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    Genescan - Squeeze-out - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.10 15:23:45 von
    neuester Beitrag 03.04.20 14:18:20 von
    Beiträge: 74
    ID: 1.161.682
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      schrieb am 03.12.10 15:23:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es gibt zwar einen Thread unter Biotech, aber nachdem heute im ebundesanzeiger das folgenden veröffentlicht wurde, dachte ich ich eröffne mal an neuer Stelle eine Diskussion.


      GeneScan Europe AG
      Freiburg im Breisgau
      Squeeze-Out: Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GeneScan Europe AG geplant

      Mit Schreiben vom 29. November 2010 hat die Eurofins Ventures B.V. mit Sitz in Breda, Niederlande, der GeneScan Europe AG mitgeteilt, dass die Eurofins Ventures B.V. sich entschieden hat, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out) durch einen Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der GeneScan Europe AG sämtliche noch von Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der GeneScan Europe AG zu erwerben.

      Die Eurofins Ventures B.V. hat dabei mitgeteilt, dass sie derzeit einen Anteil von rund 95,95% des Grundkapitals der GeneScan Europe AG hält.

      Die den Minderheitsaktionären im Rahmen des Ausschlusses zu zahlende Barabfindung wird auf der Grundlage einer noch vorzunehmenden Unternehmensbewertung ermittelt.



      Freiburg, den 30. November 2010

      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand



      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite unter http://ir.genescan.com
      oder wenden sich an:

      GeneScan Europe AG
      Dr. Claudia Riemen
      Engesserstr. 4
      D-79108 Freiburg i.Br.

      Tel.: +49 761 5038 100
      Fax: +49 761 5038 111
      E-Mail:ir@genescan.com

      Kurzprofil der GeneScan Europe AG:

      Die GeneScan Europe AG ist mit ihren Tochtergesellschaften auf dem Gebiet der Qualitäts- und Identitätskontrolle von Lebens- und Futtermitteln tätig. Der Schwerpunkt dieser Aktivitäten ist der Nachweis von Genetisch Veränderten Organismen (GVO) in Saatgut, landwirtschaftlichen Rohstoffen, Halbfertig- und Fertigwaren. Das Unternehmen entspricht den Erwartungen der globalen Kunden durch den Betrieb eigener Laboratorien in Europa und Nordamerika und durch ein Netzwerk von strategischen Partnern und Lizenznehmern weltweit. Über die Ausführung von analytischen Dienstleistungen hinaus bietet das Unternehmen auch die entsprechenden Diagnostik-Kits an. Weiterhin beinhaltet das Leistungsspektrum Auftragsentwicklungsleistungen im Bereich der Isolierung von DNA sowie von molekularen Nachweisverfahren auf der Basis der PCR (Polymerase Kettenreaktion), die Untersuchung von Produkten biologischen Ursprungs auf DNA Rückstände, Analyse auf Allergene sowie Beratungsleistungen bei der Implementierung von kundenspezifischen Kontrollprogrammen zum Identitätsschutz entlang der Produktionskette.

      Disclaimer:

      Diese Mitteilung kann zukunftsbezogene Aussagen enthalten, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Diese zukunftsbezogenen Aussagen resultieren aus der Einschätzung der GeneScan Europe AG zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung. Die zukunftsbezogenen Aussagen stellen keine Garantie für das Erreichen zukünftiger Geschäftsergebnisse dar. Die erwähnten zukunftsbezogenen Ereignisse könnten auch nicht stattfinden. Die GeneScan Europe AG streitet jede Absicht oder Verpflichtung ab, die zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 12:16:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keiner mehr investiert?
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 12:55:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Doch, aber wie geht's weiter ?,
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 13:17:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es wird eine HV geben auf der der SQ beschlossen wird. Zu diesem Zweck wird es auch ein Abfindungsangebot seitens Eurofins geben. Ich hoffe sie sind vernünftig und machen freiwillig ein anständiges Angebot so im vierstelligen Bereich ;):D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 14:21:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich hoffe sie sind vernünftig und machen freiwillig ein anständiges Angebot so im vierstelligen Bereich

      Eurofins und anständiges Angebot sind 2 Dinge die sich gegenseitig ausschließen:mad:
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 06.12.10 15:09:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.652.797 von schaerholder am 06.12.10 13:17:53Wie lange könnte die Einladung zur HV dauern? Ich denke mal in der ersten Jahreshälfte 2011, vielleicht auch auf der nächsten regulären HV, da sparen de sich den Aufwand. Naja, eine außerordentliche HV müsste separat sein. Vielleicht davor? Mit Squeeze Out habe ich zwar Erfahrungen (T-Online), habe aber die Einzelheiten vergessen. Ich weiß nur, dass es dieses Jahr eine kleine nachträgliche Entschädigung gab.
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 16:10:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.653.360 von Howkay am 06.12.10 14:21:24Wunder gibt es immer wieder...:keks:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 19:04:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.652.588 von Howkay am 06.12.10 12:55:43Gerade eben in einer E-Mail gelesen:

      "Erlangt der Bieter nach einem Übernahme- bzw. Pflichtangebot mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals, sind ihm auf Antrag die restlichen stimmberechtigten Aktien gegen eine angemessene Abfindung zu übertragen. Man spricht hier auch von einem Squeeze-out out (Hinausdrücken). Der Squeeze-out muss von der Hauptversammlung abgesegnet werden, was auf den ersten Blick kein Problem für den Investor darstellt, da dieser ja 95 % der Anteile hält. Am Ziel ist er deshalb noch lange nicht, denn er muss sich mit den übrigen Aktionären noch auf die Abfindung einigen, und in der Regel setzen diese auf eine höhere Abfindung als beim Übernahmeangebot, weshalb es häufig zu Anfechtungsklagen kommt. Dieser Prozess kann zwar lange dauern, allerdings werden Anleger häufig mit einer höheren Abfindung belohnt und das Risiko von starken Kursverlusten ist durch den Mindestpreis begrenzt."

