Antwort auf Beitrag Nr.:
40.682.057 von raven-666 am 09.12.10
16:34:21du sagst es ... + es hat schon angefagnen
Heftige Kritik an Wertpapier-Steuer
Als ungerecht und willkürlich wird die neue 25-Prozent-Abgabe
bezeichnet. Verfassungsklagen sind angekündigt.
Von realisierten Kursgewinnen zieht die Finanz künftig 25 Prozent
ab. Verluste können nur im selben Jahr gegengerechnet werden.
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen im Jänner Aktien, die Ihnen
Berater zum Kauf empfehlen - also etwa OMV, voestalpine oder Post.
Ihr Ziel: Die Beteiligung an großen heimischen Konzernen, die
stabil genug sind, um auch Krisen zu überstehen. In zwanzig Jahren,
wenn Sie in Pension gehen, soll dieses Investment durch Verkäufe
eine private Zusatzrente darstellen.
Als Spekulant werden Sie sich dabei wohl nicht fühlen. Der
Gesetzgeber sieht das aber anders: Mit Jahreswechsel wird eine neue
Steuer auf sämtliche Wertpapiere eingeführt. Von lukrierten
Gewinnen werden künftig 25 Prozent für die Finanz abgezogen. Wie
lange das Papier im Besitz des Anlegers war (drei Tage oder zwanzig
Jahre) ist dabei unerheblich.
Die Details
Aktien und Wertpapierfonds Wer ab Jahreswechsel kauft und bis 30.
September 2011 mit Gewinn verkauft, unterliegt der bisherigen
Regelung. Das bedeutet, dass der Gewinn der persönlichen
Einkommensteuer (bis zu 50 Prozent) zu unterziehen ist. Wer nach
Ende September verkauft, unterliegt der 25-prozentigen
Wertpapier-Kapitalertragsteuer.
Anleihen, Zertifikate, Derivate Diese Wertpapiere werden erst ab
Anschaffung ab 1. Oktober 2011 von der neuen Steuer erfasst. Für
Käufe bis dahin können daher Kursgewinne nach einem Jahr
Spekulationsfrist steuerfrei realisiert werden.
Zinsen und Dividenden Hier ändert sich nichts. Sie unterliegen wie
bisher der 25-prozentigen KESt. Die neue Wertpapier-Steuer wird
automatisch - wie bisher bei Sparbuchzinsen oder Dividenden - von
der Bank abgezogen und an die Finanz überwiesen. Viel schwieriger
wird es, wenn Anleger Verluste mit Wertpapieren erlitten haben.
Denn diese können von der depotführenden Bank nicht automatisch mit
Gewinnen gegengerechnet werden. Das muss jeder Anleger im Rahmen
seiner Steuererklärung selbst machen. Ganz wichtig dabei:
Verlustvorträge auf eines der nächsten Jahre sind nicht möglich.
Ebenso wenig die Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften.
Kosten (etwa Depotspesen) bleiben unberücksichtigt.
Willkür
KURIER So die künftige Gesetzeslage. Anleger-Vertreter wettern
genau so dagegen wie Experten aus der heimischen Finanzwelt. Für
Peter Brezinschek, Chefanalyst der Raiffeisen Bank International
und Mitglied im Staatsschuldenausschuss, ist die neue Steuer "ein
willkürlicher Akt, den Anleger nochmals zu schröpfen".
Ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) würden ohnehin der KESt
unterliegen. Bei Aktien komme dazu, dass sie Risikokapital
darstellen, das Anleger Unternehmen zur Verfügung stellen. Das
Risiko des Totalverlusts trage aber ganz allein der Anleger. Noch
ein Gegenargument: Vermögensgegenstände wie Immobilien, Kunstwerke,
Oldtimer oder Gold sind von der neuen Steuer nicht erfasst - was
als Ungleichbehandlung kritisiert wird.
"Grundsätzlich ist es richtig, alle Einkommensarten zu erfassen,
aber nicht in dieser Form", sagt auch Robert Ottel, Finanzvorstand
bei der voestalpine und Präsident des Aktienforums. Die Steuer sei
überhastet konstruiert und nicht zielgerichtet. Ottel ortet in
Österreich "eine Feindseligkeit gegenüber dem Kapitalmarkt".
Wertpapiere würden in der aktuellen Diskussion auf "das
Spekulantentum reduziert".
"Wer fürs Alter vorsorgt, ist doch kein Spekulant", ärgert sich
Brezinschek. Anleger, die Geld für später auf die Seite legen und
nicht sofort für Konsum ausgeben, würden ......
http://kurier.at/wirtschaft/anlage/2057384.php