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    Concilium AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.10 21:14:07 von
    neuester Beitrag 02.02.15 16:23:37 von
    Beiträge: 40
    ID: 1.161.532
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      Avatar
      schrieb am 28.11.10 21:14:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe die Aktie schon länger auf der Watchliste und nach dem guten Umsätzten die es mal gab dachte ich es würde was passieren aber nun steht die Aktie ja still. Was meint Ihr wird das nochmal was:confused:
      Avatar
      schrieb am 16.12.10 00:25:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bin wohl der letzte der die Aktie noch hat....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 22:10:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.718.816 von tonisoprano am 16.12.10 00:25:2523.12.2010



      DGAP-News: ARQUES Industries AG: Arques verkauft Anteile an der Concilium AG


      DGAP-News: ARQUES Industries AG / Schlagwort(e): Verkauf
      ARQUES Industries AG: Arques verkauft Anteile an der Concilium AG

      23.12.2010 / 13:36

      =--------------------------------------------------------------------

      München 23.12.2010: ARQUES Industries AG verkauft ihre Anteile an der
      Concilium AG zu einem mittleren bis niedrigen sechsstelligen Betrag. Durch
      diesen weiteren Verkauf werden die Beschlüsse der außerordentlichen
      Hauptversammlung vom 20.12.2010 umgesetzt.


      Ende der Corporate News


      23.12.2010 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
      http://www.dgap.de

      =--------------------------------------------------------------------


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: ARQUES Industries AG
      Arnulf Office Park - Arnulfstraße 37-39
      80636 München
      Deutschland
      Telefon: +49 89/255500-0
      Fax: +49 89/255500-200
      E-Mail: klaus.franke@arques.de
      Internet: www.arques.de
      ISIN: DE0005156004
      WKN: 515600
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
      Stuttgart


      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      =--------------------------------------------------------------------
      107553 23.12.2010


      (END) Dow Jones Newswires

      December 23, 2010 07:38 ET (12:38 GMT)

      Quelle: DowJones


      Was soll man davon halten:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.04.11 10:57:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Keine kurse.....keine umsaetze.......
      entweder abzocke oder nun wird was draus hv ist ja bald......
      Avatar
      schrieb am 29.04.11 11:40:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kein kurs keine taxen was ist da los........

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      Avatar
      schrieb am 08.05.11 09:23:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und wieder eine woche ohne geld und briefseite
      Avatar
      schrieb am 13.05.11 09:32:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hm geldseite da mal schauen wie es weitergeht....
      Avatar
      schrieb am 14.05.11 17:15:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Und wieder weg geld und brief
      Avatar
      schrieb am 28.05.11 19:29:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und boom nach oben
      Avatar
      schrieb am 28.09.11 12:46:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Mkt. Cap 21,07 Mio
      Werthaltigkeit NULL
      Drahtzieher Volker G aus S mit Manuela T aus M
      ein Fall für den Staatsanwalt?

      Tradecentre Börsenbrief
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      Avatar
      schrieb am 28.09.11 13:10:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Volker G.

      2001 - heute stv. Chefredakteur (Inhaber, Geschäftsführer (GF, CEO etc))

      TradeCentre Börsenbrief, http://www.tradecentre.de

      Branche: Onlinemedien
      08/2011 - heute
      (2 Monate)
      Mitglied des Aufsichtsrats (Gesellschafter/Partner)

      Mood and Motion AG, http://www.moodandmotion.de

      Branche: Unterhaltungsbranche
      Börsennotierte AG, 51-200 Mitarbeiter
      05/2011 - heute
      (5 Monate)
      stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (Gesellschafter/Partner)

      Concilium AG, http://www.conciliumag.de

      Branche: Investment Banking
      Börsennotierte AG, 1-10 Mitarbeiter
      03/2007 - heute
      (4 Jahre, 7 Monate)
      Berater IR/PR (Freiberufler)

      HWA AG, http://www.hwaag.com

      Branche: Automobilindustrie
      Börsennotierte AG, 201-500 Mitarbeiter
      Avatar
      schrieb am 30.09.11 08:27:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Concilium AG erwirbt strategische Mehrheit an der Impera Total Return AG