      Da sagt das Häschen: Willtu Geld muttu warten!;)
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 21:44:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.654.388 von schaerholder am 06.12.10 16:10:18Lassen wir uns von der Höhe des Angebots überraschen. Wenn das Gutachten hierzu wieder von diesem Kasplerles-Wirtschaftsprüfer Möhre & Co. kommt, ist es nicht mal das Papier Wert auf dem es steht.

      Interessant wird auch die Frage sein, wie Eurofins an die Mehrheit kam. Haben evtl. die Investoren, die in der Vergangenheit mehrmals über den Bundesanzeiger öffentliche Angebote unterbreitet haben sowie der Eurofins-Strohmann an Eurofins verkauft?
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 22:07:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich bin nach wie vor dabei !

      Das Abfindungsangebot von Eurofins !? Hoffen wir mal das Beste.

      Ob das Angebot fair ausfallen wird bezweifle ich. 1.000 Euro (plus x) würde ich als faire Untergenze ansehen.
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 11:08:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Immerhin muss nun ja die Abfindung mit 5 % über
      Basiszins verzinst werden. Das ist auch für Eurofins keine ganz billige Finanzierung. Vielleicht wird deshalb ja das Angebot nicht ganz so dürftig ausfallen...
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 22:53:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Könnte mir vorstellen, dass Eurofins beschlossen hat, jetzt den SQ durchzuziehen, nachdem die 2010er Zahlen vmtl. weit besser als im Abfindungsangebot prognostiziert ausfallen. Würde mich daher nicht überraschen, wenn die Kasper von der Möhren-Firma die Bewertung für den SQ auf Basis von 2009er Zahlen sowie Plan 2010 ff. durchrechnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.11 14:18:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was würde Genescan wohl bei dem Dioxinskandal machen, wenn diese Sch...ß Franzosen nicht den Finger drauf hätten :mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.11 14:56:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.855.207 von Howkay am 13.01.11 14:18:43Howkay bitte gehe in Dein Postfach.
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 19:00:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.676.850 von Sneakerpimp am 08.12.10 22:53:55Hi !

      Hab mal ein wenig gerechnet:

      Basiszins 3,25% (31.12.2010 lt. IDW)
      Markrisikoprämie 4,50 (aktuelle IDW-Empfehlung)
      Beta 1 (lt. Gutachten Delisting)
      Wachstumsabschlag 1,1 (lt. Gutachten Delisting)
      Sonderwert 15 Mio (lt. Gutachten Delisting)

      Nimmt man jetzt noch die Planzahlen 2010 ff. aus dem alten Gutachten komme ich auf einen Squeeze Out Preis von rund € 635,00.

      Einzige Rettung wäre, wenn die 2010 Zahlen deutlich besser sind als im letzten Gutachten geplant. Ansonsten sieht es düster aus.

      Gruss
      VC Aktien
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 11:00:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wirf einfach das Gutachten Delisting in die Tonne.....
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 21:14:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      Heute gingen mal wieder ein paar Stück über den Tisch... Wrten wir zwischenzeitlich das Gutachten ab.
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 21:29:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      14 Stück Tagesumsatz - ganz ordentlich für den Wert ! Ich hoffe mal, da hat sich heute nicht der Großaktionär "bedient" !
      Avatar
      schrieb am 16.02.11 11:54:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Heute auch schon wieder 11 Stück. Würde mich nicht wundern wenn die Einladung zur HV bald kommt.:rolleyes::rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.02.11 22:30:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.049.092 von schaerholder am 16.02.11 11:54:08Nachdem heute wieder ein bisschen gekauft wurde, gehen meine Vermutungen ebenfalls in die Richtung.
      Avatar
      schrieb am 18.02.11 15:12:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Da wussten wieder mal ein paar Leute mehr:

      GeneScan Europe Aktiengesellschaft
      Freiburg im Breisgau
      WKN A0Z1LZ / ISIN DE000A0Z1LZ7
      Wir laden unsere Aktionäre zu der
      am Dienstag, den 29. März 2011, 09:00 Uhr
      im großen Vortragsraum,
      Großmoorbogen 25 (Eingang 1),
      21079 Hamburg,
      stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung
      unserer Gesellschaft
      ein.
      Tagesordnung:
      1.

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GeneScan Europe Aktiengesellschaft auf die Eurofins Ventures B.V. mit Sitz in Breda, Niederlande, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze-Out)

      Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a AktG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Die Eurofins Ventures B.V. (Besloten Vennootschap) mit Sitz in Breda, Niederlande, geschäftsansässig Bergschot 71, 4817PA Breda, eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel voor Zuidwest-Nederland unter der Dossier-Nr. 30067088, hält insgesamt 58.069 von den 60.520 der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GeneScan Europe AG und damit ca. 95,95% des Grundkapitals der GeneScan Europe AG. Die Eurofins Ventures B.V. ist damit Hauptaktionärin der GeneScan Europe AG im Sinne des § 327 Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Eurofins Ventures B.V. hat gemäß § 327b Abs. 3 AktG mit Schreiben vom 29. November 2010 das Verlangen an den Vorstand der GeneScan Europe AG gerichtet, die Hauptversammlung der GeneScan Europe AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Eurofins Ventures B.V. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Dieses Verlangen hat die Eurofins Ventures B.V. mit Schreiben vom 11. Februar 2011 an den Vorstand der GeneScan Europe AG ergänzt und die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung auf EUR 900,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt.

      Weiter hat die Eurofins Ventures B.V. dem Vorstand der GeneScan Europe AG eine Gewährleistungserklärung der VEM Aktienbank AG, München, übermittelt, durch welche die VEM Aktienbank AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 124255, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der Eurofins Ventures B.V. übernimmt, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der GeneScan Europe AG die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

      Die Eurofins Ventures B.V. hat gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt werden und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet wird.

