schrieb am 15.05.12 22:07:41
DGAP-Stimmrechte: MISTRAL Media AG (deutsch)
MISTRAL Media AG: Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung
MISTRAL Media AG
15.05.2012 21:23
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der
Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, Deutschland, teilte uns am
15.05.2012 gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im eigenen Namen sowie aufgrund
privatschriftlicher Vollmacht für die VV Beteiligungen AG,
Heidelberg, Deutschland, die DELPHI Unternehmensberatung AG,
Heidelberg, Deutschland und Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours,
Deutschland, mit: 1. Die Investition dient weder der Umsetzung
strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen sondern
der langfristigen Kapitalbeteiligung.
2. Die Deutsche Balaton AG beabsichtigt, innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige
Weise zu erlangen, die der VV Beteiligungen AG, der DELPHI
Unternehmensberatung AG und Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours
zugerechnet werden. Die VV Beteiligungen AG, die DELPHI
Unternehmensberatung AG und Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours
beabsichtigten jeweils nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb zu erlangen.
3. Die Deutsche Balaton AG, die VV Beteiligungen AG, die DELPHI
Unternehmensberatung AG und Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours
streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung an der MISTRAL Media
AG entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der MISTRAL Media
AG an. Eine Veränderung der Besetzung des Vorstands der MISTRAL
Media AG wird gegenwärtig nicht angestrebt.
4. Die Deutsche Balaton AG, die VV Beteiligungen AG, die DELPHI
Unternehmensberatung AG und Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours
streben keine Veränderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
5. Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100 % um
Eigenmittel, die die Deutsche Balaton AG zur Finanzierung des
Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat. Die entsprechenden
Eigenmittel wurden teilweise aus bestehenden allgemeinen
Kreditvereinbarungen generiert. Die VV Beteiligungen AG, die DELPHI
Unternehmensberatung AG und Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours haben
keine Mittel zur Finanzierung der Stimmrechte aufgewendet; ihnen
werden die Stimmrechte an der MISTRAL Media AG jeweils vollständig
zugerechnet.
15.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter
www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: MISTRAL Media AG Im Klapperhof 33
50670 Köln Deutschland Internet: www.mistral-media.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ISIN DE000A1E8HD1
AXC0461 2012-05-15/21:24
schrieb am 15.05.12 22:05:33
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.677.979 von daPietro am 01.02.12
08:16:01DGAP-AFR: MISTRAL Media AG: Bekanntmachung gemäß
§ 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung
MISTRAL Media AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung
von Rechnungslegungsberichten
09.05.2012 21:12
Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Hiermit gibt die MISTRAL Media AG bekannt, dass folgende
Finanzberichte
veröffentlicht werden:
Bericht: Konzern-Quartalsfinanzbericht innerhalb des 1. Halbjahres
(Q1)
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 16.05.2012
Deutsch: http://www.mistral-media.de 09.05.2012 Die DGAP
Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MISTRAL Media AG
Im Klapperhof 33
50670 Köln
Deutschland
Internet: www.mistral-media.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones NewswiresMay 09, 2012 15:12 ET (19:12 GMT)
schrieb am 23.04.12 23:58:53
MISTRAL Media AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung
MISTRAL Media AG
23.04.2012 15:40
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die
DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Sparta AG, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
am
16.04.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MISTRAL
Media AG,
Köln, Deutschland am 16.04.2012 die Schwelle von 10% bzw. eine
höhere
Schwelle erreicht bzw. überschritten hat.
* Die Investition dient sowohl der Umsetzung strategischer Ziele
als auch
der Erzielung von Handelsgewinn.
* Soweit der Meldepflichtige innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere
Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise erlangt, erfolgt
dies im
Rahmen des Investmentziels wie vorstehend beschrieben.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung
von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur
der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen-
und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100%
um
Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs
der
Stimmrechte eingesetzt hat.
Die Sparta Invest AG, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs.
1 WpHG
am 16.04.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MISTRAL
Media
AG, Köln, Deutschland am 16.04.2012 die Schwelle von 10% bzw. eine
höhere
Schwelle erreicht bzw. überschritten hat.
* Die Investition dient sowohl der Umsetzung strategischer Ziele
als auch
der Erzielung von Handelsgewinn.
* Soweit der Meldepflichtige innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere
Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise erlangt, erfolgt
dies im
Rahmen des Investmentziels wie vorstehend beschrieben.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung
von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur
der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen-
und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100%
um
Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs
der
Stimmrechte eingesetzt hat.
