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    Wie berechnet sich Gewinn und Verlust bei Zertifikaten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.10 15:06:00 von
    neuester Beitrag 08.03.12 15:01:40 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.160.845
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      Avatar
      schrieb am 29.10.10 15:06:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi Leute sorry für die blöde Frage. Aber wie berechnet sich Gewinn und Verlust bei Zertifikaten. Und besteht die Möglichkeit das ich mehr verliere als ich eingesetzt habe, wie bei cfds. Hab einen rohstofftrader börsenbrief bekommen und der handelt meist nur mit Zertifikaten. Da möchte ich es doch verstehen. Wie verhalten die Dinger sich eigentlich im Falle einer Deflation. Ist mein Geld sicher oder sicher weg. Dann lieber Aktien , oder?
      Danke für eure Hilfe
      Martin
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 18:43:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo ,

      ich hab auch mal ne frage. passt hier nicht ganz hin aber wollte kein neues thema eröffnen.

      ich hab im jahr 2009 zertifikate gekauft und wieder verkauft verlust 1000€. im jahr 2010 und 2011 hab ich mit zertifikaten einen verlust von jeweils 1000€ gemacht. alle käufte und verkäufe wurden ab 2009 getätigt. in der summe hab ich jetzt minus 3000€ gemacht. im jahre 2012 mach ich einen gewinn von 3000€. Auf wieviel gewinn muss ich abgeltungssteuer bezahlen? 0€, 1000€ oder 2000€? es geht sozusagen um die verlustverrechnung über mehrere jahre.wann verfällt der verlust? ist die regelungung für den aktienpool wie mit dem sonstigenpool gleich?

      danke vorab für die antwort
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 20:02:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.416.053 von Madmade am 29.10.10 15:06:00Hallo Martin,
      nenn doch mal eine ISIN als Beispiel.

      Grundsätzlich kannst Du maximal Deinen Einsatz verlieren und nicht mehr - es gibt also keine Nachschußpflicht.

      Bei Zertis musst Du beachten, dass Du auch ein Emittentenrisiko hast. Geht also der Emittent pleite, ist auch Dein Zerti wertlos. Spätestens seit der Lehman-Pleite ist das nicht nur Theorie.

      Eine Deflation hat grundsätzlich mal keinen Einfluß auf das Zerti ... allerdings leidet evtl. der Basiswert darunter und damit auch der Wert Deines Zertis.
      Aktien sind übrigens nicht die beste Anlage wenn man mit einer Deflation rechnet ... da wäre dann schon ein Inflation besser!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 29.10.10 20:07:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.418.135 von kalpchen am 29.10.10 18:43:55Hallo kalpchen,
      mal zu Deiner theroretischen Frage:

      a) Verlust (Zerti) in 2009 = -1.000 (wandern in den sonstigen Verrechnungstopf)
      b) Verlust in 2010 = -1.000 (dito - Stand sonstiger VTopf 2.000)
      c) Verlust in 2011 = -1.000 (dito - Stand sonstiger VTopf 3.000)
      d) Gewinn in 2012 = +3.000 (Verrechnung mit sonstigen Verrechnungstopf - Stand danach 0 Euro)

      Die Verrechnungstöpfe werden immer ins nächste Jahr vorgetragen (es sei denn Du beantragst die Bescheinigung/Leerung).
      Eine Befristung gibt es nicht ... Du kannst auch einen Gewinn in 2015 noch damit verrechnen.

      Du kannst Zinsen und Kursgewinne mit den Verlusten (im sonstigen Verrechnungstopf) verrechnen.

      Lediglich bei Aktien-VERLUSTEN gibt es eine Besonderheit - die wandern in den Aktien-Verrechnungstopf und können nur mit späteren Aktiengewinnen verrechnet werden.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 07:47:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.418.135 von kalpchen am 29.10.10 18:43:55ReneBanker hat dir im Prinzip hier alles gesagt.

      Wenn du nicht jedes Jahr eine Verlustbescheinigung anforderst läuft der Verlust solange auf bis du Gewinne realisierst. Zeit spielt keine Rolle mehr bei sämtlichen Verkäufen ab dem 01.01.2009

      Der einzige Unterschied ist es gibt 2 verschiedene Verlusttöpfe

      Verlusttopf 1 Gewinne/Verluste auf Aktien aber nur der Kursgewinn

      Verlusttopf 2 Gewinne/Verluste auf alles andere also Zertifikate, Optionsscheine, Dividenden, Anleihen, Zinsen etc.

      Das einzige was in 2009,2010,2011 bei deinem Beispiel verfallen ist wäre der Zinsfreistellungsbetrag von 801,00 Euros jedes Jahr.