      DGAP-News: Concilium AG / Schlagwort(e): Sonstiges Concilium AG erwirbt strategische Mehrheit an der Impera Total Return AG

      30.09.2011 / 08:00



      --------------------------------------------------------------------------------


      Concilium AG erwirbt strategische Mehrheit an der Impera Total Return AG

      - Kaufpreis pro Aktie in Höhe von 1,10 Euro

      - Weitere Portfolio-Transaktion in den kommenden Monaten geplant

      Frankfurt am Main, 30. September 2011 - Die Concilium AG (ISIN: DE000A0SMVC7) hat am heutigen Tag den Erwerb einer unternehmerischen Mehrheit an der Impera Total Return AG (ISIN: DE0005751309) vollzogen. Der Verkäufer, die Mountain Super Angel AG (ISIN: CH0033050961), und die Concilium AG haben sich dafür auf einen Kaufpreis in Höhe von 1,10 Euro pro Aktie geeinigt.

      Mit der Transaktion setzt die Concilium AG einen ersten Meilenstein im Aufbau Ihrer Portfolio- Aktivitäten. Mit dem Fokus auf kleine und mittelgroße Unternehmen konnte durch den Erwerb der Impera Total Return AG ein Portfolio mittelständischer Beteiligungen erworben werden. Die Strategie von Concilium sieht die Akquisition weiterer direkter und indirekter Beteiligungen in den kommenden Monaten vor. Im Fokus stehen dabei unter anderem Beteiligungsgesellschaften in Umbruchphasen.

      ''Mit dem Erwerb der Mehrheit der Impera Total Return AG hat sich die Concilium AG einen Korb an Beteiligungen erworben, der aus unserer Sicht ein hohes Potential für weiteres Wertwachstum aufweist. Der von der Gesellschaft ausgewiesene NAV reflektiert ein hohes Aufwertungspotential des aktuellen Aktienkurses. Die Marktverwerfungen im Nebenwerte-Segment in den letzten Monaten bieten finanzkräftigen Investoren die Möglichkeit, wirtschaftlich sinnvolle Transaktionen zu tätigen'', sagt Manuela Tränkel, Alleinvorstand der Concilium AG. ''Eine sukzessive Ausweitung der Beteiligung an der seit 2004 am Markt tätigen Impera Total Return AG ist dabei eine Option für Concilium''.

      Über Concilium AG:

      Die Concilium AG ist eine Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf den deutschsprachigen Mittelstand. Zweck der Gesellschaft ist der Anteilserwerb von börsen- und nicht-börsennotierten Zielunternehmen mit einem Umsatzvolumen von bis zu 25 Millionen Euro. Ziel der Concilium AG ist es weiterhin, durch aktives Unternehmertum die Wachstumspotenziale der Beteiligungen zu heben.

      Unternehmenskontakt:

      Concilium AG Hausener Weg 29 60489 Frankfurt

      Tel: +49 (0) 69 7880880677 info@conciliumag.de www.conciliumag.de
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.09.11 10:24:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.153.650 von Memyselfandi7 am 30.09.11 08:27:12Interesant....
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 30.09.11 13:30:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.154.310 von emmas76 am 30.09.11 10:24:06Concilium AG Hausener Weg 29 60489 Frankfurt
      Sascha Magsamen. Hausener Weg 29. 60489 Frankfurt

      Sascha Magsamen, Vorstand
      Nach seinem Studium zum Diplom Verwaltungswirt in Mayen war er als Wirtschaftsredakteur für Printmagazine und eine Wirtschaftstageszeitung tätig. 2004 wechselte er aus dem Wirtschaftsjournalismus in das Investmentbanking der Dresdner Kleinwort Wasserstein. Dort war er im Aktieneigenhandel mit Schwerpunkt Nebenwerte tätig und verließ das Unternehmen auf der Stufe des Directors. Herr Magsamen wurde in 2010 zum Vorstand der Impera Total Return AG berufen. Er hat mehr als ein Dutzend KMUs mitbegründet und finanziert und ist in mehreren Aufsichtsräten aktiv.