23.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MISTRAL Media AG
Im Klapperhof 33
50670 Köln
Deutschland
Internet: www.mistral-media.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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schrieb am 23.04.12 23:57:25
MISTRAL Media AG: Korrektur der Meldung vom 20.04.2012 -
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
MISTRAL Media AG
23.04.2012 15:40
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die
DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die MISTRAL Media AG, Köln, Deutschland, teilt gemäß § 26 Abs. 1
Satz 2
WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 24.02.2011 die
Schwelle von
5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,0%
(das
entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
23.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MISTRAL Media AG
Im Klapperhof 33
50670 Köln
Deutschland
Internet: www.mistral-media.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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schrieb am 20.04.12 11:40:19
Interessant wer da jetzt alles beteiligt ist...
DGAP-Stimmrechte MISTRAL Media AG (deutsch)
Autor: dpa-AFX
MISTRAL Media AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung
MISTRAL Media AG
19.04.2012 18:23
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21, 22 WpHG
Herr Uto Baader, Deutschland teilte uns am 17.04.2012 im eigenen
Namen
sowie im Namen und im Auftrag der Baader Verwaltungs GmbH, der
Baader
Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, der Baader Beteiligungs
GmbH und der
Baader Bank Aktiengesellschaft mit, dass:
1) sein Stimmrechtsanteil gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG an der
Mistral
Media AG, Im Klapperhof 33, 50670 Köln, Deutschland, ISIN
DE000A1MMCM7, am
16.04.2012 die Schwellen von 75%, 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5%
und 3%
unterschritten hat und zu diesem Tage 0% (0
Stimmrechte)beträgt.
2) der Stimmrechtsanteil der Baader Verwaltungs GmbH,
Nusshäherstraße 27,
80997 München, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG an der
Mistral
Media AG, Im Klapperhof 33, 50670 Köln, Deutschland, ISIN
DE000A1MMCM7, am
16.04.2012 die Schwellen von 75%, 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5%
und 3%
unterschritten hat und zu diesem Tage 0% (0 Stimmrechte)
beträgt.
3) der Stimmrechtsanteil der Baader Immobilienverwaltungs GmbH
& Co. KG,
Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim,Deutschland, gemäß §
21 Abs.
1 Satz 1 WpHG an der Mistral Media AG, Im Klapperhof 33, 50670
Köln,
Deutschland, ISIN DE000A1MMCM7, am 16.04.2012 die Schwellen von
75%, 50%,
30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem
Tage 0%
(0 Stimmrechte) beträgt.
4) der Stimmrechtsanteil der Baader Beteiligungs GmbH,
Weihenstephaner Str.
4, 85716 Unterschleißheim, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1
WpHG an
der Mistral Media AG, Im Klapperhof 33, 50670 Köln, Deutschland,
ISIN
DE000A1MMCM7, am 16.04.2012 die Schwellen von 75%, 50%, 30%, 25%,
20%, 15%,
10%, 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tage 0% (0
Stimmrechte)
beträgt.
5) der Stimmrechtsanteil der Baader Bank Aktiengesellschaft,
Weihenstephaner Str. 4, 85716 Unterschleißheim, Deutschland, gemäß
§ 21
Abs. 1 Satz 1 WpHG an der Mistral Media AG, Im Klapperhof 33, 50670
Köln,
Deutschland, ISIN DE000A1MMCM7, am 16.04.2012 die Schwellen von
75%, 50%,
30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem
Tage 0%
(0 Stimmrechte) beträgt.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland,
hat uns
im eigenen Namen und aufgrund privatschriftlicher Vollmacht gemäß §
21 Abs.
1 WpHG am 18.04.2012 mitgeteilt, dass
1) Der Stimmrechtsanteil der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft,
Heidelberg, Deutschland an der MISTRAL Media AG, Köln, Deutschland,
hat am
16.04.2012 die Schwelle von 30% überschritten und beträgt zu
diesem
Zeitpunkt 32,46% (816.141 Stimmrechte).
2) Der Stimmrechtsanteil der VV Beteiligungen
Aktiengesellschaft,
Heidelberg, Deutschland, an der MISTRAL Media AG, Köln,
Deutschland, hat am
16.04.2012 die Schwelle von 30% überschritten und beträgt zu
diesem
Zeitpunkt 32,46% (816.141 Stimmrechte). Der Stimmrechtsanteil in
Höhe von
32,46% (816.141 Stimmrechte) ist der VV Beteiligungen
Aktiengesellschaft,
Heidelberg, Deutschland, vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG,
der von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg,
Deutschland,
unmittelbar gehalten wird, zuzurechnen.
3) Der Stimmrechtsanteil der DELPHI Unternehmensberatung
Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, an der MISTRAL Media
AG, Köln,
Deutschland, hat am 16.04.2012 die Schwelle von 30% überschritten
und
beträgt zu diesem Zeitpunkt 32,46% (816.141 Stimmrechte). Der
Stimmrechtsanteil in Höhe von 32,46% (816.141 Stimmrechte) ist der
DELPHI
Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg,
Deutschland,
vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über (in
aufsteigender
Reihenfolge) die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft,
Heidelberg,
Deutschland, und die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft,
Heidelberg,
Deutschland, zuzurechnen.