      Wobei eine Verlustbescheinigung nur Sinn macht wenn du noch alte Gewinne damit verrechnen wolltest die aus Verkäufen stammen bei denen der Kauf vor dem 01.01.2009 war.

      Gehe davon aus dass mit dem Posting von ReneBanker und diesem hier alle deine Fragen geklärt sind.
      11 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 30.10.10 10:07:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.420.365 von 1erhart am 30.10.10 07:47:29Eine Verlustbescheinigung kann z.B. auch Sinn machen bei der Führung mehrerer Depots, um evtl. anfallende Gewinne eines Depots mit den Verlusten eines anderen auszugleichen.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 05:58:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.420.542 von Malmquist am 30.10.10 10:07:52Richtig wäre auch noch ein Grund, habe ich vergessen weil es bei mir nicht zutrifft.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 11:41:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.422.586 von 1erhart am 31.10.10 05:58:08Danke für die Antworten,

      alles soweit verstanden, allerdings hab ich da noch eine Frage.
      Alle Käufe und Verkäufe beginnen ab 2009.

      2009 gewinn 1000€
      2010 gewinn 2000€
      2011 verlust1000€
      2012 gewinn 2000€

      Es unterliegt in der Bsp. Rechnung ein gerundeter Abgeltungssteuersatz von 30%

      2009 Steuerzahlung von ca.300€
      2010 Steuerzahlung von ca.600€
      2011 Steuerzahlung von 0€
      2012 Steuerzahlung von ca.300€

      Die Frage die ich beantwortet haben möchte ist. Wird nach einem Jahr das mit einem Gewinn abgeschlossen worden ist, die Verrechnungstöpfe für das Folgejahr wieder auf 0 gestellt?

      Danke im vor
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.10.10 15:39:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.423.044 von kalpchen am 31.10.10 11:41:30Hallo Kalpchen,
      erstens liegt die Abgeltungssteuer bei 25% (+Soli) und nicht bei 30% ... aber das nur am Rande.
      Zweitens wird der Verrechnungstopf nur dann auf NULL gestellt, wenn Du den Antrag dazu stellst. In Deinem Beispiel ist er aber in 2012 aufbebraucht und daher tatsächlich bei NULL.

      Rene
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 09:56:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.423.669 von ReneBanker am 31.10.10 15:39:46Hallo ReneBanker,

      ich rechne immer mit 30% weil es sich erstens einfacher rechnet und zweitens kommen auch noch die Kirchensteuer bei mir. Der Prozentsatz der dann zu den 30% fehlt ist dann Taschengeld für mich.Aber das nur am Rande.

      Wenn ich dein Aussage richtig interpretiere, dann muss ich 2012 keine Steuer bezahlen. Ich muss sagen ich versteh das dann nicht.

      Gruß Kalpchen
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 10:00:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.113 von kalpchen am 01.11.10 09:56:44Er hat ja auch nichts von Steuer = null geschrieben sondern der Verlusttopf ist dann automatisch auf NULL gesetzt durch den anteiligen Gewinn von 1000 der den Verlusttopf von 2011 auf null setzt. Logisch musst du für die zweiten 1000 Gewinn dann wie du es selbst geschrieben hast Steuern bezahlen.

      Deine Aufstellung in Posting #8 ist ausser dem Steuersatz ansonsten richtig.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 10:30:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.145 von 1erhart am 01.11.10 10:00:57Danke schön für die schnelle Antwort.

      Ich bin soweit es geht fertig
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 10:35:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.407 von kalpchen am 01.11.10 10:30:51das ganze System wird zugunsten des Bundes ausgehen: die kummulierten Verlustvoträge aus den Vorjahren werden bei den meisten noch vorhanden sein, wenn dieses Modell in zwei Jahren ausläuft.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 10:49:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.441 von Tools_Garden am 01.11.10 10:35:221. Wie kommst du darauf dass dieses Modell in zwei Jahren ausläuft

      2. Wie kommst du darauf dass alle noch Verluste aus Vorjahren haben
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 10:52:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.532 von 1erhart am 01.11.10 10:49:131. dass das 2013 ausläuft habe ich in der finanzzeitschrift gelesen, wenn das nicht so ist, freut mich das nicht nur.

      2. 90 prozent der anleger verlieren an der börse geld (über das jahr gesehen). das mag sein, dass momentan das nicht so ist, aber statistisch ist der wert belegt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 10:57:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.426.555 von Tools_Garden am 01.11.10 10:52:09Also zu Punkt 1 habe ich nichts gelesen dass die jetzige Steuerregelung begrenzt ist.

      Und zu Punkt 2 Glaube keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast.