      http://www.impera.de/de/ueber_impera/unser_team.php
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.10.11 09:02:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.155.358 von Memyselfandi7 am 30.09.11 13:30:48Mal schauen wie es weitergeht:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.10.11 15:22:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Bekanntmachung Freiverkehr (Open Market) - First Quotation Board
      Einstellung Aktien
      In folgenden Wertpapieren wird der Handel im Freiverkehr (First Quotation Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt:

      Nr. ISIN Börsenkürzel Name Land Letzter Handelstag CBF Nr. MIC Code CCP bis

      102 DE000A0SMVC7 CO7 Concilium AG Deutschland 15.11.2011 7638 XFRA

      http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/ip_beka.nsf/(KIR+Beka…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.11 16:25:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.197.277 von pjone am 11.10.11 15:22:31verstehe wer will warum das passiert:mad:
      Avatar
      schrieb am 13.10.11 12:07:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Im Rahmen der neuen Vorschriften müssten die Unternehmen einen aktuellen Prospekt vorlegen, erläutert Harms. Dieser müsse Informationen zum bisherigen und erwarteten Geschäftsverlauf enthalten, zur Produktpalette und zur letzten Bilanz. Der Prospekt muss von einer zuständigen Behörde gebilligt werden. In Deutschland ist das die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Börsenprospekt aber ist teuer und zeitaufwendig, und daher verzichten manche Unternehmen lieber darauf. "Liegt kein Börsenprospekt vor, muss von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden, dass das Eigenkapital des Unternehmen mindestens 500 000 Euro beträgt", sagt Harms.

      Die BaFin kann Verstöße gegen das Verbot der Kursmanipulation als Ordnungswidrigkeit ahnden. Ist erwiesen, dass die verbotene Handlung tatsächlich zu einer Kursbeeinflussung geführt hat, kann die Tat auch als Straftat geahndet werden. In diesen Fällen gibt die BaFin das Verfahren zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft ab.
      Avatar
      schrieb am 16.10.11 13:51:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.155.358 von Memyselfandi7 am 30.09.11 13:30:48das ist interessant!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.10.11 10:08:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.217.950 von pokemon am 16.10.11 13:51:16Wie meinst du das ?
      Avatar
      schrieb am 18.10.11 09:23:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      Concilium AG: Handelseinstellung in Frankfurt
      Concilium AG: Handelseinstellung in Frankfurt

      DGAP-News: Concilium AG / Schlagwort(e): Delisting Concilium AG: Handelseinstellung in Frankfurt

      18.10.2011 / 08:00



      --------------------------------------------------------------------------------


      Frankfurt am Main, 18. Oktober 2011 - Die Concilium AG wurde von der Frankfurter Börse darüber informiert, dass der Handel im Freiverkehr (Open Market; First Quotation Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt wird. Als letzter Handelstag wurde der 15. November 2011 kommuniziert. Die Aktien der Concilium AG werden derzeit lediglich an der Börse Frankfurt gehandelt.

      Über Concilium AG: Die Concilium AG ist eine Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf den deutschsprachigen Mittelstand. Zweck der Gesellschaft ist der Anteilserwerb von börsen- und nicht-börsennotierten Zielunternehmen mit einem Umsatzvolumen von bis zu 25 Millionen Euro. Ziel der Concilium AG ist es weiterhin, durch aktives Unternehmertum die Wachstumspotenziale der Beteiligungen zu heben.