4) Der Stimmrechtsanteil des Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours,
Deutschland, an der MISTRAL Media AG, Köln, Deutschland, hat am
16.04.2012
die Schwelle von 30% überschritten und beträgt zu diesem Zeitpunkt
32,46%
(816.141 Stimmrechte). Der Stimmrechtsanteil in Höhe von 32,46%
(816.141
Stimmrechte) ist Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland
vollständig
nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über (in aufsteigender
Reihenfolge) die
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, die
VV
Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, und die
DELPHI
Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg,
Deutschland,
zuzurechnen.
Die Sparta Invest Aktiengesellschaft, Hamburg, Deutschland hat uns
gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 16.04.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der
MISTRAL Media AG, Köln, Deutschland, am 16.04.2012 die Schwelle von
3%, 5%,
10%, 15% und 20% überschritten und zu diesem Zeitpunkt 21,69%
(545.179
Stimmrechte) beträgt.
Die Sparta Aktiengesellschaft, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß §
21 Abs.
1 WpHG am 16.04.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
MISTRAL
Media AG, Köln, Deutschland, am 16.04.2012 die Schwelle von 10%,
15% und
20% überschritten und zu diesem Zeitpunkt 21,69% (545.179
Stimmrechte)
beträgt. Davon sind ihr 21,69% (545.179 Stimmrechte) nach § 22 Abs.
1 Satz
1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Ihr zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr
kontrollierte Unternehmen gehalten, deren Stimmrechtsanteil jeweils
3
Prozent oder mehr beträgt: Sparta Invest Aktiengesellschaft,
Hamburg,
Deutschland.
Die Spezialwerte Aktiengesellschaft, Möhnesee, Deutschland hat uns
gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 16.04.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der
MISTRAL Media AG, Köln, Deutschland, am 16.04.2012 die Schwelle von
10%,
15% und 20% überschritten und zu diesem Zeitpunkt 20,079%
(504.786
Stimmrechte) beträgt.
19.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MISTRAL Media AG
Im Klapperhof 33
50670 Köln
Deutschland
Internet: www.mistral-media.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
schrieb am 22.02.12 12:47:24
Quelle:
http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/notescontent/gdb…
Bekanntmachung
Regulierter Markt - General Standard
MISTRAL Media AG,
Köln
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10.
Oktober 2011 hat u.a. beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.771.000,00 um EUR
3.393.900,00 durch Zusammenlegung von
Aktien im Verhältnis 10:1 auf EUR 377.100,00 herabzusetzen.
Die Eintragung der Durchführung der Kapitalherabsetzung in das
Handelsregister beim Amtsgericht Köln erfolgte
am 13.02.2012.
Die Preisermittlung für die auf den Namen lautenden Stammaktien
ohne Nennwert
ISIN: DE000A1E8HD1
wird daher eingestellt.
Einstellung der Preisermittlung mit Ablauf des: 22. Februar
2012
Hinweis: Mit Ablauf des letzten Handelstages erlöschen alle
Aufträge; es findet kein Übertrag statt.
Von Donnerstag, dem 23. Februar 2012 an werden die Aktien wie folgt
gehandelt:
Stück 377.100
konvertierte, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert
mit laufender Gewinnanteilberechtigung
ISIN: DE000A1MMCM7
Kürzel: SPZN
Notierungsart: Stücknotiz
Erster Handelstag XFRA 23. Februar 2012
Erster Handelstag XETR 23. Februar 2012
MIC Code: XFRA
CCP ab: 23. Februar 2012
Handelsmodell: Fortlaufende Auktion mit Spezialist
Einzelauktion: nein
Instrumenten Typ: EQU
Handelswährung: EUR
Abrechnungswährung: EUR
CBF Nr.: 8707
Quote Provider ID: MJAFR
Quote Subgroup: QPR
MIC Code: XETR
CCP ab: 23. Februar 2012
Handelsmodell: Fortlaufender Handel
Instrumenten Typ: EQU
Instrumenten-Gruppe: GER0
Handels- und Abrechnungswährung: EUR
Frankfurt am Main, den 22. Februar 2012
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
schrieb am 01.02.12 08:16:01
Nachricht vom 31.01.2012 | 21:08
MISTRAL Media AG: Gerichtliche Freigabe für Kapitalbeschlüsse /
Klagerücknahmen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse / Veränderungen
im Aufsichtsrat / vorläufiges HGB-Halbjahresergebnis zum
30.06.2011
MISTRAL Media AG / Schlagwort(e): Sonstiges
31.01.2012 21:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG,
übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
MISTRAL Media AG: Gerichtliche Freigabe für Kapitalbeschlüsse /
Klagerücknahmen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse / Veränderungen
im
Aufsichtsrat / vorläufiges HGB-Halbjahresergebnis zum
30.06.2011
Gegen sämtliche Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung
vom
10.10.2011 hat ein Aktionär Widerspruch eingelegt und vor dem
Landgericht
Köln geklagt. Für die von der außerordentlichen Hauptversammlung
vom
10.10.2011 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2:
Kapitalherabsetzung und 3: Kapitalerhöhung hat der Vorstand die
gerichtliche Freigabe beantragt. Diesem Antrag hat das
Oberlandesgericht
Köln stattgegeben. Nach der nun erfolgten Zustellung des
Freigabebeschlusses des Oberlandesgerichtes steht einer Eintragung
des
Beschlusses über eine Herabsetzung des Grundkapitals im Verhältnis
10 : 1
nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung
nichts mehr
im Wege.