      Der vom Landgericht Mannheim ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer (Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 8. Dezember 2010, Az. 24 AktE 31/10), Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr. Matthias Popp, Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat die Angemessenheit der von der Eurofins Ventures B.V. festgesetzten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Eurofins Ventures B.V. zu beschließen:


      „Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GeneScan Europe Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Eurofins Ventures B.V. mit Sitz in Breda/Niederlande (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 900,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin Eurofins Ventures B.V. übertragen.“

      Hauptversammlungsunterlagen

      Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der GeneScan Europe AG, Engesserstraße 4, 79108 Freiburg i. Br., zur Einsichtsnahme aus und sind ferner im Internet unter http://ir.genescan.com/investor-relations/hauptversammlung.a… zugänglich:


      Diese Einberufungsbekanntmachung


      Entwurf des Übertragungsbeschlusses


      Jahresabschlüsse und Lageberichte der GeneScan Europe AG für 2008 bis 2010


      der Bericht des Hauptaktionärs gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einschließlich des Bewertungsgutachtens von Susat & Partner OHG


      der nach § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten Angemessenheitsprüfers


      die Gewährleistungserklärung gem. § 327b Abs. 3 AktG


      das Squeeze-out-Begehren der Eurofins Ventures B.V. vom 29. November 2010 und die Konkretisierung dieses Begehrens vom 11. Februar 2011


      Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 der Eurofins GeneScan GmbH


      Konzernabschlüsse der GeneScan Europe AG für 2007 bis 2009

      Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen übersandt. Ein entsprechendes Verlangen bitten wir zu richten an:
      GeneScan Europe AG
      Investor Relations
      Engesserstraße 4
      D-79108 Freiburg i. Br.
      Telefax: +49 (0)761-50 38-111
      E-Mail: ir@genescan.com

      Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 29. März 2011 zur Einsichtnahme ausgelegt.

      Anträge von Aktionären

      Anträge oder Wahlvorschläge sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 Satz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
      GeneScan Europe AG
      Investor Relations
      Engesserstraße 4
      D-79108 Freiburg i. Br.
      Telefax: +49 (0)761-50 38-111
      E-Mail: ir@genescan.com

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme durch einen durch das depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Dienstag, den 8. März 2011 (00:00 Uhr), beziehen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis spätestens Dienstag, den 22. März 2011 (24.00 Uhr) zugehen:
      Anmeldestelle:
      GeneScan Europe AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      Prannerstraße 8
      D-80333 München
      oder per Fax-Nr.: +49 (0)89-30 90 37-46 75
      oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt.

      Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.



      Freiburg i. Br., im Februar 2011

      GeneScan Europe AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 18.02.11 15:19:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Das zeigt auch wie lächerlich niedrig die zum Delisting gebotene Abfindung war...
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.02.11 22:34:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.066.521 von schaerholder am 18.02.11 15:19:33Naja, das neue Gutachten ist trotz der etwas höheren Preises je Aktie wieder ein ähnliches Werk im Sinne von Eurofins geworden.

      Sehr aufschlussreich über das Gebahren von Eurofins ist insbesondere der vmtl. nachträglich auf Betreiben von Ebner Stolz hinzugefügte Abschnitt ab Seite 81 ff. zur Bewertung ohne die Auswirkungen der isothermalen Amplifikation. Wieso nachträglich eingefügt? Ergibt sich aus der Struktur, rotem Faden und Argumentation im Gutachten... schön im direkten Vergleich der Tabellen auf Seite 79 bis 81 zu sehen... S. 81 ff. wirken einfach nur mit heisser Nadel gestrickt, nachträglich drangehängt.

      Auch die Begründungen für den Verzicht auf eine Multiplikator-Bewertung sind sehr unterhaltsam. Da waren die KGVs der Vergleichsunternehmen im Bereich von 15-25 doch etwas zu hoch. :laugh: analog hierzu die Festlegung des Beta-Faktors.

      Mit (sehr viel) Beharrungsvermögen müssten zirka 1000-1500 € je Aktie zu erwarten sein.

      @ Kalchas: Sind Sie noch investiert?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.02.11 06:54:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.088.020 von Sneakerpimp am 22.02.11 22:34:23Hi !

      Im Geschäftsbericht wird eine Dividende angekündigt.
      Für 2010 sollen rund 15 € je Aktie ausgeschüttet werden.

      Gruss
      VCAktien

      P.S. Gutachten ist besser als beim Delisting, aber immer noch grenzwertig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.02.11 22:11:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.088.605 von VCAktien am 23.02.11 06:54:28Hat schon jemand entschieden, ob er nach Hamburg zur HV fährt?
      Avatar
      schrieb am 23.02.11 23:12:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Prämie die momentan für die Abfindungsansprüche (aus dem folgenden Squeeze-out) bezahlt werden, sind mit 30/40 Euro in Anbetracht einer wohl später folgenden gerichtlich überprüften Nachbesserung doch sehr moderat. Ich überlege mir,obwohl ich schon engagiert bin, einige Stücke dazuzukaufen.
      Avatar
      schrieb am 09.03.11 15:26:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ich bin gerade dabei schon einmal für ein Spruchverfahren vorzuarbeiten. Anfechtungsklagen wird es wohl aufgrund des hohen Aktienkurses nicht geben.

      Das neue Prüfgutachten Ebner Stolz ist zwar besser als das alte von MDS Möhrle, hat aber auch m.E. auch noch Mängel.

      Vll können wir hier einmal ein Brainstorming machen und die Mängel zusammentragen und diskutieren.