      Unternehmenskontakt: Concilium AG Savignystraße 63 60325 Frankfurt Tel: +49 (0) 69 7880880677 info@conciliumag.de www.conciliumag.de

      Ende der Corporate News



      --------------------------------------------------------------------------------


      18.10.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



      --------------------------------------------------------------------------------


      142535 18.10.2011

      ISIN DE000A0SMVC7

      AXC0020 2011-10-18/08:00


      © 2011 dpa-AFX


      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-10/21660936…
      Avatar
      schrieb am 18.10.11 09:51:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      BaFin bitte notieren Sie:

      Ziel der Concilium AG ist es weiterhin, durch aktives Unternehmertum die Wachstumspotenziale der Beteiligungen zu heben.
      ...
      Kauf Impera zu 1,10 Euro
      ...
      Alte Anschrift
      Concilium AG Hausener Weg 29 60489 Frankfurt
      Sascha Magsamen Hausener Weg 29. 60489 Frankfurt
      Neue Anschrift:
      Concilium AG Savignystraße 63 60325 Frankfurt
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.10.11 10:06:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.224.359 von Memyselfandi7 am 18.10.11 09:51:29Glaubst du den das Bafin schaut hier rein:confused:
      Avatar
      schrieb am 18.10.11 11:20:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ja,
      weil der Hund von XX aus dem Hause XXX bereits die Spur aufgenommen hat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.10.11 11:24:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.224.897 von Memyselfandi7 am 18.10.11 11:20:51Was für ein Hund :confused:

      Egal bin gespannd wie es mit der AG weitergeht.......
      Avatar
      schrieb am 22.10.11 13:34:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.224.359 von Memyselfandi7 am 18.10.11 09:51:29:laugh::laugh::laugh::laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.10.11 11:19:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.245.674 von pokemon am 22.10.11 13:34:48Mit Humor geht alles leichter was:)
      Avatar
      schrieb am 11.11.11 13:41:18
      Beitrag Nr. 28 ()
      DGAP-News: Impera Total Return AG: Veränderung im Aufsichtsrat (deutsch)
      11.11.11 13:00

      Impera Total Return AG: Veränderung im Aufsichtsrat

      DGAP-News: Impera Total Return AG / Schlagwort(e): Personalie
      Impera Total Return AG: Veränderung im Aufsichtsrat

      11.11.2011 / 13:00

      ---------------------------------------------------------------------

      Impera Total Return AG: Veränderung im Aufsichtsrat

      Frankfurt, 11. November 2011 - Die Impera Total Return AG gibt bekannt,
      dass der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Daniel S. Wenzel und dessen Stellvertreter Manfred Boersch aus dem Gremium ausgeschieden sind. Der Vorstand dankt den ausgeschiedenen Aufsichtsrats-mitgliedern für den in den vergangenen Jahren gezeigten Einsatz für die Gesellschaft. Der Rücktritt ist im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile des bisherigen Mehrheitseigen-tümers, der Mountain Super Angel AG, St. Gallen, erfolgt.

      Als Ersatz wurden Franz-Josef Lhomme, Übach-Palenberg, und Manuela Tränkel,München, gerichtlich bestellt. In der konstituierenden Sitzung wurde
      Franz-Josef Lhomme als Aufsichts-vorsitzender, Manuela Tränkel als
      Stellvertreter gewählt.

      Der Vorstand


      Über die Impera Total Return AG:
      Die Impera Total Return AG mit Sitz in Frankfurt am Main investiert Teile des Gesellschaftsvermögens im Private Equity Sektor. Bei den Beteiligungen stehen kleine und mittelständische Unternehmen mit etabliertem und validem Geschäftsmodell im Fokus. Die Impera-Aktie wird an den Wertpapierbörsen Berlin, Hamburg und Frankfurt im Open Market (Freiverkehr) gehandelt.

      Kontakt: Sascha Magsamen, Vorstand, Tel.: 069 742277-0, E-Mail:
      vorstand@impera.de, Internet: www.impera.de


      Ende der Corporate News
      Avatar
      schrieb am 11.11.11 14:53:48
      Beitrag Nr. 29 ()
      Der Vollständigkeit halber . . . der 15.11. ist demnächst . . .