Heute erhielt der Vorstand der MISTRAL Media AG ein Schreiben des
gegen die
Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.10.2011
klagenden
Aktionärs, wonach dieser sämtliche Klagen zurücknimmt, bis auf die
Klagen
zu den Tagesordnungspunkten 3: Kapitalerhöhung und 5: Wahl von
Aufsichtsräten. Der gerichtlich verfügte Gütetermin und frühe erste
Termin
ist für den 29.03.2012 vor dem Landgericht Köln einberufen
worden.
Die von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.10.2011
gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrates Matthias Frost
(Aufsichtsratsvorsitzender)
und Marco Stillich haben mit Wirkung zum 01.03.2012 ihr Mandat
aus
persönlichen Gründen niedergelegt. Beide Aufsichtsräte haben durch
ihren
persönlichen Einsatz erheblich zur Stabilisierung der
Gesellschaft
beigetragen.
Der vorläufige HGB-Halbjahresabschluss der MISTRAL Media AG zum
30.06.2011
weist im Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einen
Fehlbetrag in
Höhe von ca. TEUR 740 gegenüber einem Fehlbetrag in Höhe von
TEUR13.762 im
entsprechenden Vorjahreszeitraum aus. Der Bilanzverlust zum
30.06.2011
beträgt nun nach vorläufigen Zahlen TEUR 29.157. Die vorläufige
HGB-Bilanz
der MISTRAL Media AG zum 30.06.2011 weist nun einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von on TEUR 585 aus. Die
für die
Kapitalherabsetzung erforderliche Verrechnung der Kapitalrücklage
und der
Gewinnrücklage mit dem Bilanzverlust erfolgt nach Beschluss des
Vorstandes
im zweiten Halbjahr 2011.
Der Vorstand
31.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: MISTRAL Media AG
Im Klapperhof 33
50670 Köln
Deutschland
Telefon: +49 (0)221 292121-0
Fax: +49 (0)221 292121-99
E-Mail: info@mistral-media.de
Internet: www.mistral-media.de
ISIN: DE000A1E8HD1
WKN: A1E8HD
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
http://www.dgap.de/news/adhoc/mistral-media-gerichtliche-freigabe-fuer-kapitalbeschluesse-klageruecknahmen-gegen-hauptversammlungsbeschluesse-veraenderungen-aufsichtsrat-vorlaeufiges-hgbhalbjahresergebnis-zum_766_702651.htm
schrieb am 23.12.11 09:39:16
Nachricht vom 22.12.2011 | 20:56
MISTRAL Media AG: MISTRAL Media AG beabsichtigt Austritt aus dem
Börsensegment regulierter Markt und den Wechsel in den Entry
Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
MISTRAL Media AG / Schlagwort(e): Sonstiges
22.12.2011 20:56
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG,
übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Der Vorstand der MISTRAL Media AG hat sich heute entschlossen, den
Austritt
aus dem Börsensegment regulierter Markt zu beantragen und in den
Entry
Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu wechseln.
Dieser Schritt soll künftig zu einer deutlichen Verringerung
des
administrativen und wirtschaftlichen Aufwands führen.
Die hohen formellen Anforderungen an börsennotierte Unternehmen
im
regulierten Markt korrespondieren mit einem entsprechenden
hohen
Kostenaufwand, der aufgrund der veränderten Unternehmenssituation
nicht
mehr gerechtfertigt ist.
Um diese wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen, hat sich der
Vorstand
entschlossen, in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
zu
wechseln. Dieser Wechsel wird bedingungsgemäß frühestens zum
01.07.2012
erfolgen. Bis zum Wechsel in den Entry Standard der Frankfurter
Wertpapierbörse wird die Aktie der MISTRAL Media AG weiterhin
im
regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse
notiert.