      Taktik von Eurofins scheint mir klar. Im Delisting erst einmal mit einem niedrigen Wert ran gehen, den im Squeeze-out Gutachten festgesetzten Unternehmenswert freiwillig erhöhen und damit einem Spruchverfahren viel Wind aus den Segeln nehmen. Man braucht deshalb schon gute Argumente um dagegen anzugehen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.03.11 18:58:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.171.340 von Blondie123 am 09.03.11 15:26:35Also, ich hatte mir das so vorgestellt: Ein sehr guter und versierter Anwalt erledigt das für mich und die Rechtsschutz Versicherung bezahlt.

      Frage: Gilt das (erfolgreiche) Spruchverfahren auch für andere? Bei T-Online war ich auch so ein Trittbrettfahrer. Da gab es nach einigen Jahren einen Nachschlag.

      Bei Rhein Biotech, die von Crucell 2006 geschluckt wurden hatten auch einige etwas vor, gehört habe ich leider nichts.http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1095048-71-80/auf…

      Nach so vielen Jahren müsste ja was gekommen sein, oder?
      Avatar
      schrieb am 12.03.11 16:36:13
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zitat von boyoboy: Also, ich hatte mir das so vorgestellt: Ein sehr guter und versierter Anwalt erledigt das für mich und die Rechtsschutz Versicherung bezahlt.

      Frage: Gilt das (erfolgreiche) Spruchverfahren auch für andere? Bei T-Online war ich auch so ein Trittbrettfahrer. Da gab es nach einigen Jahren einen Nachschlag.

      Bei Rhein Biotech, die von Crucell 2006 geschluckt wurden hatten auch einige etwas vor, gehört habe ich leider nichts.http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1095048-71-80/auf…

      Nach so vielen Jahren müsste ja was gekommen sein, oder?


      Das Ergebnis des Spruchverfahrens gilt selbstverständlich auch für alle anderen Aktionäre. Allerdings dauert das Spruchverfahren oft Jahre. Höhepunkt für mich war die Ölmühle, die fast 10 Jahre bei Gericht anhängig war.

      Bei Genescan bin ich zur Zeit etwas im Zwiespalt. Einerseits ist der Basiszins mit 3,5 % eher moderat angesetzt, die Risikoprämie von 4,5 % ist der übliche Beschiss, genauso wie der Betafaktor von 0,9 und der Wachstumsabschlag von 1%. Ich denke, hier wird die Unternehmensplanung noch einmal en Detail zu analysieren sein. Insbesondere die Auswirkungen des an die Mutter gewährten Darlehns muss ich noch einmal durchdenken.
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 21:16:35
      Beitrag Nr. 30 ()
      A Geschäft für die welche noch Geld haben:

      Kauf GENESCAN EUROPE AG, Dividende kassieren, 900 € kassieren und quasi einen dann fast kostenlosen Optionsschein auf eventuelle Nachbesserung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.03.11 21:55:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.227.290 von boyoboy am 17.03.11 21:16:35Auf dieser HV wird nicht über die Dividende beschlossen...
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 12:32:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich zitiere VCAktien:

      "Im Geschäftsbericht wird eine Dividende angekündigt.
      Für 2010 sollen rund 15 € je Aktie ausgeschüttet werden."


      ob die hier oder auf der anderen HV beschlossen werden ist nicht relevant. Hauptsache man hat sie in der Tasche
      Avatar
      schrieb am 11.04.11 12:07:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      Squeeze-out schon eingetragen?

      Stuttgart, den 7. April 2011
      Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH
      GeneScan AG, Freiburg i.B.
      Aufgrund Antrag der EUWAX AG wird die Preisermittlung im Freiverkehr für die
      Inhaber –Aktien o.N.
      - WKN A0Z 1LZ / ISIN DE000A0Z1LZ7 -
      mit Ablauf von Freitag, dem 8. April 2011, eingestellt.
      Stuttgart, den 4. April 2011
      Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH
      Avatar
      schrieb am 11.04.11 17:51:19
      Beitrag Nr. 34 ()
      Also im Handelsregister oder im eBundesanzeiger ist noch nix eingetragen.

      Aber die Aktie wird ja nur noch in Stuttgart gehandelt. Anfechtungsfrist ist ein Monat. War jemand auf der HV? Wurden Widersprüche zu Protokoll gegeben.

      Aber wahrscheinlich wird die Russifizierung des deutschen Aktienrechts soweit fortgeschrieben, dass demanächst sofort nach der HV eingetragen wird. Minderheitsaktionäre sollen sich zum Teufel scheren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 23:13:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.350.041 von Blondie123 am 11.04.11 17:51:19Da ein GSC-Research-Vertreter auf der HV war, müsste dort ein ausführlicher Bericht vorhanden sein.

      Eine Anfechtungen des SO wird nicht stattfinden, da nach meiner Kenntnis keiner der Minderheitsaktionär hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

      Bei den klassischen Aktionärsschützern SdK und DSW ist m. E. noch nicht entschieden, ob Sie ins Spruchstellenverfahren gehen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.11 08:49:45
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich war auf der HV, um mir auch mal ein Squeeze Out - Spektakel anzuschauen. Offensichtlich hatte ich aber wohl Pech oder der Gesetzgeber hat es tatsächlich geschafft, das Geschäftsmodell der "räuberischen Aktionäre" (damit meine ich solche, die Anfechtungsgründe provozieren wollen) einzudämmen. Soll mir aber recht sein, bin für eine schnelle Eintragung und damit schnellen Rückfluss des eingesetzen Kapitals.

      Jedenfalls gab es nur Fragen der Vertreter von DSW und SDK, bin aus Langeweile in der Pause gegangen und habe daher die Antworten auf die Fragen nicht mehr mitbekommen. Jedenfalls wollte der SDK -Vertreter Widerspruch einlegen. Entscheidend ist aber natürlich ob dann auch tatsächlich eine Anfechtungsklage eingereicht wird um die Eintragung im Handelsregister zu stoppen. Deine Aussage mit den nicht erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen kann ich nicht nachvollziehen.