      DGAP-News: Concilium AG: Handelseinstellung in Frankfurt

      DGAP-News: Concilium AG / Schlagwort(e): Delisting
      Concilium AG: Handelseinstellung in Frankfurt

      18.10.2011 / 08:00

      =--------------------------------------------------------------------

      Frankfurt am Main, 18. Oktober 2011 - Die Concilium AG wurde von der Frankfurter Börse darüber informiert, dass der Handel im Freiverkehr (OpenMarket; First Quotation Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt wird. Als letzter Handelstag wurde der 15. November 2011 kommuniziert. Die Aktien der Concilium AG werden derzeit lediglich an der Börse Frankfurt gehandelt.



      Über Concilium AG:
      Die Concilium AG ist eine Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf den deutschsprachigen Mittelstand. Zweck der Gesellschaft ist der Anteilserwerb von börsen- und nicht-börsennotierten Zielunternehmen mit einem Umsatzvolumen von bis zu 25 Millionen Euro. Ziel der Concilium AG ist es weiterhin, durch aktives Unternehmertum die Wachstumspotenziale der Beteiligungen zu heben.


      Unternehmenskontakt:
      Concilium AG
      Savignystraße 63
      60325 Frankfurt
      Tel: +49 (0) 69 7880880677
      info@conciliumag.de
      www.conciliumag.de


      Ende der Corporate News
      Avatar
      schrieb am 15.11.11 09:35:28
      Beitrag Nr. 30 ()
      Hm Heute dann wohl letzter Tag.......
      Avatar
      schrieb am 08.04.12 15:59:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      Grausam was man mit uns Aktionären hier angestellt hat...
      Avatar
      schrieb am 19.05.12 16:04:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wie es scheint ist man hier als Aktionaer verarscht worden....
      Bin gespannd ob es mal News oder eine HV gibt
      Avatar
      schrieb am 14.01.13 15:16:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      Concilium AG
      Frankfurt
      WKN A0SMVC
      ISIN DE000A0SMVC7
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 19.02.2013
      um 9:00 Uhr
      im
      Darmstädter Hof
      Hotel & Restaurant
      An der Walkmühle 1
      60437 Frankfurt am Main-Nieder Eschbach
      ein.

      Tagesordnung

      TOP 1
      Anzeige des Vorstands nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz über den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals

      Der ordentlichen Hauptversammlung wird hiermit angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Der Vorstand der Concilium AG wird der Hauptversammlung einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens erstatten.

      Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung erforderlich.

      TOP 2
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31.12.2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

      TOP 3
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Concilium AG zum 31.12.2011 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Concilium AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt eingesehen werden und werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

      TOP 4
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

      TOP 5
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

      TOP 6
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

      TOP 7
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

      TOP 8
      Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung

      Die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu erhöhen (genehmigtes Kapital) besteht derzeit noch in Höhe von EUR 100.000,00. Der Gesellschaft soll jedoch die Möglichkeit gegeben werden, bei Bedarf auch in den kommenden Jahren von dem Instrument des genehmigten Kapitals im größtmöglichen Umfang Gebrauch machen zu können.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

      a) § 3 Abs. 3 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 18.02.2018 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 100.000,– durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Bei Bareinlagen können die neuen Aktien auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

      – um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;

      – wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien (oder den Preis im Telefonhandel) gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Bezugsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden; ferner sind auf diese Zahl Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert wurden;

      – wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen;

      – soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des genehmigten Kapitals umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Concilium AG künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde.

      Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte einschließlich der Gattung der auszugebenden Aktien und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

      Top 9
      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      a) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18.02.2018 zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu veräußern. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines jeden Tages 5 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Darüber hinaus dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit aus anderen Gründen erworbenen Aktien der Gesellschaft, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder die ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals übersteigen. Der niedrigste Preis, zu dem jeweils eine eigene Aktie erworben werden darf, darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem anderen Börsenplatz an den drei dem jeweiligen Tag des Erwerbs vorangehenden Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % unterschreiten, der höchste Preis, zu dem jeweils eine eigene Aktie erworben werden darf, darf diesen Wert um nicht mehr als 10 % überschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

      Top 10)
      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      a) Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen der gesetzlichen Grenzen eigene Aktien bis zu einem Anteil von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung gilt bis einschließlich zum 18.02.2018.

      b) Die Ermächtigung unter lit. a) kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Sie darf auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden.