Der mit Ad-hoc-Mitteilung vom 19.12.2011 gemeldete Jahresabschluss
der
MISTRAL Media AG wurde zwischenzeitlich vom Aufsichtsrat
festgestellt. Der
Jahresabschluss 2010 wird am 30.12.2011 veröffentlicht und ist dann
auf
unserer Homepage www.mistral-media.de abrufbar.
Der Vorstand
22.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
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Im Klapperhof 33
50670 Köln
Deutschland
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Fax: +49 (0)221 292121-99
E-Mail: info@mistral-media.de
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
http://www.dgap.de/news/adhoc/mistral-media-mistral-media-beabsichtigt-austritt-aus-dem-boersensegment-regulierter-markt-und-den-wechsel-den-entry-standard-der-frankfurter-wertpapierboerse_766_699370.htm
schrieb am 15.12.11 09:25:54
DGAP-Adhoc
MISTRAL Media AG: Anfechtungsklage gegen die
Hauptversammlungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung
der Mistral Media AG vom 10.10.2011 (deutsch)
Autor: dpa-AFX | 14.12.2011, 19:11 | 152 Aufrufe | 0 |
MISTRAL Media AG: Anfechtungsklage gegen die
Hauptversammlungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung
der Mistral Media AG vom 10.10.2011
MISTRAL Media AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung
14.12.2011 19:10
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG,
übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dem Vorstand der MISTRAL Media AG (ISIN DE000A1E8HD1) ist heute
vom
Landgericht Köln eine Anfechtungsklage der Aktionäre Donaldson
Ventures
S.A. und Jürgen J. Stoffers gegen die Beschlüsse der
außerordentlichen
Hauptversammlung vom 10.10.2011 zugestellt worden. Die Anfechtung
bezieht
sich auf sämtliche gefassten Beschlüsse und somit insbesondere auch
auf die
gefassten Beschlüsse zu einer Kapitalherabsetzung und
anschließenden
Kapitalerhöhung.
Der Vorstand der MISTRAL Media AG hält nach einer ersten
Einschätzung diese
Anfechtungsklage für unbegründet und wird sich dagegen wehren.
Die auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.10.2011
beschlossenen
Kapitalmaßnahmen sind ein wichtiger Teil des Sanierungskonzeptes
der
MISTRAL Media AG. Eine zeitliche Verzögerung der Umsetzung der
beschlossenen Kapitalmaßnahmen durch die zugestellte
Anfechtungsklage kann
den Erfolg der Sanierung gefährden. Der Vorstand der MISTRAL Media
AG wird
deshalb versuchen, mit Hilfe eines Freigabeverfahrens die Umsetzung
der von
der Hauptversammlung vom 10.10.2011 beschlossenen Kapitalmaßnahmen
zu
erreichen.
Der Vorstand
14.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MISTRAL Media AG
Im Klapperhof 33
50670 Köln
Deutschland
Telefon: +49 (0)221 292121-0
Fax: +49 (0)221 292121-99
E-Mail: info@mistral-media.de
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
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http://www.wallstreet-online.de/nachricht/4016657-dgap-adhoc-mistral-media-ag-anfechtungsklage-hauptversammlungsbeschluesse-ausserordentlichen-hauptversammlung-mistral-media-ag-10-10-2011-deutsch
schrieb am 12.10.11 15:55:43
MISTRAL Media AG: Außerordentliche Hauptversammlung beschließt
Kapitalmaßnahmen
MISTRAL Media AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
11.10.2011 / 19:04
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Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MISTRAL Media AG
(ISIN
DE000A1E8HD1) wurden am 10.10.2011 die auf der Tagesordnung zur
Abstimmung
gestellten Kapitalmaßnahmen mit den erforderlichen Mehrheiten
beschlossen.
In einem ersten Schritt haben die Aktionäre einen Kapitalschnitt
im
Verhältnis 10 : 1 beschlossen. Hierdurch reduziert sich das
Grundkapital
von EUR 3.771.000,00 auf EUR 377.100,00. In einem zweiten Schritt
ist das
herabgesetzte Kapital in Höhe von 377.100,00 Euro um bis zu
2.136.900,00
Euro auf bis zu 2.514.000,00 Euro gegen Bareinlage zu erhöhen.
Nach der Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder, Herrn
Diplom-Finanzwirt
(FH) Marco Stillich, Wiesloch, Herrn Dr. Burkhard Schäfer,
Mannheim, und
Herrn Rechtsanwalt Matthias Frost, Heidelberg, ist der Aufsichtsrat
wieder
satzungsgemäß mit 6 Mitgliedern besetzt.
Des Weiteren wurde die Umstellung von Namensaktien in
Inhaberaktien
beschlossen.