      Daß ein Spruchstellenverfahren stattfinden wird, ist aus meiner Sicht zu 99,99% sicher. Kostet ja nichts außer einer Briefmarke ans zuständge Gericht.
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 16:37:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      Klagen kannst schon, aber leider erläßt das OLG den Unbedenklichkeitsbeschluss, wenn der klagende Minderheitsaktionär keinen anteiligen Betrag am Grundkapital von mindestens 1000 EURO hält. Dürfte hier unwahrscheinlich sein, angesichts des Aktienkurses.

      Da danken wir doch schon einmal der FDP und ihrem schleimigen Lobbyisten für diese Gesetzesänderung.

      Als nächstes wird das Spruchverfahren gekippt, das scheint mir absehbar.
      Avatar
      schrieb am 16.05.11 15:24:59
      Beitrag Nr. 38 ()
      Eurofins Ventures B.V.
      Breda, Niederlande
      Bekanntmachung
      über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
      der
      GeneScan Europe AG,
      Freiburg im Breisgau
      - ISIN DE000A0Z1LZ7 / WKN A0Z1LZ -

      Die außerordentliche Hauptversammlung vom 29. März 2011 der GeneScan Europe AG, Freiburg im Breisgau (nachfolgend auch "GeneScan"), hat gemäß § 327a AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Eurofins Ventures B.V., Breda, Niederlande (nachfolgend auch "Eurofins Ventures"), die über 95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der GeneScan hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 12. Mai 2011 in das Handelsregister der GeneScan beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau (HRB 5841) eingetragen. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GeneScan auf die Eurofins Ventures übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung.

      Die Eurofins Ventures hat sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der GeneScan
      eine Barabfindung von EUR 900,00

      je auf den Inhaber lautender Stückaktie der GeneScan zu zahlen.

      Der vom Landgericht Mannheim bestellte sachverständige Prüfer (Beschluss vom 8. Dezember 2010, Az. 24 AktE 31/10), Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr. Matthias Popp, Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat die Angemessenheit der von der Eurofins Ventures festgesetzten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.

      Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der GeneScan an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

      Die Aktionäre der GeneScan brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Ausbuchung der Aktien nichts zu veranlassen; die Übertragung der Aktien an Eurofins Ventures und die Zahlung der Barabfindung auf das jeweilige Konto des ausscheidenden Aktionärs wird von den beteiligten Depotbanken veranlasst. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre grundsätzlich provisions- und spesenfrei.

      Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327 f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der GeneScan rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der GeneScan gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Eurofins Ventures übergegangen sind.



      Breda/NL, im Mai 2011

      Eurofins Ventures B.V.

      Die Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 19.05.11 20:31:10
      Beitrag Nr. 39 ()
      Squeeze-out Gegenwert wurde heute von meiner Bank auf dem Konto gutgeschrieben !
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 06:13:37
      Beitrag Nr. 40 ()
      Frage an alle: Wie kann man die Barabfindung derzeit am besten investieren? Der breite Markt ist ja bereits gut gelaufen, vielleicht auf das große Erdbeben in den USA warten oder auf andere Krisen?
      Gestern bin ich in deutsche Versorger eingestiegen. Da erwarte ich noch tiefere Kurse. Oder hat jemand eine bessere Idee?
      Avatar
      schrieb am 23.05.11 10:09:23
      Beitrag Nr. 41 ()
      Mein Spruchverfahrensantrag ist gerade rausgegangen. Schaun mer mal, was rauskommt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.05.11 14:01:01
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.540.748 von Blondie123 am 23.05.11 10:09:23Hallo, guten Tag,
      ich bin ein Genescan Sqeeze-Out Geschädigter. Kann ich mich deinem Spruchsverfahrensantrag anschliessen?
      Avatar
      schrieb am 26.05.11 09:18:52
      Beitrag Nr. 43 ()
      @OpaHoBo
      habe Ihnen eine PM geschickt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 07:34:16
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.558.844 von Blondie123 am 26.05.11 09:18:52Also meines Wissens ist man als Sqeeze-Out Geschädigter sowieso an einem Spruchverfahren beteiligt, sollte es noch einen Nachschlag geben !
      Oder ist das falsch ?
      Avatar
      schrieb am 27.05.11 10:02:52
      Beitrag Nr. 45 ()
      Am Spruchverfahren ist man nicht beteiligt, man kann also keine Bewertungsrügen vorbringen. Das Ergebnis des Spruchverfahrens gilt für alle Aktionäre. Mein Rechtsanwalt hat aber die Arbeit sowieso schon gemacht, da kommt es für den wahrscheinlich nicht mehr darauf an, ob sich noch jemand beteilgen möchte.
      Avatar
      schrieb am 10.10.11 19:25:38
      Beitrag Nr. 46 ()
      Der Jahresabschluss ist im ebundesanzeiger abrufbar:

      https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

      So schlecht wie vom Großaktionär "vermutet" (anläßlich des lächerlichen Bewertungsgutachtens) war das Jahr dann ja gar nicht !!! Es war sogar recht gut.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.10.11 21:11:45
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.193.704 von Ahnung? am 10.10.11 19:25:38wieviel % über Planung vom Gutachten
      Avatar
      schrieb am 06.02.13 20:17:54
      Beitrag Nr. 48 ()
      Auch das Geschäftsjahr 2011 war recht gut:

      https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.s…
      Avatar
      schrieb am 06.03.13 17:37:15
      Beitrag Nr. 49 ()
      Gutachten LG Mannheim in Sachen Delisting sagt Unternehmenswert 1140€ je Aktie. Da wird wohl ein satter Nachschlag fällig.
      Avatar
      schrieb am 07.03.13 20:41:09
      Beitrag Nr. 50 ()
      Laufende Spruchverfahren . Gerichtliches Sachverständigengutachten zur GeneScan Europe AG: In dem Spruchverfahren zu dem 2009 beschlossenen Delisting der Aktien derGeneScan Europe AG, Freiburg i. Br., hat der von dem Landgericht Mannheim imAugust 2010 bestellte gerichtliche Sachverständige nunmehr sein Gutachten vorgelegt. Der Sachverständige WP/StB Prof. Dr. Georg Heni kommt darin zu einem Unternehmenswert von rd. EUR 1.140,- je GeneScan-Aktie. Die Hauptaktionärin, dieEurofins Ventures B.V., hatte deutlich weniger, nämlich lediglich EUR 577,19 je Aktieangeboten. Zwischenzeitlich hat die außerordentliche Hauptversammlung der GeneScan EuropeAG am 29. März 2011 auf Verlangen der Hauptaktionärin einen Squeeze-outbeschlossen, der am 12. Mai 2011 in das Handelsregister der Gesellschaft(Amtsgericht Freiburg)eingetragen wurde. Im Rahmen des Squeeze-out hatte dieEurofins Ventures B.V. den von ihr angebotenen Barabfindungsbetrag etwas nachgebessert und EUR 900,00 je GeneScan-Aktie geboten. Auch insoweit läuft ein Spruchverfahren, in dem aufgrund des Sachverständigengutachtens nunmehr ebenfalls eine Erhöhung der Barabfindung zu erwarten ist. Spruchverfahren Delisting: LG Mannheim, Az. 24 AktE 15/09
      Avatar
      schrieb am 08.03.13 07:30:22
      Beitrag Nr. 51 ()
      Danke an Blondie123 und Ahnung? !
      Avatar
      schrieb am 14.02.14 06:56:46
      Beitrag Nr. 52 ()
      Hallo zusammen,

      fast ein Jahr vergangen. Weiß jemand wie der Stand der Dinge sind ?
      Danke !
      Avatar
      schrieb am 06.02.15 11:57:40
      Beitrag Nr. 53 ()
      Gibt es Neuigkeiten "aus der Spruchstelle" ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.06.15 09:00:19
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.998.147 von Ahnung? am 06.02.15 11:57:40
      Nichts gibts !
      Zitat von Ahnung?: Gibt es Neuigkeiten "aus der Spruchstelle" ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 14:34:50
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.09.16 12:48:50
      Beitrag Nr. 56 ()
      Squeeze-out bei der GeneScan Europe AG: Verhandlungstermin am 13. März 2017
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem seit 2011 laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der GeneScan Europe AG, Freiburg i. Br., hat das Landgericht Mannheim Termin zur Verhandlung auf den 13. März 2017 angesetzt. Bei diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr WP Prof. Dr. Georg Heni, zur Erläuterung und Ergänzung seines Gutachtens angehört werden.

      Herr Prof. Heni war in dem Sachverständigengutachten vom 2. Mai 2016 zu einer angemessenen Abfindung von rd. EUR 1.223,- je GeneScan-Aktie gekommen. Im Rahmen des von der Hauptversammlung am 29. März 2011 beschlossenen Squeeze-outs hatte die Eurofins Ventures B.V. den von ihr angebotenen Barabfindungsbetrag bei dem Delisting in Höhe von EUR 577,19 nachgebessert und EUR 900,00 je GeneScan-Aktie geboten. Folgt das Gericht dem Sachverständigen, würde dies gegenüber den gebotenen EUR 900,- eine Nachbesserung um ca. 38,9% bedeuten.

      LG Mannheim, Az. 24 AktE 1/11 (2)
      Krause u.a. ./. Eurofins Genomics B.V.
      52 Antragsteller
      gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Roman Köper, c/o Anchor Rechtsanwälte, 68161 Mannheim
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Eurofins Ventures B.V. (inzwischen verschmolzen auf die Eurofins Genomics B.V.):
      Rechtsanwälte Waldeck Rechtsanwälte, 60325 Frankfurt am Main (Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Slavik)
      Avatar
      schrieb am 17.03.17 15:28:53
      Beitrag Nr. 57 ()
      13.03.17 GeneScan Europe AG: Mündliche Verhandlung

      Das Spruchverfahren zwischen ehemaligen Aktionären der GeneScan Europe AG und der Eurofins Genomics B.V. steht vor dem Abschluss; heute fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Mannheim statt. Das Gericht hat den bestellten Sachverständigen Prof. Dr. Georg Heni c/o WirtschaftsTreuhand GmbH angehört.

      Im Spruchverfahren zwischen ehemaligen Aktionären der GeneScan Europe AG und der Eurofins Genomics B.V. aus Anlass des am 29. März 2011 beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre fand am 13. März 2017 die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Mannheim statt. Der gerichtlich bestellte Sachverständige Prof. Heni wurde angehört. Der Sachverständige hatte in seinem Gutachten vom 2. Mai 2016 einen Unternehmenswert in Höhe von 1.223 Euro je Aktie errechnet. Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung auf 900 Euro je Aktie festgesetzt.

      Das Gericht wies darauf hin, dass in diesem Verfahren nicht der Kapitalisierungszinssatz, sondern die Planungsrechnung im Mittelpunkt stehe. Aufgrund der hohen Plan-Ist-Differenzen der Vergangenheit erklärte das Gericht die Planung der Gesellschaft für untauglich. Die Antragsgegnerin forderte, dass die neue Konkurrenztechnologie (isothermale Amplifikation) im Rahmen der Planungsrechnung mindernd berücksichtigt werden müsse. Dazu hatte der Sachverständige bereits darauf hingewiesen, dass dieses Risiko beim Risikozuschlag zu berücksichtigen sei.