      c) Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder (3) mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

      (1) Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem anderen Börsenplatz während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

      (2) Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot, legt die Gesellschaft einen Kaufpreis oder eine Kaufpreisspanne je Aktie fest. Im Fall der Festlegung einer Kaufpreisspanne wird der endgültige Preis aus den vorliegenden Annahmeerklärungen ermittelt. Der von der Gesellschaft gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem anderen Börsenplatz während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über das öffentliche Kaufangebot um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem anderen Börsenplatz während der letzten fünf Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Volumen des Kaufangebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte Zeichnung des Kaufangebots dieses Volumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Das öffentliche Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen.

      (3) Erfolgt der Erwerb über eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, kann die Gesellschaft bei der Aufforderung eine Kaufpreisspanne festlegen, in der Angebote abgegeben werden können. Die Aufforderung kann eine Angebotsfrist, Bedingungen sowie die Möglichkeit vorsehen, die Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist anzupassen, wenn sich nach der Veröffentlichung der Aufforderung während der Angebotsfrist erhebliche Veränderungen im Kurs der Aktie ergeben. Bei der Annahme wird aus den vorliegenden Verkaufsangeboten der endgültige Kaufpreis ermittelt. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert der Schlusskurse der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem anderen Börsenplatz während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag, an dem die Verkaufsangebote von der Gesellschaft angenommen werden, um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Sofern die Anzahl der zum Kauf angebotenen Aktien die von der Gesellschaft insgesamt zum Erwerb vorgesehene Aktienanzahl übersteigt, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.

      d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben einer Veräußerung über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wie folgt zu verwenden:

      (1) Sie können an Dritte gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem anderen Börsenplatz während der letzten fünf Börsenhandelstage vor der Veräußerung der Aktien. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der heutigen Hauptversammlung oder – falls dieser Betrag geringer ist – 10 % des zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die unter Ausnutzung einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Ferner sind auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrecht ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

      (2) Sie können zur Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, die von der Gesellschaft und/oder deren Tochtergesellschaften ausgegeben werden.

      (3) Sie können im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen Vermögensgegenständen an Dritte übertragen werden.

      (4) Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann aber auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erfolgen. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen.

      Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen, als eigene Aktien gemäß den Ermächtigungen unter den vorstehenden Ziffern (1), (2) oder (3) verwendet werden.

      e) Die Ermächtigungen unter lit. e) können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft ausgenutzt werden, die Ermächtigungen unter lit. e) Ziffer (1) bis (3) auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte.

      Bericht des Vorstands zu TOP 10
      Bericht des Vorstands zu Punkt 10 der Tagesordnung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