Der Vorstand
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
11.10.2011 Veröffentlichung einer Corporate
News/Finanznachricht,
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141989 11.10.2011
schrieb am 29.09.11 07:46:50
MISTRAL Media AG: Insolvenzgutachten in Arbeit / Deutsche Balaton
AG erwirbt fällige Forderungen / Modifizierung Sanierungsbeitrag
Deutsche Balaton AG/ Hurricane Fernsehproduktion GmbH vor
Auftrag
MISTRAL Media AG / Schlagwort(e): Sonstiges
28.09.2011 22:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG,
übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die MISTRAL Media AG (ISIN DE000A1E8HD1) gibt bekannt: Das vom
Insolvenzgericht beauftragte Insolvenzgutachten, das von Herrn Dr.
jur.
Michael Jaffé erstellt wird, ist in Arbeit und wird voraussichtlich
Ende
dieser Woche/ Anfang nächster Woche fertiggestellt sein. Der von
der
Görling Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gestellte Insolvenzantrag ist
immer
noch anhängig. Dieser wird von der MISTRAL Media AG weiterhin
als
unbegründet und rechtswidrig zurückgewiesen. Forderungen der
Görling
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden bestritten.
Am heutigen Tage hat die Deutsche Balaton AG alle fälligen
Forderungen der
Sparkasse KölnBonn in Höhe von noch rd. 1 Mio. Euro erworben. Die
Deutsche
Balaton AG hat ebenfalls am heutigen Tage Forderungen eines
Großgläubigers
der Hurricane Fernsehproduktion GmbH erworben.
Die Deutsche Balaton AG hat die Stundung der erworbenen Forderungen
bis
mindestens 31.12.2011 zugesagt.
Die MISTRAL Media AG hat ebenfalls fällige Forderungen von
Kreditoren der
Mistral Media AG und der Hurricane Fernsehproduktion mit einem
Abschlag von
35% auf den Nominalwert erworben.
Die Deutsche Balaton AG hat der Mistral Media AG heute eine
Modifizierung
ihres Sanierungsbeitrages von insgesamt 2,7 Mio. Euro angeboten,
die der
Vorstand der Mistral Media AG angenommen hat. Die Mistral Media AG
erhält
hierdurch ein Wahlrecht, den weiter unter bestimmten Bedingungen
stehenden
Gesamtbetrag von 2,7 Mio. Euro auf die Platzierung von
Schuldverschreibungen, Ankauf fälliger Forderungen oder
Kapitalerhöhungsgarantie aufzuteilen.
Die heute vereinbarte Modifizierung hat für Mistral Media AG eine
größere
Flexibilität und einen wesentlich früheren Zugriff auf Liquidität
bzw. die
Entlastung von fälligen Verbindlichkeiten zur Folge.
Bis heute wurden für 1,6 Mio. Euro Schuldverschreibungen der
Mistral Media
AG platziert.
Wie bereits am 7. September 2011 gemeldet, bemüht sich die
Tochtergesellschaft Hurricane Fernsehproduktion GmbH seit einiger
Zeit um
die Auftragserteilung für eine bereits in der Vergangenheit
produzierte
Fernsehsendung. Nach Beurteilung der Gesellschaft ist es nun
überwiegend
wahrscheinlich, dass es demnächst vermutlich gemeinsam mit einer
anderen
Fernsehproduktionsgesellschaft zu einer direkten oder
indirekten
Auftragserteilung kommt. Der Auftrag könnte ein Volumen von über
2,5 Mio.
Euro mit einem Deckungsbeitrag von über 0,2 Mio. Euro nach sich
ziehen.
Der Vorstand
schrieb am 23.09.11 16:44:06
MISTRAL Media AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung
MISTRAL Media AG
23.09.2011 14:21
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Herr Jürgen Stoffers, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
21.09.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MISTRAL
Media AG, Köln, Deutschland am 17.06.2011 die Schwelle von 3% und
5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,31% (das
entspricht 313327 Stimmrechten) betragen hat.
23.09.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
schrieb am 21.09.11 10:11:25
Zitat von Asterixxxmoin,
moin

"Anschaffung 10.000 zu 0,80 EUR = 8.000 EUR,
nach Aktiensplitt 1.000 Aktien zu 8,00
EUR je Aktie
Kapitalerhöhung um 6.000 Aktien für 6.000 EUR bei einem EUR je
Aktie
Anschaffungskosten damit 14.000 EUR für 7.000 Aktien, das sind 2,00
EUR je Aktie"
@explorer2020
... ohne mich komplett einzulesen hier eine
schnelle Verständnisfrage von einem
Laien: 
"Anschaffung 10.000 zu 0,80 EUR = 8.000 EUR,
nach Aktiensplitt 1.000 Aktien zu 8,00 EUR je Aktie"
macht für mich keinen Sinn. Es soll doch wohl eine
Kapitalherabsetzung geben. Dann wäre die 8.000 EUR Anschaffung nur
noch 80 EUR wert und Deine Beispielrechnung mit 6.000 neuen Aktien
für 1 EUR insgesamt bei Anschaffungskosten von 6.080 EUR bei 7.000
Stück. 