      Das Gericht forderte den Sachverständigen auf, Alternativberechnungen vorzunehmen. Ein Formellfehler war zu berichtigen; Außerdem verlangte das Gericht Alternativberechnungen mit verschiedenen Zinssätzen, die der Sachverständige noch in der mündlichen Verhandlung vorlegte. Die Spannbreite reicht von 1.146 Euro bis 1.213 Euro, zu erwarten sind 1.164 Euro je Aktie.

      Das Gericht wollte seine Entscheidung am Schluss der Sitzung fällen.


      Zielgesellschaft:

      GeneScan Europe AG (WKN: 586150, A0EPUD / ISIN: DE0005861504, DE000A0EPUD0)
      Avatar
      schrieb am 05.04.17 11:50:53
      Beitrag Nr. 58 ()
      https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/04/

      Squeeze-out bei der GeneScan Europe AG: LG Mannheim erhöht Barabfindungsbetrag auf EUR 1.164,10 (+ 29,34%)
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem seit 2011 laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der GeneScan Europe AG, Freiburg i. Br., hat das Landgericht Mannheim die Sache am 13. März 2017 verhandelt und den gerichtlich bestellten Sachverständige, Herr WP Prof. Dr. Georg Heni, angehört. Mit noch nicht begründeten Beschluss vom gleichen Tag hat das Gericht den Abfindungsbetrag auf EUR 1.164,10 angehoben. Gegenüber dem von den Antragsgegnerin gebotenen EUR 900,- je GeneScan-Aktie bedeutet dies eine Nachbesserung um ca. 29,34%.

      Prof. Heni war in seinem Sachverständigengutachten vom 2. Mai 2016 zu einer angemessenen Abfindung von rd. EUR 1.223,- je GeneScan-Aktie gekommen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/squeeze-out-bei-d… In seinem früheren Gutachten zu dem bereits 2009 erfolgten Delisting hatte der Sachverständige einen Unternehmenswert von rd. EUR 1.140,- je GeneScan-Aktie ermittelt (was angesichts der aufgrund der Rechtsprechungsänderung des BGH durch die Frosta-Entscheidung erfolgten Beendigung dieses Spruchverfahrens keine praktische Relevanz mehr entfaltete).

      LG Mannheim, Az. 24 AktE 1/11 (2)
      Krause u.a. ./. Eurofins Genomics B.V.
      52 Antragsteller
      gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Roman Köper, c/o Anchor Rechtsanwälte, 68161 Mannheim
      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Eurofins Ventures B.V. (inzwischen verschmolzen auf die Eurofins Genomics B.V.):
      Rechtsanwälte Waldeck Rechtsanwälte, 60325 Frankfurt am Main (Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Slavik)
      Avatar
      schrieb am 18.05.17 21:34:15
      Beitrag Nr. 59 ()
      Liegt bereits ein begründeter Beschluss des LG Mannheim vor? Ich konnte im Netz nichts entdecken.
      Avatar
      schrieb am 04.09.17 10:01:05
      Beitrag Nr. 60 ()
      Es ist noch längeres Warten angesagt:

      Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GeneScan Europe AG geht in die Verlängerung
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem seit 2011 laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der GeneScan Europe AG, Freiburg i. Br., hatte das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 13. März 2017 den Abfindungsbetrag auf EUR 1.164,10 angehoben. Gegenüber dem von den Antragsgegnerin gebotenen EUR 900,- je GeneScan-Aktie bedeutet dies eine Nachbesserung um ca. 29,34%.

      Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung ahben mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt, so dass das Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe fortgeführt wird.

      Prof. Heni war in seinem Sachverständigengutachten vom 2. Mai 2016 zu einer etwas höheren Abfindung von rd. EUR 1.223,- je GeneScan-Aktie gekommen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/05/squeeze-out-bei-d… In seinem früheren Gutachten zu dem bereits 2009 erfolgten Delisting hatte der Sachverständige einen Unternehmenswert von rd. EUR 1.140,- je GeneScan-Aktie ermittelt (was angesichts der aufgrund der Rechtsprechungsänderung des BGH durch die Frosta-Entscheidung erfolgten Beendigung dieses Spruchverfahrens keine praktische Relevanz mehr entfaltete).

      LG Mannheim, Beschluss vom 13. März 2017, Az. 24 AktE 1/11 (2)
      Krause u.a. ./. Eurofins Genomics B.V.
      52 Antragsteller

      Quelle:https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/09/
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.18 18:56:05
      Beitrag Nr. 61 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.660.854 von Ahnung? am 04.09.17 10:01:05
      Mal dumm gefragt
      Gilt die höhere Abfindung auch für die, die bereits übertragen haben oder nur für die, die noch die Aktien halten. Ich hatte das erste Squeeze Out Angebot angenommen.
      Avatar
      schrieb am 16.07.19 15:55:18
      Beitrag Nr. 62 ()
      Gibts irgendwelche Neuigkeiten?

      Wie weit ist das OLG Karlsruhe? Wann ist der nächste Verhandlungstermin angesetzt?

      Konnte im Netz leider nichts finden.
      Avatar
      schrieb am 24.11.19 12:55:37
      Beitrag Nr. 63 ()
      Es geht nichts voran. Hat jemand Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens?

      Hier mal ein Link zur letzten Beschlusslage. Seit Herbst 2017 liegt das Verfahren ja beim OLG Karlsruhe.

      http://www.spruchverfahren-direkt.de/wp-content/uploads/2019…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 09:09:14
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.000.686 von Ahnung? am 24.11.19 12:55:37
      Zitat von Ahnung?: Es geht nichts voran. Hat jemand Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens?

      Hier mal ein Link zur letzten Beschlusslage. Seit Herbst 2017 liegt das Verfahren ja beim OLG Karlsruhe.

      http://www.spruchverfahren-direkt.de/wp-content/uploads/2019…


      Verfahren ist mit einer 29% Nachzahlung beendet. VG Valuedeal

      Quelle:
      http://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/spruchverfahren-…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 13:13:34
      Beitrag Nr. 65 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.418.140 von valuedeal am 19.01.20 09:09:14:)
      Ende gut - alles gut.