      Tagesordnungspunkt 10 enthält den Vorschlag der Verwaltung, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 18.02.2018 eigene Aktien bis zu einem Anteil von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, das Instrument des Erwerbs eigener Aktien für die mit einem solchen Erwerb verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre zu nutzen. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht vor, dass das Bezugsrecht bei einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien an Dritte ausgeschlossen werden kann, sofern die erworbenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem anderen Börsenplatz während der letzten fünf Börsenhandelstage vor der Veräußerung der Aktien. Als Zeitpunkt der Veräußerung gilt der Zeitpunkt, in dem die Übertragungsverpflichtung eingegangen wird, auch wenn diese noch bedingt sein sollte. Geht der Übertragung keine gesonderte Verpflichtung voraus, gilt als Veräußerungszeitpunkt der Zeitpunkt der Übertragung selber. Dies gilt auch, wenn der Zeitpunkt der Übertragung in der Verpflichtungsvereinbarung als maßgeblicher Zeitpunkt bestimmt wird. Die Ermächtigung erlaubt insoweit insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als bei deren Veräußerung nach den Regeln der Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre. Die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei dieser Veräußerung von eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage der Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird sich dabei – unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten – bemühen, einen eventuellen Abschlag auf den Börsenkurs so niedrig wie möglich zu halten. Der Abschlag wird sich voraussichtlich auf höchstens 3 % beschränken, jedenfalls aber nicht mehr als 5 % betragen. Interessierte Aktionäre können ihre Beteiligungsquote zu im Wesentlichen gleichen Bedingungen durch Zukäufe im Markt erhalten. Diese Ermächtigung beschränkt sich darüber hinaus auf insgesamt höchstens 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der heutigen Hauptversammlung oder – falls dieser Betrag niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Veräußerung der Aktien eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft. Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die unter Ausnutzung einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Ferner sind auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrecht ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Die Ermächtigung sieht weiterhin vor, dass die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft und/oder deren Tochtergesellschaften künftig auszugebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden können. Es kann im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zweckmäßig sein, von einer Erhöhung des Grundkapitals oder einer Aktienausgabe aus bedingtem Kapital abzusehen und zur Bedienung der Wandel- und Optionsrechte ganz oder teilweise eigene Aktien einzusetzen. Dadurch werden eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft und eine Verwässerung der Beteiligungsquote der Aktionäre vermieden. Die Ermächtigung sieht zudem vor, dass das Bezugsrecht auch bei der Übertragung der erworbenen Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgeschlossen werden kann. Unternehmenserweiterungen erfordern in der Regel rasche Entscheidungen. Durch die vorgesehene Ermächtigung kann der Vorstand auf dem Markt rasch und flexibel auf sich bietende Gelegenheiten reagieren und Möglichkeiten zur Unternehmenserweiterung sowie zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände ausnutzen. Der Preis, zu dem eigene Aktien in diesem Fall verwendet werden, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und vom jeweiligen Zeitpunkt ab. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt bleiben. In der Regel wird er sich bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung hingegebenen Aktien am Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft orientieren. Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs ist indes nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen. Konkrete Akquisitionsvorhaben bestehen derzeit nicht. Schließlich wird die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Auch eine solche Ermächtigung ist üblich. Sie erlaubt es der Gesellschaft, auf die jeweilige Kapitalmarktsituation angemessen und flexibel zu reagieren. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht dabei entsprechend § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG vor, dass der Vorstand die Aktien auch ohne Kapitalherabsetzung einziehen kann. Durch Einziehung der Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich der anteilige Betrag der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand wird insoweit ermächtigt, die Satzung hinsichtlich der sich veränderten Anzahl der Stückaktien anzupassen. Die genannten Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien können – mit Ausnahme der Ermächtigung zur Einziehung – auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zum Erwerb bzw. zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt und verhältnismäßig ist. Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb sowie zur Verwendung eigener Aktien berichten.

      TOP 11
      Neuwahl des Aufsichtsrates

      Gemäß der Satzung der Gesellschaft in Ziffer 5 (1) besteht der Aufsichtsrat aus 3 Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, die nachfolgend aufgeführten Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:


      Yulia Olegovna Timofeeva, Unternehmer, Nikopol/Bulgarien


      Bernd Metzler, Vorstand Mood & Motion, Berlin


      Naftali Peker, Unternehmer, Berlin

      Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, gewählt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (Ziffer 5.2 der Satzung).

      Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt in einer Einzelwahl.

      Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergibt sich aus §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 5.1 der Satzung.

      Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

      TOP 12
      Sitzverlegung und Satzungsänderung

      Der Sitz der Gesellschaft soll nach 39245 Gommern verlegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

      Der Sitz der Gesellschaft wird nach 39245 Gommern verlegt. § 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

      „(2) Sie hat ihren Sitz in 39245 Gommern.“

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 6 Absatz 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut ausgestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:

      Concilium AG
      c/o GFEI IR Services GmbH
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt
      Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
      E-Mail: hv@gfei.de

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 29.01.2013 (0.00 Uhr) beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 12.02.2013 (24.00 Uhr) unter der genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre weiterhin über ihre Aktien frei verfügen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die rechtzeitig angemeldet sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch andere den Kreditinstituten gesetzlich gleichgestellte Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform zu erteilen. Kreditinstitute und ihnen gleichgestellte Personen oder Institutionen können möglicherweise besondere Formen von Vollmachten verlangen, da sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

      Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb zwei Personen als Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen noch ihre depotführende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisung ist die Vollmacht insgesamt, oder wenn nur zu einem Tagesordnungspunkt keine Weisung erteilt wurde, hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes nicht wirksam. Die Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall demzufolge insgesamt, oder in Bezug auf den Tagesordnungspunkt, zu welchem keine Weisung vorliegt, der Stimme enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zur Stellung von Fragen entgegennehmen.

      Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der oben genannten Adresse eingehen.

      Werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, so muss die Vollmacht in Textform an die folgende Adresse erteilt werden:

      Concilium AG
      c/o GFEI IR Services GmbH
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt
      Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
      E-Mail: hv@gfei.de

      Anfragen und Gegenanträge von Aktionären

      Für Anfragen zur Hauptversammlung sowie für Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären haben wir folgende Kommunikationsadressen eingerichtet:

      Concilium AG
      c/o GFEI IR Services GmbH
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt
      Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
      E-Mail: hv@gfei.de

      Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären finden Sie im Internet unter www.conciliumag.de im Bereich „Gesellschaft“.

      Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 11.01.2013 veröffentlicht.

      Anfragen § 125 AktG

      Concilium AG
      c/o GFEI IR Services GmbH
      Am Hauptbahnhof 6
      60329 Frankfurt
      Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
      E-Mail: hv@gfei.de



      Im Januar 2013

      Concilium AG

      Der Vorstand


      Quelle ebundesanzeiger vom 11.01.2013
      Avatar
      schrieb am 18.01.13 10:14:16
      Beitrag Nr. 34 ()
      Die AG ist besser als jede Serie auf RTL2....
      Avatar
      schrieb am 20.01.13 00:02:34
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich habe da blöderweise aus Arques Zeiten noch ein paar Aktien.

      Gibt es dafür irgendwo noch einen Handel?
      Telefonhandel oder sowas?
      Avatar
      schrieb am 03.02.13 14:38:19
      Beitrag Nr. 36 ()
      Zitat von DMark08: Ich habe da blöderweise aus Arques Zeiten noch ein paar Aktien.

      Gibt es dafür irgendwo noch einen Handel?
      Telefonhandel oder sowas?


      Nein, es gibt keinen Handel mehr. Ich möchte gerne zur Hauptversammlung und mir das Ganze mal ansehen, kann Ihnen dann auch berichten. Habe leider keine Aktien. Können Sie mir Ihre Eintrittskarte für den Besuch der HV überlassen? Wenn ja, dann bitte melden Sie sich doch bitte unter meine Email-Adresse t___m add gmx.de, ich hoffe, die Email-Adresse wird hier nichtr gelöscht. Es eilt aber mit der HV-Karten. DANKE

      Falls es hier weitere Aktionäre gibt, die ich ebenfalls auf der HV vertreten soll, können diese mich auch gerne konataktieren.
      Avatar
      schrieb am 09.03.13 09:42:32
      Beitrag Nr. 37 ()
      Kann wer von der HV berichten
      Avatar
      schrieb am 02.06.14 16:42:06
      Beitrag Nr. 38 ()
      Concilium AG
      Gommern
      WKN A0SMVC, ISIN DE000A0SMVC7
      Absage der ordentlichen Hauptversammlung

      Die auf den 23.06.2014 um 10.00 Uhr einberufene ordentliche Hauptversammlung der Concilium AG wird hiermit abgesagt.

      Die im Bundesanzeiger am 14.05.2014 bekannt gemachte Einladung zur Hauptversammlung am 23.06.2014 ist damit gegenstandslos.

      Eine Neueinberufung erfolgt zu einem noch festzulegenden Termin.



      Der Vorstand

      quelle www.bundesanzeiger vom 02.06.2014
      Avatar
      schrieb am 06.11.14 06:39:49
      Beitrag Nr. 39 ()
      Ist wer morgen bei der HV ?
      Avatar
      schrieb am 02.02.15 16:23:37
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ich bin noch dabei aber nicht glücklich das die Aktie nicht handelbar ist


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