... nun lese ich bei WIKIPEDIA und kann es
nicht recht deuten:
Bei einem Aktiensplit handelt es
sich um eine Kapitalmaßnahme, bei der eine Aktiengesellschaft
den Nennwert der Aktien herabsetzt oder die Anzahl der
ausgegebenen Aktien erhöht, um den Kurs einer börsennotierten Aktie
zu reduzieren und die Aktie damit leichter (leichter handelbar) zu
machen.
Die ordentliche Kapitalherabsetzung
ist in §§ 222 bis 228 AktG geregelt. Sie kann sowohl nominell als
auch effektiv durchgeführt werden. Technisch geschieht dies in der
Regel durch die Zusammenlegung von Aktien (z.B. im Verhältnis 10:1,
d.h. aus 10 alten Stückaktien wird eine neue Stückaktie). Bei
Aktien, die einen Nennbetrag besitzen, muss dieser herabgesetzt
werden.
Bedeutet das denn nicht, dass der Nennbetrag auf 1/10 runter geht?
Dieses würde auch die beabsichtigte
Handelseinschränkung erklären. Gibt es neue Infos zu dem
Insolvenzantrag? 
Im Übrigen gebe ich Dir völlig recht: Hier bleiben viele Fragen
offen 

sorry, statt Aktiensplitt muss es natürlich Kapitalherabsetzung
im Verhältnis 10:1 lauten.
Wie ausgeführt, handelt sich nur um eine Beispielrechnung, wenn zu
einem jetzigen Kurs gekauft würde.
Bei der vorgesehenen Kapitalherabsetzung von 3.771.000 auf 377.100
verzehnfachen sich die Anschaffungskosten für eine zusammengelegte
Aktie, die bisherigen Anschaffungskosten reduzieren sich jedoch
nicht. Diese können natürlich höher oder niedriger wie in dem
aufgezeigten Beispiel sein. Danach sollte jeder selbst in der Lage
sein, die eigenen Anschaffungskosten je Aktie auch unter
Berücksichtigung mit oder ohne Teilnahme an der geplanten
Kapitalerhöhung sein.
Ausgehend von dem geplanten neuen Grundkapital von 2.514.000 ergibt
sich nach Abzug der zusammengelgten Altaktien von 377.100 und der
darin enthaltenen eigenen Anteile, die vermutlich nicht an der
Kapitalerhöhung teilnehmen, ein Verhältnis von 6:1 für die
Kapitalerhöhung für wahrscheinlich. Aufgrund eines entsprechenden
Bezugsrechts der Altaktionäre halte ich die Beteiligung von neuen
Aktionären an der Kapitalerhöhung dagegen für unwahrscheinlich.
Die Marktenge sehe ich bei dem jetzigen Streubesitz von 6,26
Prozent, das sind nach der Kapitalherabsetzung nur 23.606 Aktien
bei einem Grundkapital von 377.100 EURO/Aktien.
Ferner ergibt sich aus einer adhoc-Mitteilung vor zwei Wochen die
Absicht, das Aktionärsregister (wohl für die bisherigen
Namensaktien) 20 Tage vor der Hauptversammlung zu schließen.
Nach der Mitteilung vom 20.9.2011 ist Datamentum nur noch mit 0,396
Prozent beteiligt, es ist zu vermuten, dass diese
Anteilsreduzierung von einem der verbleibenden sechs Aktionäre mit
einer bisherigen Beteiligung von über 5 Prozent übernommen
wurden.
Die wahrscheinlichen stillen Reserven sehe ich in der wesentlichen
Beteiligung an der Hurrican, in der möglichen teilweisen
Realisierung eines Schadenersatzanspruches (die Rede war von der
Geltendmachung in Höhe von EUR 30 Mio) und der möglichen Nutzung
eines Verlustvortrages.
Sowohl aus einer Substanzwert- als auch Ertragswertbetrachtung
ergibt sich ein erhebliches Potential ...
Der Phantasie kann daher sehr groß sein ...