      Dann liegen wir ja in etwa im Rahmen des gutachterlich festgelegten Wertes. Plus obendrauf die Zinsen für rund 9 Jahre Verfahrensdauer.

      Bleibt dann nur zu hoffen, dass die Nachzahlung automatisch über die Depotbank erfolgt und nicht auf ausdrückliche Nachforderung der ehemaligen Aktionäre.

      Sobald meine Bank dann eine Gutschrift vornimmt melde ich mich wieder.
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 06:34:10
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ich wurde bei der Übernahme durch Eurofins auch herausgesquezzt.
      Habe aber inzwischen zweimal die Bank gewechsel. (1x freiwillig - 1x zwangsweise)
      Da bin ich mal gespannt ob und wann die Nachzahlung bei mir landet ...?.:rolleyes:

      Gruß
      Value
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 08:12:36
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.433.987 von valueanleger am 21.01.20 06:34:10
      Zitat von valueanleger: Ich wurde bei der Übernahme durch Eurofins auch herausgesquezzt.
      Habe aber inzwischen zweimal die Bank gewechsel. (1x freiwillig - 1x zwangsweise)
      Da bin ich mal gespannt ob und wann die Nachzahlung bei mir landet ...?.:rolleyes:

      Gruß
      Value


      Sobald du deine ursprüngliche Depotverbindung änderst, musst du dich selbst um dein Geld kümmern. Da erfolgt nichts automatisch. Ich hab das bei einem anderen Fall dann so geregelt,
      dass ich mit meiner alten Bankabrechnung direkt an den Antragsgegner gewendet habe.
      Die prüfen das dann und zahlen direkt aus. VG Valuedeal
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.01.20 16:17:17
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.434.545 von valuedeal am 21.01.20 08:12:36
      Zitat von valuedeal:
      Zitat von valueanleger: Ich wurde bei der Übernahme durch Eurofins auch herausgesquezzt.
      Habe aber inzwischen zweimal die Bank gewechsel. (1x freiwillig - 1x zwangsweise)
      Da bin ich mal gespannt ob und wann die Nachzahlung bei mir landet ...?.:rolleyes:

      Gruß
      Value


      Sobald du deine ursprüngliche Depotverbindung änderst, musst du dich selbst um dein Geld kümmern. Da erfolgt nichts automatisch. Ich hab das bei einem anderen Fall dann so geregelt,
      dass ich mit meiner alten Bankabrechnung direkt an den Antragsgegner gewendet habe.
      Die prüfen das dann und zahlen direkt aus. VG Valuedeal


      Danke für die Info.
      Dann darf ich jetzt wohl die Belege suchen gehen. :(

      Gruß
      Value
      Avatar
      schrieb am 28.01.20 19:06:41
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hier noch ergänzende Infos:

      GeneScan Europe AG: Spruchverfahren beendet

      Im Spruchverfahren anlässlich des Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der GeneScan Europe AG hatte das Landgericht Mannheim die Barabfindung mit Beschluss vom 13. März 2017 von 900 Euro auf 1.164,10 Euro erhöht. Die gegen diesen Beschluss eingelegten Beschwerden wies das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 17. Januar 2020 zurück.

      Am 29. März 2011 beschloss die Hauptversammlung der GeneScan Europe AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Eurofins Genomics B. V. gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 900,00 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss wurde am 12. Mai 2011 in das Handelsregister eingetragen und am 16. Mai 2011 bekannt gemacht.

      Im Spruchverfahren vor dem Landgericht Mannheim (Az.: 24 AktE 1/11 (2)) richteten sich 52 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 13. März 2017 hat das Landgericht Mannheim die Barabfindung um 264,10 Euro auf 1.164,10 Euro erhöht. Im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat das Gericht mit Beschluss vom 17. Januar 2020 die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

      Zielgesellschaft:
      GeneScan Europe AG (ISIN: DE0005861504 / WKN: 586150)
      Avatar
      schrieb am 29.01.20 14:04:35
      Beitrag Nr. 70 ()
      Naja mal gucken. Neuester Trend ist eine Nichtanhörungsbeschwerde.
      Avatar
      schrieb am 09.03.20 18:51:39
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: ggf. Urheberrechtsverletzung
      Avatar
      schrieb am 03.04.20 10:44:48
      Beitrag Nr. 72 ()
      Die Nachbesserung zuzügl. Zinsen sind heute bei mir gutgeschrieben worden.

      Depotentwicklung sieht dadurch wieder ein gutes Stück besser aus. ;-)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.04.20 13:06:52
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.225.129 von Geronimo8 am 03.04.20 10:44:48
      Eine Frage an Dich:
      Eine Frage an Dich:
      Wieviel beträgt der Anteil der Zinsen von der Nachbesserung? Also erstattete Zinsen geteilt durch Nachbesserung.

      Die Nachbesserung hatte ich vor einer Woche erhalten, 264,10 € je Stück. Zinsen habe ich bis heute noch nicht erhalten und auch keine Abrechnung darüber. Es müssten rund 60 Prozent der Nachbesserung sein (10 Jahre geschätzt). Vermutlich gehen da aber noch Steuern ab, dafür müsste es einen Zinseszinseffekt geben. Ich schätze mal rund die Hälfte der Nachbesserung wird überwiesen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.20 14:18:20
      Beitrag Nr. 74 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.225.129 von Geronimo8 am 03.04.20 10:44:48Hat sich erledigt, der Zinsanteil beträgt 39,156 Prozent der Barausschüttung. Da ging wohl einiges an Steuern ab


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      Genescan - Squeeze-out