis dahin läuft alles wie gehabt :confused:

:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Avatar
schrieb am 09.12.10 06:44:36
Beitrag Nr.41 
(40.677.384)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.670.777 von wotuzu17 am 08.12.10 11:25:45Das heisst ja nur, das BJ erst ab 1.10.2011 die KESt einbehält u. abführt.

Nur ab 1.1.2011 gilt das neue Gesetz.
BJ kann, muss es, sowie die anderen Banken, EDV technisch erst ab 1.10.2011 vollstrecken.



Avatar
Dividendenabstauber
schrieb am 08.12.10 21:01:06
Beitrag Nr.40 
(40.676.102)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.670.864 von lyta am 08.12.10 11:34:16
Habe mein Depot schon vor über 10 Jahren zur Dab nach München verlegt, klappt jedenfalls wesentlich besser und ist in Summe für mich bedeutend billiger als zB Brokerjet, bei anderen Situationen kanns durchaus nicht so sein.

Versteuere jedenfalls schon seit Jahren ehrlich.
Der Bescheid für 2009 wurde aber von mir schon 2x beeinsprucht.
Für meine deutschen Aktien die ich gesetzeskonform deklariert habe wurde wegen der Rückerstattung der deutschen KEST über 15% ( das sins ca 11,.. der Bruttosumme) dies zusätzlich als Steuer verlangt.
Damit werden die entsprechenden Budgetbegleitgesetze von Grasser und das Doppelbesteuerungsabkommen voll verhöhnt. Die Finanzbeamten sind anscheinend schlecht geschult und nicht willig sich in die entsprenden Gesetze einzulesen und sie anzuwenden.

Da wird was auf uns zukommen, inkompetente Beamte die nicht der Gesetzestexte kundig sind.

der

Dividendenabstauber
Avatar
schrieb am 08.12.10 11:34:16
Beitrag Nr.39 
(40.670.864)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.670.777 von wotuzu17 am 08.12.10 11:25:45:eek: verstehst du das ??
zuerst machens so an wirbel + dann kommt wieder was anderes ?:confused:
:rolleyes:die spinnen die finanzheinis :mad:
Avatar
schrieb am 08.12.10 11:25:45
Beitrag Nr.38 
(40.670.777)
Antwort
Zitat
Habe eben von Brokerjet folgende Mail erhalten:
Darin steht dass die neue Regelung erst ab Oktober 2011 gilt


Sehr geehrter brokerjet Kunde!

Mit der Neugestaltung der Besteuerung von Kapitalvermögen (*Kursgewinnsteuer*) wird der Kursgewinn bei Verkäufen ab voraussichtlich 1.10.2011 unabhängig von der Behaltedauer in Höhe von 25% durch KESt Abzug versteuert. Das heißt für Käufe und Verkäufe desselben Wertpapiers vor dem 1.10.2011 gilt die alte Gesetzeslage.

brokerjet bietet Ihnen daher die Möglichkeit sich über die bevorstehende Gesetzesänderung zu informieren. Das Webinar *Die Besteuerung der Kapitalerträge* gibt einen Überblick über die Neuerungen in der Vermögenszuwachsbesteuerung und liefert praktische Tipps.

Termin:
21.12.2010 um 18.30 Uhr
[...]
Avatar
schrieb am 29.11.10 12:41:29
Beitrag Nr.37 
(40.607.901)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.425.613 von lyta am 01.11.10 08:54:35habe einen interessanten beitrag auf http://derstandard.at/1289608968148/KEST-Regierung-bessert-bei-Fonds-Besteuerung-nach gelesen, interessanter sind die kommentare dazu:

u.a.
Steuer gilt für alle Kapitalerträge, die Sie beziehen, wenn Sie in Österreich ansässig sind. Wenn Sie Ihr Depot nach Luxemburg verlegen, dann müssen Sie das in der Steuererklärung offenlegen. Wenn Sie das nicht tun, sind Sie ein Betrüger - so einfach ist das.

Es betrifft ausschließlich österreichische Depots. Bei ausländischen Depots müssen die Gewinne/Verluste selbst versteuert werden.


Frage: in Deutschland gibt es ja uahc die 25%ige Abgabe auf Spekulationsgewinne, gilt diese nur für Deutsche Staatsbürger oder auch für Staatsbürger aus der EU.

Kann mir wer onlinebroker aus Luxenburg/Grossbritannien/Deutschland empfehlen?

Danke
Avatar
schrieb am 01.11.10 08:54:35
Beitrag Nr.36 
(40.425.613)
Antwort
Zitat
von Harald Fercher | 28.10.2010 | 13:44

Wertpapier-KESt: Das Gesetz ist da, die Branche tobt

Seit heute ist der Entwurf für das heiß diskutierte Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014 öffentlich verfügbar. In der Fondsbranche steigt derweil der Unmut über die Wertpapier-KESt. Vor allem der Administrationsaufwand sei ein Wahnsinn.
Bilderbox


Rückblende - Samstag, der 23. Oktober in Loipersdorf: Im Beisein des Bundeskanzlers und zahlreicher Minister präsentiert Finanzminister Josef Pröll seinen Budgetentwurf für die Jahre 2011 bis 2014. Danach herrscht Funkstille. Exakt vier Tage, in denen immer neue Details durchsickern, muss die Öffentlichkeit warten bis wirklich die Gesetzesvorlage versandt wird. Seit gestern hat das Rätselraten ein Ende.