schrieb am 20.09.11 18:22:21
Antwort auf Beitrag Nr.:
42.110.277 von explorer2020 am 20.09.11
12:44:31moin, moin
"Anschaffung 10.000 zu 0,80 EUR = 8.000 EUR,
nach Aktiensplitt 1.000 Aktien zu 8,00
EUR je Aktie
Kapitalerhöhung um 6.000 Aktien für 6.000 EUR bei einem EUR je
Aktie
Anschaffungskosten damit 14.000 EUR für 7.000 Aktien, das sind 2,00
EUR je Aktie"
@explorer2020
... ohne mich komplett einzulesen hier eine
schnelle Verständnisfrage von einem
Laien:
"Anschaffung 10.000 zu 0,80 EUR = 8.000 EUR,
nach Aktiensplitt 1.000 Aktien zu 8,00 EUR je Aktie"
macht für mich keinen Sinn. Es soll doch wohl eine
Kapitalherabsetzung geben. Dann wäre die 8.000 EUR Anschaffung nur
noch 80 EUR wert und Deine Beispielrechnung mit 6.000 neuen Aktien
für 1 EUR insgesamt bei Anschaffungskosten von 6.080 EUR bei 7.000
Stück.
... nun lese ich bei WIKIPEDIA und kann es
nicht recht deuten:
Bei einem
Aktiensplit handelt es
sich um eine Kapitalmaßnahme, bei der eine Aktiengesellschaft
den Nennwert der Aktien herabsetzt oder die Anzahl der
ausgegebenen Aktien erhöht, um den Kurs einer börsennotierten Aktie
zu reduzieren und die Aktie damit leichter (leichter handelbar) zu
machen.
Die ordentliche
Kapitalherabsetzung
ist in §§ 222 bis 228 AktG geregelt. Sie kann sowohl nominell als
auch effektiv durchgeführt werden. Technisch geschieht dies in der
Regel durch die Zusammenlegung von Aktien (z.B. im Verhältnis 10:1,
d.h. aus 10 alten Stückaktien wird eine neue Stückaktie). Bei
Aktien, die einen
Nennbetrag besitzen, muss dieser herabgesetzt
werden.
Bedeutet das denn nicht, dass der Nennbetrag auf 1/10 runter geht?

Dieses würde auch die beabsichtigte
Handelseinschränkung erklären. Gibt es neue Infos zu dem
Insolvenzantrag?
Im Übrigen gebe ich Dir völlig recht: Hier bleiben viele Fragen
offen
schrieb am 20.09.11 12:44:31
Zitat von martingaleurStreubesitz
9,30%
DEUTSCHE BALATON AG 29,88%
Donaldson Ventures SA 14,77%
Alba Participations B.V. 12,80%
HSBC Trinkhaus (International) S Luxemburg 10,61%
Datamentum Technology GmbH 8,31%
eigene Anteile 6,88%
SPARTA AG 5,26%
Rutsch, Mathias 1,33%
Alzin, Honré 0,80%
VESTCORP AG 0,03%
Agranovski, Boris 0,03%
Rutsch, Alzin und Agranovski (2,16 Prozent) sind raus und
Streubesitz von 9,3 auf 6,26 Prozent reduziert, aus dieser
Veränderung ergibt sich der Zugang von 5,2 Prozent durch die
SPEZIALWERTE AG.
Offensichtlich sind neben BALATON, SPARTA und SPEZIALWERTE noch
vier Investoren mit 8 bis 15 Prozent beteiligt.
Der jetzige Streubesitz von 6,26 Prozent entspricht nur noch einem
Freefloat von 236.065 Aktien, der Markt für den Aktienhandel ist
hier damit sehr eng geworden.
Da mit der nächsten Hauptversammlung eine Umstellung von Namens-
auf Inhaberaktien erfolgen soll, dürften die bisher mitgeteilten
Beteiligungsverhältnisse zutreffend sein.
Das ganze sieht inzwischen nach einer geschlossenen Gesellschaft
von Aktionären aus, insbesondere auch aufgrund des Hinweises, dass
vom 20. September bis zur Hauptversammlung am 10. Oktober 2011 die
Einschränkung des Handels beabsichtigt ist.
Im Übrigen ergibt sich aufgrund der Kapitalherabsetzung 1:10 mit
einhergehender Kapitalerhöhung, die 6:1 sein dürfte, folgende
Beispielrechnung:
Anschaffung 10.000 zu 0,80 EUR = 8.000 EUR, nach Aktiensplitt 1.000
Aktien zu 8,00 EUR je Aktie
Kapitalerhöhung um 6.000 Aktien für 6.000 EUR bei einem EUR je
Aktie
Anschaffungskosten damit 14.000 EUR für 7.000 Aktien, das sind 2,00
EUR je Aktie
Halbiertes jetziges Grundkapital plus Kapitalerhöhung ergibt ca 4
Mio Eigenkapital/Buchwert plus stille Reserven
Die Frage ist, warum gleich mehrere als seriös geltende Investoren
ein so großes Interesse an dieser Gesellschaft zeigen ...