      Also wer heute noch einen Verlustvortrag hat der sollte sein Geld wieder aufs Sparbuch oder unters Kopfkissen legen.

      Die letzten 8 Jahre waren ausser dem Einbruch in 2008 doch nur positiv. Und die meisten Verlierer sind doch jene die sich gar nicht um ihr Depot kümmern und zum Teil immer noch Positionen aus dem neuen Markt rumliegen haben. Aber die sind ja alle steuerfrei seit ewiger Zeit.
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 17:55:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      ein Börsenbrief mit Geld-zurück-Garantie bei Mißerfolg!!!

      www.smartanlegen.de
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 13:38:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo,
      zum "Auslaufen in 2013" ist gemeint, dass die festgestellten Alt-Verlustvorträge noch bis 2013 mit Kursgewinnen aus Wertpapieren (über die ESt-Erklärung) verrechnet werden können.

      Danach dann "nur" noch mit Spekulationsgewinnen ausserhalb dem Wertpapierbereich (also bspw. mit physischem Edelmetallen, Immo-Spekulationsgeschäften, etc.)!

      Die Verrechnungstöpfe bei den Banken sind unbefristet ...

      Rene
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 13:38:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo,
      zum "Auslaufen in 2013" ist gemeint, dass die festgestellten Alt-Verlustvorträge noch bis 2013 mit Kursgewinnen aus Wertpapieren (über die ESt-Erklärung) verrechnet werden können.

      Danach dann "nur" noch mit Spekulationsgewinnen ausserhalb dem Wertpapierbereich (also bspw. mit physischem Edelmetallen, Immo-Spekulationsgeschäften, etc.)!

      Die Verrechnungstöpfe bei den Banken sind unbefristet ...

      Rene
      Avatar
      schrieb am 12.11.10 22:56:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.416.053 von Madmade am 29.10.10 15:06:00Der Gewinn und Verlust von Zertifikaten berechnet sich ungefähr so, wie der
      Gewinn von Aktien. Grundrechenarten halt!!!!
      Potenzrechnung und so :laugh:
      Also das kann mann berechnen (ich glaub du ahnst es schon ) nicht soviel handeln wenns geht in den Basiswert investieren
      lg piepo

      Ps ausführlich Berechnung (bzw Formeln)nur nach Nachfrage
      Avatar
      schrieb am 12.11.10 22:58:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      An die Anderen Thema verfehlt.
      6setzen
      Unterschrift mitbringen und ansonst obwohl Thema verfehlt gan ok :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.09.11 11:13:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo, kann man in 2011 realsierte Verluste aus Discount-Zertifikaten mit künftigen Gewinnen aus kürzlich erworbenen Aktien verrechnen? Danke!!
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 22:11:25
      Beitrag Nr. 23 ()
      nein

      Gewinne aus Aktien kann man nur mit Verlusten aus Aktien verrechnen, daher auch der gesonderte Aktienverechnungstopf.

      Discount-Zertifikate gehören zu den "sonstigen Gewinnen" - die Verluste kannst Du aber mit zukünftigen Zinseinnahmen verrechnen.

      Was ich auch nicht weiß, wie die Gewinn- und Verlustrechnung aussieht, wenn man das Discount-Zertifikat ausübt umd die Aktien bekommt.

      Z.B. in 05/11 Kauf Discount-Zertifikat zu 50 € in 09/11 Ausübung und die Aktie zu 40 € eingebucht. Anschließend in 10/11 Verkauf der Aktie zu 45 €.

      Hat jemand Ahnung ?
      Avatar
      schrieb am 08.03.12 15:01:40
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Geneta,

      Gewinne aus Aktien kann man nur mit Verlusten aus Aktien verrechnen, daher auch der gesonderte Aktienverechnungstopf.
      Nein, AktienGEWINNE kommen (letztendlich) in den Sonstiges-Topf. Nur AktienVERLUSTE werden gesondert behandelt.
      [Ist zwar schon ein paar Monate her, aber so falsch konnte ich das jetzt doch nicht stehen lassen.]

      Was ich auch nicht weiß, wie die Gewinn- und Verlustrechnung aussieht, wenn man das Discount-Zertifikat ausübt umd die Aktien bekommt.
      Es zählen die Anschaffungskosten der Zertifikate, mit den Beispielzahlen etwa Kauf zu 50 und Verkauf zu 45, macht 5 Euro Kursverlust. Das gilt übrigens auch für Bonuszertifikate, dort ist der Verlust ja meist etwas größer, wenn Aktien eingebucht werden (=Barriere gerissen und bereits aufgelaufener Bonus verloren).

      MfG Stefan


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