Vier Tage nach der Präsentation des neuen Steuerpakets (Flugabgabe, Wertpapier-KEST, etc.) wurde das Budgetbegleitgesetz 2011-2014 zur Begutachtung versandt. Seit heute Vormittag kann der Teil Abgabenänderungsgesetz auch auf der Homepage des Finanzministeriums abgerufen werden. Das Konvolut besteht aus einem sechsseitigen Vorblatt, 42 Seiten Gesetzestext, 46 Seiten Erläuterungen und 107 Seiten, in denen eine Textgegenüberstellung der bisherigen Gesetzestexte mit den Änderungen vorgenommen wird. Bis 17. November, also etwas mehr als zwei Wochen haben die Experten jetzt Zeit, die Texte zu studieren und möglicherweise die eine oder andere Änderung noch hineinzureklamieren.

Wenig Zeit angesichts jenes Zeitraumes, der zur Verfügung stand, um das Budget zu entwerfen. Die späte Präsentation des Budgets sorgte schon im Vorfeld für Unmut.

Eines jedenfalls ist - angesichts der 27 Gesetzesänderungen, die der Begutachtungsentwurf enthält - fix:..........http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/wirtschaftsp…
Avatar
schrieb am 28.10.10 05:50:40
Beitrag Nr.35 
(40.404.297)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.401.565 von superdaytrader am 27.10.10 18:02:43Also du superschlauer

Wie du selbst schreibst versteuerst du die Gewinne und hat die deine Oma schon versteuert oder was. Bevor man solchen Unsinn schreibt sollte man das Gehirn auch einschalten.
Avatar
schrieb am 27.10.10 18:04:54
Beitrag Nr.34 
(40.401.579)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.401.565 von superdaytrader am 27.10.10 18:02:43Aber ich hab nen Tipp,hau ab nach Belgien , da müssen Aktiengewinne gar nicht versteuert werden. Ruf nen Steuerberater in Eupen an.....
Avatar
schrieb am 27.10.10 18:02:43
Beitrag Nr.33 
(40.401.565)
Antwort
Zitat
Raven hat vollkommen recht,stellt euch vor,ihr erbt Geld von der Oma, macht eine Firma auf von der Kohle, und die gewinne aus der Firma werden dann versteuert. dass ist ungerecht, denn die Oma hat ihr geld vorher ja auch schon versteuert.
Das ist ne sauerei
Avatar
schrieb am 27.10.10 17:56:42
Beitrag Nr.32 
(40.401.497)
Antwort
Zitat
naja, ich denke, ein depot in deutschland bringt für einen österreicher auch vorteile. einerseits wird von deutschland aus nicht direkt verrechnet (zumindest e-mail info von zwei online depotanbietern), und billigere gebühren...
Avatar
schrieb am 27.10.10 17:48:38
Beitrag Nr.31 
(40.401.406)
Antwort
Zitat
All-In bis 31/12/2010

Andere Möglichkeiten gibts anscheinend nicht :(

Ev. ein Depot in Slowenien eröffnen?
Avatar
schrieb am 27.10.10 17:25:30
Beitrag Nr.30 
(40.401.198)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.400.415 von raven-666 am 27.10.10 16:08:31eine bank in usa/gb,... gibt ja nicht freiwillig die kundendaten her

Es findet mehr Datenaustausch statt als Du es Dir erträumen kannst. Das weiß ich aus erster Hand :)


Ich würde hier gar nicht lange rumüberlegen. Es macht kein Sinn. Du darfst es aber gerne versuchen.
Avatar
schrieb am 27.10.10 16:41:27
Beitrag Nr.29 
(40.400.711)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.400.541 von 1erhart am 27.10.10 16:23:35ist doch legitim, im zeitalter des "freien" waren und geldverkehrs in der EU sein depot dort anzulegen, wo es "geschützt" ist, oder?
Avatar
schrieb am 27.10.10 16:33:53
Beitrag Nr.28 
(40.400.640)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.400.589 von hijacker666 am 27.10.10 16:28:02http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1013590-1-10/brok…
Avatar
schrieb am 27.10.10 16:28:02
Beitrag Nr.27 
(40.400.589)
Antwort
Zitat
Die Steuern sind im Land des Hauptwohnsitzes zu zahlen.

Was das Austauschen der Daten der Länder anbelangt, kommt es auf die zwischenstaatlichen Abkommen an. In einem vor Jahren von mir eröffneten Thread waren Depots in fremden Ländern auch ein Thema...

http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1013590-1-10/broker-oder-depots-in-oesterreich

Auch wenn das bereits 5 Jahre her ist, man müsste eruieren ob sich dahingehend etwas gravierend geändert hat.

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