Autosafe (Eine Chance ?) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.11.10 19:12:18 von
neuester Beitrag 06.10.13 08:30:22 von
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Autosafe Aktiengesellschaft
Oderstraße 6
47506 Neukirchen-Vluyn
Tel.: 02845 / 2960-0
Fax: 02845 / 2960-50
Aktionärsmitteilung gemäß § 125 Aktiengesetz
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Autosafe Aktiengesellschaft
am 07.09.2010 um 11.00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft Oderstraße 6 in 47506 Neukirchen-Vluyn
Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 nebst Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrats.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung auf € 5.000,00 zuzüglich Mehrwertsteuer festzusetzen.
6.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gem. §§ 202 ff. AktG und entsprechende Satzungsänderung.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das noch verbliebene genehmigte Kapital von € 100.000,00 um € 150.000,00 aufzustocken und damit folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, in der Zeit bis zum 31.08.2015 das Grundkapital einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 250.000,00 durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag der neuen Stückaktien beträgt mindestens € 1,00.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann nur insoweit ausgeschlossen werden, als dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
7.
Beschlussfassung über Veränderungen im Aufsichtsrat.
a.
Herr Rony Vogel wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 01.03.2010 anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Klaus Hahn zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Rony Vogel nunmehr auf die Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Klaus Hahn in den Aufsichtsrat zu wählen.
b.
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Peter Säuberlich hat erklärt, aus gesundheitlichen Gründen, sein Amt zum Ende dieser Hauptversammlung niederzulegen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Rechtsanwalt Dr. Uwe Säuberlich, Frankfurt am Main, auf die verbliebene Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds zum Aufsichtsrat zu bestellen.
Herr Dr. Uwe Säuberlich ist Rechtsanwalt und Partner der internationalen Rechtsanwaltssozietät Taylor Wessing.
Gemäß § 11 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 7. Kalendertag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummern und Stückzahlen zu bezeichnen hat, spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben lassen.
Der letzte Hinterlegungstag ist der 30.08.2010.
Der Vorstand
Oderstraße 6
47506 Neukirchen-Vluyn
Tel.: 02845 / 2960-0
Fax: 02845 / 2960-50
Aktionärsmitteilung gemäß § 125 Aktiengesetz
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Autosafe Aktiengesellschaft
am 07.09.2010 um 11.00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft Oderstraße 6 in 47506 Neukirchen-Vluyn
Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 nebst Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrats.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2009.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung auf € 5.000,00 zuzüglich Mehrwertsteuer festzusetzen.
6.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gem. §§ 202 ff. AktG und entsprechende Satzungsänderung.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das noch verbliebene genehmigte Kapital von € 100.000,00 um € 150.000,00 aufzustocken und damit folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, in der Zeit bis zum 31.08.2015 das Grundkapital einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt € 250.000,00 durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag der neuen Stückaktien beträgt mindestens € 1,00.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann nur insoweit ausgeschlossen werden, als dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
7.
Beschlussfassung über Veränderungen im Aufsichtsrat.
a.
Herr Rony Vogel wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 01.03.2010 anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Klaus Hahn zum Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Rony Vogel nunmehr auf die Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Klaus Hahn in den Aufsichtsrat zu wählen.
b.
Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Peter Säuberlich hat erklärt, aus gesundheitlichen Gründen, sein Amt zum Ende dieser Hauptversammlung niederzulegen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Rechtsanwalt Dr. Uwe Säuberlich, Frankfurt am Main, auf die verbliebene Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds zum Aufsichtsrat zu bestellen.
Herr Dr. Uwe Säuberlich ist Rechtsanwalt und Partner der internationalen Rechtsanwaltssozietät Taylor Wessing.
Gemäß § 11 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 7. Kalendertag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummern und Stückzahlen zu bezeichnen hat, spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben lassen.
Der letzte Hinterlegungstag ist der 30.08.2010.
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.505.185 von lacorte am 11.11.10 19:12:18Die habenfertig......
was ist fertig
Die wollten mal an die Boerse..
Die wollten proofitabel werden....
Bisher nur Wuensche.....
Die wollten proofitabel werden....
Bisher nur Wuensche.....
Autosafe Aktiengesellschaft
Oderstraße 6
47506 Neukirchen-Vluyn
Tel.: 02845 / 2960-0
Fax: 02845 / 2960-50
Aktionärsmitteilung gemäß § 125 Aktiengesetz
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Autosafe Aktiengesellschaft
am 08.09.2011 um 11.00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft Oderstraße 6 in Neukirchen-Vluyn
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 nebst Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrats.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung auf € 3.000,00 zuzüglich Mehrwertsteuer festzusetzen.
6. Beschlussfassung über Veränderungen im Aufsichtsrat.
a. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Uwe Säuberlich hat erklärt, sein Amt aus Gründen der zeitlichen Belastung zum Ende dieser Hauptversammlung niederzulegen.
b. Aufsichtsrat schlägt vor: Klaus Beck, Rechtsanwalt, geschäftsansässig: Adenauerallee 16, 61440 Oberursel für die verbliebene Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds zum Aufsichtsrat zu bestellen.
Gemäß § 11 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 7. Kalendertag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummern und Stückzahlen zu bezeichnen hat, spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben lassen.
Der letzte Hinterlegungstag ist der 01.09.2011.
Der Vorstand
Oderstraße 6
47506 Neukirchen-Vluyn
Tel.: 02845 / 2960-0
Fax: 02845 / 2960-50
Aktionärsmitteilung gemäß § 125 Aktiengesetz
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Autosafe Aktiengesellschaft
am 08.09.2011 um 11.00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft Oderstraße 6 in Neukirchen-Vluyn
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 nebst Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrats.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2010.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2010 gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung auf € 3.000,00 zuzüglich Mehrwertsteuer festzusetzen.
6. Beschlussfassung über Veränderungen im Aufsichtsrat.
a. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Uwe Säuberlich hat erklärt, sein Amt aus Gründen der zeitlichen Belastung zum Ende dieser Hauptversammlung niederzulegen.
b. Aufsichtsrat schlägt vor: Klaus Beck, Rechtsanwalt, geschäftsansässig: Adenauerallee 16, 61440 Oberursel für die verbliebene Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds zum Aufsichtsrat zu bestellen.
Gemäß § 11 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum 7. Kalendertag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummern und Stückzahlen zu bezeichnen hat, spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut ausüben lassen.
Der letzte Hinterlegungstag ist der 01.09.2011.
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.901.864 von voodoo4711 am 05.08.11 16:22:41War wer beid er HV gewesen
Kommen ja keine News zu der AG raus
Kommen ja keine News zu der AG raus
Die Aktie und Elvis haben viel gemeinsam.....
Insolvenzverfahren eröffnet"
ISIN DE0007486706
Handel bei Valora: http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0007486706
Amtsgericht Kleve, HRB 6348
Veränderungen 06.06.2012
Autosafe Aktiengesellschaft, Neukirchen-Vluyn, Oderstraße 6, 47506 Neukirchen-Vluyn.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (39 IN 36/12) vom 01.06.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
ISIN DE0007486706
Handel bei Valora: http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0007486706
Tja Game Over denk ich mal....
Zitat von daPietro: Keine Kurse mehr
http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0007486706
Nun gibt es wieder einen Geldkurs.
Naja da halte und hoffe ich lieber..
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